Jörg Kellner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, gestatten Sie mir aufgrund der Besonderheit dieser heutigen Plenarsitzung, dass ich von der üblichen Reihenfolge der
Begrüßung abweiche und mich zunächst hier an die im Landtag anwesenden Hinterbliebenen der Opfer wende. Ihnen will ich nicht nur in meinem, sondern auch im Namen der gesamten CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mein aufrichtiges Mitgefühl sowie mein tiefes Bedauern über die schrecklichen Taten zum Ausdruck bringen, die hier in Thüringen ihren leidlichen Ursprung genommen haben. Ich denke, wir alle hier im Saal sind uns darüber einig, dass diese abscheulichen Taten weder entschuldbar sind noch jemals vergessen werden dürfen.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, werte Medienvertreter und Zuschauer am Livestream! Mit der gestrigen Vorstellung des über 2.200 Seiten starken Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 6/1 hat der Untersuchungsausschuss 6/1 nach über viereinhalb Jahren ein Ende gefunden. Bevor ich zur Arbeitsweise und zum Ergebnis des Untersuchungsausschusses komme, will ich an dieser Stelle zunächst ein paar Worte des Dankes verlieren. Mein Dank gilt den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen für die zeitintensive Arbeit. Mein Dank gilt des Weiteren den Fraktionsmitarbeitern, ohne die es unmöglich gewesen wäre, diese Aktenberge zu bewältigen. Und ich möchte mich auch bei der Landtagsverwaltung, die uns in den ganzen Jahren hervorragend in unserem Untersuchungsausschuss, der mitunter nicht immer ganz leicht war, begleitet hat, für die Unterstützung bedanken.
Mit Beschluss vom 27. Februar 2015 hat der Thüringer Landtag zur Fortsetzung der Aufarbeitung der dem Nationalsozialistischen Untergrund sowie der mit ihm kooperierenden Netzwerke zugerechneten Straftaten diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die CDU-Fraktion – das habe ich bereits 2015 gesagt – hat mit der Einsetzung die Hoffnung verbunden, zielgerichtet und vor allem effizient zu arbeiten. Wir hatten den Anspruch, größtmögliche Aufklärung zu leisten, und waren uns doch auch immer bewusst, dass wir nicht versprechen können, alles aufzuklären. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Das muss ich so ehrlich sagen, weil ich der Überzeugung bin, dass wir Ihnen, hochverehrte Angehörige, nicht nur Aufklärung, sondern auch Ehrlichkeit schuldig sind. Die Frau Vorsitzende hat das in ihrer Rede auch schon mitgeteilt, dass wir das durchaus bedauern, dass wir nicht dieses Ergebnis erzielen konnten, was wir uns ursprünglich vorgenommen haben, als wir den Untersuchungsausschuss 6/1 ins Leben gerufen haben.
Eine Vielzahl der im 5/1er festgestellten Aussagen und Ergebnisse wurden im 6/1er weitergeführt mit dem Ziel und der Hoffnung, dass wir abschließende Klärung erreichen. Das ist leider nicht der Fall gewesen. Wir haben sicherlich neue Erkenntnisse gewonnen – die Frau Vorsitzende ist ja darauf schon eingegangen. Vor allem beginnend in Stregda, also das Auffinden des Wohnmobils mit den zwei Toten, das hat uns zu Anfang sehr beschäftigt, nicht nur im Untersuchungsausschuss 5/1, sondern auch in dem jetzigen, um uns noch mal ein Bild zu verschaffen, was da eigentlich alles nicht richtig oder schief gelaufen ist. Da konnte natürlich eine Vielzahl von dem, was wir in dem Untersuchungsausschuss 5/1 an Erkenntnissen hatten, noch mal verdichtet werden.
Unzweifelhaft ist, dass die Arbeit gerade in Stregda am Wohnmobil und auch die Spurensicherung danach aus unserer Sicht äußerst mangelhaft waren. Der Abtransport des Wohnmobils vom Tatort, die Tatortgruppe, die sich beschwert hat, dass dies ohne ihr Zutun, ohne ihr Wissen stattgefunden hat, was einen eklatanten Fehler bei der Beweissicherung darstellen könnte, wurden mehrfach angesprochen. Und da sind wir an der Stelle, was auch die Frau Vorsitzende gesagt hat, hier hat der Einsatzleiter die Entscheidung getroffen und alle anderen Fachleute waren ausgeschlossen. Das war unserer Meinung nach ein wichtiger Punkt, weshalb unter Umständen viele Spuren verloren gegangen sind.
Was sich nicht bewahrheitet hatte, war der Verdacht, der immer so im Raum stand, dass ein dritter Mann in Stregda dabei gewesen sein könnte, der letztendlich die Tat verursacht hat, sprich Böhnhardt und Mundlos erschossen hat. Das hat sich auch in dem jetzigen Untersuchungsausschuss nicht bewahrheitet – ganz im Gegenteil. Wir konnten feststellen, dass es keinen dritten Mann gegeben hat. Ich denke, das ist auch ganz wichtig, um eventuellen Verschwörungstheorien vorzubeugen, die sich natürlich immer, wenn nicht alles aufgeklärt wird, hartnäckig halten, aber aus unserer Sicht und aus meiner Sicht den Blick für das Wesentliche versperren. Das war für uns auch eine wichtige Erkenntnis, dass es an der Stelle kein Zutun von Dritten gab.
Wofür wir auch keine Beweise finden konnten, war, dass Polizei, Verfassungsschutz oder andere Behörden aktiv am Untertauchen des NSU beteiligt waren bzw. dies begünstigt hatten. Dass Versäumnisse und Fehler stattgefunden haben, dass der Informationsaustausch nicht stattgefunden hat – so, wie wir uns das vorgestellt haben oder wie es sein müsste, nämlich die Verbindung zwischen LKA, BKA, Verfassungsschutz, Bundesverfassungsschutz, Landesverfassungsschutz –, hat natürlich
begünstigt, dass die Zeit der Aufklärung aber auch letztendlich des Ermittelns erheblich verzögert wurde. Das war auch ein wesentlicher Punkt, wo wir angesetzt haben und wo wir auch in den Empfehlungen, die auch die Vorsitzende gerade noch mal angesprochen hat, noch mal darauf Wert legen, dass zukünftig solche Verbindungen und solche Informationsflüsse besser gestaltet werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tat von 2011 liegt viele Jahre zurück. Wir haben dennoch viele Zeugen in diesem Untersuchungsausschuss gehört – Polizisten, Verfassungsschützer, Sachverständige. Es ist natürlich für die Zeugen, die bei uns im Ausschuss sind, nicht ganz einfach, sich an alle Details zu erinnern. Die Taten lagen Jahrzehnte zurück, das Untertauchen fast 30 Jahre, und es ist natürlich nicht einfach für die, die bei uns als Zeugen aussagen, sich an alles zu erinnern. Wir hatten dennoch das Gefühl – und da kann man sagen „das Gefühl“ –, dass verschiedene Zeugen nicht alles gesagt haben, was sie wussten, wobei ich sagen muss, das ist natürlich auch rein spekulativ. Mein Gefühl kann sich natürlich auch täuschen, aber ich denke, es ging vielen Ausschussmitgliedern so, dass man nicht alles gesagt hat, was man wusste. Dennoch dürfen wir nicht dazu kommen, dass wir alle unter Generalverdacht stellen und sagen, Polizeibeamte, Verfassungsschützer, aber auch die anderen Sachverständigen hätten uns nicht alles sagen wollen.
Ganz im Gegenteil: Ich habe auch das Gefühl gehabt, dass ein großes Bemühen der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, aber auch der Verfassungsschützer vorhanden war, uns letztendlich aufzuklären und unsere Fragen zu beantworten. Ich denke, es gehört bei aller Kritik, die wir an den Behörden, an den Institutionen zu Recht üben, auch dazu, dass sich eine Vielzahl der Zeugen aufrichtig uns gegenüber geöffnet hat und auch willens war, mit aufzuklären. Es hilft nicht, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir pauschalieren, dass wir letztendlich alle unter Generalverdacht stellen.
Ein wesentlicher Punkt, der uns viele Wochen, Monate umgetrieben hat, war das, was auch die Frau Vorsitzende schon angesprochen hat, die Unterlagen, die OK-Akten, die wir als Untersuchungsausschuss angefordert haben – das war ein Beschluss von 2016, wo der Ausschuss gefordert hat, dass wir die organisierte Kriminalität in den Blick nehmen wollen, und zwar speziell die Verbindungen: Welche Verbindungen gab es – Rechtsextremismus zur organisierten Kriminalität –, gibt es da feste Struktu
ren, die letztendlich auch dafür Sorge getragen haben, dass sich Böhnhardt, Mundlos mit Waffen versorgen konnten?
Das war ein wesentlicher Punkt, den wir jetzt im Untersuchungsausschuss 6/1 aufgegriffen haben und der aus meiner Sicht noch viele offene Fragen lässt, nicht zuletzt – an dieser Stelle muss ich das auch sagen –, dass wir nicht umfänglich alle Informationen erhalten haben, die wir uns gewünscht hätten. Diese Auslegung und Diskussion über Zulässigkeit, ob wir die Akten bekommen oder nicht, hat uns natürlich sehr beschäftigt und auch in unserer Arbeit behindert. 2016 haben wir den Antrag gemacht, mit der Bitte um Vorlage der Unterlagen, und es hat gedauert bis Mitte 2018. Erst im November 2018 hat dann das Kabinett von Ministerpräsident Ramelow den Auftrag ausgelöst und einen entsprechenden Sachverständigen beauftragt, der letztendlich die Akten für den Untersuchungsausschuss sichten konnte. Das war der Kompromiss, den der Untersuchungsausschuss eingegangen ist, nach langer, monatelanger Diskussion, dass wir nicht mehr an dem Verfahren, an diesem HaarbergVerfahren, festhalten, wo der Untersuchungsausschuss, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses umfangreiche Informationen bekommen bzw. auch Einsicht nehmen konnten. Das ist in diesem Fall nicht mehr möglich gewesen. Aus Sicht der Landesregierung hat man uns das so nicht zugetraut und, Frau Marx hat es auch gesagt, man hat uns an der Stelle auch nicht getraut, nach dem Motto: Wenn zwei was wissen, dann weiß einer schon zu viel.
Das empfanden wir als Untersuchungsausschuss schon als ein großes Misstrauen gegenüber den Abgeordneten, dass wir nicht alle Informationen bekommen haben. Ich erinnere an der Stelle an den Untersuchungsausschuss 5/1. Damals hat Herr Innenminister Geibert federführend für das Innenministerium uns alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, was ihm große Kritik eingebracht hat, bundesweit, dass er die Akten geöffnet hat, was V-Personen anbelangt. Das hätte ich mir auch an dieser Stelle von der jetzigen Landesregierung gewünscht, dass sie uns uneingeschränkt Akteneinsicht gegeben hätte; nur so kann man Misstrauen entgegenwirken und auch Verschwörungstheorien bekämpfen. Das ist leider nicht der Fall gewesen.
Man hat sich dann im Kompromiss, Untersuchungsausschuss mit der Landesregierung, geeinigt, die Sachverständigen einzuberufen bzw. einzusetzen, die an unserer Stelle die entsprechenden Unterlagen sichten. Wir haben natürlich große Erwartungshaltungen gehabt, dass wirklich alles das, was im Ausschuss besprochen bzw. beantragt wurde, auch
umgesetzt wird. Und ich kann jetzt mal zitieren, was der Sachverständige dazu im Ausschuss gesagt hat. Er hat gesagt, es sei „für den Untersuchungsausschuss schon ein gewisser Nachteil, wenn er nicht so graben darf, wie er will.“ Er habe „mit den beiden weiteren Mitgliedern der Kommission auftragsgemäß sehr eingeschränkte Einsichtnahmen durchgeführt“, und dann: „Schade um die Zeit.“ Auch der Sachverständige ist zu dem Schluss gekommen, dass er bei Weitem mehr rausbekommen hätte, als er erhalten hat. Also das war für uns eine große Überraschung, weil ja letztendlich der Ausschuss ein großes Vertrauen hatte, auch in die Landesregierung, dass der Sachverständige alle Unterlagen bekommt, die er bekommen sollte. Das hat sich letztendlich nicht bewahrheitet und da sehen wir ein großes Defizit, was die Aufklärungsarbeit anbelangt, weil wir schon erwartet haben oder die Erwartung hatten, dass wir genau aus diesem Bereich „Organisierte Kriminalität“ Verbindungen zur rechtsextremen Szene auch feststellen können, wie entsprechende Unterstützungen gelaufen sind, nicht zuletzt, was die Waffenbeschaffung anbelangt. Das konnte leider nicht aufgeklärt werden. Ich empfinde es nach wie vor als Behinderung des Ausschusses, dass man da nicht ganz konkret und klar gesagt hat: „Wir legen alles offen“, so wie wir das im letzten Untersuchungsausschuss 5/1 auch erlebt haben. Das bedauere ich außerordentlich und es hat letztendlich auch ein Stück weit einen Vertrauensverlust zur Landesregierung gegeben, dass man uns an dieser Stelle nicht weiterarbeiten ließ.
Man kann natürlich sagen, das Verfassungsgerichtsurteil hat das unterbunden. Das war Mitte 2017. Unser Antrag war aber von 2016. Man hatte also genügend Zeit gehabt bei einer kurzfristigen Entscheidung oder einer ernsten Entscheidung, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das wäre ohne Weiteres möglich gewesen. Stattdessen hat man letztendlich auf Zeit gespielt – aus unserer Sicht auf Zeit gespielt –, bis das Verfassungsgerichtsurteil da war, und an dieser Stelle dann gesagt: Wir können gar nicht; wir würden ja gern, aber das Verfassungsgerichtsurteil verhindert das.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wenig schlüssig, weil wir – wie gesagt – 2016 schon den Antrag eingebracht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir diese Offenheit nicht mal im Untersuchungsausschuss an den Tag legen, dann weiß ich nicht, wie letztendlich in dem weitergehenden Verfahren hier offen und ehrlich mit diesem Sachverhalt umgegangen werden soll.
Unser Bemühen war es von Anfang an, so viel Klarheit wie möglich zu bekommen. Wir waren uns aber auch sicher, dass wir keine abschließende Aufklärung leisten können. Wir sind keine Staatsanwaltschaft. Wir haben keinen Polizeiapparat hinter uns. Wir sind darauf angewiesen, dass die Zeugen uns das sagen, was sie wissen, und dann versuchen wir, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir bei der Schlussfolgerung, die wir aus Zeugenaussagen bekommen, immer vorsichtig sind und unterscheiden müssen: Ist es eine Tatsache? Ist belastbar, was gesagt wird? Können wir es anhand der Aktenlage überprüfen oder ist es doch mehr Spekulation? Auch davor sollte man sich hüten und ich kann nur daran erinnern, dass wir nicht gut beraten sind, wenn wir spekulieren, was sein könnte und was hätte sein müssen. Das ist ein sehr schmaler Grad, den man da begeht. Und da sind wir wieder bei der Verschwörungstheorie, die da sofort Raum einnimmt.
Wir haben auch in unserem Sondervotum darauf hingewiesen, dass es für uns wichtig ist; gerade als Ausschuss sind wir gut beraten und sind auch daran gehalten, Fakten und auch belastbare Beweise zusammenzutragen. Alles andere kann natürlich auch interpretiert werden. Und davor hatten wir auch gewarnt, auch in unserem Sondervotum haben wir darauf aufmerksam gemacht.
Unabhängig davon sind viele Fakten, die uns in dem Untersuchungsausschuss durch Zeugen mitgeteilt wurden, sicher schlüssig und auch nachvollziehbar. Wir sind aber noch lange nicht an der Stelle, wo wir hätten sein wollen. Die Ausschussvorsitzende hat schon mitgeteilt, was wir als Empfehlung geben. Auch wir haben in unserem Sondervotum entsprechende Empfehlungen gegeben.
Da komme ich gleich mal zu dem Entschließungsantrag, der hier eingebracht wurde, was die Sicherung der Akten der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 anbelangt. Wir sind auch der Meinung, dass die Akten langfristig gesichert und für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden sollen und müssen, wissen aber auch letztendlich daraus die richtigen Schlüsse und Erkenntnisse für die zukünftige Arbeit der Behörden, der Sicherheitsbehörden, der Polizei und des Verfassungsschutzes zu ziehen.
Wir sind aber nicht der Auffassung, dass es ein extra Archiv geben muss, sondern unsere Auffassung ist, es sollte dem Staatsarchiv übertragen werden. Die sind bestens ausgerüstet, die haben entsprechend auch die Fachleute, die mit geheimen Akten
umgehen können. Aus dem Grund haben wir uns entschieden, wir sollten dies in das Staatsarchiv überführen und kein gesondertes Archiv aufbauen. Im Staatsarchiv wird es sehr gut aufbewahrt und es gibt auch entsprechende wissenschaftliche Begleitung. An der Stelle wäre es aus unserer Sicht der bessere Weg, das ins Staatsarchiv einzubringen.
Wir empfehlen an der Stelle auch noch, dass die Polizei und der Verfassungsschutz personell und materiell besser aufgestellt werden müssen.
Auch das war ein Ergebnis im Untersuchungsausschuss. Wir haben viele Zeugen gehört, die haben gesagt, wir hätten vieles mehr machen können, aber wir haben nicht die Ressourcen gehabt, wir haben nicht das Personal gehabt. Und das gehört auch zur Wahrheit dazu. Es hat nicht daran gelegen, dass man nicht willens war, viele konnten auch nicht, weil gar nicht genügend Personal vorhanden war. Und ich erinnere an die Aussage des Zeugen Kramer, Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, der ganz deutlich gesagt hat: Mit der personellen Ausstattung kann ich das nicht leisten. Ich denke, das sollte uns allen zu denken geben, dass wir auch die Polizei, Verfassungsschutz und andere Behörden, Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie ihrer Aufgabe auch gerecht werden können.
Nur das verhindert letztendlich auch zukünftig Fehlinterpretationen und eventuell sogar Morde. Das sollte man auch wirklich nicht zu gering schätzen, weil ja immer der Ruf laut wird – das hören wir ja auch gerade von der Fraktion Die Linke –, den Verfassungsschutz ganz abzuschaffen. Ich kann nur davor warnen, dies zu tun, die Gefährdungslage in alle Richtungen ist akut, aber auch besonders in dem rechtsextremen Bereich.
Das Beispiel, das auch Frau Marx gebracht hat, mit dem Regierungspräsidenten Lübcke, der ja wahrscheinlich auch von einem Rechtsterroristen erschossen wurde, zeigt ganz einfach, wie gefährlich die Szene nach wie vor ist.
Ich erinnere auch daran, dass unser Fraktionsvorsitzender Mike Mohring auf ganz perfide Art und Weise die gleichen Morddrohungen erhalten hat, dass der zweite Kopfschuss seiner wäre. Und ich muss sagen, deutlicher kann man es nicht sagen, was in der rechten Szene unterwegs ist. Ich kann wirklich nur alle hier in diesem Hohen Haus auffor
dern – aber nicht nur hier im Haus, sondern die ganze Gesellschaft –, dagegen anzugehen. Wir können das nur gemeinsam schaffen, mit der Gesellschaft, dass sich so etwas nicht wiederholt und dass wir letztendlich den Rechtsextremismus eindämmen und wieder da hinführen, wo sie hingehören, nämlich hinter Schloss und Riegel, wenn sie letztendlich Taten begehen.
Ja, ich komme zum Schluss.
Wir sind auch der Auffassung, dass ein weiterer Untersuchungsausschuss nicht erforderlich ist, aber wir sollten natürlich auch nicht vergessen und daran denken, die Arbeit nicht aufzugeben. Mit dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 6/1 ist das nicht beendet. Ganz im Gegenteil, ich denke, die Arbeit fängt erst an, und da muss es andere Möglichkeiten und Gremien geben, womit man effektiver arbeiten kann, die letztendlich auch zum Erfolg führen.
Ich hoffe und wünsche, auch im Hinblick auf die Angehörigen, dass wir wirklich Klarheit bekommen, was da passiert ist, und dass wir letztendlich auch erfahren, wer dahintersteckt und welche Strukturen es gibt, damit wir die bekämpfen können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, heute haben wir ein spannendes Thema vor uns, was uns in den letzten Wochen und Monaten sehr beschäftigt hat, nämlich: Was wird mit unserer Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten? Heute liegen die zwei Anträge vor – die Präsidentin hat sie gerade verlesen –, einmal von den Fraktionen Linke, SPD und Grüne und einmal von der CDU-Fraktion. Beide haben das Ziel – zumindest die Überschriften verheißen das –, die Stiftung zu stärken und die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten weiterzuentwickeln.
Ich möchte aber an der Stelle erst mal ein Stück weit in die Historie gehen, denn das beschäftigt uns ja nicht erst seit heute, sondern ich möchte mal kurz aufzeigen, wie der Werdegang war. Am 08.11. letzten Jahres wurde von MDR AKTUELL erstmalig darüber berichtet, dass eine mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten gegründet werden soll. Hintergrund war der Haushaltsbeschluss des Deut
schen Bundestags, der Maßgabebeschluss, worin festgelegt wurde, dass der Bund 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen möchte oder will, wenn das Land Thüringen und Sachsen-Anhalt gemeinsam eine Stiftung gründen, und dafür dann letztendlich das Geld auch zur Verfügung steht, um es zu investieren. Im Beschlusstext heißt es – ich will nur einen kurzen Auszug nehmen –: Die Idee einer mitteldeutschen Stiftungsgründung kam von SachsenAnhalt und Thüringen. – Das hat mich etwas überrascht, dass man letztendlich in dem Beschlusstext findet, dass die Idee von Thüringen und SachsenAnhalt gekommen wäre, diese mitteldeutsche Stiftung zu gründen. Das hätte ja vorausgesetzt, wir hätten schon mal in diesem Hohen Haus darüber sprechen müssen, ob wir in diese Richtung gehen wollen. Das konnten wir bis heute aber nicht so richtig auflösen. Für uns ergibt sich ein anderes Bild. Ich denke, dass doch eher der SPD-Abgeordnete im Bundestag Carsten Schneider diese Idee hatte und nicht die Länder Thüringen und SachsenAnhalt.
Wie gesagt, wir haben darüber nicht gesprochen und bei so einem weitreichenden Einschnitt in die Stiftungslandschaft – denke ich mir – hätte man das hier beraten sollen. Aber der Beschluss ist so gefasst worden, der Beschluss liegt vor. Man will insgesamt für beide Länder 200 Millionen Euro geben. 100 Millionen Euro sollen die Länder noch mal dazugeben, also wir reden von einem Investitionsvolumen von 200 Millionen Euro für das Land Thüringen auf acht Jahre aufgeteilt. Darüber hinaus soll es noch 50 Prozent Betriebskostenanteil geben, was aber letztendlich nicht im Beschluss vorhanden oder festgelegt ist, sondern das ist eine bloße Absichtserklärung. Auch da weiß ich nicht, ob das tatsächlich kommt, weil es doch auch an eine Menge anderer Verfahren bzw. Voraussetzungen geknüpft ist.
Wir hatten dann am 14.12. erstmalig einen Selbstbefassungsantrag eingebracht. Am 01.01.2019 haben wir im Ausschuss erstmalig darüber beraten, was denn letztendlich passieren soll. Über die Medien haben wir dies gehört, aber von der Landesregierung haben wir dazu bis dato keinerlei Information gehabt. Im Anschluss daran, am 28.02., wurde dann von Minister Hoff das Konzept vorgestellt, zumindest uns als CDU-Fraktion. Es waren drei Kollegen zugegen. Es wurde uns vorgestellt, wie sich die Landesregierung das vorstellen könnte, diese neue Stiftung zu gestalten, allerdings ohne Eckpunktepapier, was zu der Zeit aber schon vorlag. Das hat man uns damals nicht mitgegeben, das haben wir
dann hinterher aus Sachsen-Anhalt bekommen. Man hat schon gemerkt, dass man uns nicht unbedingt komplett ins Verfahren mit einbeziehen wollte. Jedenfalls haben wir den Eindruck gehabt, dass es an uns vorbei geschehen sollte.
Es ging dann weiter. Am 29.05. sollte der Stiftungsrat der Thüringer Schlösserstiftung einen entsprechenden Beschluss fassen, um das Konzept, was vorgestellt wurde, abzusegnen. Das war damals noch der Weg, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten so weit aufzuspalten, dass verschiedene Objekte – nur ausgesuchte Objekte – in die neue mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten kommen und der Rest in der alten Stiftung verbleibt. Da gab es noch erheblichen Widerstand. Das hat letztendlich die CDU-Fraktion bewogen, ein Sonderplenum zu machen – das war am 05.06. dieses Jahres –, um darüber erstmalig öffentlich zu diskutieren und zu debattieren. Das war bis dahin nicht der Fall. Ich denke, das war dann höchste Zeit – ein halbes Jahr, nachdem das erste Mal davon berichtet wurde –, dass hier in diesem Hohen Haus auch darüber gesprochen wurde.
Positiv an der Stelle, möchte ich sagen, ist, dass die Landesregierung oder auch die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem vorgelegten Antrag davon abgegangen sind, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu teilen, zu zerschlagen und nur ausgesuchte Objekte in die mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten zu geben, sondern dass die gesamten Objekte, die vorhanden sind, übergehen sollen. Das ist eine richtige Entscheidung, dass man zumindest diese Richtung eingeschlagen hat, nicht diese Zweiklassenimmobilien zu machen, sondern dass man die gesamten Immobilien dort hinübergibt. Damit sind natürlich auch noch erhebliche Fragen zu beantworten, wenn man das tun möchte. Zum einen sind es die Immobilien, aber zum anderen sind es letztendlich auch die Betriebskosten, die da mit eine Rolle spielen. Die möchte man an der Stelle auch noch mit abgreifen. Der Bund hat in Aussicht gestellt, 50 Prozent der Betriebskosten zu übernehmen. Das bedeutet aber auch, dass letztendlich Betriebskosten anfallen. Deswegen ist man jetzt auch in der Diskussion – wie ich gehört habe –, dass man, wenn man die Objekte übernimmt, auch die entsprechenden Museen und damit letztendlich auch Museumsgegenstände mit übernimmt und dass das Vermögen, was bei uns in der Regel kommunal ist, weil wir kein Landesmuseum haben – noch nicht –, letztendlich auch geregelt werden muss. Da sehen wir erhebliche Probleme. Wir haben das aber auch schon von den Akteuren gehört, die sich damit sehr schwertun.
Was die Stiftung insgesamt anbelangt, dass wir eine neue Stiftung gründen wollen, dazu haben wir eine entsprechende Anhörung beschlossen, um letztendlich allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern, was sie von der Idee halten, eine neue Stiftung neben unserer zu gründen. Wir haben insgesamt 13 Anzuhörende angeschrieben, zwölf haben abgegeben. Alle zwölf haben sich dagegen ausgesprochen, standen zumindest ablehnend bis sehr skeptisch gegenüber, ob das der richtige Weg ist.
Ich denke, das ist ein deutliches Zeichen, dass man sich noch ernsthaft Gedanken machen muss, ob das wirklich der richtige Weg ist oder ob man nicht den Weg beschreitet, wie wir ihn in unserem Antrag vorschlagen, um letztendlich nicht Doppelstrukturen zu schaffen. Wir haben eine Stiftung, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, die die zurückliegenden Jahre, in denen sie tätig ist, hervorragende Arbeit leistete, haben rund 280 Millionen Euro verbaut. Derzeit werden in Gotha 60 Millionen Euro verbaut, in Altenburg 40 Millionen Euro, aber auch im Schloss Weimar werden Millionen Bundesmittel verbaut. Die Thüringer Schlösserstiftung zeigt, dass sie sehr wohl diese Investitionen leisten und auch entsprechend einsetzen kann. Aus dem Grund ist es für uns schon nicht logisch, dass wir eine neue Stiftung brauchen.
Ich will mal eins sagen: Wir sind die Einzigen, die das machen sollen. Ich war ja überrascht, dass ein Bundestagsabgeordneter wie der Herr Kahrs, der ja auch im Finanzausschuss für die SPD sitzt, das Beispiel genannt hat: Ja, wir machen es deshalb, damit die anderen nicht auf die Idee kommen. Aber er hat auch gleichzeitig gesagt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz würden nie zusammengehen. Das muss einem schon zu denken geben, wenn man das so sagt, die würden nie zusammengehen. Wir aber sollen das jetzt tun, das auch noch recht schnell, muss ich sagen. Wir reden erst seit zehn Monaten bzw. seit der ersten Information, die wir hatten, im letzten halben Jahr erstmals ernsthaft darüber, wie das ausgestaltet werden soll und ob das überhaupt Sinn macht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen anderen Ansatz, was ja in der ersten Runde auch im Bund nicht auf Zustimmung getroffen ist, aber wir sollten trotzdem daran festhalten. Wir würden gern eine Förderstiftung einrichten, eine Förderstiftung, die das Geld verwaltet, die es letztendlich auch zweckgebunden ausgibt und auch entsprechend kontrolliert, was damit passiert. Es schwingt ja immer so ein bisschen das Misstrauen mit, wir müssen eine neue Stiftung haben, weil wir euch nicht zutrauen, das Geld ordentlich auszuge
ben. Alles andere macht ja sonst keinen Sinn, eine neue Stiftung zu gründen. Aus dem Grund sind wir der Meinung, eine schlanke Förderstiftung, die die Mittel verwaltet und verauslagt, reicht voll und ganz aus, da letztendlich das Know-how mit unserer Stiftung vorhanden ist und wir auch bewiesen haben, dass wir das können. Diesen Weg ist man zu meiner Überraschung oder zu unserem Bedauern nicht gegangen. Wir gründen jetzt eine neue große Stiftung Sachsen-Anhalt/Thüringen für acht Jahre, für das erste Investitionspaket mit 200 Millionen Euro. Man sagt zwar, es könnten dann noch Folgeinvestitionspakete aufgelegt werden, aber es gibt nichts Verbindliches
und wir machen das jetzt erst mal für acht Jahre. Ich weiß nicht, wie lange man braucht, bis die Stiftung arbeitet. Zwei Jahre, drei Jahre? Ich weiß nicht, wo das Personal herkommt, wie es ausgestattet wird und – was uns natürlich sehr interessiert – wo der Sitz der neuen Stiftung ist. Der Oberbürgermeister Kreuch hat schon mal gesagt, das kann er sich in Gotha vorstellen, ich auch – absolut –, aber ich kann mir auch vorstellen, dass eine Förderstiftung ausreichen würde.
Die Frage muss natürlich auch geklärt werden. Wir haben nicht die besten Erfahrungen gemacht, ich sage mal: Rundfunkrat. Der Rundfunkrat sitzt auch in Sachsen-Anhalt. Wir haben damit nicht die besten Erfahrungen gemacht und es ist für uns ein deutliches Zeichen, dass man sehr aufpassen muss. Ich habe jedenfalls noch nicht von der Landesregierung gehört, dass sie einen Vorschlag gemacht hätte, ob wir nicht selbst etwas anbieten, wo die Stiftung sein sollte, wenn sie denn überhaupt gegründet wird – das ist aus unserer Sicht nach wie vor nicht erforderlich. Aber natürlich braucht auch die Förderstiftung einen Sitz, und das sollte man auf jeden Fall dann auch in Thüringen belassen, damit wir den kurzen Weg dahin haben.
Das sind die Fragen, die aus unserer Sicht noch nicht beantwortet sind und bei denen letztendlich aus dem Antrag auch nicht hervorgeht, wie es weitergeht.
Acht Jahre sind eine kurze Zeit, 100 Millionen Euro sind viel Geld. Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich der Bund mit 100 Millionen Euro beteiligen will, was wir auch bitternötig haben, gar keine Frage. Aber wir haben ein Problem damit, dass man uns diktiert, welche Struktur wir dafür organisieren und einrichten müssen. Wir reden hier von
einer Doppelstruktur – wir haben eine Stiftung, die funktioniert, eine hervorragende Stiftung, die das seit vielen Jahrzehnten macht.
Wir machen jetzt nichts anderes, wir machen die leer und machen eine neue Stiftung, die zwei, drei Jahre braucht, bis sie überhaupt arbeitet. Dann sind wir im Jahr 2022/2023. 2027 läuft das Programm aus und ich weiß nicht, wie es dann noch funktionieren soll, 200 Millionen Euro zu verbauen und abzurechnen etc. Wir halten das für völlig überflüssig.
Wir sollten uns darauf besinnen, unsere Stiftung zu nutzen, die zu ertüchtigen, auch personell auszubauen. Wenn wir ein hohes Finanzvolumen haben, zusätzlich zu dem, was wir derzeit haben, und noch mal 200 Millionen Euro in den nächsten acht Jahren verbauen sollen, ist es erforderlich, die Stiftung so auszurüsten, dass sie das auch ordentlich leisten kann. Das ist meiner Ansicht nach vordringlich. Noch mal: Ich verstehe es immer noch nicht, warum wir eine neue Stiftung dafür brauchen, ich verstehe es einfach nicht.
Mir hat es bisher auch keiner erklären können, warum wir eine brauchen, außer dass der Bund sagt, ihr müsst eine machen.
Aber Moment mal:
Nein!
Moment mal: Kultur ist Länderhoheit. Das muss man ganz klar sagen, das ist in der Verfassung festgelegt.
Warum soll denn der Bund mit – in Anführungsstrichen – nur 100 Millionen Euro – dafür schmeißen wir unsere Stiftung über Bord, gründen in SachsenAnhalt eine neue für acht Jahre, wo wir nicht wissen, was zum Schluss rauskommt. Wir wissen auch nicht, welche Mitsprache sich der Bund einräumt, das geht aus Ihrem Antrag auch nicht hervor.
Da steht zwar drin, Thüringen und Sachsen-Anhalt können eigenständig entscheiden und keiner darf
dem anderen reinreden. Das ist alles schön und gut, aber mich interessiert, wenn einer 100 Millionen Euro gibt, was denn der sagen will. Hat der was zu sagen oder steht der nur am Feldrand und guckt zu, was da die Akteure machen? Das steht nicht drin.
Auch darum haben wir unsere Bedenken, ob nicht dann der Zugriff kommt und der Bund entscheidet, welche Investitionen wo getätigt werden. Und noch mal: Es erschließt sich mir nicht. Wir haben eine funktionierende Stiftung und der Bund sagt, ihr macht jetzt was anderes. Die anderen Bundesländer machen nicht mit, Sachsen macht auch nicht mit.
Deswegen noch mal: Wir sehen keine Notwendigkeit, dass wir eine solche Stiftung gründen. Eine Förderstiftung reicht. Da kommen wir auch dem Bund entgegen, der sitzt auch mit in der Förderstiftung. Wir brauchen im Prinzip eine komplett neue Stiftung mit neuem Personal, mit einem Riesenwasserkopf, den wir aufbauen, der drei, vier Jahre braucht, bis er letztendlich die Investition tätigen kann, nicht. Es muss geplant werden, es muss umgesetzt werden. Also aus meiner Sicht wird hier viel Geld rausgeschmissen für eine Maßnahme, die letztendlich nicht erforderlich ist.
Ja.
Erstens habe ich das nicht gesagt. Ich habe gesagt, wegen 100 Millionen Euro für acht Jahre ist es meiner Ansicht nach nicht erforderlich, eine neue Stiftung zu gründen. Wenn wir über drei Pakete reden, dann reden wir insgesamt über 600 Millionen Euro, auf Dauer angelegt. Und dann, habe ich gesagt, muss man neu darüber nachdenken, was Sinn macht. Aber ich habe das
immer so gesagt und dazu stehe ich auch. Wir reden jetzt von acht Jahren, nicht mehr und nicht weniger.
Wir reden auch nicht von einer 50-prozentigen Betriebskostenübernahme. Die werden zwar erzielt, stehen aber nirgends.
Es wird viel erzählt, aber wir haben nichts Verbindliches, bis auf einen Beschluss über diese 100 bzw. 200 Millionen Euro für die beiden Bundesländer. Und noch mal: Wir verbauen jetzt schon über 100 Millionen Euro Bundesmittel mit unserer Stiftung. Die verbauen wir schon. Und jetzt muss mir einer sagen, warum wir für die neuen 100 Millionen Euro eine neue Stiftung brauchen. Das erschließt sich mir nicht, beim besten Willen, es erschließt sich mir nicht. Ich weiß auch nicht, wo dann die Entscheidungen getroffen werden.
Ob der Bund nicht hinterher dann doch entsprechend Vorgaben macht, was wir zu tun und zu lassen haben, da habe ich auch große Bedenken, dass er das tun wird. Er wird natürlich dann auch seinen Druck ausüben, wenn er sagt, ich gebe die Hälfte des Geldes, deswegen will ich auch die Hälfte der Mitsprache haben.
Also noch mal, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, folgen Sie unserem Antrag, ziehen Sie Ihren zurück und lassen Sie die Landesregierung noch mal mit dem Bund verhandeln. Wenn wir das gemeinsam machen, wenn wir gemeinsam sagen, uns reicht eine Förderstiftung – wir wollen ja die 100 Millionen Euro, die wollen wir doch und die werden auch so eingesetzt, wie sie der Bund letztendlich bereitstellt. Es ist ja nicht so, dass wir etwas anderes damit machen. Wir investieren sie genau dort, wo sie hinsollen. Aber lasst es uns bitte schön mit unserer Stiftung machen, lasst uns bitte hier in Thüringen die Entscheidung treffen und nicht woanders.
Alles andere erschließt sich mir nicht, warum wir das tun sollten. Deswegen, meine herzliche Bitte, unterstützen Sie unseren Antrag, helfen Sie uns, eine Förderstiftung zu installieren, woran auch der Bund beteiligt ist.
Helfen Sie uns letztendlich dabei, unsere Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten auszubauen, die zu ertüchtigen, damit sie diese Mittel ausbauen kann. Ich bitte Sie wirklich, denken Sie an der Stelle an das Land Thüringen, dass die Entscheidungen hier und nicht woanders getroffen und die Mittel sinnvoll ausgegeben werden. Davon bin ich überzeugt, wenn sie hier in Thüringen bleiben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss jetzt doch noch mal ein paar Sachen richtigstellen, wenn hier in diesem Haus Unwahrheiten verbreitet werden.
Ja, das kann man so sagen, ich werde es auch gleich begründen, was ich damit meine, Frau Henfling. Negative Lernkurve – ich finde das arrogant, was Sie sich hier anmaßen. Aber das ist typisch Grün,
dieses Oberlehrerhafte. Sie sind die, die alles wissen, und die anderen verstehen es nur nicht. Sie erzählen hier Sachen, da hätte ich jetzt andere Begriffe dafür, die nenne ich aber nicht.
Es ist wirklich haarsträubend, was Sie sich hier herausnehmen. Wenn Sie so im Ausschuss diskutiert hätten, als es um dieses Thema ging, hätte ich mich gefreut. Es kam von Ihnen nichts im Ausschuss – nichts. Wir haben drei SB-Anträge gemacht, von links kam nichts. Jetzt stellt man sich hier hin und sagt, wir hätten es wohl nicht verstanden, was Sie wollen. Sie haben nichts gemacht.
Und noch eins: Die Anhörung wurde von Ihnen nach Möglichkeit verhindert. Sie konnten es nicht, weil wir das Recht auf Anhörung haben. Die Fragen hat man auch nicht zugelassen.
Nein.
Das zeigt doch letztendlich, wie ernsthaft man mit diesem Thema umgegangen ist. Was Sie jetzt gerade darstellen, hat so im Ausschuss nie stattgefunden. Jetzt haben wir einen Vorschlag gemacht. Wir sagen nicht, wir wollen die 100 Millionen Euro einfach so. Wir haben gesagt, wir wollen eine Förderstiftung dafür, bei der der Bund beteiligt ist.
Wenn Sie da nicht zugehört haben, es nicht verstehen, dann erkläre ich es Ihnen hinterher ganz gern noch mal. Vielleicht bleibt dann der Eindruck, dass wir das nicht einfach so wollen, sondern wir bieten auch etwas, nämlich diese Förderstiftung, an der der Bund beteiligt ist. Das können Sie nicht ignorieren. Es ist einfach eine Falschbehauptung, wenn Sie sagen, wir würden nur das Geld haben wollen. Wenn 100 Millionen Euro reichen, eine Stiftung hier aufzulösen und in die andere Stiftung zu überführen, weiß ich nicht, wo dann bei Ihnen die Schmerzgrenze ist. Wenn der Bund morgen sagt, wir geben euch 1 Milliarde Euro, wenn ihr mit Sachsen-Anhalt zusammengeht, Länderfusion – wäre doch mal nicht schlecht, 1 Milliarde Euro, könnten wir doch kriegen –,
ich könnte mir vorstellen, dass Sie da auch dabei sind.
Man muss sich das mal vorstellen – eben haben wir es gehört –, über acht Jahre sind die 100 Millionen Euro angelegt, ein zweites und drittes Paket stehen
in den Sternen und wir haben das von Anfang an gesagt und, meine liebe Kollegin Katja Mitteldorf, ich habe von Anfang an gesagt, dass man letztendlich über ein Paket mit acht Jahren – das ist das Einzige –, wenn es keine Fortführung gibt, man auch nicht ernsthaft nachdenken muss. Wir haben dann vereinbart, dass ich den Bund auf unserer Seite der CDU anschreibe und Sie ihn auf der anderen Seite anschreiben, um Klarheit zu kriegen, warum wir eine Stiftung brauchen. Das war unsere gemeinsame Richtung. Wir wollten erklärt haben, warum wir diese neue Stiftung brauchen, warum wir das nicht selber können, da waren wir uns einig. Wir haben uns abgesprochen, wir haben Fragen gestellt. Ich habe es gemacht, Sie sind leider krank geworden, da konnten Sie es nicht machen, das war dann schade, aber wir haben uns beide bemüht, erst mal Licht ins Dunkel zu kriegen.
Ich möchte auch an der Stelle erinnern, wenn wir Anträge eingebracht haben, waren alle anderen Fraktionen sehr froh darüber, dass überhaupt einer zu diesem Thema nachfragt. Das muss man schon mal festhalten. Ich finde es nicht redlich, wenn man so tut, als hätten wir unseren Kurs im Zickzack bewegt. Das ist schlichtweg nicht wahr, das ist unredlich und ich finde das auch nicht in Ordnung und hätte auch nicht erwartet, dass so eine Äußerung kommt.
Wir hatten auch noch einen Vorschlag gehabt, den der Ministerpräsident eingebracht hat, wenn man sich daran erinnert. Der hat gesagt, wir arbeiten doch schon immer mit dem Bund gut zusammen, zum Beispiel bei der Klassik Stiftung Weimar. Da hat er natürlich unseren Applaus gehabt. Das könnten wir doch machen, das Modell der Klassik Stiftung Weimar mit dem Bund, ein Abkommen zwischen Thüringen und dem Bund.
Warum brauchen wir Sachsen-Anhalt? Das konnte mir auch keiner erklären. Mir hat heute keiner erklären können, wo der Vorteil für Thüringen liegt, außer dass man gesagt hat, der Bund gibt uns kein Geld. Aber dass wir gemeinsam streiten und sagen, vielleicht gibt es eine Möglichkeit – und das ist unsere Förderstiftung –, wenn wir gemeinsam sagen, zu den Bedingungen wollen wir das haben oder können wir das tun, dann kann ich mir vorstellen, gibt es da auch eine Bewegung, denn der Bund hat ja gesagt, wir wollen euch unbedingt helfen. Wir zeigen jetzt einen Weg auf, dass wir gemeinsam eine Stiftung machen, aber eben eine Förderstiftung, über die das Geld fließt. Das hat mir bisher keiner von den Rednern erklärt, was eigentlich dagegen
spricht, keiner, außer dass der Bund gesagt hat, das wollen wir nicht – na toll.
Mal sehen, was dem Bund morgen und übermorgen noch einfällt, was sie nicht wollen, und da machen wir das alle mit. Also Moment mal: Wir sind hier im Thüringer Landtag und wir haben eine eigene Stimme.
Und das muss ich schon sagen: Wenn Ihr das alles anders machen wollt, dann macht das, dann verkauft dieses Land und fertig aus. Vielen Dank.
Vielen Dank. Da habe ich gleich noch mal eine Nachfrage, was die Anhörung anbelangt. Ist es richtig, dass die öffentliche Anhörung zu diesem Thema im Ausschuss, die mündliche Anhörung, von Rot-Rot-Grün abgelehnt wurde?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über das Transparenzgesetz und ich will gleich vorwegschicken, wir werden dies
nicht mittragen, wir werden dies ablehnen. Ich möchte auch gleich kurz darauf eingehen, was die Gründe sind.
Doch!
Sie wollen mit dem Gesetz, das Sie jetzt eingebracht haben, das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln. Das ist erst einmal positiv zu bewerten, dass man etwas weiterentwickeln möchte, wenn man festgestellt hat, dass es nicht geht, dass es nicht funktioniert. Wir können dies aber nicht feststellen. Ich habe auch die Erfahrung gemacht und auch mit Kollegen gesprochen, die in der Verwaltung tätig sind, die das für völlig ausreichend erachten. Ich denke, es gab auch keine Probleme, jedenfalls sind mir keine bekannt geworden.
Mit diesem Transparenzgesetz unterstellt man letztendlich auch der Verwaltung, dass sie – ich sage mal – nicht ordentlich arbeitet, dass sogar vor Korruption geschützt werden soll und dass die Verwaltung letztendlich nicht so arbeitet, wie Rot-Rot-Grün sich das vorstellt. Ich denke, das ist auch ein Stück weit ein Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung, was so in der Form nicht mitgetragen werden kann.
An der Stelle will ich mich erst einmal bei den Beamtinnen und Beamten wie auch bei den angestellten Mitarbeitern der Verwaltung recht herzlich bedanken. Ich denke, die leisten jeden Tag eine hervorragende Arbeit,
und das sollte man letztendlich auch mal honorieren und nicht das Misstrauen schüren bzw. Unterstellungen machen.
Wir haben auch die Anhörung gehabt, wo deutlich gemacht wurde, gerade von den kommunalen Spitzenverbänden, wie kritisch dieses Gesetz gesehen wird, was die Anwendung anbelangt, aber auch was die Kostenfrage anbelangt, zu der dieses Gesetz keine Antwort gibt. Die Landesregierung geht davon aus, dass es kostenneutral ist, sprich dass den Kommunen keine Kosten entstehen. Der Gemeinde- und Städtebund wie auch der Landkreistag haben deutlich gemacht, dass es sehr wohl mit Kosten personeller Art verbunden ist, zum Beispiel muss es auch weiterentwickelt werden bzw. muss das Personal geschult werden. Es ist nicht so einfach. Wenn ich dieses Gesetz auf den Weg bringe,
hängt eine ganze Menge daran, wenn man letztendlich auch die Bürgeranfragen bearbeiten will, damit das rechtssicher ist. Dazu bedarf es verstärkter Schulung des Personals, aber es spielen auch Kosten für Hardware, Software eine Rolle.
Alles das wurde im Gesetz nicht berücksichtigt. Weiterhin hat man auch nicht berücksichtigt, was die kostenpflichtigen Gebühren anbelangt. Es war ja erst drin, das Kostendeckungsprinzip anzuwenden, was auch vom Thüringer Rechnungshof eingefordert wurde. Jetzt im Änderungsantrag hat die rotrot-grüne Koalition das bei 500 Euro gedeckelt und noch mit einer Sozialklausel versehen. Also ich denke, auch das ist ein deutliches Zeichen, dass man letztendlich nicht weiß, was die Kommunen da erwartet. Bei 500 Euro soll Schluss sein, egal wie hoch der Aufwand ist, und das wird auch von den Kommunen kritisch gesehen. Auch der Landkreistag – wie gesagt –, der Beamtenbund, die Notarkammer und die Handelskammer haben sich dagegen ausgesprochen und das Gesetz auch sehr kritisch gesehen, so, wie es im Entwurf vorlag bzw. auch jetzt mit den Änderungsanträgen. Aus dem Grund ist es schon deutlich zu sehen, dass die, die damit beschäftigt sind, die das erfüllen müssen, erhebliche Probleme haben, und das geht aus unserer Sicht nicht. Das Informationsfreiheitsgesetz bietet letztendlich genügend Spielraum, um dem Informationswillen bzw. der Informationspflicht nachzukommen, und die Kommunen tun auch alles dafür.
Weiterhin hat man im Änderungsantrag noch eingeführt, dass der Datenschutzbeauftragte angehört werden soll bzw. angefragt werden kann, wenn die Entscheidung in der Verwaltung gefallen ist oder getroffen wurde. Auch das halte ich für ein gewisses Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung, dass man, wenn der Fall abgeschlossen ist und die Verwaltung ihn abschließend beraten und bearbeitet hat, hinterher noch mal eine Überprüfung einführt. Ich denke, auch das zeigt, dass man der Verwaltung nicht allzu viel zutraut.
Im Großen und Ganzen ist das aus unserer Sicht ein Bürokratiemonster, was da aufgebaut wird – noch mehr Bürokratie. Es wird zwar in diesem Haus immer gesagt, dass wir Bürokratie abbauen, die Kommunen entlasten müssen etc. – das hört man alles –, aber wenn man sich das Gesetz anschaut, dann sieht man, dass hier genau das Gegenteil passiert.
Aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz ab.
Ich möchte mal ein Zitat aus der Anhörung bringen – vom Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e. V., der in seiner Stel
lungnahme Folgendes mitteilt – ich zitiere –: „Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorliegende Entwurf eines Transparenzgesetzes das Regelungsziel einer bürgerfreundlichen Verwaltung konterkariert.“ Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind heute in der zweiten Lesung zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung. Ich habe mich schon gewundert, dass das Gesetz heute tatsächlich aufgerufen wird, dass das heute tatsächlich zur Beratung steht. Ich hatte schon in der ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht und auch mein Unverständnis mitgeteilt, dass hier ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der parallel dazu vom Verfassungsgericht in Brandenburg auf Verfassungsmäßigkeit überprüft wird. Dennoch hat man es hier auf den Weg gebracht, sodass wir uns heute zum zweiten Mal damit beschäftigen. Und das hat mich umso mehr gewundert, da selbst der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist, dass es doch erhebliche ver
fassungsrechtliche Bedenken gibt. Aber das scheint hier in diesem Haus keinen zu interessieren.
Aber es geht ja noch weiter. Das haben ja nicht nur die Thüringer und die Brandenburger festgestellt, sondern auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich schon 2008 mit der Thematik beschäftigt und hat hier begründete Zweifel an der Erforderlichkeit und Angemessenheit zum Ausdruck gebracht. Auch das Abgeordnetenhaus Berlin hat 2018 diese Quotierung schon betrachtet und sieht die demokratischen Grundprinzipien verletzt. Auch in Schleswig-Holstein kam 2018 der entsprechende Wissenschaftliche Dienst dazu, dass es als verfassungsrechtliche Beeinträchtigung erscheint. Also ich denke, wir sind in Thüringen und Brandenburg nicht alleine. Dennoch wird dieses Gesetz hier auf den Weg gebracht. Gestatten Sie mir an der Stelle mein Unverständnis dafür auszudrücken, dass, wenn die wissenschaftlichen Dienste von vielen Bundesländern das gleich bewerten, man trotzdem sagt, wir bringen das hier ein. Herr Adams hat ja schon verlautbart: Es ist ihm ziemlich egal, was die Wissenschaftler und die Juristen sagen. Sondern er hat gesagt, dann muss es das Gericht überprüfen. Wenn es halt so ist, dann ist es halt so, aber das Gericht ist dafür zuständig. Ich halte das trotzdem für bemerkenswert. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir als CDU‑SPD-Koalition in der letzten Legislatur hier so ein Gesetz eingebracht hätten, was so viel Widerstände auch von Wissenschaftlern, von Juristen erfahren hätte. Das ist schon sehr bemerkenswert, das muss ich schon sagen.
Aber ich habe das heute schon gehört: Es ist eigentlich egal, was ihr sagt, wir haben die Mehrheit. Deutlicher kann man es nicht sagen und ich denke, das wiederholt sich jetzt gerade wieder.
Ja, so hat man es heute gesagt; ich war entsetzt, das muss ich ganz klar sagen. Aber das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hat ja auch entsprechende Anmerkungen gemacht, wo die Bedenken vorhanden sind: Es bedeutet einen Eingriff in die Freiheit der Wahl, da auch die Listenaufstellungen das Wahlrecht unmittelbar berühren, wie das Bundesverfassungsgericht herausgestellt hat. Weiterhin wird angemerkt: Es stellt einen Eingriff in die
Gleichheit der Wahl dar, weil die in einer Partei unterrepräsentierten Personen bessere Chancen auf einen aussichtsreichen Listenplatz haben.
Wenn man sich jetzt ansieht, wie die Parteien aufgestellt sind – der Frauenanteil und der Männeranteil –, dann kann man das natürlich auch nachvollziehen. Da liegen Sie, denke ich mir, auch nicht verkehrt, wenn ich das mal für die Parteien nehme, die hier im Landtag vertreten sind. Die CDU hat 27 Prozent Frauenanteil, die Linken 43 Prozent, die SPD 28 Prozent, AfD 16 Prozent und Bündnis 90/Die Grünen 37 Prozent. Ich denke, die Aussage kann man so stehen lassen und das ist auch nachvollziehbar.
Dass wir alle Interesse haben, dass mehr Frauen in die Politik gehen, ich denke, das unterstelle ich jeder Partei. Wir machen da auch sehr viel. Wir müssen sie dafür begeistern und müssen sie dafür interessieren. Das ist alles. Aber wir können es doch nicht dadurch lösen, dass wir sagen: Ihr kriegt einen guten Listenplatz und das war es dann. Nein, wir müssen erst mal die Begeisterung wecken, für die Politik, für die Parteien mitzustreiten, und dann kommt doch das andere.
An dieser Stelle greift man ganz massiv ein und man greift auch ganz massiv in die Möglichkeiten der Partei ein.
Weiterhin wird festgestellt: Es stellt eine Diskriminierung anhand des Geschlechts dar, weil Personen mit der Angabe „divers“ auf allen Plätzen kandidieren dürfen und damit einen Vorteil gegenüber der Geschlechtszugehörigkeit weiblich/männlich haben. Auch das hat das Gutachten festgestellt. Es diskriminiert überdies Personen, die gar keine Angabe zum Geschlecht gemacht haben, weil diese überhaupt keinen Listenplatz bekommen. Sie sind von der Wählbarkeit gänzlich ausgeschlossen. Darauf wurde auch in der öffentlichen Anhörung von Herrn Hobusch – das ist der Vertreter von Prof. Morlok, der auch für Sie schon Gutachten gemacht hat – noch mal deutlich hingewiesen. Auch das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Auch dazu habe ich im Änderungsantrag nach der Anhörung nichts gefunden, dass Sie das aufgegriffen hätten. Sie schließen eine Gruppe komplett aus.
Ich denke, allein das ist schon schlimm genug, wenn Sie letztendlich so tun, als würden Sie alles berücksichtigen wollen.
Sie schränken natürlich auch den Spielraum der Parteien ein. Es ist natürlich ein Unterschied, ob ich eine Partei habe, die 6.000 Mitglieder hat, oder eine Partei habe, die 100 Mitglieder hat. Wenn ich eine Listenaufstellung von 88 Plätzen habe, habe ich dann einen heftigen Unterschied. Und da gibt es natürlich Probleme. In Brandenburg hat man auch nicht umsonst gegen das Gesetz geklagt, da trifft es ja die Piraten. Das sind jetzt nicht die, die man uns unbedingt zuordnen würde. Die sind vor das Verfassungsgericht gezogen, weil es denen genau so passiert ist, dass letztendlich nicht genügend Kandidaten aufgestellt werden konnten – oder sie haben sie aufgestellt, aber sie konnten nicht berücksichtigt werden, weil das Gesetz das nicht zulässt. Und es ist doch absurd,
na doch –, es ist doch absurd, wenn man letztendlich in Ihrem Gesetz mitteilt, dass letztendlich eine teilweise Listenstreichung erfolgt, wenn man diese Parität nach § 29 nicht eingesetzt hat, und § 30 regelt letztendlich, dass man dann auch eine Teilstreichung der Liste machen kann.
So steht es doch hier im Gesetz.
Die haben es schlimmer gemacht. – An der Stelle sind die Piraten, denke ich mir, genau auf dem richtigen Weg. Es kann nicht sein, dass letztendlich Sie entscheiden, wer auf der Liste steht und wer nicht. Das entscheidet allein der Wähler der Partei
auf dem Wahlparteitag, der entscheidet das.
Und wenn ich jetzt mal zu Ihnen komme: Sie haben das ja groß angekündigt, dass das ganz wichtig ist
diese Parität –, und die Liste auch entsprechend aufgestellt. Wenn ich mir die Listen ansehe, wenn man das Gesetz nehmen würde, wenn das heute wäre, und Ihre Listen vergleicht, wissen Sie, wie viel Sie dann hätten?
Nach diesem Gesetzentwurf wären es fünf.
Sie haben es aber letztendlich nicht verbessert.
Sie haben letztendlich nichts anderes gemacht, als die Parteien zu bevormunden, wie sie ihre Listenplätze zu vergeben haben. Das ist Ihre Vorgabe. Sie interessiert nicht, wie die Parteien das letztendlich bewerten.
Doch, Sie entscheiden darüber, dass letztendlich Mann und Frau und Diverse alles entscheidend ist, alles andere interessiert nicht. Dass es aber unterschiedliche Strömungen gibt, dass man auch die Leistung unterschiedlich bewerten muss, denn wir denken schon mit dieser Leistungsfrage, wen man auf die Liste macht. Ich weiß nicht, wie Sie das machen.
Auch diesen Spielraum und diese Freiräume lassen Sie der Partei letztendlich nicht mehr. Das muss man ganz klar sagen und das lehnen wir von vornherein ab.
Das Verfassungsgericht wird, wenn denn dagegen geklagt werden sollte, auch deutlich zeigen, dass das nicht verfassungskonform ist. Die Gutachter haben bisher auch festgestellt, dass es letztendlich diese Bedenken gibt. Ich bin gespannt, wie es in Brandenburg ausgeht. Ich bin wirklich gespannt. Aber nichtsdestotrotz haben Sie sich auf den Weg gemacht, das hier gleiche Gesetz vorzulegen. Ich
bin wirklich gespannt, wie Brandenburg darüber entscheidet.
Aus unserer Sicht gibt es dazu natürlich keine Zustimmung, weil die Parteien erheblich in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden und weil Sie letztendlich vorschreiben wollen, wer welchen Listenplatz bekommt, und das vom Geschlecht abhängig machen. Die Verfassung sagt aber: Es ist geschlechtlich unabhängig zu besetzen. Es geht nicht, dass Sie letztendlich entscheiden, welchen Platz eine Frau oder ein Mann kriegt. Wir hatten das ja schon mal vor über hundert Jahren, den Ständestaat, da hat man auch versucht, das alles so zu ordnen, wie es letztendlich eine kleine Gruppe haben wollte. Und das wurde dann festgelegt. Man könnte auch in die jüngere Geschichte gehen, da hat das Politbüro festgelegt,
welche Leute auf die Liste kamen – das kennen wir ja auch noch – und es hat geklappt.
Da hat eine Partei festgelegt, wer alles auf die Liste kommt, dann wurde gefaltet und eingeworfen. Da hatte man den Stress natürlich nicht, wie wir ihn heute haben, dass wir darüber diskutieren und debattieren. Auf diesen Weg wollen wir uns nicht begeben.
Wir wollen letztendlich nach wie vor dem Wähler die Entscheidung lassen,
der weiß am besten, was für ihn gut ist. Und wir wissen als Partei am besten, wie wir unsere Listen aufstellen, damit wir erfolgreich sind. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute das zweite Mal, zweite Lesung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion zu Scheinkandidaturen. Herr Möller hat es gerade noch mal verteidigt, warum dieses Gesetz eingebracht wird.
Wir sehen das nach wie vor anders. In der ersten Lesung haben wir als CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass es aus unserer Sicht keine Scheinkandidaturen gibt. Es steht jedem frei, es muss jedem freistehen dürfen, sich für ein Mandat zu bewerben, sich für eine Wahl aufstellen zu lassen und wenn er das Mandat erworben hat, dieses anzunehmen oder auch wieder zurückzugeben. Das steht jedem frei. Deswegen ist unserer Ansicht nach Ihre Argumentation völlig fehlgeleitet, dass im Vorhinein klar ist, dass er das Mandat nicht annimmt.
Das unterstellen Sie.
Das unterstellen Sie. Aber es ist ja nicht gesagt, dass es auch hinterher so gemacht wird. Deswegen muss man auch die Möglichkeit zulassen. Es ist doch auch nicht verboten, aber das darf man auch keinem Amtsträger verwehren, wenn ich in die Wahl gehe, dass Parteiprogramme dahinterstehen, dass ich dafür auch werbe, dass ich hinterher eine starke Mannschaft bekomme, die dieses Programm letztendlich unterstützt, das die Partei oder auf der
kommunalen Ebene die Gemeinderäte aufgelegt haben. Deswegen kann ich doch auch dafür werben. Ich denke, das ist auch mehr als legitim. Aber Sie rücken das in eine Ecke, ich sage mal, Sie kriminalisieren das geradezu, Wählertäuschung und was Sie hier alles vorgebracht haben. Ich finde, das ist nicht redlich. Es muss jedem möglich sein für sein Programm, für seine Politik zu werben, und da schließe ich letztendlich auch die Amtsträger mit ein.
Staatssekretär Götze hat auch in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Sie haben gerade gesagt, das ist alles nicht so.
Sie haben auch den Artikel genannt. Aber spätestens was die Kollegin Marx gesagt hat, wenn im Jahr 2024 gewählt wird, dann wollen Sie einen ganzen Teil Amtsträger von vornherein ausschließen, die sich nicht zur Wahl stellen können. Deswegen bin ich schon der Auffassung, dass der Staatssekretär Götze auch in der ersten Lesung zu Recht darauf hingewiesen und festgestellt hat, hier liegt eine unzulässige Einschränkung des passiven Wahlrechts vor, weil es Personen, in diesem Fall Amtsträger, von den Wahlen ausschließen will. Das hat er auch noch mal gesagt und bekräftigt und das kann ich auch nur unterstreichen. Genau das ist es, was Sie letztendlich vorhaben: Sie wollen eine Gruppe ausschließen. Gerade die nächste Kommunalwahl wird dann deutlich zeigen, dass es letztendlich ein Problem geben wird.
Bei der Scheinkandidatur, die Sie immer so ansprechen, bringen Sie vor, dass der Wähler getäuscht wird. Auch hier hat die Kollegin Marx darauf hingewiesen. Es wird ja regelmäßig gerade vor Kommunalwahlen stets und ständig in der Öffentlichkeit berichtet, dass sich Amtsträger zur Wahl stellen und unter Umständen das Mandat nicht annehmen. Das ist ja nun kein Geheimnis. Ich sage mal, wenn ich jemanden täusche, dann ist das etwas anderes. Das ist etwas anderes. Es wird auch breit kommuniziert. Und Sie sorgen regelmäßig dafür, das zu skandalisieren, was hier abläuft, etwas anderes tun Sie hier nicht. Ich muss sagen, da machen Sie es sich zu einfach. Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass Sie keine Amtsträger haben. Vielleicht, wenn das mal eintreten sollte, was ich nicht hoffe, bin ich mal gespannt auf Ihre Argumentation, die Sie dann bringen, das wird wahrscheinlich genauso sein, der muss doch wählen können, der muss doch letztendlich werben können für seine Partei, für seine Programme.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, was die AfD hier vorlegt, ist für mich wieder ein klassisch populistischer Antrag, der kurz vor der Wahl ins Leben gerufen wurde, um noch mal darauf hinzuweisen, wie die anderen Parteien den Wähler täuschen wollen. Ich kann nur sagen, an dieser Stelle kann ich mich wiederholen: Auch der Wähler weiß ganz genau, was er wählt, wen er wählt. Und er weiß das sehr gut einzuschätzen. Davon bin ich fest überzeugt. Deswegen lehnen wir nach wie vor Ihren Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne! Einzelplan 02 habe ich heute zu Beginn und ich möchte im Vorfeld grundsätzliche Anmerkungen machen. Wir hatten zu dem Einzelplan keine Plenaranträge eingebracht. Der Grund ist nach wie vor, dass wir der Auffassung sind, dass dieser Haushalt, der heute zur Diskussion steht, verfassungswidrig ist, weswegen wir darauf verzichtet haben.
Ja, wenn Sie es auch nicht gern hören wollen, aber unsere Auffassung ist so und das Gutachten gibt uns an der Stelle auch recht.
Wir werden sehen.
Wir haben bei dem Haushaltsplan,
der nun vorliegt, feststellen können, dass man großzügig mit Mitteln verfährt. Im Gießkannenprinzip kann man auch sagen, verteilt man über den gesamten Haushalt doch großzügig Mittel, wozu wir doch kritisch anmerken müssen, dass die eine oder andere Ausgabe besser überdacht werden sollte. Da will ich jetzt mal an die einzelnen Stellen kommen, wo man doch erhebliche Ausgabensteigerungen hat.
Da bin ich gleich als Erstes bei den Kulturausgaben für Theater, Orchester. Insgesamt in dem Kulturbereich 2016 hatten wir 180 Millionen Euro, das ist eine Steigerung für 2020 auf 225 Millionen Euro, das sind 55 Millionen Mehrausgaben, was letztendlich in dem Bereich eine Steigerung von etwa 35 Prozent ausmacht, was wir schon mehrfach gehört haben. Das ist erst mal positiv zu sehen, wenn im Kulturbereich so viel Geld ausgegeben wird. Darüber bin ich auch erst einmal froh. Aber an der Stelle muss ich auch sagen, das ist nur möglich, weil entsprechende Mittel vorhanden sind – weil ja heute mehrfach die Kritik gekommen ist, dass wir, als wir noch CDU-geführt waren und die Landesregierung gestellt haben, da nicht so großzügig waren. Ich muss an der Stelle aber doch einschränken, dass bei Weitem nicht so viel Geld im Haushalt des Landes war und auch viele andere Aufgaben letztendlich bewältigt werden mussten. Deswegen kann man das nicht so gleichsetzen.
Trotzdem finde ich es positiv, dass in diesem Bereich so viel Geld ausgegeben wird. Aber kritisch muss man auch betrachten, wir müssen ja auch mal den Blick nach vorn richten, wenn das Geld nicht mehr so da ist, wenn die Einnahmen nicht mehr in der Größenordnung zur Verfügung stehen. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass in den zurückliegenden Jahren auch strukturell an der Stelle mehr gemacht worden wäre, um auch zukünftig die Kulturlandschaft in Thüringen zukunftssicher zu gestalten, auch wenn die Mittel mal nicht in der Größenordnung vorhanden sind. Deswegen auch hier ein kritischer Blick in die Richtung der Landesregierung, dass man strukturell hätte hier auch anders arbeiten können.
Einen weiteren Kritikpunkt an der Stelle möchte ich im Einzelplan 02 ansprechen. Das ist das Personalentwicklungskonzept, was ja ausgesagt hat: Abbau von 27 Stellen von 2017 bis 2025. Tatsächlich wurden nur zwei Stellen abgebaut. Jetzt kann man sagen, wir haben noch Zeit bis 2025. Das würde bedeuten, dass bis 2025 die 19 Stellen abgebaut werden müssen. Aber ich sehe hier keine Ansätze, wo das erfolgen soll. Ich will noch mal darauf verweisen, weil ich einen Artikel gestern in der FAZ, auch
heute in der TA gelesen habe: Die Einwohnerzahl geht doch drastisch zurück, die Einwohnerzahl des Freistaats Thüringen beläuft sich auf die des Jahres 1905. Man sieht auch hier, an der Stelle ist es angebracht, auch personell die Sache kritisch zu betrachten und auch das Personalentwicklungskonzept und den Stellenabbaupfad weiter zu betreiben.
Dann haben wir noch die Investitionssteigerungen, die heute auch schon mehrfach angesprochen worden sind, von 23 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 41 Millionen Euro im Jahr 2020. Aber die Investitionen beziehen sich nicht auf Theater oder Museen, sondern werden in die Staatskanzlei, in die Dienste des Ministerpräsidenten, investiert. Da kann man ja sagen, vielleicht ironisch, obwohl wir nach dem 27.10. davon profitieren können, sind wir trotzdem der Meinung, man sollte es doch kritisch betrachten, ob das wirklich in der Größenordnung erforderlich ist.
Was einen weiteren erheblichen Aufwuchs anbelangt – da muss ich sagen, es ist an der Stelle ein Stück weit Politik und Ideologie, was die Landesregierung hier macht – ist die enorme Aufblähung der sogenannten Landesdiskriminierungsstelle,
die mehr als eine halbe Million Euro erfahren soll. Das ist allein im öffentlichen Bereich schon das Zwanzigfache. Auch an der Stelle muss ich doch kritisch bemerken, inwieweit das wirklich sinnführend eingesetzt ist.
Ich komme zu den einzelnen Kapiteln, zum Beispiel 02 06, Landesarchiv. Wir hatten das Archivgesetz hier kritisch diskutiert. Wir waren der Auffassung, dass es unnötig ist und dass eine Zentralisierung nicht das erreichen wird, was uns letztendlich versprochen wurde. Hier wurde mitgeteilt, dass die Zentralisierung Gelder einspart, dass die Zentralisierung der Archive zum Landesarchiv Synergieeffekte erzeugt und damit letztendlich Mittel eingespart werden und auch effektiver gearbeitet werden kann. Der Blick in den Haushalt zeigt aber, dass das nicht so der Fall ist, sondern dass genau das eingetreten ist, was wir befürchtet haben. Es kostet 2 Millionen Euro mehr. 2016 hatten wir noch 6,8 Millionen Euro und jetzt haben wir an der gleichen Haushaltsstelle 8,8 Millionen Euro. Letztendlich ist das nicht eingetreten, was man uns damals suggeriert hat. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Zentralisierung nicht so greift bzw. nicht das gebracht hat, was man uns erzählt hat.
Es geht dann weiter zum Kapitel 02 07, Denkmalpflege.
Dann haben wir noch das Wahlgeschenk – das kann man ja so sagen –, das sind die Musik- und Jugendkunstschulen.
Da wurde uns jetzt immer vorgeworfen, wir würden Wahlkampf machen, aber dieses Thema ist aus meiner Sicht auch ein Wahlkampfgeschenk. Wir haben das schon in Arnstadt zur Podiumsdiskussion gehabt, wo das erstmals verkündet wurde, dass die Musik- und Jugendkunstschulen mehr Geld bekommen, was ja erst einmal positiv ist. Auch wir sind dafür, die müssen unbedingt gefördert werden. Man geht jetzt auf 5 Millionen Euro, die hat man eingestellt, um die Förderung, die Musik- und Jugendkunstschulen besserzustellen. Meine Kritik war auch beim letzten Mal schon, dass ich gesagt habe, wir müssen erst einmal den Bedarf ermitteln. Der Bedarf aber liegt nicht bei 5 Millionen Euro, sondern – wie die Verbände mitgeteilt haben – bei 6,2 Millionen Euro Minimum, ohne Jugendkunstschulen. Mit Jugendkunstschulen sind wir bei 7,5/7,6 Millionen Euro. Was natürlich auch entscheidend ist: dass es nicht langfristig aufgestellt, sondern nur eine einmalige Zahlung ist. Wir werden zukünftig, wenn wir in Verantwortung sind, ein anderes Konzept machen. Angelehnt an das Kulturfördergesetz werden wir letztlich damit versuchen, die Musik- und Jugendkunstschulen langfristig – und nicht mit einer einmaligen Zahlung, wo keiner weiß, wie das hinterher weitergeht – zu unterstützen.
Wir möchten auch darum bitten, dass der Haushalt noch einmal an den Ausschuss zurücküberwiesen wird, um diese Punkte noch einmal zu diskutieren und gegebenenfalls noch abzuändern. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne! Ich begrüße auch besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Schlösser und Gärten und auch die Museumsdirektoren.
Vielen Dank, dass Sie sich auf den Weg gemacht haben, hierher in unseren Landtag zu kommen. Ich denke, für Sie ist es genauso spannend wie für uns, was heute der Sofortbericht beinhaltet hat, aber da werden wir sicherlich das eine oder andere noch besprechen müssen. Was mich natürlich befremdlich stimmt, ist die Tatsache – nichts gegen Herrn Staatssekretär Krückels –, dass Sie das so hervorragend vorgetragen haben, aber ich hätte doch erwartet, dass, wenn der Minister nicht kann, entschuldigt, was ich auch nachvollziehen kann, warum der Ministerpräsident heute nicht anwesend sein kann,
wenn es um das Große und Ganze geht, so wie es letztendlich auch bei der Saisoneröffnung am 11.05....
Auf das Stichwort! Ich begrüße unseren Ministerpräsidenten.
Ich freue mich, dass er den Weg hergefunden hat. Aber es war überraschend, dass Sie das nicht mitverfolgen konnten. Die Einbringung unseres Fraktionsvorsitzenden haben Sie leider nicht gehört, da haben Sie etwas verpasst.
Aber ich sehe, Sie sind rechtzeitig gekommen und das freut mich ganz besonders und sicherlich auch alle Zuhörer, weil für mich immer noch nach wie vor offen ist, wie der Ministerpräsident über dieses ganze Thema denkt. Ich höre bisher nur den Minister Hoff, aber den Ministerpräsidenten habe ich zu diesem Thema noch nicht gehört.
Ich denke, es ist von so weitreichender Bedeutung, was wir heute diskutieren wollen; da erwarte ich schon im Vorfeld, wenn schon nichts Konkretes
kommt, dass der Ministerpräsident dazu eine konkrete Meinung hat.
Warum wir dieses Sonderplenum gefordert haben, hängt damit zusammen, dass letztendlich eine Intransparenz stattgefunden hat, das ganze Thema letztendlich nicht angemessen berücksichtigt und beraten wurde. Die erste Meldung kam am 08.11.2018 über den MDR, dass beabsichtigt ist, diese Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten zu gründen. Das war die erste Information, die an uns herangetragen wurde, über die Medien wohlgemerkt, also nicht von Regierungsseite,
von der wir es letztendlich erwartet hätten.
Es folgte dann am 08.11. der Haushaltsbeschluss im Deutschen Bundestag, darüber wurde ja schon ausgeführt, dass die Bundestagsfraktionen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für das Land Thüringen und 100 Millionen Euro für Sachsen-Anhalt zur Verfügung stellen, wenn wir das gleichzeitig auch um 100 Millionen Euro aufstocken. Dazu gibt es einen entsprechenden Haushaltsbeschluss, aber die Mittel im Haushalt sind noch nicht eingestellt. Also wir reden über einen Beschluss und eine Absichtserklärung, die Bundestagsfraktionen auf den Weg bringen wollen, wozu aber letztendlich bisher nichts Belastbares vorliegt, weil es nicht im Haushalt verankert ist.
Wir reden also über Ankündigungen und wir stellen fest, dass allein schon das reicht, die ganze Struktur des Landes Thüringen auf den Kopf zu stellen oder infrage zu stellen.
Und darüber, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss man hier in diesem Hause reden. Ich finde es auch bemerkenswert, dass, nachdem das Sonderplenum hier im Hohen Haus auf der Tagesordnung stand, dann auch entsprechende Verlautbarungen kamen, auch Minister Hoff – heute aus dem Feuilleton vom „Freien Wort“ – auf einmal das Thema aufgegriffen und versucht zu erklären. Ich halte das für sehr bemerkenswert, dass man bis gestern nichts gehört hat, aber nachdem wir Sonderplenum
Sie können nachher gern hier vor gehen – …
… beantragt haben, letztendlich dann auch eine Reaktion erfolgt ist.
Und ich muss noch etwas sagen: Wir haben uns ja das Sonderplenum nicht einfach als Wahlkampf ausgedacht, wie jetzt behauptet wird. Ich finde das ja interessant, es wird gleich von „Wahlkampf“ gesprochen; das macht man nur, um von den
Sachthemen abzulenken.
Wir kämpfen letztendlich um das kulturelle Erbe Thüringens, dass wir das auch letztendlich hier in unserem Land bewahren können.
Dafür kämpfen wir, dazu bekennen wir uns auch.
Und noch etwas hat uns auf den Weg gebracht, dass wir dieses Sonderplenum beantragt haben: Das ist die Tatsache, dass am 29.05. der Stiftungsrat über das Thema diskutiert hat und ein sogenannter Vorratsbeschluss gefasst wurde, wo schon konkret drinsteht, welche Objekte in die neue Stiftung überführt werden sollen, und die Verfahrensweise. Da muss ich sagen: Es hat mich sehr befremdlich gestimmt, dass hier ein Vorratsbeschluss initiiert wird, der aber nur zur Kenntnis genommen wurde, ohne mit uns Abgeordneten darüber zu sprechen, wenn es um so weitreichende, einschneidende Maßnahmen geht, die die gesamte Kulturlandschaft unseres Landes betreffen. Ich denke, da sind wir gut beraten, das auch hier in diesem Hohen Hause zu diskutieren und nicht zuzusehen, wie Beschlüsse gefasst werden, wenn es auch Vorratsbeschlüsse sind, und wir dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ich denke, das ist der falsche Weg und wir müssen damit aufhören, im Hinterzimmer Politik zu machen.
Wir sollten transparent und öffentlich die Diskussion führen, auch mit den Betroffenen. Da fragen wir die Betroffenen, was sie wissen, oder da frage ich einfach mal meine Koalitionskollegen
SPD, Grüne und Linke –, was sie wissen. Sie wissen letztendlich nicht mehr als wir.
Ja, weil es mir mehrfach gesagt wurde, ich könnte jetzt die einzelnen Namen nennen.
Die beschweren sich auch, dass die Informationspolitik der Landesregierung alles andere als transparent ist. Da, muss ich sagen, sind wir auf dem richtigen Weg. Ich denke, da spreche ich auch in Ihrem Namen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün,
dass wir dieses Thema hier aufgerufen haben.
Ich will noch etwas richtigstellen, weil ich vom Staatssekretär gehört habe, dass der Minister Hoff mehrfach angeboten hätte, mit uns ins Gespräch zu kommen: Er hat einmal die Informationsveranstaltung gemacht, die ja auch benannt wurde, mit Herrn Wirkner zusammen. Dort hat er uns die zwei Modelle vorgestellt. Das war am 28.02., da wurden wir darüber informiert, was es für Möglichkeiten gibt, was der Bund favorisiert und wo das Land Thüringen sich beteiligen kann. Das war die Informationsveranstaltung, bunte Bilder an einer Tafel – das war es, mehr nicht. Seitdem haben wir nichts wieder gehört. Und wenn gesagt wird „mehrfach angeboten“: Das stimmt nicht, also mir hat er es nicht angeboten, das muss ich ganz klar sagen. Aber so weit würde ich gar nicht gehen. Ich sage mal: Der Minister hat eine Bringschuld an dieser Stelle, er hat eine Bringschuld, er muss uns informieren
und nicht, dass wir fragen: Herr Minister, können Sie uns was erzählen?
Wir haben mehrfach Ausschusssitzungen Europa, Kultur, Medien, wo das Thema hingehört. Wir haben einen SB-Antrag gestellt, wo mir auch die Kollegin Mittelsdorf gesagt hat: Ein Glück, dass ihr das gestellt habt, dann wissen wir vielleicht auch ein
bisschen mehr. – Das zeigt letztendlich auch, wie die Informationspolitik untereinander läuft.
Also so verkehrt liegen wir, denke ich, nicht, wenn wir für heute ein Sonderplenum beantragt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Staatssekretär hat auch Herrn Zippel angesprochen; in Altenburg hätte der Minister dort letztendlich eine Veranstaltung durchgeführt, eine Informationsveranstaltung. Ich habe mit dem Kollegen Zippel gesprochen. Es gab keine Informationsveranstaltung, wo man entnehmen könnte, es gibt Informationen. Nein, es gab im Prinzip einen Vortrag von Herrn Minister. Der Kollege Zippel hat mir mitgeteilt, dass er anschließend genauso schlau war wie vorher, weil nichts Belastbares vorliegt.
Am Ende.
Ich will noch mal betonen: Wir haben viele Ausschusssitzungen und da erwarte ich, dass der Minister uns als Abgeordnete zu so einem weitreichenden und umfassenden Thema informiert. Ich erwarte auch, dass wir transparent damit umgehen und dass er auch andere Meinungen zulässt. Jetzt haben wir die Modelle ja gehört, sechs Immobilien/ Liegenschaften sollen überführt werden. Da kann man ja durchaus sagen, wir reden von einer ZweiKlassen-Gesellschaft. Ich sage mal, die Perlen von Thüringen sind dann in der neuen Stiftung und in der jetzigen Stiftung verbleibt der Rest.
Über die finanzielle Ausgestaltung der Stiftung hier in Thüringen müssen wir nicht reden.
Das ist nach wie vor zu wenig. Jetzt begibt man sich auf den Weg, 100 Millionen Euro im Blick – wir brauchen diese 100 Millionen Euro, ich bin auch der Meinung, wir können die sehr gut gebrauchen.
Aber was uns nicht gefällt, ist, dass wir deswegen eine neue Stiftung gründen müssen,
weil unsere Stiftung Schlösser und Gärten über Jahrzehnte bewiesen hat, dass sie das Geld sehr gut
selbst verwalten und sachgerecht ausgeben kann.