Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertretern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 6/253
Gemäß § 41 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus neun Mitgliedern besteht, wobei sechs Mitglieder vom Landtag gestellt werden. Für jedes Beiratsmitglied wird zugleich ein Stellvertreter bestellt. Das Thüringer Datenschutzgesetz regelt das Wahlverfahren nicht ausdrücklich, sodass die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/253 vor.
Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall, sodass wir per Handzeichen abstimmen können, soweit sich kein Widerspruch erhebt. Das sehe ich auch nicht. Dann bitte ich um Zustimmung. Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Reihe von Enthaltungen aus
a) Wahl der ständigen Ersatzmitglieder des Gremiums nach § 3 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 6/254
b) Wahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des erweiterten Gremiums nach § 4 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten sowie ihrer Ersatzmitglieder Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 6/255/281
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, sofern aufgrund der vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR übermittelten Unterlagen der begründete Verdacht einer wissentlichen, hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit eines Abgeordneten mit dem MFS/AfNS oder einer wissentlichen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebiets 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei besteht, erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten eine Einzelfallprüfung. Gemäß § 3 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten entscheidet über die Einleitung der Einzelfallprüfung ein Gremium, das aus den Mitgliedern des Vorstands des Landtags besteht. Für jedes Mitglied des Gremiums wählt der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ein ständiges Ersatzmitglied. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der das zu vertretende Gremiumsmitglied angehört.
Gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten wird zur Durchführung der Einzelfallprüfung das Gremium erweitert. Dem erweiterten Gremium gehören als stimmberechtigte Mitglieder neben den Mitgliedern des Vorstands des Landtags weitere Abgeordnete an. Der Ältestenrat hat die Anzahl der weiteren stimmberechtig
ten Mitglieder, die vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden, in seiner Sitzung am 17. Februar 2015 bestimmt. Es werden daher sechs weitere Mitglieder einschließlich ihrer Ersatzmitglieder mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt. Für die Besetzung des erweiterten Gremiums verweist § 4 Satz 4 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten auf § 9 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung.
Zu TOP 19 b liegen folgende Wahlvorschläge vor: der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/255 und der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/281.
Ich frage: Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall, sodass wir zur Abstimmung zu TOP 19 a kommen. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, soweit kein Widerspruch besteht. Ich frage jetzt: Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall, sodass wir durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abstimmen können.
Ich bitte um das Handzeichen, wer für den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/255 ist. Danke. Das ist die überwiegende Mehrheit.
Und für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/281? Mit den Stimmen der AfD. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU sowie mit Gegenstimmen der Fraktion Die Linke ist das erforderliche Mehrheitsquorum für den Wahlvorschlag nicht erreicht, weil wir ja die 46 brauchen.
Dann unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten. 15.05 Uhr werden wir die Sitzung wieder aufnehmen. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn.
Ich nehme die Beratung jetzt wieder auf. Wir sind übereingekommen, dass wir die Abstimmung zu TOP 19 a und b wiederholen.
Ich frage zu TOP 19 a nach der Zustimmung zu Drucksache 6/254. Jetzt die Zustimmungen. Die Mehrheit ist erreicht für diesen Vorschlag. Damit schließe ich 19 a.
Wir kommen zu TOP 19 b und stimmen über den Vorschlag in der Drucksache 6/255 ab. Wer dem jetzt zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Die Grünen, der SPD und der CDU und 2 Stimmen aus der AfD. Damit ist das erforderliche Quorum hier erreicht.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Vorschlag in der Drucksache 6/281 der Fraktion der AfD. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das müssten wir jetzt auszählen.
Es sind 44 Stimmen, damit ist das entsprechende Quorum nicht erreicht – wir brauchen 46 Stimmen für diesen Wahlvorschlag, sonst ist das entsprechende Quorum nicht erreicht, da muss ich die Gegenstimmen und Enthaltungen nicht abfragen.
Ich frage gern auch noch einmal die Gegenstimmen und Enthaltungen ab. Gegenstimmen? Wir zählen noch mal, bitte oben lassen. 26 Gegenstimmen. Enthaltungen? 17 Enthaltungen. Das erforderliche Quorum ist nicht erreicht.
Erneute Wiederholung. Da wir TOP 19 a wiederholt haben, würde ich jetzt diesen Wahlgang zu Drucksache 6/281 noch mal wiederholen lassen. Wir haben uns vorhin darauf verständigt, dass wir TOP 19 a und b noch mal gesamt wiederholen.
Wir hatten TOP 19 a jetzt eben gerade abgestimmt, jetzt machen wir 19 a, 19 b und jetzt besteht die AfD-Fraktion auf einer Wiederholung. Ich bitte jetzt noch mal um die Stimmen, wer für den Wahlvorschlag in der Drucksache 6/281 der Fraktion der AfD ist. Vielen Dank. An dem Stimmverhältnis hat sich nichts geändert. Wir zählen noch mal nach. 44. Damit ist das Quorum nicht erreicht. Ich frage noch mal die Gegenstimmen und die Enthaltungen ab. Gegenstimmen? 26. Enthaltungen? 17. Gut. Vielen Dank.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 14 und
15 des Thüringer Richtergesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 6/256/282
Gemäß § 14 Nr. 1 des Thüringer Richtergesetzes gehören dem Richterwahlausschuss acht vom Landtag berufene Abgeordnete an. Diese Abgeordneten und ihre Vertreter werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sein. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/256 vor. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 6/282 vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ebenfalls zwei Wahlvorschläge vor. Wir werden zuerst über den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Danach erfolgt die Abstimmung über den Wahlvorschlag der AfD.
Jetzt kommen wir zum gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 256. Ich frage zunächst: Widerspricht jemand der offenen Abstimmung? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich jetzt: Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Wir zählen zur Sicherheit noch mal nach. 75. Die Zweidrittelmehrheit der Anwesenden ist erreicht. Ich gratuliere den Gewählten.
Wir kommen damit zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/282. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Gegenstimmen? 46 zu 44. Damit ist die Zweidrittelmehrheit hier nicht erreicht und die erforderliche Mehrheit nicht gegeben, sodass ich diesen Tagesordnungspunkt schließe.
Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksachen 6/257/283
Gemäß § 6 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991
besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Das Wahlverfahren ist in der Anordnung der Landesregierung nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.
Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/257 vor. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt in der Drucksache 6/283 vor. Ich frage: Ist Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Wir kommen dann gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, die durch Handzeichen erfolgen kann, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Das sehe ich nicht. Um eine exakte Auswertung nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren zu garantieren, muss auf jeden Fall mit Stimmzettel abgestimmt werden. Noch besser: Wenn keiner widerspricht, stimmen wir zwar wie bei einer geheimen Wahl mit Stimmzettel ab, aber Sie müssen nicht die Wahlkabinen benutzen. Bei Widerspruch stimmen wir geheim in den Wahlkabinen ab. Haben wir es? Es gibt keinen Widerspruch, sodass wir jetzt die Wahlzettel verteilen. Wir müssen schriftlich abstimmen, aber eben nicht in der Wahlkabine.
Ich erläutere Ihnen den Stimmzettel. Die Wahl wird in einem Wahlgang mit einem Stimmzettel durchgeführt. Jeder Abgeordnete hat also eine Stimme. Er kann entweder für den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke und der SPD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD stimmen. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.