Protokoll der Sitzung vom 09.07.2015

Allerdings ist uns und mit Sicherheit auch dem Rechnungshof nicht ganz klar, woher die 300.000 Euro mehr an Personalkosten kommen bzw. wie diese zusammengesetzt sind, welche die Regierungskoalition in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf dargelegt hat. Da bin ich mal gespannt – wenn Sie die Überweisung an den Finanzausschuss beantragen, da werden Sie sicherlich darlegen, woher die 300.000 Euro kommen oder wie sie aufgeschlüsselt sind.

Das hätten wir gern mal noch erklärt, deshalb stimmen wir jetzt schon mal entsprechend der Ausschussüberweisung zu. Wir sind aber nicht ganz sicher, ob der Rechnungshof der personellen Besetzung – das heißt, wir sind froh, dass heute endlich diese eine Stelle, die endlich wieder besetzt worden ist, nun positiv besetzt wurde. Langfristig sollte auch eine motivierte Arbeit der Direktoren gewährleistet sein. Da ist jetzt die Frage, lieber Herr Ministerpräsident Ramelow, soweit mir bekannt ist – aber Sie hören nicht zu, haben gerade Wichtigeres zu tun, wie ich sehe. Es gab mal eine Entscheidung von Ihnen, Herr Ministerpräsident Ramelow, in der Sie eine Zusage getroffen hatten. Sie wollen nicht zuhören?

Es gibt auch keine Pflicht zum Zuhören.

(Beifall DIE LINKE)

Okay, ist in Ordnung. Wie gesagt, trotzdem gab es mal eine Zusage in der Oppositionszeit, diese Stellen entsprechend ordnungsgemäß zu bezahlen. Irgendwie scheint das jetzt im Gesetzentwurf nicht vorgesehen zu sein. Deswegen bin ich mal gespannt, was wir dann im Ausschuss entsprechend beraten und verabreden. Deswegen schauen wir mal – eine effektive Kommunalprüfung auf Augenhöhe gegen mehr Bürokratie. Vielen Dank.

Herr Blechschmidt, Sie hatten noch eine Frage.

Herr Blechschmidt, bitte stellen Sie Ihre Frage!

Danke. Wenn ich Ihren Ausführungen richtig gefolgt bin, haben Sie den Begriff der „abgehalfterten Landtagsabgeordneten“ benutzt. Können Sie mir den inhaltlich weiter untermauern und gegebenen

(Abg. Kießling)

falls Beispiele nennen, was abgehalfterte Landtagsabgeordnete sind?

Ich glaube nicht, dass es jetzt hier sinnvoll ist, das noch mal zu erklären. Das können wir dann gern mal unter vier Augen tun. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer die Lippen spitzt, muss auch pfeifen!)

Vielen Dank. Da sich niemand weiter gemeldet hat, kann ich die Aussprache damit schließen.

Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/822. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden.

Wer stimmt der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, damit überwiesen.

Wer stimmt der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, damit auch einstimmig überwiesen.

Jetzt müssen wir über die Federführung abstimmen. Beantragt wurde die Federführung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Reihe von Enthaltungen aus der CDUFraktion ist die Federführung durch den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz damit entschieden.

Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/823. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Reihe von Enthaltungen in der CDU-Fraktion mit Mehrheit an den Ausschuss überwiesen.

Es ist weiterhin die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf auch überwiesen.

Die Federführung soll auch hier beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus den Reihen der CDU-Fraktion und der AfDFraktion. Damit ist mit Mehrheit die Federführung beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz so entschieden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/824 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG

Auch hier war der Landtag bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz heute in erster und am Freitag in zweiter Beratung aufzurufen. Wünscht jemand das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Kobelt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Worum geht es in der vorgeschlagenen Änderung zum Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft? Ausgangspunkt ist hier die Fauna-Flora-HabitatRichtlinie, abgekürzt FFH. Ihr Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden. In Thüringen umfasst diese sogenannte FFH-Gebietskulisse circa 16,8 Prozent der Landesfläche. Jetzt hat die Europäische Kommission den deutschen Außenminister im Februar dieses Jahres schriftlich darauf hingewiesen, dass Deutschland in Bezug auf eben jene Gebiete mit dem FFH-Status Nacharbeitungsbedarf hat. Auch Thüringen hat daran einen wesentlichen Anteil. Es betrifft ungefähr 221 von 247 Gebieten, die zurzeit noch nicht die Anforderungen der Europäischen Union erfüllen. Bisher war in Thüringen nur die Festsetzung von Natura-2000-Schutzgegenständen erfolgt, nicht jedoch die Erhaltungsziele für diese Gebiete. Dies ist aus Sicht der EU-Kommission aber erforderlich, da die Ermächtigungsgrundlage des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft in diesem Bereich dafür nicht ausreicht.

Mit der heute hier vorgelegten Änderung des Gesetzes wollen wir zügig auf den von der EU kritisier

(Abg. Blechschmidt)

ten Nachholbedarf reagieren. Deutschland hat seit Februar die Stellungnahmen der einzelnen Bundesländer eingesammelt. Eine Gesamtstellungnahme wurde bis Ende Juni an die Europäische Kommission zurückgeschickt. Ein wesentlicher Teil, den Thüringen vorgeschlagen hat, ist die heute vorliegende Änderung im Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft. Festzuhalten ist noch einmal, dass in keinem Einzelfall an den Gebietskulissen und auch an den Grenzen der Gebiete etwas verändert wird. Es bleibt also räumlich, inhaltlich so, wie es bis jetzt auch geplant war. Was wir jetzt vorschlagen, ist lediglich eine Ertüchtigung der rechtlichen Grundlagen. Konkret soll die Ermächtigungsgrundlage per Gesetz so erweitert werden, dass auch die Erhaltungsziele in der Natura-2000-Verordnung des Landes verbindlich festgelegt werden können. Das heißt, für jedes Thüringer FFH-Gebiet wird neben der Bezeichnung auch festgelegt, wie der Wert des Gebiets eingestuft wird und wie die nötigen Erhaltungsmaßnahmen aussehen sollen. Gleichzeitig wollen und brauchen wir Managementpläne zu den einzelnen FFH-Gebieten, und das sogar ziemlich schnell. Wann wir die Managementpläne vorlegen müssen, welche die Grundlage für eine angemessene Bewirtschaftung für die Erhaltung der Naturschätze sind, liegt jetzt bei der Kommission. Es geht am Ende um nicht mehr und nicht weniger als die Biodiversitätsziele der Europäischen Gemeinschaft und somit natürlich auch in Deutschland und speziell in Thüringen. Denn der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistung in der EU sollen bis 2020 zum Stillstand gebracht und die biologische Vielfalt möglichst wiederhergestellt werden. Das unterstützen wir und wollen das mit dieser Änderung der Gesetzesgrundlage auch inhaltlich untermauern.

Sehr geehrte Damen und Herren, um möglichst schnell auf die Vorgaben der EU zu reagieren, schlagen wir vor, dass die Gesetzesänderung schon in diesen zwei Sitzungen am heutigen und am morgigen Tag in erster und zweiter Lesung vorgenommen wird. Ich freue mich auf die Unterstützung, damit wir das Thema abschließen und schnell umsetzen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kobelt. Ich eröffne die Aussprache und schließe sie gleich wieder, weil keine Redemeldung vorliegt. Wir rufen den Tagesordnungspunkt dann morgen in zweiter Beratung wieder auf. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/829 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Frau Ministerin Klaubert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, heute lege ich Ihnen den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft vor.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wird ja Zeit!)

Lange ersehnt, lange erwartet und pünktlich vor der Sommerpause nach einer Debatte

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Zu spät für das neue Schuljahr!)

fertig? –, die auch in der Öffentlichkeit stattfand. Ich werde dann noch darauf eingehen, welche Regelungen wir getroffen haben und dass das mit Schuljahren eigentlich wenig zu tun hat.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das weiß Herr Mohring aber nicht!)

Deswegen habe ich ihm das noch einmal gesagt, Herr Kuschel.

Die Landesregierung steht damit auch hier zu ihrem Wort. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, statten wir die Schulträger finanziell deutlich besser aus. Thüringen wird künftig im Ländervergleich in fast allen Schularten der allgemeinbildenden Schulen einen vorderen Rang bei der staatlichen Finanzhilfe belegen. Damit sichern wir die Zukunft der freien Schulen und stärken das Bildungssystem als Ganzes. Mit dem vorliegenden Entwurf ist ein guter Weg gefunden worden. Und ich sage, das Ergebnis kann sich sehen lassen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die wichtigsten Eckpunkte sind: Der Gesetzentwurf sorgt bereits in diesem Jahr 2015 für eine Steigerung der Zuwendungen an die Träger von insgesamt 9,3 Prozent. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist eine solche Steigerungsrate eher selten. Für die Berechnung der kommenden Jahre hat das nicht unerhebliche Auswirkungen. Darüber hinaus erhalten die Schulträger einen jährlichen Steigerungsbetrag von 1,9 Prozent. Dieser soll erstmals zum 1. Februar 2017 und danach jeweils zum

(Abg. Kobelt)

1. August gezahlt werden. Neu eingeführt worden ist ein sogenanntes Festbetragsmodell. Die freien Träger erhalten damit einen im Gesetz definierten Betrag pro Schüler. Diese Berechnung ist für sie in hohem Maße transparent und gibt Planungssicherheit. Schließlich haben wir für die Vereinfachung mancher Regelungen gesorgt, die in der Vergangenheit in der Kritik standen. Damit haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich wahrlich sehen lassen kann vor dem Hintergrund, dass die Debatte dazu durchaus nicht einfach war. Wir sorgen also für mehr Transparenz, für Planungssicherheit und vereinfachte Verwaltung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gestatten Sie mir an dieser Stelle doch noch einmal einen kurzen Rückblick: Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts vom 21. Mai 2014 hat dazu geführt, dass die bisherigen Regelungen über die staatliche Finanzhilfe novelliert wurden. Und ich verweise darauf: Das Verfassungsgericht hat die Regelungen vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips als unzureichend angesehen und eine klare gesetzliche Regelung gefordert. Diese sollte nachvollziehbar und für die Träger auch berechenbar sein. Das Verfassungsgerichtsurteil hat in keiner Weise darauf hingewiesen, wie hoch die staatliche Finanzhilfe sein muss. Die Höhe der Finanzhilfe ist nicht beanstandet worden. Ich möchte das an dieser Stelle schon noch einmal deutlich sagen, weil in der Debatte der vergangenen Monate zum Teil ein anderer Eindruck erweckt worden ist.

Dass wir mit dem Gesetzentwurf die staatlichen Finanzhilfen für die freien Träger erhöhen, ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern der Wille einer Koalition aus Rot-Rot-Grün, die sich in diesem Zusammenhang miteinander verständigen musste. Das ist ein demokratischer Prozess, und dass man dazu zum Teil auch Zeit braucht, das halte ich für ziemlich normal.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Übrigens auch im Rückblick kann ich feststellen, dass bereits im vergangenen Jahr gleich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die ersten Gespräche zur Umsetzung des Urteils begonnen haben. Das hat zur damaligen Zeit noch Minister Matschie in Angriff genommen, sodass wir das, was vorgearbeitet worden ist und was übrigens auch in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Träger diskutiert worden ist, auf unseren Tisch nehmen konnten und überlegen konnten und mussten, wie wir den Gesetzentwurf neu fassen. Dafür möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danke sagen. Es haben viele an diesem Erfolg mitgewirkt. Das ist zum einen das, was als Vorleistung in meinem Haus passiert ist und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in stundenlanger Kleinarbeit

immer wieder neu berechnet und bearbeitet worden ist. Ganz herzlichen Dank.