(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinder und Jugendliche haben Rechte, egal woher sie kommen!)
Ich saß oft genug, Frau Rothe-Beinlich, in den Besuchergruppen und habe mir anhören dürfen, wie Ihre Abgeordneten oder Referenten – meistens schicken Sie ja Referenten hin, Frau Rothe-Beinlich – die Mangelverwaltung, Ihre Mangelverwaltung auf angeblich fehlendes Geld schoben. Dabei ist das Geld da. Ja, es ist da, nur bezieht sich die rot-rotgrüne Fürsorge lieber auf Menschen aus anderen Ländern als auf das eigene Volk.
Eine Ausnahme machen Sie dann nur bei der Ihnen politisch sehr nahestehenden Sozialwirtschaft und linksextremen Aktivisten wie zum Beispiel Frau Kahane,
die zusammen viele Millionen Euro von Ihnen erhalten und dafür lautstark und aggressiv Ihr MultikultiProjekt „Buntes Thüringen“ gegen das eigene Volk unterstützen. Das ist auch der Grund, warum wir Ihren Gesetzentwurf so nicht mittragen können. Wir werden einen Teufel tun und Ihnen einen Blankoscheck zur Regelung der Verteilung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern und Fragen der Kostenerstattung ausstellen! Nichts anderes stellt die von Ihnen gewünschte Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung ohne Mitbestimmungsmöglichkeit des Parlaments dar. Solche Ermächtigungen kriegen Sie von uns nicht! Die kriegen Sie nur, wenn das Parlament ein Wörtchen mitzureden hat, also eine Mitwirkung vorgesehen ist.
Näheres können wir gern in den Ausschüssen diskutieren, so Sie in der Lage sind zuzuhören. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch bei mir macht sich Ärger breit, zum Beispiel wenn ich die Redebeiträge oder den Redebeitrag meines Vorredners höre, der hier unverblümt auf dem Rücken von Kindern Populismus betreibt.
Ich würde gern noch mal darauf eingehen, warum wir dieses Gesetz machen. Die UN-Kinderrechtskonvention sagt sehr eindeutig, dass jedes Kind Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhauses hat. Nicht jedes Kind, das sich derzeit in Deutschland aufhält, hat dieses Glück. Im vergangenen Jahr sind mehr als 65.000 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Auch für die gilt die UN-Kinderrechtskonvention und auch für die gilt das Achte Buch Sozialgesetzbuch
und auch für die gilt deshalb, dass eine angemessene Unterbringung notwendig ist. Für die gilt auch, dass wir die Kinder- und Jugendhilfe umsetzen müssen und für sie natürlich entsprechend sorgen müssen. Natürlich ist es so, dass das finanzielle Auswirkungen hat. Sozialpolitik ist in der Regel kein ganz preiswertes Instrument. Die stationäre Unter
bringung Minderjähriger ist immer teuer. Die gilt aber nicht nur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sondern die gilt für alle Kinder und Jugendlichen, die Hilfe brauchen, und zwar auch für die, die hier geboren sind.
Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und hoffen, dass die Debatte dort etwas sachlicher geführt wird als bisher hier im Parlament.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von allen Abgeordneten, die anwesend sind. Ich frage aber noch mal nach den Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Es ist beim Präsidium auch die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt.
Und es ist noch Ausschussüberweisung beantragt worden an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und wir brauchen über die Federführung nicht abzustimmen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2267 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Thüringer Landesregierung hat gemäß § 14 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vom 6. März 2013 dem Landtag alle sechs Jahre einen Erfahrungsbericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Verwaltungen des Landes zuzuleiten. Grundlage hierfür ist die Erhebung geschlechtsspezifischer Daten zur Beschäftigung entsprechend der Personalstandstatistik nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz. Darüber hinaus sind Datenerfassungen zu Gremienbesetzungen, Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren, Beförderungen, Höhergruppierungen sowie Fortbildungen erforderlich, welche für eine aussagefähige Berichterstattung nach Voll-, Teil- und Altersteilzeit, Beurlaubung, Besoldungs- und Entgeltgruppen, Laufbahnen, Werteebenen zu untergliedern sind. Diese Untergliederung bedarf der Normierung im Thüringer Gleichstellungsgesetz. Eine bloße Regelung und eine noch zu erlassende Verordnung der Landesregierung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzureichend. Die Ihnen heute vorgelegten Änderungen im Thüringer Gleichstellungsgesetz sind daher technischer Art als Voraussetzung einer noch zu erlassenden Thüringer Gleichstellungsstatistikverordnung.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals unterstreichen, dass für die von der Landesregierung nach § 14 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu erstellenden Erfahrungsberichte einheitliche Datensätze mit kohärenten Zahlen aller Dienststellen der Landes- und Kommunalverwaltungen dringend benötigt werden. Beim Ersten und Zweiten Thüringer Gleichstellungsbericht konnten lediglich Daten aus der Personalstandstatistik verarbeitet werden, welche jedoch keine Daten zu Beförderungen, Höhergruppierungen, Leitungsfunktionen, Gremienbesetzungen führt. Nur durch eine umfangreiche Ressortabfrage 2008 bei den obersten Landesbehörden konnten entsprechende Daten per Hand erfasst und über Excel-Tabellen durch den Bereich der Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann mühsam in Eigenregie ausgewertet werden. Aufgrund der zu verarbeitenden Datenmenge allein aus dem Bereich der obersten Landesverwaltungen war von einer gleichlautenden Abfrage der Kommunalverwaltungen Abstand genommen worden, sodass der Zweite Thüringer Gleichstellungsbericht unter anderem keine Aussagen zu Beförderungen und Höhergruppierungen in der Kommunalverwaltung treffen konnte. Diese von mir skizzierte Verfahrensweise soll nunmehr für die Verwaltungen im öffentlichen Dienst vereinfacht werden. Künftig werden die erforderlichen Datensätze durch das vom Landesamt für Statistik online durch ein noch zur Verfügung zu
stellendes Erhebungs- und Auswertungsprogramm zusammengeführt und ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich noch ausführen, dass aufgrund der erheblichen Datenmenge keine Rückschlüsse auf Personaldaten einzelner Personen gezogen werden können. Sofern dennoch bei einzelnen Auswertungskriterien Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein sollten, kann dies durch Belegung der Auswertungstabellen mit einem technischen Datenschutz wie zum Beispiel Auspunkten und Sperrung von Tabellenfächern oder die Rundung von kleinsten Zahlenfolgen auf die Zahl Null oder die Zahl Fünf ausgeschlossen werden. Solch ein technischer Datenschutz wird auch in anderen Online-Erhebungen des Landesamts für Statistik, wie zum Beispiel der Schulstatistik für allgemeinbildende Schulen oder der Erhebung zur Kindertagesbetreuung in Thüringen nach dem Thüringer Kita-Gesetz, eingesetzt. Vor diesem Hintergrund ist geplant, dass von den Dienststellen, die nach § 4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes einen Gleichstellungsplan aufzustellen haben, die zu erfassenden Daten über ein statistisches Erhebungs- und Auswertungsprogramm erstmals zum Stichtag 30. Juni 2017 erhoben und online dem Thüringer Landesamt für Statistik zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu hat der Bereich der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern in meinem Haus bereits erste Abstimmungen vorgenommen und ich bin sicher, dass damit die Berichterstattung für dieses Hohe Haus noch übersichtlicher und transparenter wird. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, das Thüringer Gleichstellungsgesetz ist, wie wir von Anfang an gesagt haben, ein völlig überflüssiges und nicht mehr zeitgemäßes Machwerk.
Es ist Zeit- und Geldverschwendung, es wird in den Ämtern, Behörden und an vielen Stellen Datensammelei betrieben, die hier mit diesem Änderungsgesetz noch perfektioniert werden soll. Die tatsächlichen Probleme werden mit diesem Gleichstellungsgesetz überhaupt nicht erfasst und auch nicht bearbeitet. Auch Statistiken helfen da nicht mehr weiter.
Wir sehen die Probleme von Gleichstellung, die die Landesregierung nicht bearbeitet, an ganz anderen Stellen: Zum Beispiel, wenn die Ausländerbeauftragte der Landesregierung, Frau Mirjam Kruppa, mit dem schönen alttestamentarischen Namen Mirjam zur Jalsa Salana fährt, um dort die AhmadiyyaGemeinde zu hofieren, die ein rückständiges, mittelalterliches und von rigiden Regeln und Vorschriften, die Frauen einengen und benachteiligen, dominiertes Weltbild pflegt.
An dieser Stelle wäre Gleichstellungsarbeit mehr als nötig. Daher werden wir dieses Gesetz ablehnen.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist die Ausschussüberweisung an den Gleichstellungsausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Gleichstellungsausschuss beschlossen.
Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten- und In- genieurkammergesetz – ThürAIKG –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2276 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Keller hat das Wort für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, nach dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Anerkennungsgesetzes, das am 21. April in den Landtag eingebracht wurde, liegt Ihnen mit dem Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz das zweite umfangreiche Gesetz vor, mit dem unter anderem die Verpflichtungen aus der sogenannten Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden sollen. Die Landesregierung
hat sich wie fast alle Länder dafür entschieden, die Umsetzung der Richtlinie für die Berufsgruppen der Architekten und der Ingenieure in einem eigenständigen Gesetz und nicht im Rahmen des Anerkennungsgesetzes vorzunehmen. Grund dafür ist, dass zwar die Verfahrensregelungen auch aus europarechtlichen Gründen sehr ähnlich sind, im Fachrecht aber entschieden werden muss, welche Anforderungen an die Berufsqualifikation zu stellen sind, um die Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen bestätigen zu können. Da wir im Bereich der Architekten und Ingenieure seit Jahren bundesweit nur wenig Zuwanderung aus anderen Staaten haben, wollen wir zur Erleichterung des Verfahrens bei der Architekten- und der Ingenieurkammer alle Bestimmungen zum Verfahren und zum Inhalt der Überprüfung in einem Gesetz zusammenführen. Die Richtlinienumsetzung ist jedoch nur ein Punkt für das verhältnismäßig umfangreiche Gesetz. Unser bisheriges Architekten- und Ingenieurkammergesetz gilt im Wesentlichen unverändert seit dem Jahr 2008. Die seit dieser Zeit gewonnenen Erfahrungen legen es nahe, aus Anlass einer ohnehin erforderlichen umfangreichen Änderung auch diejenigen Bestimmungen einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls neu zu justieren, bei denen kein direkter Zwang zu einer Änderung besteht. Das ist mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt, den wir insbesondere mit der Architektenund der Ingenieurkammer intensiv abgestimmt haben, da er deren Arbeitsgrundlage ist.
Lassen Sie mich kurz auf einige wenige Schwerpunkte eingehen. Wie bisher regeln wir nicht, was ein Architekt oder ein Ingenieur darf, sondern nur, wer diese Berufsbezeichnung führen darf. Grundlage der Titelführung ist ein einschlägiges Studium und bei den meisten Berufsgruppen eine sich daran anschließende Berufspraxis, die zur Eintragung in die Kammerlisten nachgewiesen werden muss. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass wir bei den Hochbauarchitekten aus europarechtlichen Gründen verlangen, dass die Berufspraxis unter Aufsicht eines Berufskollegen oder der Architektenkammer erworben wird, um dadurch eine bessere Vorbereitung auf die spätere selbstständige Tätigkeit zu erreichen. Das dient sowohl dem Berufsangehörigen als auch seinen späteren Auftraggebern. Wie im Anerkennungsgesetz sehen wir die Möglichkeit vor, dass Personen Ausgleichsmaßnahmen auferlegt werden, wenn die Kammern zum Ergebnis kommen, dass die ausländischen Berufsqualifikationen nicht gleichwertig sind. Anforderungen an Mindestinhalte des Studiums stellen wir einstweilen noch nicht. Wir werden das aber irgendwann nachholen müssen, um eine Grundlage zur Beurteilung dieser Gleichwertigkeit zu haben. Es ist daher vorgesehen, nach Abschluss der laufenden Gespräche zwischen der Wirtschafts- bzw. der Bauministerkonferenz, den Berufsverbänden und den Hochschulen über Mindeststudieninhalte in Abstimmung mit dem