Protokoll der Sitzung vom 01.09.2017

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Hotspotprojekt soll dem Erhalt der Kulturlandschaft für Mensch und Natur dienen und ist ein zentrales Modul bei der Entwicklung der Region Südharz. „Vorrang für die Natur“ – diese Maxime besteht für Flächen mit herausragender Bedeutung für die biologische Vielfalt und vorhandenem Gefährdungspotenzial, deswegen die Ausweisung von Schutzgebieten. Gerade in diesem Punkt muss Naturschutz verlässlich und planbar sein. Ich habe zum Jahresanfang 2017 die obere Naturschutzbehörde beauftragt, mit der Unterschutzstellung von elf Gebieten mit landespolitischen Verpflichtungen zu beginnen. Sechs dieser Gebiete befinden sich allein im Südharz. Zudem habe ich die obere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 8. Juni 2016 gebeten, die aus dem Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz in der Vergangenheit ausgesparten 18 Hektar des FFH-Gebiets als neues Naturschutzgebiet auszuweisen.

(Beifall DIE LINKE)

In Ergebnis werden so zusammen mit den bereits vorhandenen Gebieten insgesamt 15 Naturschutzgebiete in der Gipskarstregion etabliert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht voran.

Wir führen aber natürlich weiterhin Gespräche mit den Gipsunternehmen, um diesen auch bei der Suche nach Alternativen behilflich zu sein. Es geht ja darum, miteinander Perspektiven zu entwickeln. Das geschieht aber unter der klaren Prämisse, dass kein Abbau in Natura-2000-Gebieten erfolgen darf, wenn dadurch für die Erhaltungsziele dieser Gebiete maßgebliche Beeinträchtigungen entstehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rüdigsdorfer Schweiz muss von einem Abbau freigehalten werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit ist auch klar, dass Rot-Rot-Grün aufräumt mit faulen Kompromissen der Vergangenheit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erfolgreicher Naturschutz kostet Geld und er braucht zukunftsfähige Förderprogramme. Die Finanzierung des Vertragsnaturschutzes in Thüringen erfolgt im Wesentlichen über das KULAP – so die Kurzbezeichnung des Programms.

Mit dem Vertragsnaturschutz sichern wir in Thüringen wertvolle Bestandteile unserer Kulturlandschaft – die naturschutzkonforme Bewirtschaftung der Feuchtwiesen in der Werra-Aue, der buntblühenden Bergwiesen im Thüringer Wald oder aber der Streuobstwiesen im Thüringer Grabfeld –, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur erhalten werden können, wenn die Landwirte und andere Landnutzer hierfür einen gerechten Ausgleich erhalten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das klappt im Großen und Ganzen ganz gut. Immerhin sind wir bei der Grünlandförderung in Deutschland Spitzenreiter. So sind aktuell rund 43.000 Hektar Biotopgrünland – das sind rund 25 Prozent des Grünlands in Thüringen – in den Vertragsnaturschutz eingebunden. Aber Handlungsbedarf gibt es bei den ertragsschwachen, aber für den Naturschutz sehr wertvollen Grünlandflächen. Nicht oder nur begrenzt mechanisch zu pflegende Standorte können oftmals nur durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen offengehalten werden. Wer sich in Landschaftspflegeverbänden engagiert, der weiß: Wenn sie einmal entbuscht haben und zwei Jahre warten, dann fangen sie wieder von vorne an. Der seit über 20 Jahren in Thüringen wie auch bundesweit zu beobachtende Rückgang der Schafbestände, die an dieser Stelle so wertvoll sind, bringt uns in große Schwierigkeiten und macht uns ernsthafte Sorgen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um diesen Trend zu stoppen, habe ich über die Umweltministerkonferenz deutschlandweit eine Diskussion um die Wiedereinführung gekoppelter Schafprämien initiiert, und meine Kollegin Keller hat selbiges für die Agrarministerkonferenz in Hannover in die Hand genommen. Wir setzen die Akzente, um bundesweit die Diskussion zu befördern. Unsere Schaf- und Ziegenhalter brauchen die Unterstützung der Landesregierung – die haben sie –, aber eben auch bessere Bedingungen durch den Bund. Daher werden wir am Ball bleiben und gemeinsam mit der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Bundesumweltministerium die Aktivitäten intensivieren.

Wenn wir einige unserer schönsten Landschaften – so die Magerrasen in der Rhön und des Kyffhäusers oder im Mittleren Saaletal – erhalten wollen, dann brauchen wir auch morgen eine Landschaftspflege mit Schafhaltung. Schafhaltung gibt es aber nicht zum Nulltarif und auch nicht zu Dumpingpreisen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch Landschaftspflege, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat ein Anrecht auf faire Konditio

(Ministerin Siegesmund)

nen zum Wohle von Mensch und Natur. Neben der Finanzierung macht aber – lassen Sie mich auf dieses aktuelle Thema eingehen – den Schäfern im Augenblick vor allen Dingen etwas anderes zu schaffen: die Rückkehr einer anderen Art nach Thüringen – des Wolfs. Aus gegebenem Anlass möchte ich auf ein überaus aktuelles Thema zu sprechen kommen: das Wolfsmanagement in Thüringen. Gerade weil es in den vergangenen Tagen Anlass zu Fehlinterpretationen gab, möchte ich hier eines klarstellen: Aus meiner Sicht ist unser Wolfsmanagement gelebter Schaf- und Herdenschutz. Die Ausweisung des Wolfsgebiets kann man gewissermaßen als Schäferschutzprogramm verstehen. Das ist auch das Ziel der Landesregierung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir schützen mit den Präventivmaßnahmen unsere Schäfer. Wir werden noch in diesem Jahr ein landesweites Wolfsmonitoring in Zusammenarbeit mit NABU und dem Landesjagdverband in Thüringen aufbauen. Erst gestern haben wir in enger Abstimmung mit dem Landesverband der Thüringer Schafzüchter darüber gesprochen, wie wir besseren Schutz auf den Weg bringen können. Bis jetzt gibt es nicht nur den Managementplan, sondern auch eine Förderrichtlinie. Schnell und unkompliziert haben wir Notfallsets ausgereicht und wir werden abwarten, bis die DNA-Tests tatsächlich den Eindruck bestärken, den manche schon jetzt haben: dass es sich um mehrere Wölfe handelt. Ich will so klar und offen sagen: Wer dazu aufruft, Jagd auf den Wolf zu machen, ruft zu einer Straftat auf.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es hat sich jeder an Recht und Gesetz zu halten. Der Wolf ist eine streng geschützte Art.

Ich begrüße es, dass die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft – lassen Sie mich zurück zu den Schafen kommen – auch im Bundesrat eine Initiative für die Einführung der Schafprämie ergriffen hat, die die Kulisse für die Förderung der Schafhutungen in den benachteiligten Gebieten erweitert und im Förderprogramm „Zusammenarbeit“ Projekte der Schafhalter unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Naturschutz sind intakte Gewässer und eine artenreiche Auenlandschaft von zentraler Bedeutung. Durch die Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz und des Landesprogramms Hochwasserschutz setzen wir uns für unbelastete, lebendige Gewässer, qualitativ hochwertige Grundwasserressourcen und für einen natürlichen Hochwasserschutz durch die Wiedergewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen ein. Mit den dazu vorgesehenen Maßnahmen werden wir in Thüringen bis Ende 2021 rund 1.000 Kilometer Fließgewässer

naturnah entwickeln, 950 Kilometer Fließgewässer wieder durchgängig gestalten. Durch Deichrückverlegungen sollen etwa 1.500 Hektar zusätzlicher Überflutungsraum zurückgewonnen werden. Ein effektiver Hochwasserschutz zum Schutz der Menschen und zum Vorteil für die Natur – das ist unser erklärtes Ziel. Erste Erfolge sind zu verzeichnen, so breitet sich der Fischotter in Thüringen wieder aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zunehmendes Sorgenkind ist die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die landwirtschaftlichen Produktionssteigerungen gingen in den letzten Jahrzehnten zulasten von Natur und Umwelt. Wir haben ein Nitratproblem auf etwas mehr als 30 Prozent der Fläche der Grundwasserkörper und auch ein Problem mit klassischen Arten unserer Feldflur wie Feldhase, Feldhamster und Rebhuhn. Mit der Verarmung der Feldflur sind wir in Thüringen nicht allein. Sie betrifft nahezu alle Ackerbaugebiete in Deutschland und ein ähnlicher Trend ist auch EU-weit festzustellen. Das zeigt, dass die EU-Agrarpolitik diesem Thema noch mehr Aufmerksamkeit schenken muss. Dazu sollten in der gemeinsamen Agrarpolitik der EU die Instrumente zur Stärkung der umwelt- und naturschutzgerechten Landwirtschaft verändert und ausgebaut werden können. Im Rahmen der EU-Agrarpolitik wird viel Geld umgesetzt – und das ist auch gut so. Was wir aber brauchen, ist ein gezielterer Einsatz der letztendlich vom Steuerzahler bereitgestellten Mittel für die Agrarpolitik. Wir brauchen eine stärkere Belohnung derjenigen Landwirte, die besonders umwelt- und naturschutzfreundliche Praktiken anwenden. Diejenigen, die bereit sind, durch die Anlage von Blüh- und Pufferstreifen oder durch die Umstellung auf Öko-Landbau die Kulturlandschaft zu bereichern und sie wieder bunter zu machen, sollen stärker belohnt werden. Die aktuelle Situation zeigt, dass die Vertragsnaturschutzangebote in den Ackerbaugebieten sowohl in Thüringen als auch bundesweit im Regelfall nicht greifen. Hier müssen wir etwas ändern. Deshalb suche ich den Dialog mit der Landwirtschaft. Wir brauchen Schutzkonzepte, die alltagstauglich in die Betriebe integriert werden können.

Das von der EU kofinanzierte Programm zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist das wichtigste Förderinstrument in Thüringen, um erfolgreiche Naturschutzprojekte umzusetzen und somit unsere Thüringer Naturschätze zu erhalten. Die Landesregierung hat die finanzielle Ausstattung von ENL deutlich aufgestockt. Dafür vielen Dank an die Fraktionen. Während bis vor drei Jahren noch etwa 2 bis 3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung standen, sind es 2017 6 Millionen Euro, die das Umweltministerium für Investitionen in den Naturschutz zur Verfügung stellt. Der Fördermitteletat wird dabei

(Ministerin Siegesmund)

in den nächsten Jahren vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers weiterhin jährlich um 1 Million Euro aufgestockt. Insbesondere Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände erhalten damit verbesserte Fördermöglichkeiten, um Artenschutzprojekte umzusetzen und natürliche Lebensräume zu sichern. Das Angebot wird sehr umfassend genutzt. So ist die Nachfrage nach Naturschutzprojekten sehr hoch, was mich sehr freut. In dieser Förderperiode konnten seit 2015 bereits über 50 Naturschutzprojekte mit einer Fördersumme von 20 Millionen Euro unterstützt werden. Und das sieht man, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wir mit praktischen Naturschutzmaßnahmen in den Projektgebieten die Zielarten und Zielbiotope stabilisieren oder in einen positiven Trend umkehren können. Das gilt zum Beispiel für wiesenbrütende Vogelarten, für einige Fledermausarten, für Streuobstwiesen und die bundesweit bedeutsamen Magerund Trockenrasenstandorte. Ein weiteres Instrument des Naturschutzes ist das Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Thüringen kurz NALAP genannt. NALAP fokussiert den ehrenamtlichen Bereich. Was wäre Naturschutz in Thüringen ohne das Ehrenamt?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben 2016 die Chance genutzt, die durch die Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ entstanden ist, und haben mithilfe der Kofinanzierung durch Bundesmittel den Etat für NALAP deutlich aufstocken können. Für 2018 stellen wir auch hier, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers, für Naturschutzprojekte noch mal zusätzlich 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um den Rückgang der biologischen Vielfalt, insbesondere in der Agrarlandschaft zu stoppen. Diese erfolgreiche Bundesmittelakquise gibt uns auch die Möglichkeit, auf lokaler Ebene die ehrenamtlichen Naturschutzaktivitäten zu stärken. Die Aufstockung der Naturschutzförderprogramme ist also ein wesentlicher Stützpfeiler für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik, ein lange Zeit stiefmütterlich behandeltes Politikfeld in Thüringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Umweltministerin stehe ich ebenso klar zur Energiewende wie zum Umwelt- und Naturschutz. Der Ausbau der erneuerbaren Energien schützt unsere Natur und das Klima. Es gibt keine Alternative zum Atomausstieg.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt keine Alternative zur Dekarbonisierung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Es gibt ei- ne Alternative – die sitzt hier!)

Aber es gibt viele Alternativen zur Alternative für Deutschland.

Deshalb ist es unsere Aufgabe, den Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich zu gestalten. Zwei Beispiele: Fledermäuse und Windkraft. Im April 2016 wurde die „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen“ durch mein Haus veröffentlicht und gegenüber den Behörden per Erlass eingeführt. Das ist eine Arbeitshilfe, die den aktuellen Stand des Wissens widerspiegelt. Mit ihr stellen wir sowohl den Planern als auch den Behörden eine umfangreiche Handreichung zur Verfügung. Damit trägt die „Arbeitshilfe Fledermausschutz“ in der Windenergiezulassung zur Problemlösung in konkreten Fällen bei und kann das jeweilige Zulassungsverfahren beschleunigen.

Neben den Fledermäusen sind die Vögel ebenso durch Windenergieanlagen betroffen. Ich habe daher den Entwurf eines avifaunistischen Fachbeitrags zur Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen erarbeiten lassen. Dieser wurde im April dieses Jahres gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Windenergiewirtschaft, Planern und Behörden umfänglich diskutiert. Der avifaunistische Fachbeitrag zur Zulassung von Windenergieanlagen soll im Herbst fertiggestellt sein und wird dann ebenso per Erlass den Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt und verbindlich gemacht. Mit diesem Fachbeitrag werden der Verwaltung praktikable Methoden zum Umgang mit dem Vogelschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen an die Hand gegeben. Auch für die Vorhabenträger wird er hilfreiche Ausführungen enthalten – konstruktiv und miteinander geht es besser. Der Interessenausgleich zwischen dem Naturschutz und den Ausbaubelangen der Windenergie macht sich wahrlich nicht von selbst. Da kann man dann entweder konstruktiv mit umgehen – das ist jedenfalls unsere Haltung – oder man kann immer nur dagegen sein – das ist ausdrücklich nicht unsere Haltung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er setzt durchaus kontroverse Gespräche und ein intensives Ringen bei der Suche nach langfristig tragfähigen und fairen Lösungen voraus. Das sind nur zwei Beispiele, wo wir uns in die Diskussion be

(Ministerin Siegesmund)

geben und auf der Suche nach gesellschaftlichem Konsens sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo stünde der Naturschutz in Thüringen ohne das Ehrenamt? Die ehrenamtlich Tätigen sind eine nicht wegzudenkende Stütze für den behördlichen Naturschutz. Das gilt sowohl für die in einem Naturschutzverein Organisierten als auch für alle anderen Engagierten. Die ehrenamtlich Tätigen stellen dem Naturschutz ihr Wissen und ihre Zeit zur Verfügung. Sie leisten Arbeiten, für die der Naturschutzverwaltung oftmals die Kapazität fehlt. Um einen Eindruck vom Umfang zu geben: Unsere Ehrenamtlichen erheben oftmals über viele Jahre für dieselbe Art oder denselben Ort Daten. So erhalten wir wertvolle Informationen über Tier- und Pflanzenbestände und deren Entwicklung. Sie führen Artenschutzprojekte durch. Sie verbessern die Lebensbedingungen bestehender Populationen. Mein herzlicher Dank an alle, die im Ehrenamt tätig sind.