dem damals noch positiv gesehenen Vorbild von Dresden den kommunalen Haushalt, –also sozusagen auch die Verschuldung von Weimar durch die Kulturstadtanleihe –, mit einem Schlag die Kulturstadtanleihe abzulösen, durch den Verkauf Geld zu akquirieren, Weimar schuldenfrei zu machen und dann eine glänzende Zukunft vorauszusehen. Es gab allerdings drei, vier Querulanten, Abgeordnete der CDU-Fraktion, und die haben mit uns zusammen, mit den Abgeordneten von der SPD und mir damals als Grünem, den Antrag eingebracht, dass das nicht geschehen soll. Sonst wäre diese Wohnungsbaugesellschaft verkauft worden. Solche Diskussionen gab es damals in vielen Städten und ich bin sehr froh, dass die Parlamentarier in den Stadträten oder in den Kreistagen das gerade nicht gemacht haben.
Ich bin auch sehr froh, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, weiter in Wohnungsgesellschaften aktiv zu sein. Leider gab es die Möglichkeiten zu einem gewissen Zeitpunkt in Gera nicht. Deswegen kann ich das Ansinnen prinzipiell verstehen, dass in kommunalen Gesellschaften auch wieder die Wohnungen zurückgenommen oder zurückerobert werden, kann man fast sagen. Ich denke, dass das Land dort eine sogenannte Brückenfunktion hat. Das soll nicht der Regelfall sein, aber im Fall von Gera finde ich es in Ordnung, dass Gera nicht alleingelassen wird und dass sie die Möglichkeit bekommen, gerade in solch einer finanziellen Schieflage, sage ich mal, eine Unterstützung vom Land zu bekommen.
Ich sage aber auch als Grüner ganz eindeutig: Das sollte eine Ausnahme und auch ein Übergang sein. Wir wollen so schnell wie möglich die Bedingungen so herstellen, dass das auch wieder zurück in kommunales Eigentum geht. Das wird natürlich nicht so schnell, von heute auf morgen möglich sein. Wenn sich aber die Finanzsituation in Gera verbessert, auch mit Landesunterstützung, und eine positive Entwicklung hat, soll es auch die Möglichkeit geben, dass die Kommune die Wohnungsbaugesellschaft wieder bewirtschaften kann, weil Wohnungsbau meiner Meinung nach in kommunale Hände gehört. Dort können lokal gute Entscheidungen getroffen werden und es kann vor allen Dingen auch in den Wohnungsmarkt investiert werden.
Heute kam so ein bisschen von der CDU: Ja, es ist wichtig, neu zu bauen, und das können Private besser, weil sie da flexibel sind. Der Meinung bin ich nicht. Ich denke, dass die Kommunen, so wie es in vielen organisiert ist, mit Wohnungsbaugesellschaften prinzipiell ein gutes Kontrollgremium haben. Sie haben eine geringe Renditeerwartung, weit unter den privater Investoren. Das heißt nicht, dass nie
mand in den Wohnungsbau von Privaten investieren soll, aber starke kommunale Gesellschaften sind das Herzstück auch von Sozialpolitik im Wohnungsbereich in der Kommune. Das wollen wir als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen. Deswegen bin ich auch kein Freund davon, dass wir zusätzliche Landesgesellschaften gründen, die dauerhaft Wohnungsbau betreiben sollen. Dort gibt es eine Möglichkeit für Investitionen oder für Grundstücksverwaltung von der LEG. Darüber sollte man auch diskutieren, ob die im Einfamilienhausbereich tätig sein oder sich vielleicht eher auf innerstädtische Bereiche von Kommunen und Städten konzentrieren sollten. Aber eine zusätzliche Gesellschaft befürworte ich in diesem Zusammenhang nicht.
Insgesamt möchte ich klar sagen, dass unsere Fraktion den Ankauf in Gera unterstützt, aber als eine Ausnahme und mit der dringenden Option, das auch wieder in kommunale Hand zurückzugeben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf auch ganz herzlich den Oberbürgermeister Herrn Vonarb von hier unten grüßen. Wer den Ministerpräsidenten vermisst – das können Sie ja nicht sehen –, er sitzt neben dem Herrn Oberbürgermeister. Schön, dass Sie da sind.
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, viele Kommunen haben in den vergangenen 20 Jahren in der Übertragung von kommunalem Eigentum in private Hände den Königsweg gesehen, ihre Haushalte zu sanieren. Dazu gehörte vor allem die Veräußerung kommunaler Wohnungsbestände. Man klopfte sich auf die Schulter in dem Glauben, dass man ein erfolgreiches Modell gefunden hätte, mit dem viele Milliarden in die kommunalen Haushalte fließen würden. Es dauerte aber nicht lange, bis die Ernüchterung folgte, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Obwohl bereits vor der Veräußerung abzusehen war, dass insbesondere die Eigentümer, die Wohnungsbestände aus kommunalem Eigentum erworben hatten, oftmals nicht das Wohl der Miete
rinnen und Mieter, sondern den Renditegedanken im Blick hatten, war man sehenden Auges in die Falle gelaufen. So wurden vielerorts nach dem Verkauf Wohnungsbestände heruntergewirtschaftet und die Bewohnerinnen und Bewohner sich selbst überlassen. An einen Rückkauf war jedoch in den meisten Fällen nicht zu denken, denn die Einnahmen aus den Verkäufen waren entweder bereits ausgegeben oder in den kommunalen Haushalten fest für andere Maßnahmen verplant. Selbst wenn im Einzelfall für einen solchen Rückkauf noch wenige Mittel bereitstanden, wollten die privaten Unternehmen die Gunst der Stunde nutzen, um diese Wohnungen zu einem Mehrfachen ihres ursprünglichen Kaufpreises wieder an die Kommune zu verkaufen. Letztlich waren die betroffenen Kommunen in unterschiedlicher Ausprägung in ihrer ursprünglich vermeintlich tollen Idee einer Haushaltskonsolidierung durch die Veräußerung ihrer Wohnungsbestände gefangen.
Spätestens jetzt stellte man fest, dass man gar keinen kommunalen Einfluss auf Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge, also auch auf kommunale Mietwohnungen mehr hatte. Natürlich waren die Kommunen unterschiedlich betroffen. Während einzelne Gemeinden wie etwa Dresden diese seinerzeit getroffenen falschen Entscheidungen wieder zu korrigieren versuchten, indem sie neue Wohnungsgesellschaften wie die WiD, also Wohnen in Dresden, ins Leben riefen, befanden bzw. befinden sich andere Gemeinden schlimmstenfalls im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung unter staatlicher Aufsicht und haben gar keine Chance, ihr ehemaliges Wohneigentum zurückzuerwerben.
Die Entwicklung in Gera verlief anders, ist aber nicht weniger schwierig, denn die seinerzeitige Entscheidung, einen Teil der Geschäftsanteile an der GWB Elstertal zu veräußern, hat die Kommune nicht selbst getroffen. Sie war aufgrund der Insolvenz ihrer Stadtwerke nicht mehr Herr des Verfahrens. Ich darf Sie an die Abläufe erinnern: 74,9 Prozent der Gesellschaftsanteile der 1990 als Eigengesellschaft der Stadt Gera gegründeten gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Elstertal wurden zum 01.01.2003 von der Stadt Gera an die Stadtwerke Gera verkauft. Als die Stadtwerke 2014 in die Insolvenz gingen, war der Insolvenzverwalter Herr des Verfahrens. Weil die damalige Landesregierung keine Bereitschaft zeigte, die GWB Elstertal vor diesem Schicksal zu bewahren, wurden 74,9 Prozent der Gesellschaft, die sich im Besitz der Stadtwerke befanden, vom Insolvenzverwalter im Jahr 2016 an die Benson Elliot Gera Holding mit Sitz in den Niederlanden verkauft.
Im Januar 2019 teilte das Unternehmen Benson Elliot der Stadt Gera mit, dass es beabsichtige, seine Anteile an der GWB Elstertal zu veräußern, und unterbreitete der Stadt ein Exklusivangebot zum Rückkauf der Gesellschaftsanteile. Die Stadt Gera kam sehr schnell zu einem Ergebnis: Ja, sie würde gerne die Anteile von Benson Elliot erwerben, aber nein, die Mittel dafür sind im Stadthaushalt nicht vorhanden und eine Kreditaufnahme in der benötigten Höhe war angesichts der Haushaltslage nicht möglich. Also wandte sich die Stadt Gera an das Land und bat um Unterstützung.
Um diesen Punkt festzuhalten, sehr geehrte Damen und Herren: Die Landesregierung hatte und hat nicht die Absicht, Wohnungsgesellschaften zu erwerben. Das Kabinett hat sich mit der Bitte der Stadt Gera beschäftigt und ist nach vielen Diskussionen dann im April 2019 zu einem Beschluss gekommen. Am 16. April 2019 stellte das Kabinett ein wichtiges Landesinteresse an dem Erwerb der Anteile an der GWB Elstertal fest, um zu vermeiden, dass im schlimmsten Fall 100 Prozent der Anteile an der GWB Elstertal in Privathand gelangen. Denn es gibt eine Vertragsklausel im Vertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und Benson Elliot, dass der Käufer der 74,9 Anteile von Benson Elliot darauf bestehen kann, dass Gera auch seine Anteile von 25,1 Prozent mit verkaufen muss.
Das Kabinett war und ist der Auffassung, dass es angesichts dieser Situation und seiner Verpflichtung zur Daseinsvorsorge der Bitte der Stadt Gera nachkommen muss. Es wäre kein verantwortungsvolles Handeln, mehr als 5.000 Wohnungen, im schlimmsten Fall sogar fast 7.000 Wohnungen, in Gera dem freien Spiel des Markts zu überlassen. Die Verunsicherung vieler Mieterinnen und Mieter, die heute schon nicht nur in Berlin und München und nicht nur in den Thüringer Städten im angespannten Wohnungsmarkt wie in Jena, Erfurt und Weimar Sorge haben, ob sie in Zukunft ihre Miete noch bezahlen können, würde in Gera und Thüringen weiter steigen, wenn die in Gera zum Verkauf stehenden Wohnungen an einen meistbietenden Investor mit zweifelhaftem Ruf verkauft würden. In diesem Sinne beauftragte das Kabinett am 16. April 2019 mich als die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft und die Finanzministerin, den Ankauf der GWB-Elstertal-Anteile von Benson Elliot vorzubereiten und dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. Diesen Auftrag haben die beiden Ministerien zusammen mit dem Vorstand der Thüringer Aufbaubank in enger Abstimmung mit dem Oberbürgermeister von Gera in den vergangenen Wochen ausgeführt. Wir haben viel Zeit darauf verwandt, sorgfältig zu prüfen, ob der vom Verkäufer festgestellte Wert der zu verkaufenden Anteile gerechtfer
tigt ist. Benson Elliot hatte die Landesbank BadenWürttemberg mit einem Wertgutachten beauftragt, das die Anteile von Benson Elliot an der GWB Elstertal mit 175.300.000 Euro bewertet hat. Die Stadt Gera hat diesen Wert durch ein Gutachten des Gewerbeimmobilienberatungsunternehmens Cushman & Wakefield im März 2019 überprüfen lassen mit dem Ergebnis, dass die Wertermittlung korrekt sei.
Wir haben nach der Beauftragung des Kabinetts die Thüringer Aufbaubank gebeten, zu diesen beiden Gutachten eine Stellungnahme zu erarbeiten und dazu auch eigene Recherchen anzustellen. Das hat die TAB auch mit Unterstützung der uns beratenden Kanzlei getan und ist zu einem differenzierten Ergebnis gekommen. An einigen Punkten, wie zum Beispiel der Bewertung der Restnutzungsdauer der Immobilien, kommt die TAB zu dem Ergebnis, hier seien die LBBW und Cushman & Wakefield zu optimistisch gewesen. In anderen Punkten, zum Beispiel bei der Bewertung der Mieten, seien sie zu pessimistisch gewesen. Insgesamt kam die TAB zu dem Ergebnis, dass sich der von Benson Elliot festgelegte Wert im Rahmen des Üblichen befinden würde, aber ein wenig zu hoch läge. Diese Einschätzung hat in den Verhandlungen zum Kaufvertrag eine Rolle gespielt und dann auch zu positiven Ergebnissen geführt.
Für den Erwerb von Anteilen einer Gesellschaft wie der GWB Elstertal hat das Land jedoch Weiteres zu bedenken. Die Beteiligung des Landes an Unternehmen und Gesellschaften ist in Thüringen in den Grundsätzen der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen geregelt. Dieser Kodex stellt wesentliche Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung der Beteiligungen des Landes dar. Demnach sind grundsätzlich Mehrheitsbeteiligungen, ein der Beteiligungsquote entsprechender Stimmenanteil in der Anteilseignerversammlung und insbesondere auch eine angemessene Vertretung im Überwachungsorgan anzustreben. Um diese Grundsätze in der GWB Elstertal umsetzen zu können, muss der bestehende Gesellschaftsvertrag überarbeitet werden. Solange Gera 25,1 Prozent der Anteile der GWB besitzt, bedarf es dazu einer Zustimmung der Stadt Gera, die vom Stadtrat gegeben bzw. versagt werden kann.
Als Lösungsvorschlag, der die Interessen beider Seiten – des Freistaats und der Stadt Gera – berücksichtigt, hat das TMIL dem OB Geras signalisiert, dass der Freistaat bereit ist, der Stadt Anteile an der GWB Elstertal abzukaufen. Inzwischen hat der Stadtrat in Gera den Oberbürgermeister ermächtigt, bis zu 19,1 Prozent der städtischen Antei
le an der GWB Elstertal an das Land zu veräußern. Da nach meinem Kenntnisstand 36 von 40 Stadträten mit dem Vorgehen der Stadt und – was mindestens genauso wichtig ist – mit dem Vorgehen der Landesregierung im Umgang mit der GWB Elstertal einverstanden sind, gehören dazu auch viele Stadträte der CDU und auch der AfD.
Vielleicht, sehr geehrte Abgeordnete der CDU und der AfD, fragen Sie einmal bei Ihren Kolleginnen und Kollegen in Gera nach, was diese bewogen hat, den Weg für richtig zu halten, den die Landesregierung und der Oberbürgermeister gehen wollen.
Mir scheint, dass die Verantwortung im Stadtrat gegenüber Mieterinnen und Mietern in Gera hier zu Recht im Vordergrund stand. Welche Motive bei Ihnen dominieren, überlasse ich dem Urteil der Zuhörer. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter in Gera sind es nach meinem Dafürhalten wohl eher nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU kritisiert die Intransparenz der Immobiliengeschäfte der Landesregierung in Gera. An der Stelle muss ich wirklich sagen, also ich bitte Sie: Die Landesregierung hat nach der Entscheidung des Kabinetts am 16. April mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die auf dem Markt befindlichen Anteile von Benson Elliot zu erwerben. Alles, was danach erfolgte, waren Verhandlungen zum Kaufvertrag. Sie sollten wissen, dass solche Verhandlungen nicht auf dem Marktplatz und auch nicht im Landtag stattfinden, dass solche Verhandlungen vertraulich sind und erst dann öffentlich ausgebreitet werden, um auch bewertet zu werden, wenn sie abgeschlossen sind. Der Ankauf der Anteile von Benson Elliot an der GWB Elstertal ist noch nicht erfolgt. Wenn er erfolgt ist, wenn die Transaktion beendet ist, dann steht die Landesregierung Ihnen, dann stehen die Finanzministerin im Haushalts- und Finanzausschuss und ich im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und Forsten selbstverständlich und gerne Rede und Antwort. So lange, sehr geehrte Abgeordnete, müssen Sie mit meinem heutigen und schon sehr weitgehenden Bericht einfach erst einmal auskommen.
Ich komme zum Schluss. Das Kabinett hat gestern beschlossen, dass die zum Verkauf stehenden Anteile von Benson Elliot an der GWB Elstertal sowie Anteile der Stadt Gera an der GWB Elstertal erworben werden sollen. Als Käufer fungiert die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG, kurz TIB. Diese erhält aus den liquiden Beständen des Wohnungsbauvermögens eine zweckgebundene
Zuwendung, um die von der Benson Elliot gehaltenen Anteile in Höhe von 74,9 Prozent sowie Anteile der Stadt Gera in Höhe von bis zu 19,1 Prozent am Stammkapital der GWB Elstertal für einen befristeten Zeitraum zu erwerben. Die TIB verpflichtet sich hierbei, auf Aufforderung des Freistaats Thüringen diese Anteile einem vom Land bestimmten Dritten unentgeltlich zu übertragen. Dies alles soll jetzt zügig mit der gebotenen Sorgfalt umgesetzt werden. Ein Zuwendungsvertrag zwischen dem TMIL und der TIB wird gerade erarbeitet, diesem müssen das Finanzministerium und auch die Gremien der TIB nach Fertigstellung zustimmen. Hier werden selbstverständlich alle beihilfe- und vergaberechtlichen Aspekte peinlich genau betrachtet. Die Verhandlungen zwischen der TIB und der Stadt Gera zum Ankauf der städtischen Anteile der GWB Elstertal werden jetzt ebenfalls zügig vorangetrieben, in die das TMIL und das TFM einbezogen sein werden. Wir haben kein Interesse daran, das Verfahren über die Sommerpause hinaus zu verlängern.
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Abschluss als Wohnungsbauministerin noch ein paar persönliche Bemerkungen. Wie Sie wissen, wird in Berlin und anderswo angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt darüber diskutiert, ob für einige Jahre ein Mietendeckel eingeführt werden sollte oder ob gar Immobiliengesellschaften enteignet werden sollten. Wenn ich Berichte von Mieterverbänden lese und Erfahrungsberichte von Mieterinnen und Mietern höre, dann habe ich durchaus Verständnis für diese Überlegungen. In Thüringen haben wir glücklicherweise keine Verhältnisse wie in Berlin, Hamburg oder München. Wir gehen deshalb auch andere Wege, vier davon will ich Ihnen nennen. Erstens haben wir eine hervorragende Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau zusammen mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft erarbeitet. Ich würde mir wünschen, dass die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Thüringen stärker als bisher auf unsere Fördermittel zurückgreifen würden, um noch angespannte Wohnungsmärkte in unserem Freistaat gar nicht erst weiter wachsen zu lassen.
Zweitens haben wir die Mietpreisbremse in Erfurt und in Jena eingeführt. Drittens werden wir noch in diesem Jahr eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Erfurt und in Jena einführen.
reitschaft, wie im Fall der GWB Elstertal in Gera, dafür Sorge zu tragen, dass keine privaten Spekulationen mit Wohnungen auf Kosten der Mieterinnen und Mieter stattfinden werden.
Wer diesen Weg, insbesondere den in Gera, für einen falschen Umgang mit öffentlichen Mitteln hält, der nimmt die sozialen Anliegen der Menschen – und dazu gehört vor allem auch eine bezahlbare und sichere Wohnung – weniger wichtig als andere finanzielle Erwägungen.
Diese Regierung bekennt sich gerade im Wohnungswesen ohne Abstriche zu ihrer sozialen Verantwortung. Darauf können sich Mieterinnen und Mieter in Thüringen verlassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung haben jetzt alle Fraktionen noch 2 Minuten Redezeit. Wünscht noch jemand das Wort? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Bundesratsinitiative Thüringens zur Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent auch auf Hygieneartikel des täglichen Bedarfs“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/7437 -
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Anlass der Aktuellen Stunde war, dass Frau Ministerin Werner in der letzten Woche angekündigt hat, eine Bundesratsinitiative zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Monatshygieneartikel auf 7 Prozent in den Bundesrat einzubringen.
Ich begrüße als Linke-Frau diese Initiative ausdrücklich und hoffe, sie hat Erfolg, Frau Ministerin.