damit wir sie gerade nicht zurückgeben müssen. Wenn wir jetzt auch in vielen Diskussionen über kommunale Investitionspakete diskutieren, sagen wir als Bündnis 90/Die Grünen auch klar: Wir wollen hiermit auch zusätzlich Radwege bauen und die Kommunen stärken, damit sie zum Beispiel ihren Eigenanteil, der oftmals aus Haushaltsmitteln nicht möglich ist, für Radwege verwenden können. Also keine Schwächung des ländlichen Raums, sondern
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bitte, denn der größte Anteil des Radverkehrs erfolgt nicht zwischen den Orten, sondern in Städten und Gemeinden, sowohl im urbanen Raum als auch in den Kommunen im ländlichen Raum. Wir haben als Land mittlerweile hervorragende Bedingungen für Radwege geschaffen. Mittlerweile sinken die Eigenanteile, um Radwege zu bauen, für die Kommunen auf 5 bis 25 Prozent. Bei Landes- und Bundesstraßen bedarf es fast nur den Willen der Kommunen, auch ein Radwegekonzept aufzustellen und zu sagen: Diese Straßen sind uns für den Radverkehr wichtig. Dann werden die Radwege von Land und Bund zu 100 Prozent mitfinanziert. Das ist doch ein Punkt, wo die Kommunen meiner Meinung nach stärker in die Puschen kommen sollten und diese guten Rahmenbedingungen, die wir haben, auch nutzen –
Radwege planen, Radwegekonzepte aufstellen, Baumaßnahmen anstoßen. Die Unterstützung des Landes war noch nie so gut. Ich denke, das ist auch ein Verdienst der neuen Politik von Rot-RotGrün. Wenn Sie den Kollegen von der SPD und den Linken genau zugehört haben, ist das überhaupt kein grünes, singuläres Thema – die Stärkung des Radverkehrs –, sondern es wird von den Linken und der SPD auch unterstützt.
Wir sind uns da ganz einig und hoffen, dass Sie ein bisschen von diesem Ausspielen Radverkehr/Autofahren runterkommen und uns auch unterstützen, wenn wir den Radverkehr weiter fördern. Vielleicht sehen das dann auch die anderen Abgeordneten ähnlich, die vielleicht beim nächsten Mal wieder zu dem Thema sprechen. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung damit schließen kann. Ich frage, ob ich davon ausgehen kann, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt wurde. Das ist der Fall. Fortberatung im Ausschuss
wurde bislang nicht beantragt, ist nicht beabsichtigt, sodass wir auch darüber nicht abstimmen. Wir kommen nun zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/2688. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzei
chen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Herrn Gentele. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Aus der AfDFraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.
Windenergieausbau in Thüringen – Landesplanungsrecht konsequent anwenden – neues Bundesrecht initiieren Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2742 - Neufassung
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zunächst, bevor wir in die Debatte einsteigen, gern einige Worte zur Begründung unseres Antrags sagen und zunächst noch mal darauf hinweisen, dass der Antrag schon seit rund einem Vierteljahr hier im Haus liegt. Es ist sehr schade, dass wir nicht eher die Gelegenheit hatten, ihn zu beraten. Dennoch ist und bleibt er aktuell. Ich möchte auch noch mal daran erinnern, dass wir hier am 29. September des vergangenen Jahres eine Demonstration vor dem Haus hatten mit mehreren Hundert Leuten, die ihre Anliegen zum Thema „Windkraftausbau“ deutlich gemacht und im Übrigen an die Fraktionen des Landtags einen Forderungskatalog mit mehreren Punkten übergeben haben. Diese Forderungen sind uns natürlich auch Verpflichtung, dieses Thema immer wieder aufzugreifen und hier parlamentarisch tätig zu werden.
Ich möchte kurz auf die drei wesentlichen Punkte des Antrags eingehen, die wir dann hoffentlich in der Debatte noch ausführlich besprechen. Als Erstes wollen wir erreichen, dass die Landesregierung – und im Besonderen das Landesverwaltungsamt – das Landesplanungsrecht konsequent anwendet und Genehmigungen für Windenergieanlagen dort untersagt, wo – das wissen Sie alle – die Raumordnungspläne nach wie vor außer Kraft sind, weil es viele Stellungnahmen gibt, die ausgewertet werden müssen. Das ist kein Teufelswerk, das wir hier einfordern, sondern das ist tatsächlich lediglich die Anwendung des geltenden Rechts. Aber wir haben den Eindruck, dass da ein Stück weit der politische Wille fehlt, das auch so konsequent anzuwenden. Deswegen haben wir hier gesagt, dass wir das noch mal ausdrücklich auf die Tagesordnung setzen, um auch diesen konsequenten politischen Willen einzufordern, damit am Ende kein Wildwuchs beim Windenergieausbau entsteht.
Im zweiten Punkt unseres Antrags sagen wir sehr deutlich, dass wir die Privilegierung der Windenergie im Baugesetzbuch abschaffen müssen, dass wir die Landesregierung auffordern, sich hierfür, auch gegenüber dem Bund, einzusetzen, weil das ein Privileg ist, was längst aus der Zeit gefallen ist. Deswegen sagen wir: Dieses Privileg muss aus dem Baugesetzbuch gestrichen werden, denn es ist klar, dass Windenergie den Kinderschuhen entwachsen ist. Wir brauchen keine weitere wettbewerbsverzerrende Bevorzugung
für nur einen erneuerbaren Energieträger und deswegen sagen wir auch: Es soll wieder Waffengleichheit zwischen Bürgern, Natur und Windradlobby hergestellt werden.
Punkt 3 unseres Antrags nimmt noch mal die Frage des tieffrequenten Schalls auf – des sogenannten Infraschalls. Das ist keine neue, aber eine ernst zu nehmende Debatte. Wir wollen, dass diese Sorgen tatsächlich auch in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften berücksichtigt werden und regen deswegen an, dass es einen intensiven Einsatz auch der Landesregierung in dieser Frage gibt, wenn es um die Überarbeitung der sogenannten TA Lärm geht. Denn eines ist klar und das ist – denke ich – ein Anliegen von uns allen: Wir wollen natürlich Natur und Landschaft schützen, aber wir wollen auch die Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsschäden schützen
und deswegen sagen wir ganz deutlich, dass es wichtig ist, dieser Frage noch mal Priorität zukommen zu lassen. Soviel zur Begründung des Antrags. Ich freue mich auf eine interessante Debatte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, einen wunderschönen guten Morgen – und mal wieder ein Dauerthema von der CDU auf die Tagesordnung geworfen. Es sollte voriges Jahr schon behandelt werden, hat sich dann irgendwie immer verschoben. Herr Gruhner hat schon darauf hingewiesen, dass die Debatte nicht neu ist. Sie ist so alt wie der Antrag oder älter. Deswegen ist er aber auch nicht interessant oder nicht neuer.
Es gibt keinerlei neue Erkenntnisse seitens der CDU, die hier aufgeführt werden. Es gibt die alten Geschichten, die alten Sachen, die besprochen werden, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften an ihren Plänen arbeiten und dass die Pläne bis auf Ost- und Mittelthüringen gültig und in Kraft sind, dort neu erarbeitet werden, dass in Nord- und in Südwestthüringen gar kein Handlungsbedarf besteht und in Ost- und Mittelthüringen auch entsprechend kein Handlungsbedarf besteht, da dort entsprechende Maßnahmen erfolgen, die mit der Regionalplanung und dem Landesverwaltungsamt abgestimmt sind. Hier wird viel Wind um nichts gemacht. Hier geht es wieder mal darum: Wir wollen in der Presse stehen, wir wollen so tun als hätten wir was gemacht und wir wollen mal was anstoßen und wenn es eine Gesetzesänderung ist, die dazu führt, dass Windenergieanlagen zukünftig im Innenbereich gebaut werden. Wollen Sie das, Herr Gruhner? Wenn Sie die Privilegierung aus dem Baugesetzbuch herausnehmen – § 35 BauGB, den Sie ändern wollen, regelt den Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich –, wenn Sie das nicht mehr wollen, wo wollen Sie sie dann bauen? Wenn im Außenbereich die Windenergieanlagen nicht mehr gebaut werden dürfen, wo sollen sie dann gebaut werden? Dann müssen sie zwangsläufig im Innenbereich gebaut werden. Im Bereich der Wohnanlage, im Gewerbegebiet oder wo wollen Sie sie denn bauen, Herr Gruhner?
Dann müssen Sie aber, Frau Tasch, Ihrer lieben Kanzlerin erklären, warum die Thüringer CDU im Gegensatz zur Bundes-CDU keinen Windenergieanlagenausbau mehr möchte. Das ist doch die Frage, die sie dann beantworten müssten.
Dann stellen Sie doch mal auf Ihrem Bundesparteitag der CDU einen Antrag: Wir fordern als Thüringer CDU die sofortige Abkehr vom Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Da möchte ich mal sehen, wie da die Mehrheitsverhältnisse bei Ihnen sind und ob Sie das gegen Ihre Bundes-CDU durchsetzen können. Da wäre ich gespannt. Also wenn Sie mich überraschen wollen, dann schaffen Sie das mit dem Hütchen nicht,
Mike Mohring, es kann nicht immer der bequeme Weg gegangen werden. Ich kann mich nicht da hinstellen, wenn da 100 Mann draußen stehen, und
kann sagen, ich bin für euch, ich bin gegen alles, was meine Kanzlerin macht, und dann aber die Konsequenz daraus, den Antrag beim Parteitag einzubringen und zu sagen, liebe Kanzlerin, wir wollen, dass du mit deiner Regierung auf Bundesebene was anderes machst, verweigern. Das geht nicht.
Ich habe es noch nicht gelesen. Ich glaube, die Anträge von euren Bundesparteitagen sind öffentlich. Wenn es das gegeben hätte, dann hätten wir das schon gelesen.
Das Spiel, was da gemacht wird, ist alles ein bisschen sehr durchsichtig. Wenn ich im Außenbereich Windenergieanlagen nicht mehr haben will – auf nichts anderes läuft dieser Antrag hinaus –, die Privilegierung – das ist ja § 35 BauGB, da stehen noch die Wind-, die Atomkraftwerke, die bäuerlichen Anlagen, also für die Landwirtschaft, sonstige Vorhaben drin –, dann muss ich sagen, wo ich sie denn will, oder ich gebe zu, ich will sie gar nicht. Dann muss ich das aber auch konsequenterweise in Parteipolitik oder in Bundespolitik umsetzen. Dazu seid Ihr aber nicht in der Lage, weil nämlich eure Kanzlerin als Umweltministerin in den 90er-Jahren das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht hat. Auch das gehört zur Wahrheit, das muss man einfach mal sagen. Sie ist eine Wegbereiterin der erneuerbaren Energien in Deutschland. Als Physikerin kennt sie sich ja ein bisschen mit Energie und Energieerhaltung aus. Von der Warte aus ist sie vielleicht diesen Weg gegangen. Ich glaube, sie geht ihn auch konsequent. Deswegen wäre die Thüringer CDU vielleicht gut beraten, wenn sie hier auch mal konsequent wäre und nicht nur opportun, da, wo am lautesten geschrien wurde, sich nicht hinstellen und mitschreien, denn „wir sind ja wer“.
Was die DIN 45680 betrifft, gibt es entsprechende Normungsausschüsse, die das bearbeiten. Ich weiß nicht, ob sich Politik in die Normungsausschüsse hineinversetzen soll. Es gab zwei Entwürfe, 2001 und 2013, glaube ich, die sind jeweils zurückgezogen worden. Es gibt seit März 2016 einen neuen Entwurf, daran wird gearbeitet. Auch das Umweltbundesamt ist in diese Erarbeitung mit einbezogen, dort laufen einige Studien zu dieser Geschichte.
Ich möchte aber noch mal zum Infraschall generell etwas sagen. Etwas unverdächtig, nicht linksgrün versifft, wie jetzt wieder manche gleich sagen würden, sondern aus Bayern stammend. Das Landesamt für Umwelt in Bayern – völlig unverdächtig, Bayern ist ja so Ihr Vorbild, Herr Gruhner, für die Politik im Windenergiebereich, dort gibt es aber im Übrigen Wind im Wald, sogar von Stadtwerken, also von öffentlichen Trägern – hat eine Studie gemacht zur Windenergie und Schädlichkeit von
Windenergie im Bereich Infraschall. Die arbeiten seit Jahren daran, die haben diese Studie 2013 erstellt, haben es 2014 überarbeitet, 2015 und jetzt 2016 neu überarbeitet, ist also ganz aktuell. Dort heißt es in der Analyse: „Da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel [...] deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, [können] nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen [beim Menschen] keine schädlichen [Infraschall]wirkungen“ hervorrufen.
Dazu werden seit Jahren langjährige Messungen an Windenergieanlagen, 2,4 Megawatt, 1,5 Megawatt in 120, in 140 Metern Höhe durchgeführt. Es ist nicht so, dass es hier keine Faktenlage gibt.
Was die Grenzwerte an sich betrifft, Herr Gruhner – weil Sie sich auch immer darauf beziehen und sagen, die DIN muss geändert werden: Da gibt es auch ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg, also auch in Bayern gelegen, auch wieder nicht unbedingt verdächtig, linksrotgrün versifft zu sein.