Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nur nicht im Stadtrat Eisenach!)

Kritik haben wir an anderer Stelle. Mit dem Gesetzentwurf werden erneut Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst, regelrecht ausgeweidet und so Stück für Stück plattgemacht. Immerhin reden wir von 19 Auflösungen von Verwaltungsgemeinschaften. Die Bildung von zwei neuen Verwaltungsgemeinschaften ändert daran wenig. Natürlich ist der Weg von Rot-Rot-Grün so gewollt und durch inzwischen erfolgte Abschaffung des § 46 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auch ganz legal. Aber Sie lassen viele in ihrem Bestand, vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich geschwächte Verwaltungsgemeinschaften zurück, die auch finanzielle Probleme bekommen werden. Zu Recht haben auch die Kommunalaufsichten und das Landesver

waltungsamt Weimar darauf hingewiesen, dass die Finanzkraft dieser VGs erheblich geschwächt ist.

Noch ein Punkt ist mir wichtig zu sagen: Mich freut es besonders, dass sowohl der Ministerpräsident als auch der Innenminister inzwischen nicht mehr von einer späteren Pflichtphase, also von Zwangsfusionen, sprechen, sondern dies mittlerweile dementieren.

(Beifall CDU)

Noch vor wenigen Monaten sah das etwas anders aus. Wenn man in den Gesetzentwurf schaut, findet sich in der Begründung mehrmals der Terminus „Pflichtphase“ verbunden mit dem Hinweis, dass eine solche zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Schauen Sie auf Seite 69 und Sie können dies nachlesen. Auch wenn Zwangsfusionen von RotRot-Grün nunmehr vom Tisch sind, haben Sie gleichwohl die Menschen und vor allem auch die Räte in den Kommunen erheblich verunsichert.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf das Neugliederungsgesetz 2019 im Detail eingehen. Meine Fraktion hat sich bei der abschließenden Beratung im Innen- und Kommunalausschuss am Donnerstag bei der Abstimmung enthalten. Ich will Ihnen die Gründe im Einzelnen hier noch mal vortragen, damit insbesondere die betroffenen Kommunen deutlich erkennen, dass unsere Fraktion nicht gegen die freiwillige Fusion ist, sondern dass wir lediglich in ganz konkreten Einzelfällen rechtliche Bedenken haben oder Unklarheiten sehen, so etwa in § 1 des Gesetzentwurfs dieser Fassung, der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum haben Sie beim ersten Fusionsgesetz nicht zugestimmt?)

Auch nachdem die Koalition am 05.12. einen Änderungsantrag vorgelegt hat, konnten unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden. So haben etwa sechs von acht Mitgliedsgemeinden der VG „Oberes Sprottental“ die Ausgliederung der Gemeinden Wildenbörten und Nöbdenitz aus der VG abgelehnt. Überdies haben drei von acht Gemeinden der VG „Altenburger Land“ die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft abgelehnt. Zudem hat das Landesverwaltungsamt moniert, dass die oben genannten Verwaltungsgemeinschaften einen erheblichen Teil ihrer Einwohner und damit auch die Finanzkraft verlieren. Kompensationsmittel sind lediglich für vier Jahre vorgesehen; ob die in Gänze reichen, wird man sehen. Aber nach der Neugliederung bleiben Strukturen zurück, die dauerhaft nicht überlebensfähig sind. Die genannten Einwände lassen mich insbesondere an dem Kriterium der Freiwilligkeit dieser Fusionen mehr als zweifeln, sodass wir uns bei der Abstimmung insoweit enthalten werden.

Bei den §§ 16 und 17 sehen wir mit Blick auf die Stellungnahme des Landesverwaltungsamts und die darin geäußerten Bedenken ebenfalls erhebliche Diskrepanzen, welche gegen eine vorbehaltslose Zustimmung sprechen.

Mit Blick auf § 23, Neugliederung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, sind wir der Auffassung, dass man zunächst den am 06.01.2019 stattfindenden Bürgerentscheid abwarten sollte,

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Falsch!)

um die Fusion dann gegebenenfalls in einer dritten Neugliederung mit aufzunehmen. Was ist denn mit Ihren stetigen Forderungen, die Bürger an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen?

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Ma- chen wir doch!)

Hier läuft ein Bürgerentscheid noch bis zum 06.01.

(Beifall CDU)

Das Ergebnis sollte man doch wenigstens abwarten, wenn man es mit demokratischen Mitbestimmungsprozessen ernst meint,

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Frau Holbe, das ist alles falsch!)

zumal ein weiteres – ich erwähnte es bereits – Neugliederungsgesetz in Arbeit ist. Des Weiteren hat der damalige Oppositionsführer und jetzige Ministerpräsident Bodo Ramelow 2011 gefordert, dass bei einer Gebietsreform, wenn sie denn stattfindet, anschließend das Volk entscheiden soll. Und jetzt hätte Rot-Rot-Grün sich an den eigenen Worten und Taten messen lassen können, aber es gelingt ja nicht einmal, diesen Bürgerentscheid abzuwarten.

(Beifall CDU)

Unser Fazit ist es: Auch hier werden wir uns enthalten.

Enthalten werden wir uns ebenfalls zu § 24, da insoweit der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt den Kreiswechsel der Gemeinden Lichte und Piesau in den Landkreis Sonneberg kategorisch abgelehnt hat. Hier hätte man vielleicht noch verstärkt auf kommunaler, auf kreislicher Ebene miteinander intensiv reden und arbeiten müssen, um diese Prozesse zu begleiten. Deshalb wundert es sicher nicht, dass wir uns hier wegen dieser fehlenden zustimmenden Beschlüsse – der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat in Gänze zugestimmt, aber Sonneberg, glaube ich, mit Einschränkungen – enthalten.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Das brauchen Sie nicht wissen!)

Ebenfalls enthalten wird sich meine Fraktion bei § 37, da der Grundsatz der Freiwilligkeit aus unserer Sicht hier nicht erfüllt ist. So ist aus den Auswertungsunterlagen der Anhörung zu entnehmen, dass die VG „Bad Tennstedt“ sowie zwölf Mitgliedsgemeinden die Ausgliederung der Gemeinde Klettstedt ablehnen. Hierzu hat meine Fraktion ebenfalls die Enthaltung vorgesehen.

Ablehnen werden wir den § 31 und den darin enthaltenen Kreiswechsel von Kaltennordheim vom Wartburgkreis zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Hierzu hat meine Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung eingebracht, sie hat die Nummer 6/6507. Inhalt dieser Änderung ist die Streichung des § 31. Entscheidend ist für uns insofern, dass der Kreistag des Wartburgkreises den Wechsel ablehnt und den Landrat am 23.08. ermächtigt hat, die Klage gegen die Zuordnung der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu erheben. Interessant war für uns zu erfahren, dass sich die Kreistagsfraktion der Linken im Wartburgkreis mit einem Brief an die Landesregierung gewandt hat und darum gebeten hat, die freiwillige Fusion Kaltennordheim aus dem Gemeindeneugliederungsgesetz herauszunehmen.

(Beifall CDU)

Unserer Auffassung nach wurde die Gebietsreform von Rot-Rot-Grün schlecht gemacht; Zwangsfusionen waren nach dem Urteil des Gerichtshofs aus zeitlichen Zwängen nicht mehr möglich. Ein neues Gesetz wäre zeitlich und unter Druck der Bevölkerung, die diese Gebietsreform mehrheitlich ablehnt, nicht mehr durchzusetzen. Um noch etwas zu tun, hat die Landesregierung auf die freiwilligen Fusionen gesetzt, egal wie sinnvoll sie sind. Rot-RotGrün erhöhte die Neugliederungsprämien, verschob mehrfach die Termine, um diese Prämien zu bekommen, und baute einen enormen Zeitdruck auf. Vieles wurde deshalb nicht gleich im Gesetzentwurf bedacht und es musste ein umfangreicher Änderungsantrag eingereicht werden, der uns im Ausschuss ereilte und der die Beschlussempfehlung auch bekam und Ihnen heute hier mit vorliegt.

Meine Damen und Herren, wie ich eingangs bereits sagte, wird meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf also ablehnen. Wir werden bei der Abstimmung unsere Bedenken gegen die einzelnen Fusionen mit dem entsprechenden Stimmverhalten noch mal kenntlich machen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster hat Abgeordneter Kuschel von der Fraktion Die Linke das Wort.

(Abg. Holbe)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Vertreter der Gemeinden, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Gemeindevertreter, für Sie ist heute ein guter Tag für ganz Thüringen, denn Sie nutzen die Chancen der freiwilligen Gemeindegebietsreform. Über 260 Gemeinden sind im Gesetz beinhaltet. Im ersten Gesetz waren es schon 49 und für das dritte Gesetz gibt es auch bereits über 60 Anträge. Wenn der Thüringer Landtag auch das dritte Gesetz 2019 noch beschließt, haben sich damit rund 50 Prozent der Gemeinden neu geordnet – so weit dazu, Frau Holbe, wie haltlos Ihre These ist, dass eine Mehrheit in Thüringen diese Gebietsreform ablehnt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist ein Schlag ins Gesicht aller derjenigen, die die Chance der Freiwilligkeit nutzen, weil Sie sozusagen unterstellen, dass sie gegen den Bürgerwillen oder irgendwie sich dort neu ordnen. Ihre These hat irgendwie mit der Realität nichts zu tun. Herr Walk hat hier als Berichterstatter bedauerlicherweise nicht auf Inhalte abgestellt, die der Ausschuss abgewogen hat. Es ist ein kompliziertes Abwägungsverfahren, denn eine solche Reform hat immer Chancen und Risiken. Die jetzt vorliegende Beschlussempfehlung ist das Ergebnis dieser Abwägung. Da wissen wir, eine Abwägung heißt eben auch, dass bestimmte Einwendungen vom Ausschuss als nicht überzeugend bewertet werden, andere schon.

Ich möchte mich aber zunächst auch dem Dank anschließen, auch der Landtagsverwaltung danken, die vor einer hohen Herausforderung stand. Dahinten sehen Sie einen Satz der Anhörungsunterlagen, die mussten in mehrfacher Ausfertigung hergestellt und dem Landtag zugeführt werden. Ich bedanke mich auch bei der Druckerei, die das mit Zusatzschichten ermöglicht hat, dass alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Dank auch dem Innen- und Kommunalministerium, der Fachabteilung, und dem Landesverwaltungsamt, die für uns als Dienstleister hier gewirkt haben. Nur dadurch sind wir in der Lage, heute abschließend über diesen Gesetzentwurf zu befinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal das Prinzip erläutern und damit auch diese These bzw. den Einwand von Frau Holbe, wir würden vom Leitbild der Landesregierung und den Eckpunkten des Landtags zur Gebietsreform abweichen, widerlegen. Im Gesetzentwurf sind 42 Neugliederungsmaßnahmen enthalten und keine dieser 42 Neugliederungsmaßnahmen steht im Widerspruch zum Leitbild und zu den Eckwerten, wenn man im Blick hat, dass bei einigen ein Zwischenschritt erfolgt und wir deutlich gesagt haben – deswegen ist das ja auch im Gesetzentwurf enthal

ten –, dass eine Mehrfachneugliederung möglich ist. Alle Beteiligten wissen das. Alle Beteiligten wissen, dort, wo keine leitbildkonforme Struktur jetzt entsteht, kann das nur ein Zwischenschritt sein. Wir setzen da weiter auf Freiwilligkeit und bei den vielen Anfragen, die uns erreichen, gehen wir davon aus, dass die übergroße Mehrzahl dann auch perspektivisch im Rahmen der Freiwilligkeit leitbildkonforme Strukturen schaffen wird. Wichtig ist nur, dass wir jetzt keine Strukturen schaffen, die einer späteren leitbildkonformen Struktur im Wege stehen. Da gibt es kein Beispiel, oder Sie benennen es hier in der Debatte, wo bei einer der 42 Neugliederungsmaßnahmen eine spätere ortbildgerechte Neugliederung sozusagen unmöglich ist.

Ich will das am Beispiel des Geratals verdeutlichen. Wir hätten uns etwas anderes gewünscht, nämlich dass die beiden VGs dort eine Landgemeinde gründen, leitbildkonform, eine starke Landgemeinde zwischen den beiden Mittelzentren Ilmenau und Arnstadt. Einige bilden jetzt diese Landgemeinde, ein kleinerer Teil hat sich für eine Zwischenlösung, also für eine Verwaltungsgemeinschaft entschieden. Ich sage immer, es ist die schlechteste aller Varianten, aber noch zulässig, weil sie einer künftigen leitbildkonformen Struktur im Geratal nicht im Wege steht. So sind wir und der Ausschuss durch alle Anträge durchgegangen und haben diese Beschlussempfehlungen dann letztlich gefertigt.

Ich komme aus dem Ilm-Kreis. Ich bin stolz, dass sich im Ilm-Kreis 90 Prozent der Gemeinden neu ordnen. In Greiz ist noch null. Aber für das dritte Gesetz sollte die CDU mal darüber nachdenken, warum in einigen Regionen Chancen genutzt werden, in anderen Totalblockade gemacht wird. Totalblockade! Aber die Gemeinden erkennen das zunehmend und werden sich darauf nicht dauerhaft einlassen.

(Beifall DIE LINKE)

Verunsicherung hat die CDU geschaffen, nicht RotRot-Grün. Sie haben nichts unterlassen, um diese Verunsicherung zu stärken. Der Wartburgkreis ist das beste Beispiel. Ihr Abgeordneter vor Ort hat bei Tiefenort versucht, die Fusion bis zuletzt zu blockieren. Jetzt wird es bei Kaltennordheim erneut gemacht. Da verweise ich aber darauf, dass dort inzwischen ein Verwaltungsgericht entschieden hat.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gut, dass wir Gerichte haben!)

So wie wir Entscheidungen der Gerichte zur Kenntnis nehmen müssen, kann ich Sie auch nur auffordern, das zur Kenntnis zu nehmen. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat entschieden: Das, was Rot-Rot-Grün vorgeschlagen hat, was die Gemeinden beantragt haben, ist zulässig und keinesfalls irgendwie verfassungswidrig, unzumutbar und be

rührt die Rechte des Landkreises Wartburgkreis nicht.

Im Übrigen haben wir die Anregung des Wartburgkreises im Zusammenhang mit Kaltennordheim aufgegriffen und haben jetzt im Gesetzentwurf auch Kompensationsleistungen für die Landkreise aufgenommen. Damit ist eine wesentliche Forderung der Landkreise erfüllt. Ich persönlich halte diese Kompensationsleistungen gar nicht für erforderlich. Wer die Struktur der Landkreise, die Ausgaben- und Einnahmestruktur, kennt, kann das nachvollziehen. Aber ich respektiere, dass die Koalition als Ganzes entschieden hat, wir machen Abschmelzen der Kompensationsleistungen für drei Jahre. Damit ist dem Einwand des Wartburgkreises Genüge getan.

Meine Damen und Herren, es macht sich noch mal erforderlich, die Debatte „Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde“ aufzugreifen. Meine Bitte an den Gemeinde- und Städtebund ist – der Geschäftsführer hat heute das Vorhaben von Rot-RotGrün zumindest tendenziell begrüßt, herzlichen Dank dafür –, noch mal mit den Akteuren vor Ort zu erläutern, was eine Verwaltungsgemeinschaft und eine erfüllende Gemeinde ist. Vor Ort wird oftmals der Eindruck vermittelt, als wäre eine erfüllende Gemeinde keine besondere Form der Verwaltungsgemeinschaft, sondern die Aufgabe der Selbstständigkeit und eine Art vorgelagerte Zwangsfusion. Ich wiederhole noch mal: Die erfüllende Gemeinde ist eine besondere Form der Verwaltungsgemeinschaft; damit bleibt die Selbstständigkeit der Gemeinden dort, wo es gewünscht wird, erhalten. Bleiben wir mal bei § 1, weil die CDU das angesprochen hat: Wir haben eine Lösung gefunden, die alle Wünsche der Gemeinden vor Ort respektiert – alle Wünsche! Ein Teil möchte nach Schmölln eingemeindet werden und andere möchten eben noch selbstständig bleiben. Ich bitte einfach um Verständnis, dass die Zeit, wo die Unwilligen oder die Zögerlichen die, die sich für eine Zukunft auf den Weg gemacht haben, blockieren konnten, vorbei ist. Rot-Rot-Grün hat sich vorgenommen, den Gemeinden, die sich zu neuen leistungsfähigen Strukturen auf den Weg gemacht haben, das zu ermöglichen, ohne dass die, die noch zögern, das blockieren können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das haben wir umgesetzt. Inwieweit die Gemeinden, die selbstständig sind, noch leistungsfähig sind oder nicht, müssen die selbst entscheiden. Wir sind im Übrigen – da darf ich noch mal auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts von 2005 zum Finanzausgleich verweisen – nicht verpflichtet, ineffiziente Strukturen bei den Gemeinden dauerhaft zu finanzieren, sondern die Gemeinden haben einen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung. Das Verfahren ist inzwischen vom Verfas

sungsgericht anerkannt. Alles andere entscheiden die Gemeinden vor Ort und ich bin mir sicher, sie machen das verantwortungsbewusst.

Zum Fall Katzhütte und Bürgerentscheid: Frau Holbe, Sie müssen mal erklären, wie Sie es begründen bzw. weshalb Sie uns vorwerfen, wir würden dort das Ergebnis des Bürgerentscheids nicht abwarten. Das ist völliger Blödsinn. Wir warten natürlich ab.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Das kann sie nicht und will sie nicht!)