Meine Damen und Herren, ich will noch mal darauf hinweisen, lieber Jörg Henke, es stimmt nicht. Ich war ja nun bei den ganzen Fusionen etc. dabei. Hier in den Raum zu stellen, dass wir damals wussten, was das kosten würde, und hätten das trotzdem gemacht, das stimmt nicht.
Solche Mär hier immer einfach mal so locker-flockig unterzubringen! Auch damals gab es Verantwortliche und es war auch ein Prozess, weil nämlich damals auch das mit Wutha-Farnroda und allem war, ich will das heute nicht noch mal alles hochziehen. Das war ein Prozess, der auch nicht einfach war. Aber die, die damals in Eisenach usw. das Sagen hatten, haben das gewollt. Dass es da einen Innenminister von uns gab, der – ich glaube, mit K hat er
begonnen, ich will den Namen gar nicht aussprechen – das dort auch mit wollte, das soll vorkommen. Das soll auch bei anderen Landesregierungen vorkommen,
dass die sich um solche Dinge kümmern und das dann durchziehen. Aber die Mär, dass wir damals schon gewusst hätten, was alles daraus folgt, die will ich noch mal ausdrücklich ausräumen. Man kann sich jetzt freuen über die Große kreisangehörige Stadt. Mein Gott, ich habe vorhin gesagt, ich kann nur dem zukünftigen Plenum raten, was es dann in der nächsten Legislatur gibt: Wenn es um Freiwilligkeit geht – ich betone es noch einmal –, dann erst alle entscheiden lassen, hinschauen und dann in den Landtag und nicht immer laufend hü und hott und hü und hott. Das war’s.
Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich jetzt nicht erkennen. Dann haben Sie das Wort, Herr Staatssekretär Höhn.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten schon mehrfach begrüßten Gäste auf der Tribüne und im Netz, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß gar nicht, was ich noch sagen soll,
außer meiner sehr großen Freude über die jetzt bevorstehende Entscheidung hier an dieser Stelle Ausdruck zu verleihen. Mir fallen die Liedzeilen von Xavier Naidoo ein: „Dieser Weg wird kein leichter sein, [er ist] steinig und schwer.“ Aber auch dieses Lied bietet am Ende einen positiven Ausblick und genau das, meine Damen und Herren, ist das Entscheidende.
Ja, er war wirklich, wie man so schön sagt, kein fadengerader Weg. Und da knüpfe ich an die Debatte an, die wir im letzten Jahr im Dezember hier zu einem Neugliederungsgesetz hatten. Ich habe mir damals die Freiheit erlaubt, auch ein paar Sätze zu
der damals nicht getroffenen Entscheidung zu der Fusion von Wartburgkreis und der Stadt Eisenach zu verlieren. Damals habe ich mit Kritik wirklich nicht gespart. Das waren zum Teil auch harsche Worte, die ich da gebraucht habe. Deswegen ist es mir ein großes Bedürfnis – Frau Oberbürgermeisterin und Herr Landrat, stellvertretend für Ihre Vertretungen, für die Räte in Kreistag und Stadtrat –, an dieser Stelle meinen ganz großen Respekt vor dem Mut und der Weitsicht dieser Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.
Auch ich habe in diesem Prozess gelernt. Man hat eine gewisse Vorstellung, man hat eine gewisse Ungeduld, wie dieser Weg gestaltet werden kann. Ja, es gab Situationen oder Zeiträume, in denen man diese Entscheidung hätte fällen können.
Da bin ich bei einem Punkt, meine Damen und Herren, den hat – glaube ich – der Kollege Fiedler jetzt hier schon mehrfach angesprochen: Warum haben wir im Verlaufe des Jahres 2018 den auch von den Verantwortlichen und von den Räten vor Ort durchaus als schwierig empfundenen Druck entwickelt? Das hatte ein ganz profanes Ziel oder einen ganz profanen Hintergrund: Wir wollten vermeiden, dass es zu einer Verkürzung der Amtszeit eines Kreistags kommt. Dazu wäre es eben Voraussetzung gewesen, dass man dieses Gesetz zum Ende letzten Jahres hier im Hohen Hause verabschiedet hätte. Allein diesem Umstand war es geschuldet, dass damals diese Schritte so in dieser Abfolge angelegt waren. Am Ende hat ein kommunales Gremium anders entschieden. Auch das hat man als Gesetzgeber letztendlich zu respektieren. Ich weiß, ich habe damals die Damen und Herren Abgeordneten vor allem der Koalitionsfraktionen zu Vorleistungen – ich will nicht sagen gezwungen, das geht gar nicht –, aber darum gebeten, auf diesem Weg in gesetzgeberische Vorleistung zu gehen, damit dieser Zeitraum möglich war. Am Ende mussten wir uns sozusagen einer höheren Erkenntnis beugen. Aber jetzt stehen wir vor dieser Entscheidung und deswegen habe ich an dieser Stelle überhaupt keine Kritik.
Bevor ich hier noch mal einzelne Aspekte dieser Fusion anspreche, noch ein paar Worte zu verschiedenen Vorrednern an der Stelle: Herr Henke, Sie haben das Rechtsinstitut angesprochen, das wir in der Thüringer Kommunalordnung neu schaffen – ja, in der Tat, das ist ein Novum –, die sogenannte Große Kreisstadt. Was ist das eigentlich? Das ist ein Rechtsinstitut, das zusätzlich in die Kommunalordnung aufgenommen wurde. Übrigens sind wir da nicht allein in der Bundesrepublik. Fast
die Mehrzahl der Bundesländer hat ein solches Rechtsinstitut in ihren Kommunal- und Gemeindeordnungen verankert. Was hat es damit auf sich? Bei uns in Thüringen ist der Status einer sogenannten Großen kreisangehörigen Stadt an mehrere Städte und Mittelzentren vergeben worden. Die haben dort die Aufgabe oder die Möglichkeit, Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises eines Landkreises in ihrer Stadt zu erfüllen. Da gibt es Beispiele – mir fallen jetzt auf die Schnelle Gotha und Nordhausen ein –, die auch Landkreisaufgaben mit erfüllen. Die Große Kreisstadt im Unterschied dazu bietet die Möglichkeit, nicht nur Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zu erfüllen, sondern eben auch Aufgaben des eigenen Wirkungskreises eines Landkreises. Insofern ist ein Sonderstatus – das stimmt schon – für diese Stadt, für diese Kommune zu dokumentieren. Das war aber ausdrücklich gewollt, denn eines muss man auch ganz klar sagen – und auch das war ein Lernprozess für alle Beteiligten, die jetzt vor dieser Entscheidung stehen: Die Aufgabe der Kreisfreiheit für eine Stadt wie Eisenach – ich sage ganz bewusst, für eine stolze Stadt wie Eisenach – ist schon kein leichter Schritt. Das will wohlüberlegt sein. Da spielen sowohl finanzielle Aspekte – dazu komme ich noch – als auch der Aspekt des Status eine Rolle. Auch das hat man zu respektieren. Das drückt sich aus, indem wir dieses neue Rechtsinstitut für die Stadt Eisenach jetzt in die Kommunalordnung schreiben. Es steht allen anderen, die sich auf diesen freiwilligen Weg begeben, der gleiche Weg frei. Das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich betonen.
Das ist mir noch wichtig: Herr Malsch, ich bin ganz überrascht wegen der Ehre, die Sie mir zuteilwerden lassen haben, indem Sie einen Vorschlag, den ich mal gemacht habe, sogar mit meinem Namen tituliert haben. Ich glaube, die Presse hat das auch irgendwann mal gemacht. Dafür kann ich nichts. Aber eines will ich ganz klar sagen und das nehme ich sogar persönlich: Der Vorschlag, den ich am Jahresanfang 2016 unterbreitet hatte, sah nicht vor, dass der Wartburgkreis geteilt wird.
Im Gegenteil – Herr Ramelow wird sich erinnern –: Als die Landesregierung um die Osterzeit 2017 ihren ursprünglichen Vorschlag modifiziert hat und dort sehr wohl die Teilung vorgesehen war, war ich es als Abgeordneter dieses Hauses, der sich auch öffentlich dagegen positioniert hat.
Ich glaube, das sollte an dieser Stelle mal gesagt sein. Dass dann kurze Zeit später einer der Kritiker in Verantwortung gekommen ist, gehört eben auch zur Geschichte.
An der Stelle will ich das gleich sagen, sonst würde ich das vielleicht auch noch im Verlauf der Rede vergessen: Mir ist heute von verschiedenen Seiten meines Erachtens schon zu viel Lob zuteilgeworden. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür. Ich habe einfach gemeinsam mit allen Beteiligten auf der kommunalen Ebene, aber auch mit den Abgeordneten und mit der Regierung versucht, diese Reformschritte auf freiwilliger Basis auf Augenhöhe mit der kommunalen Ebene zu besprechen, zu verhandeln und am Ende entscheidungsreif zu machen. Wenn uns das allen gemeinsam gelungen ist, können wir alle darauf stolz sein.
Zu den Zahlen: Ja, die finanzielle Begleitung ist respektabel. Im Übrigen, Herr Abgeordneter Fiedler, kann ich mich erinnern, dass auch frühere Landesregierungen und Parlamente mit eindeutigen Mehrheiten – Sie wissen, welche Zeiten ich meine – bei freiwilligen Gemeindereformschritten mit Geldausschüttungen nicht gespart haben.
Für diesen konkreten Zusammenschluss des Wartburgkreises mit der Stadt Eisenach zu einer Körperschaft stehen insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilt sich auf in 23,5 Millionen Euro, die der Wartburgkreis in den nächsten acht Jahren zu erwarten hat. Es wurde richtigerweise gesagt – da bin ich wieder bei Ihnen, Herr Malsch, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das so angesprochen haben –, dass das als Ausgleich dafür angelegt ist, dass der Landkreis aufgrund der Aufgaben, die er von der Stadt Eisenach mit zu übernehmen hat, auf einen höheren Kostensatz kommt und demzufolge sich das auch auf die Kreisumlage für die kreisangehörigen Gemeinden niederschlagen würde. Und weil wir natürlich nicht alle Gemeinden des Wartburgkreises dafür zur Kasse bitten wollen, diese Fusion
einzugehen, stellt der Freistaat für die nächsten acht Jahre den Kreis dafür frei. Das ist schlicht und ergreifend das Gros dieser finanziellen Zuweisung für den Kreis.
Bei der Stadt Eisenach sind es mehrere Effekte, die mit den insgesamt 22,5 Millionen Euro erzielt werden. Wir haben es dann mit einer schuldenfreien Stadt zu tun. Auch das ist ein Wert an sich, den man an dieser Stelle durchaus erwähnen darf. Es werden dann auch noch mal einige Millionen von diesem Betrag für die Fusionskosten, die dabei entstehen – und es ist ja nicht so, dass wir das nicht sehen würden, so was kostet in der Anfangszeit immer Geld. Das soll den Körperschaften nicht auferlegt werden. Dafür – davon sind wir jedenfalls innerhalb der Koalition überzeugt – hat dann auch der Freistaat einzustehen, und wir tun das mit dieser respektablen Summe von 46 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich nicht allein damit getan, dass jetzt dieser Zusammenschluss formal hier im Parlament beschlossen wird. Die kommunalen Gremien haben diese Entscheidung vorher schon getroffen. Es kommt natürlich auch darauf an – und das ist mein Appell auch für die Zukunft –, diesen Zusammenschluss zu leben, gemeinsam mit Leben zu erfüllen, Projekte zu entwickeln, um diese Region, die eine der prosperierendsten Regionen innerhalb Thüringens ist, wirklich auch weiterzuentwickeln und insgesamt für die Bevölkerung in dieser Region entsprechend positive Effekte zu erzeugen. Das ist letztendlich das Ziel, das wir mit diesem Schritt verfolgen. Da bitte ich alle Beteiligten, dabei mitzuhelfen. Es wird nicht gehen, ohne Kompromisse miteinander einzugehen. Das ist auch eine Erkenntnis, die man für die Zukunft durchaus hier an dieser Stelle noch mal darlegen sollte. Kompromisse heißt, man muss auch den einen oder anderen Pflock – wie man bei mir zu Hause so schön sagt – mal zurückstecken, um ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen.
Meine Damen und Herren, damit will ich es bewenden lassen. Ich wünsche dem neuen Gremium ab dem Zeitpunkt Januar 2021 eine wirklich gute und erfolgreiche kommunale Zukunft. Herzlichen Dank.
Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7072 in der Neufassung in
zweiter Beratung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Herzlichen Glückwunsch und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.