Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich freue mich, dass ich auf der Besuchertribüne Azubis von der Thüringer Verwaltungsschule aus Weimar sowie Auszubildende vom Staatlichen Berufsbildungszentrum in Greiz willkommen heißen darf. Herzlich willkommen!
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl neben mir Platz genommen. Die Redeliste wird durch Abgeordneten Gruhner geführt.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Holzapfel, Herr Abgeordneter Dr. Voigt zeitweise, Herr Ministerpräsident Ramelow, Frau Ministerin Dr. Klaubert, Herr Minister Lauinger, Frau Ministerin Siegesmund zeitweise, Frau Ministerin Taubert zeitweise.
Wir haben ein Geburtstagskind unter uns, Frau Abgeordnete Marion Walsmann. Herzlichen Glückwunsch! Ihnen persönlich alles Gute!
Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 6 als drittletzten, den Tagesordnungspunkt 10 als vorletzten und den Tagesordnungspunkt 17 als letzten Punkt aufzurufen.
Zu Tagesordnungspunkt 14 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/1909 verteilt.
Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in Drucksache 6/1909 zu Ihrem Antrag? Das ist der Fall. Damit ist der Änderungsantrag zulässig.
Zu Tagesordnungspunkt 15 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1908 verteilt.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung mit den besprochenen Änderungen zugestimmt? Ich sehe, das ist der Fall. Es gibt also keinen Änderungsbedarf.
Wahl und Ernennung von stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD und DIE LINKE - Drucksachen 6/1831/1897
Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Landtag einzeln und in geheimer Wahl ohne Aussprache für die Dauer von sieben Jahren gewählt werden.
Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, also mindestens 61 Stimmen, auf sich vereinigt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 6/1831 und 6/1897 vor. Wir wählen zwei stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Gewählt ist nur diejenige Kandidatin, die jeweils mindestens 61 Stimmen auf sich vereinigt, das heißt, beide auf dem Wahlzettel stehende Kandidaten werden einzeln gewählt. Jede und jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, bei jeder Kandidatin mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.
Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Brandner, Stephan; Bühl, Andreas; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank;
Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller,
Anja; Lieberknecht, Christine; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Dr. Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Hatte jeder die Möglichkeit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Wir haben ein Ergebnis. Ich stelle das Wahlergebnis fest: Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD in der Drucksache 6/1831, Frau Petra ReiserUhlenbruch, entfielen 76 Jastimmen, 8 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit gegeben. Herzlichen Glückwunsch!
Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 6/1897, Renate Licht, entfielen 71 Jastimmen, 10 Neinstimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit gegeben. Herzlichen Glückwunsch!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen damit zur Ernennung und Vereidigung der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes sieht vor, dass die Gewählten eine vom Präsidenten des Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag einen Eid leisten.
Ich bitte deshalb Frau Petra Reiser-Uhlenbruch und Frau Renate Licht nach vorn. Die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Wir beginnen mit der Ernennung. Ich händige Ihnen zunächst die Ernennungsurkunden aus und bitte Sie, bei Namensnennung Ihre Urkunde in Empfang zu nehmen. Frau Petra Reiser-Uhlenbruch, ich ernenne Sie zur Stellvertreterin des Mitglieds mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Baldus. Frau Renate Licht, ich ernenne Sie zur Stellvertreterin des weiteren Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Michael Menzel.
Wir kommen jetzt zur Vereidigung. Ich verlese zuerst den in § 5 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes enthaltenen Text der Eidesformel im Ganzen. Ich bitte Sie, diese Eidesformel
anschließend einzeln nacheinander mit den Worten: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!“ oder „Ich schwöre es!“ zu bekräftigen. Ich verlese die Eidesformel: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf mich ganz herzlich bedanken und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste, „Europa ist ein paradoxes System – es hat das Höchstmaß an geistiger Einheit verwirklicht – und das Höchstmaß an Zerrissenheit in Hinsicht auf die Willenskräfte.“ Das ist kein aktuelles Zitat im Zusammenhang mit dem Krisengipfel, der heute und morgen in Europa stattfinden wird, in Brüssel. Sondern der französische Philosoph Paul Valéry hat diesen Satz im Jahr 1924 gesagt.
Heute und morgen werden die Staats- und Regierungschefs abermals in Brüssel um Fortschritte in der Flüchtlingspolitik ringen. Anknüpfend an den EU-Türkei-Gipfel vom 7. März sollen Beschlüsse zu den Vorschlägen gefasst werden, die die türkische Regierung unterbreitet hat. Diese Vorschläge ha
ben einerseits sichtbare Bewegung in die Diskussion gebracht. Sie haben andererseits auch neue Fragen aufgeworfen, die im Zuge einer europäischen Einigung geklärt werden müssen. Einer europäischen Einigung, auf die wir alle setzen. Einer europäischen Einigung, die aber nicht dazu führen darf, dass europäische Werte im Asylrecht ausgehöhlt werden. Einer europäischen Einigung, die die schwierige Balance finden muss zwischen pragmatischen Gesprächen zur Lösung bestehender Probleme und dem Anspruch, den ich absolut unterstreiche, dass es keine politischen Sonderkonditionen im Hinblick auf die Einhaltung elementarer Grund- und Menschenrechte geben kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bewältigung der aktuellen Krise sollte Ansporn für uns alle sein, uns auf die europäischen Werte zurückzubesinnen und das Vertrauen der Menschen innerhalb und außerhalb Europas in eine starke und handlungsfähige europäische Gemeinschaft nicht aufs Spiel zu setzen. Die Europäische Union ist es wert, sich für sie einzusetzen!
Die Landesregierung bekennt sich in ihrer Europastrategie zu dieser gesamteuropäischen Aufgabe. Sie bekennt sich zur Freizügigkeit als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Sie bekennt sich dazu, diese Freizügigkeit nicht als Bedrohung, sondern als Chance für Europa und als Chance für Deutschland und für Thüringen zu begreifen. Sie erteilt allen eine klare Absage, die den notwendigen Schutz der EU-Außengrenze mit deren Schließung verwechseln.