Raymond Walk

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne! Zunächst einmal will ich mich den Worten der Trauer und des Mitgefühls für die Opfer und die Angehörigen in Halle sehr gern und selbstverständlich anschließen, Frau Kollegin Marx.
Mit dieser außerplanmäßigen Sondersitzung des Landtags mitten im Wahlkampf missbraucht die AfD ihre parlamentarischen Rechte für ein billiges und durchsichtiges Wahlkampfmanöver.
Sie will sich erneut in einer Opferrolle inszenieren, die sie einfach nicht hat. Sie hat diese Opferrolle nicht.
Zuständig sind die regulären Gerichte und diese wurden auch bereits angerufen. Die Ereignisse von Halle machen vielmehr auf grausame Weise deutlich: Wer Aggression und Hass sät, der nimmt zumindest billigend in Kauf, Terror zu ernten. Der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz hat die AfD auf einer Pressekonferenz am 6. September 2019 zum sogenannten Prüffall erklärt. Ich will eines gleich voranstellen: Nicht alle hier im Haus, wie wir spätestens seit der Enquetekommission wissen, aber wir als CDU-Fraktion vertrauen unserer neutralen und unpolitischen Verwaltung.
Ich gehe natürlich und selbstverständlich davon aus – Frau Kollegin Marx hat es auch schon angerissen –, dass auch diese Einschätzung und die Bewertung eben zu diesem Prüffall im Einklang von Recht und Gesetz zustande gekommen sind. Wir vertrauen natürlich und ganz selbstverständlich auch den unabhängigen Gerichten. Die AfD hat ja sowohl vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof als auch beim Verwaltungsgericht Weimar inzwischen Klagen erhoben. Die Verfahren sind schwebend und die Urteile stehen noch aus.
Fakt ist – auch hier hat Frau Kollegin Marx schon darauf hingewiesen –, dass sowohl für die Jugendorganisation Junge Alternative als auch die von Björn Höcke angeführte Sammlungsbewegung „Der Flügel“ offensichtlich hinreichend gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, dass es sich hierbei um rechtsextremistische Bestrebungen handelt.
Die Konsequenz: Beide Organisationen wurden folgerichtig zu sogenannten Beobachtungsobjekten des Bundesamts für Verfassungsschutz erklärt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesellschaft steht vor einer ihrer größten Herausforderungen, nämlich den Zusammenhalt in der Mitte der Gesellschaft zu bewahren. Deshalb gilt – ich will es hier ausdrücklich erwähnen und betonen: Extremismus, ganz gleich welcher Art, hat nichts, aber auch gar nichts in unserem Land zu suchen. Er ist der Nährboden für Hass, Diskriminierung und Gewalt. Wir wissen auch, gefordert sind dabei wir alle, jeder Einzelne in der Gesellschaft, aber auch Sie und ich hier im Hohen Haus.
Klar ist aber auch, die wehrhafte Demokratie bedeutet uns etwas Wertvolles, etwas Wichtiges und über das Gesagte hinaus, dass die Sicherheitsbehörden und der Verfassungsschutz personell und technisch so auszustatten sind, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag auch effizient und erfolgreich
wahrnehmen können. Deshalb muss es auch heißen, sehr geehrter Herr Minister – auch das hat Frau Kollegin angesprochen –: Sicherheitsbehörden müssen gestärkt werden. Den Verfassungsschutz angesichts der bestehenden Bedrohungslagen und der Ereignisse in den letzten Monaten und Wochen abzuschaffen, ist doch geradezu absurd. Das Gegenteil ist richtig: Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden stärken.
Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt aufgreifen. Die AfD plakatiert „Meinungsfreiheit!“ und suggeriert damit, diese gäbe es in Deutschland nicht. Da kann ich nur sagen: Selbstverständlich haben wir Meinungsfreiheit mehr als jemals zuvor. Dies haben sich die Menschen hier in Thüringen selbst friedlich erkämpft gegen die herrschende SED-Diktatur.
Wie wissen auch, eine wesentliche Grundlage des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ist die Toleranz gegenüber anderen Meinungen und anderen Standpunkten. Aber eben diese Meinungsfreiheit ist nicht schrankenlos. Wer verfassungsfeindlich ist, wer Verfassungsfeindliches sagt, der muss auch konsequenterweise damit rechnen, dass er von unserem Verfassungsschutz überprüft und beobachtet wird. Weil wir eben gerade in einem Rechtsstaat leben, in einer offenen und transparenten Demokratie, wird das auch bekannt gemacht. Wenn sich in diesem Fall die AfD dadurch in ihren Rechten verletzt sieht, hat sie natürlich im Rahmen der Rechtsweggarantie die Möglichkeit, die ordentlichen Gerichte anzurufen, was sie auch getan hat.
Nun zurück zum Antrag der AfD: Zumindest auf die Kernforderungen will ich hier kurz eingehen. Die Forderung nach der sofortigen Entlassung des Verfassungsschutzpräsidenten belegt eindrücklich das fehlende Demokratieverständnis der sogenannten Alternative.
Das Parlament hat eben gerade nicht über die Besetzung von Ämtern oder personelle Konsequenzen innerhalb der Exekutive zu entscheiden – weder beim Präsidenten des Landesamts noch bei einer Stabsstelle Controlling. Die Selbstorganisation gehört unverzichtbar zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, und das ist richtig und das ist auch gut so. Eingriffe dagegen verstoßen gegen das durch die Ewigkeitsgarantie geschützte Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung, was in den Artikeln 20 und 79 des Grundgesetzes geregelt ist.
Auch die parlamentarische Kontrolle, das wissen wir, des Amts für Verfassungsschutz wird eben nicht vom Plenum direkt ausgeübt, sondern von der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, eines dürfen wir aber nicht vergessen – und damit komme ich dann auch zum Schluss –: Feinde unserer Demokratie und unserer Freiheit sind, auch wenn Sie das aufseiten der Linken nicht alle so sehen und gern ausblenden, alle Extremisten
Rechtsextremisten, Islamisten, Ausländerextremisten und auch Linksextremisten.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich einen letzten Aspekt ansprechen: Bekanntlich fordern nicht nur der Verfassungsschutzpräsident Kramer, sondern auch Sie, Herr Innenminister Maier von der Landesregierung, den Verfassungsschutz personell zu verstärken. In verschiedenen Runden haben wir dazu schon debattiert und wir sind Ihnen auch zur Seite gesprungen und haben gesagt, völlig zu Recht, wir brauchen einen starken Verfassungsschutz. Das ernüchternde Ergebnis kennen wir alle. Die Rufe sind bei der Landesregierung ergebnislos verhallt.
Deswegen will ich hier vorne am Pult auch eines versprechen: Wir, die CDU, werden unsere Sicherheitsbehörden stärken, vor allem auch den Verfassungsschutz. Dazu gehört eine personelle Verstärkung. Dazu gehört auch ein verstärkter Einsatz von V-Leuten. Nur so kann der Verfolgungsdruck auf die Feinde der Demokratie massiv erhöht und unsere offene Gesellschaft geschützt werden. Das ist unser Anspruch und das werden wir auch umsetzen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte bei der Thüringer Polizei
Ich frage die Landesregierung:
2. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2014 besetzt (bitte gliedern wie unter Frage 1)?
3. Wie viele Dienstposten – jeweils im Bereich der Verwaltungsbeamten und der Tarifbeschäftigten – gab es laut ODP mit Stichtag 1. September 2019 bei der Thüringer Polizei?
4. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2019 besetzt (bitte gliedern wie unter Frage 3)?
Danke, Frau Präsidentin.
Dienstpostenbesetzung bei Landespolizei, Landeskriminalamt und Bildungszentrum
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Dienstposten im Polizeivollzugsdienst gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan mit Stichtag 1. September 2014 bei der Thüringer Polizei insgesamt, davon bei der Thüringer Landespolizei, dem Thüringer Landeskriminalamt und dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei?
2. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2014 besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 1 –?
3. Wie viele Dienstposten im Polizeivollzugsdienst gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan mit Stichtag 1. September 2019 bei der Thüringer Polizei insgesamt, davon bei der Thüringer Landespolizei, dem Thüringer Landeskriminalamt und dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei?
4. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. September 2019 besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 3 –?
Ich bedanke mich für die Beantwortung, ich habe eine Nachfrage. In Ihrer Vorbemerkung, Herr Staatssekretär, hatten Sie ausgeführt, dass die Einstellungszahlen für 2019 260 seien. Da ist die Frage: Ist das eine Zielgröße oder sind die bereits eingestellt?
Ja, ich hatte eine andere Frage, aber danke für die Beantwortung. Sie hatten ausgeführt, Herr Staatssekretär, dass die Einstellungszahlen für das Jahr 2019 – die Einstellungszahlen – 260 seien. Da war jetzt meine Anschlussfrage: Die 260, ist das eine Zielgröße oder sind die 260 bereits eingestellt? Wenn nein, wie viel sind eingestellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne! Die CDU-Fraktion ruft heute eine Aktuelle Stunde zur Fortsetzung der „Pannenserie“ im Thüringer Justizvollzug auf. Medien berichten von einer Skandalwoche in unserem Knast. Gemeint ist die JVA in Untermaßfeld. Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Die Landesregierung hat ihre Gefängnisse und die Abläufe dort nicht mehr im Griff.
Die Probleme – und das will ich hier noch mal betonen – sind ja allesamt nicht neu.
Ich will nur vier Punkte ansprechen: fehlendes Personal, dadurch bedingter hoher Krankenstand und Demotivation, oftmals fehlende Rückendeckung aus der Hausspitze, mangelnde Aufstiegs- und Beförderungschancen. Das alles kumuliert zu einem echten Sicherheitsrisiko. Und anstatt sich diesen Problemen zu stellen, Herr Minister, anstatt offen und offensiv damit umzugehen, will die Landesregierung diese Probleme am liebsten totschweigen.
Und wenn Sie, liebe Kollegen von den Grünen, meinen, der Auftritt des Ministers Lauinger im Justizausschuss am Freitag heile die Heimlichtuerei, dann machen Sie sich bitte Folgendes klar
ich will die Fälle ansprechen.
Der erste Fall: Am 31. Juli stirbt – traurig genug – erneut ein Mensch im Thüringer Justizvollzug. Nach einer Woche teilt das Justizministerium dann mit, dass es den Ausschuss über den Suizid unterrichten will. Das ist auch in Ordnung. Man könnte jetzt allerdings die Meinung vertreten, der Minister hätte auch unmittelbar über den kurz zuvor erfolgten Suizidversuch berichten können oder auch berichten müssen. Hat er aber nicht, aber immerhin wurde dieser Sachverhalt thematisiert.
Fall zwei: Keine drei Wochen später verletzt ein irakischer Gefangener am 21. August einen Justizbediensteten durch Übergießen mit heißem Wasser schwer.
Und damit nicht genug – Fall drei: Kaum zwei Tage später, also am 23. August, veranstalten sechs Gefangene offenbar – laut Medienberichten – ein Drogen- und Alkoholgelage, das so ausartete, dass die Kollegen der Polizei um Amtshilfe gebeten werden mussten. Was macht das Justizministerium? Richtig, es macht gar nichts. Es schweigt.
Es schweigt so lange, bis die Frist für den Justizausschuss abgelaufen ist. Dann recherchiert das „Freie Wort“ und macht die Vorfälle öffentlich. Was macht der Justizminister? Er wiegelt ab, er bagatellisiert, er verharmlost wie in der Vergangenheit auch.
Sehr geehrter Herr Minister Lauinger,
ob die Verbrennungen zweiten Grades, die der Kollege Justizwachmeister erlitten hat, wirklich folgenlos verheilen, das weiß noch niemand, aber Sie behaupten es. Dann lassen Sie im Justizausschuss das Thema „Suizid“ durchlaufen, ohne auch nur ein Wort zu den anderen Fällen zu sagen.
Und dann gegen Ende der Sitzung – ich bin auch noch nicht fertig –
stellen Sie dem Vorsitzenden die Frage, ob Sie über die Dinge berichten können, aber alles nur auf den letzten Drücker. Der Presse erzählen Sie, Herr
Minister, Sie wollten erst den Ausschuss und dann die Öffentlichkeit informieren. Ganz ehrlich: Wer soll das verstehen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was die Bilanz der Ramelow-Regierung im Justizvollzug angeht, habe ich nur einen kurzen Ausschnitt zusammengefügt. Zunächst der filmreife Ausbruch im Karton von einem der Thüringer Justiz gut bekannten Untersuchungshäftling: Schuld waren die Bediensteten? Notarzteinsätze wegen Drogenmissbrauchs, ein Ausbruch aus der modernsten Jugendstrafanstalt Deutschlands: Versagen – ja, aber nur bei den Bediensteten? Wir haben es hier behandelt: jahrelange Leugnung des eklatanten Personalproblems im Vollzug – das sagen übrigens auch die Gewerkschaften –, insgesamt sechs Suizide, Silvesterrandale, Brandstiftung, Drogenkartell usw. Damals haben Sie zum Bereich Drogenkartell süffisant kommentiert, Herr Minister, das sei im Strafvollzug eben üblich.
Ich will abschließend noch etwas zu den Telefonschaltkonferenzen unter den schwerstkriminellen Gefangenen sagen: Auch das ist offenbar Alltag gewesen, heute hoffentlich nicht mehr. Das alles, Herr Minister – und das kreide ich Ihnen an –, haben nicht Ihre Vorgänger, haben nicht die Bediensteten, hat nicht irgendjemand anderes zu verantworten. Das, Herr Minister, fällt alles ganz allein in Ihre Verantwortung.
Ich will noch das aufgreifen, was meine Fraktion bereits am 23. November vor zwei Jahren hier zum Thema „Pannenserie im Justizvollzug“ gesagt hat. Damals haben wir an Sie appelliert und die Bitte geäußert: Sehr geehrter Herr Minister, gehen Sie in sich, denken Sie über das Vorgefallene nach und schützen Sie Ihr Amt! Das war vor zwei Jahren. Die Pannenserie ist nicht abgerissen, sie hat sich verschärft. Heute haben wir traurige Gewissheit: Unser Appell war vergebens. Das ist traurig genug. Ich bedanke mich.
Danke, Frau Präsidentin.
Rechtsextremismus in Thüringen – aktueller Stand
Medienberichten zufolge sieht der Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in dem
Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke eine neue Dimension des Rechtsextremismus und schätzt die Tat als einen klaren Fall von Terrorismus ein. Weiterhin warnte er in diesem Zusammenhang vor einer weiter steigenden Gefahr von Rechts. Das Spektrum sei extrem unübersichtlich geworden und die Grenzen zwischen Rechtspopulisten und militanten Gruppen würden verwischen. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes werden 24.100 Personen als rechtsextrem eingestuft. Dem Bericht zufolge gilt fast jeder zweite Rechtsextreme, rund 12.700 Personen, als gewaltorientiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche rechtsextremistischen Parteien und sonstigen rechtsextremistischen Gruppierungen und Vereine sind mit jeweils wie vielen Mitgliedern und Mandatsträgern zurzeit in Thüringen aktiv?
2. Wie schätzt die Landesregierung die Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten in Thüringen ein?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die konkrete Gefährdungslage für rechtsterroristische Angriffe?
3. Wie viele Haftbefehle aus dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts sind zurzeit nicht vollstreckt?
Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Erst noch mal eine Verständnisfrage: Herr Staatssekretär, Sie hatten ausgeführt, Stichtag 28.09.14 noch nicht
ja, 2018 – vollstreckte Haftbefehle im Bereich PMK rechts und davon zwei im Bereich PMK rechts. Das habe ich nicht verstanden.
Gut, dann müssen wir das vielleicht noch bilateral klären. Das führt hier vielleicht zu weit. Dann hatten Sie berichtet, dass weitere Angaben dem Verfassungsschutzbericht 2018 zu entnehmen sind, der dann veröffentlicht wird. Wann wird das in etwa sein?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne, am 2. Juni wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha durch einen Kopfschuss des Tatverdächtigen Stephan E. getötet. Inzwischen wird durch die Generalbundesanwaltschaft auch gegen zwei weitere Männer aus Dortmund und Kassel, über die der Täter Waffen bezogen haben soll, wegen Beihilfe zum Mord ermittelt.
Getötet, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wurde aber nicht an erster Stelle ein Politiker, kalt
blütig ermordet wurde ein Mensch, Walter Lübcke, Ehemann, Vater, Großvater und vielen ein Freund. Auch ich kannte Walter Lübcke persönlich. Seiner Familie und seinen Angehörigen gelten unser tief empfundenes Beileid und unser Mitgefühl.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses erbärmliche, feige Attentat ist auch ein Anschlag auf uns alle, ein Angriff auf Rechtsstaat und Demokratie. Schon Anfang des Jahres – und deswegen muss es eigentlich nicht verwundern, Frau Kollegin Marx hat es auch schon angesprochen – hatte das Bundeskriminalamt davor gewarnt, dass rechtsextreme Einzeltäter oder Kleinstgruppen schwerste Gewalttaten auch auf Politiker begehen könnten. Wir wissen, viele, die in unserem Land Verantwortung tragen, Verantwortung übernehmen – auch und gerade ehrenamtlich – mitten in unserer Gesellschaft, werden tagtäglich ohne jedes Unrechtsbewusstsein und unverhohlen beschimpft und bedroht.
Die Landtagspräsidentin hat heute Morgen in der Gedenkminute auch die Verrohung der Sprache angesprochen und zu Recht an die Verantwortung von uns allen hier im Hause appelliert. Hetze und Hass, Gewalt und Mord – die Gewaltspirale beginnt immer mit der Relativierung von Gewalt, Gewalt der Sprache, Gewalt gegen Sachen, Gewalt gegen Menschen. Ich sage ganz klar: Wer den Nährboden menschenfeindlicher Hetze düngt, macht sich mitschuldig.
Ein Wort zu den Ermittlungen: Positiv ist festzustellen, dass es den Ermittlungsbehörden gelungen ist, sehr schnell den Tatverdächtigen festzunehmen und inzwischen weitere Mittäter und Helfer zu ermitteln. Daher gilt den Ermittlungsbehörden unser Dank. Dennoch sind viele Fragen offen. Gerade und insbesondere interessieren uns die aus meiner Sicht nahe liegenden Bezüge nach Thüringen. Zu fordern ist hier eine zügige und umfassende Aufklärung zu weiteren Hintergründen, zu den genauen Tatabläufen, zu Netzwerken und weiteren Unterstützern.
Damit ein Blick auf die Lage des Rechtsextremismus in Thüringen: Der Verfassungsschutz geht von über 800 Rechtsextremisten in Thüringen aus. Ich will noch mal eingehen auf die Antwort der Landesregierung vom Januar, Herr Minister, auf meine Kleine Anfrage zu rechtsextremen Netzwerken in Thüringen in Drucksache 6/6654. Denn diese zeigt erschreckend auf, dass allein zu 15 in der Anfrage angeführten neuen rechtsextremistischen Gruppie
rungen nur völlig unzureichende Erkenntnisse vorliegen. Über die von mir beispielsweise angefragten Personenzahlen und Aktivitäten dieser Gruppierungen konnte wenig bzw. gar nichts in Erfahrung gebracht werden. Das ist ein Bild, was uns nicht zufriedenstellen kann und vor allem eines deutlich macht: Wir müssen diese Netzwerke aufklären, die Szene entwaffnen, mögliche Mittäter und Unterstützer zur Verantwortung ziehen. Dazu müssen allerdings die Sicherheitsbehörden gestärkt werden, insbesondere der Verfassungsschutz – da bin ich bei meiner Kollegin Marx, die das genauso sieht. Verfassungsschutz stärken und nicht abschaffen – durch Personal, aber auch durch einen verstärkten Einsatz von V-Leuten sowie die Überwachung verschlüsselter Messengerdienste. Nur so kann der Verfolgungsdruck auf Staatsfeinde, auf die Feinde der Demokratie massiv erhöht werden.
Fakt ist aber auch: Der Verfassungsschutz leidet unter chronischer Unterbesetzung. Das sage nicht nur ich, sondern das sagt auch der Präsident des Amts für Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz ist ein notwendiges Frühwarnsystems. Natürlich, das ist doch selbstverständlich, muss er dabei parlamentarisch kontrolliert werden. Wir haben in Thüringen ein sehr modernes Verfassungsschutzgesetz, was die parlamentarische Kontrolle angeht. Ich will hier noch mal sagen, dass ich davon überzeugt bin, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission parteiübergreifend ihre Aufgabe sehr verantwortungsvoll, sorgfältig und gewissenhaft wahrnehmen.
Abschließend: Zum Grundgesetzjubiläum vor wenigen Wochen war viel die Rede von unserer wehrhaften Demokratie und die ist nach dem feigen Mord an Walter Lübcke offen herausgefordert. Walter Lübcke musste ganz offensichtlich sein Leben lassen, weil er öffentlich und mit klaren Worten für das eintrat, was als Fundament unserer offenen Gesellschaft gilt, was unsere Gesellschaft zusammenhält. Darauf können wir auch stolz sein. Wir können stolz sein auf das, was unsere Gesellschaft zusammenhält, nämlich Anstand, Toleranz und Menschlichkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werter Besucher! Frau Kollegin König-Preuss, was Sie zum Schluss eingeworfen haben mit der „dauerhaften Kritik“, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Fakt ist, dass es in Eisenach ein erhebliches Problem im Bereich „Rechts“ gibt, dass alle Demokraten aufgefordert sind, sich darum zu kümmern, dass die Situation geändert wird.
Zum Thema: Die Ausgangslage ist bekannt. Am 5. und 6. Juli 2019 findet in Themar das Rechtsrockfestival „Tage der nationalen Bewegung“ statt. Ich gehe davon aus, dass die vom Anmelder angegebene Zahl von 800 Teilnehmern ähnlich wie bei den vorausgegangenen Veranstaltungen wesentlich höher ausfallen wird. Klar ist leider auch: Erneut werden Teilnehmer aus der gut vernetzten Rechtsextremistenszene aus ganz Europa nach Themar anreisen. Wir wissen auch nicht erst seit heute: Der Freistaat gilt schon seit längerer Zeit als zentraler Anziehungs- und Veranstaltungsort für Neonazis. Die Zahl rechter Konzerte ist in den letzten fünf Jahren massiv angestiegen. Sie liegt derzeit bei etwa 60 Konzerten im Jahr mit Teilnehmerzahlen im fünfstelligen Bereich.
Auch dass diese Veranstaltungen zur weiteren Vernetzung und Radikalisierung genutzt werden und dabei noch Gewinne erzielt werden, die dem weiteren Auf- und Ausbau rechter Strukturen dienen, ist hinlänglich bekannt und unerträglich. Wir als CDU wollen verhindern, dass Rechtsextremisten unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Pseudomusikveranstaltungen Profite machen und dabei noch mit Liedern, Texten, Symbolen Demokratie und Menschenwürde gleichzeitig herabwürdigen.
Daher haben wir auch unser Versammlungsgesetz im Mai in den Landtag eingebracht und es sollte in
Thüringen den Grundstein für ein modernes Versammlungsrecht legen und für kommunale Aufsichtsbehörden größere Rechtssicherheit schaffen.
Aber alle anderen Fraktionen haben sich der inhaltlichen Diskussion in den Fachausschüssen leider verweigert und den Gesetzentwurf letztlich ganz abgelehnt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter zum Teil schwierigen Bedingungen leisten die Kommunen vor Ort und unsere Sicherheitsbehörden schon jetzt engagiert ihren Beitrag für unsere Demokratie. Dafür gebühren ihnen auch gerade von dieser Stelle aus unser Dank und unsere Anerkennung.
Das Gleiche gilt ausdrücklich auch für das bürgerschaftliche Engagement vor Ort. Ich finde es auch wichtig und zielführend, dass die Polizeiführung im Beisein von Ihnen, Herr Innenminister, in der Einwohnerversammlung vorgestern ihr Einsatzkonzept öffentlich dargelegt und sich auch den kritischen Fragen der Bürger gestellt hat. Die kontinuierliche Beobachtung und Überwachung, die Erteilung von Auflagen und Platzverweisen, die konsequente Verfolgung von Straftätern sind wichtige und geeignete Einsatzmaßnahmen, um das extremistische Wohlgefühl nachhaltig zu schmälern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU steht klar gegen Extremismus und wir wollen konsequent extremistische Zusammenkünfte verhindern oder diese zumindest erschweren. Dazu brauchen Verfassungsschutz, Polizei, Versammlungsbehörden unsere gemeinsame Unterstützung. Vor allem müssen Sicherheitsbehörden und insbesondere der Verfassungsschutz nachhaltig auch personell gestärkt werden, um die Erkenntnislage, die Überwachung und den Verfolgungsdruck stetig und dauerhaft zu erhöhen.
Abschließend ein Wort zum Polizeieinsatz: Die Polizeiführung hat sich für ein sogenanntes offensives Einsatzkonzept entschieden, Herr Minister. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzlage am Wochenende wieder einmal sehr komplex, äußerst schwierig und auch dynamisch sein wird. Wir wissen auch nicht, ob es Ersatzveranstaltungsorte geben wird. Das macht das Ganze noch schwieriger. Ohnehin hat ja die Polizei die besonders sensible und schwierige Aufgabe, stets folgenden schwierigen Spagat hinzubekommen: auf der einen Seite die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit und
auf der anderen Seite der Waage die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dazu sage ich von hier aus: Ich wünsche dabei viel Erfolg. Herzlichen Dank.
Danke, Frau Präsidentin.
Mittelfristige Entwicklung des Personalbestandes im Thüringer Polizeivollzugsdienst
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist Kernaufgabe des Staats. Dafür ist ausreichend Personal erforderlich. Erfahrungsgemäß beenden nicht alle eingestellten Polizeianwärter ihre Ausbildung, sodass immer nur eine geringere Zahl ernannt werden kann. Neben planmäßigen Altersabgängen sind in den vergangenen Jahren immer auch sogenannte außerplanmäßige Abgänge – zum Beispiel vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Wechsel in anderes Bundesland, Tod vor Erreichen der Altersgrenze usw. – bei der Thüringer Polizei zu verzeichnen gewesen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit wie vielen Ernennungen von Polizeivollzugsbeamten rechnet die Landesregierung für die Jahre 2019 bis 2023 – bitte gliedern nach mittlerem und gehobenem Dienst?
2. Wie viele planmäßige Altersabgänge gibt es in den Jahren 2019 bis 2023 bei Polizeivollzugsbeamten?
3. Mit wie vielen außerplanmäßigen Abgängen rechnet die Landesregierung in den Jahren 2019 bis 2023 bei Polizeivollzugsbeamten?
4. Wie plant die Landesregierung diese voraussichtliche Differenz – zum Beispiel durch Erhöhung der Einstellungen – auszugleichen?
Ja, danke für die Ausführungen, Herr Staatssekretär. Sie haben eben gesagt, im Haushalt sind die Voraussetzungen geschaffen worden, bis zu 300 Anwärter einzustellen. Ist es auch die Absicht, diese Zahl auszuschöpfen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, schön, dass Sie den Weg nach Thüringen gefunden haben! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will beginnen mit der Darlegung der fast unendlichen Geschichte – und damit zur Historie, weil man daran auch, wie ich finde, sehr schön sehen kann, dass solche schwierigen und entscheidenden Prozesse für die Zukunft einfach langwierig sind, dass sie zeitintensiv sind und dass man einen langen Atem braucht. Das sage ich auch mit Blick auf die entsprechenden Bemühungen im Bereich Schmalkalden-Meiningen und der Stadt Meiningen. Vom Ende her betrachtet: Vor vier Wochen – die Kollegin Scheerschmidt hat es schon angedeutet –, am 4. April wurde an wahrlich historischer Stelle auf der Wartburg der Fusionsvertrag zwischen der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis unterzeichnet. Bis es so weit war, bedurfte es insgesamt 15 Stadtratssitzungen, dazu Sitzungen der Haupt- und Finanzausschüsse, der Arbeitsgruppen. Das Ganze ging bereits seit 2012, also seit sieben Jahren. So viel zum Thema „Gut Ding will Weile haben“. Wahr ist aber auch, die bisherige siebenjährige Geschichte der Fusionsbemühung stand bis ganz zum Schluss auf der Kippe und buchstäblich in letzter Minute konnte eine Einigung erzielt werden. Dass ich heute überhaupt ein zweites Mal nach der Einbringung des ursprünglichen Gesetzentwurfs in der Drucksache 6/6170 am 27. September 2018 hier am Rednerpult stehen darf, ist einem Mann zu verdanken und das ist der Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs. Ich will kurz zurückblicken und ich gestehe ein, dass man bei den zahlreichen Wirrungen leicht den Überblick verlieren kann. Deswegen will ich nur noch auf die wichtigsten Entscheidungen im letzten Jahr eingehen, damit wir wieder den Kurs haben.
Zunächst war es so, dass der Wartburgkreis im Kreistag am 23. August dem Fusionsvertrag zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach mit übergroßer Mehrheit die Zustimmung erteilt hat, aber ein zustimmender Beschluss des Stadtrats in Eisenach bis dahin eben noch nicht gefasst war und das war schwierig. In einer weiteren Sitzung des Stadtrats, am 11. Dezember 2018 erhielt eine Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin erneut keine Mehrheit und damit war klar, dass der bereits einseitig unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vertrag nicht rechtswirksam werden konnte. Letzten Endes fehlte es dem Gesetzgebungsverfahren somit formal auch an der erforderlichen Freiwilligkeit und folgerichtig zogen einen Tag später, am 12. Dezember, die regierungstragenden Fraktionen ihren Gesetzentwurf in der Drucksache 6/6568 in der 133. Plenarsitzung zurück.
Wie ging es dann in Eisenach weiter? Es gab neuerliche Gesprächsrunden mit den Fraktionsvorsitzenden im Dezember und im Januar dieses Jahres und darin wurde die Oberbürgermeisterin erneut beauftragt, in weiterführenden Gesprächen mit dem Landkreis und mit der Landesregierung auszuloten, ob man denn doch noch eine gemeinsame Lösung hinbekommen könne. Das Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, war ernüchternd und dementsprechend wurden die Verhandlungen zwischen Oberbürgermeisterin und Landrat Krebs Ende Januar 2019 zunächst aus damaliger Sicht endgültig abgebrochen. Dann – im Februar, genau am 5. Februar – hat die Oberbürgermeisterin eine Beschlussvorlage eingebracht, die das Projekt endgültig begraben hätte, Begräbnis erster Klasse. Man wollte das Projekt aus ihrer Sicht auf den SanktNimmerleins-Tag verschieben. Dazu kam es allerdings nicht. Der Stadtrat sah es anders. In einem Geschäftsordnungsantrag wurde der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen und ab dann nahm die Angelegenheit ihre entscheidende Wendung. Landrat Krebs ist dann aus Verantwortungsbewusstsein erstmals direkt auf die CDUFraktion zugekommen, um noch zu retten, was eigentlich nicht mehr zu retten war. Es gab dann verschiedene Gesprächsrunden der CDU-Fraktion mit dem Landrat und letzten Endes wurde ein Kompromissvorschlag erarbeitet, der dann in der Folge auch noch mehrfach nachjustiert werden musste. Denn unser Ansatz war – also der CDU-Fraktion im Stadtrat in Eisenach –, dass wir für den Vorschlag, den wir nun vorlegen, eine möglichst wirklich breite überfraktionelle Zustimmung erhalten. Das haben wir dann auch hinbekommen und mein Blick geht deswegen jetzt auch konstruktiv nach vorn, ich will nicht nach hinten schauen, weil wir eine aus unse
rer Sicht gemeinsame konstruktive Lösung gefunden haben.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, das ist mir wichtig, was wir auch die ganzen Jahre betont haben, aber hier noch einmal auf den Punkt gebracht werden soll. Unsere Kernaussagen hinsichtlich einer gemeinsamen Wartburgregion sind unverändert:
Erstens bekennen wir uns wie bereits in der gemeinsamen Bad Liebensteiner Erklärung von 2013 klar und eindeutig für eine gemeinsame, für eine starke Wartburgregion mit einem starken Wartburgkreis und mit einer starken Stadt Eisenach.
Zweitens: Unser Ziel war es immer, innerhalb der schwierigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Machbare auszuloten, und zwar in der richtigen zeitlichen Reihenfolge und mit unseren Partnern im Kreis und im Land. Das Gebot der Stunde lautet: Sämtliche Chancen der Fusion nutzen, dazu gehört zum einen die Abgabe von Aufgaben, aber auch die Gewährleistung der Haushaltssicherung mit Bedarfszuweisungen und Fusionshilfen und nicht zuletzt – und das ist ja das Ziel der Fusion – die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die bisherige Gesetzesvorlage 6/6170 spricht daher richtigerweise vom Ziel – ich zitiere aus der Gesetzesvorlage –: der Schaffung „leistungs- und verwaltungsstarke[r] Gebietskörperschaften […], die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen“. Und genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss unser Maßstab sein.
Insofern gilt unser Dank insbesondere dem Partner Wartburgkreis, dessen Langmut, Geduld und Vertrauen wir über Gebühr strapaziert haben. Ich bedanke mich auch bei allen, die in dieser schwierigen politischen, rechtlichen und auch gesellschaftlichen Gemengelage sich ernsthaft bemüht haben, sich eingebracht haben, um in diesem schwierigen Prozess doch noch eine konstruktive Lösung herbeizuführen.
Am Ende.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Beschlussvorlage Stadtrat am 12. März will ich noch sagen, dass das Ergebnis zum einen be
kannt, aber auch bemerkenswert ist. Der Eisenacher Stadtrat stimmte in seltener Einmütigkeit mit allen Stimmen für den CDU-Antrag und die CDUFraktion versteht ihren Beschlussvorschlag als vermittelnde Lösung für Land, Wartburgkreis sowie die Eisenacher Stadtratsfraktionen hinsichtlich des angestrebten Zusammenwachsens des Wartburgkreises mit der Stadt Eisenach.
Ich will noch etwas zu den Zielen sagen. Ziele sind die Bündelung vorhandener Kräfte und Ressourcen, das Heben von Leistungspotenzialen, das Erzielen von Effizienzgewinnen und damit Kosteneinsparungen. Mittelfristig – ich hatte es bereits erwähnt – soll damit die finanzielle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt und damit letzten Endes ein geordneter Übergang in eine geordnete Haushaltswirtschaft ermöglicht werden. Rein praktisch bedeutet das, dass der Wartburgkreis dann natürlich möglichst viele Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, dass Doppelzuständigkeiten vermieden und damit leistungsstarke Verwaltungsstrukturen geschaffen werden. Das bedeutet – und das will ich noch betonen – aber auch, dass die Arbeit jetzt erst beginnt, Gesetz und Zukunftsvertrag bilden sozusagen zwar den formalen Rahmen, aber die Gestaltungschance und zugleich der Gestaltungsauftrag gehen an uns Verantwortungsträger, ob sie in der Verwaltung oder im Stadtrat sitzen, um das neue Konstrukt dann auch tatsächlich leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen und weiterzuentwickeln. Hier müssen wir unsere gemeinsamen Hausaufgaben erst noch machen.
Ich komme zum Schluss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und will noch einen Blick auf den Gesetzentwurf werfen. Unser Credo dazu lautet: für eine starke Wartburgregion, für einen starken Wartburgkreis und für eine starke Stadt Eisenach. Der vorliegende Gesetzentwurf bildet aus unserer Sicht die Grundlage dafür, dass wir dies auch in die Tat umsetzen können.
Ich will aber abschließend in den letzten Punkten noch mal betonen, dass das ganze Vorhaben auch mit Bedenken behaftet und nicht frei von Risiken ist. Fünf Punkte habe ich mir herausgeschrieben, die ich noch ansprechen will. Erster Punkt: Ich denke an die Verkürzung der Amtszeit der neu gewählten Kreistagsmitglieder bis zum 30. Juni 2021 und die damit verbundene Auflösung des Kreistags. Zweiter Kritikpunkt ist die Monitoring-Klausel in § 17, dritter Punkt die bereits im Rahmen der Anhörung zum ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Höhe der Fusionshilfen. Wir wissen, dass in diesen Bereichen bereits Klagen aus dem Bereich der Nachbarkommunen angekündigt waren. Vierter Kritikpunkt:
Es wird ein völlig neuer Gemeindetyp normiert, der einer großen Kreisstadt. Und letzter Punkt: Nicht zuletzt ist die umfängliche Anhörung und Einbindung der Bürger zwingend erforderlich. Auch hier müssen wir unsere Hausaufgaben erledigen. Unterm Strich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und dessen ungeachtet, was ich zuletzt erwähnt habe, freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und stehe für die Fragen des Kollegen Grob gern zur Verfügung.
Unser Verhandlungspartner war der Landrat. Inwieweit er seine Gremien eingebunden hat, ist mir jetzt
nicht bekannt. Dafür ist ja auch die Anhörung zuständig.
Ja, das ist halt, wie es ist. Ich beantworte die Frage und ich gehe davon aus, dass wir das in den Beratungen im Ausschuss auch alles klären können. Ich habe gesagt, ein Kritikpunkt ist der, den ich mit der Beendigung der Amtszeit zum 30. Juni 2021 bereits angesprochen habe, und darüber müssen wir reden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, schön, dass ich noch mal die Möglichkeit habe, mich zu Wort zu melden. Ich bedanke mich zunächst bei Ihrem Verständnis, Frau Kollegin Scheerschmidt, für die schwierigen Situationen, die wir zu meistern hatten. Sie waren mehrfach in Eisenach. Ich denke, Sie wissen, wovon Sie reden.
Ich will auf die Zwischenbemerkung von Kollegen Adams zur Frage der Kommunikation innerhalb der CDU-Fraktion eingehen. Da, sehr geehrter Herr Kollege, ist es so, wie es ist. Ich will zunächst einmal feststellen, dass wir eine lebendige Partei sind, eine streitbare Partei. Das ist auch gut so. Das ist Demokratie, so funktioniert Demokratie. Entscheidend ist, dass wir konstruktiv miteinander umgehen, und das tun wir. Es ist doch ganz klar und ich will es noch mal für die bemerken, die sich nicht so genau im Wartburgkreis und in Eisenach auskennen. Manfred Grob ist Mitglied des Kreistags des Wartburgkreises und Raymond Walk ist Mitglied des Stadtrats in Eisenach. Manfred Grob vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Wartburgkreises und Raymond Walk vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat in Eisenach. So funktioniert Demokratie, auf der einen Seite die kommunale Entscheidung vor Ort – das ist das, was Manfred Grob angesprochen hat – und der zweite Punkt ist die parlamentarische Entscheidung hier im Landtag. Dafür sind die Beratungen da und da werden wir ein gutes Ergebnis erzielen. Ich wollte das gern noch mal klarstellen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin.
Einführung der Computergestützten Vorgangsbearbeitung (ComVor) bei der Thüringer Polizei
Medienberichten zufolge wurde am 4. Januar 2019 eine neue Software für die Bearbeitung aller Fälle bei der Thüringer Polizei eingeführt. Vertreter der Polizeigewerkschaften äußerten sich in diesem Zusammenhang skeptisch zur Umstellung. Es könne beispielsweise schlecht geprüft werden, ob Daten verloren gingen. Nach der Umstellung äußerten sich Angestellte und Beamte der Thüringer Polizei in einem anonymen Brief kritisch. So würde zum Beispiel für die Aufnahme von Sachverhalten die doppelte Zeit benötigt. Der Umfang der Formulare habe sich dahin gehend erweitert, dass jetzt die – Zitat – „dreifache Menge an Papier und Toner“ benötigt werde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Einführung von ComVor und die Entwicklung aller bisher benötigten Zusatzprogramme bis heute?
2. Bis wann kann mit der Behebung von möglicherweise immer noch bestehenden Systemfehlern gerechnet werden?
3. Wie viele Anwendungen und Programme muss der Polizeibeamte gegenwärtig für Lage- und Fallrecherchen nutzen?
4. Sind die Schnittstellen von ComVor zum Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) gewährleistet?
Besten Dank, Herr Staatssekretär, ich habe eine Nachfrage: Sie haben eben ausgeführt, dass wir auf gutem Wege sind, aber es gibt ja offensichtlich immer noch Probleme, die mit der Umstellungsphase in Verbindung zu bringen sind. Bis wann denken Sie, dass diese „Anfangsprobleme“ dann endgültig behoben sind, sodass man von einem reibungslosen Betrieb reden kann?
Danke, Frau Präsidentin.
Straftaten nach §§ 113 bis 115 Strafgesetzbuch in Thüringen
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Straftaten gemäß den §§ 113 bis 115 Strafgesetzbuch wurden in Thüringen seit 2014 bis 2018 verübt – die Straftaten gemäß §§ 113 bis 115 Strafgesetzbuch, alte Fassung und neue Fassung ab 30. Mai 2017, bitte nach Jahresscheiben gliedern –?
2. Wie viele Verletzte gab es aufgrund dieser Straftaten – bitte für den in Frage 1 angegebenen Zeitraum in Jahresscheiben gliedern –?
3. Wie hoch war die Aufklärungsquote bei Straftaten nach §§ 113 bis 115 Strafgesetzbuch – bitte für den in Frage 1 angegebenen Zeitraum in Jahresscheiben gliedern –?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen in diesem Phänomenbereich?
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten ausgeführt zur Frage 1 und dem Anstieg, dass wir jetzt statistisch eine Besonderheit haben, eine Erhöhung deswegen, weil zuvor Körperverletzungsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte eben
nicht in diese Statistik fielen, die jetzt reinfallen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Können Sie mir vielleicht noch mal diese Zahl nennen, wenn es um Körperverletzungsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte geht, die eben zuvor nicht in der Statistik enthalten waren und jetzt in die Statistik zählen, wie hoch die Anzahl ist?
Bis wann bekomme ich die Frage beantwortet?
Danke, Frau Präsidentin.
„Die Wartburgstadt ins Wanken bringen!“?
Verschiedenen Internetveröffentlichungen zufolge findet am 16. März 2019 eine Versammlung der Antifa unter dem Titel „Die Wartburgstadt ins Wanken bringen!“ in Eisenach statt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Zusammenhang mit der genannten Versammlung hinsichtlich Anmelder, Veranstaltungsort und/ oder Zugweg, angemeldeter Teilnehmer, angemeldeter Kundgebungsmittel und erteilter Auflagen vor?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über angemeldete Gegendemonstrationen?
3. Welches Einsatzkonzept verfolgt die Thüringer Polizei für die Versammlung in Eisenach?
4. Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt?
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, danke für die Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage zur Mobilisierung bzw. zu den Aufrufen, Sie haben die Internetaufrufe angesprochen: Sind der Landesregierung weitere Mobilisierungsaufrufe außerhalb des Bereiches Internet bekannt?
Danke, Frau Präsidentin, danke Herr Staatssekretär. Ist der Landesregierung bekannt, dass unter
anderem in Hamburg großflächig im öffentlichen Raum für die Versammlung geworben wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Es ist schön, dass sich auch junge Menschen für gelebte Demokratie interessieren – herzlichen Dank dafür. Allen hier im Rund dürfte die ausgeprägte – ich formuliere es mal vorsichtig – Antipathie der Linken gegenüber der Institution Verfassungsschutz bekannt sein. Bereits auf dem Landesparteitag 2016 hat die Vorsitzende Frau Hennig-Wellsow gefordert, den Verfassungsschutz gänzlich abzuschaffen, und der Beschluss ist dann auch mit großer Mehrheit so gefasst worden.
Aktuell war Anfang Februar öffentlich zu vernehmen, dass der Verfassungsschutz aus Sicht der Linken höchst problematisch und sogar gefährlich sei.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Feinde der Demokratie die sind, die gefährlich sind, und nicht die Verfassungsschützer.
Überdies agiere das Amt aus Sicht der Linken politisch instrumentell und stelle eben kein Frühwarnsystem dar, um uns vor den Gefahren für die Demokratie zu warnen. Begründet wurde das mit den unstrittig begangenen Fehlern im Zusammenhang mit dem NSU. Das will ich hier schon deutlich und ganz klar sagen: Diese Fehler dürfen, können und müssen auch immer wieder kritisiert werden, aber sie legitimieren unter keinem Gesichtspunkt, den Verfassungsschutz zu diskreditieren oder ganz in Abrede stellen zu wollen.
Im Übrigen, sehr geehrte Damen und Herren, Ausgangspunkt für die von mir zitierten Aussagen war die wiederholt, also nicht zum ersten Mal artikulierte Forderung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes nach mehr Personal insbesondere im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Minister Maier hat sich dieser Forderung in anderer Form
dann auch angeschlossen. Ich finde es aber außergewöhnlich und bemerkenswert, dass der Präsident zugleich der Hoffnung Ausdruck verlieh, dass seine Forderung nach mehr Personal offenbar nur mit einer neuen Regierung nach der Landtagswahl umzusetzen sei. Das ist in der Tat sehr erstaunlich. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.
Ich will aber noch mal, sehr geehrte Damen und Herren, auf Kollegen Hey eingehen – er telefoniert gerade – und will bemerken, dass ich mich darüber gefreut habe, dass Sie sich als Parteivorsitzender auch klar hinter den Verfassungsschutz gestellt haben
und vehement für den Fortbestand der Behörde eingetreten sind. Und die Kollegin, die gleich dahinter sitzt, die innenpolitische Sprecherin Frau Dorothea Marx, hat es noch drastischer formuliert und hat gesagt, wir stehen klar hinter dem Verfassungsschutz – das hat sie wörtlich gesagt –
und zudem müsse, auch das wieder wörtlich, ein Ausbluten
der Behörde verhindert werden. Deutlicher kann man es nicht sagen.
Fakt ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Amt braucht mehr Personal. Fakt ist auch, die Arbeitsfähigkeit des Amts ist auch nach meiner Einschätzung nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet. Ich erlaube mir insoweit, auf den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 23. Juni letzten Jahres hinzuweisen. Bereits dort wurde die Sorge geäußert, ob der Thüringer Verfassungsschutz seine verfassungsrechtlichen Aufgaben noch wahrnehmen kann.
Übrigens kann uns ein Blick in das von Rot-Rot geführte Brandenburg helfen. Dort wird aktuell der Verfassungsschutz vom SPD-geführten Innenministerium, Herr Minister Maier, gleich um 27 Stellen, also um ein Drittel, verstärkt. Die Personalstärke ist ähnlich wie bei uns, daran können wir uns ein Beispiel nehmen. Ich will auch sagen, warum das für Thüringen wichtig ist.
Ich habe mir hier zehn Gründe notiert, die ich benennen will: islamistischer Terrorismus mit circa 200 Islamisten hier bei uns im kleinen Thüringen. Was machen wir eigentlich mit den IS-Rückkehrern – die Medien haben es ja heute aufgegriffen –, die dann irgendwann nach Thüringen zurückkehren?
Wir haben Gefährder im niedrigen zweistelligen Bereich, wir haben Rechts- und Linksextremismus auf hohem Niveau, Ausländerextremismus und terroristische Straftaten sind auf einem Rekordniveau. Wir sind trauriger Spitzenreiter im Bund bei der Reichsbürgerbewegung, wir sind trauriger Spitzenreiter bei den Rechtsrockkonzerten, wir haben das Problem der Spionage, wir haben das Problem der Cyberangriffe und auf V-Leute verzichten wir auch. Deswegen ist es doch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, völlig absurd, in dieser Situation bei der aktuellen Bedrohungslage auf den Verfassungsschutz verzichten zu wollen.
Ich fasse zusammen: Meine Fraktion steht für einen starken, für einen wirksamen Verfassungsschutz. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den dortigen Mitarbeitern
und ich rufe der Koalition von Rot-Rot-Grün den letzten Satz zu: Stellen Sie sich an die Seite von Kollegin Marx, an die Seite von Kollegen Hey, stärken Sie den Verfassungsschutz, fallen Sie dem Verfassungsschutz nicht in den Rücken und – vor allen Dingen – lassen Sie Ihren Minister nicht im Regen stehen! Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne! Ich freue mich, dass auch wieder sehr viele Schülerinnen und Schüler zu uns gekommen sind, die damit ihr Interesse an gelebter Demokratie zeigen. Ich begrüße ganz besonders die vielen kommunalen Verantwortungsträger, Bürgermeister, VGLeiter und möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Ihnen bedanken, Anerkennung und Respekt zollen. Sie sind es, die vor Ort die Verantwortung tragen, Sie sind es, die tagtäglich zuhören, zuhören wollen, die Kritik annehmen müssen, die sich der Kritik auch stellen. Eines wissen wir auch: Die Menschen wollen keine Problembeschreiber, sondern die wollen Problemlöser, und das sind Sie. Dafür meinen ausdrücklichen Respekt und herzlichen Dank!
Lassen Sie mich über die Beratung und Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 berichten. Zunächst zu den Beratungen: Durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner 125. Sitzung vom 30. August 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 31. August 2018, in seiner 62. Sitzung am 27. September 2018, in seiner 64. Sitzung am 29. November 2018 und in seiner 65. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden hat der Innen- und Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/4530 sowie einer alternativen Neugliederungsoption in Bezug auf die Regelung des § 23 des Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen wurden an die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses, die Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden auch im Abgeordneteninformationssystem für alle Abgeordneten bereitgestellt.
Nun zur Beschlussempfehlung: Die Ihnen in Drucksache 6/6507 vorliegende Fassung des Gesetzentwurfs wurde mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen in der Sitzung am 6. Dezember im Innen- und Kommunalausschuss empfohlen.
Abschließend möchte ich mich noch bedanken. Lassen Sie mich mich noch beim zuständigen Thüringer Innenministerium – Staatssekretär Höhn ist hier – und den eingebundenen Mitarbeitern hier im Haus ausdrücklich bedanken. Die Aufgabe war immens, immerhin galt es, 23 Aktenordner zusammenzustellen – und das ist, wie wir wissen, auch nur der Extrakt der ganzen Zuschriften der Anhörung. Die Aufgabe war immens. Ich bedanke mich bei allen, die sich daran beteiligt haben.
Und ich bedanke mich auch für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin.
Abbrecher- und Durchfallquoten bei Thüringer Polizeianwärtern
Medienberichten zufolge gibt es in Thüringen seit September 82 neue Polizeibeamte im mittleren Dienst. Ursprünglich hätten aber 113 Anwärter die Ausbildung begonnen. Als einen wesentlichen Grund für Abbrüche der Ausbildung führt der Leiter des Bildungszentrums deren berufliche Neuorientierung an.
Der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales hatte im Sommer angekündigt, im nächsten Jahr 300 Anwärter einstellen zu wollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Abbrecher- und die Durchfallquote von Polizeianwärtern seit dem Jahr 2014 in Thüringen entwickelt – bitte nach mittlerem und gehobenem Dienst sowie Zeitpunkt des Abbruchs gliedern –?
2. Was waren jeweils die Abbruchgründe – bitte gliedern nach Nichtbestehen von Zwischenprüfungen, Sporttests, Krankheit, Disziplinarverfahren, freiwillige Abbrüche und sonstige –?
3. Ist die geplante Einstellung von 300 Polizeianwärtern im Jahr 2019 nunmehr sichergestellt?
4. Werden personelle Verluste durch Abbrecher am Bildungszentrum der Thüringer Polizei und am Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung künftig grundsätzlich durch zusätzliche Einstellungen ausgeglichen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, lassen Sie mich positiv einsteigen in diese Aktuelle Stunde. In Zeiten des Wandels, des Umbruchs, der rasanten Entwicklungen, nicht nur in Thüringen, Deutschland, Europa, sondern auch weltweit, fühlen sich die Menschen – das ist meine Beobachtung – schlicht überfordert, verunsichert und in Teilen auch abgehängt. Wir wissen, das schürt Ängste. Plötzlich kommen dann die Populisten um die Ecke mit den einfachen Antworten und breiten ihre Arme aus. Wenn dazu noch die Handlungsfähigkeit des Staates und staatlicher Institutionen infrage gestellt wird, dürfen wir uns alle nicht wundern, das dies die politischen Ränder stärkt. Deswegen freue ich mich ganz besonders, dass auf eine Institution ganz besonders Verlass ist; das sehen übrigens auch die Thüringer so. Der aktuelle Thüringen-Monitor weist die Polizei als die Institution aus, die mit 70 Prozent nach wie vor das mit Abstand höchste Institutionsvertrauen genießt – eine schöne Anerkennung und Wertschätzung für unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei, bei denen ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte.
Das gute Ergebnis, Herr Minister, ist natürlich Ansporn und Verpflichtung zugleich. Und damit zum heutigen Beratungsgegenstand: Völlig unstrittig ist – und daher wird das von uns natürlich auch begrüßt und das ist auch zu forcieren –, dass alle Anstrengungen mit der wirksamen Bekämpfung des Rechtsextremismus zu befassen sind. Die Zahlen
sind erschreckend und alarmierend zugleich. Allein 250 gewaltbereite Rechtsextremisten zählt der aktuelle Verfassungsschutzbericht. Bei den Rechtsrockkonzerten – ein besonderes Problem – sind wir sogar bundesweit trauriger Spitzenreiter. Jedes siebte Rechtsrockkonzert – 40 von 289 – findet in Thüringen statt. Mattstedt, Magdala, Apolda, Veßra, Gera oder Kirchheim zeigen auf, dass wir hier ganz besonderen aktuellen Handlungsbedarf haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Begründung der Aktuellen Stunde legte die SPD im ersten Teil noch mal den Sachstand dar und fügte eine Analyse an. Dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen. Schwieriger wird es dann im zweiten Teil, Frau Kollegin Marx, bei den konkreten Maßnahmen. Da ist mir noch einiges unklar: Was konkret sind gemeinsame oder koordinierte Maßnahmen, Handlungen? Wie sollen die gestaltet werden? Was soll konkret aufgegriffen werden? Wie soll das organisatorisch, personell, technisch oder auch rechtlich umgesetzt werden? Aber, Herr Minister, ich gehe davon aus, dass Sie später noch darauf eingehen werden; ich bin gespannt, was Sie sagen.
Fakt ist: Erfolgreiche bundesweite Sicherheitsarchitektur lebt von der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, lebt von der Kommunikation aller zuständigen Sicherheitsbehörden – des Bundes und der Länder – und ich will es ausdrücklich betonen: gerade auch im Verbund mit dem Verfassungsschutz. Insofern ist es für mich zunächst nicht nachvollziehbar, warum jetzt aus der bestehenden Sicherheitskooperation Ost offensichtlich ausgeschert wurde, Herr Minister, und warum die Länder Berlin und Brandenburg – die gehören nämlich auch noch zur Sicherheitskooperation Ost dazu – am Montag, am 5. November, nicht mit im Boot waren. Nachvollziehbar hingegen, vernünftig und zielorientiert wiederum ist die Ankündigung, dieses Thema sowohl bei der Sicherheitskooperation als auch bei der Innenministerkonferenz weiterhin auf die Agenda zu setzen und sich dort damit zu befassen; da gehört es auch hin. Aber das ist eigentlich auch nichts ganz Neues.
Ich komme damit zum Fazit: Ich denke, hier im Haus besteht breiter Konsens darüber, dass wir aufgefordert und verpflichtet sind, hier alles zu unternehmen, Rechtsextremismus weiter wirksam zu bekämpfen. Oder ich fasse es in einem Satz zusammen: Keine Freiheit den Feinden der Demokratie!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Innenminister Maier wird sich bestimmt freuen, wenn Sie ihn im Kampf gegen rechts unterstützen, genauso wie es meine Fraktion tut. Ich will es an wenigen Beispielen festmachen: Wer Extremismus in all seinen Erscheinungsformen erfolgreich bekämpfen will, braucht funktionierende und personell, tech
nisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Stellen Sie, Frau Ministerin, die geforderten 300 Polizeivollzugsdienststellen zur Verfügung. Das hilft in jedem Fall. Ich will auch noch eine zentrale Forderung der Parlamentarischen Kontrollkommission aufgreifen: – Ich habe die Uhr im Blick, Frau Präsidentin. – Gemeinsames Ziel muss es doch sein, den Verfassungsschutz eben nicht abzuschaffen, sondern zu stärken. Und deswegen auch wieder der Blick an Sie, Frau Ministerin: Stellen Sie die zehn geforderten Stellen zur Extremismusbekämpfung zur Verfügung!
Stellen Sie sich hinter Ihre Polizei, genauso wie es unsere Fraktion auch macht! Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich will gleich mit Blick auf meine Kolleginnen und Kollegen, Frau Scheerschmidt, Herrn Adams und Herrn Kuschel, voranstellen: Ich will die Fusion,
ich habe nie etwas anderes gesagt. Ich will in dem Zusammenhang auch gleich ausdrücklich anerkennen – das meine ich so, wie ich es sage –, dass ich es gut finde, dass Sie sich gemeinsam auf den Weg gemacht haben, um sich vor Ort in Eisenach ein Bild zu verschaffen. Frau Kollegin Scheerschmidt war ja nicht nur bei der Vorberatung mit dabei, sondern sie hat auch den Stadtrat vorgestern verfolgt und hat da auch die Eindrücke mitgenommen. Ja, wenn ich die Gestik jetzt richtig deute, sind wir nahe beieinander, ich werde dazu später noch etwas sagen.
Aber zurück zum Thema: Der Gesetzentwurf, der heute in erster Beratung behandelt wird, weist gleich mehrere Besonderheiten auf. Auf vier Punkte will ich näher eingehen. Zunächst wird dieses Gesetz nicht wie die anderen Neugliederungsgesetze von der Landesregierung eingebracht, sondern in diesem Fall von den regierungstragenden Fraktio
nen – erster Punkt. Zweiter Punkt: Die vorgesehene freiwillige Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach ist nicht in ein weiteres Neugliederungsgesetz integriert, sondern wird hier heute als komplett eigenständiges Gesetz vorgelegt. Und nicht zuletzt wird ein völlig neuer Gemeindetyp, den es bisher in Thüringen noch gar nicht gab, nämlich der einer Großen Kreisstadt, implementiert. Aber der entscheidende Punkt ist – das war auch gestern Thema bei der Abstimmung zur Dringlichkeit –: Die erforderliche Freiwilligkeit beider Vertragspartner, eben Wartburgkreis und Eisenach, ist formal noch nicht hergestellt.
Ich will noch einige Sätze zur langen Historie und zum langen Fusionswillen in der Region sagen. Wir beschäftigen uns – es klang ja eben schon ein bisschen beim Kollegen Kuschel an – in Eisenach bereits seit 2012 mit dem Thema „Fusion“. Damals wurde die Oberbürgermeisterin schon beauftragt, in Verhandlungen mit dem Wartburgkreis zur Rückkreisung der Stadt Eisenach zu treten. Damals waren – das wissen Sie – sowohl die politischen Verhältnisse hier im Landtag als auch die politischen Verhältnisse in Eisenach noch ganz andere. Unzählige Ausschusssitzungen, Stadtratssitzungen und Beschlüsse folgten. Geändert hat sich aber eines im Kern nicht und das ist entscheidend: natürlich – und das war uns immer wichtig – der starke Wunsch, dass die Wartburgregion auch politisch zusammengehört und dass wir es endlich schaffen, gemeinsam den Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu gehen.
Ich will auch noch mal auf das Jahr 2016 – Kollege Kuschel hat es angesprochen – zurückkommen. Ich will zitieren, was ich damals in meiner Rede – deswegen bin ich da sehr konsistent – gesagt habe. Ich habe die Rede in vier Punkten zusammengefasst. Erster Punkt: Die Wartburgregion ist Erfolgsmodell und Vorbild für Thüringen. Zweiter Punkt: Wenn eine Region den Vorgaben des Leitbilds entspricht, dann sind wir das, insbesondere in den Punkten Zukunfts- und Leistungsfähigkeit, aber auch die demografischen Daten passen. Dritter Punkt: Unsere gemeinsame Zukunft ist die Wartburgregion. Und damals habe ich schon im vierten Punkt darauf hingewiesen: Bitte keine Entscheidung über die Köpfe der Menschen hinweg.
Lassen Sie mich noch auf den Beschluss des Stadtrats von vorgestern eingehen. Frau Scheerschmidt hatte ich schon angesprochen. Die Eisenacher Oberbürgermeisterin hat vorgestern einen Beschluss vorgelegt, der weder zustimmungs- noch mehrheitsfähig war. Daher haben wir uns bemüht, gemeinsam mit unseren Partnern, der SPD und „Bürger für Eisenach“, eine konstruktive und rechtssichere Lösung zu finden, wie eine Fusion dennoch gelingen kann, und zwar unter größtmöglicher Wahrung verfassungsrechtlicher Beteiligungsrech
te, mit echter Bürgerbeteiligung und mit einer umfassenden Ausschussbefassung. Man mag es ja kaum glauben: Beides hat bisher noch nicht stattgefunden. Das ist der wesentliche Unterschied zu meinen Kollegen Marcus Malsch und Manfred Grob im Wartburgkreis.
Unser Ziel im Stadtrat war es, eine möglichst breite Mehrheit hinzubekommen. Das ist uns gelungen mit unserem Antrag, der auch Kompromisse enthielt. Das Ergebnis ist eindeutig: Alle Fraktionen und alle demokratischen Parteien haben zugestimmt.
Es gab zwei Gegenstimmen von der NPD. Zu den künftigen Verfahrensschritten, wie geht es weiter – wie viel Zeit habe ich eigentlich?
Gut, alles klar.
Ich will zu den künftigen Verfahrensschritten kommen, wie geht es weiter: Wir haben auch eine sogenannte Bestätigungsklausel beschlossen – ich will es noch mal erklären, dass alle auch den gleichen Stand haben – und das war die entscheidende Abweichung von der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin. Demnach, nach dieser Bestätigungsklausel, wird der Stadtrat nunmehr dem Vertrag erst zustimmen, nachdem die Beratungen in den Ausschüssen und die Einwohnerberatungen abgeschlossen und mögliche Änderungsbedarfe aufgezeigt worden sind; voraussichtlich wird dies am 4. Dezember dieses Jahres sein. Übrigens haben wir diese Einbindungen, Beteiligung der Ausschüsse und auch der Bevölkerung, bereits am 23. August im Stadtrat beschlossen, auch da wieder mit großer Mehrheit. Passiert ist allerdings nichts, keine Ausschussbefassung und auch keine Einbindung der Bürger. Das soll jetzt nachgeholt werden. Wir hoffen, dass wir das heilen können. Am 1. November ist der gesetzte Termin. Ich will aber auch hier schon sagen: Wenn man Bürger beteiligt, weiß man nicht, was am Ende rauskommt, und dieses „Risiko“ besteht immer. Die Oberbürgermeisterin hat auch zutreffend darauf hingewiesen, dass dieses Risiko besteht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Bürgerinnen und Bürger Eisenachs den Weg und die Ergebnisse, die bisher vorliegen, mittragen, und ich weiß auch nicht, welche Änderungsbedarfe dann eingebracht werden. Aber wenn wir die Bürger ernst nehmen wollen, müssen wir sie anhören, müssen wir ihnen die echte Chance zu einer Beteiligung geben. Dann muss es auch Änderungen geben, worüber allerdings – ich habe es erwähnt – der Stadtrat beschließen wird.
Ich komme zum Zeitablauf und lassen Sie mich dazu noch einige Sätze sagen. Da oben sitzt ja auch der Büroleiter, Herr Bilay. Herzlich willkommen, schön, dass Sie die Debatte verfolgen! Ich verstehe nicht, warum wir in Eisenach immer alles anders machen müssen als die anderen.
Das ist leider so.
Die Voraussetzungen für eine freiwillige Neugliederung sind doch klar. Ich will sie noch mal aufzählen – fünf Schritte.
Erster Schritt: Einen öffentlich-rechtlichen Vertrag verhandeln und dann beschließen.
Zweiter Schritt: Bestätigung durch Beschlüsse der jeweiligen Kommunalparlamente.
Dritter Schritt: Vorlage beim zuständigen Kommunal- und Innenministerium, in dem Fall beim Kollegen Höhn. Dort werden die erforderlichen Parameter und Rahmenbedingungen geprüft.