Protokoll der Sitzung vom 27.11.2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch Gäste vom Bundeswehrstandort hier in Erfurt, die auf der Zuschauertribüne Platz genommen haben.

(Beifall im Hause)

Wir freuen uns über die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die wahrscheinlich noch da oben irgendwo arbeiten.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Gruhner neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Abgeordneter Schaft.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Gentele, Frau Abgeordnete Meißner, Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Reinholz, Frau Ministerin Siegesmund, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Lauinger.

Ich frage, ob es Ergänzungen zur Tagesordnung gibt. Es gibt da keinen Wunsch, sodass ich gleich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe

Die Würde von Schwerstkranken und Sterbenden achten – Hospiz- und Palliativversorgung in Thüringen ausbauen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1315 dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1370

Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Thamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie auch im Sterben zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So steht es in Artikel 1 unserer Thüringer Verfassung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Würde des Menschen zu bewahren, gilt in jedem Abschnitt von der Geburt bis zum Tod, aber die Besonderheit des letzten Lebensabschnitts geht schon aus diesem Zusatz in der Verfassung hervor. Wir fordern in diesem Antrag die Landesregierung auf, über den Stand der Palliativversorgung und Hospizarbeit in Thüringen zu berichten. Dies sollte immer mit Blick auf die Würde des einzelnen Menschen geschehen.

Wie gehen wir in Thüringen mit diesen Einzelschicksalen um? Welche Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Unterstützung geben wir insbesondere den Betroffenen, aber auch den Angehörigen in diesem Lebensabschnitt an die Hand, um ihn würdevoll und möglichst schmerzfrei zu erleben?

Wie kann das Leid der Betroffenen gelindert und den Angehörigen eine Entlastung in der Pflege gegeben werden, um sich voll und ganz auf die mentale Begleitung einlassen zu können? Bei ihren Ausführungen möge die Landesregierung sowohl auf die stationäre als auch auf die ambulante Hospizarbeit und dabei insbesondere auf die Situation des Kinder- und Jugendhospizes eingehen. Die Kernforderung unseres Antrags, ein Runder Tisch „Palliativmedizin und Hospizarbeit in Thüringen“ steht hier ausdrücklich nicht in Konkurrenz zum bereits bestehenden Runden Tisch des Thüringer Hospiz- und Palliativ-Verbandes, THPV.

Nein, wir möchten diese Thematik mit den Experten und Verbänden der Wissenschaft und den politischen Vertretern sowohl der Landesregierung als auch den Mitgliedern des Thüringer Landtags aufarbeiten und vor allen Dingen im Sinne der Betroffenen und der Angehörigen weiterentwickeln.

Wir wollen nicht vergessen, dass eine solche Situation als Betroffener oder Angehöriger auch jeden von uns jederzeit ereilen kann. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam in diesem Sinne handeln. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Thamm. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen, sodass ich die Aussprache direkt eröffne. Ich erteile dem Abgeordneten Kubitzki für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich werde meinen Redebeitrag fast genau mit den gleichen Sätzen beginnen, wie das Herr Tischner gemacht hat. Ich könnte auch sagen, ich lasse das weg, aber gerade dessen, was Herr Tischner gesagt hat, müssen wir uns noch einmal bewusst werden.

(Zwischenruf Abg. Thamm, CDU: Thamm!)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das war Herr Thamm!)

Herr Thamm, Entschuldigung. Ich habe zwar ein gutes Gesichtsgedächtnis, aber mein Namensge

dächtnis – also noch einmal Entschuldigung. Also, was Herr Thamm gesagt hat.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das liegt am Alter!)

Bitte keine Altersdiskriminierung, auch nicht aus der Fraktion Die Linke.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Danke, Herr Präsident. Ja, ab einer bestimmten Null geht es bergab. So ist es.

So viele Nullen sind hier gar nicht im Landtag.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Auch wenn wir jetzt lachen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Dann sind wir beim richtigen Thema!)

aber es ist vielleicht auch gut bei diesem Thema, dass wir das nicht so verbissen sehen, obwohl es ein sehr sensibles Thema ist. Dieses Thema „Sterben“ ist – und da komme ich jetzt wieder auf das Alter zurück – nicht an Alter gebunden. Das kann junge Menschen treffen, das kann Menschen in mittleren Jahren treffen, das kann innerhalb von Sekunden jeden von uns treffen, dass er sich in einer solchen Situation befindet. Deshalb möchte ich das noch einmal wiederholen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie zu achten und sie zu schützen ist Verpflichtung des Staats und zu dieser Würde gehört auch das Recht auf ein würdevolles Leben in den letzten Stunden dieses Lebens. Zur Würde gehört auch, dass der Mensch, jeder Mensch, Recht und Anspruch hat, würdevoll zu sterben. Bei dem medizinischen Fortschritt, den wir haben, muss kein Mensch mehr Schmerzen leiden. Er hat das Recht auf Versorgung. Er hat das Recht, dass ihm die Schmerzen genommen werden, dass er bis zu seinem Abschied wirklich schmerzfrei und würdevoll leben kann.

In den letzten Jahren hat die Palliativversorgung – und das muss man feststellen – auch in Thüringen eine positive Entwicklung genommen. Natürlich sage ich auch: Das darf keinen Stillstand bedeuten, sondern die Entwicklung muss weitergehen. Es ist viel passiert. Eine ganze Reihe von Krankenhäusern verfügt über Palliativstationen und es wurde in Thüringen auch ein Netz der ambulanten Palliativversorgung aufgebaut. Nach meinen Recherchen

gibt es in Thüringen 28 ambulante Hospizdienste und zwölf Palliativstationen, so zum Beispiel in Eisenach, Gera, Erfurt, Suhl, Meiningen, Bad Salzungen, Ilmenau, Jena, Nordhausen, Bad Berka und Schmalkalden. Natürlich muss dieses Netz der Palliativversorgung immer wieder evaluiert und überprüft werden, ob es ausreicht. Gerade bei der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung ist das sehr, sehr wichtig. Wir müssen aber auch feststellen, dass gerade bei der ambulanten Palliativversorgung – und da muss ich Herrn Thamm ein bisschen widersprechen, weil Sie von Einzelschicksal sprechen. Jawohl, der betroffene Mensch, der in seinen letzten Stunden lebt, das ist zwar das Einzelschicksal, aber mit ihm sind Familienmitglieder verbunden, sind Angehörige verbunden und diese brauchen genauso Unterstützung, genauso Betreuung, genauso Anleitung, um mit diesem Thema umgehen zu können. Und diese Tätigkeit wird gerade in den ambulanten Diensten der Palliativversorgung und der Hospizbewegung vor allem von ehrenamtlichen Menschen durchgeführt. Ich glaube, Menschen, die sich bereit erklären, ehrenamtlich Sterbende, Familienangehörige in dieser Situation zu begleiten, denen sollten wir unsere ganze Hochachtung aussprechen und bei denen sollten wir uns als Thüringer Landtag für diese Tätigkeit, die nicht jeder kann, recht herzlich bedanken.

(Beifall im Hause)

Dieser Dank gebührt ihnen. Dass insgesamt die Palliativversorgung und die Hospizbewegung in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken, zeigt auch, dass der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet hat. Die Koalitionsfraktionen haben nach der Verabschiedung dieses Gesetzes einen Selbstbefassungsantrag in den Sozialausschuss eingebracht, den wir im Monat Dezember behandeln werden und in dessen Rahmen wir uns mit der Landesregierung über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Thüringen beraten müssen. Einige Verbesserungen sieht dieses Gesetz vor. So wird die Palliativversorgung endlich Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung, was sie bisher nicht war. Außerdem hat man sich geeinigt, dass es für die Dienste, die in der Palliativversorgung tätig sind, eine zusätzliche Vergütung gibt, sodass die Leistungen endlich vergütet werden. Mit diesem Gesetz ist erreicht worden, dass die häusliche Krankenpflege gestärkt wird und dass die Palliativmedizin, die Palliativbetreuung durch ambulante Pflegedienste durchgeführt werden kann. Die finanzielle Ausstattung der stationären Kinder- und Erwachsenenhospize soll verbessert werden. Hier ist ein Mindestzuschuss durch die Krankenkassen vorgesehen, weil die Hospize bis jetzt vorrangig durch Spenden finanziert werden, weil die Finanzierung durch die Kostenträger kaum ausreicht. Es werden ebenfalls Zuschüsse für die

ambulanten Hospizdienste geleistet. Bei allem Positiven dieses Gesetzes müssen wir allerdings auch feststellen – und darüber sollten wir auch im Ausschuss diskutieren –, dass das Gesetz aus unserer Sicht natürlich auch einige Mängel hat. So sind zum Beispiel die Behinderteneinrichtungen in diesem Gesetz nicht berücksichtigt. Wenn die Palliativversorgung als Leistung in die gesetzliche Pflegeversicherung aufgenommen wird, bedeutet das aber, dass trotzdem nicht mehr Geld in der Pflegeversicherung ist und dass solche Leistungen vorrangig dann durch den Betroffenen selbst oder durch die Angehörigen oder durch den Sozialhilfeträger zusätzlich finanziert werden müssen.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Pflegeheime Ärzte zu verpflichten haben, die die Palliativversorgung im Pflegeheim übernehmen. Aber wir müssen sagen: Die ärztliche Versorgung und die ärztliche Struktur, die Niederlassung, wo Ärzte handeln können, ist nicht Aufgabe der Pflegeheime. Pflegeheime sind nicht in der Lage, Ärzte an ihr Haus zu binden, sondern das ist eigentlich Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt genug, worüber wir im Ausschuss beraten sollten.

Ich stehe auch dazu, dass wir gesagt haben, als wir unseren Antrag in diesem Monat in den Ausschuss eingebracht haben, wir beraten den im Monat Dezember, weil schon angekündigt wurde, dass die CDU-Fraktion heute ihren Antrag zur Palliativversorgung stellt. Herr Zippel, Sie haben gesagt, das ist ein sehr guter Antrag. Ich war sehr gespannt. Gegen die Berichterstattung, muss ich sagen, Herr Zippel, habe ich nichts; das wird die Landesregierung bestimmt im Ausschuss tun. Zu der Problematik „Runder Tisch“ muss ich sagen: Darüber sollten wir reden, denn wir haben dieses Jahr „zehn Jahre ‚Runder Tisch‘“ gefeiert.

(Beifall DIE LINKE)

Und der Runde Tisch, den wir in Thüringen haben, der funktioniert, weil genau an dem Runden Tisch die Vertreter, die Sie fordern, schon beteiligt sind, nämlich Ärzte, medizinische Einrichtungen. Die führende Rolle spielt dort die Uni-Klinik Jena. Es sind dort Vertreter der Kassen drin, also der Kostenträger. Es sind dort Fachärzte dabei, die Landesärztekammer ist drin und wir als Politik sind in diesem Runden Tisch vertreten. Was ich dann sagen würde, wäre: Wir brauchen aus meiner Sicht – wir sollten darüber reden – nicht noch einen zweiten Runden Tisch, sondern – und das steht uns frei, wir nehmen ja an dem Runden Tisch teil – wir sollten uns innerhalb des jetzt bestehenden Runden Tischs darüber verständigen, wie dessen Arbeit weiter aktiviert oder neu ausgerichtet werden kann. Aber da sollten wir mit allen Akteuren, die jetzt schon an dem Runden Tisch arbeiten, gemeinsam sprechen und nicht von uns aus als Landtag sagen:

Wir geben vor, wie ihr als Runder Tisch zu arbeiten habt. Aber dazu sollten wir uns im Ausschuss verständigen. Deshalb stelle ich an dieser Stelle den Antrag, dass der Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

Auch wenn wir am Anfang hier etwas lustig über das Alter gesprochen haben, meine Damen und Herren, es ist – ich möchte es noch einmal wiederholen – ein sehr sensibles Thema und es kann uns alle in diesem Leben einmal betreffen. Deshalb sollten wir wirklich im Ausschuss und zwischen den Fraktionen sehr sensibel mit dem Thema umgehen. Es geht hier um Menschen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kubitzki. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, der Antrag der CDU-Fraktion „Die Würde von Schwerstkranken und Sterbenden achten – Hospiz- und Palliativversorgung in Thüringen ausbauen“ ist auch ganz in unserem Sinne, ganz im Sinne von RotRot-Grün. Wir sollten diesen Antrag als Angebot zum parteiübergreifenden Handeln betrachten. Wir machen Politik im Sinne der Sache und für die Menschen. Der Punkt allerdings in Ihrem Antrag zu diesem Runden Tisch – und mein Kollege Kubitzki hat es gerade schon gesagt –, den gibt es schon und er hat sich auch als feste Institution etabliert. Dort sind auch alle Akteure einbezogen, die Sie fordern und deshalb sollten wir darüber im Ausschuss noch einmal diskutieren. Denn ich war auch schon dort zu Gast und fand es sehr informativ und konstruktiv. Aber ich bin froh, dass die CDU erkannt hat, dass die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland und Thüringen ausgebaut werden muss. Da sollten wir wirklich aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht an einem Strang ziehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben als Koalition im Koalitionsvertrag Folgendes verankert – das möchte ich noch einmal kurz zitieren –: „Die Palliativmedizin soll im zukünftigen Krankenhausplan ausgewiesen werden. Die Arbeit der stationären Hospizeinrichtungen und ambulanten Hospizdienste hat sich bewährt. Sie soll verstetigt und ausgebaut werden. Wir streben einen flächendeckenden Ausbau der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung in Thüringen an.“ Da be

(Abg. Kubitzki)

kanntlich gerade der 7. Krankenhausplan erarbeitet wird, können Sie davon ausgehen, dass diese Ziele auch in der Form umgesetzt werden und die Palliativmedizin für Thüringen gesondert ausgewiesen wird. Hospiz- und Palliativversorgung ist ein wichtiges Thema, mit dem viele in ihrem Leben schon Kontakt hatten. Sterbende Menschen werden in Thüringen schon heute gut betreut. Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Anbieter in den relevanten Bereichen. Mein Kollege hat es gerade schon gesagt, wie viele Hospize es in Thüringen gibt, und ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal bei den fast 1.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken, die den Sterbenden zur Seite stehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wie sollen schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland und in Thüringen betreut werden? Welche Strukturen müssen wir als Land dafür fördern, welche auch ausbauen? Diese Fragen mussten bestimmt einige von Ihnen schon in ihrem persönlichen Umfeld beantworten. Oder Sie haben schon einmal den Unterschied erlebt zwischen einer guten Palliativversorgung und einer nicht so guten. Diese Frage geht uns alle an. Hier wollen wir mit allen demokratischen Parteien in den Dialog treten. Wir wollen dazu auch mit Fachleuten, mit Experten und mit Angehörigen- und Patientenverbänden ins Gespräch kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Studie der Bertelsmann Stiftung vom 2. November 2015 macht deutlich: In Thüringen ist ein weiterer Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung dringend notwendig. Thüringen liegt laut dieser Studie im hinteren Teil der Versorgungsdichte, gemeinsam mit anderen ostdeutschen Bundesländern. Das ist nicht gut und spornt uns an, hier etwas zu ändern. Insbesondere im ambulanten Bereich, in ländlichen und strukturschwachen Regionen sowie bei der Versorgung von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen sowie bei der Beratung und Begleitung von Schwerstkranken und ihren Angehörigen sollten noch Verbesserungen erfolgen. Hier könnten wir uns durch den Ausbau der unabhängigen Patientenberatung und der Pflegestützpunkte eine individuelle und neutrale Pflegeberatung, Unterstützung und Begleitung vorstellen.