Protokoll der Sitzung vom 23.06.2017

Die Chance auf Quartierslösungen, die vor allem über den städtebaulichen Aspekt sehr wichtig sind – Frau Ministerin hat es erwähnt, nicht auf jedem Dach kann man eine Solaranlage bauen. Ich denke hier vor allem an historische Gebäude, ich denke aber auch an Gebäude mit einer Nordausrichtung. Diese Gebäude und deren Eigentümer sind benachteiligt. In Quartierslösungen können wir mehr Mieter und mehr Akzeptanz erreichen und mehr Wohnungsunternehmen mit einbeziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst an steuerlichen Hemmnissen müssen wir noch mal arbeiten. Der Kleinvermieter scheitert an einer Bagatellgrenze. Das sind Dinge, die wir an diesem Tag auf dem Schirm haben sollten. Wir sind auf einem richtigen Weg, das sind die ersten richtigen Schritte, die Energiewende auch als sozialen Baustein zu verankern. Ich begrüße diesen Schritt. Ich freue mich, dass wir es mit unserem „Solar Invest“-Programm angestoßen haben. Wir müssen es bewerben und unter die Menschen bringen, um der Energiewende mehr Akzeptanz zu geben. Ich bedanke mich und werbe um Zustimmung für unseren Antrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Mühlbauer. Als Nächster hat Abgeordneter Möller von der AfD das Wort.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Livestream und auch hier im Plenarsaal! Mit dem zu diskutierenden Antrag und der Begründungs-, Einführungsrede von Herrn Kobelt wurde schon einmal wieder das ganze energie- und klimapolitische Folterinstrument der rot-rot-grünen und leider auch der schwarzen Energiewende-Koalition hier im Landtag ausgebreitet. Ganz konkret geht es hier um einen Aspekt – um den Mieterstrom, bei dem also der Strom aus einer Solaranlage auf dem Dach an die darunter lebenden Mieter verkauft werden kann. Das ging zwar bisher schon, war aber nicht rentabel, das hat die Ministerin schon erläutert. Deswegen gibt es eine weitere Förderung. Diese Förderung lohnt sich natürlich in erster Linie für Vermieter. Sie lohnt sich auch für dessen Dienstleister, wenn er auf einen solchen zurückgreift. Diese streichen nämlich die Förderung ein – und man könnte, wenn man jetzt der Kollegin Mühlbauer zugehört hat, meinen, dass darüber hinaus auch mit diesem Gesetz bezweckt wäre, dass die Mieter von den EEG-Subventionen profitieren – denn man spricht von einem Mieterstrommodell. Aber das stimmt natürlich nicht, denn das Gesetz gibt Vermietern grünes Licht für Mietstrompreise bis zu einer Höhe von 90 Prozent des

(Ministerin Siegesmund)

jeweiligen Grundversorgungstarifs. Wie ein einfacher Preisvergleich im Internet zeigt, gibt es in jedem Netzgebiet mindestens einen Konkurrenten, der die Preise der Grundversorgung deutlich tiefer unterbietet. Für günstigen Strom der Mieter wird dieses Subventionsprojekt also nicht sorgen.

Frau Mühlbauer hat noch eine Frage und Herr Möller lässt sie zu.

Ist Ihnen bekannt, dass der Mieter die Wahl hat, den Mieterstrom oder den ganz normalen Strom aus dem Netz zu nehmen, dass dies im Gesetz verankert ist?

Das steht tatsächlich so im Gesetz. Allerdings – wie das so oft mit gesetzlichen Regelungen ist – werden sie durch Marktzwänge ausgehebelt. Sie werden also diese freie Wahl sicherlich in Regionen haben, wo es ohne Weiteres möglich ist, Mietraum zu finden. In Städten wie in Erfurt zum Beispiel oder in Jena, wo Mietraum knapp ist, werden Sie sich notfalls auf die Erpressung durch den Vermieter einlassen müssen. Machen Sie sich nichts vor:

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Der Mie- ter hat die Wahl! Haben Sie es nicht verstan- den?)

Wie bisher auch schon wird in diesen Städten, in denen es eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen und nur ein knappes Angebot gibt, der Vermieter natürlich am längeren Hebel sitzen. Das berücksichtigt Ihr Gesetz leider nicht.

(Beifall AfD)

Ja, und das ist der Grund, warum gerade in diesen Städten die Mieter nicht von diesem Modellprojekt oder von dieser Förderung, von diesem Fördermodell profitieren, sondern – im Gegenteil – sie werden sogar dadurch benachteiligt, denn auch diese Mieter müssen auf den Mieterstrom die EEG-Umlage zahlen. Nun raten Sie einmal, was die EEG-Umlage tut, wenn man einen weiteren Subventionierungstatbestand erfindet und einführt, der dann auch genutzt wird. Nun, die EEG-Umlage steigt. Sie macht für alle Stromverbraucher – auch für die Mieter – den Strom immer teurer, denn wie alle anderen EEG-Subventionen wird auch diese Subvention für den Mieterstrom natürlich über den Strompreis umgelegt. Zahlen müssen das …

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Das stimmt nicht!)

Natürlich stimmt das. Das steht im EEG-Wälzungsmechanismus. Das können Sie nachlesen. Es ist

übrigens auch ein Gesetz, das von der CDU und der SPD verabschiedet worden ist. Daran gibt es eigentlich gar nicht viel herumzudeuten und nicht zu verstehen.

Aus dem Grund sind wieder einmal alle benachteiligt, die diesen Strompreis und die staatlichen Abgaben, die darauf liegen, inklusive der EEG-Umlage, am Ende bezahlen müssen. Dazu zählen neben den normalen Haushaltskunden auch die Unternehmen, die dadurch höhere Produktionskosten als ihre Konkurrenten in einem Produktionsort in einem anderen Staat des europäischen Binnenmarkts haben und die dadurch an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Passenderweise geschieht das hauptsächlich bei den kleineren und mittelständischen Unternehmen. Die großen haben öfters doch noch mal die Möglichkeit, durch eine Sonderanschlusskonstellation oder durch einen Nachlass, den ihnen das EEG einräumt, wenn sie sehr energieintensiv sind, zu profitieren und sich dadurch – zumindest ein bisschen – einen etwas günstigeren Strompreis zunutze zu machen. Benachteiligt werden natürlich auch die Familien, denen durch die erhöhten Strompreise am Ende das Geld fehlt, um irgendwelche familiären Anschaffungen zu machen oder in den Urlaub zu fahren. Am Ende fehlt das Geld sogar Hartz-IV-Empfängern, denn Hartz-IV-Empfänger müssen diese EEG-Umlage genauso auf den Strompreis zahlen wie jeder andere auch. Diese Förderung – das merken Sie daran – ist in der Folge also für sich genommen erstens wettbewerbsfeindlich, sie ist planwirtschaftlich und sie ist unsozial.

(Beifall AfD)

Aber die Autoren und die Unterstützer dieses Gesetzentwurfs – eine SPD und eine CDU – haben sich offensichtlich gedacht: wenn schon unsozial, dann aber richtig. Deswegen sind entsprechende Anlagenmodelle, also solche Mieterstrommodelle, auch nach wie vor von der Netzentgeltzahlung befreit, obwohl für Mieterstrom Netzanschlüsse, Netzinfrastruktur in großem Maße vorgehalten werden müssen, denn irgendwann scheint ja die Sonne nicht und dann muss Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Da aber der Vermieter bzw. dessen Dienstleister von den Kosten dieser Netzinfrastruktur befreit ist – jedenfalls, soweit es die Netzentgelte betrifft –, vergrößert sich deren Gewinnspanne auf Kosten aller übrigen Netzanschlusskunden, die den Kostenanteil nämlich als Solidargemeinschaft mit übernehmen und auch wieder über den Strompreis tragen müssen. Was Sie also mit Ihrem Gesetz, diesem Bundesgesetz, das Sie hier so hoch loben, im Grunde regeln, ist nichts anderes als eine Entsolidarisierung der Investoren zulasten klassischer Stromkunden, um diesen EEG-Investoren eine großzügige Rendite auf Kosten der verbleibenden Allgemeinheit zu ermöglichen. Da versteht man natürlich gut, warum

Rot-Rot-Grün das so toll findet. Das Ganze erinnert nämlich doch ziemlich stark an Robin Hood, nur eben andersherum. Den Armen wird das Geld genommen, um es den Reichen zu geben, den Investoren.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie haben es nicht verstanden!)

Und was man eben auch leider sagen muss: Das Ganze fällt leider auch relativ wenig Leuten auf, weil auch in diesem Punkt die Presse leider versagt und die Kritik an diesen Modellen überhaupt nicht aufgreift, mutmaßlich auch, weil Sie es entweder nicht versteht oder weil sie doch weitestgehend ideologisch – sage ich mal – mit diesem Konzept einverstanden ist und eine entsprechende politische Notwendigkeit sieht, aber das ist – wie gesagt – schon ziemlich traurig.

So weit vielleicht ganz allgemein zu diesem Gesetzentwurf. Die Belastung der Gemeinschaft aller Stromkunden für diese neue EEG-Subvention, die beträgt sogar nach Ihren Berechnungen langfristig 130 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen dann die Kosten der zu schaffenden und vorzuhaltenden Netzinfrastruktur. Das wird also auch in dem Gesetzentwurf, im Bundesgesetzentwurf beziffert. Da muss man sich angesichts dieser Tatsachen mal in Erinnerung rufen, dass ein Landtagsabgeordneter und ein Bundestagsabgeordneter von der CDU erst im Mai hier in Thüringen einen auf ziemlich dicke energiepolitische Hose gemacht haben und das Auslaufen der EEG-Förderung gefordert haben. Beide verwiesen auf den hohen Strompreis, beide forderten die Abschaffung des EEG publikumswirksam vor dem Bundestagswahlkampf, und das zwei Tage, nachdem dieser Gesetzentwurf das erste Mal im Bundestag gelesen wurde und die CDU diese ihre neue EEG-Subvention in den Himmel gelobt hat. Da kann man sich eigentlich nur wundern. Man kann nur staunen, wie schnell das Energiewendehälschen sich bei manchen Bundes- und Landtagsabgeordneten der CDU so dreht. Man macht dem potenziellen Wähler genau das Gegenteil dessen vor, wofür man politisch eigentlich steht und ficht, nämlich für planwirtschaftliche Subventionen auf Kosten der Allgemeinheit. Das ist leider Ihre Energiepolitik, Herr Gruhner, und dazu sollten Sie wenigstens stehen. Wir tun das natürlich nicht. Deswegen lehnen wir diesen Antrag hier auch ab. Wir meinen, solche Förderungen sollte man nicht weiterentwickeln, wie das Frau Mühlbauer fordert, sondern man sollte sie abwickeln. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Möller. Als Nächster hat Abgeordneter Harzer für die Fraktion Die Linke das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Wieder mal ein energiepolitisches Thema und wieder mal haben wir eine Sternstunde des Unvermögens, der Unkenntnis der AfD in diesem Parlament erlebt. Nicht nur bei den anderen Punkten, die wir heute schon hatten oder gestern Abend durch Herrn Prof. Dr. Voigt von der CDU, nein, auch jetzt wieder. Mit Unkenntnis glänzend den Vermietern potenziell Gesetzesbruch vorwerfend, versucht hier die AfD, einen auf sozial zu machen, die anderen wären alle unsozial, und zu behaupten, die großen Investoren würden auf Kosten der kleinen Leute leben.

Das zeigt mir wieder mal, dass die AfD eigentlich nicht begriffen hat, worum es hier geht, dass es genau darum geht, den Menschen eine bezahlbare Möglichkeit der Stromversorgung zu bieten, eine Möglichkeit zu bieten, auf erneuerbaren Strom umzustellen, dass ich nicht nur im Eigenheim, weil es mein Eigentum ist, den Vorteil habe, entsprechend zu agieren, sondern dass ich das auch in der Mietwohnung kann und mir dort aussuchen kann, ob ich den grauen Strom aus der Steckdose nehme oder ob ich ökologisch erzeugten Strom nehme. Der Vorteil von diesem Modell ist natürlich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich Strom, den ich vor Ort erzeuge, den ich also auf meinem Dach erzeuge, wo ich wohne, nicht durch irgendwelche Leitungen hier in Deutschland transportieren muss. Das nämlich ist dann die Sauerei, die passiert. Darauf müssten Sie kommen, liebe Kollegen von der AfD, dass genau dort die Investoren mit dem SuedLink, dem SuedOstLink und den entsprechenden Kosten, die dort sind, gefördert werden. Je mehr Strom wir dezentral vor Ort erzeugen, umso weniger brauchen wir von diesen Trassen, die hier in Deutschland gebaut werden sollen.

Von der Warte aus ist es also eine sehr vernünftige Geschichte, das zu machen. In dieser Woche war im Bundestag die Anhörung zum Gesetz. In der Bundestagsdebatte gibt es noch ein paar Punkte, die noch zu ändern sind, auf die wir aber auch hinweisen müssen.

Gegenwärtig ist es so: Wenn Wohnungsunternehmen auf ihrem Dach entsprechende Anlagen bauen und das den Mietern verkaufen wollen, werden sie gewerbe- und körperschaftsteuerpflichtig, und zwar nicht für das Geschäft mit dem Strom, sondern für das gesamte Wohnungsgeschäft. Sie verlieren also ihre Steuerprivilegien. Das kann natürlich nicht sein. Diese Regelung muss abgeschafft werden; dort verliert der Staat nichts, denn sie sind ja schon privilegiert.

Auch für gewerbliche Mieter ist es gegenwärtig schwer, dort entsprechend etwas zu machen. Es sind keine Quartierslösungen möglich. Ich muss gerade in der Altstadt Quartierslösungen ermöglichen,

(Abg. Möller)

wenn ich im denkmalgeschützten Bereich zum Beispiel auf Sichtflächen des Dachs, die ich von der Straße aus sehe, aus denkmalschutztechnischen Gründen keine Photovoltaikanlagen bauen kann, sodass ich dort in anderen Bereichen, die nicht zu sehen sind, es dann aber tun kann. Aber die Bereiche gehören dann nicht zum Haus und dann kann ich keine Nachbarschaftslösung machen. Deswegen brauchen wir für die entsprechenden Mieterstrommodelle auch eine Quartiersmöglichkeit, eine Lösung im Quartier. Das sind Punkte, die noch mit zu machen wären.

Ich bin fest davon überzeugt – deswegen haben wir, die drei Fraktionen, auch diese Sachen noch eingebracht –, damit die Akzeptanz für die Energiewende mit solchen Modellen weiter steigt und weil wir natürlich die Menschen auf diesem Weg der Energiewende mitnehmen wollen. Wir müssen uns einfach von Atomstrom trennen, den die AfD so gern hat, die aber bis heute nicht erklärt, wo sie 100.000 Jahre lang den Abfall, der dort entsteht, unterbringt. Dafür gibt es bis heute weltweit keine Lösung. Es gibt keine Endlager, weltweit gibt es keine Endlager für diesen Mist. Und was passieren kann, haben Harrisburg, Tschernobyl und nicht zuletzt Fukushima sehr deutlich gezeigt. Diese drei Ereignisse haben auch sehr deutlich gezeigt, warum wir aus dem Atomstrom aussteigen müssen.

Der nächste Punkt ist, wir müssen auch in Deutschland aus der Braunkohle raus. Wer nicht weiß oder wer es nicht glaubt, warum wir rausmüssen, der fährt bitte schön mal nach Sachsen-Anhalt, der fährt bitte schön mal nach Brandenburg, der fährt auch bitte schön mal nach Helmstedt und schaut sich an, wie es dort aussieht, wie die Anlagen dort die Umwelt zerstört haben, wie Menschen ihre Heimat verloren haben, weil die Dörfer weggebaggert worden sind. Darüber müssen wir reden. Von der Warte aus brauchen wir die Energiewende auf vielfältigste Weise, brauchen wir sie in vielen Bereichen und gerade heute mit den Speicherformen, mit dem Preisverfall. Bei Speichern für die Häuser und Wohnungen haben wir die Möglichkeit, die Energie aus der Photovoltaikerzeugung entsprechend zu nutzen, auch in den Abendstunden zu nutzen, nicht nur tagsüber, wenn es erzeugt wird. Deshalb bitte ich, dem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Nun hat Abgeordneter Gruhner für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst noch mal von dieser Stelle dem

Kollegen Kobelt herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er hat ja in der Debatte schon das Wort ergriffen, deswegen will ich das explizit noch mal tun. Da gäbe es heute auch vielleicht Wichtigeres zu tun, als hier zu sein. Deswegen noch mal explizit an dieser Stelle den Glückwunsch.

Ich will vielleicht bei der Gelegenheit eines sagen, in dem wir uns, glaube ich, im Wesentlichen schon einig sind. Ich glaube, Ringen um Klimaschutz und vernünftige Energiepolitik machen wir genau deswegen, damit die Generation, die heute geboren wird, tatsächlich auch in einer Welt leben kann, die künftig noch lebenswert ist. Das will ich vielleicht mal voranstellen und das passt gut mit dem freudigen Ereignis zusammen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Ich will zunächst sagen – es ist angesprochen worden, die große Koalition im Deutschen Bundestag hat das Thema „Mieterstrom“ auf die Agenda gesetzt –, dass wir natürlich als Unionsfraktion schon auch hier in Thüringen der Ansicht sind, dass Mieterstrommodelle tatsächlich geeignet sind, um die Energiewende voranzubringen. Genau deswegen haben sich Bundesregierung/Große Koalition auf den Weg gemacht und einen Gesetzentwurf im Mai vorgelegt. Deswegen sei mir zumindest die Anmerkung gestattet, dass es selbstverständlich nicht Rot-Rot-Grün in Thüringen braucht, um Innovationen in der Energiewende voranzubringen. Deswegen, glaube ich, ist Ihr Antrag im Wesentlichen überflüssig. Es liegt ein guter Vorschlag der Koalition im Bund auf dem Tisch. Daran kann man sich orientieren und da braucht es jetzt auch keine Schaufensteranträge hier im Thüringer Landtag. Das will ich voranstellen.

(Beifall CDU)

Warum sagt die Berliner Koalition, dass Mieterstrommodelle sinnvoll sind? Das ist verschiedentlich schon angeklungen. Erstens: Natürlich kann die Energiewende dadurch auch in die Städte getragen werden. Ich glaube, das ist unstrittig. Ich will mal zwei Zahlen nennen, die ein bisschen deutlich machen, dass es eben gegenwärtig an der Stelle schon ein Missverhältnis zwischen ländlichem Raum und Städten gibt. Wenn wir die Stadt Berlin hernehmen, mit 3,5 Millionen Einwohnern haben wir gegenwärtig dort 125 Megawatt Solarenergie. Im Süden Deutschlands, ich nehme mal den Landkreis Altötting als Beispiel, haben wir mit nur 108.000 Einwohnern 180 Megawatt Solarenergie. Wenn Sie das mal umrechnen, was da pro Einwohner rauskommt, dann sieht man eigentlich sehr deutlich dieses enorme Missverhältnis, was zwischen ländlichem Raum und Städten existiert. Des

(Abg. Harzer)

wegen ist es durchaus sinnvoll, dass wir jetzt auch Investitionen anschieben, die gezielt die Energiewende auch in den Städten voranbringen.

Dann will ich zweitens noch mal ausdrücklich unterstreichen, weil vorhin von Herrn Kollegen Möller das Thema angesprochen wurde, dass die Energiewende immer nur die befördert, die also vermögender sind oder die zur oberen Mittelschicht gehören, sich das leisten können. Genau das ist ja der Ansatz von Mieterstrom, dass wir jetzt nicht nur die begünstigen, die ein Eigenheim haben und entsprechend Solarpanels auf ihr Dach bringen können, sondern dass wir auch Mieter mit in den Blick nehmen und da einen Beitrag leisten, damit die Akzeptanz der Energiewende tatsächlich auch in der gesamten Gesellschaft stärker wird.

Einen dritten Punkt, warum das durchaus ein geeignetes Modell ist, will ich auch noch nennen. Der Deckel bei Photovoltaik liegt bei 2.500 MW. Den erreichen wir ja gegenwärtig gar nicht. Insofern kann man natürlich hier auch – ich sage bewusst – in einem verträglichen Maß durchaus mit Maß und Mitte noch was im Förderbereich tun. Deswegen ist da Mieterstrom durchaus geeignet. Die Studie, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, ist ja angesprochen worden. 370.000 Wohngebäude in Deutschland eignen sich und ich glaube, es gibt da durchaus gute Potenziale. Ich will in diesem Zusammenhang auch eines noch sagen: Mir zumindest und uns als Union insgesamt ist natürlich ein Solarpanel auf dem Dach durchaus lieber als auf irgendeiner Freifläche oder auf irgendeinem Acker, der landwirtschaftlich genutzt werden kann. Insofern ist das auch ein Beitrag, dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken, auch das will ich an dieser Stelle noch mal mit betonen.