Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie herzlich willkommen heißen zu unserer heutigen Plenarsitzung. Ich darf darüber hinaus Mitglieder des Seniorenrats von Bad Langensalza auf der Besuchertribüne begrüßen, ebenso wie eine Besuchergruppe von Herrn Abgeordneten Korschewsky

(Beifall im Hause)

und die Wirtschaftsjunioren, die in diesen Tagen bei uns ein Praktikum machen. Ihnen allen galt der Applaus. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, in der 124. Plenarsitzung am 25. August ergab sich hier im Plenum die Frage, ob Kleinkinder von Abgeordneten mit in die Plenarsitzung gebracht werden dürfen. Sie erlauben mir dazu eine Vorbemerkung: Diese Fragestellung ist, glaube ich, schon, auch wenn vielleicht nicht die wichtigste, aber doch von grundlegender Bedeutung für Ordnung und Würde dieses Hohen Hauses, für die ich als Präsident Verantwortung trage. Es sollte daher Konsens darüber bestehen, dass ein störungsfreier Sitzungsverlauf sowohl für die hier im Plenum zu leistende Sacharbeit als auch für das Ansehen des Landtags in der öffentlichen Wahrnehmung von besonderer Wichtigkeit ist. Um zu einer dauerhaften und auch unter Gleichbehandlungsaspekten tragfähigen parlamentarischen Lösung zu kommen, habe ich nach dem August-Plenum in den zuständigen parlamentarischen Gremien den Vorschlag unterbreitet, die Regelung des § 17 Abs. 6 der Geschäftsordnung dahin gehend zu ergänzen, dass Kleinkinder bis zu einem Jahr grundsätzlich zu Betreuungszwecken mit in den Plenarsaal gebracht werden dürfen. Aus Respekt vor dem Verfassungsorgan Landtag halte ich es für richtig und wichtig, dass sich die betreffenden parlamentarischen Gremien – namentlich der für Geschäftsordnungsfragen zuständige Justizausschuss – mit dieser Frage befassen und letztlich der Landtag selbst im Grundsatz darüber befindet, wer Zugang zu seinen Sitzungen erhalten soll.

Unabhängig von dieser geschäftsordnungsrechtlichen Seite steht ab diesem Plenum eine Babysitterin zur Verfügung, worüber die Fraktionen informiert sind. Außerdem wurde vorerst provisorisch ein Stillzimmer im Rundfunkraum 2 eingerichtet. Ein weiteres mobiles Kinderzimmer wird noch angeschafft.

Im Hinblick auf den laufenden Prozess der Meinungsbildung in den parlamentarischen Gremien bin ich bereit, es bis auf Weiteres – ungeachtet meiner tatsächlich grundsätzlichen Bedenken – zu tolerieren, dass Frau Abgeordnete Henfling und auch andere Kollegen in vergleichbarer Lage ihre Säuglinge mit in den Plenarsaal bringen, solange

dies nicht zu einer konkreten weiteren Störung des Sitzungsverlaufs führt. Dies habe ich der Frau Abgeordneten Henfling ebenso wie den Vorsitzenden der hier im Hause vertretenen Fraktionen und auch dem Verfassungsgerichtshof gegenüber bereits Ende letzter Woche schriftlich mitgeteilt. Somit kann sich das Parlament hoffentlich wieder den eigentlichen Aufgaben widmen.

Damit komme ich zu den Aufgaben, die aus den letzten Sitzungen auch noch übrig geblieben sind. Zum einen: Ich hatte Herrn Abgeordneten Blechschmidt in der Plenarsitzung am 31. August 2018 für einen Zwischenruf einen Ordnungsruf erteilt. Auf den berechtigten Einwand des Kollegen hin ziehe ich diesen Ordnungsruf zurück. Es ist offensichtlich, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Herr Blechschmidt, Sie können sich geadelt fühlen.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Reingewaschen!)

Gut. Reingewaschen – ja. Wir machen eine kleine Pause für Applaus.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

Und ich habe einen gut beim nächsten Mal!

Der Ältestenrat hat sich zuletzt erneut mit dem Umgang der Abgeordneten mit sozialen Medien befasst. Anlass dazu gab ein sogenannter Tweed einer Kollegin beim Kurznachrichtendienst Twitter. Dort hatte sie den Vorschlag einer anderen Fraktion zu einer Anzuhörendenliste, der in der Enquetekommission als Vorlage verteilt wurde, veröffentlicht. Frau Abgeordnete Berninger, mit dem Einverständnis des Ältestenrats rüge ich diesen Verstoß gegen unsere Geschäftsordnung. Danach sind parlamentarische Unterlagen in Ausschüssen und Kommissionen als Sondergremien nicht öffentlich und nur für einen begrenzten Adressatenkreis bestimmt.

Der Beifall bleibt aus, aber das ist nicht so schlimm.

Wir kommen damit zur Plenarsitzung. Als Schriftführerin hat Frau Müller neben mir Platz genommen. Herr Abgeordneter Zippel führt erstmals die Redeliste.

(Beifall CDU)

Vielleicht doch lieber erst am Ende – wir wissen ja nicht, was er aufschreibt.

Für die heutige Sitzung haben sich eine Reihe von Kollegen entschuldigt. Das sind Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Herrgott, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Höcke zeitweise, Frau Abgeordnete Annette Lehmann, Frau Abgeordnete Lieberknecht, Herr Minister Holter zeitweise und Herr Minister Tiefensee.

Ich darf weiterhin darauf hinweisen, dass das Kompetenzzentrum Natura-2000-Stationen für heute

Abend zum Parlamentarischen Abend eingeladen hat, der gegen 19.00 Uhr beginnen soll.

Zur Tagesordnung sind wir – wenn ich richtig informiert bin – im Ältestenrat und auch in Folge übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1 am Freitag nach den Wahlen aufzurufen, das wären die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17, die wir dann statt am Donnerstag am Freitag zuerst aufzurufen. Ist das richtig? Noch einmal: die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 – die Wahlen – verschieben wir geschlossen auf Freitag als erste Tagesordnungspunkte und TOP 1 würde dann Punkt 4 am Freitag.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 6/6218.

Da die Tagesordnungspunkte 6 und 7 in den zuständigen Ausschüssen noch nicht abschließend beraten wurden, werden diese Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt.

Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6182 verteilt.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Tagesordnungspunkt 16 hat die Drucksachennummer 6/6212.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Tagesordnungspunkt 17 hat die Drucksachennummer 6/6213.

Zur Fragestunde im Tagesordnungspunkt 18 kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu. Das sind die Drucksachen 6/6158, 6/6162, 6/6165, 6/6177, 6/6179, 6/6180, 6/6181, 6/6183, 6/6199, 6/6204 und 6/6205.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 9 und 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Ich frage, ob es weitere Wünsche zur Tagesordnung gibt. Herr Blechschmidt, bitte, dann Herr Geibert.

Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Aufnahme des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach in Drucksache 6/6170. Er ist fristgerecht eingereicht worden. Wir hätten gern eine Platzierung am Donnerstag als ersten Punkt.

Wir hätten gern noch die Aufnahme der Änderung der Geschäftsordnung in Drucksache 6/6174 in die Tagesordnung. Hier hätten wir gern, dass diese auf

alle Fälle in diesen Plenarsitzungen abgearbeitet wird.

Ein dritter Punkt: Aufgrund terminlicher Sorgen und Probleme der Ministerin Keller beantragen wir, den TOP 11, „Klimaanpassung der Thüringer Landwirtschaft“, in Drucksache 6/6173, am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.

Wir stimmen erst einmal ab, ich frage aber noch mal, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. Herr Holter, wollten Sie einen Wunsch zur Tagesordnung äußern? Nein.

Entschuldigung, ich wollte etwas zu TOP 12 sagen, nicht zu den Punkten, die Herr Blechschmidt aufgerufen hatte. Sie hatten zu TOP 12 verkündet, dass es einen Sofortbericht gibt. Auf den würde ich verzichten wollen. Ich würde normal in der Debatte reden wollen.

Okay, keinen Sofortbericht zu TOP 12, das wollten Sie bekannt machen. Gut. Jetzt war die Frage, ob Sie den Gesetzentwurf Eisenach betreffend zur Frage der Dringlichkeit reden wollen.

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein, muss ich nicht!)

Herr Geibert.

Wir würden gegen die Dringlichkeit reden wollen und sind auch gegen die Aufnahme des Tagesordnungspunkts.

Herr Blechschmidt, bitte.

Wir haben in der Vergangenheit praktiziert, dass man bei der Aufnahme in die Tagesordnung durchaus die Dringlichkeit begründet. Hier ist es eine fristgerechte Einreichung. Wir haben also entsprechend der Frist den Gesetzentwurf und den Geschäftsordnungsänderungsantrag eingereicht. Demzufolge sehen wir sozusagen von einer Begründung der Dringlichkeit ab, denn es ist eine ganz normale mit einfacher Mehrheit begründete Aufnahme in die Tagesordnung.

Das kann man so sehen, aber Herr Abgeordneter Geibert möchte gern gegen die Dringlichkeit reden.

(Präsident Carius)

Zunächst rein formal, ohne inhaltlich gegen die Dringlichkeit zu reden: Uns liegt der Antrag nicht vor. Von daher kann ich auch nicht nachvollziehen, ob er fristgemäß eingegangen ist. Das wird jedenfalls insoweit mit Nichtwissen bestritten. Uns ist dazu kein Antrag zugegangen.

Dann dürfte ich vielleicht ganz kurz mal die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn bitten, bevor wir die Sitzung fortsetzen.

Wir sind übereingekommen: Für die Dringlichkeit will niemand sprechen, aber gegen die Dringlichkeit möchte jemand aus der CDU-Fraktion sprechen, ich vermute Herr Abgeordneter Geibert. Dann haben Sie das Wort, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt keine Dringlichkeit für den von Rot-Rot-Grün hier vorgelegten Antrag im Sinne von § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vor. Der entsprechende Gesetzentwurf und die Befassung damit würden letztlich sogar gegen die Verfassung verstoßen. Um es gleich vorweg zu sagen: Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen jegliche freiwillige Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter als die regierungstragenden Fraktionen machen: Wir geben denen, die sich freiwillig gefunden haben, eine Bestandsgarantie,

(Beifall CDU)

während Sie in der Gesetzesbegründung zu ihrem Entwurf

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Welcher Entwurf?)