Ich möchte zwei Dinge sagen: Ich möchte mich zuerst mal bei Ihnen, Herr Minister, für Ihr Engagement letzte Woche im Bundesrat bedanken, das will ich hier noch mal deutlich unterstreichen. Ich will Frau Liebetrau den Hinweis geben – das ist im Protokoll nachzulesen –, an wem Veränderungen hier gescheitert waren: meines Wissens hauptsächlich an von CDU-Justizministern geführten Ländern, sodass es dort leider zu keiner Veränderung dieser Regelung gekommen ist.
Ich will einen zweiten Gedanken einpflegen. Dieser Gedanke hat etwas mit Werten und dem Wertebegriff zu tun. Frau Liebetrau, Sie haben in Ihrer Rede etwas sehr Richtiges erwähnt, und zwar haben Sie den eklatanten Unterschied herausgearbeitet, wie viele Lebensmittel in Frankreich denn tatsächlich entsorgt werden im Vergleich zu uns. Wir sollten mal ganz tief bei uns anfangen und fragen: Ist das Lebensmittel, der Mittelpunkt des Lebens, in der Wertebegrifflichkeit bei uns, in unserer Gesellschaft überhaupt dort angelangt, wo es angelangt war? Sie erlauben mir bitte, meine Mutter – sie lebt leider nicht mehr – war noch ein Kriegskind. Zu diesen Zeiten hat es nicht immer alles zu jedem Zeitpunkt gegeben. Ich bin aufgewachsen und habe gelernt, dass es eine Resteverwertung in der Küche gab. Gab es sonntags Klöße, gab es die Montag und Dienstag aufgebraten, gab es verschiedene Gerichte, um quasi diese Reste wieder aufzuwerten.
Lassen Sie uns doch heute einen Aspekt mitnehmen. Das ist nicht mehr üblich in der Erziehung, auch nicht mehr üblich in unserer Tradition, wie wir essen, Nahrung auch an die nächste Generation weiterzugeben. Da gibt es in Frankreich einen eklatanten Kulturunterschied. Ich habe mir schon öfter erlaubt, das an manchen Stellen hineinzubringen, denn es spielt das eine in das andere. Die Wertschöpfungsketten von Lebensmitteln und deren Subventionierung sind in Frankreich nämlich niedriger, weil der Franzose bereit ist, mehr Geld auszugeben, während bei uns leider bei diesem Thema das Motto „Geiz ist geil“ immer noch ganz oben steht. Müssen wir zwölf Monate im Jahr Erdbeeren essen? Müssen wir jederzeit und jeden Tag Fleisch in Größenordnungen, in Mengen vorrätig haben, die wir gar nicht mehr verzehren können und verzehren wollen? Können wir uns nicht selbst mal überprüfen, was wir eigentlich wollen, was wir eigentlich verwenden? Konsumieren wir nur noch Fleisch quadratisch, weil wir das Lebewesen hinter dem Produkt und die Wertschöpfung nicht mehr erkennen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist einer dieser Themenbereiche: Wir müssen dringend an unseren Werten, unserer Moral gerade an die
sem Punkt arbeiten. Und ich bitte dazu, nehmen Sie bitte heute eins mit: Die Tafeln können nicht die Lösung sein.
Das kam mir viel zu kurz in der Debatte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir steigern nicht den Konsum, das Leid von Tieren, einen Massenanbau, um am Ende des Tages eine Abholungskette zu Menschen, die weniger Geld haben und vielleicht am Rande dieser Gesellschaft stehen, zu organisieren und uns hier über eine Stunde Gedanken machen, wie wir das auch noch legalisieren, damit wir hier nicht den Straftatbestand erfüllen, über den Sie uns nachher noch aufklären werden, Herr Minister. Nein, sondern wir, jeder von uns, ist verantwortlich, möglichst 100 Prozent von dem, was er kauft, was er erwirbt, was er anbaut, auch zu konsumieren und zu verwerten. Dafür streite ich und dafür werbe ich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt auch gute Zeichen. Ich möchte hier zwei Dinge erwähnen, weil unsere Gesellschaft anfängt, sich zu ändern. Wir haben die App „Too Good To Go“. Mit dieser App können Gastronomiebetriebe den Nutzern zum Feierabend nicht verkaufte Speisen günstiger anbieten. Nutzer können per Smartphone tagesaktuelle Angebote der teilnehmenden Restaurants und Cafés einsehen. Deutschlandweit haben wir 2.500 Betriebe, die dieses Angebot unterbreiten, in Jena sind es fünf.
Ein zweites Beispiel ist Foodsharing, eine Initiative von Privatleuten, eine Ergänzung zu den Tafeln. Die Gruppe sammelt Lebensmittel und verteilt sie. Es gibt elf Standorte in Thüringen; vier in Jena, zwei in Weimar, zwei in Erfurt und drei in Ilmenau. Jeder von uns kann etwas beitragen.
Bitte ein letzter Satz: Bei Lebensmitteln fängt es an, bei Amazon und Co. geht es weiter – ein maßloses Bestellen und Konsumieren ohne den Gedanken zu Ende zu denken.
Wir haben hier sehr viel zu verändern und zu tun. Diesbezüglich packen wir es bitte gemeinsam an. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Liebetrau, es lüftet sich erst mal das Geheimnis für Sie, wer redet. Das macht vielleicht auch Sinn, dass an der Stelle der Verbraucherschutzminister redet, weil es um das Containern geht und mit Bezug auf die von Ihnen angesprochene Debatte innerhalb der Justizminister, dass auch der Justizminister darauf antwortet. Auf das Problem „krachend gescheitert“ komme ich im Laufe der Rede zu sprechen. Das wird eine sehr interessante Passage.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder Apfel, jedes Ei, jede Scheibe Käse, jedes Brot, das weggeworfen wird, ist zu viel. Es sind Lebensmittel, die eine Wertschätzung erfahren müssen, da sie als Lebensmittel im wahrsten Sinne des Wortes – Frau Mühlbauer hat darauf hingewiesen – hergestellt wurden. Das Wegwerfen von Lebensmitteln, gar die Verschwendung von Lebensmitteln hat tatsächlich auch die breite öffentliche Diskussion erreicht. Die Menschen sind sensibilisiert und erwarten von der Politik nach meiner Einschätzung nicht nur einen Hinweis auf freiwilliges Verhalten, sondern tatsächlich ein aktives Handeln.
Wenn ich mir im Zuge der Justizministerkonferenz angeschaut habe, dass auch die „Thüringer Allgemeine“ auf ihrer Onlineseite eine Befragung in Thüringen gemacht hat und letztendlich 70 Prozent der Menschen, die sich dort geäußert haben, zum Beispiel gesagt haben, sie könnten nicht verstehen, wieso das strafbar sein soll, dann zeigt das, dass das tatsächlich bei den Menschen ein Thema ist. Das ist auch gut und richtig so, denn seit vielen Jahren schon gibt es den Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und wenn wir ganz ehrlich sind, nicht besonders erfolgreich. Die Ressourcen, die allein beim Wegwerfen vergeudet werden, sind immens und ich möchte, obwohl es schon erwähnt wurde, noch einmal darauf hinweisen, dass vom 1. Januar eines Jahres bis zum 2. Mai statistisch gesehen die produzierten Lebensmittel weggeworfen werden. Das muss man sich vorstellen. In Deutschland sind es laut World Wide Fund For Nature 18 Millionen Tonnen – eine unfassbare Zahl – in 122 Tagen. Damit werden bedeutende landwirtschaftliche Flächen umsonst bewirtschaftet. Wir schaden nicht nur dem Klima, sondern auch der Landwirtschaft, den Menschen in den Städten und Dörfern, schlussendlich uns allen. Auch darauf wurde schon hingewiesen.
Es regt sich Widerstand und in Thüringen gibt es unter anderem in Städten wie Erfurt, Jena und Ilmenau seit Jahren Initiativen, die sich mit dem The
ma beschäftigen. Sogenannte Foodsharing-Stationen oder die Tafeln retten Lebensmittel in Größenordnungen und geben diese auch Menschen weiter, die sie benötigen.
Das Thema der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung wurde übrigens nicht nur auf der Justizministerkonferenz, sondern auch auf der Verbraucherschutzkonferenz diskutiert und an dieser Stelle auch das klare Signal an die Bundesregierung gesendet, dass die Verbraucherschutzminister der Länder der Auffassung sind, dass es an dieser Stelle gesetzlicher Regelungen bedarf.
Dazu gehören – das ist richtig – natürlich auch immer Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Von daher ist es auch ganz großartig, was das Landesamt für Verbraucherschutz unter der Führung von Frau Werner immer wieder an Informationen herausgibt, weil das zwingend notwendig ist. Aber damit ist es natürlich allein nicht getan.
Das Ziel, die Menge der weggeworfenen Lebensmittel wirklich zu reduzieren, braucht neben dem verbindlichen Engagement aller Akteure und Akteurinnen in der Wertschöpfungskette eben auch gesetzliche Regelungen.
Es wurde schon angesprochen, dass andere Länder da weiter gehender sind. Ich kann Sie, Frau Liebetrau, nicht verstehen, wenn Sie – und so habe ich Ihre Rede verstanden – es so darstellen, als sei doch alles ganz prima, es sei zwar nicht gut, dass so viel weggeworfen wird, aber freiwillig funktioniere doch alles ganz prima, sodass es dieser Regelungen nicht bedarf. Nein, ganz im Gegenteil. Auch Ihre CDU-Kollegen und Verbraucherschutzminister sind durchaus mit mir der Auffassung, dass der Ansatz, wie ihn Frankreich gewählt hat, tatsächlich einer sein sollte, der auch von den zuständigen Bundesministerien zumindest geprüft werden sollte. Es geht um den Ansatz: Lebensmittelmärkte ab einer bestimmten Größe sind verpflichtet, ihre Sachen zu spenden, bevor sie sie wegwerfen. Dieser Regelung sind inzwischen auch andere Länder gefolgt. Es ist zumindest ein Punkt, über den man nachdenken müsste. Meiner Meinung nach ist es ein guter Punkt, weil er tatsächlich in Größenordnungen dazu beitragen würde zu verhindern, dass Lebensmittel in Containern oder im Müll landen.
Jetzt vielleicht einmal ein paar Sätze zu der Justizministerkonferenz, die hier schon an verschiedener Stelle angesprochen wurde. Ganz großartig fand ich Herrn Rudy mit seiner einleitenden Bemerkung, das würde einen tiefgreifenden Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen. Herr Rudy, wenn Sie et
Sie greifen damit nicht mehr in das Eigentumsrecht von jemandem ein, der etwas wegwirft. Genau darum geht es. Es geht nicht darum, dass man Leuten, die irgendwelche Sachen lagern, etwas wegnimmt – das ist natürlich Diebstahl, das ist gar keine Frage. Hier geht es darum – und darüber haben die Justizminister diskutiert –, dass Lebensmittelmärkte Lebensmittel in frei zugänglichen Containern zur Entsorgung bereitstellen. Wie man sagen kann, dass die Entnahme dieser Dinge dann einen tiefgreifenden Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen würde, erschließt sich mir tatsächlich nicht.
Noch mal: Diese Initiative, die von meinem Hamburger Kollegen gestartet wurde, unterstützt von den beiden Justizministern aus Berlin und Thüringen und im Übrigen auch von anderen Justizministern – vonseiten der FDP, der Linken, der SPD –, ist letztendlich an dem geschlossenen Widerstand der CDU gescheitert. Die CDU-Minister, die zwar – und das, Frau Liebetrau, ist vielleicht interessant – gesagt haben, ja, wir sollten natürlich über solche Modelle wie das französische nachdenken, aber sich nicht dazu durchringen konnten zu sagen, es soll vielleicht in Zukunft nicht mehr strafbar sein, wenn Menschen Lebensmittel – noch mal – aus unverschlossenen, frei zugänglichen Containern holen.
Strafrecht – so war immer mein Verständnis von Strafrecht – ist die Sanktionierung von Verhalten, das in der Gesellschaft mit ganz großer Mehrheit als nicht akzeptabel angesehen wird, also wenn die ganz große Mehrheit der Bevölkerung sagt: Das geht wirklich nicht, das schadet dem Zusammenleben, so können wir nicht zusammenleben. Das sind elementare Regeln für das Zusammenleben. Das ist Strafrecht. Wenn Sie jetzt nur – ich habe es eben schon erwähnt – diese vielleicht auch nicht repräsentative, aber doch – fand ich – interessante Onlinebefragung der „Thüringer Allgemeinen“ nehmen, an der sich zum Schluss – glaube ich – an die 1.000 Leute beteiligt haben, von denen 70 Prozent sagen, dass sie nicht verstehen, wie das strafbar sein soll, dann kommen Sie genau an den Punkt, den wir diskutieren wollten, nämlich die Frage, ob so etwas strafbar sein muss. Mir ist klar, da geht es mehr um einen symbolischen Akt. Da geht es jetzt nicht um Millionen Tonnen, die dadurch gerettet worden sind oder nicht gerettet wurden. Es geht darum, ob wir unsere Strafgerichte tatsächlich damit beschäftigen sollen, diese Leute anzuklagen und abzuurteilen. Und da sage ich Ihnen noch mal ganz deutlich: Unsere Staatsanwälte und Strafrichter haben Besseres zu tun als das.
Was können wir also tun, um positiv zu enden, um weniger Lebensmittel wegzuwerfen? Ganz klar ist und wie gesagt, es wurde schon darauf hingewiesen, dass es da auch ressortübergreifende Zuständigkeiten gibt. Ich bin von daher immer dankbar für solche Initiativen aus dem Landesamt für Verbraucherschutz. Es geht darum, Einkäufe besser zu planen, es geht darum, Informationen einzuholen über Lagermöglichkeiten und Haltbarkeit, es geht darum, dass auch in privaten Haushalten besser damit umgegangen wird, es geht um Informationen und Rezepte über Restekochen usw. usf. Das ist das, was man im privaten Bereich machen kann.
Aber ich denke, wir können uns als Staat nicht zurücklehnen und sagen, dass wir damit alles getan haben. Angesichts dieser unglaublichen Mengen, die ich anfangs erwähnt habe, die jedes Jahr entsorgt werden, ist es – glaube ich – nötig, dass man auch von politischer Seite aktiv handelt. Dazu gehört für mich – das sage ich ganz klar –, dass man wegkommt von der Strafbarkeit der Menschen, die diese Lebensmittel aus unverschlossenen, frei zugänglichen Containern holen, und sich zweitens auch darüber Gedanken macht, wie man eine Verpflichtung der großen Lebensmittelkonzerne einführt, Lebensmittel eher zu spenden als wegzuwerfen. Vielen Dank.
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Teilnahmepflicht zum muslimischen Gebet an Thüringer Grundschule?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/7321 -
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Herold, Fraktion der AfD. Ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen, dass wir heute alle Teile der Aktuellen Stunde abarbeiten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, wir müssen uns heute hier mit der Teilnahmepflicht von Grundschülern an einem islamischen Gebetsritus im Rahmen des evangelischen Religionsunterrichts beschäftigen.
Am 5. Juni dieses Jahres wurden Schüler der Klassenstufe 4 im Rahmen besagten evangelischen Religionsunterrichts an der Grundschule Udestedt durch die dort tätige Religionslehrerin verpflichtet, Teile eines muslimischen Gebets auszuführen. Dabei sollten sie den ihnen in jeder Hinsicht fremden Gott Allah anrufen und sich dabei auf die Knie niederlassen. Darüber hinaus sollten sie sich aus der Kniestellung heraus niederwerfen, um damit Einfühlung in die Situation betender Menschen muslimischen Glaubens zu erlangen. Einige Kinder verweigerten das mit Hinweis auf ihren eigenen christlichen Glauben. Daraufhin hat die Lehrerin nach Elternberichten Zwang ausgeübt und den Kindern bei Verweigerung der Übung eine schlechte Note angedroht. Am Ende einigte man sich wohl auf eine Teilausführung, bei der auf die Niederwerfung verzichtet werden durfte.
Die ganze Situation hat die betroffenen Kinder so irritiert, dass sie sich zuhause ihren Eltern anvertrauten. Diese suchen gegenwärtig das Gespräch mit der Schulleitung und diese mit der Religionslehrerin. Auch gab es drei Abmeldungen aus dem Religionsunterricht bis zum Schuljahresende.
Was müssen wir aus dieser geschilderten Sachlage folgern? Im Religionsunterricht der Grundschule Klassenstufe 4 gehört das Kennenlernen anderer Religionen, speziell der monotheistischen Weltreligionen, zum Lehrstoff. Die Kinder sollen in die Lage versetzt werden, die unterschiedlichen Ausdrucksformen der jeweiligen Religionen zu beschreiben, die Glaubenspraxis, den Alltag oder den Festkreis, die Verschiedenheit der Gotteshäuser vergleichend in Beziehung zu setzen oder begründen zu können, dass unsere Welt eine Welt für alle Menschen und alle Kulturen ist.
An dieser Stelle erlaube ich mir den kritischen Hinweis, dass im Lehrplan für den Religionsunterricht von 2010 keinerlei Hinweise auf die eher problematischen Glaubensinhalte der Religionen enthalten sind, die teilweise dem Geist und den Buchstaben des Grundgesetzes zuwiderlaufen.
Zehnjährige Kinder sind durchaus in der Lage, solche sachlich kritischen Hinweise ihrer Altersstufe entsprechend zu rezipieren. Der hier geschilderte Vorfall lässt nach unserer Auffassung den Schluss zu, dass die Religionslehrerin mit ihren Forderungen an die christlichen Kinder gegen den Artikel 4 des Grundgesetzes sowie den Artikel 140 Grundgesetz und darin eingeschlossen den Artikel 136 aus
der Weimarer Reichsverfassung Absatz 4 verstoßen hat. Der Lehrauftrag, wie er im Lehrplan 2010 formuliert ist, wurde unsachgemäß ausgeweitet, auch wurden die Richtlinien bezüglich der Leistungsbewertung verletzt. Dort ist nämlich zu lesen – und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Aussagen über die Religiosität eines Schülers, seine Glaubensentscheidungen und seine religiöse Praxis fließen darum nicht in die Leistungseinschätzung ein.“ In der Gesamtschau erinnert mich diese ganze Situation fatal an meine eigenen Erfahrungen im Staatsbürgerkundeunterricht der gottlob untergegangenen DDR. Dort wurden auch von den Schülern Ergebenheitsadressen, Beifallsbekundungen, Jubelgesänge und Unterwerfungsgesten gefordert. Die Partei hatte schließlich immer recht. Das Ganze hatte schlussendlich die Qualität einer veritablen und allumfassenden Gehirnwäsche.
Heute dürfen wir erleben, dass unter der Flagge von Vielfalt und Toleranz Kindern in einem so sensiblen und intimen Lebensbereich wie der Religiosität Zwang angetan werden soll.
Aus einem anderen Bundesland wurde unlängst berichtet, dass es für die Weigerung eines Schülers, eine zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachtete Moschee einer gewissen Glaubensgemeinschaft zu betreten, für die Eltern ein Bußgeld von 50 Euro hagelte. Der Fall liegt gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht.
Um ein für allemal den Anfängen zu wehren, verlangen wir von der Landesregierung und vom zuständigen Minister, Herrn Holter, klare Aussagen und Maßnahmen dahin gehend, dass solche und ähnliche Zwischenfälle an Thüringer Schulen für die Zukunft unmissverständlich ausgeschlossen bleiben.