Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung, begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und habe eine besondere Freude: Frau Abgeordnete Beate Meißner hat am 02.02. dieses Jahres geheiratet. Ich denke, ich spreche im Namen aller, wenn wir ihr herzlich gratulieren, alles Gute für sie, ihren Mann und die Familie wünschen.
Für die Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Diana Lehmann neben mir Platz genommen, die Redeliste wird von Herrn Stefan Gruhner geführt.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Möller, Herr Abgeordneter Scherer, Herr Ministerpräsident Ramelow, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.
Ich darf darauf hinweisen, dass die Thüringer Handwerkskammer für heute zum 25. parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks eingeladen hat – ein erfreuliches Ereignis, das besonders viele Gäste anzieht, und zwar so viele, dass wir nicht wie üblich in dem großen Anhörungssaal, sondern im Plenarsaal tagen. Das heißt für uns, dass wir gegen 20.00 Uhr mit dem parlamentarischen Abend beginnen werden. Sie sehen da hinten schon eine Leinwand aufgestellt. Meine Bitte an die Kollegen wäre, dass Sie Ihre Unterlagen nach der Sitzung mit in Ihr Büro nehmen, bevor Handwerker sie vielleicht mit nach Hause nehmen und Sie sie dann am nächsten Tag nicht finden.
Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für Herrn Jan-Frederik Tänzer, für Herrn Ralf Schemel, für Herrn Lutz Stordel und für Herrn Jakob Richter von N24 Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal für die gesamte Wahlperiode erteilt.
Die Fraktionen waren im Ältestenrat übereingekommen, heute nach 18.30 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen und am Donnerstag um 21.00 Uhr das Sitzungsende festzulegen. Wie Sie der Plenumseinladung weiterhin entnehmen können, ist man im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 26 und 27 in dieser Plenarsitzung auf jeden Fall aufzurufen.
Die Tagesordnungspunkte 1 a, b und c sowie die Tagesordnungspunkte 2 und 4 werden wiederum von der Tagesordnung abgesetzt, weil der Innenund Kommunalausschuss noch nicht abschließend beraten hat.
Zu Tagesordnungspunkt 29 wurde ein Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/3455 verteilt. Da für die Zulässigkeit dieses Änderungsantrags die Zustimmung des Antragstellers notwendig ist, frage ich die Fraktion der CDU, ob die Zustimmung erteilt wird.
Zu Tagesordnungspunkt 30 wurde ebenfalls ein Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/3471 verteilt. Auch hier frage ich nach Zustimmung.
Zu Tagesordnungspunkt 34, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 6/3414 und 6/3430, 6/3432, 6/3443, 6/3450, 6/3451 und 6/3453 hinzu.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 13, 16 und 17 auch zu den Tagesordnungspunkten 23, 24, 25, 26 und 28 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Danke, Herr Präsident. Drei kleine Veränderungen würden wir gern im Zusammenhang mit der Tagesordnung vornehmen. Die Tagesordnungspunkte 18 und 19 würden wir gern gemeinsam beraten, weil sie inhaltlich zusammengehören. Die Tagesordnungspunkte 23 und 33, das hatten wir schon in der letzten Plenarsitzung, gehören auch inhaltlich zusammen und sollten deshalb zusammen beraten werden. Wir wollen den Tagesordnungspunkt 16 von dieser Tagesordnung absetzen und ihn auf die Tagesordnung der Anfang Mai stattfindenden Plenarsitzung setzen. Zum 1. Mai könnten wir auch noch reden, dann machen wir eine Sondersitzung.
Weitere Wünsche? Das ist nicht der Fall, sodass wir zur Abstimmung kommen, und zwar zunächst dazu, die Tagesordnungspunkte 18 und 19 zusammenzulegen. Da sehe ich keinen Widerspruch, sodass wir das derart machen können.
Bei den Punkten 23 und 33 hatten wir das bei der letzten Plenarsitzung schon beschlossen. Da sehe ich jetzt auch keinen Widerspruch, sodass auch das einmütig entschieden ist.
Bei dem Vertagungsantrag – ich blicke jetzt in die Runde – gibt es auch keinen Wunsch, das anders zu sehen, sodass der dann im Mai für die nächste Plenarsitzung aufgenommen werden wird. Vielen Dank.
Die Fraktionen haben insgesamt drei Aktuelle Stunden eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache 5 Minuten Redezeit, für die Landesregierung beträgt sie grundsätzlich 10 Minuten und die fraktionslosen Kollegen haben eine Gesamtredezeit von 5 Minuten.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kein Steuergeld für Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3442
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet! Wir leben in einem Staat, in einem Rechtsstaat, in dem man für das Nichtzahlen von Zwangsgebühren für öffentlich-rechtliches Fernsehen
möglicherweise in Haft kommen kann, wenn einem die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ereilen. Allerdings gilt das nicht für illegale Einreise. Dieses Delikt kann man hunderttausend-, zehntausendfach begehen, ohne dass es in Deutschland irgendwelche ernst zu nehmende rechtliche Konsequenzen hätte. Dabei sind es keine Kavaliersdelikte, sondern Straftatbestände. § 95 des Aufenthaltsgesetzes sieht je nach Rechtslage für diese Straftat Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Nach § 95 Abs. 3 ist allein der Versuch der illegalen Einreise strafbar. Allein im Jahr 2015 gab es 2.330 Fälle von sich unerlaubt in Thüringen aufhaltenden Ausländern. Allerdings wurden nur 16 davon überhaupt verurteilt. Zahlen für das vergangene Jahr 2016 liegen nach Auskunft der Landesregierung immer noch nicht vor. Bundesweit gab es im vergangenen Jahr mindestens 111.000 Fälle von versuchter oder erfolgter illegaler Einreise. Allein in Passau wurden 33.265 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise eingeleitet.
Lediglich 234 davon landeten überhaupt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaften, übrigens nicht nur in Grenznähe, da wir ja keinen konsequenten Grenzschutz haben und die Bundespolizei nicht jeden illegalen Migranten gleich zu fassen bekommt, ermitteln für den Papierkorb, legen für jedes mögliche Ermittlungsverfahren einen Vorgang und ein Aktenzeichen an. Schon bevor die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommt, ist die Polizei damit beschäftigt, allerdings auch für die berühmte Katz.
Das Rechtsvollzugsdefizit ist für jeden, der Augen hat, offensichtlich zu sehen. Diese Landesregierung jedoch kümmert sich nicht darum, es zu beheben. Nein, sie fördert den illegalen Aufenthalt in Thüringen, ermuntert zur illegalen Einreise nach Thüringen und belohnt die Illegalen in Thüringen mit keiner Abschiebung und darüber hinaus mit kostenloser medizinischer Versorgung. Alle, die aus welchen Gründen auch immer nach Thüringen kommen, sich hier registrieren lassen als Antragsteller für Asyl, subsidiären Schutz, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder einfach, weil sie glauben, hier besser einen Arbeitsplatz zu finden, ob sie vom Balkan kommen, aus dem Mittleren Osten oder woher auch immer: Wenn sie hier registriert sind, haben sie Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung auf Kosten und zulasten der Steuerkasse. Aber im Koalitionsvertrag kündigt RotRot-Grün bereits die Einführung von anonymisierten Krankenscheinen für Menschen ohne Papiere im Rahmen eines Modellprojekts an. Das Projekt soll dann ausgewertet und als Grundlage für eine Entscheidung genommen werden. Eines muss man dieser Landesregierung lassen, sie ist wirklich konsequent, was die ideologischen Lieblingsprojekte angeht. 230.000 Euro spendiert Sozialministerin Frau Werner für die medizinische Versorgung von illegal hier Aufhältigen für je eine Arzt-, eine Verwaltungsteilzeitstelle, medizinische Behandlung und Arzneimittel. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: eine Sozialministerin, die zu unrechtmäßigem, strafrechtlich zu verfolgendem Aufenthalt Beihilfe mit medizinischer Versorgung leistet.
Es ist das hart erarbeitete Geld des Steuernutzviehs, das hier ausgegeben wird. Ist es rechtsstaatlich, Beihilfe für die Straftaten der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts zu leisten?
Wir fragen nach, was die Förderung von Illegalen durch Arbeitsmarktprogramme oder Migrationsprojekte angeht. Wir machen Druck. Wir stehen für die soziale Heimat Thüringen.
Der Sozialstaat kann als Erfolgsmodell nur erfolgreich verteidigt und ausgebaut werden, wenn der Zugang zu ihm über die Staatsangehörigkeit oder über die Ableistung der diversen vorgezeichneten Rechtswege führt. Konsequente Grenzsicherung statt konsequenter Rechtsbeugung ist das Gebot der Stunde. Vielen Dank.
Danke schön. Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, die rot-rot-grüne Koalition und auch die koalitionstragenden Fraktionen sind konsequent, konsequent, was Grund- und Menschenrechte anbelangt, denn diese gelten für alle Menschen,
unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Da prallen in der Tat Menschenbilder aufeinander, wenn wir uns das vor Augen führen, was wir hier eben von Frau Herold zur Kenntnis nehmen mussten. Für uns gilt weiterhin: Kein Mensch ist illegal.
Und: Gesundheit und der Zugang zu medizinischer Versorgung müssen demzufolge auch für alle gewährleistet sein. Deshalb an dieser Stelle zunächst ein ganz herzliches Dankeschön an unsere Gesundheitsministerin, Frau Werner, dafür, dass sie und ihr Ministerium ein Modellprojekt zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Papiere unterstützen und dafür Fördermittel – das konnten wir auch schon der Drucksache zur Aktuellen Stunde der AfD entnehmen – in Höhe von 230.000 Euro an den Verein „Anonymer Krankenschein“ übergeben haben.
Wofür sind diese Mittel? Die Mittel werden genutzt für den Aufbau und den Betrieb einer medizinischen Versorgungsund Vermittlungsstelle für