Protokoll der Sitzung vom 29.09.2016

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf auf der Besuchertribüne Kursteilnehmer eines Projekts des Bildungszentrums Handel in Erfurt begrüßen.

(Beifall im Hause)

Ihnen allen ein herzliches Willkommen! Ich eröffne damit die heutige Plenarsitzung.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Lehmann neben mir Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Bühl.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Reinholz, Frau Abgeordnete Floßmann, Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Krumpe, Herr Abgeordneter Kubitzki, Herr Abgeordneter Scherer und Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise.

Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung gestern übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1 am Freitag als ersten Punkt und die Tagesordnungspunkte 17 und 24 heute gemeinsam als ersten Punkt aufzurufen sowie den TOP 6 in zweiter und dritter Beratung.

Die Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wird heute nach der Fragestunde aufgerufen.

Abgeordneter Hande hat seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 6/2700 zurückgezogen.

Es gibt noch einen Wunsch – Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Mit Blick auf die Tagesordnung und die schon ausgeschriebene außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport bitte ich, den Tagesordnungspunkt 10 – ich sage ausdrücklich prophylaktisch – heute als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen, damit morgen der Ausschuss entsprechende weitere parlamentarische Initiativen festlegen kann.

Gibt es irgendwelchen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, sodass ich glaube, dass wir so verfahren können. Gut, dann werden wir so verfahren und ich rufe damit auf die Tagesordnungspunkte 17 – bitte? Entschuldigung, ich habe Sie jetzt nicht gesehen.

Herr Präsident, wir hätten noch einen Vorschlag für die Tagesordnung, und zwar würden wir gern als vorletzten Tagesordnungspunkt das Erste Gesetz

zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte aufnehmen. Zur Dringlichkeit würde gern mein Kollege Brandner sprechen.

Gut, Herr Kollege Brandner, dann haben Sie das Wort.

Meine Damen und Herren, guten Morgen! Wir haben dieses Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, das in der ersten Lesung hier war. Wir hatten es im Ausschuss, da gab es keine Probleme, es ist also problemlos durch den Ausschuss gekommen und steht komischerweise nicht auf der Tagesordnung dieses Plenums. Jetzt habe ich gerade einen Anruf aus dem Versorgungswerk bekommen und mir wurde mitgeteilt, dass die Rechtsanwälte und besonders das Versorgungswerk dringend darauf warten, dass dieses Gesetz verabschiedet wird, weil es in diesem Jahr noch Wahlen geben muss und weil in diesem Jahr noch Veröffentlichungsfristen unter anderem im Kammerreport eingehalten werden müssten. Ich habe zugesagt, dass ich diesen Wunsch hier hereintrage und, weil das Gesetz völlig unstreitig ist und durchgewunken werden könnte, dass wir beantragen, es heute im Plenum auf die Tagesordnung zu setzen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.

(Beifall AfD)

Danke schön. Gibt es den Wunsch zur Gegenrede? Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung ist nach dem Ältestenrat verteilt worden, wenn ich das richtig sehe. Deswegen stand das Gesetz dann auch nicht auf der Tagesordnung. Dann kommen wir also zur Abstimmung. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Weitere Wünsche zur Tagesordnung sehe ich jetzt nicht, sodass ich nun die Tagesordnungspunkte 17 und 24 in gemeinsamer Beratung aufrufe

Möglichen Amtsmissbrauch in der Thüringer Landesregierung beenden Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2521 - Neufassung

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Mögliches Fehlverhalten der Thüringer Landesregierung in der ‚Lauinger-Affäre‘“ Antrag der Abgeordneten Mohring, Emde, Tasch und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2686

Ich frage: Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung Ihres Antrags? Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand von den Abgeordneten der CDU-Fraktion das Wort zum Begründen des Antrags? Das ist auch nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zum Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Ich eröffne damit die gemeinsame Beratung und als Erster erhält Abgeordneter Geibert für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Mögliches Fehlverhalten der Thüringer Landesregierung in der ‚Lauinger-Affäre‘“. Der zugrunde liegende Sachverhalt erscheint an sich banal. Einem Politiker wird vorgehalten, sein Amt zur Erlangung persönlicher Vorteile für einen Familienangehörigen ausgenutzt zu haben. Nein, banal – also alltäglich, abgedroschen oder nichtssagend – ist dieser Vorgang ganz und gar nicht. Er rührt vielmehr an den Grundfesten unseres Staatsverständnisses und er ist geradezu ein Musterbeispiel dafür, warum immer größere Teile unserer Bevölkerung ein Misstrauen gegenüber der sogenannten Kaste der Politiker hegen und sich von den Parteien und letztlich von unserem Rechtsstaat abwenden.

(Beifall CDU, AfD)

Gerade von einem Minister erwartet man, dass er ganz im lateinischen Wortsinn dem Gemeinwesen dient, und nicht, dass er sich selbst bedient.

(Beifall CDU)

Das aber ist der Vorwurf, der hier im Raum steht. Ein Mitglied der Landesregierung, ein Minister, der sich selbst bedient

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Uner- hört!)

und das noch im kollusiven Zusammenwirken mit mindestens zwei weiteren Ministerkollegen.

(Beifall CDU, AfD)

Wenn ein solcher Vorwurf im Raum steht, bedarf es der Aufklärung oder, ganz modern ausgedrückt, größtmöglicher Transparenz. Doch bedarf es dazu auch eines Untersuchungsausschusses?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein! Nicht!)

Dass das der Abgeordnete Kuschel anders betrachtet, das mag nicht verwundern.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Als wer?)

Wir sagen: Ja.

(Beifall CDU)

Es bedarf eines Untersuchungsausschusses, da diese Landesregierung jegliche Gelegenheit zur wirklichen Aufklärung des Sachverhalts hat verstreichen lassen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Falsch!)

Liebe Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie werden jetzt darauf verweisen, dass wir zu dem Themenkomplex bereits eine Plenardebatte und eine gemeinsame Sitzung des Bildungs- und des Justizausschusses hatten. Doch was ist dort geschehen? Echte Aufklärung des Sachverhalts gab es jedenfalls nicht. Ein zerknirschter Minister hat uns im Plenum in wenigen Minuten geschildert, dass er als Vater gehandelt habe, was ihm nachgesehen werden müsse. Dass dieser Vater bei dienstlichen Gelegenheiten aus dem Dienstbüro und mit dem Diensttelefon

(Unruhe DIE LINKE)

und unter Einsatz von Mitarbeitern der Landesverwaltung gehandelt hat, ist unserem Minister ganz offensichtlich entgangen.

(Beifall CDU)

Es ist ihm anscheinend noch nicht mal in den Sinn gekommen, Einsicht – jedenfalls für die nachfolgenden Fehler, das Belügen von Presse und Öffentlichkeit – zu zeigen

(Beifall CDU)

oder auch nur einen der vielen Widersprüche im Sachverhalt aufzuklären. Und die Kultusministerin hat im Plenum kein einziges Wort erklärt. Wahrscheinlich war der Vorgang nicht erklärungsfähig. Im Ausschuss lief es, wenn auch über viele Stunden, keinen Deut besser. Minister und Ministerinnen, die eines Vorsagers, eines Souffleurs bedürfen, wirken weder authentisch noch glaubhaft.

(Beifall CDU)

Wenn es aber darum geht, wohlfeile Worte mit harten Tatsachen, mit Vermerken, mit Mails und

(Präsident Carius)

Schriftverkehr abzugleichen, dann wird diese Landesregierung sehr einsilbig.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Abgleichen? Dann muss man es ja haben!)

Dann wird sich hinter dem vermeintlich tangierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und nicht fassbaren Aspekten des Datenschutzes versteckt. Doch es werden weder Fakten präsentiert noch die entscheidenden Fragen beantwortet, obwohl sie sowohl hier im Hohen Haus als auch unmittelbar nachfolgend nochmals schriftlich erbeten wurden. Man kann es nur als zynisch bewerten, wenn der Chef der Staatskanzlei dann in seinem Schreiben vom 29. August 2016 ausführt, dass ihm ein Beschluss des Landtags nicht bekannt sei, wonach er um die Vorlage von Akten gebeten werde, um die von ihm und seinen Ministerkollegen behaupteten Umstände mit der Faktenlage abzugleichen.