Astrid Rothe-Beinlich

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler! „Ein Trümmerfeld“ – so umschrieb die AfD die Thüringer Bildungspolitik. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Lehrerinnen und Lehrer, die jeden Tag eine hervorragende Arbeit an unseren Schulen leisten!
Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Schulsozialarbeiterinnen, die an den Schulen tätig sind, ein Schlag ins Gesicht aller Erzieherinnen und aller Erzieher, ein Schlag ins Gesicht der sonderpädagogischen Fachkräfte, ein Schlag ins Gesicht der Eltern und letztlich auch der Schülerinnen und Schüler, die mitgestalten wollen, die sich an Schule beteiligen wollen, die ihre Schule mit Leben füllen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ja klar, dass es hier so kurz vor der Wahl irgendwie noch mal Schlagabtausche geben wird, derart ideologisiert allerdings, muss ich sagen, erweisen wir der Bildungspolitik einen Bärendienst. Das kann es nicht sein.
Und ja, ich denke und hoffe, wir sind uns da alle einig – auch wenn jetzt ein Wechsel auf den Tribünen stattfindet –, dass jede ausgefallene Stunde in der Schule eine ausgefallene Stunde zu viel ist. Das
sind wir angegangen, indem wir zum ersten Mal – hören Sie gut zu, insbesondere in der CDU! – überhaupt eine Vertretungsreserve eingeführt haben.
So etwas gab es überhaupt gar nicht unter Ihrer Regentschaft.
Und weil Sie darauf hingewiesen haben, wir hätten eine völlig verfehlte Personalplanung betrieben – meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt seien wir doch mal ehrlich: Sie haben 25 Jahre lang regiert, 25 Jahre ohne jedes Konzept, nahezu ohne neue Einstellungen – und dann beschimpfen Sie uns, die wir 3.900 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt haben, so viele wie noch in keiner Legislatur zuvor.
Überlegen Sie einfach mal, wo hier Dichtung und Wahrheit tatsächlich verankert liegen.
Und da können Sie jetzt schimpfen und meckern, Fakt ist, die Bilanz beim Schulgesetz zeigt: Sie haben keinen einzigen Änderungsantrag eingebracht. Und wenn Sie, Herr Tischner, hier noch so hektisch vorgetragen haben, was Sie jetzt alles ändern und wieder umschmeißen wollen: Reden kann man viel, lassen Sie sich bitte das nächste Mal an Ihren Taten messen.
Eine konstruktive Opposition wäre in den letzten fünf Jahren sehr schön gewesen.
Jetzt ist schon viel gesagt worden, was wir getan haben. Ich sage aber auch: Es gibt noch viel zu tun. Jetzt seien wir doch mal ehrlich, wir haben mehr als 1.100 neue Erzieherinnenstellen in unseren Kindergärten geschaffen. Natürlich wissen wir, dass auch die Erzieherinnen – ich benutze noch mal dieses Bild – nicht auf den Bäumen wachsen. Wir müssen sehr viel mehr ausbilden und dann werden wir auch darüber nachdenken müssen, dass nicht nur der Einstieg in die praxisintegrierte Ausbildung, wie wir ihn jetzt haben, ausreicht – völlig klar –, sondern dass wir beispielsweise auch über Schulgelder in diesem Bereich reden müssen, die es aus unserer
Sicht jedenfalls abzuschaffen gilt, weil wir wissen, wir brauchen Erzieherinnen und Erzieher und wir brauchen hier eine Lösung. Wir brauchen hier sehr viel mehr Personal, und dieses Personal verdient aber auch Anerkennung, Wertschätzung, Respekt und eine vernünftige Finanzierung, die ihm leider bisher verwehrt ist. Allerdings sind wir nicht für Tarifverträge zuständig, das will ich an dieser Stelle auch noch einmal klar sagen.
Zu den Lehrerinnen und Lehrern sei gesagt: Wer hat denn endlich dafür gesorgt, dass die Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer besser bezahlt werden? Es war Rot-Rot-Grün.
Wir haben dafür gesorgt und wir werden auch weitere Schritte gehen. Wir sind der Meinung, dass auch die Grundschullehrerinnen, die bei unseren Kleinsten die Grundlagen schaffen, selbstverständlich besser bezahlt werden müssen. Wir sind für die gleiche Bezahlung aller Lehrerinnen und Lehrer, und das ist nicht der Einheitslehrer – wie dann gern die ideologische Keule von rechts um die Ecke kommt –, sondern das ist die Wertschätzung aller Lehrerinnen und Lehrer von Anfang an,
die Anerkennung deren Leistung und natürlich auch der Binsenweisheit: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Aber da hört es ja nicht auf. Wenn ich dann noch höre, dass Sie sich jetzt für mehr Schulsozialarbeit stark machen wollen – das mag Sie ehren in der Praxis. Aber wir haben mit R2G im Haushalt 2020 180 neue Stellen in der Schulsozialarbeit geschaffen. Wer hat dagegen gestimmt?
Die CDU, kann ich nur sagen.
Sich dann hier vorn hinzustellen wie Herr Tischner, das ist wohlfeil, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ist schlichtweg unehrlich.
Wir haben aber auch dafür gesorgt, dass mit dem inklusiven Schulgesetz Schul- und Förderschulgesetz endlich zusammengeführt wurden, damit ein Rechtsanspruch und die UN-Konvention, die wir umzusetzen haben, endlich Wirklichkeit werden.
Wir haben mehr Ganztag und längeres gemeinsames Lernen gestärkt. Wir haben übrigens auch die Horte endlich wieder in die Landesträgerschaft gebracht. Erinnern Sie sich bitte, was das für eine Debatte war. Und wir haben den Weg zu teil- und vollgebundenen Ganztagsschulen definiert.
Mittlerweile haben wir 65 davon in ganz Thüringen. Und – ich muss es zuletzt erwähnen – wir haben die Finanzierung der freien Schulen verbessert. 60 Millionen Euro mehr sind in das System geflossen, nachdem wir Grüne in der letzten Legislatur gegen die Vorgängerregierung geklagt hatten
und das Verfassungsgericht uns aufgegeben hat, ein neues Gesetz zu schaffen.
Ich glaube, die Bilanz kann sich durchaus sehen lassen. Wir sagen ehrlich: Es gibt noch viel zu tun. Wir packen es gern an. Machen Sie doch mit! Das ist mal etwas anderes, als nur zu meckern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Inklusion, Herr Fiedler, ist ein Menschenrecht.
Und wir haben die UN-Konvention ratifiziert. Wir haben sie umgesetzt, und zwar als eines der letzten Bundesländer auch in unserem Schulgesetz. Das war ein Auftrag, eine Verpflichtung für uns, der wir selbstverständlich nachgekommen sind.
Jetzt lassen Sie mich einfach noch einmal ein paar Fakten benennen. Was haben wir denn tatsächlich im Bereich Inklusion im Schulgesetz geregelt? Wir haben die Wahlfreiheit der Eltern gestärkt.
Allein die Eltern entscheiden – das war durchaus strittig –, welche Schule die richtige für ihr Kind ist. Wenn die Eltern sagen, dass sie ihr Kind an einer Förderschule gut aufgehoben und beschult wissen wollen, dann besucht das Kind die Förderschule.
Wenn die Eltern sich aber bei ihrem Kind für den Gemeinsamen Unterricht entscheiden, und zwar egal an welcher Schulart, vielleicht sogar am Gymnasium, dann muss das Kind die Chance haben, das Gymnasium zu besuchen. Das ist unsere Pflicht und dafür haben wir die Rahmenbedingungen geschaffen. Das wird auch genau dem gerecht, was wir meinen, nämlich dass es ganz normal ist, verschieden zu sein.
Jetzt lassen Sie mich noch etwas zu den Abschlüssen sagen. Bisher gab es keine Teilleistungszeugnisse. Bisher hat ein Großteil der Kinder, die die Förderschulen besucht haben, keinen Schulabschluss gehabt. Mit dem jetzigen Schulgesetz ist es endlich möglich, tatsächlich allen Kindern
das ist kein Schwachsinn, sondern das ist die Realität, Herr Primas, das haben Sie eben so gesagt – Teilleistungszeugnisse auszustellen.
Warum sind Teilleistungszeugnisse so wichtig? Weil es darum geht anzuerkennen, was diese Kinder können, wenn sie schon manches nicht können. Weil es nicht nur darum geht, defizitorientiert den Kindern zu sagen, dass es das und das nicht kann und es deswegen keinen Abschluss hat, sondern andersherum zu sagen: Wir stärken die Stärken, wir bescheinigen euch genau das, was ihr könnt, und wir geben euch Teilleistungszeugnisse.
Damit können übrigens auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber viel besser arbeiten,
weil sie sagen: Wir können jetzt auch Menschen mit Beeinträchtigungen konkret etwas bieten, wir können ihnen sagen, hier habt ihr eine Stärke und hier ist eure Chance. Das machen wir mit unserem Gesetz und das war längst überfällig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Schülerinnen und Schüler, wir begehen dieses Jahr „30 Jahre friedliche Revolution“. Manchmal kommt es einem gar nicht so lang her vor. Es war vor 30 Jahren, der Herbst 1989, der, glaube ich, auch viele von uns hier in diesem Rund in die Politik gebracht hat. So haben wir uns das damals nicht vorgestellt. Und doch können wir froh, glücklich und dankbar sein, dass es mutige Frauen und Männer gab, die auf die Straße gegangen sind und sich gegen die SED-Diktatur erhoben und schließlich mit der friedlichen Revolution – die sicherlich nicht denkbar gewesen wäre, das haben wir ja auch schon häufig diskutiert, wenn es nicht zuvor Gorbatschow in der Sowjetunion, aber auch die Solidarność-Bewegung beispielsweise in Polen gegeben hätte – dafür gesorgt haben, dass wir heute ein in Frieden geeintes Europa haben.
Daran gilt es zu erinnern. Ich möchte ein paar Daten benennen, die für uns eine ganz große Rolle gespielt haben. Ich beginne mit einem Datum aus Leipzig, dem 2. Oktober, der ersten Montagsdemonstration. Das nenne ich aber nur als Bezugspunkt, um zu zeigen, dass schon sehr bald darauf auch in Thüringen ganz viele wichtige Termine stattfanden – ich kann nur einige davon benennen: Am 4. Oktober hat sich in Weimar das Neue Forum in der Herderkirche getroffen. Etwa 1.200 Menschen sind damals der Einladung gefolgt. Am 7. Oktober gab es den denkwürdigen Gottesdienst in der Erfurter Kaufmannskirche, das war der „Tag der Republik“, wie er damals hieß, an dem 40 Kerzen ausgeblasen wurden – ein durchaus provokantes Signal; am 9. Oktober die zweite Montagsdemo in Leipzig schon mit 70.000 Teilnehmern, am 19. Oktober dann die erste Demonstration in Erfurt zur Andreaskirche gegenüber der Stasibezirkszentrale; am 20.10. die erste Demonstration in Mühlhausen vor der Kreisdienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit; am 23. Oktober die ersten Demonstrationen in Eisenach und Heiligenstadt; am 24. und 25. Oktober der erste sogenannte Erfurter Rathausdialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Opposition; am 26. Oktober schließlich die erste Großdemonstration auf dem Erfurter Domplatz mit 40.000 Teilnehmern, die – Sie erinnern sich vielleicht – Reisefreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit gefordert haben. Es gab am 26. Oktober auch die erste Demonstration in Worbis, am 28. Oktober in Sondershausen vor der SED-Kreisleitung, am 3. November erneut eine große Demonstration auf dem Erfurter Domplatz mit 50.000 Teilnehmern und am 5. November aus Eisenach den Aufruf des damaligen Landesbischofs Dr. Leich an die Bevölkerung zur Teilnahme am Erneuerungsprozess und zum Verbleib im Lande.
Ich möchte daran erinnern, weil wir heute ja auch einen sehr schönen Gottesdienst zum Ende dieser Legislatur erleben durften, für den ich mich noch einmal bei der evangelischen und katholischen Kirche bedanken möchte, in dem sie an den konzilianten Prozess und die Forderungen aus diesem erinnert haben: Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Auf der anderen Seite erleben wir heute eine nahezu unerträgliche Situation, nämlich dass eine Partei, die auch hier eine Fraktion im Hause stellt, versucht, mit dem Krenz-Sprech „Wende“ diese für sich auf unerträgliche Art und Weise zu vereinnahmen.
Ich bin Ilko-Sascha Kowalczuk als Erstunterzeichner, und Frank Ebert, Vertreter von der Havemann
Gesellschaft, sehr dankbar, die einen offenen Brief verfasst haben, den inzwischen viele Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler unterschrieben haben: „Nicht mit uns: Gegen den Missbrauch der Friedlichen Revolution 1989 im Wahlkampf“.
Es ist schier unerträglich, erleben zu müssen, dass mit Plakaten wie „Schreib Geschichte!“ und „Vollende die Wende!“ suggeriert wird, die friedliche Revolution hätte nicht längst die Wende tatsächlich eingeleitet. Ich nutze diesen Begriff, wie gesagt, sehr ungern. Die friedliche Revolution hat ermöglicht, dass wir heute ein geeintes, friedliches Europa haben – und die AfD setzt auf Spaltung und erklärt dies alles für null und nichtig
und diskreditiert dies in einer unerträglichen Art und Weise. Sie machen den Rechtsstaat immer wieder verächtlich. Sie benutzen die parlamentarische Demokratie als Bühne und Sie benutzen das Vermächtnis der friedlichen Revolution – und das ist schlichtweg schäbig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Unser Dank gilt noch einmal allen mutigen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Mut zur Wahrhaftigkeit auf die Straße gegangen sind, mit dem Mut, die SED-Diktatur auch tatsächlich ins Wanken zu bringen, und schließlich den Fall, den Sturz der Mauer erreicht haben. Daran gilt es zu erinnern und das überlassen wir ganz sicher nicht denen, die sich preisen, mit 17 von der Couch aus Westfernsehen geschaut zu haben. Ich meine hier einen, der sich damit auch noch im MDR-Fernsehen gebrüstet hat, nämlich Herrn Höcke.
Sehr geehrte Damen und Herren, drei Dinge: Es war eine Zwangsfusion. Vielleicht schlagen Sie einfach mal nach, was das bedeutet.
Was haben Sie denn gemacht oder was machen Sie?
Sie missbrauchen die friedliche Revolution für Ihre Wahlkampfzwecke. Wenn Sie mir vorhin zugehört haben: Ich habe an keiner Stelle die friedliche Revolution für uns reklamiert, obwohl ich selbst aus der kirchlichen Opposition und aus dem Neuen Forum komme. Das habe ich an keiner Stelle getan, sondern ich habe den mutigen Bürgerinnen und Bürgern gedankt, im Namen unserer Fraktion, die im Herbst 1989 auf die Straße gegangen sind für Reisefreiheit, für Meinungsfreiheit, für Pressefreiheit und für vieles mehr – für Demokratie.
Wir haben diese Aktuelle Stunde heute angesetzt, um für die Demokratie für morgen zu streiten. Was Sie machen, ist billiges populistisches Kalkül, um daraus Ihren Gewinn für die Wahl zu ziehen. Das ist schäbig und das ist Missbrauch der friedlichen Revolution. Schämen Sie sich einfach dafür!
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben dies sehr intensiv beraten. Es geht um die Datenschutzordnung des Thüringer Landtags, weil wir für uns eine eigene Regelung finden mussten. Durch Beschluss des Landtags vom 1. März wurde der Antrag an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag dann folgerichtig auch in seiner 76. Sitzung am 22. März 2019 und in seiner 81. Sitzung am 6. September 2019 beraten. Es liegt dazu eine umfangreiche Beschlussempfehlung vor, die ich jetzt nicht vortragen werde, und ich hoffe auf breite Zustimmung zu dieser, wir haben sie ja intensiv diskutiert. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, so sieht das also aus, wenn sich eine Fraktion einfach überhaupt nicht beteiligt. Das muss man einfach so sagen. Die AfD hat weder an irgendwelchen Diskussionen aktiv teilgenommen noch sich mit auch nur irgendeinem Vorschlag zu dieser Datenschutzordnung jemals im Ausschuss geäußert. Wenn man sich dann noch überlegt, dass hier gerade der Ausschussvorsitzende gesprochen hat, dann war das maximal Verwaltung, kann ich nur sagen, oder man kann es auch Arbeitsverweigerung nennen.
Aber jetzt zum Thema: Wir haben einen Entwurf der Datenschutzordnung vorliegen, den die demokratischen Fraktionen dieses Hauses auf Grundlage des Ursprungsantrags – Herr Geibert hat es ausgeführt – von Rot-Rot-Grün aus dem Februar 2019 gemeinsam erarbeitet haben. Wir waren es nicht allein – auch das ist richtig, Herr Geibert hat es gesagt –, sondern die Verwaltung hat uns hier tatkräftig unterstützt. Das ist eine gute Sache, denn wir wissen es alle: Datenschutz ist eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die Nutzung des Netzes als auch die Wirtschaft, den Handel genauso, aber auch für gesellschaftliche Partizipation und natürlich auch den sozialen Austausch.
Mit dem Thüringer Datenschutzgesetz vom Juni 2018 wurde in § 2 Abs. 6 Satz 3 und 4 dem Landtag der Auftrag mitgegeben, dass die „Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben durch den Landtag sowie der parlamentarischen Tätigkeit der Abgeordneten einschließlich der Fraktionen“ durch eine eigene Datenschutzordnung geregelt werden soll. Diesem Auftrag sind wir mit unserem Vorschlag einer Datenschutzordnung als Koalitionsfraktionen nachgekommen und haben, wie gesagt, zunächst einen ersten Antrag im Februar eingebracht. Als eigenständige Regelung in datenschutzrechtlichen Fragen war es uns ein Anliegen, dem eher – ich nenne es mal – diffusen Bereich der parlamentarischen Tätigkeit einen Leitgedanken zur Seite zu stellen. Dieser Leitgedanke zur Ordnung findet nun im Vorwort der Beschlussempfehlung auch seinen
Niederschlag. Die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung von Personen ist ein grundrechtlich geschütztes und oberstes Gut und sie soll auch im Mittelpunkt unserer Betrachtung stehen. Dies kann nämlich durchaus ein Spannungsfeld bei der Wahrnehmung verfassungsgemäßer parlamentarischer Aufgaben sein.
Der Regelungsgehalt betrifft vorrangig den Datenaustausch zwischen dem Landtag und den Fraktionen, dem Landtag intern, aber auch die Kommunikation des Landtags nach außen. Die Fraktionen selbst – das muss man einfach ganz deutlich sagen – haben jetzt trotzdem noch eine Hausaufgabe, denn sie bleiben weitestgehend außen vor und müssen sich jetzt eigene Regelungen geben und auch eine Ansprechperson für den Ältestenrat angeben; das findet sich in § 17 Abs. 4. Da können jetzt also alle Fraktionen darüber nachdenken, wer die Person künftig sein soll. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass sich die demokratischen Fraktionen des Landtags gemeinsam auf die Datenschutzordnung verständigt haben, weil sie eine wichtige Arbeitsgrundlage ist.
Gestatten Sie mir noch zwei weitere Hinweise. Der eine hat schon direkt mit der Sache zu tun, mein Kollege Blechschmidt ist schon darauf eingegangen: Es gab diesen Brief von Herrn Dr. Hasse als Datenschutzbeauftragtem. Konkret betraf dieser zwei Punkte, nämlich die Regelung in der Geschäftsordnung in § 112a, die das Auskunftsrecht der Abgeordneten anbelangt. Dort haben wir vor einiger Zeit gemeinsam festgelegt, dass Abgeordnete auch Anfragen an den Datenschutzbeauftragten stellen können. Der Datenschutzbeauftragte hatte in seinem Brief quasi dazu aufgefordert, diese Möglichkeit zu streichen. Das werden wir nicht tun. Das werden sicherlich auch alle verstehen – Herr Blechschmidt hat ja dargelegt, wie sich hier auch die Stellung des Datenschutzbeauftragten selbst darstellt.
Zum Zweiten hatte er auch dazu aufgefordert, künftig quasi nicht mehr in Ausschüsse geladen werden zu können. Wir sind schon der Meinung, dass der Datenschutzbeauftragte auch in Ausschüssen – und da gab es ja einige Ausschüsse in letzter Zeit – Rede und Antwort stehen sollte, weil wir selbstverständlich auch auf seinen Rat angewiesen sind. Der Rechnungshof tut dies ja auch, der ist auch in den Ausschusssitzungen anwesend. Der Datenschutzbeauftragte ist auch nicht völlig freischwebend, sondern ein Beauftragter des Landes. In diesem Sinne sind wir uns einig, dass wir auf den Brief des Datenschutzbeauftragten nur zweimal mit Nein antworten können.
Die zweite Bemerkung, die ich gern machen möchte, ist auch eine persönliche Bemerkung zum Kollegen Dr. Pidde. Er war zwar in dieser Legislatur – das stimmt – nur relativ kurz Parlamentarischer Geschäftsführer, aber wir hatten ja trotzdem auch schon früher das Vergnügen als Parlamentarische Geschäftsführerin und Parlamentarischer Geschäftsführer zusammenzuarbeiten. Ich glaube, wir haben mit Dr. Werner Pidde tatsächlich eine absolut verlässliche, integre und menschlich immer sehr angenehme Person gehabt,
mit der wir auch schwierige Fragen gut gemeinsam meistern konnten. Wir werden nicht nur unsere Frühstücke vermissen, die wir regelmäßig als Parlamentarische Geschäftsführer durchgeführt haben, sondern auch viele formale Debatten. Ich kann nur sagen: Danke und alles Gute, lieber Werner! Ich glaube, du warst und bist wirklich ein sehr guter Parlamentarischer Geschäftsführer, Kollege und auch Freund. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Wissen Sie, ich glaube, es ist besser, wenn hier auch Abgeordnete mit Moral sitzen, als wenn es nur noch Abgeordnete ohne jedwede Moral gäbe.
Ich weiß gar nicht, was ich zur Rede der AfD eben sagen soll. Ich weiß gar nicht, wie man so kaltschnäuzig und hämisch über Menschen reden
kann, die aus unterschiedlichsten Gründen auf der Flucht sind und im Mittelmeer einfach ersaufen. Sie gehen darüber hinweg, als ob das irgendwie ein Spaß wäre. Nein, es ist kein Spaß! Ich bin der Evangelischen Kirche Deutschland sehr dankbar, dass sie gestern durch ihren Bischof, den Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm, erklärt hat: Wir wollen ein Schiff schicken.
Wie weit sind wir gekommen, dass die Kirchen sich aufmachen müssen, um Schiffe zu schicken? Wie weit sind wir gekommen, dass Ehrenamtliche, NGOs, gesamtgesellschaftliche Aufgaben – eigentlich die Aufgabe von Staaten – übernehmen, weil ein gesamter Kontinent – Europa – versagt. Ich finde das bedenklich und das mögen Sie moralisierend finden. Ich glaube, es geht tatsächlich um nicht mehr oder weniger als um die Frage, ob wir die Menschen ersaufen lassen wollen oder ob wir sie retten und unserer Verantwortung für Menschenleben gerecht werden.
Giorgia Linardi hat im Europaparlament erst vor wenigen Tagen zur Kriminalisierung der Seenotrettung gesagt: „Es gibt nichts Erschütternderes, als geretteten Menschen zu erklären, dass ein Land in Frieden, ein ganzer Kontinent in Frieden, nicht will, dass sie das Land auch nur mit ihren Füßen berühren.“ Das macht mich in der Tat betroffen. Da mögen Sie, von der AfD, jetzt wieder hämisch lachen. Aber auch das sagt mehr über Sie als über alles andere. Und dass eine Kapitänin hier als die Tochter mit notorisch schlechtem Gewissen dargestellt wird, das zeigt nur deutlich, was für ein Frauenbild Sie haben.
Diese Frau, Carola Rackete, verdient unser aller Respekt. Sie kann selbst denken und handeln. Sie hat gerade erst die katalanische Ehrenmedaille erhalten. In der Laudatio dazu sagte Pep Guardiola: „Wir brauchen offene Häfen. Wenn diese Häfen geschlossen sind, dann müssen wir sie öffnen.“ Ja, auch wir in Thüringen haben eine Verantwortung. Auch wir müssen den Blick über den Bratwursthorizont wagen, weil die Welt größer ist und weil es auch uns etwas angeht. Wer, wenn nicht die vielen Kommunen, die sich jetzt schon bereit erklärt haben, sichere Häfen zu werden, brauchen und verdienen unsere Unterstützung – die Unterstützung eines Landes, das sich der menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik verschrieben hat. Ja, wir
machen es konkret. Und ja, Sie sagen, wir spielen Außenpolitik. Nein, wir spielen nicht, wir übernehmen Verantwortung.
Wenn die Bundesebene versagt, dann müssen eben die Länder kommen und sagen: Ja, wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, und das auch ganz konkret. Sabine Berninger hat es gesagt: Es geht nicht nur um ein Symbol, es geht nicht nur darum, zu erklären, dass wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Es geht nicht nur darum, zu sagen, dass Seenotrettung selbstverständlich kein Verbrechen, sondern überlebensnotwendig ist, sondern es geht darum, dies tatsächlich dann auch konkret zu machen. Das tun wir, indem wir mit einem Landesprogramm den Kommunen, die sich dazu bereit erklären, Geflüchtete aufzunehmen, auch konkrete Unterstützung bieten.
Und doch wissen wir um das furchtbare Sterben im Mittelmeer jeden Tag. Dass ein Vertreter einer Partei mit dem „C“ im Namen – und das empört mich wirklich, Herr Herrgott – sich hier vorn hinstellt und behauptet, diejenigen, die Leben retten, sind erst dafür verantwortlich, dass sich Menschen überhaupt auf eine lebensgefährliche Reise machen, der will nicht sehen, was das Problem tatsächlich ist.
Ich mache jetzt noch mal den Vergleich, auch wenn er vielen nicht gefällt: Ich war am Sonntag beim Bürgerfest vom Geschichtsverbund Thüringen in der Andreasstraße. Es gab dort eine Diskussionsrunde, die unter der Überschrift stand „Es ist zum Ausreis(s)en!“. Da saß ein junger Mann, Herr Stiehler, der mit 16 Jahren damals mit seiner Mutter über Ungarn aus der DDR abgehauen ist, und da saß Herr Chrestensen, der sich entschieden hat, doch hier zu bleiben. Herr Stiehler hat sehr nachvollziehbar erzählt, dass es ihm nicht um Freiheit oder um das große politische Ganze ging, sondern dass es schlichtweg darum ging, sich auch mal schicker anziehen zu können, Dinge zu kriegen, die man hier in der ehemaligen DDR nicht bekam. Waren das Wirtschaftsflüchtlinge? Waren sie das?
Heute bekommen Fluchthelfer, die diesen Menschen geholfen haben, die DDR zu verlassen, Preise.
Auf der anderen Seite findet eine Kriminalisierung derjenigen statt, die Menschen aus Seenot retten. Es sind überwiegend Ehrenamtliche. Es sind ganz normale Menschen, die sich in NGOs aufmachen,
sich auf Schiffe begeben, um Menschenleben zu retten, weil sie dem Sterben im Mittelmeer einfach nicht mehr zusehen wollen. Da ist es ja wohl unsere Pflicht als Politik und unsere verdammte Verantwortung, wo wir sagen, wir machen als Rot-RotGrün einen Unterschied, indem wir auch Verantwortung übernehmen. Deswegen braucht es diesen Antrag, es braucht endlich dringend sichere und legale Fluchtwege, es braucht ein System zur Aufnahme und auch zur schnellen Verteilung Geretteter nach einem festen Schlüssel, damit dies nicht jedes Mal neu ausgeschachert oder ausgehandelt werden muss. Das ist schlichtweg menschenunwürdig.
Wir erwarten natürlich von der Bundesregierung, dass sie sich deutlicher als bisher gegen die immer neuen Schikanen des italienischen Innenministers stellt und die zivilen Seenotrettungsorganisationen endlich unterstützt. Wir machen zudem deutlich, dass wir diesem menschenunwürdigen Kurs endlich Einhalt gebieten wollen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.
Ich möchte auch eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Ja, ich bin ein Mensch mit Moral und ich glaube, vor die Frage gestellt, ob ich andere Menschen einfach ersaufen lasse oder sie rette, gibt es nur eine Antwort und die heißt: Ich will retten. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich kann es relativ kurz halten, der Gesetzentwurf wurde in zwei Ausschüssen diskutiert. Warum sage ich dies? Weil aus dem Finanzausschuss noch ein wichtiger Hinweis mit Blick auf die Altersversorgung des Beauftragten kam. Aus diesem Grund haben die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch noch einen Änderungsantrag in der Drucksache 6/7715 eingereicht, um sicherzustellen, dass es hier keine Besserstellung oder Ähnliches gibt, sondern eine Gleichbehandlung mit allen anderen, die sich eben auch in dieser Besoldungsgruppe befinden.
Ich will noch einmal ganz kurz ausführen, warum wir uns grundsätzlich dazu Gedanken gemacht haben. Die Geschichte hatte ich ja bei der ersten Lesung schon erläutert, wir erinnern uns: Die Besoldungsgruppe, so wie wir sie jetzt vorschlagen, hat es so in dieser Einstufung schon einmal gegeben, bis die CDU dies damals mehrheitlich ändern ließ. Wir haben quasi jetzt diesen Zustand wiederhergestellt, um auch eine Gleichheit mit dem Bürgerbeauftragten an dieser Stelle zu schaffen, zumal – wir wissen das alle – der Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mit dem neuen Gesetz, für welches er steht, durchaus noch mehr Aufgaben zugesprochen bekommen hat. Wir meinen, dass hier eine entsprechende Gleichbehandlung gegeben sein sollte. Wir bitten Sie also um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf ebenso wie zum eben vorgestellten Änderungsantrag. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie, uns unterscheidet von der AfD ganz zentral, dass wir sagen, es ist normal, verschieden zu sein. Deshalb die Frage: Was ist schon normal?
Wir sind tatsächlich alle sehr unterschiedlich und das ist sicherlich in gewisser Weise auch gut so. Ich will noch eines vorwegschicken: Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, in welcher Form auch immer, ist niemals und mit nichts zu rechtfertigen. Ich hoffe, auch da sind wir uns alle einig.
Jetzt allerdings komme ich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und an einer Stelle muss ich Thomas Hartung recht geben: Die AfD ist einfach mal zu spät aufgewacht. Wir hatten eine über Monate andauernde Schulgesetzdebatte und in dieser – ich will noch mal daran erinnern – hat sich die AfD mit keinem einzigen Antrag zu Wort gemeldet.
Dieser Gesetzentwurf dient also einzig und allein dem Zweck – jedenfalls scheint es uns so – ideologische Schaufensterpolitik zu betreiben, und das auf dem Rücken der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer. Warum ich dazu komme, das will ich Ihnen schon noch mal ein Stück weit genauer ausführen.
Der Antrag der AfD enthält nämlich eine ganze Reihe von haltlosen Unterstellungen und Vorwürfen und zeugt von einem massiven Misstrauen gegenüber unseren Pädagoginnen und Pädagogen an den Schulen. Dem Gesetzentwurf zufolge würden
die Lehrerinnen und Lehrer nicht das natürliche Schamgefühl der Kinder achten. Sie würden keine Rücksicht auf die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern nehmen und unsere Lehrerinnen und Lehrer – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen – würden das Erziehungsprimat der Eltern aushöhlen und nicht ausreichend vor den Gefahren im Zusammenhang mit Sexualität warnen. Das ist schon starker Tobak, werte Frau Muhsal, werte Abgeordnete der AfD.
Ihre Anschuldigungen untermauern Sie durch nichts. Ich erlebe Pädagoginnen und Pädagogen ganz anders. Wir haben aufgeklärte, gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen, die ihre Arbeit sehr ernst nehmen, die gerade in diesem Bereich extrem sensibel vorgehen und die auch ein gutes und auch vertrauensvolles Miteinander selbstverständlich mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern pflegen, und das ist auch gut so. Die AfD jedoch leitet nun aus dieser angeblichen Erkenntnis, dass die Lehrerinnen und Lehrer offenkundig alles falsch machen in Thüringen, ab, dass sie das Schulgesetz noch einmal ändern möchte.
Ich will übrigens noch mal darauf hinweisen, dass kein einziger der vielen Anzuhörenden in den umfassenden Anhörungsverfahren, die wir zum Schulgesetz durchgeführt haben, auch nur ein einziges Mal das Thema der Sexualerziehung problematisiert, thematisiert oder gar kritisch hinterfragt hat.
Die AfD betreibt also nicht nur ideologische Schaufensterpolitik, sondern auch noch unnötige Phantomdebatten,
die unsere Lehrerinnen und Lehrer in ein möglichst schlechtes Licht rücken sollen. Sie versuchen zu suggerieren – das haben Sie eben auch noch mal mit der Debatte von gestern zum Kindergartengesetz verbunden, bei der Frau Rosin auch einen solchen Ausfall hatte –, dass es einen Zugriff des Staats auf die wehrlosen Kinder gebe. Was denken Sie sich eigentlich? Lehrerinnen und Lehrer sind ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen, die selbstverständlich unser Vertrauen brauchen. Trotzdem gilt es immer genau hinzuschauen – das ist überhaupt gar keine Frage –, aber sie sind es, die dafür die notwendige Profession, die notwendige Fachausbildung, die notwendige pädagogische
Weitsicht, auch die Einordnung mitbringen, um Kindern dieses Thema tatsächlich altersgemäß näherzubringen.
Beweise bleibt die AfD wie so oft schuldig.
Sie versuchen doch, uns zu suggerieren, der Staat würde in die Erziehungshoheit der Eltern eingreifen – in die natürliche Vorstellung von Familien- und Geschlechterrollen, die es gebe –, und der Staat würde diese systematisch verunsichern. Wo leben Sie eigentlich? Mal ganz ernsthaft, achten Sie die Lebensrealitäten? Es gibt ganz unterschiedliche Familien. Thomas Hartung hat darauf hingewiesen. Das kann die Regenbogenfamilie genauso sein wie die klassische Familie. Das kann auch eine Alleinerziehendenfamilie sein, das können auch Großeltern sein, die sich liebevoll um ihre Kinder kümmern. Auf jeden Fall sind auch Familien sehr verschieden und es ist völlig normal, wie ich eingangs sagte, verschieden zu sein.
Es kommen aber von der AfD Verweise auf Broschüren oder auf zehn Jahre alte Debatten über einen Bildungsplan „Sexualkunde“ in Baden-Württemberg oder derzeit nicht lieferbare Materialien der Bundeszentrale für politische Bildung.
Den Thüringer Bildungsplan kenne ich übrigens auch sehr gut. Der ist von einem Konsortium erstellt worden, einem pädagogisch arbeitenden Konsortium, das noch von unserer Vorgängerregierung einberufen wurde.
Dieses Konsortium wurde auch nicht geändert; bewusst von uns nicht geändert, weil wir gesagt haben, in diesem Konsortium sitzen seit Jahrzehnten die Fachexpertinnen und Fachexperten aus Thüringen überhaupt. Das ist überhaupt nicht parteipolitisch besetzt. Da saß nämlich niemand aus unseren Fraktionen drin, sondern das sind alles Fachleute, die da zusammengesessen haben und diesen bundesweit anerkannten Bildungsplan erstellt haben.
Vielleicht nehmen Sie das einfach mal zur Kenntnis.
Der Hintergrund Ihres Gesetzentwurfs ist einzig und allein ein Angriff auf das liberale Konzept unserer modernen Gesellschaft, in der Vielfalt und damit
auch Geschlechtervielfalt grundsätzlich willkommen und völlig normal in diesem Sinne sind. Wir können jedenfalls das Misstrauen gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern überhaupt nicht teilen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in Thüringen aufgeschlossene Pädagoginnen tätig sind, die ganz verantwortungsvoll den schulgesetzlichen Auftrag umsetzen. Wir sehen auch keinen Bedarf, daran etwas zu ändern, dass Schulen unsere Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit dem biologischen, ethnischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut machen. Die Sexualerziehung in Thüringen – Zitat – „soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches, gewaltfreies Verhalten in persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von Partnerschaft, Ehe und Familie vermitteln.“ So steht es in unserem Gesetz, das wir verabschiedet haben. Daran will ich nur noch mal erinnern. Womit Sie da ein Problem haben, das müssten Sie schon noch mal genauer ausführen. Unser Gesetz ist hier ganz klar und eindeutig. Dazu braucht es auch keiner Änderung. Außerdem ist längst festgelegt – auch Zitat –, „Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden“.
Uns wird übrigens immer wieder von Anfeindungen insbesondere gegenüber Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen im Schulalltag berichtet. Dies belegen auch Studien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Diskriminierungen im Bildungsbereich. Das nehmen wir in der Tat sehr ernst. Wir setzen uns daher dafür ein, die Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu stärken und zu fördern. Denn denken Sie mal darüber nach, was das für einen jungen Menschen gerade in der Pubertät bedeutet, festzustellen, dass sich er oder sie vielleicht nicht im Einklang mit dem vermeintlich Offensichtlichen fühlt. Wie wollen Sie diesen jungen Menschen bestärken, wenn Sie ihm vorgeben, es gibt nur Mutter, Vater, Kind, klassisch aufgeteilt, ganz traditionell. Da kann man sich nicht entscheiden. Ein Mensch ist ein Mensch und weiß selbst am besten, wer er oder sie ist. Das kann auch nur der Betroffene und die Betroffene selbst entscheiden.
Wir setzen uns jedenfalls dafür ein, die Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu stärken und zu fördern. Es braucht viel mehr Strategien und
Leitbilder, wie wir Vielfalt in unseren Bildungseinrichtungen fördern und auch wertschätzen können. Dazu gehört übrigens auch, das ist selbstverständlich nötig, die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im Umgang mit Heterogenität und auch die Darstellung von Geschlecht und sexueller Vielfalt in Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien.
Mit der Ombudsstelle haben wir in unserem Schulgesetz übrigens auch noch ein Beschwerdemanagement gesetzlich verankert. Hier sind wir sehr gespannt, welche Entwicklung sich hier aufzeigt, und werden das mit Sicherheit auch evaluieren. Unser Ziel jedenfalls ist es, dass Bildungseinrichtungen Orte des Empowerments – der Bestärkung, um das für Sie zu übersetzen – und der Vielfalt werden. Schule als Ort von Empowerment heißt beispielsweise, dass die Schule unsere Kinder und Jugendlichen dazu befähigt, eigene Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen und eigene selbstbestimmte Entscheidungen für das Leben zu treffen. Deshalb: Man kann dieses Gesetz der AfD tatsächlich nur ablehnen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein guter Tag, ich darf aus dem Bildungsausschuss zum Thüringer noch Kita-, künftig Kindergartengesetz berichten.
Die Landesregierung hat am 29. März 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes in der Drucksache 6/6956 in den Landtag eingebracht und dieser wurde dann auch in der ersten Lesung im Landtag beraten. Der Gesetzentwurf wurde anschließend an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.
Im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wurde der Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten, nämlich am 30. April 2019, am 24. Juni 2019 und am 3. September 2019. Es wurde ein umfangreiches schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, an dem sich insgesamt 45 Interessenvertretungen, Verbände, Vereine und Institutionen mit schriftlichen Stellungnahmen beteiligt haben. Kursorisch lässt sich zu den schriftlichen Anhörungen Folgendes bilanzieren: Die Thüringer Landeselternvertretung für Kindertagesstätten begrüßt die vorgesehenen Änderungen und hier insbesondere die Quali
tätsverbesserungen durch eine bessere Personalausstattung und die Schaffung eines zweiten beitragsfreien Kita-Jahres. Im Rahmen der Anhörung bezeichnete die Elternvertretung diese als einen großen Erfolg und findet es konsequent und richtig, dass hier weitere Verbesserungen vorgenommen werden. Auch der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag unterstützen das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs und sehen in dem schrittweisen Ausbau der Fachkraft-Kind-Relation bei gleichzeitiger Verbesserung der Ausbildungsbedingungen einen stabilen Weg zu guten Bedingungen in der frühkindlichen Bildung.
Kritisch sehen die Kommunen vor allem den steigenden Fachkräftebedarf, den aus ihrer Sicht zunehmenden Verwaltungsaufwand und eine fehlende Dynamisierung der Landespauschalen. Vonseiten der Gewerkschaften wurde insbesondere die Verbesserung beim Personalschlüssel begrüßt, verbunden mit dem Hinweis, dass Beitragsfreiheit nicht zulasten der Qualitätsentwicklung gehen darf.
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sieht mit dem Gesetzentwurf Schritte in die richtige Richtung und fordert weitere Verbesserungen bei der Betreuungsqualität sowie bei der Schaffung adäquater Rahmenbedingungen für die Fachkräfteentwicklung.
Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Online‑Diskussion, an der sich jedoch nur eine Person mit einem schriftlichen Beitrag aktiv beteiligte und hierbei ihre Sichtweise und Position als Leitung einer Kindertagesstätte einbrachte.
Nachdem die Fraktionen von Linke, SPD und uns Grünen in Auswertung der Anhörung einen Änderungsantrag in Vorlage 6/5748 eingebracht hatten, wurde dieser im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport Gegenstand eines ergänzenden schriftlichen Anhörungsverfahrens. Die von Linken, SPD und Grünen vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich neben redaktionellen Klarstellungen und Ergänzungen auf die Gesetzeskurzbezeichnungen. So soll das Gesetz in seiner Kurzbezeichnung künftig Thüringer Kindergartengesetz heißen.
Zum anderen wurde ein neuer § 15 a – Namenswahlrecht „Kindergarten“ – aufgenommen, der Kindertagesstätten dazu berechtigt, die Bezeichnung „Kindergarten“ als Namensteil zu führen.
Während grundsätzliche Bedenken nicht geäußert wurden, wurden das neue Namenswahlrecht und die neue Kurzbezeichnung des Gesetzes von vielen Anzuhörenden begrüßt.
Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat am 3. September abschließend und der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 6. September beraten. Beide Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf mit den in Vorlage 6/5924 empfohlenen Änderungen anzunehmen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Grosse-Röthig, lieber Herr Dr. Kullmann, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Eltern, die Sie heute hier zuhören, ich möchte zunächst mit dem Dank beginnen, mit dem mein Kollege Torsten Wolf gerade auch geendet hat, dem Dank an die vielen Tausend Erzieherinnen und Erzieher in unseren Thüringer Kindergärten, Kinderkrippen, den Tagespflegepersonen, all denen, die sich in der frühkindlichen Bildung engagieren und die auch mit dazu beigetragen haben, dass wir heute so ein gutes Gesetz hier vorliegen haben.
Es bleibt mir aber auch nicht erspart, ein paar Worte Richtung Frau Rosin zu sagen. Es gibt ja so einen Spruch, den viele kennen: Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche. Der gilt auch für Kritikerinnen ganz offenkundig.
Was mich aber am meisten ärgert, ist in der Tat – Torsten Wolf hat darauf hingewiesen und auch meine Kollegin Pelke –, dass es von Ihnen leider nichts gibt außer heißer Luft und einer Enthaltung – man könnte auch sagen: keiner Haltung – in dieser so wichtigen Frage.
So haben Sie zwar gerade noch den Schwenk bekommen, um auf den Begriff „Kindergarten“ zumindest aufzuspringen,
aber in puncto Qualität, die Sie einfordern, liegt von Ihnen keine einzige Zeile, kein einziger Antrag vor. Kein einziger Antrag, Herr Grob! Sie hätten sich einfach die Mühe machen sollen, auch nur einen Antrag zu stellen. Das ist nicht passiert, das wäre parlamentarische Arbeit und die ist bei Ihnen Fehlanzeige.
Dass die AfD eine andere Agenda verfolgt, ist eine ganz andere Frage. Darauf will ich überhaupt nicht weiter eingehen.
Am Ende?
Gern. Danke schön.
Die frühkindliche Bildung sowie die Qualität in unseren Kindergärten und die Beitragsfreiheit haben für uns als rot-rot-grüne Koalition politische Priorität. Das hat Minister Holter auch sehr deutlich gemacht. Ich bin Torsten Wolf dankbar, dass er noch mal darauf verwiesen hat, dass es 58 Prozent der Mittel sind, die tatsächlich in die Qualität fließen – ich werde darauf auch noch genauer eingehen –, und 42 Prozent, die die Familien entlasten. Ich glaube, beides gehört in der Tat zusammen.
Wir haben am 14. Dezember 2017 ein neues KitaGesetz – hieß es damals noch – beschlossen, das zum 1. Januar 2018 das erste beitragsfreie Kindergartenjahr eingeführt hat und für die Drei- bis Vierjährigen neue Personalschlüssel festlegte. Ich will noch mal daran erinnern: Das war ein Schlüssel von 1 zu 14 zum 01.08.2018 und 1 zu 12 zum 01.08.2019. Wir haben die Leitungsanteile angehoben und auch die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Kindern deutlich gestärkt. Auch ein wichtiger Schritt, der zeigt, welchen Geist dieses Gesetz atmet.
Wir haben damit auch die Voraussetzung für mehr als 500 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kindergärten geschaffen und schon damals ein Investitionspaket von 60 Millionen Euro aufgelegt. Nun folgt also konsequent der nächste Schritt; wir haben das damals schon gesagt, dass wir in Stufen vorgehen. Wir beschließen weitere Verbesserungen, auch – das stimmt, da kann ich mich dem Dank des Ministers anschließen – weil der Bund durch das Gute-KiTa-Gesetz die Länder mit zusätzlichen Finanzmitteln ausstattet. Obwohl man sich schon fragen muss, warum das eigentlich Gute-KiTa-Gesetz heißt. Ich gehe davon aus, dass alle unsere Kindergärten gute Arbeit leisten. Für uns als Grüne ist es vor allem die Weiterentwicklung der Qualität und der Vielfalt in der Bildung, die uns vorantreiben. Wir als kleinster Partner von R2G
haben von Anfang an auf eine Verbesserung der Kindergartenqualität gedrängt und ich bin sehr froh, dass uns dies gemeinsam gelingt.
Wir investieren weiter in gute Bildung und verbessern die Betreuungsschlüssel im Kindergarten und das ist auch sehr entscheidend, das wissen wir alle. Es braucht nämlich mehr Erzieherinnen und Erzieher, denn gute individuelle Förderung, von der wir immer alle reden, und auch gelingende Bildung brauchen schließlich Zeit. Für die Vier- bis Fünfjährigen soll daher ab August auch ein neuer Personalschlüssel von 1 zu 14 eingeführt werden und das ist auch gut so. Die Tätigkeit der Erzieherinnen und Erzieher, Sie wissen es alle, ist eine ganz wertvolle und wichtige Arbeit. Deswegen hat mich auch die Polemik von Frau Rosin so geärgert, denn seien Sie versichert: Jeder Euro, den wir in frühkindliche Bildung investieren, rechnet sich vielfach und ist gut angelegtes Geld,
ganz egal wie die Konjunktur aussieht. Wir können es uns nicht leisten, an dieser Stelle und an den Kleinsten zu sparen. Außerdem brauchen Vor- und Nachbereitung in den Gruppen selbstverständlich Zeit, genauso wie es – Sie wissen das – Vertretungsmöglichkeiten bei Krankheit und auch bei Urlauben braucht. Daher werden wir, Herr Minister Holter hat es erwähnt, die im Personalschlüssel enthaltene Vertretungsreserve von 25 auf 28 Prozent anheben. Das ist erheblich, weil es nämlich unterm Strich bedeutet, dass insgesamt 530 zusätzliche Erzieherinnen in die Kitas gebracht werden können. Ein toller Erfolg, auf den wir zu Recht stolz sein können.
Hinzu kommt, dass Elternbeiträge und Verpflegungsgebühren gerade bei Familien mit mehreren Kindern schnell teuer werden können. Torsten Wolf hat es gerade gesagt, ich habe ehrlich gesagt auch nicht verstanden, wer die Mittelschichtfamilien sein sollen, die nicht entlastet werden. Gerade wenn wir uns die Verkäuferin, den Busfahrer oder aber auch den Krankenpfleger anschauen, das sind deren Familien, die in der Tat davon profitieren. Eine Neiddebatte gegen die anzustoßen, die sich im Regelleistungsbezug befinden und zu Recht keine Gebühren zahlen, ist schlichtweg schäbig. Es tut mir leid, einen anderen Begriff finde ich an dieser Stelle nicht.
Daher freuen wir uns also auch, dass ab dem 01.01.2020 ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr
kommt und damit beide Jahre vor der Einschulung beitragsfrei gestellt sind. Damit haben wir die Eltern in Thüringen deutlich entlastet. Ich will aber auch mit aller Deutlichkeit sagen: Bevor ein drittes Jahr beitragsfrei wird, müssen wir 100 Prozent in Qualität geben,
weil Qualität in der frühkindlichen Bildung das A und O ist. Diese braucht Vorfahrt, darauf haben wir auch jetzt immer geachtet und das ist der richtige Weg, den müssen wir auch weiter so gehen.
Bereits in der ersten Lesung habe ich auf unsere flankierenden Maßnahmen für mehr Qualität hingewiesen. Deswegen will ich sie noch einmal ausführen. Für unsere inklusiven Kindergrippen und Kindergärten schaffen wir die Möglichkeit, mit multiprofessionellen Teams zu arbeiten. Dazu wird es ab 2020 ein Modellprojekt für 100 Kindergärten geben, um den Einsatz beispielsweise von pflegerischem, künstlerischem und handwerklichem Personal zu erproben. Mit Blick auf den Fachkräftemangel und eine attraktive Erzieherinnenausbildung werden wir ab 2020 endlich die praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung auch in Thüringen erproben. Schon jetzt ist für uns absehbar, dass wir diese jedenfalls flächendeckend ermöglichen wollen.
„Die Welt spricht Kindergarten“, das haben hier schon einige meiner Vorrednerinnen gesagt, so lautete auch der Titel einer Petition hier im Landtag, die das Ziel hatte, den Begriff „Kindergarten“ im Fröbelland mehr im öffentlichen Sprachgebrauch zu verankern. Viele Menschen haben diese Idee gern aufgegriffen und unterstützt. Darin drückt sich natürlich auch die Achtung vor dem Thüringer Friedrich Fröbel aus, der als Begründer des Kindergartens gilt. Torsten Wolf hat ihn eben auch noch einmal zitiert. Deshalb schlagen wir auch vor, die Kurzbezeichnung des Gesetzes zu ändern und dort auch den Begriff „Thüringer Kindergartengesetz“ zu verwenden,
wohl wissend, dass das Gesetz natürlich auch für die Kindertagespflege – ich sage es noch einmal – und auch für die Krippen gilt. Die Kritik übrigens, dass der Landesverband – ich bin sehr froh, dass es jetzt einen Landesverband Kindertagespflege gibt – auch Kritik geübt habe, kann ich so ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, denn die Tagespflegepersonen waren von Anfang an in den Anhörungsprozess einbezogen. Ich sage auch noch mal: Da sind wir natürlich auch kommunal gefordert – ich
bin auch Stadträtin –, bestmögliche Bedingungen und eine gute Bezahlung für die Kindertagespflegepersonen zu schaffen,
denn diese laufen über die Kommunen, sind ein ganz wichtiges Angebot. Aber das jetzt hier herbeizuziehen und zu sagen, da gäbe es Kritik, Entschuldigung, das war mindestens nicht unterlegt, um das ganz vorsichtig zu formulieren.
Wir haben auch noch einmal gesetzlich klargestellt, dass Einrichtungen mit Angeboten für über dreijährige Kinder das Recht haben, sich „Kindergarten“ zu nennen und dies auch als Namensbestandteil zu führen. Ich kann Ihnen also versichern, dass die heutige Gesetzesverabschiedung für uns nur ein Zwischenschritt ist, denn wenn man sagt, man beginnt mit Stufen, dann sind die nach zwei, drei Stufen natürlich noch lange nicht am Ende. Unsere Ziele sind gute Bildung, Erziehung und Betreuung für alle von Anfang an. Das heißt, wir werden auch nicht nachlassen, die Qualität unserer Kinderkrippen und Kindergärten weiter zu verbessern. Unsere Vorstellungen dazu sind klar. Bis 2025 – so unser Programm als Grüne – sollen maximal vier Kinder unter drei Jahren und maximal zehn Kinder über drei Jahren von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden. Dazu kommen der Ausbau der Multiprofessionalität und die Intensivierung der Sprachförderung genauso wie die Stärkung der Fachberatung. Es gibt also noch ganz viel zu tun und wir wollen es anpacken.
Jetzt wollte Herr Tischner noch eine Frage stellen.
Er will doch nicht.
Gut. Schade, ich hätte Ihnen gern geantwortet. Vielen herzlichen Dank.
Ich glaube, wir haben alle verstanden, warum Herr Tischner noch mal hier vorkommen musste und keine Frage stellen konnte, weil es keine Frage war. Ich will trotzdem noch mal was zur Problematik der fehlenden Kindergartenplätze sagen, weil wir alle wissen, wer dafür zuständig ist, die Kindergartenplätze zu schaffen. Das sind die Kommunen.
Ich bin selbst Stadträtin in Erfurt und ja, ich weiß um die Zahl der fehlenden Kindergartenplätze. Raten Sie mal, warum wir als Stadträtinnen und Stadträte mit den Trägern zusammensitzen und genau überlegen, wie wir möglichst schnell mehr Kindergartenplätze schaffen können.
Und ja, der Minister hat es vorhin gesagt: 1.300 Plätze wurden neu geschaffen. Aus unserer Sicht braucht es hier ein Zusammenwirken aller Ebenen: Kommune, Land und Bund. Es ist absurd, dass wir ein Kooperationsverbot in der Bildung haben, das bis heute mit gravierenden Auswirkungen für die Kommunen wirkt, nämlich dass der Bund nicht direkt unterstützen darf.
Machen Sie sich auf Bundesebene endlich für die Abschaffung des Kooperationsverbots in der Bildung stark!
Das wäre auch ein echter Schritt dahin, die Kommunen zu unterstützen, mehr Kindergartenplätze zu schaffen.
Das kann ich an dieser Stelle nur so deutlich sagen. Und noch mal, lieber Herr Tischner: Auch Ihre Empörung hier vorn kann nicht darüber hinwegtäu
schen, dass Sie keinen einzigen sachlichen Antrag zur Verbesserung der Qualität in den Kindergärten eingereicht haben.
Ja, ich bin froh, dass Sie nicht gegen dieses Gesetz stimmen, aber ich finde es schon ein Stück weit unehrlich, mit Enthaltung zu zeigen, dass Sie leider keine Haltung in dieser Frage haben.
Lieber Herr Fiedler, genießen Sie ruhig Ihre letzten Tage hier im Plenum. Das sei Ihnen völlig vergönnt. Herr Fiedler hat sich eben sehr deutlich zu mir geäußert, ich kann noch ganz gut hören, auch hier vorn. Ich will das allerdings nicht wiederholen, was da gerade geäußert wurde.
Ich freue mich auch immer, jetzt aber zur Sache.
Frau Pelke hat eben schon sehr vieles gesagt, was mir auch auf der Zunge gelegen hätte, ich will nur noch mal zwei Dinge klarstellen in Richtung Frau Rosin. Wer vom Zugriff des Staats auf Kinder redet, sollte vielleicht mal die eigene Rhetorik überdenken,
wenn es darum geht, gute Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung und Erziehung zu schaffen, was natürlich auch unsere Aufgabe als Landespolitik ist. Zur Wahlfreiheit sei Folgendes gesagt – Frau Pelke hat es eben schon mal ausgeführt –: Sie war und ist für uns immer oberstes Gebot, aber hier Familien zu diskreditieren und zu stigmatisieren und ihnen zu unterstellen, sie würden ihre Kinder bewusst abschieben, das ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller Eltern.
Auch ich kann mich da nur entschuldigen, denn die Eltern wissen genau, was sie tun. Die Eltern haben auch das gute Recht, das selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind selbst erziehen, ob sie die Kindertagespflege nutzen, ob sie einen Kindergarten in Anspruch nehmen oder aber auch die Kinderkrippe, und das sollen sie mit gutem Gewissen und bei guten Bedingungen tun können. Dafür sorgen wir. Und wer jetzt immer noch so wie die CDU agieren will, der muss wissen, was er oder sie tut. Vielen herzlichen Dank.
Status „flüchtig“ von Asylsuchenden in Thüringen
Im Rahmen des Dublin-Verfahrens kann die Überstellungsfrist in das für das Asylverfahren zuständige EU-Land von 6 auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Person als flüchtig gilt. Die Mitteilung, ob eine Person als flüchtig gilt, erfolgt von den Ausländerbehörden an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Vorgaben gibt es vonseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und des Freistaats Thüringen gegenüber den Ausländerbehörden, um das Kriterium „flüchtig“ zu erfüllen?
2. Inwiefern erfolgt seitens der Ausländerbehörden eine Information an die Betroffenen, dass sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als flüchtig gemeldet wurden, um etwaige gegenteilige Nachweise schnellstmöglich behördlich darlegen zu können oder Rechtsmittel zu nutzen?
3. Inwiefern haben die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz Ordnungsverfügungen zu nächtlichen Übernachtungs- oder Abmeldepflichten getroffen?
4. In welchem rechtlichen Rahmen hält die Landesregierung Ordnungsverfügungen zu nächtlichen Übernachtungs- oder Abmeldepflichten gegenüber Betroffenen seitens der Ausländerbehörden für zulässig?
Ich habe eine Nachfrage zur Antwort auf Frage 2. Habe ich es richtig verstanden, dass eine Information der/des Betroffenen nicht erfolgt, weil es sich um eine verwaltungsinterne Meldung handelt? Wie aber kann dann der- oder diejenige überhaupt dagegen vorgehen oder Widerspruch einlegen oder auch Beweise darlegen, dass dem vielleicht gar nicht so ist, dass er oder sie flüchtig ist, nur weil er zu dem Zeitpunkt nicht angetroffen wurde?
Dann habe ich eine weitere Nachfrage. Der Betroffene merkt dies sozusagen erst, wenn es so weit ist? Ich muss jetzt mal so direkt fragen, weil, wenn es ihm nicht mitgeteilt wird, weiß er ja gar nicht, dass er gegebenenfalls in eine verlängerte Frist geraten ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist allen bewusst geworden, dass es hier leider nicht um die Sache, sondern um die Skandalisierung geht. Das bedaure ich ausdrücklich, weil es um eine Sache geht, die in der Tat ganz wichtig ist, denn wir brauchen den sicheren Justizvollzug, wir brauchen Beamtinnen und Beamte, die dort tagtäglich diese wichtige Arbeit leisten, und diese brauchen wiederum eine entsprechende Qualifizierung, aber auch Anerkennung. Wir alle wissen, dass diese Menschen tagtäglich gefährliche Situationen erleben.
Was mich aber wirklich ärgert, ist, wenn solch ein Thema missbraucht wird – ich sage es so deutlich –, um Wahlkampf zu machen, und das war heute der Fall.
Wenn hier vorn der Kollege der CDU, der noch nicht ein einziges Mal in den letzten fünf Jahren im Justizausschuss gewesen ist, steht und behauptet, über diese Themen wäre dort nicht berichtet worden, dann ist das schlicht falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und die Kollegen Scherer und andere wissen wahrscheinlich genau, warum sie heute nicht hier vorn stehen. Denn es wurde zu all diesen Fällen berichtet – sachlich, ruhig, angemessen, genau, im Jus
tizausschuss wie auch in der Strafvollzugskommission, und da gehört es hin.
Die justizpolitischen Sprecher aller Fraktionen werden übrigens immer informiert, wenn es zu einem Suizid in einer Justizvollzugsanstalt kommt. Und es ist völlig richtig, damit erst mal nicht an die Öffentlichkeit zu gehen – meine Kollegin Anja Müller hat es gesagt –, sondern zu analysieren und zu schauen, was hinter diesem tragischen Vorfall im Einzelfall steckt. Wir alle wissen, dass dies ein Thema ist, was sich nicht eignet, um Stimmung zu machen, vor allem und schon gar nicht an dieser Stelle und zulasten derer, wie gesagt, die dort beschäftigt sind. Und wenn Sie dann noch hämisch aus der CDU rufen, wir waren damals nicht zuständig in der großen Koalition, sondern es wäre „Poppi“ – gemeint ist Herr Dr. Poppenhäger – gewesen, dann sieht man auch, wie Sie mit Ihren Koalitionspartnern umgehen. Sie haben damals gemeinsam die Regierung getragen, genauso, wie wir gemeinsam diese Regierung jetzt tragen.
Ich will ein paar Zahlen zur Versachlichung in den Raum werfen:
2008 war der Thüringer Justizvollzug mit 2.034 Inhaftierten bei einer Belegungskapazität von 2.039 Plätzen zu 99,75 Prozent ausgelastet. 2018 hat sich die Zahl der Inhaftierten auf 1.564 reduziert, bei einer Belegungskapazität von 1.809 Plätzen, was einer Auslastung von 86,4 Prozent entspricht.
Die Straftaten, die in den Thüringer Justizvollzugsanstalten begangen wurden, haben sich seit 2009, da waren es 223 Fälle, bis ins Jahr 2018 im Schnitt um ein Drittel erhöht – wir alle wissen das, wir wissen um die Problematik – und liegen aktuell bei 332 Fällen in allen Thüringer Justizvollzugsanstalten. Und wir wissen, dass die Ursache dafür auch ist, dass die Inhaftierten häufiger und stärker unter Suchterkrankungen, unter Drogenmissbrauch und damit einhergehenden psychischen Erkrankungen leiden. Die Folgen sind unabsehbares eigen- und auch fremdschädigendes Verhalten sowie aufgrund des Suchtdrucks der Wille, diesem nachkommen zu können, sich also in den Besitz berauschender Substanzen zu bringen oder diese selbst herzustellen. Und hier gilt trotz aller Vorkehrungen, um Rauschmittel aus Gefängnissen fernzuhalten, dass
auch Thüringer Gefängnisse nicht zu 100 Prozent rauschmittelfrei sind, das ist schlichtweg eine Tatsache.
Von 2008 bis 2018 waren daher rund 2.800 Drogentests und Drogenschnelltests positiv. Anfang 2018 wurden übrigens die Verträge zwischen den Anstalten und Suchthilfeträgern von Anfang der 90er-Jahre durch Verträge abgelöst, die die Suchthilfe im Justizvollzug quantitativ und inhaltlich gestärkt haben. Die externe Suchthilfe bietet suchtkranken und suchtgefährdeten Gefangenen Beratung, Behandlung, Betreuung und Therapievermittlung, und hier hat – hört, hört! – Rot-Rot-Grün die Mittel seit 2018 im Haushalt von 125.000 auf 264.000 Euro mehr als verdoppelt. Die Substitutionstherapie wurde fortgeschrieben und findet auch ganz zentral für die Thüringer Gefangenen in der JVA Tonna statt. Außerdem hat die Koalition zur Stärkung der Sicherheit im Haushalt 2018/2019 ein umfangreiches Sicherheitspaket für den Justizvollzug auf den Weg gebracht. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsbegleitung, zusätzliche Ausrüstung für die Sicherheitsgruppe Strafvollzug, Drogenschnelltests, Fahrzeuge zum Transport der Rauschmittelsuchhunde und auch die Mobilfunkunterdrückung in der JVA Tonna – das war nämlich auch ein Problem, das ist hier angesprochen worden.
Wenn dann hier vorn ausgerechnet diejenigen sprechen, die nie im Justizausschuss waren, wo regelmäßig berichtet wird – übrigens hat der Vorsitzende des Justizausschusses heute, wie wir alle gehört haben, wichtigere Termine als dieses Plenum –, dann muss ich sagen, da läuft in der Opposition aber ganz gehörig was falsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fakt ist, es ist eine schwierige, eine gefährliche Arbeit in den Justizvollzugsanstalten. Dort brauchen wir nur die besten Bediensteten, dafür bilden wir besser aus und dafür brauchen wir die Unterstützung all derer, die da tätig sind, auch übrigens der Polizei, die routinemäßig und völlig zurecht hinzugezogen wird, wenn es zu – nennen wir es –
ja – Problemen kommt, wie neulich, als sich sechs Einsitzende offenkundig berauscht haben
und die Polizei dies ganz schnell und unproblematisch beenden konnte. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Weber! Ich muss trotzdem am Anfang einen Satz zu Herrn Rudy sagen, denn das
war jetzt wirklich absurd. Nicht genug, dass er im Ausschuss natürlich auch gar nicht anwesend war, so hat sich die AfD – es ist vorhin schon ausgeführt worden – auch an der Anhörung faktisch nicht beteiligt. Jetzt die Ausrede zu nutzen, dass es von der Verwaltung noch Hinweise auf bestimmte Formulierungen gab, ist schlichtweg – ich würde es mal freundlich ein Ausweichen nennen, man könnte es auch als haltungslos bezeichnen.
Ich möchte gern einige Punkte ausführen und noch mal an die Ausgangslage erinnern – einiges ist ja auch schon gesagt worden – und da auch noch mal auf die Anhörung ein Stück weit eingehen.
Herr Graetz vom Deutschen Gerichtsvollzieher Bund hatte nämlich ausgeführt, seiner Meinung nach müsse es Vollstreckungsbeamten im Außendienst, mithin Gerichtsvollziehern im Besonderen, möglich sein, Erkenntnisse, die der Polizei zu Gefährdungspersonen vorlägen, abzufragen, und darauf verwiesen, im Thüringer Polizeiaufgabengesetz finde sich lediglich, dass die Auskunft erteilt werden könne, die Auskunftserteilung liege im Ermessen der Polizei, was problematisch sei. Daraufhin führte Herr Christ für die Gewerkschaft der Polizei aus, dass die in § 41 Abs. 1 Thüringer Polizeiaufgabengesetz enthaltene Kann‑Regelung keine Verpflichtung darstelle, tätig zu werden. Aus diesem Grund wäre eine gesetzliche Normierung, auf die sich ein Gerichtsvollzieher beziehen könne, um seine Rechte geltend zu machen, hilfreich.
Insoweit haben auch wir als Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion trotz unserer konkreten Kritik am Gesetzentwurf begrüßt. Ich will noch mal daran erinnern, welches die zwei Punkte waren, die wir kritisiert hatten, und warum wir auch entsprechend mit unserem Änderungsantrag aktiv geworden sind. Die zwei Kernelemente waren, dass erstens nach dem Gesetz eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers bestehen musste und zweitens dies auf bestimmte schwerwiegende Vollstreckungsmaßnahmen begrenzt ist – meine Kollegin Martin-Gehl ist schon darauf eingegangen.
In der Anhörung haben wir dazu einmal von Herrn Christ für die Gewerkschaft der Polizei zu hören bekommen, dass ein Polizeibeamter, der diese Regelungen anzuwenden habe, diese stets hinterfragen und streng prüfen werde, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr vorliege. Er werde dann keine Auskunft erteilen, wenn er das Vorliegen einer konkreten Gefahr verneine. Deshalb werde empfohlen, in dem geplanten Gesetz auf eine abstrakte Gefahr abzustellen. Seiner Auffassung nach werde erst dann ein Handeln der Polizei sicher zugelassen.
Und Frau Weber vom Deutschen Gerichtsvollzieherbund Thüringen, die wir schon begrüßt haben, hat ausgeführt: „Die Art der Vollstreckung [...] sollte kein einschränkendes Kriterium für die Möglichkeit einer Gefährdungsabfrage sein.“ – so haben wir es in der schriftlichen Stellungnahme gelesen. Deshalb haben wir auch im vorliegenden Änderungsantrag diese Einschränkung gestrichen und stellen nun nur noch darauf ab, dass die Gerichtsvollzieher vor einer Abfrage in einer eigenen Gefahrenschätzung zu dem Ergebnis kommen, dass eine abstrakte Gefahr für Leib oder Leben bei einer Vollstreckungsmaßnahme gegeben ist.
Frau Weber hatte weiter betont, dass nicht zu jedem neuen Schuldner Daten abgefragt würden. Man dürfe nicht vergessen, dass in eine solche Anfrage Zeit und Kraft investiert werden müsse. Nicht immer finde ein Gerichtsvollzieher neben seinem normalen Geschäft für solche Anfragen Zeit. Das haben wir uns ebenfalls zu Herzen genommen.
Außerdem stellen wir in Absatz 3 des neuen § 13a klar, dass die Polizei auf eine solche Anfrage unverzüglich eine entsprechende Auskunft zu erteilen und damit keinen eigenen Ermessensspielraum mehr hat.
Frau Weber hat weiter dargelegt, auf welche Informationen sich die Auskünfte an Gerichtsvollzieher erstrecken sollten: ob sich der Schuldner im Besitz einer Waffe befinde, der Schuldner grundsätzlich gefährlich sei, da er sich beispielsweise in der Vergangenheit einer Körperverletzung und/oder vergleichbarer Straftaten schuldig gemacht habe, ob Freitodgefahr bestehe, ob gefährliche Hunde im Haushalt leben würden, ob der Schuldner der Reichsbürgerszene angehöre. Dies bildet nun auch der gefundene Katalog ab, dessen Kriterien auf die Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft eines Schuldners bei einer anstehenden Vollstreckungsmaßnahme schließen lassen. Im Fall der Tiere stellen wir hier darauf ab, ob es sich bei dem Schuldner um den Halter eines gefährlichen Tieres nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz vor Tiergefahren handelt. Hier gab es übrigens den spannenden Hinweis aus der Verwaltung, die der Meinung war, dass die Kommunen betroffen sind, weil dort die entsprechenden Statistiken, Erhebungen geführt werden. Wir meinen aber, dass jede Kommune sicherlich auch ein Interesse daran hat, solche Auskünfte zu geben, zumal ja auch eine Kommune immer mal wieder vor dem Problem steht, bestimmte Gelder quasi eintreiben zu müssen.
Herr Graetz vom Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e. V. sagte zudem, es gebe Schuldner, die jede Form der Amtshandlung ablehnen und ihre Mitwirkung verweigern würden, wie beispielsweise
Schuldner, die der Reichsbürger- oder Selbstverwalterszene angehören würden. Wenn diese Zugehörigkeit vor einer Vollstreckungshandlung bekannt sei, habe man die Möglichkeit, die Polizei bereits im Vorfeld hinzuzuziehen. Und auch die Frage der Reichsbürger, Selbstverwalter und Identitären haben wir praktikabel in Gesetzesform gegossen, indem wir hier von Personen sprechen, deren Gefährlichkeit darauf beruht, dass sie die freiheitlichdemokratische Grundordnung in Abrede stellen. Da gab es in der Tat eine kurze Diskussion im Ausschuss. Das war kein Über-den-Mund-Fahren – Sie waren ja auch gar nicht dabei, Herr Rudy –, sondern es war eine Diskussion um die Frage, wie bestimmt der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist und derjenigen, die sich sozusagen gegen diese vergehen.
Auch haben wir das automatische Außerkrafttreten der Regelung gestrichen und bei der Frist zur Evaluierung die Hinweise der Anhörung berücksichtigt und entsprechend verschoben. Da kann ich noch mal auf Frau Weber verweisen, die darauf hingewiesen hatte. Sie hatte nämlich ausgeführt: „Wir halten daher die Laufzeit für zu kurz bemessen und schlagen“ – da ging es um die Frist zur Evaluierung – „frühestens [den] 31. Dezember 2024 vor.“ Das haben wir der schriftlichen Stellungnahme entnommen und auch in unseren Änderungsantrag aufgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mitunter heißt es ja, dass wir gar nicht sachlich zueinander finden. Hier zeigt sich jedoch einmal mehr, dass gerade im Bereich Justiz, wenn es uns allen um die Sache geht, dies sehr wohl möglich ist. Ich bin sehr froh darüber, dass wir gemeinsam als die vier Fraktionen, CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, diesen Änderungsantrag zum Gesetz entsprechend auch in die Beschlussempfehlung gegossen haben. Ob und wie sich die AfD dazu verhält, das muss sie vor sich selbst verantworten, aber nicht anderen in die Schuhe schieben. Vielen herzlichen Dank.
Wir möchten namentliche Abstimmung beantragen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es eben einmal mehr erlebt: Sprache ist extrem verräterisch. Die Menschenverachtung der AfD, die wir hier eben am Pult einmal mehr ertragen mussten, ist wirklich kaum auszuhalten. Versetzen wir uns doch einfach mal in die Lage der Menschen, über die hier gesprochen wird, vor allem auch in dem Zeitraum im Jahr 2015/2016, als ganz schlimme Zustände in Syrien herrschten, Geflüchtete auch Deutschland erreichten, aber nicht wussten, wie es ihren Familienangehörigen geht.
Ja, Sie haben in der Zeit auf Steuerzahlerkosten mit der AfD-Bundestagsfraktion dann eine Reise nach Syrien unternommen und dort die Diktatoren getroffen,
sich mit ihnen an einen Tisch gesetzt und hinterher behauptet, in Syrien könnte man sich wunderbar aufhalten, das wäre alles überhaupt gar kein Problem. So verächtlich, so falsch und so verlogen agiert die AfD.
Sie versuchen einmal mehr Stimmungsmache, Stimmungsmache gegen Geflüchtete, Stimmungsmache gegen den Rechtsstaat und Stimmungsmache auch gegen die rot-rot-grüne Landesregierung. Dabei geht es um Menschen, die im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme für syrische Geflüchtete in den Jahren 2014/2015 und folgende Verpflichtungserklärungen zugunsten von Angehörigen hier lebender Geflüchteter unterschrieben haben, denn Familien gehören zusammen und das sollte grundsätzlich gelten.
Diese Verpflichtungsgeberinnen und ‑geber wurden bzw. werden mit Forderungen der Jobcenter konfrontiert, weil die Erstattungen der Lebenshaltungskosten für die aufgenommene Person auch dann zu leisten sind, wenn die unter die Verpflichtungserklärung fallenden Geflüchteten mittlerweile einen Schutzstatus vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben und gleichzeitig während und/oder nach der Anerkennung zum Beispiel staatliche Leistungen in Form von ALG II oder Sozialhilfe in Anspruch genommen haben.
Diese Forderungen der Jobcenter erscheinen gerade deshalb fragwürdig, da die Verpflichtungsgebe
rinnen und ‑geber vor Abgabe dieser Erklärung entweder falsch oder zumindest irreführend beraten wurden. So haben viele Landesregierungen, insbesondere in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen, lange Zeit die Rechtsauffassung vertreten, dass die Verpflichtung und Bürgschaft mit der Flüchtlingsanerkennung und Schutzgewährung im Bundesgebiet auch erlischt.
Erst viel später wurden manche darauf hingewiesen, dass Jobcenter und Bundesinnenministerium offenkundig eine andere Auffassung vertreten, nämlich dass die abgegebene Verpflichtungserklärung auch nach einer Schutzgewährung weiter gilt. Mit dem Integrationsgesetz auf Bundesebene im Jahr 2016 ist nun die Rechtslage klargestellt worden, nämlich dass Verpflichtungserklärungen maximal fünf Jahre gelten, bei Altfällen drei Jahre, auch über den Rechtskreiswechsel hinaus.
Außerdem hat das Jobcenter eine Weisung erteilt, dass bei Altfällen im Ermessenswege von der Heranziehung der Verpflichteten im Zusammenhang mit Landesaufnahmeprogrammen abgesehen werden soll. Da es sich beim Aufenthaltsgesetz um Bundesrecht handelt und die Bundesbehörden entsprechende Regelungen und Weisungen getroffen haben, geht der Antrag der AfD ins Leere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss es noch einmal sagen: Es ist weder hier im Land zu regeln, noch ist es ein Thema, was tatsächlich – wie Sie suggieren – hier quasi die Landeskassen belasten würde. Im Gegenteil, es gibt Rechtsansprüche und Rechtsansprüche ergeben sich aus dem Status der- und desjenigen, den er oder sie innehat. Und dass die AfD hier auf derart schäbige Art und Weise gegen syrische Geflüchtete und ihre Familienangehörigen und auch gegen diejenigen, die ihnen geholfen haben, hier anzukommen, die ihnen in beispielloser Form ermöglicht haben, ihre Familien nachzuholen, damit Familien zusammenleben können und die Familienangehörigen nicht im Krieg oder in ungewissen Zuständen ausharren müssen, Stimmung macht, ist schlichtweg schäbig. Der Antrag sagt mehr über die AfD als alles andere.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte meine Rede mit einem Dank an alle Lehrerinnen und Lehrer beginnen. Es ist der vorletzte Schultag. Sie leisten jeden Tag eine hervorragende Arbeit, stehen immer in der ersten Reihe. Wir alle wissen, wie anstrengend, aber auch wie wichtig dieser Job, dieser Beruf ist, der auch Berufung zugleich ist. Daher unser ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle.
Ein bisschen gehört es offenkundig zum Theaterdonner der CDU, dass sie hier heute trotzdem, obwohl sie im Haushalts- und Finanzausschuss diesem Gesetz zugestimmt hat, meckern muss. Das finde ich sehr schade, weil ich glaube, man muss auch gönnen können.
Wir jedenfalls gönnen den Regelschullehrerinnen und -lehrern von Herzen, dass es endlich zur überfälligen Angleichung quasi an die Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, an die anderen Lehrerinnen und Lehrer einer höheren Schulart kommt, weil wir der Überzeugung sind – mein Kollege Torsten Wolf hat es hier auch gerade ausgeführt –, dass perspektivisch alle Lehrerinnen und Lehrer, gleich welcher Schulart, die gleiche Bezahlung verdienen. Warum sage ich das und warum ist das auch keine im negativen Sinne Gleichmacherei: Weil es so ist, dass sie alle die gleichen Kinder unterrichten, unsere Kinder, jedes Kind zum bestmöglichen Abschluss
führen, Lernbegleiter und Lernbegleiterin sind, Lehrende sind, diejenigen sind, die Unterricht gestalten, und weil es für unsere Begriffe ein altes Standesdenken ist, die Lehrerinnen und Lehrer für die kleinsten Schüler am geringsten und die für die ältesten am höchsten zu bezahlen. Mit diesem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers, was wir jetzt heute hier abschließend beraten, beenden wir diese Problematik endlich – zumindest für die Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer. Das ist ganz wichtig. Die Regelschullehrerinnen und -lehrer haben das lange völlig zu Recht eingefordert.
Das zeigt übrigens auch, dass wir mitnichten mit den Regelschullehrern und Regelschulen stiefmütterlich umgehen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich mache auch kein Geheimnis daraus, dass wir uns das selbstverständlich gleichermaßen für die Grundschulen wünschen, weil wir denken, dass es um Anerkennung geht. Es geht um Anerkennung, es geht um Wertschätzung. Das ist das Entscheidende, was, glaube ich, ganz viel an der Motivation ausmacht, sich dafür zu entscheiden, Lehrerin oder Lehrer zu werden. An dieser Anerkennung und Wertschätzung mangelt es, auch wenn man hier so darüber redet, als ob die Lehrerinnen und Lehrer, die jüngere Kinder unterrichten, irgendwie weniger wert wären. Denn genau das wird suggeriert, wenn man sie unterschiedlich bezahlt.
Entschuldigung, ich habe gerade nicht Sie gemeint, sondern das hat die Vertreterin der AfD-Fraktion sehr deutlich so formuliert. Das muss man dann unterscheiden können.