Und drittens segeln Sie jetzt im Kommunalen Finanzausgleich an einer Grenze der Verfassungsmäßigkeit, und die ist nicht ganz unerheblich – nämlich die, dass die Frage, dass in der kommunalen Finanzmasse möglicherweise die Summe der Gelder, die Sie zweckgebunden den Kommunen zur Verfügung stellen, wieder eine verfassungsmäßige Grenze erreicht, die wir schon mal vor dem Hof diskutieren mussten, wo der Hof am Ende entschieden hat, wir geben den Kommunen mehr Geld, mehr freie Finanzspitzen und weniger Reglementierung durch den Landeshaushaltsgesetzgeber. Sie neigen mit Ihrem Gesetz und mit Ihren Vorschriften dazu, dass Sie wieder hart an dieser Grenze segeln, und das ist nicht gut für den Kommunalen Finanzausgleich.
Jetzt kommt das ganz Entscheidende und darauf hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hingewiesen. Wir meinen doch mit unserer Wortmeldung und dem Antrag von Herrn Kowalleck nichts anderes, als dass es manchmal klüger ist, noch einmal Luft zu holen und nachzudenken und es richtig zu machen, bevor man schnell etwas Falsches beschließt.
Deswegen haben wir beantragt – das ist ja die Übersetzung des Vertagungsantrags –: noch mal Zurückverweisung an den Ausschuss und die Fragen des Gutachtens besprechen. Der Wissenschaftliche Dienst stellt in seinem Gutachten fest, dass der Adressat ein anderer ist im Gegensatz zu den Hilfspaketen, die wir in der letzten gemeinsamen Koalition beschlossen haben. Zwischendurch hatte Uwe Höhn gesagt, die letzte Alleinregierung, da hat er auf 2013 verwiesen. Es wäre schön, wir hätten bis 2013 allein regieren können, es war aber nicht so, wir haben das ja zusammen gemacht, da
haben wir zwei Hilfspakete beschlossen. In der Begutachtung des Wissenschaftlichen Diensts steht drin, dass es zu diesen zwei Hilfspaketen und zu dem jetzigen einen ganz wesentlichen Unterschied gibt, nämlich dass der Adressat ein anderer ist. Während bei unseren Hilfspaketen der Adressat die Kommunen waren, weil wir gesagt haben – auch mit dem, was Abgeordneter Kuschel an manchen Stellen in einzelnen Kommunen zu Recht beschrieben hat, dass die Summe der Hilfe nicht groß war, weil die Kommune auch nicht größer war. Alles richtig, aber wir haben uns für diese pauschale Lösung entschieden.
Sie sagen aber jetzt, Adressat sind nicht die Kommunen, sondern Adressat ist die Landesregierung. Und aufgrund dieses Adressatenwechsels im Vergleich zu den beiden Hilfspaketen ist im Gutachten festgeschrieben, dass es sowohl formell als auch materiell Bedenken gibt, die so ein Gutachten gar nicht abschließend klären kann. Aber die Frage, die Sie in Ihrer Koalition klären müssen, ist doch nicht die Frage: Kommunales Investitionspaket – ja oder nein? Sondern die Frage ist, ob die Regelungen dieses Gesetzes so ausreichend und so bestimmt sind, dass sie auch bestehen, wenn andere auf die Idee kämen, das verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, damit man sich das spart. Im besten Fall regelt man doch von Anfang an etwas Gutes und hier im Politischen, im Parlament abschließend und überlässt es eben nicht der Gerichtsbarkeit. Das ist doch die Frage, um die geht es doch.
Da finde ich – und das haben wir auch schon mal beim fakultativen Referendum diskutiert –: ab und zu politische Beschlüsse auf den Weg bringen im Parlament, wo man sich Zeit nimmt, wo man noch mal Luft holt, wo man noch mal die Argumente aufnimmt, und – wir haben das auf dem Kirchentag diskutiert – vielleicht hat der andere auch Recht, vielleicht darüber nachzudenken und das noch mal zu tun. Wir helfen Ihnen gern dabei, und von mir aus tragen wir es auch am Ende gemeinsam mit. Das können Sie sich doch überlegen, das haben Sie doch mit Ihrer Mehrheit in der Hand. Aber wenn man es möglicherweise nur durchdrückt, weil man sagt, heute wollen wir es entscheiden und heute haben wir dicke Hose – das können Sie doch machen, aber im Zweifelsfall scheitern Sie spätestens deswegen.
Dann will ich noch mal sagen, das sei mir noch mal gestattet, weil das vorhin so eine Wortmeldung war zum Antrag des Abgeordneten Kowalleck, dann verzögern Sie ja alles und die Kommunen können nicht. Ernsthaft: Wir haben heute den 1. Juni 2017. Jetzt kommen Sie endlich um die Ecke mit der Idee, die der SPD-Landesparteitag schon vor Mo
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben wohl nicht gemerkt, wann die erste Lesung war?)
Jetzt glauben Sie doch selbst nicht wirklich, in der Praxis dieses Landes, in der Praxis der Ausschreibungspolitik, in all dem, was stattfindet, dass ernsthaft noch Investitionsmittel, die Sie hier reinschreiben, wo jeder noch Anträge stellen muss, wo Sie nach Gusto entscheiden wollen, wer was kriegt oder nicht kriegt, dass diese Investitionen 2017 überhaupt noch ausgelöst werden. Lieber klug machen und in Ruhe nachdenken, die Hilfe in Anspruch nehmen, über die rechtlichen Bedenken einmal nachdenken und dann zur Entscheidung kommen und nicht durchpeitschen, weil man mal eine Idee hat, und am Ende an der Verfassung scheitern. Sie sollten es sich genau überlegen.
Vielen Dank. Als Nächster hat sich Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag! Sehr geehrter Herr Kollege Mohring, nicht nur, weil Sie von den Kollegen im Landtag von „Leuten mit dicken Hosen“ reden, nicht nur, weil Sie dazwischenrufen, wenn Kollegen von Rot-Rot-Grün hier sprechen, sie „Kasper“ titulieren, finde ich, war Ihr eben gehaltener Beitrag unseriös, absolut unseriös.
Mindestens auch deswegen, weil Ihre Schlusssequenz den Anschein erwecken sollte, dass Rot-RotGrün erst jetzt, wie Sie es formulieren, „um die Ecke kommt“. Dieses Gesetz wurde lange und gut beraten. Dieses Gesetz ist in einer ersten Lesung hier eingebracht worden, es ist im Ausschuss beschlossen worden, wen wir dazu anhören wollen. Wir haben eine Anhörung dazu durchgeführt. Wir waren uns alle einig, dass das eine gute Anhörung war, die gesagt hat: Wir wollen dieses Gesetz. Dass Ihre Fraktion uns alle damit überrascht hat, mit einer Tischvorlage im Ausschuss, in der Sie gesagt haben, dass Sie dieses Gesetz gern verschieben möchten, das war eine Besonderheit. Es ist aber bestimmt nicht besonders, dass regierungstragende Koalitionsfraktionen einem solchen Ver
schiebungsantrag niemals zustimmen würden, weil wir nämlich den Auftrag und die Verantwortung haben, den Kommunen das Geld, das wir glücklicherweise jetzt auch mehr hatten, zur Verfügung zu stellen. Das ist unsere Verantwortung und Sie stehlen sich aus dieser Verantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb ist die Nachricht des 1. Juni 2017, dass die Thüringer CDU Investitionen in unseren Thüringer Kommunen verhindern will.
Sie wollen nicht! Die Thüringer CDU will nicht, dass in Tierheime, Brandschutz, Schulen, Radwege, Krankenhäuser, Breitbandausbau investiert wird.
Deshalb wollen Sie, dass wir das verschieben. Sie wollen das nicht – Schwimmbäder wollen wir nicht vergessen. Aber wir werden Sie stellen, Herr Mohring. Wir werden Sie stellen!
Sie haben heute hier gesagt, Sie möchten es gern verschoben haben und vielleicht beim nächsten Mal beschließen. Nein! Die Thüringer verlangen es und wir sagen das hier: Wenn Sie heute hier sagen, Sie wollen dieses Gesetz aufhalten, weil Sie daran ernsthaften Zweifel haben, dass es ein gutes Gesetz sein könnte, dass Sie ernsthaft daran Zweifel haben, dass diese Hilfe für die Thüringer Kommunen von den Kommunen erbeten sind, begrüßt worden sind und auch dringend benötigt werden, wenn Sie daran Zweifel haben, dann stimmen Sie heute dagegen. Aber wenn Sie daran keinen Zweifel hegen können, dann müssen Sie zustimmen. Wir werden Sie vor diese Entscheidung stellen. Wir werden Sie stellen, Herr Mohring.
Wahlkampf für die Bundestagswahl machen wollen, das wissen wir, und dass Sie deshalb versuchen, in jeden Tagesordnungspunkt eine besondere Note hineinzubringen. Aber dass Sie es als Thüringer CDU-Fraktion wirklich – das hätte ich niemals gedacht – unternehmen, auf dem Rücken der Kommunen Bundestagswahlkampf zu machen,
und nur ein Ziel haben, die Koalitionsfraktionen bloßzustellen mit einem formalen Akt, mit einem formalen Hebel, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ziemlich weit unten angesetzt und wir werden Sie stellen.
Sie sagen heute hier, ob Sie dafür sind, dass Kommunen investieren können, ja oder nein. Das ist heute zu entscheiden. Wir sagen Ja zu unseren Kommunen und Sie müssen sich entscheiden, was Sie heute sagen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege, Ihre Krokodilstränen, die Sie hier versucht haben zu verbreiten, sind ja wohl ein Witz.
Sie sind selbst abgegangen vor Lachen und haben sich auf Ihren Stuhl zurückgesetzt. Wenn Sie denn so für die Kommunen wären – Nummer eins –, dann würden Sie zum Beispiel das Gebietsreformgesetz gar nicht auf den Weg gebracht haben,