Gudrun Holbe

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Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Mündliche Anfrage an die Landesregierung zum Thema „Verwendung von Kreistagsfraktionsmitteln außerhalb der Fraktionsarbeit“:
Die Fraktionen der Kreistage in Thüringen erhalten zweckgebunden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Mittel aus den jeweiligen Kreishaushalten. Diese Gelder dienen schwerpunktmäßig der Geschäftsführung, der Finanzierung der Arbeitskoordination sowie der Mitwirkung bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den Kreistagen und deren Fraktionen bzw. Ausschüssen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es statthaft, wenn Parteien und/oder Wählervereinigungen diese Fraktionsgelder außerhalb der oben beschriebenen Einschränkungen einsetzen, zum Beispiel als Spenden an gemeinnützige Vereine?
2. Falls ja, welche Voraussetzungen müssen dann zur Verwendung dieser Mittel vorab erbracht worden sein – Beschlüsse, Vereinbarungen oder anderweitige Dinge?
Danke, Frau Präsidentin. Nur noch mal ganz konkret, Sie haben ja gesagt, dass es nicht möglich ist, Parteien und Vereine zu finanzieren. Jetzt frage ich noch mal konkret: Gemeinnützige Vereine, ich denke, das schließt sich nach Ihren Ausführungen ebenfalls aus?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin.
Meine Frage: Landesausstellung 2025 zum Bauernkrieg nur in Mühlhausen?
Mit der Entscheidung, in sechs Jahren eine Landesausstellung anlässlich der 500. Wiederkehr des Bauernkriegs zu initiieren, soll die historische Bedeutung dieses Ereignisses angemessen gewürdigt werden.
Die Maßgabe der Thüringer Landesregierung, diese Landesausstellung ausschließlich in Mühlhausen zu präsentieren, dürfte den geschichtlichen Aus- und Nachwirkungen dieses Kriegs besonders für Thüringen nicht gerecht werden, da weitere historisch sehr bedeutsame Orte des Bauernkriegs damit nicht berücksichtigt worden sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann fand die Entscheidungsfindung für Mühlhausen als Stätte der Landesausstellung 2025 statt?
2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Entscheidung für Mühlhausen als Stätte der Landesausstellung 2025?
3. Wurden während dieses Prozesses weitere wichtige Orte des Bauernkriegs in die engere Auswahl einbezogen, zum Beispiel Bad Frankenhausen mit dem Regional- und dem Panorama-Museum oder Heldrungen mit der Wasserburg?
4. Sieht die Landesregierung Chancen, die beiden unter Frage 3 genannten Orte und gegebenenfalls weitere dieser Landesausstellung nicht nur als museale „Nebenschauplätze“ anzubieten, sondern ihnen den Status von gleichberechtigten Partnern zuzuerkennen, und falls ja, wie könnte dies angemessen und umfassend umgesetzt werden?
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen Änderungen im Thüringer Beamtengesetz, im Laufbahngesetz, im Disziplinargesetz, im Beamtenversorgungsgesetz und im Gesetz über kommunale Wahlbeamte vorgenommen wer
den. Wir haben gehört, am 28.03. hatten wir es hier im Plenum und haben es am 27.06. abschließend im Ausschuss beraten. Uns lag eine Reihe von Stellungnahmen vor, die sehr unterschiedlich waren. Von Ablehnung bis zur Zustimmung war alles mit dabei. Gerade auch der Thüringer Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Bedenken aufgegriffen, die auch mit den unsrigen übereinstimmen. Auch wenn es nicht primär um Kosten gehen sollte, sind diese dennoch von enormer Bedeutung, besonders für die mittelfristige Haushaltsplanung des Landes.
Bisher liegen uns hier keine belastbaren Zahlen und Grunddaten für Thüringen vor, wohlwissend, dass wir eine Kalkulation der anstehenden Kosten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes brauchen. Nicht umsonst gab es die Forderung hier im Haus, bei der Verabschiedung von Gesetzen eine Kostenfolgeabschätzung beizufügen. So sind zum Beispiel die Erhebungen über die Anzahl der betroffenen Beamten, zu deren Besoldungsgruppen sowie auch mitversicherten Familienangehörigen nicht da. Deshalb macht die Anregung des Thüringer Rechnungshofs Sinn, detaillierte und fundierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anzustellen, damit der Landtag die Auswirkungen auf die kommenden Landeshaushalte überhaupt erst einmal erkennen und bewerten kann. Jedoch wird das von Rot-RotGrün hier ignoriert.
Das sogenannte Hamburger Modell ist auch hinsichtlich der pauschalen Beihilfe zu kritisieren. Denn wir haben schon jetzt die Wahlfreiheit der Beamten, zwischen den Krankenkassen zu wählen, zwischen der privaten und der gesetzlichen. Beamte können nach Inkrafttreten des Gesetzes die einmal getroffene Wahl nicht mehr korrigieren, weil diese Entscheidung dann endgültig ist. Damit wird natürlich ein Wechsel in ein anderes Bundesland deutlich erschwert. Denn bei einem Wechsel der Dienststelle in ein anderes Bundesland wäre dann der gesamte gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag selbst zu zahlen und die Betroffenen würden wahrscheinlich in die klassische Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung – Restkostenversicherung – zurückkehren. Dies hätte zur Folge, dass Beamte bei einem späteren Einstieg in die PKV jedoch den Aufbau ihrer Altersrückstellung nachholen müssten, weshalb möglicherweise für sie dieser Beitrag teurer wird. Deswegen wäre die Anwendung des Hamburger Modells gerade für wechselnde Beamte mit der Zahlung von dauerhaft höheren Versicherungsprämien verbunden. Es besteht auch ein Restrisiko, dass sich Beamte in die Beihilfe wieder zurückklagen könnten.
Zum Thema „Schmerzensgeldansprüche“ nur Folgendes: Diese sollen nach dem Gesetzentwurf nur als erfüllt angesehen werden, wenn sie auf einem tätlichen gesetzwidrigen Angriff basieren und dieser auch nicht eingefordert werden kann. Zu kritisieren ist, dass für erlittene immaterielle Schäden nicht Gerichte zu deren finanzieller Wiedergutmachung angerufen werden können, da die Höhe der Entschädigung als ein angemessener festgelegter Beitrag nicht überschritten werden darf. Auch der Gemeinde- und Städtebund sieht die Einführung des Hamburger Modells sehr kritisch, insbesondere aus verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus. Und zwar sind das die Erwägungen zu den Grundsätzen des Beamtentums im Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz und § 250 SGB V. Mit der Pauschale soll der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden als ein erster Schritt zur gänzlichen Abschaffung der bisherigen Beihilfe. Neben den bereits erwähnten verfassungsrechtlichen Bedenken, gemeint sind hier die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, bedürfte es dazu einer bundesrechtlichen Gesetzesänderung von § 250 SGB V.
Unter dem Deckmantel scheinbar nur redaktioneller Änderungen wird hier ein politisch motivierter Systemwechsel mit grundlegenden Änderungen im Krankenversicherungs- und beamtenrechtlichen System angestrebt. Der Gemeinde- und Städtebund schätzt die monatlichen Mehrkosten für diese neue Beihilferegelung für bislang freiwillige Beamtinnen und Beamte in Höhe von 2.278.800 Euro und für die Kommunen in Höhe von 253.200 Euro ein. Im Gesetz findet sich dazu kein Ausgleich, der an die Kommunen erstattet werden soll.
Die Einrichtung einer eigenen Fachrichtung „informationstechnischer Dienst“ wird im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung begrüßt. Jedoch ist nicht nachvollziehbar, weshalb für diese Absolventen kein Vorbereitungsdienst mehr geleistet werden muss und keine hauptamtliche Tätigkeit mehr notwendig ist, um verbeamtet zu werden.
Eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes und das Rückkehrrecht für Landesbedienstete, die ein politisches Amt in der Kommune bekleiden und danach ausscheiden, werden vom Gemeinde- und Städtebund ebenfalls als verfassungsrechtlich bedenklich eingeschätzt. Es handelt sich um eine unrechtmäßige Privilegierung, eine ungerechtfertigte Besserstellung von Landesbediensteten gegenüber beschäftigten Bewerbern aus der Privatwirtschaft. Zumindest zeigt sich hier ein Verstoß gegen den Kontinuitätsgrundsatz § 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte.
Um es kurz zu machen: Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab, da noch zu viele Fragen offen sind und die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Entwurf der Thüringer Landesregierung für das Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes in Drucksache 6/7140 soll und muss eine Anpassung an bundesgesetzliche Vorgaben erfolgen und umgesetzt werden. Auch deshalb wurde im Mai-Plenum der Entwurf der Regierung an den Innenausschuss überwiesen. In dessen Sitzung am 9. Mai wurde die Durchführung einer schriftlichen Anhörung beschlossen. Entsprechende Stellungnahmen sind eingegangen; diese wurden in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 27.06. ausgewertet. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Annahme des Gesetzes ausgesprochen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in Drucksache 6/7427 vor. Danke.
Werte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Die Vorredner haben es schon benannt, kurz und knapp auf einen Nenner gebracht: Landesrecht wird an das Bundesrecht angeglichen. Wir als CDU-Fraktion begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf diese rechtliche Übereinstimmung zwischen Land und Bund erzielt wird und noch bestehende Regelungsbedürfnisse damit egalisiert werden. Das Paßgesetz lässt diese Ausführungsregelungen durch die Länder zu. Als Schwerpunkt ist von den Vorrednern hier benannt worden, dass zum Zweck der Verfolgung von Verkehrswidrigkeiten den Bearbeitern in den Ordnungsbehörden die Übermittlung von vorhandenen Lichtbildern aus Pässen und Personalausweisen erlaubt wird. Da schon jetzt bundesweit automatisierte Auskünfte aus den Melderegistern abgerufen werden können, wird dann der Abruf der Lichtbilder auch über die schon vorhandenen Vernetzungen der Melderegister mit den berechtigten Behörden möglich sein. Mit den in § 3 formulierten Regelungen wird das für das Pass- und Ausweiswesen zuständige Ministerium berechtigt, mittels Rechtsverordnung die für den Abruf der Ordnungsbehörden zuständigen Polizeiund Vollzugsbehörden zu regeln. Analog ist dies bereits erfolgt in den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, die das ebenfalls im Zuge von Verordnungsermächtigungen ermöglicht haben. Es ist schon das Gespräch von den Vorrednern darauf gekommen, dass das Bundesgesetz derzeitig beklagt wird, das Verfahren ist anhängig beim Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe. Ob hier andere Regelungen getroffen werden, müssen wir abwarten und wenn dann Anpassungen notwendig sind, dann werden uns diese Anpassungen sicher auch hier im Land erreichen. Da das jetzt nicht Gegenstand der Beratung ist und wir auf das vorliegende Gesetz, den Gesetzentwurf der Landesregierung, eingehen, stimmt meine Fraktion, die CDU-Fraktion, dem vorgelegten Entwurf hier zu.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, die rot-rot-grüne Landesregierung ist 2014 mit dem Anspruch angetreten, nicht alles anders, aber vieles besser machen zu wollen.
An dieser Stelle verweise ich auf die Gebietsreform, die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof verworfen wurde
sowie auf das derzeitig gültige Gesetz zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge, das durch ein Gutachten des Gemeinde- und Städtebunds für verfassungswidrig erklärt worden ist. Ich lasse es bei dieser Benennung, denn das heutige Haushaltsgesetz reiht sich in diese Reihe hervorragend ein.
Wir halten die Vorgehensweise der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2020 ebenfalls für verfassungswidrig. Mein Kollege hat dazu bereits gesprochen. Dennoch will ich es noch mal ausdrücklich sagen: Aus unserer Sicht ist dies ein eklatanter Bruch der Gepflogenheiten der parlamentarischen Demokratie und des Budgetrechts des neuen Landtags.
Noch nie hat eine Landesregierung zum Ende ihrer Legislatur wahlperiodenübergreifend einen so weitreichenden Haushalt für eine nachfolgende Landesregierung eingebracht.
Die Versäumnisse in der sicherheitspolitischen Ausrichtung offenbaren sich auch im vorgelegten Einzelplan 03 – Inneres und Kommunales –. Obwohl
circa 400 Millionen Euro für den kompletten Bereich der Polizei vorgesehen sind, ist dieser Betrag nicht ausreichend, um auf die veränderte sicherheitspolitische Lage und auf die anstehenden Altersabgänge in den kommenden Jahren reagieren zu können. Gerade bei der Einstellung von 300 Anwärtern für den mittleren und gehobenen Polizeidienst ist zu erkennen, dass mit diesen nicht einmal die Anzahl der ausscheidenden Polizistinnen und Polizisten ersetzt werden kann. Einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Raymond Walk war zu entnehmen, dass derzeitig 869 Dienstposten in allen Bereichen der Polizei unbesetzt sind. Gerade in den Polizeiinspektionen bleibt somit jede fünfte Stelle unbesetzt. Im Koalitionsvertrag wurde angestrebt, alle Dienstposten in Haushaltsstellen zu überführen. Passiert ist das nicht. Unsere Forderung, die wir seit Jahren erheben, eine zusätzliche Ausbildungshundertschaft zu bilden, wurde nicht aufgegriffen. Mit Blick auf unsere Nachbarbundesländer, die in den vergangenen Jahren die Ist-Zahlen für Polizeianwärter um ein erhebliches Maß angehoben haben, ist solches hier in Thüringen nicht feststellbar. Gerade im Bereich des Verfassungsschutzes erfolgte in den letzten Jahren keine personelle Aufstockung, da eben dies der linke Koalitionspartner stetig verhindert hat. Dabei wissen wir, wie wichtig gerade der Verfassungsschutz bei der aktuellen Sicherheitslage und Terrorprävention ist.
Nach der Behördenumorganisation, der geschrumpften sogenannten Verwaltungsreform, schlägt das Landesverwaltungsamt nur mit 47 Millionen Euro zu Buche gegenüber 60,5 Millionen Euro in diesem Jahr. Die verbliebenen sechs Abteilungen wurden zu drei Abteilungsgruppen gebündelt und daneben zusätzlich die Abteilung „Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0“ eingerichtet, die vor allem für die Digitalisierung zuständig ist. Eine echte Verwaltungsreform sieht anders aus. Hier gab es lediglich Verschiebungen aus dem Innen- in das Umweltressort und einige kleinere Umstrukturierungen. Dabei sind gut vernetzte, funktionierende Verwaltungseinheiten auseinandergerissen worden. Der Vorteil unseres Landesverwaltungsamts besteht darin, als Bündelungsbehörde sämtliche Verwaltungsvorgänge schnell und unkompliziert zu bearbeiten. Die Zukunft wird zeigen, ob diese neuen Abteilungen auch zukünftig leistungsfähig und effizient arbeiten können.
Völlig unklar ist uns auch, weshalb die zweite Stelle des Staatssekretärs mit sämtlichen persönlichen Referenten und Mitarbeitern im Ministerium verbleibt. Meiner Fraktion erschließt sich nicht, welche Aufgaben der Staatssekretär nach dem Wegfall der Gebietsreform zukünftig übernimmt.
Im Brand- und Katastrophenschutz sollen die Ausgaben von 20 Millionen Euro in diesem Jahr auf 33 Millionen Euro im Jahr 2020 steigen. Darunter fallen Finanzierungen für die Förderung von Fahrzeugbeschaffung, Feuerwehrhäuser, Umrüstung der Leitstellen auf digitale Leitstellen sowie die Verdopplung der Feuerwehrrente und Ersatz der Feuerwehruniformen. Diese Erhöhung begrüßen wir ausdrücklich, da sie zwingend notwendig ist und vor allem das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden befördert.
Nicht hinzunehmen ist jedoch die Situation an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz. Bereits in dem letzten Haushaltsplan wurden zusätzliche Personalstellen geschaffen, die für Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden vorgesehen wurden. Die Einstellungen konnten bisher nicht erfolgen. Man hätte daher über die Möglichkeit nachdenken sollen, diese Stellen lukrativer zu gestalten, denn ein reduzierter Umfang der Lehrangebote ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Gerade im Bereich der ehrenamtlichen Feuerwehr vollzieht sich ein Generationenwechsel. Junge Kameraden rücken nach und müssen zwingend geschult werden, um sicher in die Einsätze gehen zu können. Ich will auch das bauliche Problem der Schule nicht unerwähnt lassen. Hier hätte ich mir gewünscht, dass dies zur Chefsache erklärt wird und endlich der Bau der Übungshalle und die Neuausstattung und technische Überarbeitung der Unterkünfte für die Kameraden der Feuerwehr erfolgt.
Für Menschen, die sich in den Feuerwehrdienst stellen, die es ehrenamtlich tun, muss das Land optimale Ausbildungs- und Lernbedingungen schaffen. Dafür hat sich meine Fraktion stets eingesetzt.
Die CDU-Fraktion hat weitgehend auf Änderungsvorschläge hier in der Plenardebatte verzichtet. Dafür haben wir unsere Forderungen in Entschließungsanträgen formuliert, die auf eine Mittelfristige Finanzplanung abstellen. Aus Zeitgründen kann ich diese nicht vortragen, aber ich will zumindest einen Schwerpunkt benennen: die Schaffung neuer Stellen für die Polizei – Pakt für den Rechtsstaat. Hier stehen wir im Wort, in Thüringen 199 Polizisten neu einzustellen. Etatisiert im Haushalt sind lediglich 142.
Ein weiterer Schwerpunkt aus unserem Bereich ist die finanzielle Ausstattung der Kommunen – das Finanzausgleichsgesetz, Kapitel 17 20. Die Aussage zum Regierungsantritt war, eine bessere finanzielle, auskömmliche, verlässliche Ausstattung der Kommunen zu gewähren. Der vorgelegte Kommunale
Finanzausgleich belegt aber das Gegenteil, und das seit Jahren.
Seit Jahren der Rekordeinnahmen des Landes frage ich mich: Wo greift denn der Partnerschaftsgrundsatz zwischen Kommune und Land?
So wurde zu Beginn Ihrer Regierungszeit die FAGMasse einschließlich der Hilfspakete und des Garantiefonds um 200 Millionen Euro gekürzt. Nun lassen Sie sich feiern, weil die FAG-Masse um circa 100 Millionen Euro aufgestockt wird. Wer rechnen kann, erkennt immer noch eine Lücke, die hier entsteht, obwohl das Land im Geld schwimmt. Diese finanziellen Einschnitte können auch nicht durch zusätzliche Steuereinnahmen in den Kommunen ausgeglichen werden.
Neben den Reduzierungen des Einnahmenbereichs durch das Land verzeichnen die Kommunen deutliche Steigerungen im Jugend- und Sozialbereich.
So schlagen Gesetzesänderungen wie zum Beispiel im Unterhaltsrecht, im Schulgesetz, im Bundesteilhabegesetz – um nur einige zu nennen – hier zu Buche. Nicht nur im Land greifen die ausgehandelten Tariferhöhungen für Beschäftigte und Anpassungen für Beamte, sondern auch in den Kommunen. Diese werden nicht abgebildet. Es sind immerhin jährlich um die 31 Millionen Euro an Mehrkosten. Gleiches gilt auch für den Mehrbelastungsausgleich, der erheblich unterfinanziert ist.
Deshalb fordern wir eine umfassende Prüfung und Anpassung des FAG. Die Einnahmen des Landes müssen sich im Partnerschaftsgrundsatz widerspiegeln. Die Investitionen in den Kommunen sind deutlich zurückgegangen. Auch hier fordern wir eine pauschalisierte Investitionsförderung, damit Kommunen die Möglichkeit haben, den angelaufenen Sanierungsstau abzubauen. Seit Jahren sind viele Gemeinden handlungsunfähig. Sie können mit Mühe und Not ihre Pflichtaufgaben erfüllen und stecken seit Jahren in Haushaltssicherungskonzepten. Einer der Gründe für die zahlreichen Gemeindefusionen in den letzten zwei Jahren besteht darin, mit
zusätzlichem Geld – Fusionsprämien, Strukturhilfe, Entschuldungshilfe – wieder auf die Beine zu kommen. Aber natürlich, wenn die Einnahmen der Schlüsselmasse für die Kommunen zurückgehen, was soll denn als Ergebnis herauskommen? Im derzeitigen Haushalt wurde die Hauptansatzstaffel für kleinere Kommunen zugunsten der größeren gekürzt. Soll das etwa die Gebietsreform durch die Hintertür werden?
So macht man keine Politik für den ländlichen Raum. Und Sie wissen: Thüringen ist hauptsächlich ländlich geprägt.
Wir fordern hier die Entnahme aus dem Stabilisierungsfonds in Höhe von 5 Millionen Euro zugunsten der Ausfälle bei den kleineren Gemeinden. Im Übrigen: Das ist das Geld der Kommunen.
Weiterhin fordern wir deshalb 100 Millionen Euro frisches Geld für den Finanzausgleich. Das wird nicht nur die Bedarfszuweisungen aus dem Landesausgleichsstock reduzieren, sondern vor allem bei den Kommunen die Finanzen stabilisieren.
Solide Kommunalfinanzen sind eine Grundvoraussetzung für leistungsfähige und attraktive Dörfer, Städte und Landkreise. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Kollegen, der Europäische Gerichtshof hat in seinen Urteilen darauf aufmerksam gemacht, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Teilen gegen EU-Recht verstößt. Mit dieser Thematik hatten wir uns bereits bei der zweiten Änderung des Staatsvertrags 2017 befasst. Dabei ging es vor allem um die Ungleichbehandlung bei Sportwetten zwischen den privaten Anbietern und den staatlichen Buchmachern Oddset. Die Länder haben dann nach einer Kompromisslösung gesucht und es wurde ein Gesetz mit dieser besagten Experimentierphase eingeführt. Diese läuft jetzt zum 30. Juni 2019 aus.
Durch diese besagte Experimentierphase wurde das staatliche Wettmonopol für sieben Jahre ausgesetzt und der Markt erstmalig für eine begrenzte Zahl von Sportwettangeboten eröffnet, nach meiner Meinung für 20 Stück.
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag konnte jedoch in diesem Bereich nicht umgesetzt werden, da es Gerichte gab, die die Erteilung der Konzession bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache unterbunden haben. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 wurde unter anderem durch die Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen nicht ratifiziert. Damit war er gegenstandslos.
Heute liegt uns nun der Dritte Änderungsstaatsvertrag zum Glücksspiel vor. Die Laufzeit des Vertrags geht bis zum 30.06.2021. Mit der Aufhebung der Beschränkung entfällt natürlich auch die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Auswahlverfahrens, an dessen konkreter Umsetzung und Durchführung das Gericht Anstoß nahm. Weitere Anbieter von Sportwetten können nun bis zum Auslaufen dieses Gesetzes ihre Zulassung erhalten.
Wir haben es nun zur Beratung und wie ich gehört habe, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt, dass es eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss geben soll. Und diese beantrage ich hiermit. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Besucher auf der Tribüne, ich begrüße ganz besonders meine Abordnung aus dem Kyffhäuserkreis, aber ich begrüße auch die Jugendlichen vom Gymnasium aus Ruhla und natürlich auch alle anderen am Livestream! Herr Kräuter, Sie haben mich überrascht.
Wir haben hier schon lange keine solche umfassende, mit Bewertungen ausgestattete Berichterstattung erlebt, so ausführlich. Ich kann mich gar nicht erinnern. Ich bin gespannt auf das, was Sie uns noch im Redebeitrag vortragen werden.
Das wird Maßstab werden, gut, dann schauen wir mal, wie sich die anderen daran halten.
Wir haben hier das Gesetz zur Anpassung personalrechtlicher Vorschriften. Herr Kräuter hat erwähnt, wie intensiv die Befassung war, die wir im Ausschuss hatten. Wir haben über ein Jahr dieses Gesetz beraten. Wir hatten eine sehr, sehr umfangreiche Anhörung – mündlich, schriftlich – in allen Bereichen, wo diese personalvertretungsrechtlichen Vorschriften greifen. Die abschließende Befassung war am 2. Mai, sodass wir heute nun zur endgültigen Entscheidung kommen können.
Die vorgesehenen Ausweitungen der Mitbestimmungsrechte sowie die Bereiche für Dienstvereinbarungen und das neu eingeführte Initiativrecht des Personalrats stoßen insbesondere bei den Arbeitgebern auf Skepsis bis hin zu Ablehnung. Zustimmung erfährt der Gesetzentwurf mehrheitlich von allen beteiligten Personalräten, der AG der Hauptpersonalräte, der GEW, von ver.di, dem Thüringer Beamtenbund und anderen, was auch nicht verwunderlich ist, das war zu erwarten.
Die sogenannte Allzuständigkeit des Personalrats, die neu eingeführt wird, schränkt natürlich den Handlungsspielraum eines Dienstleisters erheblich ein.
Künftig werden aus bisherigen nicht mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen, zum Beispiel die Umsetzung oder Abordnung eines Mitarbeiters, zustimmungspflichtige. Dies führt nicht nur zu zeitlichen Verschiebungen und Verzögerungen durch die Einbindung des Personalrats, sondern es führt auch zu erheblichen Mehrkosten.
Der Thüringer Rechnungshof verweist in seiner Stellungnahme vom 15.03.2019 auf Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „dass ein Gesetz zur Mitbestimmung des Personalrats als Grundlage einer möglichst guten Zusammenarbeit zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat dienen
müsse.“ Ich glaube, das ist ein allgemeiner Grundsatz, der auch in dem bisherigen Personalvertretungsgesetz vom 13. Januar 2012 geregelt war und gehandhabt wurde und den dieses bisherige Gesetz auch gewährleistet hat.
Weiterhin obliegt die Organisation und Personalhoheit der Verwaltung dem Dienststellenleiter, der letztendlich auch die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Dienstgeschäfte trägt. Die Einbindung des Personalrats kann sehr unterschiedlich gehandhabt und gestaltet werden. Es wird Prozesse und Maßnahmen geben, die langfristig angelegt sind und wo somit beide Seiten genügend Zeit haben, die Abstimmungen, Gestaltung und Aushandlungen vorzunehmen. Aber es kann auch immer wieder zu kurzfristigen Entscheidungen kommen, um den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. So zum Beispiel im Kindergarten: Stellen Sie sich vor, eine Reihe der Mitarbeiter, der Erzieher wird krank, der Dienststellenleiter muss sofort entscheiden und handeln, er muss das Personal sofort aufstocken, damit die Betreuungszeiten erreicht werden, und muss entsprechende Maßnahmen einleiten.
Ein weiteres Beispiel hat der kommunale Arbeitgeberverband in seiner Stellungnahme geschrieben. Das hat mich auch sehr beeindruckt, ich will es Ihnen kurz vortragen: Der Dienststellenleiter weist eine Abteilung an, die Arbeit einer anderen Abteilung zu übernehmen, da dort mehrere Krankheitsausfälle sind. Der Zeitaufwand wird beziffert mit ein bis zwei Stunden, Laufzeit zwei Tage. Nach dem vorliegenden Gesetz ist nun der Personalrat einzubinden, der Dienststellenleiter hat einen schriftlich begründeten Antrag an den Personalrat zu stellen. Dieser hat maximal zehn Tage Zeit zur Bearbeitung und Entscheidung – Zeitaufwand zwei bis drei Stunden für mehrere Personen, die dann auch einen gemeinsamen Termin finden müssen. Bei Widerspruch des Personalrats muss der Dienststellenleiter innerhalb von zehn Tagen entscheiden, ob die Einigungsstelle angerufen wird. Wird diese angerufen, hat diese ebenfalls noch einmal bis zu sechs Wochen Zeit, um eine Entscheidung zu treffen und dies dann auch schriftlich zu formulieren und weiterzugeben. Zusammenfassend kommt der kommunale Arbeitgeberverband zu folgender Rechnung: 40 Stunden Arbeitsaufwand, drei bis vier Monate bis zu einer Entscheidung. Das kann meiner Meinung nach nicht praktikabel sein.
Ich bin mir auch darüber im Klaren, dass die meisten Fälle eine schnellere Einigung erreichen, dass man auch Fristverkürzungen miteinander abstim
men kann, auch dafür sind im Gesetz entsprechende Ausnahmen geregelt. Ich wollte auch mal den ungünstigsten Fall darstellen, wie hier Zeitaufwand und Entscheidung letztendlich verschoben werden, und das trägt natürlich nicht dazu bei, dass wir hier eine effektive und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung haben.
Ein weiterer Punkt ist in dem § 70 des Gesetzentwurfs das neu eingeführte Initiativrecht des Personalrats. Erhebliche Bedenken bestehen hier in doppelter Hinsicht. Zum einen gibt es eine Ausweitung des Initiativrechts. Der Personalrat wird Sachbearbeiter von Individualansprüchen von Beschäftigten. Schnell kann es zu Konflikten kommen, wenn Personalrat Individualinteressen zu vertreten hat
und gleichzeitig aber die Belange der gesamten Belegschaft einer Dienststelle bearbeiten muss. Der Umfang der Arbeit des Personalrats nimmt in erheblichem Maße zu. Dazu kommen Verfahren, die nur durch Anrufung der Einigungsstelle abschließend geregelt werden können. Damit verbunden ist auch eine vermehrte Anhörung der Einigungsstelle nach den §§ 71 ff. möglich.
In einer Zuarbeit des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales haben wir eine Aussage bekommen, dass seit 1990 68 Einigungsverfahren durchgeführt wurden. Bei der Anzahl und Vielzahl der Beschäftigten im Landesdienst erscheint mir diese Zahl äußerst gering. Das besagt natürlich andererseits, dass die Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und den Dienststellenleitern in den meisten Fällen gut funktioniert hat. Ich gehe davon aus, dass die geplanten Einigungsstellen zusätzlich Arbeit bekommen, da der Personalrat die Möglichkeit hat, diese Individualinteressen zu vertreten. Das wiederum widerspricht ja dem Grundsatz des Personalvertretungsrechts, denn dieser zielt auf die Vertretung des Kollektivarbeitsrechts ab, welches aber nicht den Einzelfall umfasst. So ist der Personalrat nun gesetzlich sogar gehalten, den Einzelnen zu vertreten, zum Beispiel wenn es um Höhergruppierungen oder Versetzungen geht. Er ist sogar verpflichtet, einen Initiativantrag für den Betreffenden zu stellen.
Kurzum: Es bedeutet einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand. Wenn ich an die
Freistellung des Personalrats denke, wird es schwierig, denn die betreffenden Personen müssen ihre eigentliche Arbeit auch noch erledigen. In den Kommunalverwaltungen steht das Personal nur begrenzt zur Verfügung, denn gerade hier ist in den letzten Jahren ein enormer Abbau und eine Verschlankung der Verwaltung erfolgt. Es kann sein, dass wir hier im Landesbereich noch geringfügig mehr Luft haben, aber dennoch ist es wichtig, dass die Arbeitsaufgabe neben all der Freistellung und Arbeit im Personalrat noch erledigt werden kann. Zusätzliches Personal zur Einstellung und Übernahme der originären Aufgaben ist erstens auch nicht auf dem Arbeitsmarkt unbegrenzt verfügbar und zweitens widerspricht es auch den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen, die wir im öffentlichen Dienst einzuhalten haben. Ich denke, die anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem im Gesetz verfolgten Ziel.
Hier schreibt die Landesregierung, sie möchte das Gesetz anpassen und modernisieren, um eine vertrauensvolle sowie effektive Zusammenarbeit zwischen Dienstleister und Personal zu gewährleisten.
Ich verweise auch auf den vom Rechnungshof geforderten Satz, die Kostenfolgenabschätzung mit ins Gesetz zu schreiben. Mit Blick auf die Gesetzgebung in anderen Ländern ist dies erfolgt. Bei uns steht es leider nicht drin. Wir haben im Gesetz auch verankert, dass die Evaluierungspflicht erstmalig nach drei Jahren durchzuführen und dem Landtag hier vorzutragen ist. Deshalb stelle ich namens meiner Fraktion die Forderung, hier diese Evaluierung auch bezüglich der Kosten mit zu erfassen und aufzunehmen.
Ich will noch mal ganz kurz zusammenfassen, wo die Mehrkosten entstehen. Erstens, durch die Anhebung der Zahl der freizustellenden Personalratsmitglieder; zweitens, durch die Allzuständigkeit und damit die Erhöhung der Verfahren und des Aufwands; drittens, durch bisher nicht mitstimmungspflichtige Personalmaßnahmen, die gegebenenfalls das Stufenverfahren bis zur Einigungsstelle durchlaufen müssen, bevor der Dienstherr tätig werden kann, und viertens durch die Möglichkeit der Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle.
Ein neuer Mitwirkungsgegenstand ist unter anderem auch die Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz. Hier sage ich: Unnötig wie ein Kropf, denn im genannten Gesetz sind umfassend und abschließend Ausführungen zu Genehmigung und Ablehnung verankert.
Die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte von vier auf fünf Jahre hat Vor- und Nachteile. Vorteil ist: Die Erfahrungen, die man in einer längeren Amtszeit sammelt, bringen natürlich auch mehr Kompetenz und mehr Stabilität. Andererseits ist die Abfrage des Wählerwillens auch immer ein Indikator über eine gute und schlechte Arbeit des Personalrats, sodass meine Fraktion hier die bisherige Regelung weiterhin befürwortet.
Zum Entwurf für die Einführung eines Wirtschaftsausschusses in § 68a auf Veranlassung des Personalrats – unter bestimmten Voraussetzungen ist das hier geregelt: In den städtischen Unternehmen ist beispielsweise diese Neueinführung gar nicht erforderlich, weil hier in der Regel Betriebsräte tätig sind. Auch datenschutzrechtlich ist es hier schwierig, unternehmensfremde Personen mit einzubinden. Dafür ist es sicherlich sinnvoll, konkretere Formulierungen ins Gesetz zu schreiben, denn wir haben eine Reihe von nachgeordneten Institutionen des Landes wie unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Thüringer Aufbaubank, die Klassenlotterie der Länder und die Thüringer Fernwasserversorgung. Hier kann man wirklich auch konkret benennen, wofür man das dann haben möchte.
Die in § 63 beabsichtigte Erweiterung, dass es dem Personalrat ermöglicht wird, Maßnahmen, die ohne seine Zustimmung getroffen wurden, zurückzunehmen, erachte ich für sehr schwierig. Stellen Sie sich eine Personalentscheidung zur Stellenbesetzung vor. Die betreffende Person muss warten, bis sämtliche Abstimmungen erfolgt sind. Das kann über einen längeren Prozess laufen, viel Zeit in Anspruch nehmen und die Stelle kann nicht neu besetzt, die Arbeit also nicht erledigt werden. Ich denke, das ist eine große Unsicherheit für den Betroffenen, die ihm so nicht zuzumuten ist.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich hier bei dem Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsrechts um ein von Rot-Rot-Grün sehr überfrachtetes Gesetz handelt. Aber das ist nichts Neues, wir haben das schon beim Vergaberecht erlebt. Deshalb werden wir dem auch nicht zustimmen.
Die von der Landesregierung beabsichtigte Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Personalräte wird für die Dienstherren im öffentlichen Dienst teurer und aufwendiger. Es werden unnötige Kostenaufwüchse entstehen, allein durch die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte bzw. im Streitfall durch das Anrufen der Einigungsstelle. Die Personalräte – ich habe es schon ausgeführt – benötigen mehr Zeit bei Vor- und Nachbereitung der Maßnahme, Zeit, die ihnen letztendlich für die ihnen obliegende Arbeitsaufgabe fehlt. Unabhängig von einer wirtschaftlichen, sparsamen Haushaltsführung und den
Erfordernissen am Arbeitsmarkt können auch nicht zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden. Dem hehren Ziel, eine schlanke, effektive, leistungsstarke öffentliche Verwaltung aufzubauen, wird dieser Gesetzentwurf nicht gerecht. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erreicht man durch gegenseitiges Vertrauen, Achtung, Respekt und einen fairen Austausch, nicht aber durch ein überfrachtetes Gesetz und nicht durch einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und massive Verzögerung des Verwaltungshandelns. Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf daher ab.
Danke, Frau Präsidentin. Bevor ich meine Mündliche Anfrage vortrage, will ich noch vorausschicken, dass sie am 20.03.2019 gestellt wurde. Mit gestrigem Datum vom 27.03.2019 ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in unsere Fraktion geschickt worden – „Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach“ –, sodass ich die Fragen 1 und 2 als beantwortet sehe und mich jetzt nur noch auf die Frage 3 konzentrieren würde.
Nach den mir vorliegenden Informationen haben die im Dezember 2018 gescheiterten Fusionsbestrebungen zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis inzwischen eine positive Wendung erhalten.
Meine Frage: Sind der Landesregierung laufende und beabsichtigte Bürgerinitiativen im Hinblick auf die gegenständlichen Fusionsbestrebungen bekannt und falls ja, welche Bedeutung wird einer derartigen Initiative beigemessen?
Die zugesagten Finanzhilfen sind ab dem Zeitpunkt 2022 bis 2026 auch konkret eingestellt worden. Wir kennen die Haushaltssituation der Stadt Eisenach. Meine Frage ist: Wird es denn im Vorfeld noch aus dem Landeshaushalt, dem Landesausgleichsstock Zuweisungen an Eisenach geben?
Da ja hier das Datum feststeht – meine zweite Frage, 2021 für diese Einkreisung –, ist meine Frage, ob jetzt die Gelder, die vorgesehen sind, in den Landeshaushalt noch eingestellt werden mit Verpflichtungsermächtigungen.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung beabsichtigt die Koalition die Änderung von insgesamt fünf Thüringer Gesetzen mit dienst- und beamtenrechtlichen Bezügen. Konkret handelt es sich um das Thüringer Beamtengesetz, das Thüringer Laufbahngesetz, das Thüringer Disziplinargesetz, das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und das Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte. Auch wenn die genannten Gesetze in weiten Teilen der Bevölkerung weder bekannt sind noch ein besonderes Interesse wecken, so ist eine nähere Auseinandersetzung mit den hier geplanten Änderungen allein schon deshalb unumgänglich, da diese für zahlreiche Beamte in unserem Freistaat von Relevanz sein können. Auch wenn wir in der Fraktion eine intensive und detaillierte Auseinandersetzung mit diesen zahlreichen Änderungen bis dato noch nicht abschließen konnten – es war uns noch nicht möglich –, so will ich doch hier zumindest heute schon ankündigen, dass sich die CDU-Fraktion einer weiteren Beratung im Innen- und Kommunalausschuss nicht verwehren wird. Nach einer ersten
Prüfung des Gesetzentwurfs erscheint uns die eine oder andere hier im Raum stehende Novellierung nicht per se so abwegig, wie leider so oft vollständig politisch-ideologisch motiviert.
Auch wenn zum Inhalt des Gesetzentwurfs bereits ausgeführt wurde, so will ich gleichzeitig einige Punkte benennen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung eingeführt wird, die es dem Dienstherrn ermöglicht, sich pauschal an den Kosten der Krankheitskostenvollversicherung zu beteiligen. Diese neue Form der pauschalen Beihilfegewährung soll auf einer freiwilligen und unwiderruflichen Entscheidung der beihilfeberechtigten Personen beruhen. Damit sollen künftig zwei Formen der Beihilfegewährung nebeneinander stehen, die nach den Worten des Gesetzentwurfs klar voneinander zu trennen sind. Das heißt konkret, dass ab dem 1. Januar 2020 alle Beamtinnen und Beamten, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, um so eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur klassischen Kombination aus Beihilfe und Restkostenabsicherung in der privaten Krankenversicherung attraktiver zu machen. Bedingung für diesen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ist allerdings, dass Beamte ihren Anspruch auf die individuelle Beihilfe, über die der Dienstherr direkt bis zu 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt, unwiderruflich aufgeben. Der Gesetzentwurf zielt also darauf ab, das für Beamte bereits bestehende Wahlrecht zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung zu modifizieren und mehr Menschen in der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung anstatt in der kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung zu versichern.
Mit dem Hamburger Vorstoß im Jahr 2018 wurde in nahezu allen Bundesländern eine intensive Diskussion über die Gesundheitsvorsorge der Beamten eröffnet. Rot-Rot-Grün folgt hier offenbar der Positionierung der üblichen politischen Farbenlehre in anderen rot-rot oder rot-grün geführten Regierungen in Fragen rund um die Bürgerversicherung.
Meine Fraktion sieht diesen Ansatz nicht unkritisch und wird sich eine abschließende Positionierung bis nach der Anhörung oder bis zur zweiten Beratung hier im Landtag vorbehalten.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Dienst geschädigte Polizeibeamte im Falle des Ausfalls ihrer Forderungen gegenüber Dritten die Möglichkeit erhalten sollen, durch den Dienstherrn einen Ausgleich zu erhalten, wenn und soweit ein titulierter Schmerzensgeldanspruch vorliegt. Zugleich soll der Anspruch der verletzten Beamten sodann auf den Schädiger übergehen. Diesen Ansatz befürworten wir ausdrücklich und sind im Rahmen der Anhörung bereits jetzt gespannt, ob die Polizeigewerkschaften dieses Ansinnen ebenfalls vorbehaltlos unterstützen.
Zudem ist dem Gesetzentwurf zu entnehmen, dass aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und den hiermit einhergehenden personellen Anforderungen sowie zur Stabilität des Personalbestands eine eigene Fachrichtung eingerichtet werden soll. Auf diesem Wege sollen ein leistungsfähiger Personalkörper sowie hinreichend qualifiziertes Personal gewonnen und perspektivisch gehalten werden. Das klingt natürlich zunächst erst mal hervorragend. Allerdings sind für uns an dieser Stelle noch einige Frage ungeklärt. Insbesondere fehlen hier die konkreten Angaben zur Kostenfolgenabschätzung und zur grundsätzlichen Finanzierung dieser neuen Fachrichtung – Fragen, die sich sicher seitens der Landesregierung hier oder im Ausschuss noch ausräumen lassen.
Überdies sieht der Gesetzentwurf vor, das Beamtenstatusgesetz zu ändern. Der Hintergrund wurde bereits skizziert. Derzeit sind Beamte grundsätzlich kraft Gesetzes zu entlassen, wenn sie in ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn wechseln. Von der Möglichkeit der Fortführung des Beamtenverhältnisses kann aufgrund des gesetzlichen Regel-AusnahmeVerhältnisses nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden – wenn besondere dienstliche Interessen vorliegen oder ein sonstiges öffentliches Interesse dies erfordert. Und wir wissen, dass diese Anwendung der Ausnahmen kaum zum Tragen gekommen ist.
Nach den Worten des Gesetzentwurfs soll im Interesse der Förderung des politischen Engagements daher die Regelung zum Rückkehrrecht für solche kommunalen Wahlbeamten geschaffen werden, die zuvor in einem Beamtenverhältnis zum Land standen. Diese nach unserer Auffassung klar politisch
motivierte Änderung lehnen wir ab. Aus welchem Grund sollte diese Personengruppe privilegiert werden? Eine aus der Privatwirtschaft in die Politik wechselnde Person hat nach einem späteren Ausscheiden aus der Stellung eines kommunalen Wahlbeamten auch kein automatisches Rückkehrrecht an die ehemalige Arbeitsstelle. Hier sollen ganz offenbar Anreize und insbesondere Absicherung für Parteigenossen von Rot-Rot-Grün im Beamtenstatus geschaffen werden,
um deren mögliches Scheitern in der Politik mit einem sicheren Rückkehrrecht zu versüßen. Das lehnt meine Fraktion ab!
Wie bereits angekündigt, beantrage ich hier im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss Innen und Kommunales. Herzlichen Dank.
Werte Frau Präsidentin, meine werten Landtagskolleginnen und -kollegen, liebe Besucher auf den Zuschauertribünen – sehr viele Jugendliche –, ich freue mich, dass Sie an dieser Beratung teilnehmen und grüße auch die Zuschauer am Livestream. Ein Feiertag mehr im Jahr – wer sollte schon dagegen votieren? Erwartungsgemäß gab es sowohl im Rahmen der mündlichen als auch der schriftlichen Anhörung eine breite Diskussion, zu der von RotRot-Grün geplanten Änderung des Thüringer Feierund Gedenktagsgesetzes und der damit verbundenen Einführung des Weltkindertages am 20. September als gesetzlichen Feiertag im Freistaat. Unser Berichterstatter aus dem Innenausschuss hat sehr ausführlich gesprochen und über die Kritiker und die Befürworter im Rahmen der Anhörung berichtet.
Schauen wir noch einmal in den Gesetzentwurf. Was ist das Ansinnen der Koalition? Es geht in erster Linie um Familienfreundlichkeit, die dazugehörige Infrastruktur, um die Flexibilität am Arbeitsort, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um diese gut koordinieren und organisieren zu können, und es geht auch um Zeit und Geld. Es geht weiterhin und besonders um das Kindeswohl und die Gesundheit und den Schutz der Kinder sowie um Bekämpfung der Kinderarmut. Kann man aber diese hehren Ziele mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen – nun kann ich noch einfügen: auch mit dem vorgelegten Entschließungsantrag?
Seit vielen Jahren wird die Familienfreundlichkeit in unserem Land mit verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Kinder- und Jugendprojekten befördert und durchgeführt – durch verschiedene Akteure, insbesondere auch durch die Landkreise und die Kommunen, die hier eine hervorragende Arbeit machen.
Wir haben auch Gesetze, das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz, das Thüringer Familienbaudarlehen, das Landesprogramm für ein solidarisches Zusammenleben der Generationen. Ich wünschte mir hier mehr konkrete Maßnahmen, zum Beispiel Hilfe für Alleinerziehende.
Es wurde in verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen herausgearbeitet, dass die Gruppe der Alleinerziehenden vom Armutsrisiko am stärksten betroffen ist. Mütter arbeiten oft in Teilzeit, können nicht jede Arbeit annehmen, müssen mit nur einem Einkommen den Lebensunterhalt bestreiten. Enorme Entlastungen würden zum Beispiel Ange
bote zu kostenfreien Ferienfreizeiten, Verzicht auf Hort- und Kindergartengebühren, Ermöglichung von Freizeitangeboten bringen, zum Beispiel Besuche von Kinos, Museen sowie gemeinsame Ausflüge. Wird dies aber durch den zusätzlichen Feiertag erreicht?
Ein weiteres Problem stellt sich für Arbeitgeber, die dringend Fachkräfte finden und an sich binden müssen. Wir alle kennen die Situation des Fachkräftemangels. Viele Unternehmen bieten deshalb schon jetzt zusätzliche Leistungen an, indem sie die Kosten für einen Hort- bzw. Kindergartenplatz übernehmen und nicht zuletzt auch flexible Arbeitszeiten anbieten. Das ist sehr zu loben und zu begrüßen.
Zu Recht haben die Unternehmerverbände in der Anhörung vorgetragen, dass ein weiterer Feiertag zu ihren Lasten ginge, weil die entstehenden Kosten nicht durch den Gesetzgeber ausgeglichen würden. Schon zahlt ein Arbeitgeber im Durchschnitt 30 Tage Urlaub, wenn gewünscht, fünf weitere Tage Bildungsfreistellungsgesetz sowie zehn Feiertage, also maximal 45 Tage im Kalenderjahr. Ein weiterer bezahlter Feiertag zusätzlich, ist das nun viel oder wenig?
Im Ausschuss wurde weiterhin vorgetragen, dass Bayern mit insgesamt 14 die meisten Feiertage in Deutschland hat, wo damit dennoch eine starke Wirtschaft einhergeht. Thüringen mit zehn Feiertagen und ökonomisch bescheidener aufgestellt ist da etwas kleiner. Zudem ist die Wirtschaftsstruktur in Thüringen überwiegend klein- und mittelständisch geprägt. Hauptargument der rot-rot-grünen Koalitionäre sind die in Thüringen anfallenden Überstunden. Die Mehrarbeit führt zu dem Einwand, dass die Thüringer mehr Stunden arbeiten für geringeren Lohn. Diese Schwerpunkte im Komplex des Arbeitslebens sollen nun durch einen zusätzlichen Feiertag ausgeglichen werden.
Ganz nebenbei: Nicht eingerechnet sind die zahlreichen Pendler, die von Thüringen in die Nachbarländer fahren, dort arbeiten und deshalb von diesem Feiertag keinen Nutzen haben. Weil nämlich die Unternehmen die anfallenden Mehrarbeiten überwiegend nicht bezahlen wollen oder nicht bezahlen können, soll mittels Entscheidungskraft des Parlaments nun ein zusätzlicher Feiertag aus der Taufe gehoben werden. Welche Logik ist das denn? Wäre es nicht besser und nützlicher, sich darum zu kümmern, dass Überstunden vergütet würden oder als Freizeitausgleich den Arbeitnehmern zur Verfügung stünden?
Die Befürchtung meiner Fraktion, dass die Arbeitnehmer den Feiertag als wegfallenden Arbeitstag kompensieren müssen, ist doch groß. Die Arbeit muss getan werden. Wir haben gehört: Fachkräfte sind Mangelware, zusätzliche Leute können oft nicht eingestellt werden und trotzdem muss die Arbeit geschafft werden. Wie geht das? Es geht durch zusätzliche Mehrarbeit oder durch eine Verdichtung von Arbeit, durch eine höhere Arbeitsbelastung. Es gibt natürlich auch Arbeitsprozesse, das muss ich einräumen, bei denen ich mit moderner, effektiverer Technik einen gewissen Ausgleich schaffen kann. Aber ich vermute, die Arbeitnehmer müssen ihren Ausgleich im Wesentlichen doch selbst schaffen. Hinzu kommt das am 01.01.2019 neu eingeführte Teilzeit- und Befristungsgesetz. Auch hier werden Arbeitszeitmodelle eingeräumt, unter anderem in der Teilzeit der Kinderbetreuung, der Pflege oder sonstiger Lebensumstände. Damit ist eine weitere gute Möglichkeit geschaffen, um Familien in ihrer Lebensplanung kurzfristig zu unterstützen und zugleich der Teilzeitfalle zu entgehen.
Einen Einwand des Verbands der Wirtschaft Thüringens halte ich noch für besonders wichtig: Ein landesspezifischer Feiertag würde die Produktionsund Lieferketten erheblich stören. Thüringen, in der Mitte Deutschlands gelegen, würde mit dem neuen Feiertag eine singuläre Situation schaffen. Es war oft die Rede von der „Insellösung“. Besondere Verflechtungen mit unseren Nachbarländern würden eine Reihe von Anträgen zur Bewilligung von Feiertagsarbeit nach sich ziehen. Ein zusätzlicher Feiertag verursacht Kosten in Höhe von 72 Millionen Euro. Diese Summe zur Wirtschaftsleistung in Thüringen ist von Wissenschaftlern verschiedener Institute berechnet worden. Da stellt sich doch die Frage: Können wir Thüringer uns diesen Tag überhaupt leisten? Denn unsere Wirtschaftskraft liegt deutlich unter der von Bayern und Baden-Württemberg.
Ein weiterer Aspekt ist, dass bei einem Feiertag nicht alle Arbeitnehmer frei haben können. Denken Sie an den Bereich der Gastronomie, an die Krankenhäuser, den gesamten Bereich der Pflege, Bus, Bahn, Sicherheitskräfte und die Landwirtschaft. Diesen Arbeitnehmern wären somit Feiertagszuschläge zu zahlen. Die Kosten der Arbeit würden sich also verteuern und um diese Kosten dann wieder hereinzuholen, werden sicher die Verbraucher zur Kasse gebeten. Aber die Arbeitnehmer haben auch noch ein ganz anderes Problem: Wenn diese kleinere Kinder haben, stehen oft keine Schulen, Kindergärten, Horte zur Verfügung, um die Betreuung an einem Feiertag abzusichern, an dem sie arbeiten müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was spricht nun für den Weltkindertag? In erster Linie sollen die Kinder und deren Rechte an diesem Tag im Fokus stehen. Nun gut. Im Osten wird allerdings traditionell der 1. Juni als Kindertag im Kindergarten und in den Schulen gefeiert. Der Weltkindertag am 20. September hat sich hier nicht durchsetzen können, er ist vielfach unbekannt. Das Argument, den 1. Juni als Kindertag in den Einrichtungen zu begehen, sodass die Kinder in ihren Gruppen und Klassen feiern können, lässt sich jedoch nachvollziehen. Den Weltkindertag zum Tag für Familien zu kreieren, wird da schon schwieriger. Es wird immer Familien geben, die sich an diesem Tag nicht ausschließlich Zeit für ihre Kinder nehmen werden, weil sie es sonst auch nicht tun. Man wird diese Eltern also nicht mit dem avisierten Feiertag erreichen. Es ist Gott sei Dank die kleinere Anzahl von Eltern, die ihren Kindern nicht genügend Zeit widmet.
Aber ist eine Gesetzesänderung notwendig? Ich will noch mal zum Beginn meiner Ausführungen zurückkommen. Wir müssen Wege suchen, um den von Armut betroffenen Kindern zu helfen. Ein diskussionswürdiger Vorschlag dazu kam vom Gemeinde- und Städtebund, nämlich einen Fonds aus steuerfinanzierten Mitteln zu bilden, der unbürokratisch auf dringende Probleme aufmerksam macht und auch die darin befindlichen Mittel entsprechend nutzen kann. In der Stellungnahme der Diakonie Mitteldeutschland ist man von der Einführung des Weltkindertags als gesetzlichen Feiertag auch nicht überzeugt. Stattdessen regt man die Gründung einer Stiftung an, die zur Wahrung und Umsetzung der UN-Kinderrechte im Freistaat eingerichtet werden solle. Es gibt auch konkrete Vorschläge dazu. Ich will nur einige benennen: Förderung von Projekten von und mit Kindern zur Umsetzung der Kinderrechte, Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte zur Umsetzung der Kinderrechte und der Demokratiebildung, personelle Unterstützung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, bedarfsgerechte Freizeitmaßnahmen für Kinder.
Der vorgelegte Entschließungsantrag bleibt da hinter unseren Erwartungen zurück. Bei der Einführung des neuen Feiertags stellt sich meiner Fraktion zudem die Frage, ob es für die Wertschätzung von Kindern und Jugendlichen überhaupt eines solchen symbolhaften Tages bedarf. Man sollte das ganze Jahr über diese Bedeutung von Kindern und Jugendlichen herausstellen. Wäre es deshalb nicht besser, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche Beteiligung und Mitsprache finden?
Dabei soll neben dem Elternhaus die Schule wichtige Aspekte der gesellschaftlichen Teilhabe und deren Möglichkeiten vermitteln. Die Einbindung junger Menschen in Jugendparlamente ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wir haben dazu im vorhergehenden Tagesordnungspunkt gesprochen
und das Gesetz ist mit Ihrer Mehrheit verabschiedet worden. Wir haben Einsprüche dagegen vorgetragen, mein Kollege Bühl. In erster Linie ging es uns darum, dass wichtige Aspekte der Stellungnahme des Landesjugendrings nicht berücksichtigt wurden und auch uns verschiedene Dinge verwehrt wurden.
Junge Menschen brauchen Freiräume, um ihre Träume zu erfüllen. Deswegen sollte auch nicht alles verplant werden. Es ist genauso wichtig, sich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.
Das ist gerade in der heutigen digitalen Medienwelt ein ganz wichtiges Thema und ein Aspekt, den wir auch bei dieser Debatte mit bedenken sollten.
Vor diesem Hintergrund will ich auch noch mal eins sagen: Kinder sollten auch einfach Kinder sein dürfen. Es gibt Eltern, die Kinder von einem Kurs zum anderen bringen. Auch hier sollte doch Kindsein noch möglich sein.
Von unserer Seite braucht es diesen Feiertag nicht, um die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen, die sich in diesem Jahr zum 30. Mal jährt. In Abwägung der vorgetragenen Stellungnahmen wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir wissen, dass die Freude über einen weiteren Feiertag in der Bevölkerung selbstverständlich sehr groß ist. Trotzdem sind die vorgetragenen Bedenken aus Politik und Wirtschaft keineswegs zu vernachlässigen. Kinder sind für unsere Gesellschaft sehr wichtig. Sie sollten daher unbeschwert und kindgerecht aufwachsen können. Ein Feiertag ist uns für dieses Anliegen in dieser Hinsicht zu wenig. Danke schön.
Werte Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste! Wir haben gerade von unserem Kollegen Kobelt die Begründung zum Gesetzentwurf vernommen und es drängt sich hier wieder einmal der Verdacht auf, dass die rot-rot-grüne Koalition so kurz vor der Wahl noch einige Wahlgeschenke verteilen will.
Mit dem Gesetzentwurf soll nun die Thüringer Lottoverwaltung in die Lage versetzt werden, eine 10-Euro-Sofortlotterie mit dem wohlklingenden und auch unverfänglichen Namen „Grünes Herz“ einzurichten. Ziel soll es sein, aus den erzielten Lotterieüberschüssen einerseits den Umwelt- und Naturschutz in Gestalt der Stiftung Naturschutz Thüringen und andererseits ein nachhaltiges Kleingartenwesen in Gestalt des Landesverbands der Gartenfreunde zu fördern. So honorig Ihr Ansinnen aus ökologischen Gründen auch sein mag, ich erkenne in dem Gesetzentwurf keine einzige Stelle und keinen Satz zu den Aspekten, auf die wir immer besonderen Wert legen, und zwar zur Suchtprävention und zum Jugendschutz.
Ich will hier noch mal daran erinnern, zum Staatsvertrag, zum Glücksspieländerungsgesetz 2017 – ich weiß, dass es hier zwei unterschiedliche Gesetze sind –, aber da haben gerade Sie, die Linken, betont: Ziel des Gesetzes ist es, der Glücksspielsucht wirksam entgegenzuwirken und das Glücksspielangebot zu begrenzen. Und wenn auch das eine mit dem anderen jetzt nicht so ganz zu verbinden ist, so ist es doch ein Thema. Gerade die Glücksspielsucht stand immer im Mittelpunkt und sollte bei dem Thema auch Beachtung finden. Dem Einwand könnte man zwar entgegenhalten, dass die Lottogesellschaft in Thüringen im Vergleich zu privaten Anbietern von Spielhallen, Spielbanken, Internetwetten oder unerlaubten Sportwetten ein durchaus risikoärmeres Glücksspielangebot aufweist,
zumal ein wesentlicher Anteil der Lottoerträge – zuletzt waren es circa 18 Millionen Euro über Fördermittel – in die Finanzierung des Sports und in die Finanzierung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege eingeflossen ist und die Überschüsse in unserem Landeshaushalt versenkt werden.
Die Ratio hieße also: Spielen Sie lieber für den guten Zweck und nicht zur Bereicherung von privaten Unternehmen. Dies allerdings ändert an der Tatsache nichts, dass auch LOTTO Thüringen mit all seinen Gewinnspielangeboten kein Freibrief im Sinne von Suchtprävention und Jugendschutz sein kann. Genau dies scheint hier der Fall zu sein. Wenn, wie das im Gesetzentwurf auch formuliert ist, neben dieser neuen Lotterie auch sogenannte LOTTOMobile in Gestalt mobiler Annahmestellen geschaffen werden sollen, heißt das also konkret, dass LOTTO Thüringen künftig bei Veranstaltungen wie etwa dem Rennsteiglauf oder bei Stadtfesten werbewirksam auftreten und eine mobile Annahmestelle für Lottospieler zur Verfügung stellen darf, kann und soll. Damit, so steht es explizit in der Begründung des Gesetzentwurfs, soll es ermöglicht werden, beispielsweise 10-Euro-Sofortlose bei eben diesen Veranstaltungen zu verkaufen. Das heißt, mit den mobilen Lotto-Annahmestellen soll proaktiv Werbung in eigener Sache gemacht werden. Jugendschutz, Suchtprävention? Fehlanzeige!
Meine Damen und Herren, aktuell wird immer wieder über die Neugestaltung des Glücksspielstaatsvertrags diskutiert und es gibt Stimmen im politischen Spektrum, denen kann es mit der völligen Freigabe des Glücksspielmarkts gar nicht schnell genug gehen. Aus Sicht der Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht braucht es mit der Novellierung des Staatsvertrags aber mindestens genauso dringend eine konsequente Überarbeitung der Werberichtlinien im Sinne des Jugend- und Präventionsschutzes. Ließen sich zum Beispiel hierzulande umfassende Werbebeschränkungen ähnlich dem Tabakwerbeverbot durchsetzen, wäre ein großer Schritt in Richtung Prävention für Glücksspielsucht getan. Demgegenüber zielt der Gesetzentwurf aber auf eine zusätzliche mobile Werbung nebst Vermarktung der Lottoprodukte ab. Wir lehnen dies ab.
Auch ist an keiner Stelle des Gesetzentwurfs erkennbar, nach welchen Kriterien Sie ausgerechnet die Stiftung Naturschutz e. V., deren Arbeit ich durchaus schätze, und den Landesverband der Gartenfreunde hier in ihrer rot-rot-grünen Koalition auserkoren haben. Warum denn nicht der Thüringer Feuerwehrverband oder andere Vereine und Verbände, die hier gemeinnützig in unserem Land tätig sind? Denn schaut man auch auf die prozentualen Anteile, mit welchen die Stiftung Naturschutz – mit 9,35 Prozent – und der Landesverband der Gartenfreunde – mit 1,65 Prozent – bedient werden, das sind deutlich geringe Anteile. Wir wissen nicht, in welcher Höhe man hier mit den Einnahmen und vor allem mit den Überschüssen aus diesen Spieleinsätzen rechnen kann, also ein deutlich geringerer Teil für die hier hofierten Destinatäre. Aufwand und Ertrag stehen unserer Auffassung nach in keinem angemessenen Verhältnis, auch wenn sich der Gesetzentwurf zu den erwarteten Einnah
men aus der neuen Sofortlotterie und zu den Überschüssen ausschweigt. Schließlich ist unserer Auffassung nach zu befürchten, dass künftig originäre Förderprogramme für den Umwelt- und Naturschutz, für deren Projekte, mit dem Hinweis auf die mögliche Förderung über diese Umweltlotterie zusammengestrichen werden könnten.
Im Ergebnis bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnt und wir auch keine weitere Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss möchten. Danke schön.
Werte Frau Präsidentin, werte Landtagskolleginnen und -kollegen, werte Vertreter der kommunalen Ebenen, auch die Vertreter der Spitzenverbände der kommunalen Seite begrüße ich hier recht herzlich. Vor knapp vier Jahren ist Rot-Rot-Grün in Thüringen mit hauchdünner Mehrheit angetreten und hat seitdem gebetsmühlenartig betont, nicht alles anders, aber vieles besser machen zu wollen.
Nun ist bekannt, dass diese Koalition bereits seit zwei Jahren keine Mehrheit in der Wählergunst mehr hat und auch im Landtag besteht die rot-rotgrüne Mehrheit im Prinzip nur noch, weil ein ehemaliges Gründungsmitglied der AfD zur SPD-Fraktion gewechselt ist
und zwei ehemalige AfD-Fraktionsmitglieder regelmäßig mit der Koalition stimmen.
Das heißt, Rot-Rot-Grün schleppt sich seit mehr als zwei Jahren mit Hängen und Würgen durch die Legislatur und von dem Vorhaben,
vieles besser machen zu wollen, ist wirklich nicht viel zu spüren –
so auch bei der Gemeindeneugliedergliederung, dem wohl letzten Überbleibsel des ehemaligen Großvorhabens namens Gebietsreform.
Nein, das möchte ich nicht.
Und ich will Ihnen dies auch gern begründen. Am 13. Dezember 2017 hat die rot-rot-grüne Koalition die Eckpunkte des Leitbilds und der Leitlinien der Neugliederung der Gemeinden in Thüringen beschlossen, im Detail nachzulesen in Drucksache 6/4876. Darin heißt es unter Punkt II.1 mit dem Titel „Leitlinien für die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden“ – ich zitiere –: „Vorrang hat die Bildung von Einheitsgemeinden als Urtyp der
umfassend leistungsfähigen, sich selbst ohne Einschaltung Dritter verwaltenden Gemeinden oder von Landgemeinden, deren jeweilige Mindesteinwohnergröße 6.000 Einwohner bezogen auf das Jahr 2035 betragen soll.“ Und wenn man jetzt einmal in die im Gesetzentwurf und im Änderungsantrag enthaltenen Neugliederungen schaut, muss man feststellen, in knapp der Hälfte aller Fusionen hält sich Rot-Rot-Grün nicht einmal selbst an die im Leitbild genannten Mindesteinwohnerzahlen. Im Fall der im § 20 genannten Gemeinden Bucha und Knau werden für das Jahr 2035 weniger als 500 Einwohner prognostiziert. Den Sinn und Zweck des eigenen Leitbildes führen Sie damit selbst völlig ad absurdum.
Selbst bei der Einbringung des Gesetzes am 22.02.2018 unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017 betonte Innenminister Georg Maier – ich zitiere –: „Das Leitbild und die Leitlinien der Reform – so wie sie in das ehemalige Vorschaltgesetz eingeflossen sind und vom Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt wurden –, werden hier unter Berücksichtigung der gerichtlichen Hinweise im Wesentlichen beibehalten.“ Dieses hehre Ziel kann ich in Ihrem Gesetz nicht mehr erkennen. Da meine Fraktion Ihr Leitbild aber schon von Anfang an abgelehnt hat, liegt unser Fokus vielmehr nicht an der Kritik an den Abweichungen bzw. an der Nichtbeachtung dieses Leitbildes. Für uns steht vorrangig die Freiwilligkeit der Neugliederung im Mittelpunkt. Um es vorwegzunehmen: Freiwillige Gemeindefusionen finden unsere Zustimmung, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Das hat meine Fraktion immer gesagt. Dazu stehen wir auch heute.
Kritik haben wir an anderer Stelle. Mit dem Gesetzentwurf werden erneut Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst, regelrecht ausgeweidet und so Stück für Stück plattgemacht. Immerhin reden wir von 19 Auflösungen von Verwaltungsgemeinschaften. Die Bildung von zwei neuen Verwaltungsgemeinschaften ändert daran wenig. Natürlich ist der Weg von Rot-Rot-Grün so gewollt und durch inzwischen erfolgte Abschaffung des § 46 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auch ganz legal. Aber Sie lassen viele in ihrem Bestand, vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich geschwächte Verwaltungsgemeinschaften zurück, die auch finanzielle Probleme bekommen werden. Zu Recht haben auch die Kommunalaufsichten und das Landesver
waltungsamt Weimar darauf hingewiesen, dass die Finanzkraft dieser VGs erheblich geschwächt ist.
Noch ein Punkt ist mir wichtig zu sagen: Mich freut es besonders, dass sowohl der Ministerpräsident als auch der Innenminister inzwischen nicht mehr von einer späteren Pflichtphase, also von Zwangsfusionen, sprechen, sondern dies mittlerweile dementieren.
Noch vor wenigen Monaten sah das etwas anders aus. Wenn man in den Gesetzentwurf schaut, findet sich in der Begründung mehrmals der Terminus „Pflichtphase“ verbunden mit dem Hinweis, dass eine solche zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Schauen Sie auf Seite 69 und Sie können dies nachlesen. Auch wenn Zwangsfusionen von RotRot-Grün nunmehr vom Tisch sind, haben Sie gleichwohl die Menschen und vor allem auch die Räte in den Kommunen erheblich verunsichert.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf das Neugliederungsgesetz 2019 im Detail eingehen. Meine Fraktion hat sich bei der abschließenden Beratung im Innen- und Kommunalausschuss am Donnerstag bei der Abstimmung enthalten. Ich will Ihnen die Gründe im Einzelnen hier noch mal vortragen, damit insbesondere die betroffenen Kommunen deutlich erkennen, dass unsere Fraktion nicht gegen die freiwillige Fusion ist, sondern dass wir lediglich in ganz konkreten Einzelfällen rechtliche Bedenken haben oder Unklarheiten sehen, so etwa in § 1 des Gesetzentwurfs dieser Fassung, der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss.
Auch nachdem die Koalition am 05.12. einen Änderungsantrag vorgelegt hat, konnten unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden. So haben etwa sechs von acht Mitgliedsgemeinden der VG „Oberes Sprottental“ die Ausgliederung der Gemeinden Wildenbörten und Nöbdenitz aus der VG abgelehnt. Überdies haben drei von acht Gemeinden der VG „Altenburger Land“ die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft abgelehnt. Zudem hat das Landesverwaltungsamt moniert, dass die oben genannten Verwaltungsgemeinschaften einen erheblichen Teil ihrer Einwohner und damit auch die Finanzkraft verlieren. Kompensationsmittel sind lediglich für vier Jahre vorgesehen; ob die in Gänze reichen, wird man sehen. Aber nach der Neugliederung bleiben Strukturen zurück, die dauerhaft nicht überlebensfähig sind. Die genannten Einwände lassen mich insbesondere an dem Kriterium der Freiwilligkeit dieser Fusionen mehr als zweifeln, sodass wir uns bei der Abstimmung insoweit enthalten werden.
Bei den §§ 16 und 17 sehen wir mit Blick auf die Stellungnahme des Landesverwaltungsamts und die darin geäußerten Bedenken ebenfalls erhebliche Diskrepanzen, welche gegen eine vorbehaltslose Zustimmung sprechen.
Mit Blick auf § 23, Neugliederung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, sind wir der Auffassung, dass man zunächst den am 06.01.2019 stattfindenden Bürgerentscheid abwarten sollte,
um die Fusion dann gegebenenfalls in einer dritten Neugliederung mit aufzunehmen. Was ist denn mit Ihren stetigen Forderungen, die Bürger an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen?
Hier läuft ein Bürgerentscheid noch bis zum 06.01.
Das Ergebnis sollte man doch wenigstens abwarten, wenn man es mit demokratischen Mitbestimmungsprozessen ernst meint,
zumal ein weiteres – ich erwähnte es bereits – Neugliederungsgesetz in Arbeit ist. Des Weiteren hat der damalige Oppositionsführer und jetzige Ministerpräsident Bodo Ramelow 2011 gefordert, dass bei einer Gebietsreform, wenn sie denn stattfindet, anschließend das Volk entscheiden soll. Und jetzt hätte Rot-Rot-Grün sich an den eigenen Worten und Taten messen lassen können, aber es gelingt ja nicht einmal, diesen Bürgerentscheid abzuwarten.
Unser Fazit ist es: Auch hier werden wir uns enthalten.
Enthalten werden wir uns ebenfalls zu § 24, da insoweit der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt den Kreiswechsel der Gemeinden Lichte und Piesau in den Landkreis Sonneberg kategorisch abgelehnt hat. Hier hätte man vielleicht noch verstärkt auf kommunaler, auf kreislicher Ebene miteinander intensiv reden und arbeiten müssen, um diese Prozesse zu begleiten. Deshalb wundert es sicher nicht, dass wir uns hier wegen dieser fehlenden zustimmenden Beschlüsse – der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat in Gänze zugestimmt, aber Sonneberg, glaube ich, mit Einschränkungen – enthalten.
Ebenfalls enthalten wird sich meine Fraktion bei § 37, da der Grundsatz der Freiwilligkeit aus unserer Sicht hier nicht erfüllt ist. So ist aus den Auswertungsunterlagen der Anhörung zu entnehmen, dass die VG „Bad Tennstedt“ sowie zwölf Mitgliedsgemeinden die Ausgliederung der Gemeinde Klettstedt ablehnen. Hierzu hat meine Fraktion ebenfalls die Enthaltung vorgesehen.
Ablehnen werden wir den § 31 und den darin enthaltenen Kreiswechsel von Kaltennordheim vom Wartburgkreis zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Hierzu hat meine Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung eingebracht, sie hat die Nummer 6/6507. Inhalt dieser Änderung ist die Streichung des § 31. Entscheidend ist für uns insofern, dass der Kreistag des Wartburgkreises den Wechsel ablehnt und den Landrat am 23.08. ermächtigt hat, die Klage gegen die Zuordnung der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu erheben. Interessant war für uns zu erfahren, dass sich die Kreistagsfraktion der Linken im Wartburgkreis mit einem Brief an die Landesregierung gewandt hat und darum gebeten hat, die freiwillige Fusion Kaltennordheim aus dem Gemeindeneugliederungsgesetz herauszunehmen.
Unserer Auffassung nach wurde die Gebietsreform von Rot-Rot-Grün schlecht gemacht; Zwangsfusionen waren nach dem Urteil des Gerichtshofs aus zeitlichen Zwängen nicht mehr möglich. Ein neues Gesetz wäre zeitlich und unter Druck der Bevölkerung, die diese Gebietsreform mehrheitlich ablehnt, nicht mehr durchzusetzen. Um noch etwas zu tun, hat die Landesregierung auf die freiwilligen Fusionen gesetzt, egal wie sinnvoll sie sind. Rot-RotGrün erhöhte die Neugliederungsprämien, verschob mehrfach die Termine, um diese Prämien zu bekommen, und baute einen enormen Zeitdruck auf. Vieles wurde deshalb nicht gleich im Gesetzentwurf bedacht und es musste ein umfangreicher Änderungsantrag eingereicht werden, der uns im Ausschuss ereilte und der die Beschlussempfehlung auch bekam und Ihnen heute hier mit vorliegt.
Meine Damen und Herren, wie ich eingangs bereits sagte, wird meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf also ablehnen. Wir werden bei der Abstimmung unsere Bedenken gegen die einzelnen Fusionen mit dem entsprechenden Stimmverhalten noch mal kenntlich machen. Ich danke Ihnen.
Laut Presseberichterstattung – unter anderem „Bild“ Thüringen vom 20. November 2018 – ist Ministerpräsident Ramelow grundsätzlich bereit, über die Einstufung von Ländern wie Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsländer zu verhandeln. Am 5. Februar 2016 hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf im ersten Durchgang im Bundesrat eingebracht. Letztlich hat der Bundesrat die Zustimmung versagt. Thüringen hat sich enthalten. Im Thüringer Landtag haben sich die regierungstragenden Fraktionen stets geschlossen und vehement auf allen Ebenen gegen die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Artikel 16a Abs. 3 Grundgesetz positioniert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist die Thüringer Landesregierung bereit, über die Einstufung von Ländern wie Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsländer zu verhandeln?
2. Für welche weiteren Länder neben Marokko, Tunesien und Algerien ist eine Einstufung als sichere Herkunftsländer nach Auffassung des Ministerpräsidenten Ramelow denkbar?
2. Wird Thüringen der Einstufung von Marokko, Tunesien und Algerien und weiteren Ländern im Bundesrat zustimmen, wenn die in der Antwort zu Frage 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind?
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor aus den Reihen der Koalition jetzt gleich wieder reflexartig der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit oder unsinnige Geschichtsvergleiche in den Raum geworfen werden, erlaube ich mir, zu Beginn meiner Ausführungen explizit auf Folgendes hinzuweisen: Wer die Integration von Menschen in unserer Gesellschaft und in unserem Rechtsstaat ernsthaft und vor allem erfolgreich betreiben will und voranbringen will, der muss auch willens und in der Lage sein, dem ohne Frage sehr kleinen Teil der Asylsuchenden, die sich in unserem Land sprichwörtlich wie die Axt im Wald benehmen, nicht nur die rote Karte zu zeigen, sondern diese Person auch abzuschieben. Diese Position wird übrigens auch von dem namhaften Islamismus-Experten Ahmad Mansour vertreten und öffentlich geäußert. So hat Herr Mansour anlässlich der kürzlich bekannt gewordenen Erkenntnisse im Zusammenhang mit der schrecklichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg im ARD-Morgenmagazin am 30.10.18 ausgeführt, dass die mutmaßlich an der Tat beteiligten Asylsuchenden de facto keine Schutzsuchenden sind und der Staat die Gesellschaft vor diesen Personen auch durch Abschiebung schützen muss.
Und hier schließt sich der Kreis zu dem Vorfall in Weimar auf dem diesjährigen Zwiebelmarkt, welcher auch der traurige Anlass für eine weitere Aktuelle Stunde ist.
Nur kurz zur Erinnerung:
Eine junge Frau wurde von einer Gruppe junger Männer mit Migrationshintergrund bedrängt, sexuell belästigt. Der ihr zu Hilfe eilende Freund wurde von den Angreifern verletzt und noch am Boden getreten. Auch drei Security-Mitarbeiter wurden von Angreifern attackiert. Als die Polizei eintraf wurden die Beamten von bis zu 15 bis 20 Männern ausländischer Herkunft an der Festnahme der Angreifer gehindert.
Wie inzwischen bekannt geworden ist, war einer der Haupttäter bereits mehrfach wegen Körperver
letzung aufgefallen und vor zwei Jahren auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden.
Dass dieser Vorfall deutschlandweit längst kein Einzelfall mehr darstellt, dürfte sich inzwischen hoffentlich auch innerhalb der Koalition herumgesprochen haben. Nur leider werden diese Vorfälle, vor allem sachliche Kritik an deren Verhalten, entweder immer schnell relativiert oder als bedauerlicher Einzelfall oder gar als fremdenfeindlich dargestellt. Es geht hier in der Sache – um es noch einmal ganz klar zu sagen – meiner Fraktion weder darum, Ängste in der Bevölkerung gegenüber Asylsuchenden zu schüren,
noch um eine Stigmatisierung der mutmaßlichen Täter. Es geht uns ganz schlicht um den Fakt, dass Integration nur dann zum Erfolg führen kann, wenn sich der Staat von kriminellen Asylsuchenden nicht auf der Nase herumtanzen lässt und alle Hebel in Bewegung setzt, um diese Menschen wieder des Landes zu verweisen.
Wer in unserem Land Schutz sucht vor angeblicher Verfolgung und vor Krieg sucht, aber sehenden Auges unseren Rechtsstaat mit Füßen tritt,
der hat sein Gastrecht verwirkt.
Wer diese Auffassungen als Ausdruck rechter Gesinnung versteht, hat meiner Meinung nach selbst ein Problem mit gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Zudem wird durch diese Tätergruppen und Personen in ganz besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die Akzeptanz für Migration natürlich geschwächt. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass es im Freistaat weder rechtsfreie Räume noch staatliche Toleranz gegenüber Straftätern mit Migrationshintergrund und hartnäckige Integrationsverweigerung geben darf.
In diesem Zusammenhang lohnt auch ein Blick nach Baden-Württemberg, wo die schwarz-grüne
Landesregierung Anfang 2018 einen Sonderstab beim Innenministerium geschaffen hat, der sich mit Erfolg darum kümmert, dass Intensivtäter, islamistische Gefährder und Integrationsverweigerer zügig abgeschoben werden.
Eine solche Organisation könnte auch für Thüringen ein Vorbild sein. Ich will an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass diese kleine Personengruppe von asylsuchenden Straftätern die öffentliche Wahrnehmung erheblich verzerrt und damit die Integration der viel größeren Gruppe friedlicher, integrationswilliger und anpassungsbereiter Ausländer erschwert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Werte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Thema heute schon mal in der Aktuellen Stunde ein wenig angerissen, deswegen will ich mich auch kürzer fassen. Zunächst möchte ich noch mal auf die Zwischenrufe eingehen, die den Kollegen Henke hier mit erreicht haben. Ich muss sagen, der Tatbestand, wie er in der Aktuellen Stunde von mir geschildert worden ist, geht zurück auf die Regierungsmedienkonferenz, die Herr Menzel gehalten hat.
Also wir haben uns hier nichts aus den Fingern herausgezogen. Ich nehme an, der Ermittlungsstand ist weitergegangen, vielleicht hat man neue Erkenntnisse, aber letztendlich bleibt es schon traurige Wahrheit, dass wir regional und überregional in den Medien so wahrgenommen wurden, dass hier diese Tat passiert ist. Wir haben gehört, dass es ein Sicherheitskonzept zwischen Stadt und Polizeiinspektion gab. Das konnte letztlich Schlimmeres
nicht verhindern. Aufgrund des zeitnahen Einschreitens der Security-Mitarbeiter war es aber dann doch möglich, die Polizei zeitnah mit heranzuholen und die ganze Sache hier in den Griff zu bekommen.
Natürlich gehört es auch zur Wahrheit, man kann nie 100 Prozent Sicherheit gewährleisten. Das geht einfach nicht. Es können immer unvorhergesehene Dinge passieren, wo dann schnelles Handeln gefragt ist. Und hier, muss ich sagen, haben die Polizei und auch die Sicherheitskräfte hervorragend reagiert.
Man kann nur einen entsprechenden Dank an die zuständigen Leute senden. Auf der anderen Seite ist es aber so, man darf natürlich auch dieses Geschehen nicht zu kleinmachen, nicht relativieren. Es ist wichtig, dass man auch solche Dinge, wo die Frau sich schon belästigt fühlt, sie muss ja nicht mal angerührt werden, aber wo diese Notsituation, dieser Druck auf ihr lastet, ernst nimmt. Ich denke, insbesondere Frauen haben ein Recht, dass wir die Frage stellen, auch der Landesregierung, denn ein kleiner, wirklich ein kleinerer Teil der Asylsuchenden hat offenbar auch noch ein Bild von Frauen, das aus dem Mittelalter stammt, und sieht Frauen als minderwertig und untergeordnete Menschen an. Ich denke, da muss man reagieren.
Aber die AfD hat ja noch einen weiteren Aspekt in ihrer Begründung, und zwar die Frage, ob die Sicherheit der Thüringer Bürger, insbesondere der Frauen, im öffentlichen Raum durch die Landesregierung vernachlässigt wird. Ich denke, das muss man eindeutig so beantworten: Thüringen ist ein sicheres Land. Und natürlich sind hier die Polizeikräfte im Einsatz, um uns zu schützen. Meine Fragen wären vielmehr an der Stelle: Wie schnell folgt die Strafe für die Tatverdächtigen und kann eine Strafe überhaupt vollstreckt werden, weil Personen möglicherweise nicht mehr auffindbar sind?
Nein, bei 5 Minuten geht das gar nicht.
Und müssen bei 18 Straftaten, die der Tatverdächtige begangen hat, nicht Konsequenzen ergriffen werden, welcher Art auch immer, vielleicht auch bis zur Abschiebung?
Eine weitere Frage, die sich anbietet: Reichen Sicherheitskonzepte für überregional bedeutsame, hoch frequentierte Volksfeste aus? Gibt es entsprechenden Schulungsbedarf nicht nur für Polizisten, sondern auch für die Security-Mitarbeiter? Letztendlich sollten doch die Freude, das Einkaufsvergnügen und der Spaß bei einem so traditionsreichen Fest im Vordergrund stehen und die Besucher müssen sich auch bei einem hohen Besucheraufkommen sicher fühlen.
Tatsache ist, wir können solche Übergriffe nicht dulden und wir müssen auch laut darüber nachdenken, dass unser Rechtssystem für diese Personen offenbar an seine Grenzen stößt. Denn es steht außer Frage, dass die verhängten Strafmaßnahmen bei Asyl suchenden Intensivtätern wenig Unrechtsbewusstsein wecken. Daher wiederhole ich die Forderung meiner Fraktion noch einmal: Wer das Gastrecht hat und es derart missbraucht, muss so schnell wie möglich in sein Herkunftsland.
Und ich möchte noch mal was zum Gastrecht sagen, wie ich es verstehe. Darunter verstehe ich all diejenigen, die sich hier in unserem Land aufhalten, egal mit welchem Status.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Mündliche Anfrage:
Anerkennung der Lehrtätigkeit an privater Berufsschule durch staatliche Berufsschule
Nach meinem Kenntnisstand orientiert sich die private Berufsschule an den Lehrplänen der staatlichen Berufsschulen. Private Schulen legen jedoch meist besonderen Wert auf individuelle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler und sind freier in der Gestaltung des Unterrichts (pädagogi- sche Schwerpunkte, Unterrichtsfächer, Lehrmetho- den). Dennoch müssen elementare Schulfächer unterrichtet werden, diese entsprechen den Lehrplänen an staatlichen Schulen. Außerdem muss durch die private Einrichtung sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, die Abschlussprüfung des angestrebten Schulabschlusses zu bestehen, sowohl in der Hauptschule, bei Mittlerer Reife, Gymnasium und Berufsschule.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wird eine langjährige Lehrtätigkeit – zum Beispiel mindestens zehn Jahre – an einer privaten Berufsschule beim Wechsel der Lehrkraft an eine staatliche Berufsschule anerkannt? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Anerkennung der Tätigkeit an einer privaten Berufsschule durch die staatliche Berufsschule zu erlangen?
3. Ist es nach Auffassung der Landesregierung rechtens, wenn eine Lehrkraft an der privaten Berufsschule zwei Fächer unterrichtet hat, eines davon jedoch an der staatlichen Berufsschule nicht gelehrt wird, und diese Lehrkraft in der Besoldung dann mit einem Ein-Fach-Lehrer gleichgesetzt wird, und wie begründet sie das?
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Schüler auf der Tribüne! Uns liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vor. Herr Minister, Sie haben hierzu eingeführt.
Die letzte Änderung dieses Gesetzes erfolgte am 13.01.2012. Seit 1991 gibt es das Thüringer Personalvertretungsgesetz und es hat in dieser Zeit schon eine Reihe von Novellierungen erfahren; nunmehr stehen weitere Modifizierungen im Thüringer Personalvertretungsrecht an.