Jörg Thamm

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Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, ja, Herr Kubitzki, es ist richtig, die Pflege kostet uns graue Haare. Das sage ich einfach mal so dahin. Es kann nicht sein, dass eine 75-Jährige sich keinen Frisörbesuch leisten kann, das ist auch richtig. Nur die Regel, wie Sie sagen, ist es nicht. Das sind die, die in der Einrichtung sind. Und dass der Notgroschen für die Pflege aufgebracht werden muss, kann sicherlich nur die Ausnahme sein und darf so eigentlich nicht sein. Da gebe ich Ihnen auch vollkommen recht.
Aber Sie sprachen auch von einer Pflegevollversicherung. Wie soll eine Pflegevollversicherung finanziert werden? Es hat, glaube ich, 2012 schon eine Studie dazu gegeben und wir haben im Podium letzte Woche darüber gesprochen: Es würde circa 7 bis 9 Prozent kosten. Wir sind jetzt bei den Abgaben bei 3,25 bzw. bei den Kinderlosen bei 3,75 Prozent.
Da gebe ich Ihnen insoweit recht. Als Kommunalpolitiker muss ich Ihnen sagen: Natürlich gehören die Wahrheit und die Klarheit darüber, wie ich die Pflege finanziere, dazu. Wenn ich letztendlich von ehemals 8 Prozent, die zum Amt gehen müssen, auf 20 bis 25 Prozent komme und – Sie sagten es eben – das dann mehr durch den Kreis, durch die Kommunen getragen wird, ist das natürlich letztendlich auch eine Steuerfinanzierung. Wo nehmen denn die Kreise und die kreisfreien Städte ihre Gelder her? Die nehmen sie letztendlich auch nur von den Kommunen über Grundsteuern, Gewerbesteuern usw. Da wünschte ich mir mehr Klarheit und Wahrheit, auch im System, um hier auch den zu Pflegenden und Pflegenden eine Zukunft zu geben.
Ich habe auch im persönlichen Gespräch gerade die letzten Monate immer wieder erleben müssen, dass gefragt wird: Wie kann es denn sein, dass mein Pflegeplatz jetzt mit einem Mal 400 oder 500 Euro mehr kostet? Wie kann das denn sein, dass das nicht gegenfinanziert wird? Es ist auch richtig, dass es dann die Generation trifft – wir haben gerade im vorhergehenden Punkt über die Wende gesprochen –, die gebrochene Erwerbsbiografien hat, die sich also oftmals nach der Wende mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen usw. durchhangeln musste. Und ja, dies wird eine große ge
sellschaftliche Herausforderung sein, denn wir nehmen mit steigendem Alter auch die zunehmenden gesundheitlichen Einschränkungen mit. Das heißt, wir werden also auch da steigende Kosten bekommen. Natürlich werden auch diese Menschen das Nötige bekommen.
Meine Damen und Herren, die Kosten – Herr Kubitzki hat es schon benannt – werden uns in den nächsten Jahren ereilen. Wir haben dieses Jahr schon mal über 500 Euro gesprochen. Wir werden durch die generalisierte Ausbildung eine weitere Kostensteigerung erfahren, denn wir werden nicht umhinkommen, dass sich die Pflegekräfte des Krankenhauses und der Altenpflege einander angleichen. Das wird noch mal eine mittlere dreistellige Prozedur werden. So sind wir schon locker bei 1.000 Euro, was ein Platz mehr kostet.
Umso mehr verwundert waren wir natürlich – und das muss ich hier an der Stelle noch mal sagen –, dass im Sommer die ganze Geschichte mit der Durchführungsverordnung des Wohn- und Teilhabegesetzes aufgeschlagen ist. Auch diese Verordnung hätte noch mal 350 Euro gekostet, haben die Einrichtungen gesagt. Sie haben es glücklicherweise auf Druck der Einrichtungen und der Anhörung zurückgenommen, denn es war nicht nachvollziehbar, wie Sie über diese Teilhabeverordnung zum Beispiel den Pflegeschlüssel erhöhen wollten und wie Sie durch diese Teilhabeverordnung auch die Standards ändern wollten. Es geht bis dahin, dass Einrichtungen gesagt haben – gerade die kleinen Einrichtungen im ländlichen Raum, die dann gefährdet worden wären –, dass zwei Quadratmeter in der Unterbringung gefehlt hätten und sie eigentlich gar keine Umbaumöglichkeiten mehr gehabt hätten, ganz abgesehen von der Finanzierung. Wir sind froh darüber, dass Sie das zurückgenommen haben, dass Sie das wieder eingefangen und es in die Schublade gesteckt haben.
Wie können wir die Pflege in Zukunft vielleicht bewältigen? Wir haben Vorstellungen dahin gehend, die Angehörigen durch den Ausbau von Kurzzeitund Verhinderungspflege, die ganz dringend notwendig ist, weiter zu stützen und zu fördern, damit wir auch die, die zu Hause ihre Personen pflegen, entlasten. Die finanzielle Belastung muss begrenzt werden. Da sind wir auf dem besten Weg. Wir befürworten die Deckelung dieser Beiträge. Es kann nicht sein, dass ein unaufhörlicher Aufwuchs kommt. Wir müssen bedarfsgerechtes Wohnen hervorheben und müssen das fördern. Wir müssen Fachkräfte bekommen, wir müssen Pflege- und Betreuungskräfte auf den Weg bringen und wir müssen die Verbesserung der Verdienstmöglichkeiten weiterhin betrachten.
Meine Damen und Herren – ich bin gleich am Ende –, wir werden uns weiter und sehr intensiv mit der Pflege und deren Bezahlung beschäftigen müssen, wir werden den Beruf attraktiver machen müssen. Die Bezahlung muss den Anforderungen, Herausforderungen und der erbrachten Leistung gerecht werden.
Ja. – Die Belastung der Einzelnen muss tragbar und solidarisch sein und ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben sichern. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften wurde in der 146. Plenarsitzung am 9. Mai 2019 an den Innen- und Kommunalausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Es war der zweite Anlauf, die zwei Gebietskörperschaften zusammenzuführen.
Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 72. Sitzung am 9. Mai 2019, in seiner 73. Sitzung am 6. Juni und in seiner 76. Sitzung am 5. September 2019 beraten.
Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und deren Einwohnern hat der Innen- und Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die schriftliche Anhörung wurde vom 03.06. bis zum 05.07.2019 durchgeführt. Der Innen- und Kommunalausschuss hat zudem eine mündliche Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften und der kommunalen Spitzenverbände in seiner 73. Sitzung am 6. Juni 2019 durchgeführt, vergleiche dazu die Vorlage 6/5938. Die Unterlagen sind allen Abgeordneten im Abgeordneteninformationssystem zugänglich.
Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 81. Sitzung am 6. September 2019 beraten, vergleiche dazu die Vorlage 6/5942.
Beschlussempfehlung: I. Der Gesetzentwurf wird angenommen. II. Die Landtagspräsidentin wird ermächtigt, die sich aus der Annahme der vorstehenden Änderungen ergebenden Folgeänderungen bei der Ausfertigung der Vorlage, der Beschlussempfehlung sowie bei der Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zu berücksichtigen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts und der Paragraphenfolge zu beseitigen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, in diesem Gesetz wird der Zeitraum für das Gesetz von 2017 verlängert, damit die Städte und Gemeinden das nutzen können, was ihnen zusteht. Sie brauchen es auch für den Erhalt und die Sicherung und Erfüllung der Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben in
den Gebietskörperschaften. Die CDU-Fraktion wird sich nicht dem Gesetzentwurf verschließen und diesem zustimmen.
Aber es ist noch einmal anzumerken – das machte meine Kollegin Floßmann schon bei der Einbringung –, dass es neben den genannten Gründen der Auslastung des Marktes im Baugewerbe unzureichend Planungsleistungen gibt und wir in der Beschaffung auch einen Blick auf die Bewilligungsund Antragsverfahren werfen müssen und einiges kritisieren oder hinterfragen sollen: Sind diese Beantragungsverfahren noch zeitgemäß? Kann und ist diese Bürokratie noch zielführend? Es wird den Kommunen ein Wust von Formularen und Begründungen und Nachweisen abverlangt, die Personal und Zeit kosten. Die sollten wir gemeinsam auf den Prüfstand bringen und einfachere und unbürokratische Verfahren unterstützen bzw. auf den Weg bringen. Aber das ist heute nicht das Thema. Aus unserer Sicht wäre es aus diesen Gründen 2017/2018 auch schon besser gewesen, den Kommunen das Geld direkt ohne Umwege zukommen zu lassen. Denn damals wie heute ist es so, dass die Gemeinden und Städte am besten wissen, wo das Geld für den Erhalt ihrer Einrichtungen notwendig ist. Wir sind auch davon überzeugt, es wäre dann nicht notwendig gewesen, heute eine Fristverlängerung zu beschließen.
Dass Sie den Vorschlag von den Verbänden aufgenommen haben, die insgesamt 10 Millionen Euro für Kindergärten und Schwimmbäder aus dem Haushalt 2020 mit aufzunehmen, ist gut und begrüßen wir, auch wenn nur – wie die Finanzministerin sagte, was im HuFA-Protokoll nachzulesen ist – der Auftragsstau damit abgearbeitet werden kann.
Zu den Änderungsanträgen mit der Fristverlängerung für das Geld von 2020 für 2021 gilt dasselbe. Wenn den Städten und Gemeinden die Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, dann wäre eine einfachere und direktere Förderung richtiger gewesen.
Hoffen wir nur, dass das Geld nun auch schnell, fristgemäß und nachhaltig bei den Kommunen ausgegeben werden kann, die damit notwendigen Investitionen sichergestellt sind im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen, damit diese ihre Pflichtaufgaben erfüllen und freiwillige Aufgaben weiter anbieten können. Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 23.01. dieses Jahres reichte die CDU-Fraktion den Antrag „Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und Anerkennung der Berufsqualifikation für ausländisches Pflegepersonal in Thüringen“ ein. In der ersten Lesung am 01.03. wurde im Plenum der Antrag behandelt; die Nummer 1, der Bericht durch die Ministerin Werner, wurde abgeschlossen und der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.
Der Ausschuss hat sich in seiner Beratung am 21.03. damit beschäftigt, er hat am 02.05. dieses Jahres in einer öffentlichen Ausschusssitzung mit den Verbänden und Spitzenverbänden des Gesundheitswesens dieses Thema beraten. Es gab des Weiteren aus dieser Auswertung heraus einen Änderungsantrag der CDU in der Vorlage 6/5649. Der Ausschuss hat sich in seiner weiteren Beratung am 06.06. damit befasst und hat am 07.06. diesen Antrag abgeschlossen mit folgenden Änderungen. Der Antrag wurde mit folgenden Änderungen angenommen:
I. Nummer 2 des Antrags erhält folgende Fassung: „2. alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, die für die Approbation notwendige Kenntnisprüfung durch das Dritte Staatsexamen des Medizinstudiums zu ersetzen;“
II. Nummer 3 des Antrags erhält folgende Fassung: „3. in Kooperation mit den anderen Landesregierungen eine zentrale Datenbank einzuführen, in der sich um eine Approbation bemühende ausländische Ärzte verzeichnet werden;“.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug wurde genau am 22.11.2017 in die parlamentarische Runde eingeworfen. Frau Stange sagte es
schon: Es hat alle parlamentarischen Hürden genommen, aber allein die Zeit lässt sich dabei hinterfragen – dazu komme ich zum späteren Zeitpunkt noch mal.
Ja, das werden wir noch sehen.
Die Anpassung der Gesetzeslage an die bundesrechtlichen und europäischen Vorschriften ist für uns in der Tierseuchenbekämpfung unstrittig. Gegen eine Taskforce für die Bewältigung des Tierseuchenausbruchs im Krisenfall ist ebenfalls durch uns nichts einzuwenden, gerade nach den vergangenen und gegenwärtig aktuellen und immer wieder neu drohenden Seuchengefahren wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest, der Aviären Influenza – also der Geflügelpest –, der BSE-Erkrankungen bei Rindern und nicht zuletzt auch der Varroamilbe bei den Bienen. Die Schäden, die durch diese und weitere Erkrankungen direkt oder in deren Folge verursacht werden, sind nicht unerheblich für die Landwirtschaft, für die Menschen, aber natürlich auch für die Natur und für die Umwelt.
Aus diesen Gründen ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, die Voraussetzungen für ein schnelles und fachlich richtiges Handeln zu schaffen. Gegen die fachliche Unterstützung durch das Landesamt für Verbraucherschutz für die unteren Veterinärbehörden ist im Grunde erst mal nichts einzuwenden. Aber besonders der Landkreistag und der Thüringer Bauernverband kritisieren hier die Befugnisse, die dem Landesamt übertragen werden sollen, bzw. die nicht eindeutig erkennbaren Befugnisse des Kontrolleurs. Unklar bleiben an dieser Stelle die Ermächtigungen der kommunalen Veterinärbeamten im Vergleich oder nebeneinander zu den Mitarbeitern der Taskforce. Hier wäre noch eine klarstellende Information an die Akteure notwendig, um daraus entstehende unklare Situationen zu vermeiden. Aber vielleicht gibt es diesen Erlass nach der langen Warteschleife des Gesetzes im Ausschuss schon im Entwurf und es gibt ihn zeitnah nach Verabschiedung für die betreffenden Personen.
Auch die gesetzliche Festschreibung der Schulungen der Bienensachverständigen auf mindestens alle drei Jahre ist unstrittig und nach meinen Rückfragen mit den Akteuren ist es bereits heute schon auf freiwilliger Basis der Akteure im Land üblich, eine regelmäßige Schulung durchzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Anhörung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass viele der Anzuhörenden bei Artikel 1 und 2 des Gesetzes keine erheblichen Bedenken haben. Im Gegenteil,
die meisten begrüßen die Anpassung, ausgenommen die Kompetenzunsicherheiten, die ich bereits ansprach.
Aber warum hat das Gesetz von der Einbringung bis heute 19 Monate gebraucht, um wieder ins Plenum zu kommen?
Es liegt am Artikel 3 des Gesetzes.
Hier geht es um die Streichung des Vorverfahrens, wie Frau Stange schon sagte, für das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Tierschutzbehörden im Sinne des Gesetzes der Thüringer Tierschutzzuständigkeitsverordnung. Dieser Artikel ist von den meisten der Anzuhörenden stark kritisiert oder gänzlich abgelehnt worden. Die Verfahrensvereinfachung und der positive Effekt auf die Verfahrensdauer wurden hier angezweifelt. Wenn die Verfahrensgerichtsbarkeit länger dauert als die Widerspruchbearbeitung der unteren Behörden, dann ist das ein Grund der Ablehnung, und auch die Tatsache, dass heute schon durch das Verwaltungsprozessrecht die sofortige Umsetzung der angeordneten Maßnahmen eingefordert und festgelegt werden kann. Ja, auch durch sofortige mündliche Anordnung der Kontrolleure zu den festgestellten Mängeln der unteren Tierschutzbehörde kann unverzüglich gehandelt und angeordnet werden. Das Handeln im Interesse der Tiere, dass diese eben keine unnötigen Qualen, Leiden, Schmerzen erleiden, sollte immer unser Ziel der Gesetzgebung und der Unterstützung/Umsetzung sein.
Ein weiterer Kritikpunkt bezüglich der Streichung des Widerspruchsverfahrens ist die Ungleichbehandlung zwischen Haltern von Vieh (Nutztiere), wie es im Gesetz heißt, und den anderen Haltern von Tieren. Sicher ist die Voraussetzung der eigentlichen Bestimmung der Haltung der Tiere recht unterschiedlich. Aber wer sich mit den Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde unterhält, bekommt zur Auskunft, dass es meist dieselben Halter von Vieh sind, die dann auch ihre Haustiere nicht richtig behandeln oder mit ihnen nicht artgerecht umgehen. Es wäre nach der eingebrachten Gesetzesvorlage notwendig gewesen, verschiedene Bescheide für eine Kontrolle zu erlassen, einmal ohne Widerspruch und einmal mit dem Recht des Widerspruchs. Dies wäre ein zusätzlicher Bürokratieaufwand, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten leisten müssen. Dies kann nicht vordergründig das Ziel einer Gesetzesänderung sein. Auch wird hier die vertrauensvolle Arbeit zwischen
den Behörden und den Tierhaltern aus unserer Sicht infrage gestellt, wenn man auf dieser Ebene nur noch die gerichtliche Lösung zulässt. Dies kostet Zeit und viel Geld, eben auch vertrauensvolles gemeinsames Handeln. Denn wir gehen davon aus, dass es Einzelfälle sind, die durch den Gerichtsweg zu klären sind und einer Gerichtsentscheidung bedürfen. Der überwiegende Teil der Halter von Vieh kommt seinen Verpflichtungen in der Haltung der Tiere nach. Sollten dennoch Verstöße festgestellt werden, sind die Halter auch bereit, diese zeitnah im gegenseitigen Einvernehmen zu beseitigen. Also lässt sich doch nur schlussfolgern, dass der Artikel 3 des Gesetzes nicht benötigt wird und daher gestrichen werden kann und sollte. Dies haben wir mit der Einreichung des Änderungsantrags in Vorlage 6/4031 zum Gesetz am 16. Mai 2018, vor einem Jahr, getan
und auf den Weg gebracht. Nun mussten wir im Ausschuss eine Warteschleife nach der anderen drehen. So war der Gesetzentwurf 2018 achtmal auf der Tagesordnung im Ausschuss,
davon fünfmal ohne Beratung abgesetzt oder geschoben, und dreimal 2019, auch hier zweimal ohne Beratung und Aussprache, bis es am 06.06. dieses Jahres zum Abschluss kam. Und der Grund dafür ist, dass die Koalitionsvertreter eigentlich das Gleiche wollten, wie es der Antrag der CDU-Fraktion auch fordert: die ersatzlose Streichung des Artikels 3 des Gesetzes.
Nun ist zum letzten Ausschuss am 06.06. nach 19 Monaten ein Änderungsantrag der Koalitionäre eingereicht worden. Dieser hat – ich sagte es schon – im Grundtenor auch nur die Streichung des Artikels 3 der Gesetzesvorlage zum Inhalt. Aber da man ja einem Änderungsantrag unserer Fraktion nicht zustimmen kann, wurde ein Wort im Gesetzestext in Artikel 1 geändert. Somit wurde der inhaltsgleiche Antrag der CDU-Fraktion vom Mai 2018 abgelehnt und die Ablehnung damit begründet, dass der eigene Änderungsantrag weiter geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, ob das Wort „Verfahrensanweisung“ gegenüber dem bisherigen „Standardarbeitsanweisung“ weitergehend ist, darüber kann man sich sicher lange und ausgiebig streiten. Aber es ist
für uns nicht nachvollziehbar, dass Sie für diese Änderung über ein Jahr gebraucht haben.
Dies lässt nur einen Schluss zu: Sie konnten und wollten nicht über Ihren Schatten springen, um einem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.
Und ich vermute einmal, dass es dazu auch in der Koalition neben Standardarbeitsanweisungen auch Verfahrensanweisungen gibt, wie man mit solchen Fällen umzugehen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns im Interesse der Tiergesundheit und der Tierseuchenbekämpfung sowie der Möglichkeit, durch die Streichung des Artikels 3 gegen Verwaltungsakte ein Vorverfahren durchzuführen, also auch unseres Antrags, dem Gesetz nicht verschließen. Aber wir werden dem Gesetz nicht zustimmen, sondern uns enthalten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Ministerin. Ich habe nur noch eine Frage. Nochmals: Sie sind jetzt gar nicht auf die zwei Worte „Standardarbeitsanweisung“ und „Verfahrensanweisung“ eingegangen. Das wollte ich eigentlich Frau Becker fragen. Aber ist es nicht richtig, dass Sie, wenn Sie unserem Antrag zugestimmt hätten, der sich ja nur durch diese Wortänderung unterscheidet, trotz alledem ein Entschließungsantrag möglich gewesen wäre?
Ich habe meine Frage vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Mir ging es darum: Wenn der Ausschuss unserem Antrag zugestimmt hätte, wäre doch trotz alledem ein Entschließungsantrag zum Gesetz möglich gewesen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, Gesetz zur Neufassung des Thüringer Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetzes und zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften an die Verordnung über amtliche Kontrollen, ein Gesetz, was inhaltlich sicherlich einfacher zu erklären wäre. Aber es ist halt so, wir machen es immer sehr umständlich.
Die meisten Änderungen im Gesetz sind der Anpassung an das europäische und an das Bundesrecht geschuldet. Die Anzuhörenden haben das, wie Frau Pfefferlein schon sagte, in den Stellungnahmen so formuliert und sich nicht dagegen ausgesprochen oder befürwortend ausgesprochen, dass diese Anpassungen erfolgen. Es wird eindeutig die Zuständigkeit geregelt und die Möglichkeit weiterer Entsorgungen über den vorhandenen Zweckverband möglich gemacht. Auch wird ausdrücklich begrüßt, dass die Anordnung der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern wild lebender Tiere aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung keine Gebühren nach sich zieht. Hier ist explizit die Afrikanische Schweinepest zu nennen, die, wie wir wissen, vor unserer Haustür schon aufgetreten ist: in Belgien und Tschechien und in den baltischen Ländern. Diese Gebührenfreiheit hat sicher auch damit zu tun, dass man bei Wildtieren schlecht einen Halter, Eigentümer oder Eigentumsnachweis bestimmen kann.
Aber prinzipiell ist die Regelung gut und trägt im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zur Eindämmung sowie zur schnellen und wirksamen Bekämpfung von Seuchengefahr bei. Gerade der Thüringer Bauernverband hat dies in seiner Stellungnahme begrüßt. Auch die Übernahme der Kosten durch Folgemaßnahmen, die durch eine Anordnungsverpflichtung in einem gefährdeten Gebiet oder in der Pufferzone vorzunehmen sind, wird begrüßt, da hier ein erheblicher Schaden in der Tierhaltung entstehen kann oder entstehen würde und damit auch Existenzen nicht nur bedroht, sondern auch ganze Betriebe verschwinden würden. Auch wenn aufgrund des möglichen unbe
kannten Zeitpunkts eines Austritts und dessen Umfang von nicht kalkulierbaren Kosten ausgegangen wird, können natürlich keine Summen für die Schadensbekämpfung genannt werden, aber eine geschätzte Summe aus den Erfahrungen unserer Nachbarn wäre sicherlich möglich und eventuell darstellbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hoffen wir, dass uns keine Seuche ereilt und wenn, dass die theoretisch geplanten Maßnahmen greifen und uns die Erfahrungen unserer Nachbarn helfen werden. Aber wir wünschen und hoffen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe neben Preisverfall und Wetterextremen nicht noch ein weiteres Szenario, wie so eine Seuche, ereilen wird.
Verehrte Damen und Herren, es gibt auch Kritik am Gesetz, es gibt nicht nur Positives. Hier geht es um die Entsorgungspflicht, die Möglichkeit der Beleihung durch Dritte und die entstehende Kostenübernahme im Regelfall der Beseitigung von ganzen Tierkörpern. Bisher gilt die Drittelregelung und die ist akzeptiert und bewährt. Jetzt steht im Gesetz in § 2 Abs. 1 noch die Beseitigungspflicht durch die Landkreise und kreisfreien Städte und damit gilt diese Drittelregelung in der Kostenübernahme auch noch weiter. Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen macht zu Recht darauf aufmerksam, dass, sollte es zu anderen Auffassungen kommen, dies erneut eine Gesetzesänderung nach sich zieht und das in kurzer Zeitfolge. Die Beleihungen und Verträge müssen mit zweijähriger Vorlaufzeit auf den Weg gebracht werden – also 2020. Wenn es denn gewollt wäre, wäre hier eine gleichzeitige Befassung möglich gewesen, auch wenn die Fristen für die jetzigen Änderungen am Ende des Jahres ablaufen. Damit wäre mit der jetzigen Befassung auch eine mittelfristige Bewertung der Folgen für alle Beteiligten möglich gewesen. So wird es – wie schon gesagt – eine erneute Befassung und eine Novellierung des Gesetzes zeitnah geben müssen.
Es liegt in der Entscheidung des zuständigen Ministeriums, wie die Entscheidungsaufgabe und Beleihung nach 2022 weitergeht, ob es bei den kreisfreien Städten und Landkreisen bleibt oder an Dritte beliehen wird und dann eine kostendeckende Entsorgung für die Tierhalter umgesetzt werden muss.
Sie schreiben zwar für diese Veränderungen auch die Beteiligung der Körperschaften im Gesetz fest, aber ist es denn überhaupt notwendig? Die Landkreise und kreisfreien Städte schreiben in ihrer Stellungnahme, dass sie für den weiteren Fortbestand des Zweckverbands und damit auch für die Kostenübernahme in der Drittelbeteiligung sind. Warum al
so hier die Ungewissheit für die Beteiligten im Gesetz?
Auch der Bauernverband und der Verband der Thüringer Schaf- und Ziegenzüchter machen in diesem Punkt auf die entstehenden finanziellen und materiellen Mehrbelastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe aufmerksam und fordern hier noch einmal das Überdenken der Gesetzesänderung in diesem Punkt ein und lehnen ihn strikt ab, denn es werden gerade die kleinen Betriebe und Akteure, die in der Landschaftspflege unterwegs sind, dadurch mehr belastet.
Meine Damen und Herren, das Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ist in diesem Bereich gut aufgestellt. Die Beseitigungspflicht sollte auch weiterhin bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen und das über 2022 hinaus, um einerseits eine frühzeitige und umfassende Seuchengefahr zu erkennen und abzuwehren, aber auch, um andererseits die Belastungen für die Tierzüchterinnen und -züchter und Halterinnen und Halter von Tieren nicht weiter zu erhöhen.
Die weiteren Änderungen im Artikelgesetz beziehen sich im Wesentlichen ebenfalls auf Anpassungen an das EU-Recht und würden von der CDU-Fraktion mitgetragen. Aber aus den eben genannten Gründen werden wir der Gesetzesvorlage nicht zustimmen und uns enthalten. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Schülerinnen und Gäste! Besonders begrüße ich die 60 Schüler der neunten Klassen des Friedrichgymnasiums in Al
tenburg. Seien Sie herzlich willkommen hier im Plenarsaal!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die rot-rot-grüne Koalition im Dezember 2018 den Gesetzentwurf eingebracht hat, haben sich die Ereignisse zu diesem Themenkomplex im wahrsten Sinne des Wortes überschlagen und aus unserer Sicht zu einer völlig neuen Bewertung geführt.
Hinsichtlich der grundsätzlichen bzw. inhaltlichen Bewertung des Gesetzentwurfs durch meine Fraktion erlaube ich mir den Verweis auf meine Ausführungen in der 135. Plenarsitzung am 14. Dezember. Neu – und damit für die heutige Beratung entscheidungsrelevant – sind allerdings die von den Koalitionsfraktionen im Zuge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 29. Januar veranlassten Änderungen und Entscheidungen zu diesem Gesetzentwurf. Konkret beziehe ich mich hier auf den Änderungsantrag der Koalition in Vorlage 6/5381 vom 21. März 2019 sowie die von RotRot-Grün im Innen- sowie im Justizausschuss getroffene Entscheidung zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.
Kritisch bewertet meine Fraktion zunächst die Entscheidung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nach vorn und damit nur wenige Wochen vor die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 zu legen. Hierzu hat das Innenministerium sowohl im Innenals auch im Justizausschuss ausführlich Stellung genommen und auf die rechtlichen sowie tatsächlichen Bedenken bezüglich möglicher Wahlanfechtung im Hinblick auf die Neufassung von Wählerverzeichnissen durch die Kommunen hingewiesen.
Insoweit will ich nur am Rande ergänzen, dass die bereits genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts keine unmittelbare Wirkung auf die Wahlrechtsausschlüsse im Freistaat haben, sodass gegenwärtig überhaupt keine Eile geboten ist. Überdies – und das ist der zweite Kritikpunkt – wurde eine nach unserer Auffassung zwingend gebotene nochmalige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nur sporadisch, aber auf keinen Fall im Rahmen einer vom federführenden Ausschuss offiziell beschlossenen Anhörung durchgeführt.
Anders kann ich die von Rot-Rot-Grün am 21. März veranlasste Prüfbitte gegenüber den Spitzenverbänden jedenfalls nicht einstufen, zumal die eingeräumte Frist nicht einmal eine Woche betrug und
überdies die Koalition die Beschlussempfehlung des Ausschusses gleichwohl auf den Weg brachte.
Nein.
Dies grenzt schon fast an Rechtsbeugung, alles nur um ein Vorhaben auf Biegen und Brechen so schnell wie möglich umzusetzen. Dementsprechend kritisch und ablehnend fiel dann auch die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 26. März, diese Woche, aus. Hierzu erlaube ich mir verkürzt zwei Zitate, Frau Präsidentin: Der Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag erachten die vom Innen- und Kommunalausschuss – also von Rot-Rot-Grün – gesetzte Anhörungsfrist von weniger als vier Tagen als unangemessen kurz. – Und ein weiteres und abschließendes Zitat: Die kommunalen Spitzenverbände bitten Sie um Mitteilung, wie eine ordnungsgemäße und vor allem rechtmäßige Anhörung in diesem Gesetzgebungsverfahren gewährleistet werden kann. – Die Ausführungen machen mehr als deutlich, dass das parlamentarische Verfahren durch die Koalition hier ohne Not und völlig unnötig beschleunigt wird und zugleich elementare parlamentarische Abläufe negiert werden. Ungeachtet der mit dem Gesetzentwurf eigentlich beabsichtigten Intention, nämlich der Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse, sehen wir hier die Gefahr, dass das Gesetz bereits aus formalen Gründen zum Scheitern verurteilt ist, sollte das parlamentarische Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das bedeutet nach unserer Auffassung zwingend, das Gesetz noch einmal an den Innenausschuss zu überweisen und eine fristgemäße Anhörung zu beschließen. Dass hierdurch der von Rot-Rot-Grün gewünschte Termin des Inkrafttretens nach hinten rückt, kann und darf nicht das Kriterium für eine heutige Entscheidung sein. Insoweit empfehle ich dringend die Lektüre der Stellungnahme der Spitzenverbände.
Ich möchte aber an dieser Stelle noch einmal betonen: Wir als CDU-Fraktion sind nicht von Grund auf gegen den Gesetzentwurf. Wir begrüßen vielmehr die Diskussion zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen. Auch stehen wir der Tendenz, möglichst wenig Menschen von der Möglichkeit zu wählen auszuschließen, positiv gegenüber, denn Demokratie lebt von der Mitgestaltung und der Beteiligung möglichst aller Glieder der Gesellschaft. Wir kritisie
ren aber die Vorverlegung des Inkrafttretens des Gesetzes und die Vorgehensweise, die unnötigerweise an den Tag gelegt wurde, um diesen Termin um jeden Preis zu halten. Es wird Sie daher nicht verwundern, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 22.03. ablehnen wird. Wir beantragen die Rücküberweisung an den Innenausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung nach Leistungen der Pflegeversicherung zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
In der Pflegeversicherung werden die Leistungen einer Haushaltshilfe als „hauswirtschaftliche Versorgung“ oder „Hilfen bei der Haushaltsführung“ bezeichnet. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören ganz bestimmte Aktivitäten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist der Adressat der Leistungen einer Haushaltshilfe?
2. Welche Aktivitäten werden unter „hauswirtschaftlicher Versorgung“ und „Hilfe bei der Haushaltsführung“ subsummiert?
3. Welche Kriterien müssen Dienstleister erfüllen, damit sie eine landesrechtliche Zulassung bekommen, die eine Abrechnung mit der Pflegeversicherung ermöglicht?
4. Unter welchen Voraussetzungen sind welche Entlastungsbeiträge im Rahmen der Pflege übertragbar in Folgejahre?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Enteignung der Pflegebedürftigen stoppen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schon eine schwere Aussage und aus unserer Sicht pauschal nicht richtig. Ja, die Pflegeversicherung basiert auf einer Teilversicherung, wie Herr Kubitzki schon sagte, und ist keine Vollversicherung. Als solche war sie bei der Einführung in den Neunzigerjahren auch nicht gedacht. Und es ist auch richtig, dass sich in den letzten 25 Jahren die Uhren weitergedreht haben und wir heute andere Bedingungen haben, vor anderen Herausforderungen stehen. Und da macht natürlich besonders der demografische Wandel in der heutigen Situation das alles komplexer und schwieriger. Dieser Landtag hat sich zu dieser gesellschaftlichen Aufgabe schon mehrfach sehr intensiven Diskussionen unterzogen und auch im Haus bekannt. Ich erinnere daran, dass wir hier 2012 einen Thüringer Pflegepakt beschlossen haben und er 2015 gemeinschaftlich erneuert wurde. Dass diese neuen Rahmenbedingungen auch zu einer Kostenerhöhung führen, haben nicht zuletzt die Akteure auf dem Pflegemarkt immer wieder vorhergesagt.
Ich möchte an dieser Stelle aber darauf hinweisen: Wir stehen zu dem Pflegepakt und seinen Zielen. Die erzielten Ergebnisse in der Bezahlung sind richtig und wichtig. Sie steigern die Attraktivität des Berufs, des Images und stehen deshalb nicht zur Diskussion. Aber wir müssen uns schon Gedanken machen, wie die Pflege als gesellschaftliche Aufgabe auch zukünftig bezahlt werden soll. Dabei ist eine unterstützende Kofinanzierung über Steuern
schon als eine Möglichkeit neben einer Steigerung der Beiträge zur Pflegeversicherung zu betrachten. Auch die Festschreibung des Eigenanteils an der Pflege ist ein Baustein im Konstrukt der Finanzierung.
Aber dabei pauschal von einer Enteignung zu sprechen, ist nicht gut und verbreitet Angst. Sie wissen genauso gut wie wir, dass es eine Einzelfallprüfung gibt, die sicher für den Einzelnen auch nicht einfach ist. Aber es gibt heute schon das Schonvermögen, sowohl für den zu Pflegenden als auch für den eventuell Unterhaltspflichtigen. Selbstgenutztes Wohneigentum muss nicht zwangsläufig veräußert werden, der Ehepartner kann im Haus oder in der Wohnung bleiben und auch die Kinder haben Selbstbehalt für ihren Lebensunterhalt von 1.800 Euro bei Singles, von 3.204 Euro pro vierköpfige Familie. Auch das Einkommen über dem Selbstbehalt wird nur anteilmäßig auf die Unterhaltsunterstützung angerechnet. Die Altersvorsorge in ihren verschiedenen Formen liegt bis zu 5 Prozent des Jahreseinkommens ebenfalls im Schonvermögen. Auch Rücklagen für Sanierungsarbeiten an den eigenen Immobilien sind laut eines BGH-Urteils von 2013 nicht zwingend aufzulösen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen also um die schwierige Situation nicht nur des Pflegepersonals, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Aus- und Weiterbildung, sondern auch der heutigen und zukünftigen Finanzierung der Pflege.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei kurze Aussagen zur Finanzierung ansprechen. Zum Ersten ein Gutachten – von ver.di 2012 in Auftrag gegeben – von Prof. Lüngen aus Osnabrück. Herr Lüngen sagte damals schon, dass zu diesem Zeitpunkt die Vollversicherung der Pflege 13,25 Milliarden Euro zusätzlich kosten würde, und das vor dem Pflegestärkungsgesetz II, vor der Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade 2017.
Und noch eine zweite Meinung durch die PKV. Laut PKV würde die Vollversicherung entweder eine Beitragserhöhung auf sofort 6 Prozent oder ebenfalls Milliardenzuschuss bedeuten. So die Aussage 2018.
Zusätzlich müssen wir das alles mit dem Wissen betrachten, dass jetzt und heute noch die geburtenstarken Jahrgänge in die Pflegeversicherung einzahlen. Aber in zehn/fünfzehn Jahren werden die ersten dieser Jahrgänge als Einzahler wegfallen. Zusätzlich werden sie später Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen oder nehmen müssen.
Ein weiterer Punkt ist der Bedarf an Pflegeplätzen, der sich in den kommenden Jahren entwickeln wird.
Wer wird diese Menschen pflegen, wo wir heute schon von Fachkräftemangel sprechen und in Thüringen allein circa 25.000 Pflegekräfte bis 2035 ersetzen und ergänzen müssen?
Wir sollten mit diesem Wissen auf der einen und der gegebenen Notwendigkeit auf der anderen Seite immer auch die Folgen der Finanzierung und der Belastung der öffentlichen Haushalte beachten und genau beleuchten.
Ich bin gleich fertig – einen Satz noch.
Dabei müssen wir alle Rahmenbedingungen und Folgen in die Waagschale werfen und prüfen, wie wir die Aufgaben für die Menschen und mit den Menschen lösen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Lehmann! Ich glaube, Frau Mühlbauer hat es heute schon mal gesagt: Der Wahlkampf hat begonnen. Und das war ja eine gute Kampfansage, obwohl wir ja in Berlin, denke ich, an einem Strang ziehen, eine gemeinsame Kommission eingerichtet haben und dabei sind, das Ziel 2024 mit der Angleichung des Rentenwerts, der Beitragshöhe und des Rentenniveaus zu vereinbaren.
Aber wir als Thüringer CDU-Fraktion haben die Menschen, die nach der Wende ihrer Heimat treu geblieben sind und die nicht in die westlichen Nachbarbundesländer abgewandert sind, nicht – wie Sie sagen – aus den Augen verloren. Das Leben dieser Menschen, die in der Zeit des Umbruchs mitten im Berufsleben standen, ist oft geprägt – Sie sagten es – von Unterbrechungen des Arbeitslebens, niedrigen Löhnen, Arbeitslosigkeit, Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Leiharbeit, Umschulung, Weiterbildung und Neustart im Beruf, aber auch durch den Schritt in die Selbstständigkeit. Einem Teil der Thüringer Bevölkerung ist der Neustart aber nicht gelungen. Sie schafften es nicht aus dem Niedriglohnsektor heraus. Sie stehen aber trotzdem an ihrem Arbeitsplatz jeden Tag ihren Mann und ihre Frau und haben für die Gesellschaft
wichtige Aufgaben erfüllt oder übernommen und das bis heute. Aber auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Berufsleben wieder gut Fuß gefasst haben, konnten zwischenzeitlich – und das ist leider so – nur geringe Einzahlungen auf ihr Rentenkonto verbuchen. Vergessen wir nicht all jene, die in Bereichen tätig sind, in denen es ihnen auch heute kaum möglich ist, von ihrem Arbeitslohn ein angemessenes Leben zu führen oder auch Rücklagen für das Alter zu bilden.
Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion möchten, dass sich die Leistung im Berufsleben lohnt und sich auch im Rentenalter auszahlt. Wir arbeiten daran, dass gerade Geringverdienern bereits nach 35 Berufsjahren eine Grundrente zusteht. Dabei sollten Erziehungs- und vor allem auch Pflegezeiten angerechnet und stärker berücksichtigt werden. Dass die von uns angestrebte Grundrente über der Grundsicherung liegen muss, ergibt sich schon allein daraus, dass derjenige, der sein Leben lang tätig war, im Alter auch mehr Geld zur Verfügung haben soll als derjenige, der nicht gearbeitet hat oder weniger eingezahlt hat. Daher arbeiten wir an einer Grundrente, die für alle 10 Prozent über der Grundsicherung liegen soll und muss. Eine Grundrente kann helfen, Abstiegs- und Existenzängste zu mildern. Dazu kann auch die von uns angestrebte Verbesserung der Verschonungsregelung für selbstgenutztes Wohneigentum beitragen.
Aber auch eine Grundrente muss Leistungen und Lohn berücksichtigen. Daher sollte eine Grundrente nicht nur pauschal Renten ausbessern, sondern trotzdem noch Unterschiede zwischen Beitragsjahren und Beitragshöhe widerspiegeln. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz steht der Fahrplan für die Angleichung des Rentenwerts bis 2024 fest. Glücklicherweise ist inzwischen auch bundesweit die Problematik der gebrochenen Erwerbsbiografien in den ostdeutschen Bundesländern nach 1990 in den Fokus gerückt. Und dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir eine eigenständige Lösung und dafür werden wir uns auch starkmachen. Nur wenn wir diese besonderen Voraussetzungen im Blick behalten, kann bei der Diskussion über eine schnellstmögliche Einführung einer Grundrente gewährleistet werden, dass die Rentnerinnen und Rentner in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen davon profitieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Problem, das wir mit der Grundrente lösen möchten, mag heute noch überschaubar sein. Aber gerade in den kommenden Jahren wird es deutlich an Bedeutung zunehmen. Die Menschen, die zur Wendezeit zwischen 30 und 40 Jahre alt waren, mussten in den 90er-Jahren oft größere Einschnitte in ihrer Berufsbiografie hinnehmen. Diese Generation geht jetzt aktuell in Rente bzw. steht vor dem Rentenalter. Diese Menschen dürfen wir mit ihren zunehmenden Ängsten nicht allein lassen und eine gesi
cherte Grundrente ist dabei ein wichtiger Schritt. Es ist richtig und wichtig – bei allem, was Frau Lehmann uns vorgeworfen hat –, dass wir darüber reden und handeln und den zukünftigen Rentnern und Rentnerinnen da eine gewisse sichere Zukunft geben. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute ist die erste Lesung des Gesetzes von Rot-Rot-Grün zur Beseitigung der Wahlrechtsausschlüsse. Sie wollen hier das Thüringer Kommunalwahlgesetz und das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag in den §§ 2 und 4 in den jeweiligen Gesetzen ändern und wollen die Absätze 2 und 3 komplett streichen und damit den Tatbestand auf den Richterspruch allein beschränken, so wie Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein. Dabei berufen Sie sich insbesondere auf die Erfüllung des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. In diesem Artikel 29 sind die Vertragsstaaten verpflichtet und haben sich dazu selbst verpflichtet, eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Die Forderungen in Buchstabe b) des Artikels 29 sind in Deutschland schon weitestgehend umgesetzt, so stellen es mehrere Berichte unabhängig voneinander fest. Hier ist eine aktive Förderung eines Umfelds festgelegt, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung gleichberechtigt mit anderen an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. Dazu zählt unter anderem die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen und an Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien, aber auch die Bildung von und die Mitarbeit in Organisationen von Menschen mit Behinderungen.
Abschnitt a) verlangt sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter und Vertreterinnen. Das schließt auch das Recht und die Möglichkeit ein, zu wählen und gewählt zu werden.
Das ist richtig so und findet auch eine gesellschaftliche Unterstützung und Konsens. Sie fordern aber nun, das Wahlrecht nicht von den vermeintlichen Fähigkeiten eines Menschen abhängig zu machen, sondern vielmehr dazu nötige Hilfen zur Verfügung zu stellen. Ob und wie das ermöglicht werden könnte, darüber sollten wir in den entsprechenden Ausschüssen reden.
Da der Bund und die EU sich dieses Themas bisher noch nicht angenommen haben, obwohl es – wie hier mehrfach gesagt wurde – gerichtlich so entschieden worden ist, sehen wir es ein wenig skeptisch, ob Thüringen hier mit vorangehen soll oder ob es nicht besser wäre, eine gute Lösung für alle Wahlen voranzubringen, weil es den Menschen letztendlich schwer zu erklären sein wird, weshalb sie bei Kommunal- und Landtagswahlen mitwählen dürfen und bei Europa- und Bundestagswahlen nicht. Nehmen wir als Beispiel nur einmal den 26. Mai 2019, wo wir verbundene Wahlen haben –
wenn ich auch weiß, Ihr Gesetz wird erst 2020 in Kraft treten –: Wie wollen wir den Menschen sagen, dass sie beim Wahllokal einen Wahlschein bekommen werden und den anderen Wahlschein nicht bekommen werden und nicht mit wählen dürfen?
Unter Buchstabe a) des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention wurde festgelegt, dass die Wahlverfahren, Einrichtungen und Materialien geeignet, zugänglich, leicht verständlich und handhabbar sind. Hier sind die Kommunen, die Städte und Gemeinden bei jeder Wahl angehalten, für barrierefreie Wahllokale zu sorgen. In den meisten Fällen gelingt es auch und dafür gilt den Organisatoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen ein recht herzlicher Dank. An dieser Stelle finden wir es als CDU-Fraktion wichtig zu schauen, in welchen Bereichen wir bereits ohne Gesetzesänderung Voraussetzungen schaffen können und müssen, um Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen – nicht nur bei Wahlen, sondern auch im alltäglichen politischen und gesellschaftlichen Leben. Hier ist auch das Gesetz zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu nennen, ein Landesgesetz, auf das wir schon seit Längerem warten.
Nach wie vor sucht man auch oft vergebens nach Formularen oder Informationen in einfacher Sprache. Nach wie vor sind Zugänge zu Informationen, Bildung oder Weiterbildung durch fehlende niedrigschwellige Angebote noch verbaut. Aber darüber wollen und müssen wir in diesem Zusammenhang reden, um grundlegende Voraussetzungen zu schaffen. Um den Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte politische Willens- und Meinungsbildung zu ermöglichen, muss es keine Gesetzesänderung werden. Hier steht zuerst der Handlungsbedarf bei der Sicherstellung der Grundvoraussetzungen. Die Prüfung der Gesetzesänderungen möchten wir gern zur weiteren intensiven Beratung an den zuständigen Ausschuss, den Innen- und Sozialausschuss, überweisen und wir werden die Beratung als Fraktion gern – natürlich auch positiv – begleiten. Dabei wäre es natürlich von Interesse, was die beiden Länder, die es schon eingeführt haben, für Erfahrungen damit haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss: Die CDU-Fraktion, wir sagen Ja, Ja zur weiteren Verbesserung, zur Teilhabe und zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen – hier mit Blick auf die politisch aktive und passive Teilnahme im Sinne des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung.
Meine Damen und Herren, ich hätte hier bei der Einführung des Gesetzes, Frau Müller, vielleicht noch mal eine Richtigstellung oder eine Klarstellung gebraucht. Sie sprechen bundesweit von 81.000 Menschen in der Vollbetreuung und allein in Thüringen wären es laut Ihrem Antrag 40.000. Hier wäre
eine Richtigstellung wichtig, ob allein in Thüringen 40.000 Menschen unter diese Behinderung im normalen Wahlrecht fallen. In Ihrem Antrag steht es oben so drin. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kubitzki, Sie haben ja schon vieles inhaltlich genannt, nichtsdestotrotz möchte ich noch mal die Sichtweise der CDU-Fraktion zu diesem Thema darlegen.
Dass der Pflegenotstand und die Auswirkungen sowie die Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, nun schon zum wiederholten Male Themen dieses Hauses sind und dass wir auf Bundesebene fast täglich dazu neue Möglichkeiten und Lösungsvorschläge bekommen, ist erst einmal unbestritten. Dass dieses Thema sensibel ist und mit größtem Respekt angepackt werden muss, steht auch außer Frage. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in der AfD, auch wir haben zuletzt im April dieses Jahres, beispielsweise in der Drucksache 6/ 3968, ausgiebig und kritisch über das Thema „Pflegeschlüssel“ gesprochen. Wir haben uns über Lösungsansätze ausgetauscht und die CDU-Fraktion hat einen Alternativantrag gestellt, der auch schon über das Thema „Pflegeschlüssel“ hinausgereicht hat. In den Anträgen sind Wege umfangreich und weitgehend inhaltsreich beschrieben. Mit der Drucksache 6/3968 wurde ebenfalls schon im April ein weitreichender Beschluss zum Thema vorgelegt.
Aber ich möchte doch kurz inhaltlich auf Ihren Antrag eingehen. Sie fordern die Landesregierung auf, aus dem Fachkräfteüberangebot der osteuropäischen Nicht-EU-Staaten eine aktive Initiative auf Bundesebene zu initiieren, um sie für Thüringen zu gewinnen. Da frage ich mich als Erstes: Woher wissen Sie – und Herr Kubitzki hat das auch schon gefragt –, dass es in der Ukraine ein Fachkräfteüberangebot gibt? Denn dass es ein Angebot aus diesem Staat für Pflege gibt, heißt doch noch lange nicht, dass es dort ein Überangebot von Fachkräften gibt. Aber das scheinen Sie ja doch besser zu wissen.
In Punkt 2 fordern Sie eine bessere Vernetzung aller Akteure, um eine bessere Rekrutierung zu erreichen. Hier nennen Sie wieder insbesondere die Westukraine. Die Antwort, warum Sie hier gerade die Westukraine hervorheben, bleiben Sie auch in der Begründung schuldig. Wenn Sie immer wieder auf Fachkräfte und Arbeitskräfte aus der Westukraine abstellen, ist die Frage nach dem Hintergrund ja nur berechtigt, zumal es in der Region Nordthüringen – und das möchte ich hier noch mal ganz besonders betonen –, in Ilfeld in der Neanderklinik, schon seit Jahren sehr positive Aktivitäten gibt, und das nur mit Unterstützung und Begleitung des örtlichen Abgeordneten Egon Primas, der sich hier per
sönlich sehr stark engagiert. Hier werden schon seit 2013 erfolgreich ausgebildete Pflegefachkräfte und junge Menschen aus der Westukraine für die Ausbildung zu Pflegehilfskräften und -fachkräften gewonnen und eingesetzt. Nachzulesen ist das in der „Thüringer Allgemeinen“, im Lokalteil, vom 17.02.2018.
In der Ukraine hat sich 2016 auch der Deutsch Ukrainische Pflegeverband e. V. gegründet. Auch das gibt es schon. Er ist eng mit dem Deutschen Pflegeverband verbunden. Des Weiteren ist auch eine Vernetzung über diesen Pflegeverband mit überörtlichen und örtlichen Akteuren vorhanden, so zum Beispiel mit der Arbeitsagentur, der LEG und dem Nordthüringer Unternehmerverband, um nur einige zu nennen. Auch hier läuft Ihr Antrag ins Leere.
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse war hier ebenfalls schon mehrfach Thema. Sie können gern unseren Alternativantrag vom April-Plenum nachlesen. Also auch dieses Thema ist nicht neu hier. Weiterbildungskurse in Deutschland und hier in Thüringen für die zugelassenen Pflegekräfte, das ist auch in unserem Alternativantrag nachzulesen. So sollte geprüft werden, ob der geforderte Sprachnachweis von B2 auf B1 abgesenkt und dieses nach der Arbeitsaufnahme in Deutschland schnellstmöglich mithilfe von Fördermöglichkeiten auf B2 erhöht werden kann, um damit die sprachliche Hürde etwas zu senken. Auch das hier bisher noch zu lange Andauern bis zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse war bereits Inhalt unseres Antrags. Zur besseren Bezahlung haben sich alle hier im Haus sitzenden Fraktionen bekannt, auch wenn es verschiedene Ansätze für den Weg dahin gibt. Der Thüringer Pflegepakt sagt etwas über die notwendigen familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und zum Image des Pflegeberufs aus. Dieser Pakt wurde 2012 und 2015 hier fraktionsübergreifend bestärkt und beschlossen. Sowohl die Aus- und Weiterbildung der Pflegehelfer als auch der Pflegefachkräfte war Thema unseres Alternativantrags. Wir wollen, dass Thüringen die Voraussetzungen – das hat Herr Kubitzki eben noch mal betont – für die Ausbildung und Weiterbildung selbst schafft und den prognostizierten
Fachkräftebedarf und dessen Deckung aus eigener Kraft voranbringt und hier vor Ort vorhandene Potenziale noch besser nutzt. Die Aufgaben- und Ergebniskritik der zentralen Auslands- und Fachvermittlung auf Bundesebene mag eine gut gemeinte Forderung sein, aber es obliegt der Agentur für Arbeit und damit dem Bund, hier auch ständig die Ergebnisse zu erfragen und zu bewerten.
Sehr geehrte AfD-Kollegen, Sie sehen also, Ihr Antrag ist weder notwendig, noch wirft er neue Probleme auf oder nennt Aspekte, die nicht bekannt sind oder bereits durch dieses Gremium hier behandelt wurden. Nein, meine Damen und Herren der AfD, Ihr Antrag geht in allen Punkten inhaltlich nicht so weit, wie die bisher gestellten und beschlossenen Anträge. Im Gegenteil – Sie schränken die Personengruppen ein, die für die mögliche Ergänzung zum Arbeitsmarkt, und hier im Speziellen für die Pflege, infrage kommen. Für Sie scheinen hier nur osteuropäische Nicht-EU-Länder in Betracht zu kommen. Und selbst diese – es wundert mich, dass Herr Kubitzki nicht darauf eingegangen ist – begrenzen Sie dann noch mal auf kulturkompatible Fachkräfte. Diese Variante wird so von uns nicht mitgetragen und wird es mit uns nicht geben,
denn auch im Kosovo, Albanien oder Vietnam und auf den Philippinen leben Menschen, um die potenziell auch für unseren Arbeitsmarkt geworben werden kann, auch wenn deren Einwohner aus Ihrer Sicht nicht kulturkompatibel sind. Zumal wir nicht erst in Zukunft zu pflegende Menschen haben werden, die auch anderen Glaubens sind und andere kulturelle Hintergründe haben. Wie sollen wir denn mit diesen Menschen Ihrer Ansicht nach umgehen? Ist es deshalb nicht auch gerechtfertigt, Pflegekräften mit gleichen Ansichten, Hintergründen, Glaubenseinstellungen den Zugang zum Pflegeberuf zu ermöglichen, solange sie darin ihre Berufung sehen? Also, sehr geehrte Mitglieder der AfD, Ihr Antrag ist weder sachlich noch inhaltlich notwendig. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! „Thüringer Tierärzte im Spannungsfeld von Bürokratie, Wirtschaftlichkeit und Tierschutz“ – so heißt das Thema. Der Ärztekongress in Weimar am 07. und 08.09. hat gezeigt, dass sich die Tierärzteschaft in der Tiermedizin in die allgemeine und allgegenwärtige Fachkräfteproblematik in diesem Land einreiht. Nicht nur thüringenweit, auch bundesweit wird diese Problematik deutlich, wenn man von der Bundestierärztekammer und ihren Veröffentlichungen liest. Dies hat verschiedene und vielschichtige Gründe. Das Thema ist aus unserer Sicht sehr komplex und wichtig. Nicht zuletzt, weil auch die Lebensmittelüberwachung hier als Landesaufgabe mit betroffen ist, kann es mit einer Aktuellen Stunde und fünf Minuten Redezeit nicht abgetan sein. Daher kündige ich jetzt schon für die CDU-Fraktion einen SB-Antrag für den Ausschuss an, denn es gibt viele Themen, die hier besprochen werden müssen.
Ich möchte hier nur einige Themen kurz benennen, zu denen wir auch von der Landesregierung Genaueres wissen wollen, zum Beispiel zur Tierarztpraxisstruktur und deren flächendeckenden Absicherung zum Wohl der Tiere, zur Ausbildungssituation von Tierärzten und deren Weiterbildung. Wir erwarten eine Stellungnahme zu den Forderungen des 28. Deutschen Tierärztetags in Dresden, Informationen zur Notdienstabsicherung im gesamt Spektrum der Tiermedizin, zur Besetzung in den Amtstierarztstellen in Thüringen, zur Besetzung der Stellen im Landesamt für Verbraucherschutz, zur Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung als Rahmenbedingung für Tierarztpraxen, zu den Möglichkeiten der Digitalisierung in der täglichen Arbeit eines Veterinärs und schlussendlich: Wie steht es um die Umsetzung des Verbraucherschutzes? Ist das Land noch in der Lage, Vorschriften umzusetzen, wie zum Beispiel die Kontrolldichte?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so leben in Thüringen zwar über 990 Veterinärmediziner. Das scheint aber aus den genannten Gründen nicht für die flächendeckende Versorgung auszureichen. Ein Drittel der Mediziner ist allein schon über 70 und älter. 165 arbeiten im öffentlichen Dienst, zum Beispiel in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. So bleibt nur noch knapp die Hälfte für die anstehenden Aufgaben übrig. Außerdem reicht die Praxenstruktur von reinen Nutztierpraxen über verschiedene Arten von Kleintierpraxen bis hin zu Kombinationen aus den verschiedenen Zweigen der Tiermedizin in den Praxen. Dies macht die Abdeckung von Notdiensten schwierig, da ein Veterinär einer Kleintierpraxis oft nicht über die alltäglichen Erfahrungen eines Veterinärs einer Nutztierpraxis verfügt. Somit ist die Vertretung manchmal eng oder es werden vor allem im Notfall weitere Wege für die Tierhalter bzw. auch für die Veterinäre notwendig, um die Tiere ausreichend und umfänglich zu behandeln. Dabei kommt es schon zu schwierigen Situationen, wie der „MDR Thüringen“ berichtete – der Kollege sagte es –: Gerade im ländlichen Raum kommt es zu Versorgungsengpässen. Exemplarisch wurden hier der Unstrut-HainichKreis, der Kyffhäuserkreis und der Kreis Eichsfeld genannt, wo jetzt schon der Notdienst nicht in vollem Umfang realisiert werden kann.
Es gibt aber auch noch weitere Gründe für diese Situation. Ein Grund ist die immer mehr aufwachsende Bürokratie mit Nachweispflichten und Dokumentationen. Ja, die Nachweispflichten machen auch vor den Tierärzten nicht halt. Aber hier sind auch immer die Notwendigkeiten und der damit verbundene Nutzen zu hinterfragen. Beispielhaft unstrittig ist hier die Arzneimittelsicherheit zu nennen und damit der Umgang mit Medikamenten und hier insbesondere bei Nutztieren die Wirkung von Wirkstoffen
im Hinblick auf die spätere Nutzung der Tierprodukte.
Zum 28. Deutschen Tierarzttag in Dresden hat sich der Berufszweig der Veterinärmediziner mit den zukünftigen Situationen beschäftigt und diese diskutiert. Sie haben das in drei Foren getan: mit „Kleintierpraxis 2030“, „Nutztierpraxis 2030“ und „Amtstierarzt 2030“. Lassen Sie uns gemeinsam den Prozess aktiv mit unseren Mitteln und Möglichkeiten begleiten!
Zusammenfassend noch einmal: Wir möchten von der Landesregierung wissen, wie sie das Problem einschätzt. Zur Behandlung der Problematik reichen mir – das habe ich schon gesagt – die fünf Minuten nicht aus. Vielmehr müssen wir im Ausschuss eine umfassende Beratung dazu durchführen. Wir werden beantragen, dass die Landesregierung dazu berichtet, denn da wollen wir wissen, was unternommen wird, wie den Nachwuchssorgen, der Notdienstproblematik, der Praxisstruktur in Thüringen und der Bürokratieentlastung zu begegnen ist. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes hat mit der Drucksache 6/4794 den Landtag erreicht und wurde am 13.12.2017 erstmals beraten. Es wurde in der Plenarsitzung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Als federführender Ausschuss wurde der Innenausschuss bestimmt. In seiner 51. Sitzung am 18.01.2018 beschäftigte sich der Innenausschuss erstmalig mit dem Gesetzentwurf und hat eine mündliche sowie eine schriftliche Anhörung beschlossen, die am 13.03.2018 in einer siebenstündigen Sitzung durchgeführt worden ist. Es wurden 14 mündlich Anzuhörende geladen. Mit der Vorlage 6/3901 vom 12.04.2018 legte die Landesregierung die Antworten, die innerhalb der Anhörung nicht gegeben werden konnten, vor. Es gab innerhalb der Anhörung 30 Änderungsvorschläge zu dem Gesetz. Mit der Vorlage 6/3909 legte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Gesetz vor. In seiner 55. Sitzung am 19.04.2018 befasste sich der Innen- und Kommunalausschuss mit der Auswertung der Anhörung und des Änderungsantrags der CDU-Fraktion, vertagte den Tagesordnungspunkt erneut und mit der Vorlage 6/3916 wurde durch die Landesregierung eine Länderumfrage speziell zum Gesetz und da inhaltlich zu den Schiedsstellen vorgelegt. Am 15.05.2018 wurde dem Ausschuss gemäß § 79 der Geschäftsordnung ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage 6/4035 vorgelegt. Am 17.05.2018 beschäftigte sich der Innenausschuss erneut mit dem Gesetz und den Vorlagen sowie den Änderungen zu dem Gesetz und beschloss eine erneute schriftliche Anhörung bis zum 12.06.2018, im Wesentlichen mit den Verbänden, mit dem Gemeinde- und Städtebund, mit dem Landkreistag sowie dem Thüringer Feuerwehrverband. In seiner 58. Sitzung am 14.06. befasste sich der Innenausschuss abschließend mit dem Gesetz und beschloss die Annahme des Gesetzes mit den Änderungen. Ebenfalls hat am selben Tag, am 14.06., der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit abschließend beraten und das Gesetz zur Empfehlung freigegeben. Somit liegt heute dem Plenum in der Drucksache 5/5844 vom 14.06. die Beschlussempfehlung zur Änderung des Gesetzes vor. Danke.
Sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken“ – auch nach anderthalb Jahren Laufzeit des Antrags hat sich nichts am Inhalt und am Diskussionsbedarf über dieses Thema geändert. Dies hat auch die sehr intensive und zeitlich aufwendige Anhörung gezeigt, so wie sie Kollegin Leukefeld eben schon in ihrer Berichterstattung genannt hat.
Wir haben bereits vor einem Jahr gesagt und sagen es heute wieder als CDU-Fraktion: Wir dürfen die Entwicklung der Armut und der Armutsgefährdeten nicht aus dem Fokus verlieren und müssen alles daran setzen, dass jeder sein Leben und dessen Möglichkeiten bestmöglichst gestalten und nutzen kann – dies auch und nicht nur durch Bildung, Arbeit mit gerechter Bezahlung und durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Aber die Zeit hat sich in den 18 Monaten weitergedreht und einiges ist ja doch passiert. Nicht zuletzt
mit der Bildung der neuen Bundesregierung wurde inzwischen vieles von dem auf den Weg gebracht, was Sie in Ihrem Antrag unter Punkt 3 ansprechen und fordern – so zum Beispiel die Angleichung des Rentensystems. Hier wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die für eine langfristige Sicherung inhaltlich berät und einen Vorschlag für die Regierung erarbeitet. Die Mütterrente wird auf die Eltern erweitert, die drei und mehr Kinder vor 1992 erzogen haben. Die Grundrente soll für alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, 10 Prozent über der Grundsicherung liegen, und das unter Anrechnung der Erziehungs- und Pflegezeiten.
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt soll sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt zum Beispiel durch Lohnkostenzuschuss erfolgen. Das schließt Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel im Bund, der hierfür um 4 Milliarden Euro in einem Zeitraum bis 2021 aufgestockt wird. Dadurch soll der Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern ermöglicht werden. Der Bund stellt dazu die eingesparten passiven Leistungsmittel zusätzlich für die Finanzierung zur Verfügung.
Auf dem Gebiet der Arbeit wurde die Einführung eines neuen Instruments im SGB II, die Teilhabe am Arbeitsmarkt, für alle verabredet. Für die befristeten Teilzeitbeschäftigungen war die bisherige Einbahnstraße des Rechts auf Teilzeit ein großer Kritikpunkt. Inzwischen wurde vereinbart, dass es ab 2019 auch ein Recht auf Rückkehr in die Vollbeschäftigung geben soll.
Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wurde im letzten Jahr bereits geändert und damit die Dauer der Bezugsansprüche verlängert. Damit steht den Bezugsberechtigten auch nach dem zwölften Geburtstag der Unterhaltsvorschuss zu. Der Unterhaltsmehrbedarf wird heute schon im Einzelfall geprüft und gezahlt. Es werden Alleinerziehende im Rahmen der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaften entlastet und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ermittelt und gegebenenfalls erstattet. Es ist Ihnen sicher auch bekannt, dass nach dem SGB II Alleinerziehende bis zu 50 Prozent mehr bekommen als Paare – also auch hier schon eine Entlastung der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich aber auch den alleinerziehenden Eltern danken, die ohne eine Unterstützung das Leben meistern oder die einen Teilzeit- oder Vollzeitjob haben und trotzdem diese ganzen Aufgaben im Leben meistern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Punkten 2 a bis g habe ich im Mai 2017 zur Einbringung schon unsere Sichtweise auf die angespro
chenen Punkte dargelegt. Wir werden nach dem in der Zwischenzeit beschlossenen Haushalt des Freistaats Thüringen für 2018/2019 genau darauf schauen, Frau Ministerin, ob Sie Ihre Hausaufgaben zu diesem Thema erfüllen und umsetzen. Zu nennen wäre hier das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, das nach zwei Jahren der Ankündigung nun bis 2019 auf den Weg gebracht werden soll. Weiterhin sehr kritisch sehen wir den Umgang mit der Stiftung FamilienSinn. Das ist nicht unser Weg. Wir sind weiterhin der Meinung, dass die Stiftung ihre Berechtigung in der Familienpolitik hat. Bis heute ist für uns jedenfalls noch nicht geklärt, welche Aufgaben wo weiterhin erfüllt werden.
In der Arbeitsmarktpolitik loben Sie Ihre Programme für den zweiten Arbeitsmarkt. Auch hier sind wir weiterhin der Auffassung, dass die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt und deren Unterstützung dabei der richtigere Weg ist, um den Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch Arbeit zu geben und damit Armut zu bekämpfen.
Ich möchte auf diese Entwicklung des Arbeitsmarkts hinweisen und hier insbesondere auf die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die sich in den letzten vier Jahren um 30 Prozent verringert hat und die vom Bedarf auf dem Arbeitsmarkt auch profitieren. Das zeigt auch, dass diese Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance haben, und wir sind der Meinung, dass diese Chance durch entsprechende Förderung aus unserer Sicht noch mal gestärkt wird.
Neben dem Bekenntnis zur Tarifhoheit in Ihrer Rede, sehr geehrte Frau Ministerin, die wir nicht nur begrüßen, sondern ausdrücklich unterstützen, haben Sie aber – und das bis heute – nichts zu den Punkten 2 d und e des Antrags gesagt. Dort steht, dass das Land sich dafür einsetzen soll, dass es zur Vermeidung von Lohndumping für alle Förderund Vergabemaßnahmen vom Land kommt und dass dies auch bei der Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der sozialen Wirtschaft gefordert wird. Hier hat es bisher keine Antworten gegeben, wie gesagt, und das ist schade – gerade für die, die durch Förderprogramme vom Land beschäftigt werden. Denn damit wäre eine gerechte Bezahlung für diese Beschäftigten gewährleistet, womit die Vorbildrolle des Landes gegeben wäre.
Aber auch die Zukunftsperspektive bei diesen Beschäftigungen ist in diesem Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen aus den Programmen zu nennen. Für diese Personen ist das eine wichtige Frage. Da hat es in der Auswertung des Landesprogramms nach zwei Jahren große Bedenken innerhalb des Personenkreises gegeben, weil sie immer im Hinterkopf hatten, dass nach drei Jahren
Schluss ist. Es bleibt die Frage, wie es danach weitergeht. Also sind Ihre Programme nicht nachhaltig für den Einzelnen, auch wenn die Programme an sich weitergeführt werden. Hier wäre eine Förderung und Beschäftigung – und ich sagte das schon – auf dem ersten Arbeitsmarkt immer der bessere Weg, um Armut zu vermeiden oder abzubauen.
Die Schule und die Bildung zählen zu den wichtigsten Voraussetzungen, um Armut und Armutsgefährdung zu verhindern, da sind wir uns einig.
Aber zur Aufstellung des Bildungssystems sind wir unterschiedlicher Auffassung. Ja, wir sind für eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulklassen 1 bis 4 mit Rechtsanspruch, was im Koalitionsvertrag auch so vereinbart wurde. Aber wir wollen dieses Angebot in die freiwillige Entscheidung der Familien stellen und nicht – wie Ihr Ansatz ist – bindend für alle und auch für die Klassen 5 und 6. Wir halten auch weiterhin am föderal gegliederten und breit aufgestellten Schulsystem fest
und können die Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen, wie Sie es in dem Antrag fordern, nicht teilen. Die Gemeinschaftsschule ist für uns eine Ergänzung der pluralen Schullandschaft, in der der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Schularten gelten muss. Auch die Teilhabe muss weiter ein wichtiger Punkt in der Bekämpfung der Armut sein, denn soziale Ausgrenzung durch Armut, durch fehlende Mittel und Möglichkeiten trifft vor allem Kinder und Jugendliche. Dies ist nicht hinnehmbar. Daher sollte hier ein wichtiger Punkt für die zukünftige Arbeit liegen. Auch hier trifft der Koalitionsvertrag auch für uns eine klare Zukunftsaussage. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen verbessert werden. Dies soll einerseits durch Aufstockung des Schulstarterpakets erfolgen, aber auch die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für die Schulbeförderung sollen entfallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, lassen Sie mich zusammenfassen. Wir sagen: Ja, Bildung in Schule und Beruf ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vermeidung von Armut.
Wir sagen aber Nein zu Ihrem eingeschlagenen Weg in der Schulpolitik. Wir sagen Ja zur gerechten Bezahlung, und das auch gerade durch das Land als Auftraggeber und Förderer, denn eine gute Bezahlung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben.
Wir sagen aber Nein zu einer Einmischung in die Tarifhoheit als eines der wichtigsten Merkmale der sozialen Marktwirtschaft,
Ja zu einer Arbeitsmarktförderung für die Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt und für die, die durch Programme auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben. Nein sagen wir aber zu einer einseitigen, auf den zweiten Arbeitsmarkt ausgerichteten Förderung.
Wir sagen Ja zur Stärkung unserer Familien in jeglicher Form als Fundament unserer Gesellschaft, auch mit der Verantwortung, die aus Familien entsteht. Nein sagen wir zur Bevormundung der Eltern bei der Kinderbetreuung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, sondern uns wie im Ausschuss enthalten. Das tun wir nicht, weil wir die Armut nicht als gesellschaftlich wichtiges Thema ansehen, sondern weil die meisten Punkte aus Ihrem Antrag inzwischen bereits erledigt sind oder auf den Weg gebracht wurden und ihre Umsetzung läuft.
Wir sehen zur Vermeidung von Armut andere Wege und Mittel. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Angriffe, Anschläge und Sachbeschädigungen auf Einrichtungen, Liegenschaften und Fahrzeuge der Thüringer Polizei und des Amts für Verfassungsschutz
In seiner Medieninformation 47/2018 teilte das Ministerium für Inneres und Kommunales mit, dass kürzlich in Erfurt ein Gebäude der Thüringer Polizei mit Stahlkugeln beschossen worden sei. Dabei seien Fensterscheiben beschädigt worden. Nach den versuchten Brandanschlägen auf Polizeifahrzeuge in der ersten Maiwoche sei dies schon der zweite schwere Angriff auf die Thüringer Polizei in diesem Monat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Angriffe, Anschläge und Sachbeschädigungen auf Einrichtungen, Liegenschaften und Fahrzeuge der Thüringer Polizei und des Amts für Verfassungsschutz wurden insgesamt in den Jahren 2014 bis 2018 verzeichnet – bitte nach Jahren darstellen –?
2. Wie hoch war dabei jeweils der Sachschaden – bitte nach Jahren für die Jahre 2014 bis 2018 darstellen –?
3. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen?
Gibt es von diesen 62 Fällen auch schon abgeschlossene Fälle?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden: Die schriftliche Anhörung mit der Aufforderung an 44 Betroffene war eine gute und inhaltlich aufschlussreiche Anhörung, die deutlich gemacht hat, wo in der Pflege Handlungsbedarf besteht und wo die Defizite liegen. Ich möchte es noch mal erwähnen, wir sprechen bei diesem Pflegeschlüssel eigentlich über drei Dinge: Das ist einmal der Schlüssel Krankenhauspatient-Pflegekraft, dann in der Altenpflege Bewohner bzw. zu Pflegender und Pflegekraft sowie in der Altenpflege ganz speziell – und das haben wir auch noch mal hinterfragt – das Verhältnis Pflegefachkraft-Pflegekraft.
Die Meinungen über die Einführung eines Pflegeschlüssels in der Altenpflege und in den Krankenhäusern gehen bei den Angehörten auseinander. So sind die Träger der Krankenhäuser eher für die Einführung eines Pflegeschlüssels und die Einführung einer Vollpflege-Personaluntergrenze. Aber sie betonen auch, dass der Pflegebedarf eines jeden einzelnen Patienten für sich betrachtet werden muss und sich dieser im Laufe der Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus durch Behandlung, Eingriffe und Krankheitsbilder verändern kann. Somit könne man nicht starr mit einem Schlüssel festlegen, wie viele Pflegekräfte oder Pflegefachkräfte im Einzelnen notwendig sind. Hier sind Personaluntergrenzen der richtigere Weg.
Aus diesem Grund haben die Spitzenverbände DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft – und GKV – der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen – vereinbart, bis zum 30.06.2018 Pflegepersonaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen und zum 01.09.2019 anzuwenden. Dabei sind auch andere Partner wie der DGB und die privaten Krankenversicherungen ins Gespräch eingebunden.
Im Bereich der Altenpflege ist der Personalschlüssel besonders kritisch belegt und hinterfragt, denn hier spielen insbesondere auch die Pflegegrade ei
ne Rolle. Wann haben die Einrichtungen wie viele Bewohner mit welchen Pflegegraden und wie können sich die Bewohner noch aktiv einbringen? Oder: Wie entwickelt sich der Bedarf der Bewohner in der Pflege? Das sind nur einige wenige Fragestellungen, mit denen sich die Akteure im Bereich der Altenpflege täglich auseinandersetzen müssen. In der Altenpflege ist mit der zunehmenden Alterung und der allgemeinen demografischen Entwicklung der Gesellschaft unbestritten, dass es in Zukunft einen Mehrbedarf an Pflegekräften geben wird und wir uns diesem stellen müssen.
Aber ich wiederhole auch heute hier noch einmal, dass der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Branchen bereits überproportional auf die wachsenden Bedürfnissen reagiert hat und sich die Zahl der Beschäftigten in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat. Dass die Pflegekräfte und Pflegefachkräfte in den Einrichtungen eine hervorragende Arbeit leisten, ist unumstritten. Dafür gilt ihnen auch von hier aus von mir und meiner Fraktion ein besonderer Dank.
Für das bundesweite Personalbemessungsverfahren, das bis zum 30.06.2020 entwickelt und erprobt werden soll, ist aus unserer Sicht der Zeitraum sehr lang. Dies habe ich auch in der Einbringungsrede bzw. in der Einbringung des Punkts kritisch bemerkt. Allerdings sprachen sich andererseits die Anzuhörenden teils sehr kritisch gegen die Einführung eines Personalschlüssels durch Thüringen im Alleingang aus.
Zusammenfassend lässt sich zu Ihrem Antrag sagen: Schauen wir, was im Juni dieses Jahres mit der Einigung der Spitzenverbände im Pflegebereich des Krankenhausbereichs passiert. In der Altenpflege sollten wir als Thüringer Initiative unsere Anstrengungen in die weitere Umsetzung des Pflegepakts setzen und auch das bundesweite Personalbemessungsverfahren bis 2020 kritisch begleiten.
Als dritten Punkt erwähne ich hier noch mal den Pflegeschlüssel 50/50, also 50 Prozent Pflegefachkräfte und 50 Prozent Pflegekräfte. Dieser ist auch in der Altenpflege nicht unumstritten. So hat sich in der Anhörung ergeben, dass dieser nicht immer der Situation vor Ort Rechnung trägt, da den Anforderungen der täglichen Arbeit wie beschrieben nicht mit starren Zahlen entgegengewirkt werden kann. Hier müssen aus unserer Sicht auch weitere Gespräche geführt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu unserem Alternativantrag „Gute und wertschätzende Rahmenbedingungen für Pflegepersonal in Thüringen als Voraussetzung eines verbindlichen Pflegeschlüssels schaffen“. Auch wenn wir nicht davon überzeugt sind, dass die sofortige Einführung eines fixen Personalschlüssels das Allheilmittel für den hohen Pflegepersonalbedarf in der Pflege oder für die Qualitätssteigerung der Pflege
ist, so sind wir uns doch bewusst, dass auf dem Gebiet der Gewinnung von Arbeitskräften für die Pflege dringender Handlungsbedarf besteht. In einem Aufsatz aus dem Statistischen Monatsheft Dezember 2017 des Thüringer Landesamts für Statistik wurde dargelegt, dass innerhalb der nächsten 20 Jahre in Thüringen 25.000 neue Pflegekräfte benötigt werden. Das bedeutet, dass bis 2035 eine Erhöhung um 34 Prozent nötig sein wird, um nach derzeitigen Maßstäben den Bedarf an Pflegepersonal zu decken. Diese Zahl beinhaltet sowohl die bis 2035 altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheidenden Pflegekräfte als auch den Anstieg der Zahl, die durch die neu zu Pflegenden aufwüchsig ist.
Der Pflegepakt in Thüringen ist der Anknüpfungspunkt für unseren Alternativantrag. Wir möchten, dass wir weiterhin die vier Säulen des Pakts stärken und hervorheben. Die Mitarbeiter in den Gesundheits- und Pflegeberufen haben eine verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe. Sie sind die Stütze der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Weiterhin setzen wir auf eine Imagekampagne für Pflegeberufe, um mehr junge Leute – Frauen und Männer – für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen. Deswegen ist es ein sehr guter Tag und Zeitpunkt, um über Pflege zu sprechen, wenn die Tribüne mit Jugendlichen gefüllt ist und ihnen diese Probleme nähergebracht werden. Aber
wir sollten uns bewusst sein, dass auch das positive Reden über das Berufsbild der Pflegekräfte wertvoller ist, als man denkt.
Dazu sind wir alle aufgerufen, sowohl die Politiker in den Podiumsdiskussionen als auch die Betroffenen in Ihrem Bekanntenkreis.
Ein wichtiger Punkt ist natürlich auch – und das, Frau Pelke, haben Sie gesagt –, Sie vermissen unsere Aufforderung zur tarifmäßigen Bezahlung. Nein, wir stehen zu der ordentlichen Bezahlung. In Punkt 1 unseres Antrags – sicherlich zu allgemein für Sie, um das zu kritisieren –, steht, darauf hinzuwirken, dass der Thüringer Pflegepakt stärker in den Fokus gerückt und umgesetzt wird. Eine dieser vier Säulen ist die flächendeckende und tarifliche Bezahlung. Also, wir haben das nicht aus den Augen verloren und es ist ein wichtiger Punkt. Hier gibt es inzwischen – und das ist deutlich – aber auch ein Umdenken und Bewegung, nicht zuletzt aufgrund der personellen Frage auf dem Arbeitsmarkt und dem Mangel an Arbeitskräften. So hat – und das wissen Sie genauso wie ich – der bpa einen Tarifvertrag für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingebracht, den auch viele Mitglieder des bpa umsetzen und umsetzen wollen. Auch Herr Spahn hat sich erst letzte Woche in Erfurt – oder war es diese Woche? – beim Besuch des Helios
Klinikums für eine bundesweite Einführung von Tariflöhnen ausgesprochen. Aber auch hier gilt für uns weiter, dass sich dazu die Tarifpartner finden müssen, ihr Recht nach dem Grundgesetz wahrnehmen und Tarifverträge verhandeln und festschreiben. Eine weitere Voraussetzung für die Einführung von Pflegeschlüsseln ist die Sicherstellung, dass wir in Thüringen auch weiter Pflegeberufe ausbilden können, um den Bedarf zukünftig zu decken und auch weiterhin zu stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur im ambulanten und stationären Bereich wird Pflegepersonal dringend benötigt, sondern auch – und das ist auch unser Ansatz im Antrag – Lehrkräfte an den Thüringer Gesundheits- und Pflegeschulen. Denn, wie es in den Pflegeschulen und Pflegeausbildungen aussieht, kann man in der Antwort zur Kleinen Anfrage in Drucksache 6/3079 des Kollegen Bühl nachlesen. Da heißt es, es konnten zwar alle Stellen bisher weitestgehend besetzt werden, aber auch nur, weil es Quer- und Seiteneinsteiger gibt und man mit zeitlich begrenzten Honorarkräften arbeitet oder Fachkräfte aus dem medizinischen Bereich zeitlich bindet. Dazu zählt auch – und es ist uns wichtig, noch mal darauf hinzuweisen – die gleichwertige Anerkennung, dass die Absolventen der SRH Hochschule Gera für Gesundheit mit dem angebotenen Bachelorstudiengang und dem anschließenden Masterstudiengang in den ersten Staatsprüfungen für das Lehramt geprüft werden. Aus unserer Sicht muss der Freistaat Thüringen hier handeln, um die Voraussetzungen für die Bereitstellung eigener Lehrkräfte zu schaffen. Für die flächendeckende Ausbildung ist aus unserer Sicht weiterhin nötig, auch eine regionale Bedarfsanalyse für die Ausbildung durchzuführen, um die vorhandenen Ausbildungsorte zu sichern und die Ausbildungsstrukturen zu stärken. Wenn wir die Zahlen aus den statistischen Tabellen auswerten – und das ist ebenfalls aus dem Aufsatz zu erlesen –, brauchen wir mit den 25.000 Pflegekräften pro Jahr über 1.000 Abgänger in den Pflegeberufen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, um dem eklatanten Fachkräftemangel entgegen zu wirken, ist, dass gut ausgebildete Pflegekräfte auch in ihrem Beruf bleiben und – das hat Frau Kollegin Pfefferlein auch schon betont – nicht nach wenigen Jahren gehen. Die Statistik sagt hierzu, jede Pflegefachkraft bleibt im Schnitt achteinhalb Jahre im Beruf tätig. Dazu gehört für uns eine ständige Fort- und Weiterbildung und damit verbundene Aufstiegschancen im Beruf sowie attraktive Rückkehrangebote nach einer beruflichen Auszeit oder Beschäftigung jenseits der Pflege. Aber auch die Unterstützung durch externe Coachings und Supervisionen sowie die Unterstützung der Akteure beim Aufbau einer altersgerechten Arbeitsorganisation wären denkbar.
Eine Auswertung von Prof. Dr. Michael Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung
e. V. Köln auf dem Deutschen Pflegetag 2018 hat gezeigt – um noch mal auf die Arbeitsbedingungen zu kommen –, dass von 2016 bis 2017 sowohl die Krankheitsdauer als auch die -tage der Beschäftigten um über 40 Prozent gestiegen sind. Eine Lösung dieses Problems sehen wir hier zum Beispiel in der Etablierung einer betrieblichen Gesundheitsprävention und Förderung für das Pflegepersonal. Gerade vor dem Hintergrund der älter werdenden Belegschaft müssen effiziente Maßnahmen gesucht werden, die den physischen und psychischen Belastungen der Gesundheitsberufe „Pflege“ begegnen und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter erhalten, um den Beruf erfolgreich ein Leben lang ausüben zu können.
Wichtig ist auch Prävention, welche sich für alle pflegend Tätigen durchzieht. Das ist die Prävention für pflegende Angehörige genauso wie die Prävention für die beruflich Pflegenden und die Gesundheitsförderung in den unterschiedlichen Settings durch Pflegende. Es ist uns ein Anliegen, meine Damen und Herren, in der Pflege eine weitere Entbürokratisierung voranzubringen. Das darf aber nicht zugunsten einer Einsparung von Zeit im System mit der Folge von Streichungen erfolgen, sondern mit dem Ziel, die Pflege am Menschen zu verbessern,
um einfach auch wieder einmal Zeit für ein Gespräch zu haben. Es sollte von einer Arbeit im Akkord zu einem ruhigen, gleichmäßigem Ablauf und damit zu einer höheren Arbeitsqualität am Menschen führen.
Auch das war immer ein angesprochener Punkt. Es ist nichts wichtiger oder zumindest ein wichtiger Aspekt ist das Wohlfühlen in der Umgebung der Einrichtung. Wie werde ich als Bewohner und Patient angesprochen? Unter Hast und Eile oder mit der nötigen Zeit und Bereitschaft, ein Gespräch auch einmal anzunehmen? Hier können beide Seiten an Qualität im gegenseitigen Umgang gewinnen.
Ein weiterer Punkt ist die Gewinnung – und das ist schon angesprochen worden – ausländischer Fachkräfte. Wir begrüßen es, dass die regierungstragende Koalition hier in Erwägung gezogen hat, auf diesen Punkt einzugehen. Hierbei ist es unstrittig, dass diese Kräfte eine gute Ergänzung für den Fachkräftebedarf bedeuten. An dieser Stelle müssen wir aber auch die Voraussetzungen für eine zügige Bearbeitung im Verfahren der Anerkennung schaffen.
Nach Aussagen einiger Akteure gibt es hier einen erheblichen Zeitaufwand in der Genehmigungsbehörde, sprich dem Landesverwaltungsamt.
Es gibt auch Betreiber von Einrichtungen – Kollege Zippel sagte es schon –, die die Verfahren über andere Bundesländer abwickeln, da es dort ein wesentlich zügigeres, schnelleres und erfolgreicheres Verfahren gibt.
Ebenfalls sollte geprüft werden – Kollegin Pelke hat schon gesagt, dass es natürlich zu hinterfragen ist –, ob das geforderte Sprachniveau auf B1 herabgesetzt werden kann und dann die Möglichkeit besteht – das ist unser Punkt –, das B2-Niveau durch Förderung zu erreichen. So ist es in Hessen und in Bayern eingeführt worden und es scheint dort ohne Probleme zu funktionieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Pflegestärkungsgesetz II und III sehen die häusliche Pflege und die dazugehörige Beratung mit dem Ziel des möglichst langen Verbleibs der Menschen im eigenen häuslichen Umfeld als wichtigen Aspekt. Da kommt für uns die Forderung nach entsprechendem Ausbau der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege als Mittel zur Entlastung von pflegenden Familienangehörigen und somit des Pflegemarkts indirekt.
Dass hier Bedarf besteht, zeigt eine weitere Auswertung durch Prof. Dr. Michael Isfort auf dem Deutschen Pflegetag von 2018. In den vergangenen drei Monaten vor dem Pflegetag wurden 84 Prozent von Anfragen auf Kurzzeitpflege abgelehnt. Dazu gehört aber auch, dass der oder die Angehörigen, die pflegen, die Möglichkeit zur Entlastung erhalten, ob nun ausgelöst durch kurzfristige Reaktion auf Situationen im eigenen Umfeld – sprich Beruf oder Familie – oder auch nur, um eine Auszeit zu nehmen – sprich Urlaub zu machen. Dafür braucht es ein ausgebautes Angebot von Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Denn nur ein gesunder und gestärkter Angehöriger ist in der Lage, über einen längeren Zeitraum Familienmitglieder zu pflegen. Diese Entlastung der Pflegenden im häuslichen Umfeld ist auch im Sinne der zu Pflegenden.
Zusammenfassend fordern wir Sie auf: Unterstützen Sie auch auf Bundesebene die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele, die Personaluntergrenze für alle bettenführenden Einrichtungen zügig umzusetzen. Weiterhin empfehlen wir, das bundesweite Personalbemessungsverfahren abzuwarten und mit Thüringen keinen Alleingang zu starten.
Damit wird auch vermieden, die Ressourcen im Ministerium vielleicht zweimal mit Zeit und Kosten zu belasten.
Wir fordern, den Pflegepakt weiter voranzubringen und die vier Säulen zu stärken, die nötige Ausbildungskapazität für Thüringen zu erhalten und zu
schaffen. Der Verbleib in den Pflegeberufen und hier ganz speziell auch in der Altenpflege muss durch Verbesserung der Rahmenbedingungen attraktiver gemacht und weiter ausgebaut werden. Es gilt, die Gewinnung von ausländischen Arbeitskräften zu erleichtern und schneller voranzubringen und schlussendlich die Fördermöglichkeiten zum Ausbau und zur Entwicklung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu prüfen und zu unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend lässt sich festhalten, dass die demografischen Prognosen der Altersgesellschaft die Lebenswelt der Thüringer Bürgerinnen und Bürger immer schneller erreichen. Es wird in Zukunft weit mehr Pflegebedürftige geben als heute und zugleich steigt die Lebenserwartung der Bevölkerung, sodass die Menschen immer älter werden. Die Herausforderung bleibt weiterhin, den steigenden Bedarf an Pflegekräften zukünftig decken zu können. Das geschieht für uns in erster Linie durch Steigerung der Attraktivität der Pflegetätigkeit. Allein ein festgelegter Personalschlüssel wird die auf uns zukommenden, vor allem personellen Probleme im Bereich der Pflege nicht lösen. Vielmehr sehen wir es als notwendig und unabdingbar an, zuerst einmal sicherzustellen, dass das dafür benötigte Personal in den Einrichtungen überhaupt erst einmal zur Verfügung steht. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil ich kurz zusammenfassen will: Der Herr Kubitzki hat es gerade gesagt, so weit sind wir bei diesen Themen nicht auseinander und Sie haben die vier Punkte zusammengefasst. Unser Ziel ist es, den Pflegepakt, den wir in Thüringen haben, zu stärken und als Anlass zu nehmen, die Pflege noch mal nach vorne zu bringen. Die vier Säulen sind einmal die Kampagne, also das gute Reden über
die Pflege, das Miteinander-Austauschen und den Wert dieser Pflege deutlich zu machen. Das Zweite ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das geht weiter über die Aus- und Fortbildung und letztendlich sind es die Beschäftigungsbedingungen insgesamt. Das sind doch die vier Säulen, die wir im Pflegepakt haben und über nichts anderes haben wir heute gesprochen. Uns freut, dass Frau Pelke gesagt hat, über diesen Punkt 6 a) und vielleicht sogar b) können wir noch mal gemeinsam reden und deswegen bin ich auch noch mal vorgekommen, um es hier zu sagen: Wir beantragen die Rücküberweisung des Antrags und des Alternativantrags an den Ausschuss, um eventuell eine gemeinsame Linie zu finden und auf den Weg zu bringen, um im Interesse der zu Pflegenden und der Pflegenden einen guten Ausgang hinzukriegen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, „Armut nicht bagatellisieren – Sorgen der Menschen in Thüringen und Ostdeutschland ernst nehmen“: Meine Damen und Herren der SPD, Sie möchten eine sachliche Debatte über die Situation der Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Der Anstoß für diese Aktuelle Stunde ist – und da war unsere Vermutung richtig – in den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Spahn und des Beauftragten für die neuen Länder, Hirte, zu suchen. In den Äußerungen zu Hartz IV und anderen Leistungen zum Lebensunterhalt war die Wiedergabe durch die Medien nicht vollständig.