Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Guten Morgen, verehrte Abgeordnete hier im Plenarsaal! Jemand hat heute geschrieben, die Glocke sei nicht so oft zu benutzen, aber die älteren Abgeordneten wissen, dass das bei mir immer so war, dass wir die Sitzung mit einem Glockenläuten begonnen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie zur heutigen Sitzung herzlich willkommen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne. Ich weiß, dass heute viele Vertreter aus der kommunalen Familie hier sind – herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich grüße auch die Zuschauer am Livestream und die Vertreter der Medien.

Für diese Plenarsitzung hat Herr Abgeordneter Tischner als Schriftführer neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schaft.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler – zeitweise –, Herr Abgeordneter Rudy, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Wirkner, Frau Ministerin Siegesmund und Herr Abgeordneter Voigt – zeitweise.

Gestatten Sie mir folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 13 heute auf jeden Fall, den Tagesordnungspunkt 9 gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 15 am Freitag als erste Punkte, den Tagesordnungspunkt 12 am Freitag als zweiten Punkt und den Tagesordnungspunkt 2 am Freitag als dritten Punkt aufzurufen.

Zu Tagesordnungspunkt 2 wird ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/6564 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 3 wurden ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 6561 und ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/6562 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 5 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6559 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 6 a) wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6560 verteilt.

Der Gesetzentwurf im Tagesordnungspunkt 7 wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.

Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6558 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 17 wird ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/6563 verteilt.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6060 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/6507

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6559

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Walk aus dem Innenund Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne! Ich freue mich, dass auch wieder sehr viele Schülerinnen und Schüler zu uns gekommen sind, die damit ihr Interesse an gelebter Demokratie zeigen. Ich begrüße ganz besonders die vielen kommunalen Verantwortungsträger, Bürgermeister, VGLeiter und möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Ihnen bedanken, Anerkennung und Respekt zollen. Sie sind es, die vor Ort die Verantwortung tragen, Sie sind es, die tagtäglich zuhören, zuhören wollen, die Kritik annehmen müssen, die sich der Kritik auch stellen. Eines wissen wir auch: Die Menschen wollen keine Problembeschreiber, sondern die wollen Problemlöser, und das sind Sie. Dafür meinen ausdrücklichen Respekt und herzlichen Dank!

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das hat man gesehen im Stadtrat in Eisenach, was Sie da gemacht haben! Ihr Verhalten im Stadtrat in Eisenach ist ein Beleg dafür!)

Lassen Sie mich über die Beratung und Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 berichten. Zunächst zu den Beratungen: Durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner 125. Sitzung vom 30. August 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 31. August 2018, in seiner 62. Sitzung am 27. September 2018, in seiner 64. Sitzung am 29. November 2018 und in seiner 65. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden hat der Innen- und Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/4530 sowie einer alternativen Neugliederungsoption in Bezug auf die Regelung des § 23 des Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen wurden an die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses, die Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden auch im Abgeordneteninformationssystem für alle Abgeordneten bereitgestellt.

Nun zur Beschlussempfehlung: Die Ihnen in Drucksache 6/6507 vorliegende Fassung des Gesetzentwurfs wurde mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen in der Sitzung am 6. Dezember im Innen- und Kommunalausschuss empfohlen.

Abschließend möchte ich mich noch bedanken. Lassen Sie mich mich noch beim zuständigen Thüringer Innenministerium – Staatssekretär Höhn ist hier – und den eingebundenen Mitarbeitern hier im Haus ausdrücklich bedanken. Die Aufgabe war immens, immerhin galt es, 23 Aktenordner zusammenzustellen – und das ist, wie wir wissen, auch nur der Extrakt der ganzen Zuschriften der Anhörung. Die Aufgabe war immens. Ich bedanke mich bei allen, die sich daran beteiligt haben.

(Beifall CDU, DIE LINKE, AfD)

Und ich bedanke mich auch für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Wir treten nun in die Aussprache ein. Als Erste hat Frau Abgeordnete Holbe von der CDU-Fraktion das Wort.

Werte Frau Präsidentin, werte Landtagskolleginnen und -kollegen, werte Vertreter der kommunalen Ebenen, auch die Vertreter der Spitzenverbände der kommunalen Seite begrüße ich hier recht herzlich. Vor knapp vier Jahren ist Rot-Rot-Grün in Thüringen mit hauchdünner Mehrheit angetreten und hat seitdem gebetsmühlenartig betont, nicht alles anders, aber vieles besser machen zu wollen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Eine gute Bilanz! Eine gute Bilanz haben wir da!)

Nun ist bekannt, dass diese Koalition bereits seit zwei Jahren keine Mehrheit in der Wählergunst mehr hat und auch im Landtag besteht die rot-rotgrüne Mehrheit im Prinzip nur noch, weil ein ehemaliges Gründungsmitglied der AfD zur SPD-Fraktion gewechselt ist

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wollen wir mal in die CDU-Fraktion gucken?)

und zwei ehemalige AfD-Fraktionsmitglieder regelmäßig mit der Koalition stimmen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und weil wir mehr sind!)

Das heißt, Rot-Rot-Grün schleppt sich seit mehr als zwei Jahren mit Hängen und Würgen durch die Legislatur und von dem Vorhaben,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was hat das mit dem Gesetzentwurf zu tun?)

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Zum Thema!)

vieles besser machen zu wollen, ist wirklich nicht viel zu spüren –

(Beifall CDU)

so auch bei der Gemeindeneugliedergliederung, dem wohl letzten Überbleibsel des ehemaligen Großvorhabens namens Gebietsreform.

Frau Holbe, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Blechschmidt?

Nein, das möchte ich nicht.

Und ich will Ihnen dies auch gern begründen. Am 13. Dezember 2017 hat die rot-rot-grüne Koalition die Eckpunkte des Leitbilds und der Leitlinien der Neugliederung der Gemeinden in Thüringen beschlossen, im Detail nachzulesen in Drucksache 6/4876. Darin heißt es unter Punkt II.1 mit dem Titel „Leitlinien für die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden“ – ich zitiere –: „Vorrang hat die Bildung von Einheitsgemeinden als Urtyp der

(Abg. Walk)

umfassend leistungsfähigen, sich selbst ohne Einschaltung Dritter verwaltenden Gemeinden oder von Landgemeinden, deren jeweilige Mindesteinwohnergröße 6.000 Einwohner bezogen auf das Jahr 2035 betragen soll.“ Und wenn man jetzt einmal in die im Gesetzentwurf und im Änderungsantrag enthaltenen Neugliederungen schaut, muss man feststellen, in knapp der Hälfte aller Fusionen hält sich Rot-Rot-Grün nicht einmal selbst an die im Leitbild genannten Mindesteinwohnerzahlen. Im Fall der im § 20 genannten Gemeinden Bucha und Knau werden für das Jahr 2035 weniger als 500 Einwohner prognostiziert. Den Sinn und Zweck des eigenen Leitbildes führen Sie damit selbst völlig ad absurdum.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist falsch! Sie haben es nicht erkannt!)

(Beifall CDU)

Selbst bei der Einbringung des Gesetzes am 22.02.2018 unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017 betonte Innenminister Georg Maier – ich zitiere –: „Das Leitbild und die Leitlinien der Reform – so wie sie in das ehemalige Vorschaltgesetz eingeflossen sind und vom Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt wurden –, werden hier unter Berücksichtigung der gerichtlichen Hinweise im Wesentlichen beibehalten.“ Dieses hehre Ziel kann ich in Ihrem Gesetz nicht mehr erkennen. Da meine Fraktion Ihr Leitbild aber schon von Anfang an abgelehnt hat, liegt unser Fokus vielmehr nicht an der Kritik an den Abweichungen bzw. an der Nichtbeachtung dieses Leitbildes. Für uns steht vorrangig die Freiwilligkeit der Neugliederung im Mittelpunkt. Um es vorwegzunehmen: Freiwillige Gemeindefusionen finden unsere Zustimmung, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Das hat meine Fraktion immer gesagt. Dazu stehen wir auch heute.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nur nicht im Stadtrat Eisenach!)