Am Ende ist das, was Sie in das Jagdgesetz reingeschrieben haben, im Grunde genommen nichts anderes als Waldbau mit der Kugel. Das ist nicht nachhaltig, das ist nicht waldgerecht. Schon deswegen ist der Gesetzentwurf abzulehnen.
Übrigens geht das weiter. Das Muffelwild ist – glaube ich – von Herrn Primas schon erwähnt worden. Das Aussetzen von Muffelwild, was sehr wichtig wäre, gerade angesichts der Bedrohung durch den Wolf und der Bestandsverluste, wird erschwert, obwohl gerade das Thüringer Muffelwild für den Genpool besonders wichtig ist, weil damit auch die Bestände auf Korsika aufgefrischt werden. Und was einem dabei ins Auge fällt, ist vor allem die starke Diskrepanz zu anderen politischen Positionen, die Sie haben – zum Beispiel bei der Tierwohlstrategie, Tierwohlstrategie für Nutztiere. Das auf der einen Seite und dann auf der anderen Seite die exzessive Bejagung von Wildtieren, das Beenden der Fütterungspflicht in Notzeiten. Das ist schon ziemlich krass, muss ich sagen. Daran merkt man eins: Tierschützer sind die Grünen und ihre Verbündeten schon lange nicht mehr.
Es geht weiter mit Verfassungsverstößen. Sie missachten im Grunde genommen die verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Die Frage, ob Schrotmunition bei der Jagd in einem Bundesland komplett verboten wird, ist natürlich ganz klar eine Frage des Waffenrechts. Und Waffenrecht ist Bundesrecht. Und genau diese Auffassung hat im Grunde auch die Bundesregierung bestätigt. Das hätten Sie nicht mal gemerkt, wenn wir Sie nicht im Ausschuss und in der Debatte hier in der ersten Beratung darauf hingewiesen hätten, dass es da eine entsprechende Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums gibt. Und diese Stellungnahme, dass man das bundesrechtlich einheitlich regeln muss, dafür gibt es gute Gründe, die Sicherheitsrelevanz zum Beispiel; das Abprallverhalten ist entsprechend anders.
Auch die Tatsache, dass ganz viele Schießstände für bleifreie Munition überhaupt nicht zertifiziert sind und dadurch natürlich auch enorme Unkosten entstehen, ist eine Frage, die nicht geklärt ist. Und wenn Sie jetzt sagen, dass das eine spezifische Ausnahme ist und wir das mit Naturschutz und dergleichen begründen, da muss ich sagen: Auch da sind Sie platt, da haben Sie überhaupt kein Argument auf Ihrer Seite. Denn es gibt Studien – beispielsweise aus Norwegen und auch aus anderen Ländern –, die klarmachen: Ein Verbot bleihaltiger Schrotmunition bringt der Umwelt gar nichts, vor allem angesichts der Tatsache, dass auch die Ersatzstoffe, die da verwendet werden, für Stahlschrot beispielsweise, durchaus eine genauso umweltverheerende Wirkung haben können.
Man stellt also fest, insbesondere wenn ich jetzt Herrn Kummer mit seiner Rede noch mal Revue passieren lasse: Sie begehen einen Verfassungsverstoß. Ja, wenn man gegen die Gesetzgebungskompetenzen der Verfassung stößt, ist es ein Verfassungsverstoß. Sie begehen einen Verfassungsverstoß aus marginalen Gründen, aus „marginalen Gründen“ – das war ja sein Wort. Im Grunde: Es bringt nichts, es hebt nichts, aber man macht es trotzdem.
Weiterer Stichpunkt: Fallenjagd, Verbot von Totschlagfallen, von Schlagfallen. Das geht natürlich klar zulasten vieler bedrohter Tierarten, die durch invasives Raubwild bedroht sind, es geht also zulasten des Artenschutzes.
Und das, obwohl in Deutschland die gebräuchlichen Schlagfallen zertifiziert sind, artenschutzkonform sind. Wenn ich jetzt auch da wieder an die bestehende Diskrepanz denke – eine Mausefalle ist auch eine Totschlagfalle, die kann ich mir bei Bedarf zu Hause jederzeit hinstellen und aufspannen, aber als Jäger, der ich ausgebildet bin, mit solchen Fallen fachgerecht umzugehen, darf ich es nicht. Das ist absurd, das ist ein Wertungswiderspruch im Recht, den Sie auch gar nicht erklären können. Bei der Aussage von Herrn Kummer, dass er bei seinen Mausefallen zu Hause auch feststellt, dass die Maus nicht tot ist, dann weiß ich nicht, wie er die Mausefalle aufgestellt hat. Vielleicht hätte er mal die Anleitung lesen müssen.
Ja, wahrscheinlich, danke für den Hinweis. – Das kann auch nicht dadurch verbessert werden, dass man jetzt am Ende beispielsweise eine Schalldämpferregelung aufnimmt, um damit die Jägerschaft zu ködern. Das hat die Jägerschaft schon lange durchblickt, den Köder wird sie nicht schlucken.
Fakt ist also: Ihrem Gesetzentwurf kann man nicht zustimmen, wir haben deswegen Änderungsanträge eingebracht, wir haben das übrigens zuallererst, vor dem CDU-Antrag, im Ausschuss getan. Der CDU-Antrag, der dann einging, enthielt im Grunde 95 Prozent unseres Änderungsantrags. Nur um mal richtigzustellen, wer hier von wem abgeschrieben hat,
das muss ich – denke ich – in dem Zusammenhang schon mal erwähnen. Im Übrigen, das muss ich auch noch dazu sagen, haben Sie nicht mal richtig abgeschrieben: Wenn Sie schon das OWi-Fallenverbot aufheben – was richtig ist, was wir auch gemacht haben, haben Sie gut abgeschrieben –, dann hätten Sie aber auch abschreiben sollen, dass man die entsprechende Ordnungswidrigkeit dazu wieder entfernt. Das haben Sie nämlich vergessen. Also wenn abschreiben, dann bitte richtig.
Ansonsten können wir nur darum werben, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Er verschlankt die Jagdbeiräte, entbürokratisiert also in dem Zusammenhang auch, er korrigiert diverse Fehlstellungen des Gesetzentwurfs.
In der Tat, er erwähnt nicht den Wolf. Warum erwähnt er den Wolf nicht? Nicht weil wir nicht mitarbeiten wollen, sondern weil wir natürlich Ihre Argumente kennen. Sie werden sagen: Das ändert doch nichts. Wir haben es einen Tagesordnungspunkt vorher gehört: Es bringt ja nichts, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen! Wir wissen doch alle, dass Sie es ablehnen. Deswegen haben wir es auch nicht aufgenommen.
Weil wir immer noch ein bisschen darauf setzen, dass eine inhaltliche, sachliche Auseinandersetzung stattfindet. Dass das nicht von Ihnen kommt, dass das nicht von der Linken kommt, dass Sie mit demokratischer, sachlicher Auseinandersetzung nichts zu tun haben, das ist uns bekannt. Aber es
gibt ja immer noch Restbestände von Demokraten hier im Haus, die sich vielleicht doch mit der sachlichen Arbeit auseinandersetzen. Darauf setze ich einfach.
Dann gab es jetzt einige Abschlussreden in dem Zusammenhang – von Frau Becker, aber auch von Herrn Primas: warum man denn die AfD wählt und wieso das der Fall ist. Dazu muss ich jetzt auch mal was sagen. Wer die AfD wählt, der weiß schon, warum er das tut. Er macht es zum Beispiel, weil wir gute jagdpolitische Positionen vertreten. Und der weiß natürlich auch, wenn er die AfD wählt, dann wählt er Sie alle ab.
Auch das ist übrigens ein durchaus akzeptabler Grund. Darüber kann man natürlich sauer sein, aber, Frau Becker, da helfen keine verbitterten Appelle an den Wähler, der wird die nicht hören. Sie werden nach der Wahl weiter bei unter 10 Prozent rumkrebsen. Sie werden erst dann etwas ändern, wenn Sie Ihre Politik ändern, wenn Sie die Politik im Interesse unseres Volkes machen.
Ich sage in dem Zusammenhang auch mal eins: Der Vergleich von Herrn Primas – ich schätze den Kollegen eigentlich –, aber der Vergleich von Nationalsozialismus mit unserer Politik, der ist hanebüchener Unsinn, der ist unfair bis dahinaus.
Ich darf in dem Zusammenhang einfach mal die Frage stellen: Wann hat jemals ein AfD-Abgeordneter dieses Hauses den Holocaust verherrlicht?
Denken Sie mal bitte darüber nach, was Sie hier erzählen. Er hat niemals den Holocaust verherrlicht.
Er hat auch niemals zu einem Angriffskrieg aufgestachelt. Meine Damen und Herren, das ist wirklich ein absolut infamer Vorwurf. Im Grunde genommen zeigt es, was Sie für ein Menschenbild haben. Ich meine, egal was man hier sagt, was ich sage, was meine Kollegen sagen: Sie haben offensichtlich den Aluhut auf, Sie denken, irgendwo unter dieser bür
Das ist nichts anderes als eine Verschwörungstheorie. Sie sollten diese Verschwörungstheorie mal aufarbeiten, vielleicht müssen Sie dazu auch zum Arzt gehen. Fair ist es jedenfalls nicht, solche Vorwürfe in einer jagdpoliltischen Debatte zu äußern. Das will ich mal ganz klar dazu sagen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu vielen Punkten wurde schon umfangreich gesprochen, deswegen möchte ich einfach nur noch mal auf die Redebeiträge der Kolleginnen und Kollegen eingehen und vielleicht auch etwas richtigstellen.
Ich habe die CDU – Herr Primas ist jetzt, glaube ich, wieder da – so verstanden, dass es Ihnen eigentlich am liebsten wäre, wenn das alte Gesetz Bestand gehabt hätte. Das wurde in Ihren Zeiten beschlossen und daran muss man auch nichts ändern. Erlauben Sie mir deswegen noch mal ein paar Punkte herauszustellen, bei denen wir als Bündnis 90/Die Grünen sagen: Doch, das ist wichtig, dass sich das geändert hat, das ist auch gut so und das ist auch gut, wenn wir heute dieses neue Gesetz beschließen.
Als ersten Punkt möchte ich auch gleich zu dem Thema „Totschlagfallen“ auf die CDU eingehen. Herr Primas, ich habe Sie da nicht richtig verstanden. Einerseits haben Sie eine schöne Geschichte erzählt, wie Sie auf dem Jagdsitz sitzen und der kleine Fuchs so niedlich auf dem Ast tanzt und Sie ihn dann noch nicht erschossen haben, und andererseits haben Sie kein Problem damit, wenn der gleiche Fuchs 100 Meter weiter in der Totschlagfalle verblutet und dort Leid erfährt. Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht verstehen. Sie haben zwar tierschutzrechtliche Aspekte oder Argumente angebracht, aber alle Tierschützer, mit denen wir auch in der Anhörung gesprochen haben – und übrigens auch einige von den Jagdverbänden, vom ökologischen Jagdverband zum Beispiel oder andere Jäger – begrüßen diese Änderung, denn die Totschlagfallen sind natürlich so, dass es da schon Leiden gibt und auch nicht immer getroffen wird.
Deswegen begrüßen wir das, dass diese verboten sind. Das ist, glaube ich, eine eindeutige Verbesserung für das Tierwohl.
Der zweiten Punkt, auf den ich noch mal eingehen möchte, ist diese Rhetorik, die jetzt von der CDU und von der AfD gleichermaßen kam, dass jetzt durch die neue Prämisse „Wald vor Wild“, die Sie interpretiert haben, das Rotwild und das Rehwild vernichtet werden oder komplett erschossen werden, hat die CDU gesagt. Erst mal heißt ja das Motto, wenn es denn schon so wäre, „Wald vor Wild“ und nicht „Wald statt Wild“. Jeder, der sich auch ein bisschen damit auskennt, wenn Bestände stärker beschossen werden, weiß, dass dann gerade die Fortpflanzungsbedingungen für die Population an sich verbessert werden, zum Beispiel durch ein höheres Futterangebot, und dass diese in schnellster Zeit wieder auch zunimmt und sich deswegen auch durch eine stärkere Bejagung die Gesamtpopulation nicht langfristig in so einem erheblichen Maße mindert, wie Sie das hier suggeriert haben.
Natürlich ist es so: Wir müssen uns den Herausforderungen stellen. Wenn man sich den Zustand der Wälder anschaut, dann geht es auch darum, den Wald zu retten. Der Wald ist mit einer Teilmaßnahme zu retten, die heißt: Naturverjüngung stärken. Das ist übrigens auch eine starke Einsparung. ThüringenForst hat das mal ausgerechnet und hat gesagt, wenn wir eine stärkere Naturverjüngung haben, dann können wir im Jahr 10 Millionen Euro sparen. Das ist natürlich schon eine Hausnummer, die eine sehr kostengünstige Maßnahme ist, um die Wälder zu stärken, die Klimafunktion zu stärken. Deswegen stehen wir als Bündnis 90/Die Grünen auch dafür, dass es eine stärkere Bejagung gibt. Das heißt auf keinen Fall, dass irgendeine Population ausgerottet wird, wie es hier suggeriert wird. Das ist wieder aus dem Bereich Märchenstunde und als übertriebener Populismus zu sehen.