Babett Pfefferlein
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Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, in unserem derzeitigen Pflegeversicherungssystem werden die tatsächlichen Bedarfe nicht gedeckt. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen nicht zur Deckung aller entstehenden Kosten aus. Wenn der Platz im Pflegeheim teurer wird, muss das Geld irgendwie aufgebracht werden. Und ja, dieser Anteil wird auch in Thüringen immer höher. Diese Entwicklung ist nicht schlecht, geht man davon aus, dass damit endlich mehr Lohngerechtigkeit in der Pflegebranche ankommt. Andererseits geht es aber zulasten der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich höhere Beiträge aufgrund eines geringen Lebenseinkommens oft nicht leisten können.
Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden. Ein Ausweg kann die Einführung eines Pflegewohngelds sein. Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Zuschuss zur Finanzierung von betriebsnotwendigen Kosten. Die Zahlung eines solchen Zuschusses als freiwillige Leistung stünde Thüringen gut zu Gesicht, deshalb setzen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen dafür ein. Das aber kann nur ein kleiner Beitrag zur Entlastung sein, ein Beitrag für die, die jetzt in der Situation sind und Unterstützung brauchen.
Damit das aber in Zukunft besser wird, brauchen wir ein völlig anderes Pflegeversicherungssystem. Das jetzt geltende Beitragsverfahren weist grobe Ungerechtigkeitslücken auf. Es belastet Erwerbs
einkommen aus abhängiger Beschäftigung, also Löhne, Gehälter, aber auch Renten und das Arbeitslosengeld. Vermögenseinkommen und Gewinne bleiben dagegen beitragsfrei. Das ist ungerecht, weil es die Einkommensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland – und hier vor allem auch der jüngeren Generation – nicht berücksichtigt, die im Normalfall Erwerbs- statt Kapitaleinnahmen erzielen. Durch diese Entwicklung wird eine ein Einkommen umfassende solidarische Finanzierung für den Fall der Pflegebedürftigkeit immer nötiger für mehr Generationengerechtigkeit und für eine auskömmliche Finanzierung der Pflege. Wir brauchen dringend ein System, das solidarisch alle Einkommensarten bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt und so eine gerechtere und vor allem vollständige Pflegefinanzierung garantiert. Nur eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung bietet eine gerechte, stabile und nachhaltige Basis zur Finanzierung der Pflege. Sie hilft, den demografischen Wandel zu bewältigen, und ermöglicht überfällige Leistungsverbesserungen wie zum Beispiel wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards.
Ein solches System muss aber auf Bundesebene eingetütet werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist da ganz vorn mit dabei. Sie hat im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der heißt „Pflege gerecht und stabil finanzieren – Die Pflege-Bürgerversicherung vollenden“. Diese Pflege-Bürgerversicherung sichert eine Finanzierung, die sich den unterschiedlichen Lebensphasen, den Höhen und Tiefen sowie den individuellen Herausforderungen des Lebens ihrer Versicherten anpasst. Sie ist eine treue Begleiterin für das ganze Leben. Ist das Gehalt oder der Gewinn bei Selbstständigen nicht so hoch, fallen geringere Beiträge an. Ist das Einkommen im Alter geringer, sinkt der Beitrag. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene PflegeBürgerversicherung schafft mehr Solidarität, stabilere Beitragssätze und eine gute Pflege für alle. Starke stehen für die Schwächeren ein, Gesunde für Pflegebedürftige und Junge für Alte. Diese Prinzipien werden gefestigt. Durch eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems lässt sich einfach und schnell eine vollständige, solidarische und gerechtere Pflege-Bürgerversicherung schaffen.
Wegen der Ähnlichkeit des privaten und des sozialen Zweiges der Pflegeversicherung ist eine PflegeBürgerversicherung relativ einfach umsetzbar. Durch einen gemeinsamen Finanzausgleich werden die Pro-Kopf-Ausgaben vereinheitlicht und so fast 90 Prozent der Versicherten im sozialen Zweig entlastet. So kann zukünftig das Risiko des Alters und des demografischen Wandels von allen Versi
cherten gemeinsam getragen werden. Kinder sind in unserem Modell kostenlos versichert, und nicht erwerbstätige Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, müssen keine Beiträge bezahlen.
Als Fundament einer guten Versorgung kann die solidarische Pflege-Bürgerversicherung zusammen mit einem Steuerzuschuss eine gerechte, stabile und nachhaltige Basis zur Finanzierung der Pflege sein. Sie hilft, den demografischen Wandel zu bewältigen und ermöglicht auch zum Beispiel wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards mit angemessenen Löhnen.
Die Finanzierung guter Pflege darf nicht nur eine Herausforderung für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige sein, wir müssen sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Radwegeplanung und Radwegebau im Landkreis Sömmerda
Der Thüringer Landtag hat im Haushalt 2020 zusätzliche Mittel für den Radwegebau zur Verfügung gestellt. Im Landkreis Sömmerda gibt es einen großen Bedarf an Verbindungen zwischen Orten und Gewerbegebieten sowie nach Erfurt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Baumaßnahmen für Radwege einschließlich der Ausweisung von Radrouten wurden im Landkreis Sömmerda in den letzten zehn Jahren durchgeführt?
2. Welche Planungen für den Bau von Radwegen einschließlich der Ausweisung von Radrouten sind der Landesregierung für den Landkreis Sömmerda bekannt?
3. Für welche Planungen von Radwegen im Landkreis Sömmerda sind Förderungen bereits bewilligt oder voraussichtlich förderfähig?
4. Wie ist der Stand der Planung einschließlich der Förderung für die Verbindung Sömmerda ‒ Weißensee?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Status und Zukunft des Azubi-Tickets in Thüringen
Das Azubi-Ticket bietet seit einem Jahr jungen Menschen die Möglichkeit, für 50 Euro im Monat alle öffentlichen Verkehrsmittel in Thüringen zu nutzen, außer die Busse des Landkreises Greiz. Im Haushalt 2020 wurden die notwendigen Mittel eingestellt, um es fortzusetzen und auf Freiwilligendienste zu erweitern.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Menschen nutzen aktuell das Azubi-Ticket?
2. Wie lange ist die Laufzeit der aktuellen Azubi-Ticket-Regelung?
3. Ist der lückenlose Übergang zur geplanten Folgeregelung gesichert?
4. Für welchen Zeitraum können die Auszubildenden des neuen Ausbildungsjahres seit wann bzw. ab wann das neue Ticket erwerben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die vorliegende Fassung des Seniorenmitwirkungsgesetzes stärkt die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren in Thüringen. Das ist mit Blick auf die demografische Entwicklung gut und wichtig. Wir brauchen die Mitwirkung und Teilhabe, die Erfahrungen und Kompetenzen der Älteren. Aufgabe der Politik ist es, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist auch das Ziel dieses Gesetzes: verlässliche Rahmenbedingungen für das Engagement und die Mitgestaltung der Gesellschaft durch ältere Menschen.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns dafür ein, dass Frauen wie Männer auch im Alter selbstbestimmt und gut leben können
und die Potenziale der älteren Generation in der Gesellschaft wahrgenommen und genutzt werden. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir nun im September vor Ende der Legislatur dieses Gesetz heute verabschieden werden, denn wir brauchen starke Infrastruktureinrichtungen für freiwilliges Engagement, und die politische Mitgestaltung hat einen wichtigen Anker in den Seniorenvertretungen. Ich verstehe die Seniorenvertretungen auch als Bindeglieder zwischen Politik und Gesellschaft. Die Mitarbeit ist eine wichtige Form bürgerlichen Engagements und das verdient nachhaltige Unterstützung.
Die etablierten Strukturen der Thüringer Seniorenmitwirkung, die kommunalen Seniorenbeiräte, die Seniorenbeauftragten und der Landesseniorenbeirat, werden damit gestärkt. Die Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte der politisch engagierten Seniorinnen und Senioren in Thüringen, die Initiativen aktiver Seniorinnen und Senioren in Land und Stadt und die gewachsenen Strukturen auf kommunaler Ebene sind ein hohes Gut, auf das wir nicht verzichten wollen und auch nicht verzichten können. Sie werden mit diesem Gesetz in ihrer Vielfalt auch auf kommunaler Ebene gestärkt.
Im Jahr 1990 lebten in Thüringen noch mehr als 2,6 Millionen Einwohner. Im Jahr 2035 werden es nach Bevölkerungsvorausberechnungen des Landesamts für Statistik voraussichtlich weniger als 1,88 Millionen Einwohner sein, selbst unter Berücksichtigung der steigenden Zuwanderungszahlen. Das heißt, auch die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von aktuell 1,3 Millionen Einwohnern wird um
mehr als 400.000 Einwohner zurückgehen. Der Anteil der über 65-Jährigen steigt. Im Jahr 2035 werden etwa 34 Prozent der Einwohner Thüringens mindestens 65 Jahre alt sein. Diese demografischen Veränderungen werden sich territorial sehr unterschiedlich auswirken. Deshalb ist es höchste Zeit, Projekte, Programme und Gesetze auf den Weg zu bringen, die eine starke Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe an der Gestaltung ihres eigenen Lebensumfelds fördern.
Seniorinnen und Senioren wollen heute ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Kompetenzen für das Gemeinwohl einbringen und an der Gesellschaft teilhaben. Die Arbeit der Seniorenvertretungen hat sich in den letzten Jahren in vielen Punkten verändert. Mehr Menschen bringen sich ein, die gesellschaftliche Wahrnehmung ist gewachsen, der gesellschaftliche Respekt dafür auch. Die kommunalen Seniorenbeiräte machen da eine sehr gute Arbeit. Die in den demokratisch gewählten Organen engagiert arbeitenden Menschen kennen die Menschen und örtliche Gegebenheiten lange und genau, wissen um ihre Selbstwirksamkeit. Es sind die, die ihre Freizeit in Kultur und Politik investieren, Filmvorführungen oder Buchlesungen für diejenigen anbieten, die nicht so mobil sind, wenn es weit und breit kein Kino mehr gibt, Feste mitgestalten, bei denen Jung und Alt zusammentreffen, sich kennenlernen können, und die auch wissen, wo vor Ort eine Bürgersteigkante zu hoch ist oder eine Parkbank fehlt, und die von sich selbst sagen: Die Jungen können zwar schneller laufen, aber die Alten kennen die Abkürzungen.
Lassen Sie uns also die wichtigen Seniorenvertretungen als politische Partner in Entscheidungen einbinden und in der weiteren Entwicklung unterstützen. Es ist zu hoffen, dass Städte und Gemeinden in Thüringen die Chancen einer älter werdenden Gesellschaft nutzen und gute Rahmenbedingungen für Engagement und gesellschaftliche Teilhabe für Seniorinnen und Senioren schaffen. Ich hoffe, dass sich auch die kommunalen Körperschaften, in denen weniger als 10.000 Einwohner leben, stärker für den freiwilligen Einsatz älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger öffnen. Die Aktivitäten Älterer zugunsten des Allgemeinwohls zu fördern, liegt im verstandenen Interesse aller, auch aller Kommunen.
Wir können uns das alles nicht leisten, das wertvolle Potenzial der jungen Alten auf dem Land aus der politischen Verantwortung zu entlassen. Deshalb bitte ich um Unterstützung für dieses Gesetz. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich habe noch mal eine Frage. Können Sie sagen, wie der Zeitplan ist von der Planung bis zur Umsetzung, wie lange das dauert? Können Sie darüber schon Auskunft erteilen, bis wann das fertiggestellt ist?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Pfeffer, sehr geehrte Gäste! Was lange währt, wird wohl heute endlich abgeschlossen. Wir haben uns das nicht leicht gemacht, das kann ich an dieser Stelle nur wiederholen. Dialoge, Verständigung, Rückfragen, verschiedene Sichtweisen und das Einarbeiten vieler berechtigter Forderungen brauchen eben Zeit. Ich hätte mir auch gewünscht, das Gesetz schon vor zwei Jahren zu verabschieden, aber heute ist der große Tag und darüber freue ich mich.
Ich möchte an dieser Stelle – das möchte ich natürlich nicht vergessen – erst einmal allen danken, die sich an diesem Prozess beteiligt haben. Die Zusammenarbeit mit der Landesregierung war wirklich während des ganzen Prozesses angenehm und von dem gemeinsamen Wunsch geprägt, dieses Gesetz zu einem guten Abschluss zu führen. Dieser liegt nun heute vor uns. Vielen herzlichen Dank an das zuständige Ministerium, an die Ministerin, an die Staatssekretärin, die Fachabteilungen und die Arbeitsgruppen. Vielen Dank auch an Herrn Leibiger, an die Vereine und Verbände, die diesen Prozess fachseitig und kompetent begleitet haben. Wenn auch die Diskussion nicht immer einfach und selten ohne Widerspruch war, so liegt doch heute eine Fassung vor, in der viel Arbeit und viel Fach
wissen steckt. Sie alle haben umfassend auf Augenhöhe am Umsetzungsprozess mitgearbeitet und ihn mitgestaltet. Nun bin ich froh, dass wir heute hier im Landtag das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beraten und wohl beschließen können. Damit sind wir dem großen Ziel ein Stück nähergekommen, in Thüringen ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren. Sicher, wir stehen auch damit noch ganz am Anfang der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Da liegen noch große Baustellen vor uns. Ja, Frau Meißner, ich gebe Ihnen recht, das ist ein Anfang. Ich glaube, Sie ärgern sich, weil Sie es selbst nicht hinbekommen haben.
Rot-Rot-Grün hat es geschafft. Darauf können wir stolz sein und das ist jetzt so.
Nein, Ihrem Antrag stimmen wir nicht zu, das kann ich an dieser Stelle schon sagen. Er ist auch ein bisschen kurzfristig gekommen.
Der Weg zur Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe ist gerade für Menschen mit Behinderungen voller Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf aber sind wir ein Stück näher daran, diese Hindernisse ein wenig überwindbarer zu machen und Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung zur Teilhabe zu geben. Wenn wir heute das vorliegende Gesetz verabschieden, erfüllen wir damit eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag. In dieser Legislatur stand die Überarbeitung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen an. Das können wir nun beschließen. Unser gemeinsamer Weg zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft ist aber eine Mammutaufgabe, die auch noch vor uns liegt. Das haben wir erst erreicht, wenn alle Menschen sich gleichermaßen bewegen können. Dazu gehören Zugänge zu Gebäuden genauso wie die Lesbarkeit von Formularen, die Suche nach der passenden Wohnung oder Wohnform oder Kino- oder Theaterbesuche, Zugreisen und Bildung und Ausbildung für alle.
Viele Ausgrenzungen geschehen aus Unachtsamkeit und Unwissenheit. Deshalb brauchen wir eine differenzierte Wahrnehmung der Bedürfnisse von Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen. In einer Gesellschaft, die vorrangig auf
Aussonderung und Sonderbehandlung setzt, wird körperliche, geistige und seelische Vielfalt nicht als normaler Bestandteil, sondern vorrangig als Makel wahrgenommen. Das muss sich ändern. Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass alle Menschen die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie brauchen, um in allen Lebensbereichen selbstbestimmt entscheiden und handeln zu können.
Wir müssen noch daran arbeiten, dass sich daran etwas ändert. „Ziel des Gesetzes ist es, durch die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen […] den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Dabei wird ihren besonderen Bedarfen Rechnung getragen.“ Es wurden hier auch schon viele Beispiele genannt. Ich möchte auch noch mal die Stärkung des Behindertenbeauftragten erwähnen, die kommunalen Behindertenbeauftragten, das Geld, das wir zur Verfügung gestellt haben. Viele Punkte wurden schon genannt und ich habe auch leider nicht so viel Redezeit. Deshalb habe ich das jetzt noch mal grob zusammengefasst.
Dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und unserer alternden Gesellschaft auch in besonderer Weise gilt, steht für uns außer Frage. Rund 13 Prozent – das möchte ich an der Stelle noch mal sagen – der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. 9,4 Prozent der gesamten Bevölkerung Deutschlands leben mit einer Schwerbehinderung. In Thüringen sind es derzeit – Herr Pfeffer würde sicherlich sagen, es sind schon wieder mehr geworden, leider – 380.000 Menschen mit amtlich festgestellten Behinderungen. Davon haben circa 229.100 schwerbehinderte Menschen einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 und circa 150.900 behinderte Menschen einen festgestellten Grad der Behinderung von 20 bis 40. Mehr als die Hälfte, 51 Prozent, sind Männer und 49 Prozent Frauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen also, dass dieses Gesetz ein wichtiges Gesetz ist. Es betrifft hier einen großen Teil der Bevölkerung. Ich habe noch eine schöne Definition gefunden und die möchte ich Ihnen gerne – wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin – vortragen: „Jeder Mensch ist einzigartig. In dieser Vielfalt von Talenten, Fähigkeiten, Erfahrungen und Zielen liegt die Stärke unserer Gesellschaft. Wir müssen allen Menschen die Chance geben, ihr Leben inmitten der Gesellschaft selbst zu gestalten, egal ob sie mit einer dauerhaften, ei
ner vorübergehenden oder keiner Behinderung leben.“ Ich bitte Sie, dass Sie diesem Gesetz zustimmen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Debatte um die Senkung der Mehrwertsteuer für Monatshygieneartikel geht es mehr als um 2,17 Euro, die der Staat jeden Monat von jeder Frau kassiert, die ihre Periode/Menstruation hat und die benötigten Hygieneartikel braucht,
unter anderem Menstruationstassen, Tampons, Binden – da habe ich bestimmt das eine oder andere vergessen.
Sehr geehrte Herren, das wollte ich an der Stelle noch mal sagen: In der Debatte um die Senkung der Mehrwertsteuer für Monatshygieneartikel geht es nämlich um Gleichberechtigung. Da haben wir sogar das Grundgesetz auf unserer Seite, denn darin heißt es in Artikel 3, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt bzw. bevorzugt werden darf. 2018 kam eine Studie der Europäischen Union zur Gleichstellung der Geschlechter und der Steuerpolitik in der EU zu einem eindeutigen Ergebnis, dass die Mehrwertsteuer für Hygieneartikel Frauen unzulässig benachteiligt. Im Januar 2019 stimmte das Europäische Parlament dafür, dass diese Produkte geringer besteuert werden sollen. Und was ist passiert in Deutschland? Nichts. Die GroKo sagt nichts dazu. Das Bundesfinanzministerium beruft sich auf das Prinzip, dass der Steuersatz von 19 Prozent die Regel ist. Das gilt eben auch für die Produkte, die die Frau in der Regel benutzen muss. Ich begegne bislang großem Unverständnis, wenn ich mit Leuten über dieses Thema ins Gespräch komme. Die Argumentationsleiste
reicht von „Gibt es denn keine wichtigeren Themen auf dieser Welt?“ bis zu „Meine Güte, jetzt macht mal endlich halblang mit dieser Gender-Debatte“. Ein besonders auffälliges Exemplar für die Senkung der Mehrwertsteuer war wohl von einem Mann geschrieben. Es begegnete mir als Kommentar im Netz: „Bier fällt ja schließlich auch unter die 7-Prozent-Mehrwertsteuer und der Kauf dieses Produktes ist für Männer unvermeidbar.“ Da hat sich einer Gedanken gemacht. Leider zeigt die Bemerkung aber auch, dass das nicht richtig ernst genommen wird. Ich sehe auch hier im Parlament durchaus Ihr Unverständnis über diese Debatte. Aber es ist eine Debatte, die wir führen müssen und die ich auch führen will.
Deshalb stehe ich auch ganz hinter der Thüringer Bundesratsinitiative zur Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent auf die Hygieneartikel des täglichen Bedarfs. Wir müssen doch nicht warten, bis in Brüssel eine Richtlinie dafür erarbeitet wird. Das soll übrigens schon 2021 kommen. Es geht hier nicht wirklich um geschlechterspezifisch benötigte Produkte, es geht darum, dass uns allen klar wird, dass es eine geschlechterspezifische Preisgestaltung gibt, und das ist diskriminierend.
Zu Recht wird das auch immer wieder von Verbraucherschutzverbänden angemahnt, denn diese Preisunterschiede fallen nicht immer auf. Sie sind oft fein verpackt. So kostet der baugleiche Rasierer in Pink mehr als der in Blau, die Reinigung einer Business-Bluse mehr als die Reinigung eines Business-Hemdes, der Kurzhaarschnitt für Frauen mehr als ein ähnlicher Schnitt für Männer. Sogar Cremes mit gleichen Inhaltsstoffen und gleicher Rezeptur kosten unterschiedlich viel. Da werden vom Hersteller einfach weniger Milliliter in die Verpackung gefüllt, die im Regal in der Frauenabteilung des Supermarkts stehen. Das ist Gender-Marketing, und zwar überwiegend auf Kosten der Frauen. Warum sollen Frauen, die ohnehin viel schlechter bezahlt werden oder in Teilzeitjob arbeiten, mehr für die gleichen Dinge bezahlen als Männer?
Sie können noch mal vorgehen, Frau Muhsal.
Deshalb finde ich diese Initiative gut, weil sie auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam macht und eben auch darauf, wie Frauen mit niedrigem Einkommen benachteiligt werden,
wie Frau Ministerin ganz richtig in der Begründung zur Bundesratsinitiative ausführt. Es ist eben ungerecht und diese Debatte kann ein Zeichen für mehr Gleichberechtigung setzen.
Da darf gern ein kleiner Vergleich herhalten: Mehr als die Hälfte der EU-Länder erhebt auf Hygieneartikel einen geringeren Steuersatz als Deutschland oder besteuert Monatshygiene gar nicht wie zum Beispiel – Frau Stange hat es gesagt – Irland. Auf der ganzen Welt entwickeln Aktivistinnen nun Kampagnen, um die Steuersätze zu mindern oder abzuschaffen. Deutschland tut sich schwer, deshalb müssen wir mit solchen Initiativen etwas nachhelfen und unterstützen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Damit setzen wir ein Signal und zeigen: Periodenprodukte sind Güter des täglichen Bedarfs. Wir holen das Thema aus der Tabuecke und machen Frauen und ihre Situation sichtbar.
Das ist das richtige Signal. Wenn wir das geschafft haben, bleibt nur zu hoffen, dass es beim Handel auch so ankommt und die niedrigere Umsatzsteuer nicht wieder auf den Preis aufgeschlagen wird. Da werden wir genau hinschauen, denn wir wollen einen günstigeren Preis, keinen gesteigerten Gewinn der Handelskette.
Lange Rede, kurzer Sinn: Periodenprodukte sind keine Luxusprodukte. Steuern runter! Denn es ist ungerecht, wenn Frauen aus biologischen Gründen mehr zahlen und Männer die Freiheit haben, diese zusätzlichen Kosten nicht aufbringen zu müssen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ja, uns liegt heute der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug in der zweiten Beratung sowie ein Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Regierungskoalition zur Evaluierung der Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen vor.
Was lange währt, wird endlich gut, so heißt es. Aber ganz so einfach ist es ja nicht gewesen. Doch lassen Sie mich von vorn anfangen: 2014 hat die Arbeitsgruppe „Tierseuchen, Tiergesundheit“ der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Empfehlungen für die Ausführungsgesetze der Länder zum Überarbeiten nach dem Tiergesundheitsgesetz des Bundes gegeben. Im Interesse einer
bundeseinheitlichen Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes und einer weiteren Effizienzsteigerung bei der Gefahrenabwehr durch Tierseuchen wird mit dem heute vorliegenden Gesetz den oben genannten Empfehlungen Rechnung getragen.
Darüber hinaus werden kleinere Änderungen und Anpassungen vorgenommen, die sich im Vollzug des Landesgesetzes als notwendig erwiesen haben. Schließlich sieht das vorliegende Gesetz eine Ergänzung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung dahin gehend vor, dass auf dem Gebiet des Veterinärwesens in einigen Teilbereichen die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens künftig ausgeschlossen wird – so weit die Formalien.
Und damit wären wir dort angekommen, wo wir von Bündnis 90/Die Grünen ins Hadern kommen. Deshalb möchte ich heute in meiner Rede besonders auf diesen Aspekt dieses Mantelgesetzes eingehen. Die Demokratie und Autonomie sind in unserem Land ein hohes Gut und die Änderung des Widerspruchsverfahrens kratzt schon erstmal am Demokratieverständnis. Denn nun regelt Artikel 3 – ich kürze es etwas ab –, dass gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden – ausgenommen sind Kostenentscheidungen – die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens teilweise ausgeschlossen wird. Damit würde direkt der Klageweg eröffnet. Das gilt insbesondere bei Verwaltungsakten, die sich auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen an die Haltung von oder den sonstigen Umgang mit den im Tiergesundheitsgesetz als Vieh bezeichneten Tieren beziehen.
Nun ist es so, dass in der Vergangenheit die Möglichkeit des Widerspruchs fast ausschließlich von Großbetrieben genutzt wurde, um Verfahren zu verzögern und damit die Einführung bzw. Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen möglichst zu vermeiden bzw. möglichst lange hinauszuzögern. Dazu kommt die geringe Erfolgsquote in den eingeleiteten Verfahren. Nur sehr wenige Bescheide konnten letztendlich nach einer Prüfung aufgehoben werden und die Verfahren dauern lange. Das heißt im Klartext: In vielen Fällen wird dadurch die Herstellung oder Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände verzögert. Die Tiere, um deren Haltung und Zustand es geht, müssen womöglich länger als nötig in unwürdigen und qualvollen Zuständen ausharren. Wir finden, unter diesem Aspekt ist die Abschaffung dieses Widerspruchs, auch unter dem Gesichtspunkt der Demokratiebeschädigung, vertretbar.
Mit Blick auf die vorliegenden Fallanalysen wird eingeschätzt, dass ein spürbarer Anstieg der verwaltungsgerichtlichen Klagen nicht zu erwarten ist. Bei Tierschutzverfahren tritt der besonders für uns wichtige Aspekt hinzu, dass zur Vermeidung und Abstellung von Schmerzen und Leiden der Tiere eine beschleunigte Entscheidung geboten ist.
Der hohe Stellenwert des Tierschutzes in Thüringen kommt in der Aufnahme des Tierschutzgedankens in die Verfassung des Freistaats Thüringen zum Ausdruck. Das wollen wir auch personell untersetzen und haben im Haushalt 2020 Geld für zwei Stellen im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eingestellt. Mit dieser Verstärkung der Veterinärüberwachung kann in möglichen Fällen von Verstößen gegen tierschutz- und arzneirechtliche Bestimmungen sowie Ausbrüchen von Tierseuchen besser und wirksamer begegnet werden. Tiere werden nach Artikel 32 der Verfassung des Freistaats Thüringen als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung und vermeidbarem Leid geschützt.
Mehr als die Hälfte der Widersprüche auf dem Gebiet des Tierschutzrechts in Thüringen entfällt auf landwirtschaftliche Nutztierhaltung und gewerbsmäßige Tierhaltung nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken. Die mehrjährigen Erfahrungen der Tierschutzbehörden zeigen, dass bestimmte Halter von Vieh ungeachtet der ihnen je nach Schwere der Rechtsverstöße eingeräumten angemessenen Fristen zum Abstellen von Tierschutzverstößen Widerspruchsverfahren einleiten, oft auch wiederholt bei vergleichbaren Sachverhalten, was die Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände bzw. die Abstellung tierschutzrechtlicher Missstände in nicht vertretbarer Weise verzögert. Bei der Abwägung des Für und Widers eines Verzichts auf das Vorverfahren in dem hier vorgesehenen Teilbereich muss letztendlich eine sorgfältige Abwägung mit dem Tierschutzgedanken ausschlaggebend sein.
Das hat letztendlich den Ausschlag für uns gegeben, dass Ihnen heute auch der Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün vorliegt, der die Evaluierung der Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen vorsieht. So wird – vorausgesetzt, Sie stimmen heute auch diesem Antrag zu – nach Ablauf von drei Jahren nach Wirksamwerden der Regelungen von Artikel 3 bis zum 1. April 2021 die Landesregierung die weitere Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen und deren Bearbeitung durch die Widerspruchsbehörde evaluieren und hierüber dem für Tiergesundheit zuständigen Ausschuss berichten. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Lieber Herr Zippel,
jetzt muss ich erst noch mal ganz kurz in mich gehen. Diese Schwarzmalerei, die Sie hier an den Tag legen, mit dieser Facharztquote, da kommen wir nicht zusammen, das haben alle begriffen. Aber wir haben uns auf den Weg gemacht, diese für das Land einzuführen. Dabei haben wir uns auch etwas gedacht. Diese Schwarzmalerei mit dem, was Sie jetzt gerade eben gesagt haben, wir haben diese Fachabteilung bisher noch nicht schließen müssen, weil wir genug Ausnahmegenehmigungen erteilt haben, das stimmt nicht. Ja, bei der Nuklearmedizin sind wir ins Gespräch gekommen, aber bei den anderen Sachen wir sind dabei geblieben, dass wir diese Facharztquote für Thüringen brauchen.
Wovor haben Sie eigentlich so eine Angst? Wir brauchen auf jeder Abteilung, jeder Fachabteilung Fachärzte. Wenn wir dafür die Facharztquote eingeführt haben, dann schließt doch das eine das andere nicht aus. Die Parallelstrukturen, was Sie hier sagen, was ist denn daran so schlimm? Das verstehe ich nicht!
Das verstehe ich wirklich nicht. Sie stellen sich hier hin und malen den Teufel an die Wand und sagen: Um Gottes Willen, wenn wir hier so weiter Krankenhauspolitik machen, dann haben wir in fünf Jahren kein Krankenhaus mehr. Herr Zippel, das ist fahrlässig, was Sie hier sagen. Das macht den Menschen Angst,
das verunsichert die Menschen. Wir sollten diese Krankenhausdebatte sachlich führen und nicht populistisch und sagen: Um Gottes Willen, wenn RotRot-Grün so weitermacht, dann ist die gesundheitliche Versorgung in Thüringen gefährdet.
Sie haben das vorgelesen, was in Ihre Rede gepasst hat, aber Sie hätten mal das vorlesen müs
sen, was auch noch dazugehört. Das haben Sie nämlich außen vor gelassen.
Die Experten, die das auch so sehen wie wir, haben Sie gar nicht zitiert. Das ist schon clever, aber darauf falle ich nicht rein.
Darauf falle ich wirklich nicht rein. Aber jetzt mache ich das noch mal sachlich, damit auch jeder versteht, warum wir das jetzt so gemacht haben. Für uns steht nämlich die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ganz oben, das hat oberste Priorität. Damit das passieren kann, brauchen wir diese Strukturen in den Krankenhäusern und das schließt die Facharztquote mit ein.
Unser Krankenhausgesetz haben wir lange diskutiert, das haben wir auch kontrovers diskutiert, aber dazu sind wir auch Politiker, dafür sind wir unterschiedliche Parteien. Dass man da nicht von Anfang an einer Meinung ist, das gehört zu unserem Geschäft dazu, auch in den regierungstragenden Fraktionen. Aber das finde ich nicht schlimm. Wir haben jetzt ein Ergebnis, mit dem wir sehr gut leben können. Wir haben auch lange im Ausschuss, im Ministerium, mit der Ministerin, mit der Staatssekretärin diskutiert. Das ist doch auch nicht schlimm. Ich finde, wir haben jetzt hier eine gute und runde Sache gemacht, und ich finde, wir können damit auch sehr gut nach vorn gehen und vor allem ist Thüringen Vorreiter mit so etwas. Das möchte ich auch noch einmal an der Stelle sagen.
Dies bedeutet für die Krankenhäuser, die bestimmte Qualitätsvorgaben zum Zeitpunkt der Einführung nicht erfüllen, dass sie womöglich aus dem Krankenhausplan des Landes genommen werden. Es ist nämlich nicht so, dass höhere Qualitätskriterien vom Land durch den Bund übernommen werden. Aber – und das ist auch wichtig – der Planungsausschuss des Krankenhauses hat die Hoheit, sich das noch mal anzuschauen und dann zu entscheiden, was der nächste Weg ist. Dafür gibt es die Fristen – wir haben das mit einem Jahr gemacht – und die finde ich auch nicht zu kurz. Sie sagen, zwei Jahre. Nachdem das festgestellt worden ist, läuft ja das Jahr, die Kontrolle muss also erst abgeschlossen werden. Ich glaube, es ist genug Zeit mit dem einen Jahr. Wir werden das heute beschließen und daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Ich glaube, wir haben genug darüber diskutiert, auch letztens im Ausschuss. Da sind wir auch nicht
zusammengekommen. Ich finde, das sind keine Parallelstrukturen, die wir hier haben. Was der Bund vorgibt, das wird übernommen, und wenn das Land bessere Qualitätskriterien hat, werden die genommen. Unsere Facharztquote bleibt, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Das ist nun mal so. Das müssen Sie an der Stelle jetzt einfach auch mal aushalten.
Ich finde auch, dass wir im Moment einen guten Weg für Thüringen gehen. Ich betone an der Stelle noch mal: Wir haben in Thüringen über 40 Krankenhäuser und wir haben einen Koalitionsvertrag, in dem steht, dass wir keine Krankenhäuser schließen. Daran hat sich Rot-Rot-Grün auch gehalten. Ich glaube, wir gehen ein riesengroßes Stück nach vorn, auch was die Qualität anbelangt, die Patientensicherheit. Ich glaube, das kann auch eine Auszeichnung für Thüringen sein, auch in der Qualität. Das, finde ich, ist das Wichtigste für Krankenhäuser, wie Sie schon gesagt haben. Man kommt gesund aus dem Krankenhaus raus und die Facharztquote blockiert das auch nicht.
Es tut mir leid. Ich würde mich freuen, lieber Herr Zippel, wenn Sie dem Gesetz zustimmen, aber es wird sicherlich nichts werden.
Selbstverständlich.
Nein, das sehe ich nicht so, weil wir ja den Krankenhausplanungsausschuss haben. In dem Moment haben wir in Thüringen ja durch die Facharztquote einen höheren Anspruch und damit kann das nicht ausgesetzt werden.
Wir kommen da leider nicht zusammen, Herr Zippel, es tut mir leid. Aber vielleicht überlegen Sie sich das noch in der nächsten halben Stunde. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, eines ist sicher, der Haushalt, den wir heute hier beraten, ist ein ganz besonderer. Die Regierungskoalition von Rot-Rot-Grün hat ihn eingebracht, um den Menschen im Land auch über diese Legislatur hinaus im folgenden Jahr 2020 Planungs- und Projektsicherheit zu garantieren.
Das ist deshalb etwas Besonderes für Thüringen, weil wir so etwas bislang noch nicht hatten. Unter anderen Regierungen bekamen Thüringer Projekte und Maßnahmen nach einem Wahljahr nur schleppend oder erst nach etlichen Monaten die ihnen zustehenden Gelder ausgezahlt. So standen gerade kleine Projekte nach einer Neuwahl des Parlaments und der sich anschließenden Regierungsbildung oft am Rande des Ruins. Das wird mit diesem Haushalt für das kommende Jahr ausgeschlossen und deshalb ist es eine gute Idee und eine wirklich wichtige parlamentarische Initiative, die zeigt, mit wie viel Verantwortung und Weitsicht diese Regierung ihre Arbeit tut.
Dieser Haushalt bedeutet für viele soziale Vereine, freie Träger, Institutionen und Kommunen nicht nur eine längerfristige Finanzsicherheit, sondern auch eine inhaltliche Planungssicherheit. So können sie sich auf ihre Arbeiten konzentrieren. Dafür möchte ich an dieser Stelle herzlich Danke sagen bei Frau Ministerin Werner, stellvertretend für das ganze Ministerium, dem Finanzministerium, den Haushältern, den Referentinnen und Referenten in unseren Fraktionen, die eine hervorragende Arbeit gemacht haben.
Natürlich haben wir Grünen auch unsere Zeichen gesetzt und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen hier einige für uns wichtige Themen nahezubringen. Wir haben Zuschüsse für die Einrichtung der Betriebe der tierärztlichen Notfalldienste in Thü
ringen eingebracht. Der tierärztliche Notfalldienst in Thüringen steht an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Trotz der maßgeblichen Anstrengungen der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte sowie der Landestierärztekammer Thüringen kann im Freistaat aktuell kein flächendeckender Notdienst für Haus- und Nutztiere gewährleistet werden. In kollegialer Absprache zwischen niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten wurden die Dienste bislang geschultert. Durch das Ausscheiden von Tierarztpraxen aus diesen Pflichtgemeinschaften sind die zwar vorhandenen Notdienstringe aber jetzt schon in einigen Kreisen nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Um den tierärztlichen Notdienst in Thüringen durch die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte zu stabilisieren, will die Landestierärztekammer Thüringen eine zentrale Plattform zur Selbstorganisation der Notfalldienste einführen. Diese Dienste sollen thüringenweit einheitlich über eine zentrale Notrufnummer zu erreichen sein. Diese wichtige und nachhaltige Neuausrichtung des tierärztlichen Notfalldiensts soll mit Unterstützung des Landes gewährleistet werden – übrigens in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Die Maßnahmen dienen sowohl der Sicherung einer adäquaten tiermedizinischen Versorgung in Notfällen sowie dem Tierwohl und Tierschutz bei Heimund Nutztieren.
Zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro ausschließlich für die institutionelle Förderung von Geburtshäusern in Thüringen stehen auch im Haushaltsentwurf. Wir machen uns als Koalition seit dem Beginn unserer Zusammenarbeit dafür stark, dass die Versorgung mit Hebammenleistung auch für alle Familien in Thüringen verbessert wird.
Die grüne Landtagsfraktion will die Geburtshilfe und die Hebammenversorgung auf eine sichere Basis stellen. Für mich gehört dazu, dass Geburtshäuser in Thüringen institutionell gefördert werden, um als Orte außerklinischer Geburtshilfe zur Verfügung zu stehen,
damit die Versorgung mit Hebammenleistungen nicht nur im Kreißsaal stattfindet und auch die ambulante Versorgung flächendeckend in Stadt und Land gesichert ist. Dabei spielen Geburtshäuser als außerklinische Geburtsorte eine große Rolle, sowohl bei der Vor- und Nachsorge als auch selbstverständlich bei einer Geburt.
Trotz der kurzen Redezeit möchte ich dennoch kurz auf die Änderungsanträge der AfD eingehen. Wie
ich sagte, es sind viele, aber leider weder zweckmäßige noch überzeugende. Zusammengefasst sieht das im Groben so aus: Die AfD-Fraktion will Gelder für die Vermittlung von Ernährungskompetenzen in Kindergarten und Schule in großem Umfang streichen, Gelder für Dienstleistungen für Behinderte und die heilpädagogische Förderung kürzen, im Landesamt für Verbraucherschutz an Geräten und Ausstattung sparen, die Arbeitsmarktprogramme auf kleinster Sparflamme betreiben, ebenso den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Verbraucherschutz. Das hört sich nicht besonders sozial an, sehr geehrte Damen und Herren.
Wir als Rot-Rot-Grün haben im Einzelplan 08 noch einige notwendige Verbesserungen eingesetzt, ich möchte noch ein paar kurz erwähnen: Wir sind für die Beschäftigten in Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen für eine längst fällige Erhöhung der lange eingefrorenen Gehälter eingesprungen, um die hohe Qualität in der Arbeit zu sichern. Nur so ist auch zukünftig sicherzustellen, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Schutz und qualifizierte Hilfe erhalten.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wird mit zwei Stellen zur Verstärkung der Veterinärüberwachung und mit zwei Stellen zur Verstärkung im Bereich der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt. Ersteres kann möglichen Fällen von Verstößen gegen tierschutz- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen sowie Ausbrüchen von Tierseuchen besser und wirksamer begegnen und wird der Verantwortung für eine amtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gerecht.
Dann haben wir noch die Entwicklung eines thüringenweiten Modells zur verfahrensunabhängigen Spurensicherung. Dafür haben wir Mittel in Höhe von 150.000 Euro eingestellt. Es werden zwei Fachstellen und die benötigten Sachmittel gefördert. Und ich denke, wir haben uns Gedanken gemacht, wir haben viele gute Ideen entwickelt, sie mit Erläuterungen untersetzt und sind damit in guter Verantwortung und Weitsicht vorangekommen. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung für diesen Haushalt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen – schön, dass noch ein paar da
sind –, liebe Gäste! Wenn Dinge produziert werden und nach einigen Zwischenschritten ungenutzt im Müll landen, dann ist das schwer erklärbar, dann nennen wir das Verschwendung. Pro Jahr wird in Deutschland auf diese Weise millionenfach Essen entsorgt, das nennen wir eine riesige Lebensmittelverschwendung. In Deutschland gehen pro Jahr über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel verloren. Weggeworfen werden sie, weil sie bestimmten Anforderungen an die Form, Größe, Farbe oder Frische nicht mehr erfüllen, weil zu viel bestellt, produziert oder eingekauft wurde, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war oder weil Produkte falsch gelagert wurden. Das, was weggeworfen wird, entspricht einem Drittel des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs der Deutschen. Oder so gerechnet: Die in den ersten vier Monaten eines Jahres in Deutschland produzierten Nahrungsmittel landen auf dem Müll. Erst das, was ab Anfang Mai produziert wird, wird endlich verwertet und tatsächlich genutzt. Umgerechnet auf die landwirtschaftliche Nutzfläche werden demnach mehr als 2,6 Millionen Hektar für die Tonne bewirtschaftet und außerdem fast 48 Millionen Tonnen Treibhausgase umsonst ausgestoßen. Das ist so, als würden die auf einem Acker von der Größe Mecklenburg-Vorpommerns angebauten Nahrungsmittel geerntet und dann weggeworfen werden. Im Schnitt landen in Deutschland jede Sekunde 313 Kilogramm genießbare Nahrungsmittel in der Tonne. Genau darum geht es in dieser Aktuellen Stunde. Das kann nicht so weitergehen. Es gibt weltweit bei Weitem nicht genug Ressourcen und wir können nicht weiter so mit Nahrungsmitteln und unserer Umwelt umgehen.
Deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wir tragen eine große Verantwortung dafür, das Bewusstsein für den Wert unserer Nahrung zu stärken und für die Problematik der Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren. Um dieses Problem gut zu lösen, brauchen wir einen starken Schulterschluss von Politik, Handel, Wirtschaft und Landwirtschaft und – nicht zu vergessen – auch den Rückhalt und die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine Debatte darüber, ob zum Beispiel das sogenannte Containern straffrei gestellt werden soll, geht doch inzwischen an dem eigentlichen Thema vorbei. Wir müssen dafür sorgen, dass Lebensmittel gar nicht erst in der Tonne landen.
Das schaffen wir nur, wenn wir in einem breiten Bündnis mit vernünftigen und machbaren Möglichkeiten überzeugen. Wir brauchen die kleinen Schrit
te vor Ort, wir brauchen ein breites Bündnis und wir brauchen die Regelungen auf Bundesebene.
Andere Länder sind da schon viel weiter als wir. In Frankreich zum Beispiel trat 2016 ein Gesetz zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung in Kraft. Es verpflichtet Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern, unverkaufte Lebensmittel an örtliche Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen zu spenden, auch wenn es schwarze Schafe gibt, die trotz angedrohter Geldstrafen genießbares Essen vernichten. Die Tafeln erhalten seit der neuen Regelung deutlich mehr Essen. Frankreich ist damit das erste Land weltweit, das die Lebensmittelverschwendung offiziell unter Strafe gestellt hat.
In Deutschland ist da noch sehr viel Luft nach oben. Schon vor sechs Jahren waren sich alle Fraktionen im Bundestag darüber einig: Weil viel zu viele Lebensmittel im Müll landen, muss es konkrete Zielvorgaben für die einzelnen Akteure in der Lebensmittelkette geben. Doch erst im Februar dieses Jahres wurde eine Nationale Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung im Kabinett verabschiedet, die jedoch immer noch keinerlei konkrete Ziele und Maßnahmen vorgibt. Stattdessen beschreibt sie nur den Prozess, wie diese Maßnahmen in den nächsten Jahren entwickelt werden, mit runden Tischen, mit Bundesländern usw. Zwar finden sich gute Ideen und Ansatzpunkte in der geschlossenen Strategie, aber ob und bis wann diese umgesetzt werden, steht weiterhin in den Sternen. Erst in fünf Jahren soll überprüft werden, ob diese Strategie greift. Wie bitte sollen wir es dann schaffen, diese Lebensmittelverschwendung einzudämmen?
Das Bewusstsein dafür, dass wir nicht so weitermachen können, wächst. Das ist sehr gut. Manche Supermärkte verkaufen die Ware, die bald abläuft, zu einem reduzierten Preis. Es gibt sogar Einkaufszentren, in denen die Kunden die am Tag abgelaufenen Lebensmittel umsonst mitnehmen können. Natürlich geben viele Supermärkte Lebensmittel an die Tafeln. Deshalb fordern wir von Bündnis 90/Die Grünen: Wir brauchen verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelproduktion im Handel. Wir wollen Qualität fördern statt zum Verschwenden zu produzieren. Regionale Lebensmittelproduktion und Vermarktungsstrukturen müssen gestärkt werden.
Überflüssige Handels- und Qualitätsnormen – zum Beispiel für krumme Gurken – gehören abgeschafft. Wir wollen die Ernährungsbildung an Schulen und Kitas fördern, um Wertschätzung für Lebensmittel von Anfang an zu vermitteln. Das sind wichtige Schritte auf einem richtigen Weg. Es sind Schritte,
die wir schnell gehen müssen, denn unsere Verschwendung hat enorme ökologische Folgekosten.
Die Vermeidung von Nahrungsmittelverlusten ist eine Herausforderung, der wir uns alle stellen müssen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Auch ich möchte mich als Erstes für den umfangreichen Bericht von Herrn Heym bedanken. Ich glaube, darin waren wichtige Punkte enthalten, ich werde sie an der einen oder
anderen Stelle noch mal erwähnen, aber an dieser Stelle erst einmal herzlichen Dank.
Die Arbeit im Petitionsausschuss ist auch für mich von großer Bedeutung. Sie ist zeitintensiv und setzt umfangreiche Sachkenntnis voraus, denn die Vielfalt der Themen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, ist groß. Können wir am Ende eines langen Sitzungstags für eine gewisse Anzahl von Petitionen eine Lösung im Sinne der Petenten herbeiführen, ist das für alle Mitglieder ein gutes Gefühl, denn es ist vor allem für die gute Sache, für den Petenten.
Wie gerade berichtet wurde, ist die Anzahl der eingereichten Petitionen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Diese Feststellung lässt aus meiner Sicht aber keinesfalls den Schluss zu, dass dieses Instrument an Bedeutung verliert. Vielmehr macht es deutlich, dass es in Thüringen noch immer Entscheidungen oder Behördenhandlungen gibt, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht einverstanden erklären. Der Petitionsausschuss ist und bleibt ein wichtiges Gremium.
Der Zugang zur Möglichkeit, eine Petition einzureichen, wurde mit der Online-Plattform deutlich erleichtert. Petentinnen und Petenten können so in kürzester Zeit Mitstreiterinnen und Mitstreiter für ein Thema finden und eine große Öffentlichkeit herstellen. Diese Möglichkeit wurde auch 2018 intensiv genutzt. Mit 61 online eingereichten Petitionen ist die absolute Zahl zwar rückläufig, allerdings haben es fünf Anliegen erreicht, öffentlich angehört zu werden. Die Hürde von 1.500 Zeichnerinnen und Zeichnern haben sie genommen, eine große Öffentlichkeit wurde somit hergestellt und es wurde deutlich, dass diese Petitionen von großem Interesse sind.
Wie ist das zu bewerten? Ich denke, dass diejenigen, die ihr Anliegen öffentlich machen, schnell einen großen Personenkreis für ihr Thema mobilisieren können. Davon profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger. Auch wir Abgeordneten erfahren so sehr schnell, welche Themen die Thüringerinnen und Thüringer aktuell besonders bewegen. Dadurch können wir rasch die politische Initiative im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ergreifen. Ich wünsche mir, dass auch weiterhin die Möglichkeit zu einer öffentlichen Petition rege genutzt wird, um damit die Themen auf die politische Agenda zu heben.
An dieser Stelle möchte ich die Menschen in Thüringen dazu aufrufen, weiterhin Petitionen einzureichen. Der Petitionsausschuss versucht, die Sachlage zu klären und adäquate Lösungen zu finden, auch wenn das manchmal eine Zeit lang dauern
kann – und wenn ich „von einer Zeit lang“ spreche, meint das auch schon mal ein Jahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Petitionsausschuss in der Regel zunächst eine Stellungnahme der Landesregierung einholt und das jeweils zuständige Ministerium für seine Rückäußerung zwei Monate Zeit hat. Auch die Durchführung von öffentlichen Anhörungen von Petentinnen und Petenten sowie die Beteiligung von Fachausschüssen können zu einer längeren Dauer des gesamten Verfahrens führen. Die meisten Petitionen werden jedoch in wesentlich kürzerer Zeit abgeschlossen. 2018 hat der Petitionsausschuss in insgesamt 19 Sitzungen 949 Petitionen behandelt, 408 davon abschließend. Oft waren wir direkt vor Ort und haben uns einen Eindruck von den Gegebenheiten gemacht.
Ich möchte heute auch diesen Bericht und die Aussprache dazu nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats zu danken. Diese haben immer dafür gesorgt, dass die Informationen zu den einzelnen Petitionen umfangreich bereitstanden, und dass wir als Abgeordnete jederzeit bei weiterem Informationsbedarf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner hatten.
Ich bin mir sicher, dass es auch die Petentinnen und Petenten so empfunden haben. Allein die rege Teilnahme an den extra angebotenen Bürgersprechstunden ist ein gutes Zeugnis dafür. Um Bürgernähe zu garantieren, fand die Bürgersprechstunde auch 2018 wieder in allen Regionen Thüringens statt. Das ist ein organisatorischer Aufwand, der sich lohnt und da ankommt, wo er gebraucht wird, bei unseren Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Außerdem möchte ich einen großen Dank an die Petitionsreferate aussprechen, die in den einzelnen Ministerien angesiedelt sind.
Der Petitionsausschuss arbeitet inhaltlich intensiv und überparteilich im Sinne der Petentinnen und Petenten. Es gibt scheinbar ein großes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Aber ich will auch sagen, dass der Petitionsausschuss manchmal die letzte Hoffnung ist, um existenzielle Probleme zu lösen. Der Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen den Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern und kann bzw. soll Hilfe im Einzelfall leisten, eine Befriedungsfunktion erfüllen und die Mitwirkung an der Gesetzgebung gewährleisten.
Hervorheben möchte ich den Härtefonds. Zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen stehen jährlich 20.000 Euro zur Verfügung. Einige Anträge kamen hierfür auch aus dem Kyffhäuserkreis und ich durfte die Mittel an die Familien übergeben. Hier ist mir wiederholt klar geworden, wie schnell es
geht, dass jemand unverschuldet in eine Notsituation gerät und wie gut es dann ist, dass rasch und unbürokratisch geholfen werden kann.
Auch 2018 überwogen die Anliegen zu Themen aus dem Bereich Arbeit, Soziales und Familien, aus dem Bildungsbereich und aus dem Bereich Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr. Das sind die Missstände, die die Bürgerinnen und Bürger bewegen und die massiv ihre Lebenssituation betreffen. Hier muss der Staat handeln, anstatt sich permanent um sich selbst zu drehen.
Ich möchte an dieser Stelle auch gern noch einmal eine Petition erwähnen. Mit „Mehr Rücksichtnahme bei der Waldbewirtschaftung auf dem Ettersberg“ warb die BI „Pro Ettersberg“ für eine Beendigung der intensiven Forstarbeiten auf dem Ettersberg. Worum ging es? Das Waldgebiet wird von langen, dicht beieinanderliegenden Schneisen durchzogen. Die sogenannten Rückegassen sind notwendig, um mit schwerem Gerät Holz zu ernten. Doch damit wird sowohl der Naherholungswert des Waldes für den Menschen als auch die notwendige Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen massiv beeinträchtigt. Mit dem sogenannten Lübecker Modell gibt es eine anerkannte Alternative zu dieser intensiven Durchforstung der Wälder. Das Anliegen der Petentin wurde im Februar 2018 öffentlich angehört, eine große Zahl interessierter Menschen fand den Weg in den Thüringer Landtag zur Anhörung. Nachdem die Anliegen gehört wurden, fanden intensive Beratungen mit den zuständigen Ministerien und Ausschüssen statt. Ein umfangreiches Maßnahmenpaket wurde abgestimmt, um eine nachhaltige Forstwirtschaft auf dem Ettersberg zu etablieren. Der erarbeitete Sieben-Punkte-Plan sah unter anderem vor, dass Rückegassen einen Mindestabstand von 50 Metern haben müssen. Außerdem wurden Gelder für ein Modellprojekt im Haushalt eingestellt, es sollten zum Transport der gefällten Bäume noch Pferde eingesetzt werden, so wie im Lübecker Modell bereits seit 1994. Damit wird der Einsatz von schwerer Technik bei der Holzernte deutlich reduziert. Auch wenn die Umsetzung des oben erwähnten Sieben-Punkte-Plans für den Wald auf dem Ettersberg nicht ganz störungsfrei gelang, die Arbeit des Petitionsausschusses hat erreicht, dass die BI „Pro Ettersberg“ zukünftig eng in die Planungen der Bewirtschaftsmaßnahmen einbezogen wird.
Dieses eine Beispiel soll einmal mehr verdeutlichen, wie mit Hilfe der Petitionen direkte Bürgerbeteiligung in Thüringen möglich gemacht wird. Dem Umwelt- und Naturschutz konnten wir erneut ge
recht werden und die Attraktivität des Waldes auf dem Ettersberg in Sichtweite der Gedenkstätte Buchenwald und der Welterbestätte Schloss Ettersberg kann gesteigert werden. Ich denke, darauf können wir stolz sein.
Ich möchte auch noch einmal kurz auf das Thema „Schern“ zurückkommen. Herr Vorsitzender, Sie haben es ausführlich beschrieben und ich kann eigentlich nichts hinzufügen, aber ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Mich hat das wirklich auch sehr beschäftigt die letzten zweieinhalb Jahre und an der einen oder anderen Stelle haben uns die Worte gefehlt. Die Menschen wurden auch zum Spielball zwischen den Behörden gemacht. Ich danke auch unserer Landesregierung, dass sie sich jetzt auf den Weg macht, auch besonders dem Umweltministerium, dass jetzt eventuell im Haushalt Gelder bereitgestellt werden, damit das, was für uns alle selbstverständlich ist, dass wir den Wasserhahn aufdrehen und da kommt Wasser raus, für diese Menschen auch irgendwann mal selbstverständlich wird. Ich glaube fest daran, dass wir das hinbekommen.
Vielen Dank noch einmal an der Stelle für das Engagement auf allen Seiten.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich mich natürlich auch beim Bürgerbeauftragten, Herrn Dr. Herzberg, bedanken. Seine Tätigkeit ergänzt die des Petitionsausschusses. Er befasst sich mit Anliegen, die nicht als Petition anzusehen sind, wie etwa Auskunftsbegehren oder Informationsersuchen. Das ist für uns auch immer eine sehr große Hilfe und Unterstützung.
Mir bleibt nichts anderes übrig, als mich auch noch einmal ganz herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss zu bedanken. Es ist anstrengend, aber es macht auch Spaß, und man hat am Ende ein Ergebnis und es spornt auch immer an, wenn wir noch kein Ergebnis haben, weiterzumachen. Ich freue mich darauf und vielleicht klappt es ja in der nächsten Legislatur noch einmal. Vielen Dank an der Stelle.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Thema im Gesundheitsbereich wurde in den letzten Tagen und Wochen so kontrovers diskutiert wie das Thema „Impfen“ – konkret gegen Masern.
Und warum ist das so? Weil es uns alle angeht, weil alle mitreden können, weil der eine solche und die anderen solche Erfahrungen damit gemacht haben, Geschichten und Fakten kennen, die es möglich machen, eine ziemlich definierte Meinung dazu zu bilden.
Wir beraten heute auf Antrag der CDU‑Fraktion über die Einführung der Impfpflicht gegen Masern. Wir von der Grünen-Landtagsfraktion stehen diesem Vorschlag skeptisch gegenüber. Deshalb gibt es auch einen Alternativantrag von uns. Warum? Das haben uns in den vergangenen Wochen viele gefragt und ich möchte Ihnen gern meine Position dazu erklären. Als ich den Antrag von der CDU las, drängte sich die Frage auf, wie die von Ihrem Parteikollegen Spahn geforderte Impfpflicht denn wohl aussehen soll und wie, bitte schön, soll eine solche Impfpflicht denn in Thüringen durchgesetzt werden. Sollen die Kinder – ich überziehe jetzt bewusst – mit Polizeischutz in die nächste Kinderarztpraxis verfrachtet werden, um dort den Impfstoff verabreicht zu bekommen oder kommt die Kinderärztin unter Geleit der Staatsmacht in die Elternwohnung oder in die Kindergärten, Schulen und Horte, um dort die benötigten Impfdosen an das Kind zu bringen?
Aber da gab es ja am Wochenende einen Vorstoß aus dem Bundesgesundheitsministerium. Herr
Spahn sprach sich für eine Geldbuße von 2.500 Euro aus, die die Eltern für ihre ungeimpften Kinder aufgedrückt bekommen könnten. Im Straßenverkehr wäre das ja auch so üblich, wenn andere gefährdet werden, so seine Begründung. Nachdem ihm dafür wieder böser Wind aus allen Richtungen entgegenwehte und er nach konkreten Vorschlägen zur Umsetzung gefragt wurde, wurde das Thema erst mal beiseite gelegt. Verzeihen Sie mir diese Überspitzung dieser Darstellung, doch manchmal muss das Mittel der Überspitzung eben auch von diesem Platz herhalten, um den Scheinwerfer auf die Denkfehler mancher Ideen zu richten.
Ich denke da selbst an meine Kindheit und das macht mir das immer wieder bewusst. Im Kindergarten, wir konnten gar nicht widersprechen, wurde halt durchgeimpft, ob das Kind erkältet war oder nicht. Und das ist genau diese Diskussion, die wir hier gerade mit den Masern führen müssen. Was ist, wenn im Kindergarten die zweite Impfung nicht verabreicht werden kann? Denken wir mal weiter. Kommt das Kind dann nicht in die Schule? Das fehlt mir in dieser Debatte komplett. Hier wird eine Impfpflicht rausgehauen, aber wie soll das umgesetzt werden?
Ich möchte das nicht wieder. Und deshalb ist das auch meine Begründung dafür. Und was ist es nächstes Jahr? Sind es die Röteln, Influenza, ich weiß es nicht. Wie ist es dann in den Betrieben? Die Antwort ist mir der Antrag an dieser Stelle schuldig geblieben. Aber wir reden darüber und das ist gut und wichtig. Und ich will an dieser Stelle auch noch mal unmissverständlich klarstellen: Impfungen sind eine äußerst wirksame Präventionsmaßnahme. Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst und die anderen Menschen vor schweren Krankheiten. Das unterschreibe ich mit meiner vollsten Überzeugung.
Ich habe noch ein paar Fakten für Sie, die das vielleicht in ein anderes Licht stellen: In Deutschland bestehen die größten Defizite beim Impfschutz von Kindern gegen Keuchhusten, Hepatitis B und den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Warum also sollen nur die Masern beimpft werden? Studien besagen, dass bei einer verpflichtenden Impfung gegen eine Krankheit die Impfquoten für die anderen lediglich empfohlenen Impfungen in den Keller gehen. Und die Impfpflicht ist scheinbar ein nur unzureichend geeignetes Mittel, um eine Krankheit in Schach zu halten.
Wir sehen das recht schön an den Zahlen aus unseren Nachbarländern. In Italien, da gibt es eine Impfpflicht, mit 60 Millionen Einwohnern und einer
staatlichen Impfpflicht wurden im vergangenen Jahr 2.517 Masernfälle registriert, in Frankreich, auch Impfpflicht, mit 65 Millionen Einwohnern 2.913 Fälle, in Deutschland, wir sind 82 Millionen Einwohner, hatten wir 543 Fälle.
Impfpflicht führt nicht zu höheren Impfraten, sondern vor allem zu mehr bürokratischem Aufwand. Die meisten Menschen sind doch bereit und verantwortungsbewusst genug, auch zum Schutz der eigenen Gesundheit den Impfschutz nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vollständig zu halten. Wir brauchen hohe Impfquoten, wir wollen hohe Impfquoten für alle gefährlichen Infektionskrankheiten und nicht nur für Masern. Wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen, aber nicht mit Zwangsimpfung, sondern durch transparente, vernünftige, niedrigschwellige und sich oft wiederholende Informationszugänge für alle Bevölkerungsgruppen.
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind auf den ausreichenden Herdenschutz angewiesen. Deshalb ist es nicht nur im Eigeninteresse, sich impfen zu lassen, sondern eine moralische Pflicht gegenüber der Gesellschaft. Aber wir werden niemanden dazu zwingen, was bei der derzeitigen Impfquote auch nicht notwendig ist, da die fehlenden Prozente ziemlich sicher mit einer umfangreichen Informations- und Aufklärungsarbeit eingeholt werden können.
Ich persönlich sehe das immer – das sage ich auch an der Stelle – daran: Mein Zahnarzt schickt mir zweimal im Jahr eine Karte, da steht drauf, dass mein Termin wieder fällig ist, und da fällt mir ein, „Ja, stimmt!“, und da rufe ich an und sage, „Vielen Dank für die Erinnerung“, und genau das Gleiche könnte beim Impfen auch gemacht werden.
Statt einer aufgeregten Debatte über Impfpflicht mit angedrohten Bußgeldforderungen brauchen wir eine angeregte Debatte, wodurch der Impfgleichgültigkeit mit geeigneten Informationskampagnen mit der Beratung, die durch gute Argumente überzeugt, begegnet werden kann, und die
auch Erwachsene erreicht, um die Impflücken bei Jugendlichen, jungen Erwachsenen, älteren Menschen zu schließen.
Eine landesrechtliche Impfklausel hätte zur Folge, dass dem Kind ein bundesrechtlich normierter An
spruch verwehrt würde. Die Forderung, dass zur Aufnahme in die Kita eine Schutzimpfung zwingend vorgesehen ist, konkurriert mit der Bundesgesetzregelung über die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und dem Rechtsanspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung bzw. ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung aus dem Thüringer KitaG.
Vielleicht kommt ja der Herr Spahn mal mit guten Ideen um die Ecke. Wir würden es sehr begrüßen, wenn er zum Beispiel auch die längst überfällige Einführung des digitalen Impfpasses befördern würde. Damit nämlich könnten Impflücken schneller auffallen und schneller geschlossen werden. Patientinnen und Patienten könnten ihren persönlichen Impfstatus von überall und jederzeit abrufen und Ärzte könnten auf Grundlage des elektronischen Passes an alle notwendigen Impfungen erinnern. Hier braucht es ein breites Bündnis mit Krankenkassen, Arztpraxen, einen starken ÖGD, von der Geburtsabteilung bis zur Hausarztpraxis, und eben auch elektronische Verstärkung und wir brauchen eben nicht nur Masernschutz, sondern die generelle Impfaufklärung inklusive Appell an das Bewusstsein für die Herdenimmunität. Es ist doch ganz einfach und gut für alle, der eigene Impfschutz für die eigene Gesundheit und den Schutz der Gemeinschaft – freiwillig. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich berichte hier aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Gesetz zur Neufassung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften an die Verordnung über amtliche Kontrollen, zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6499. Durch Beschluss des Landtags in seiner 135. Sitzung am 14. Dezember 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend sowie an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 24. Januar 2019 und in seiner 59. Sitzung am 21. März 2019 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Insgesamt gingen sieben Stellungnahmen ein, unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden, von den Bauern- und Tierzuchtverbänden und der Fleischerinnung. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs.
Die Beratung und Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten liegt uns ebenfalls vor. Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/6499 wurde in der 62. Sitzung am 2. Mai 2019 beraten. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
So kann ich Ihnen das heute übereinstimmend aus beiden Ausschüssen mitteilen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir freuen uns, dass wir heute ein wichtiges Gesetz beraten, in dem die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren in Thüringen gestärkt werden. Die schon etablierten Strukturen der Thüringer Seniorenmitwirkung, die kommunalen Seniorenbeiräte, die Seniorenbeauftragten und der Landesseniorenbeirat werden damit gestärkt. Das ist gut und wichtig, denn mit Blick auf die demografische Entwicklung ist die Mitwirkung und Teilhabe zur Entwicklung bedarfsgerechter Lebenswelten unabdingbar.
Die Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte der politisch engagierten Seniorinnen und Senioren in Thüringen, die Initiativen aktiver Seniorinnen und Senioren in Land und Stadt und die gewachsenen
Strukturen auf kommunaler Ebene sind ein hohes Gut, auf welches wir nicht verzichten wollen und nicht verzichten können. Sie müssen gestärkt werden und sollen in ihrer Vielfalt auch auf kommunaler Ebene erhalten bleiben. Seniorinnen und Senioren sind laut § 2 alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Nun wird das nicht unwesentlich durch subjektives Empfinden bestimmt – es gibt das Alter auf dem Papier und das Alter im Kopf. Aber gut, nehmen wir die derzeit meistgenannte sozioprofessionelle Kategorie, nach der als Seniorinnen und Senioren in der Regel Personen bezeichnet werden, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist das so.
Im Jahr 1990 lebten in Thüringen noch mehr als 2,6 Millionen Einwohner. Im Jahr 2035 werden es nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik voraussichtlich weniger als 1,88 Millionen Einwohner sein, selbst unter Berücksichtigung der steigenden Zuwanderungszahlen. Das heißt, auch die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von aktuell 1,3 Millionen Einwohnern wird um mehr als 400.000 Einwohner zurückgehen. Der Anteil der über 65-Jährigen steigt. Und im Jahr 2035 werden etwa 34 Prozent der Einwohner Thüringens mindestens 65 Jahre alt sein.
Diese demografischen Veränderungen werden sich unterschiedlich auswirken. Deshalb ist es höchste Zeit, Projekte, Programme und Gesetze auf den Weg zu bringen, die eine starke Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe an der Gestaltung ihres eigenen Lebensumfelds fördern. Und auch die Mitwirkungsrechte von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene sind klar zu definieren. Es geht darum, Anreize zu schaffen, um Seniorenmitwirkung in kommunalen Gebietskörperschaften zu etablieren.
Die Möglichkeit einer Seniorenvertretung, wie sie aktuell in Thüringen existiert, sollte durch das aktuelle Seniorenmitwirkungsgesetz weiter gestärkt werden. Die Arbeit der Seniorenvertretung hat sich in den letzten Jahren in vielen Punkten verändert. Mehr Menschen bringen sich ein, die gesellschaftliche Wahrnehmung ist gewachsen, der gesellschaftliche Respekt dafür auch. Die kommunalen Seniorenbeiräte machen da eine sehr gute Arbeit.
Meist leben die in den demokratisch gewählten Organen engagiert arbeitenden Menschen schon lange in der Gemeinde oder im Stadtteil, kennen die Menschen und die örtlichen Gegebenheiten lange und genau, wissen um ihre Selbstwirksamkeit. Es sind die, die ihre Freizeit in Kultur und Politik investieren, Filmvorführungen oder Buchlesungen für diejenigen anbieten, die nicht mehr so mobil sind, wenn es weit und breit kein Kino mehr gibt, Feste
mitgestalten, bei denen Alt und Jung zusammentreffen und sich kennenlernen können, und die auch wissen, wo die Bürgersteinkante zu hoch ist, eine Parkbank fehlt, und das im Bau- und Sozialausschuss einbringen können.
Diese Arbeit spricht viele Menschen an und hat an politischem Gewicht gewonnen. Lassen Sie uns diese wichtige Arbeit weiter konstruktiv begleiten, die Seniorenvertretung als politische Partnerin in Entscheidungen einbinden und in den weiteren Entwicklungen unterstützen! Seniorenmitwirkungsgesetze vermitteln schon durch ihren Namen den Eindruck, dass sie die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren an gesellschaftlichen Aushandlungen und politischen Entscheidungsprozessen befördern können.
Im Vorschaltgesetz zur Gemeindeneuordnung heißt es, dass auf der gemeindlichen Ebene für kreisangehörige Gemeinden eine Mindesteinwohnerzahl von 6.000 im Jahr 2035 vorgesehen werden soll. Die zukünftige Gemeindegröße wurde damit an der unteren Grenze der im Leitbild vorgesehenen Größenordnung sowie an bundesweiten Erfahrungswerten angesetzt. Damit sollen in dünn besiedelten Räumen zu lange Anfahrtswege zwischen den Ortsteilen vermieden und der Erhalt der bürgerlichen Teilnahme am kommunalen Gemeinwesen unterstützt werden.
Ich finde, diese beiden Gesetze sollten zusammen gedacht werden. Wir können es uns nicht leisten, das wertvolle Potenzial der jungen Alten auf dem Land aus der politischen Verantwortung zu entlassen.
Und wir sollten das installieren und damit auch die Seniorenvertretungen als wichtige Gremien nicht der Freiwilligkeit überlassen. Eine Regelung, auch kleinere Gemeinden zur Einrichtung eines kommunalen Seniorenbeirates zu verpflichten, kostet nicht viel, ist aber viel wert. Wir sind in Thüringen auf einem guten Weg. Gehen wir ihn weiter! Ich beantrage die Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, lieber Herr Pfeffer, sehr geehrter Herr Leibiger! Ich kann mich hier auch nur der Begrüßung anschließen. Ich freue mich auch sehr, dass wir den Maßnahmenplan heute im Parlament noch mal diskutieren und dann auch verabschieden werden, denn jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben. Das hatte Hannah Arendt, eine der bedeutendsten Denkerinnen der Moderne
zum Thema „Menschenrechte“ geschrieben. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass allen Menschen das Recht zusteht, selbstbestimmt und frei von Diskriminierung teilzuhaben an allem, was unser Dasein ausmacht. Die Absicht und das Ziel der UNBehindertenrechtskonvention ist es, allen Menschen ein möglichst barrierefreies und inklusives Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Um unser Ziel einer wirklichen inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen, müssen die noch immer existierenden Barrieren aufgezeigt und abgebaut werden.
Damit meine ich die nicht abgesenkten Bordsteine ebenso wie die Einsicht, dass digitale Angebote für alle nutzbar sein sollen, aber auch die Barrieren in den Köpfen, die es leider noch viel zu oft gibt.
Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen, sondern dass die Gesellschaft Strukturen schafft, die jedem Menschen, auch den Menschen mit Behinderungen, eine umfassende Teilhabe ermöglichen. Umfassende Teilhabe ist leider noch nicht die gelebte Wirklichkeit, also müssen wir handeln und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote ausbauen. Das ist nicht nur im Hinblick auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen von großer Wichtigkeit, sondern auch in Bezug auf die demografische Entwicklung. Mit dem Alter steigt potenziell auch der Bedarf an Barrierefreiheit und Unterstützung. So werden womöglich alle, auch die heute noch nicht darüber nachdenken, von den inklusiven Strukturen profitieren, an deren Aufbau wir heute arbeiten. In Thüringen leben jetzt, im März 2019 – und Herr Pfeffer betont es auch immer in jeder Runde, in der wir uns treffen –, 389.000 Menschen mit Behinderungen. Das sind bei unserer derzeitigen Gesamteinwohnerzahl von 2,1 Millionen mehr als 18 Prozent, Menschen mit den gleichen Erwartungen und Wünschen an das Leben wie nicht behinderte Menschen. Zu Recht erwarten sie, dass betreffende gesetzliche Regelungen und Normen wirksam realisiert werden – ganz normal und selbstverständlich in der Mitte der Gesellschaft.
Die UN-Konvention ist der Maßstab, an dem wir diesen Maßnahmenplan ausgerichtet haben. An der Erarbeitung des Maßnahmenplans waren die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfeverbände, der Kommunen und die Ressorts der Landesregierung beteiligt. Sie als Expertinnen und
Experten in den Arbeitsgruppen haben mitgearbeitet, die Stellungnahmen der Verbände und des Landesbehindertenbeauftragten wurden in den Prozess eingebunden, ganz nach dem Grundsatz der UNKonvention: Nicht ohne uns über uns. Das wird auch der Weg sein, den wir weitergehen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, in großer Selbstverständlichkeit miteinander leben können. Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Das ist jetzt zehn Jahre her, und dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, sind wir näher gekommen. Vor allem ist das Recht zunehmend ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt, und das ist der wohl bisher größte Erfolg.
Die Umsetzung der UN-Konvention und die tatsächliche Gleichstellung, da liegt noch viel Arbeit vor uns, an der wir uns beteiligen müssen. Es gibt noch viel zu tun und wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns besonders hierfür stark machen: die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulsystem sicherstellen, auch zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangen Lernen; einen inklusiven Arbeitsmarkt im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes fördern; vernetzte Zusammenarbeit der Beteiligten am Arbeitsmarkt; Rehabilitationsakteure auf Landesund regionaler Ebene; die Förderung barrierefreier Wohnmöglichkeiten, Entwicklung neuer Wohnformen, Etablierung kleiner sozialräumlicher Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen, um die Isolation zu verhindern und ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben zu ermöglichen; die Förderung gesundheitlicher Selbsthilfe, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, um möglichst vielen Menschen einen guten Rahmen zum selbstständigen Umgang mit der Bewältigung von Krankheit oder Behinderung zu bieten; barrierefreie Kultur und Erholungsorte und barrierefreie Zugänge zu Tourismus- und Freizeitangeboten, zu Spielstätten und Sportangeboten; die Erarbeitung geeigneter Öffentlichkeits- und Präventionsmaßnahmen zum Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen mit besonderem Fokus auf den Schutz von Frauen und Mädchen. Das vielleicht mal als kleiner Ausblick.
Und jetzt – zu unserem Antrag haben Frau Stange und Frau Pelke schon etwas gesagt, das möchte ich an der Stelle nicht wiederholen – möchte ich aber noch einmal ganz kurz was zum Antrag der CDU sagen. Ich muss es an dieser Stelle auch wiederholen: Wir – Rot-Rot-Grün, Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – haben niemals gesagt, dass wir
Behindertenwerkstätten abschaffen wollen. Das stimmt nicht und das ist eine Unterstellung.
Ich weiß nicht, warum Sie das machen, liebe Frau Meißner. Das wurde auch begründet. Sie nehmen den einen Satz vom Maßnahmenplan aus dem Kontext heraus. Diese Verunsicherung für Menschen mit Behinderung hier in den Raum zu stellen, hat mich schon am Schulgesetz an dieser Debatte gestört, dass wir darüber diskutieren müssen, dass wir gesagt hätten, wir wollen Förderschulen schließen. Das stimmt auch nicht.
Das führt zu einer tiefen Verunsicherung. Ich glaube, das dürfen wir nicht stehen lassen. Wir wollen mit diesem Maßnahmenplan endlich die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung erreichen, dass sie endlich auch eine Wahlfreiheit auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Viele Menschen haben auch Angst vor dem ersten Arbeitsmarkt. Diese Hürden wollen wir nehmen. Wir wollen sie dabei begleiten.
1 Prozent steht darin. Das ist – auf Deutsch gesagt – nicht der Rede wert, darüber zu diskutieren, dass wir Werkstätten abschaffen wollen. Wir wollen den Weg ebnen, dass es einfacher wird auf dem freien Arbeitsmarkt. Wir wollen dazu beitragen, dass Werkstatträte ermuntert werden, darüber zu diskutieren. Die Menschen in den Werkstätten arbeiten für ein Taschengeld. Sie sollen endlich für ihr Leben auch ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen bekommen, dass sie merken, dass sie wertgeschätzt werden.
Die Menschen bekommen auch irgendwann mal eine Rente. Dann leben sie wieder vom Staat. Wir wollen hinkommen zu einer inklusiven Gesellschaft und dazu, dass man auch die Freiheit hat, zu sagen, ich bin auf dem ersten Arbeitsmarkt, ich möchte dort bleiben oder ich komme dort nicht zurecht und ich kann auch wieder zurück in die Werkstatt. Etwas anderes sagen wir damit nicht.
Ich finde es schlimm, dass man jetzt in der Zeitung liest, das Land Thüringen möchte Behindertenwerkstätten abschaffen. Ich sage es noch einmal: Das stimmt nicht. Wir wollen das nicht, wir haben das nicht vor. Der Ministerpräsident hat es auch gesagt,
er hat es mehrfach betont: Wir wollen, dass die Menschen gleichberechtigt in Werkstätten arbeiten können wie auf dem Arbeitsmarkt.
Ich kann doch Ihrem Antrag nicht zustimmen. Dann würde ich zustimmen, dass das nicht im Maßnahmenplan steht. Frau Meißner, das geht nicht.
Sie schreiben einen Antrag, in dem steht, sie wollen die Werkstätten nicht abschaffen. Da würde ich mir eingestehen, im Maßnahmenplan steht drin, wir schaffen Werkstätten ab. Das ist völlig kontraproduktiv, was Sie hier machen.
Aber wirklich, das stimmt nicht.
Sie schreiben einen Antrag, mit dem Sie uns unterstellen, wir wollen Werkstätten abschaffen, damit Sie dann sagen können: Rot-Rot-Grün hat einem Antrag zugestimmt, jetzt werden keine Werkstätten mehr geschlossen. Also Frau Meißner, mal ehrlich, das geht so nicht, das mache ich auch nicht.
Ich weiß nicht, was das jetzt hier politisch werden soll.
Am Ende steht dann in der Zeitung: Rot-Rot-Grün hat der CDU zugestimmt, dass jetzt keine Werkstätten abgeschafft werden sollen. Nein! Wir schaffen keine Werkstätten ab! Das machen wir nicht.
Nein, ich kann Ihrem Antrag nicht zustimmen, das haben Sie nicht verstanden, guten Morgen.
Ja, aber entschuldigen Sie bitte, Frau Präsidentin, das stimmt einfach nicht. So etwas mag ich nicht, wenn man mir versucht zu unterstellen, wir würden Ihrem Antrag nur zustimmen können. Und in Wirklichkeit sagen wir ja damit, dass wir Werkstätten schließen wollen. Das stimmt nicht.
Deshalb können wir leider Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir sind gern für Diskussionen immer offen, das wissen Sie. An der Stelle leider nein. Wir beschließen hoffentlich heute den Maßnahmenplan. An der Stelle herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich versuche es jetzt auch noch mal in aller Ruhe. Frau Meißner, Ihre Überschrift „Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten“ – das hat niemand infrage gestellt und das steht auch nirgendwo, dass wir die Werkstätten nicht erhalten wollen. Kein Platz, der gebraucht wird, wird abgebaut. Das war jetzt auch noch mal ein bisschen einfacher, in Ruhe erklärt.
„Wünsche der Betroffenen respektieren“ – ich glaube, in diesem Maßnahmenplan steht ganz viel von den Wünschen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen drin, die wir respektiert haben, die da drinstehen, und das kommt doch nicht von uns, das kommt doch von den Betroffenen, was da drinsteht. Deshalb finde ich, dass Ihr Antrag überflüssig ist. Wir brauchen den nicht, wir haben das alles darin stehen und wir dürfen eines nicht machen, da kann ich mich an der Stelle auch nur wiederholen: Wir haben hier die Verantwortung für ganz viele Menschen in diesem Land, die mit einer Behinderung leben müssen, und dieser Verantwortung bin ich mir sehr bewusst. Deshalb dürfen wir hier nicht mit der Angstkeule durch das Land gehen und irgendwelche Sachen behaupten, die so einfach nicht stimmen.
Ich bitte Sie, sich auch an der Stelle zu korrigieren, weil das so nicht stimmt, was Sie hier behauptet haben. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Zippel, Sie wollen was zur Klarstellung, ich zitiere Punkt 14 aus dem Maßnahmenplan: „Begleitung der Thüringer Werkstattträger bei der Erarbeitung einer Strategie zur Erhöhung der Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Ergebnis wird eine Übergangsquote von mindestens einem Prozent angestrebt.“
Ist das Begründung genug für Sie?
An Ihrer Stelle würde ich den Antrag zurückziehen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich habe gegen den Antrag der CDU gestimmt, weil ich finde, dass er eine schäbige Kampagne auf Kosten der Betroffenen ist. Ich möchte die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht abschaffen in diesem Land. Ich finde, es ist eine wichtige Institution, die aber reformiert werden muss. Da sind wir aber auf einem guten Weg. Ich möchte noch mal ausdrücklich sagen: Ich finde das falsch und ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie diesen Antrag zurückgezogen hätten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Möller, es hat mich sehr gegruselt bei dem, was Sie hier jetzt vorgetragen haben.