destens ausgemacht, das sind zum einen die Thüringer Kommunen mit ihren 2,1 Millionen Thüringerinnen und Thüringern, zum Zweiten die kommunalen Spitzenverbände als Interessenwalter der Kommunen und nicht zuletzt als dritten Punkt vor allem unsere Demokratie.
Ich erwähne das deswegen, weil das Parlament in dieser wirklich schwierigen Phase, in der wir uns befinden, eine für alle positive Regelung gefunden hat. Ich finde, das ist ein echt starkes Zeichen für den Parlamentarismus in Thüringen und unsere gemeinsame Fähigkeit zu konstruktiven Aushandlungsprozessen, und zwar dort, wo es hingehört, nämlich hier im Parlament. Herzlichen Dank dafür!
Ich will noch eines bemerken: Politik ist und darf natürlich kein Selbstzweck sein. Wenn das heute der Auftakt sein sollte für zukünftige parlamentarische Lösungsversuche im Interesse unserer Thüringerinnen und Thüringer, dann, finde ich, sind wir auf einem richtigen Weg.
Mit der heutigen Beratung stehen wir vor der Verabschiedung der ersten großen Initiative der 7. Legislatur des Thüringer Landtags. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als eine halbe Milliarde Euro für Investitionen, welche das Land Thüringen unseren Kommunen in den nächsten fünf Jahren bis 2024 insgesamt gewähren wird. Bereits in diesem Jahr schieben wir die Investitionskraft der Kommunen mit der höchsten Jahresscheibe von insgesamt 168 Millionen Euro an. Für die nachfolgenden vier Jahre ändern wir dann die Rechtslage so, dass jeweils 100 Millionen Euro für Investitionen fließen können. Dabei hat die CDU-Fraktion die Kommunen darin unterstützt, dass diese selbst über ihre Investitionstätigkeit entscheiden können. Das war uns ganz besonders wichtig.
So wie das für 2020 von CDU und FDP bereits vorgesehen war, steht nun den Kommunen auch bis zum Jahr 2024 eine allgemeine Investpauschale zur Verfügung. Nach Darlegung des Thüringischen Landkreistags betrifft der Investitionsstau allein in den Landkreisen – das haben wir in der Anhörung am letzten Donnerstag gehört – ca. 1,5 Milliarden
Euro. Da wir aus innerster Überzeugung auf die bessere Kenntnis der kommunalen Entscheidungsträger vor Ort vertrauen – traditionell machen wir das –, wollen wir weg von Förderprogrammen, wir wollen weg von überbordender Bürokratie, wir wollen hin zu einer Investitionspauschale ohne konkrete Vorgabe von Kriterien aus dem oftmals so fernen Erfurt. Wir sind überzeugt, so stärken wir die kommunale Selbstverwaltung vor Ort tatsächlich.
Fakt ist: Dieses Selbstverständnis der Verantwortung des Freistaats Thüringen für seine Kommunen hat in den vergangenen fünf Jahren stark gelitten. Aber mit dem heutigen Gesetzespaket auf ursprüngliche Initiative der Freien Demokraten und der CDU wollen wir die kommunale Selbstverwaltung jetzt angemessen an den Überschüssen des Landes beteiligen. Denn Fakt ist nämlich auch: RotRot-Grün hat in der letzten Wahlperiode die Chance verpasst, die Kommunen an den eigenen Rekordeinnahmen angemessen teilhaben zu lassen. Wir wissen, dass bezogen auf das Jahr 2014 in der letzten Wahlperiode insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zur Verfügung standen, während die Investitionsquote mehrjährig auf historische Tiefstände sank. Der Thüringische Landkreistag hat errechnet, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass im Vergleich zum kommunalen Investitionsvolumen von 2010 bis 2018 – also nicht einmal zehn Jahre – insgesamt 1,1 Milliarden Euro weniger investiert wurden. Während auf der einen Seite der Freistaat Rekordüberschüsse erzielte und frisches Bundesgeld sprudelte, litten die Thüringer Kommunen unter Kürzungen der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen von CDU und FDP haben als Erste die Initiative ergriffen, einen neuen Kurs in der Finanzierung der kommunalen Aufgaben einzuschlagen. Im engen Austausch mit der kommunalen Familie hat der Thüringer Landtag einen ersten Schritt wie heute vorbereitet: die 168 Millionen Euro für 2020, in den nachfolgenden vier Jahren 100 Millionen Euro. Und jetzt ein wichtiges Kriterium: Im ursprünglichen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün stand noch das ungeeignete Kriterium der Zusätzlichkeit im Gesetz. Das ist jetzt insbesondere auch auf Drängen und Bitten der kommunalen Familie herausgenommen worden. Ich glaube, das ist ein richtiges und wichtiges Zeichen.
ter Ausschluss einer Anrechnung auf Bedarfszuweisungen. Auch das war uns gemeinsam noch mal wichtig, dass die Kommunen dann wirklich auch unterm Strich profitieren und nichts gegengerechnet wird.
Die Pauschalen fließen erstmals zum 31. März 2020. Die Zeit haben wir um zwei Wochen nach hinten verlängert, damit eine sichere Auszahlung gewährleistet ist und auch die neuen Gebietsstände Berücksichtigung finden. Ganz konkret für Eisenach bedeutet das beispielsweise, dass wir Ende des Monats 3,3 Millionen Euro mehr auf dem Konto haben, Geld, was wir in Eisenach gut gebrauchen können, für Schulen, für Kitas, für Brücken, für Hallen – also Möglichkeiten haben wir genügend, dafür herzlichen Dank.
Schließlich werden wir auch für die Jahre 2020 bis 2024 die Einnahmebeschaffungsgrundsätze für mit diesen Pauschalen zusammenhängende Investitionen flexibilisieren. Auch das ist ein Ergebnis aus unserer Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr erfreulich, dass der Thüringer Landtag als Gesetzgeber heute die Initiative zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung aufnimmt. Der Blick in die vergangene Wahlperiode zeigt jedoch – auch das muss gesagt werden –, dass eine Landesregierung allein nicht über die notwendige Sensibilität für die Eigenverantwortung der Kommunen verfügt. Deswegen will ich auch deutlich sagen: Die Arbeit an den heute zum Beschluss anstehenden Gesetzen belegt die gestiegene Verantwortung des Parlaments. Ich habe eingangs darauf hingewiesen. Und dass eine Landesregierung ohne eigene Mehrheit eben nicht mehr wie bisher durchregieren kann, das haben wir alle begriffen, und ich habe ja schon den Weg aufgezeigt, wie ich mir eine Zusammenarbeit im Parlament hier vorstellen kann. Die CDU, das ist klar, als konstruktive Opposition reicht nicht nur der kommunalen Ebene schon traditionell die Hand, sondern allen Fraktionen hier im Parlament, gemeinsam für eine Mehrheit zu streiten, die zu einem Neustart des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt führen wird. Ich glaube, die Herausforderungen in den kommenden Jahren, im neuen Jahrzehnt, auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das will ich besonders betonen, in den Thüringer Gebietskörperschaften, also sowohl in der Stadt, aber vor allen Dingen auch im ländlichen Raum, machen diese Neubewertung zwingend erforderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einen Blick in die Zukunft richten. Das Thema heute lautet ja: Sicherung der kommunalen Haushalte. Da haben wir heute einen ersten Schritt unternommen, so die Abstimmung dann auch erwartungsgemäß positiv ausfällt. Aber ich will noch etwas zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs sagen und tue das deswegen, weil uns die kommunalen Spitzenverbände, bei denen ich mich noch mal bedanke – also Thüringischer Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund, aber auch AG Selbstverwaltung –, das in der Anhörung ganz dick und fett ins Stammbuch geschrieben haben: Bitte kümmert euch um die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das will ich auch heute hier tun
und will dazu mit dem Einverständnis der Präsidentin den Thüringischen Landkreistag zitieren. Der hat Folgendes gesagt – ich zitiere –: Im Jahr 2013 wurde der Kommunale Finanzausgleich in Thüringen umgestellt. Auf dieser Grundlage wird auch heute noch der Finanzbedarf der Kommunen vom Land falsch berechnet oder – Klartext gesprochen – bewusst nach unten gerechnet.
Weniger Schlüsselzuweisungen vom Land für die Kommunen, steigende Kreisumlagen, viele Bedarfszuweisungsfälle sowie zurückgegangene kommunale Investitionen belegen dies ausdrücklich, auch wenn das Land immer wieder behauptet, wie großzügig es mit der kommunalen Familie umgeht. Das Gegenteil ist der Fall, sagt der Thüringische Landkreistag. Die Kommunen werden mit diesem KFA finanziell unter Wasser gedrückt.
Fazit: Es bedarf eines Neustarts in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen oder – wie es der Thüringische Landkreistag ausdrückt – der Finanzbedarf der Kommunen muss ehrlich berechnet werden. Das sind auch zentrale Forderungen, die wir als CDU-Fraktion gern aufgenommen haben, insgesamt sieben Punkte, die ich ihnen in aller gebotenen Kürze vorstellen möchte:
1. Ermittlung des Finanzbedarfs: Das ab dem Jahr 2013 geltende Finanzierungssystem des Kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere die Ermittlung und Herleitung der bedarfsgerechten Finanzausstattung, soll überprüft werden. Gemeinsam mit den Kommunen identifizierte Schwachstellen müssen korrigiert werden.
2. Planbarkeit für die Kommunen verbessern im Rahmen des Partnerschaftsgrundsatzes, und das mit Blick auf die Ausgabenentwicklung und die Einnahmesituation des Landes – ich fasse das ein bisschen zusammen.
3. Stärkung der Selbstverwaltung, das heißt, der Anteil der Zweckzuweisungen ist nach unten zu fahren und die frei verfügbaren Schlüsselzuweisungen nach oben.
4. Benachteiligungen kleiner Kommunen müssen korrigiert werden durch die Änderung der Hauptansatzstaffel.
5. Die Finanzierung von Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis muss geregelt werden und dabei auch der Konnexitätsgrundsatz der Thüringer Verfassung ins Auge gefasst werden. Dann müssen wir schauen, ob wir da eine Neuformulierung hinbekommen, die das ermöglicht.
6. Die Umlagebelastung der kreisangehörigen Gemeinden vermindern, insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich.
Letzter Punkt: Die Refinanzierung kommunaler Sozialausgaben, da müssen wir uns noch mal die Ausgleichssystematik anschauen, weil das aus unserer Sicht – und da stimmen wir mit der kommunalen Familie überein – nicht mehr zielführend ist.
Ein weiteres Ziel der Reform ist, dass wir als Union die strukturschwachen Regionen weiter konsolidieren wollen. Dabei – ich sage es deutlich – stehen alle Thüringer Kommunen natürlich in der Verantwortung, aber wir müssen ihnen auch helfen. Die neuen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse – ich komme zum Schluss – lassen dies auch möglich erscheinen – mit breiten Debatten, ohne Vorfestlegungen hier am Kernort der Demokratie, hier im Thüringer Parlament. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist eine gute Nachricht.
Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die mitgeholfen haben, dass wir heute diese Initiative auf den Weg bekommen und auch beschließen werden, fraktionsübergreifend mit allen, die hier im Hause sind, mit den kommunalen Spitzenverbänden Hand in Hand. Ich finde, das ist ein schönes Bild. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, zunächst auch ein herzliches Willkommen an die Vertreter der beiden kommunalen Spitzenverbände, die ich vorhin hier auch schon zumindest winkend begrüßen konnte, weil ich bereits im Plenarsaal war, als sie dort oben auf der Besuchertribüne Platz genommen haben. Ich will es mal so sagen: Das, was wir eben in der Rede von Herrn Walk gehört haben und bestimmt auch in nachfolgenden Redebeiträgen hören werden – ausgeschlossen das, was die AfD heute von sich gegeben hat, dazu komme ich gleich noch –, das ist so ein bisschen dieses Schunkeln im Parlament; ich meine das gar nicht despektierlich. Wir haben jetzt etwas gemeinsam für die kommunale Familie getan und das ist heute so ein Durchbruch und sind sehr gute Schlagzeilen. Das finde ich auch und es wurde im Übrigen auch Zeit.
Unser Ministerpräsident hat in seiner Rede direkt nach der Vereidigung ja auch gesagt, es ist nicht immer nur Zeit, in den Rückspiegel zu schauen, das ist gerade im Straßenverkehr eine gefährliche Geschichte. Ein paar Mal muss ich es in meinen jetzigen Ausführungen dann doch noch mal machen – zumindest beim Einparken ist es nämlich gar nicht mal so schlecht, wenn wir den Rückspiegel zu Hilfe nehmen. Diese Debatte um das kommunale Investpaket war vor einigen Wochen, als wir das zum ersten Mal hier im Plenarsaal behandelt haben, schon davon gekennzeichnet, dass es immer Leute gibt, die zwar verstehen, was die kommunale Familie will, aber es gibt dann immer Menschen, die verstehen das noch besser, und es gibt auch viele Abgeordnete, die verstehen es am allerbesten. Das ist so und das muss man auch immer wieder betonen. Ich habe die Pressemitteilung nach der Innenausschusssitzung am vergangenen Donnerstag auch sehr genau verfolgt, wer sich da in welcher Art und Weise für das heutige 568-Millionen-Paket gefeiert hat, das wir Gott sei Dank und endlich auf die Reise schicken. Ich will das alles mal so stehen lassen, weil man das alles auch noch mal über die Ticker nachlesen kann. Ich will aber auch mal sagen, dass ich heute hier vorgekommen bin, um durchaus – ich will es mal sinnbildlich sagen – auch einen Eimer Eiswasser ins warme Wohlfühlbad der heutigen parlamentarischen Debatte zu kippen, weil wir noch mal auf die Genese abstellen müssen.
Im Dezember 2019 gab es zunächst einen Gesetzentwurf von CDU und FDP in Höhe von 168 Millionen Euro zur Unterstützung der kommunalen Familie. Richtig und wichtig, will ich gleich sagen, unter
schreibe ich mit Edding. Während dieser Zeit waren wir unter Rot-Rot-Grün auch schon in der Debatte, weil wir uns überlegt haben: Was kann man in der Frage des Investitionsstaus unternehmen, der zweifellos nicht nur im Dezember, sondern auch schon vorher durch die kommunale Familie ins Parlament gespiegelt wurde? Wir haben damals als SPDFraktion den Vorschlag gemacht, statt der 168 Millionen Euro 500 Millionen Euro mit in die Runde zu geben, aufgeteilt in Jahresscheiben zu 100 Millionen Euro pro Jahr, also auf fünf Jahre für die nachfolgende Legislatur. Aber ich kann Ihnen sagen – und ich habe das, glaube ich, auch schon bei der Debatte betont, die wir zu diesem Kommunalinvestpaket zum ersten Mal hier geführt haben –, dass das natürlich auch innerhalb einer Fraktion, die damals immer noch die geschäftsführende Finanzministerin gestellt hat – jetzt ist sie im neuen Kabinett wieder vereidigte Finanzministerin – ein bisschen Probleme gegeben hat, weil es – na klar – immer wieder auch die Sachlage gab, dass gesagt wurde: Das ist durchaus ein Vorgriff auf zukünftige Haushaltsjahre, überhaupt kein Problem. Wir haben aber dann trotzdem einen Konsens innerhalb unserer Fraktion hergestellt und sind dann mit dieser Idee – da lagen die 168 Millionen Euro von CDU und FDP wie gesagt schon auf dem Tisch – in die Koalition reingegangen.
Jetzt ist es so, dass eine Koalition aus unterschiedlichen Parteien mit unterschiedlichen politischen Ansätzen besteht; das ist auch gut so. Ich kann Ihnen sagen: Allein mit der Idee, dass wir das Ganze möglichst pauschal als Investitionsoffensive an die Kommunen ausreichen wollten, war das nicht spannungsfrei. Ich bedauere sehr, dass diese unterschiedlichen Meinungen, die wir in der Koalition hatten, dann auch öffentlich ausgetragen werden mussten. Ich will auch gleich sagen warum: Es gab dann damals im Dezember – ohne Not, wie ich finde – von unserem Koalitionspartner, seitens der Linken, eine Pressemitteilung, in der gesagt wurde, das sei ein Gießkannenprinzip, die linke Landtagsfraktion warnt die SPD davor, die zusätzliche halbe Milliarde für die Kommunen in den nächsten Jahren ohne Zweckbindung auszuschütten. So ging das dann weiter: Ich bin nach wie vor skeptisch, sagte der Kommunalexperte der Fraktion. Diese Debatten hatten wir natürlich auch in unserer Koalition, selbstverständlich. Und ich bin froh, dass wir – auch unter Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund, danach gab es nämlich einen Termin, und auch unter Kontaktaufnahme mit dem Landkreistag – dann gemeinsam in unserer Koalition zu einem Verfahren gekommen sind, das sehr dicht dran ist an dem, was die SPD-Fraktion im Grunde vorher vorgeschlagen hat: nämlich 500 Millionen
Euro ohne eine große Zweckbindung, auch wenn wir im Gesetz – dazu komme ich gleich noch – dazu ein paar Ausführungen gemacht haben. Die Idee seitens der Koalitionspartner, eine gewisse Lenkungswirkung entfalten zu wollen, wenn man eine halbe Milliarde Euro ausschüttet, die verstehe ich ja auch, das ist ja okay. Aber wir haben immer auf dem Standpunkt gestanden und tun es auch jetzt, dass die Leute, die vor Ort kommunale Verantwortung übernommen haben – die Landräte, die Bürgermeister, die Oberbürgermeister, die Gemeindeund Stadträte –, relativ genau und viel genauer als wir hier im Plenarsaal wissen, wofür dieses Geld eingesetzt werden soll.
Wir haben das in dieser Debatte ja auch bei den Schulen, dass wir auch sagen: Kleine Schulen wissen sehr gut, wie sie ihren Unterricht organisieren. Und genauso ist es bei den Kommunen, auch da haben wir innerhalb der Koalition einen Konsens gefunden.
Es gab dann also diesen Konsens – danke auch an die Gesprächsbereitschaft von Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, die uns in diesen Runden viele wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben haben. Und dann gab es den Versuch – und das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP –, einfach mal darüber zu reden. Das war noch vor dem 05.02. Und da haben wir gesagt: Wir müssen uns doch in irgendeiner Form mal ins Benehmen setzen, wenn wir 500 Millionen Euro und Ihr 168 Millionen Euro wollt, wie wir das denn am besten machen. Wie schicken wir das am besten auf eine Anhörung? Wie geht das am besten und am schnellsten durch den Innenausschuss? Wie kommt die kommunale Familie zu größtmöglicher Sicherheit? Ich habe das schon einmal in der Debatte gesagt: Da gab es einen Brief, gemeinsamer Briefkopf von CDU und FDP – wahrscheinlich wollte man Porto sparen, ist ja kein Problem –, und da wurde uns mitgeteilt: Wir reden nicht mit Ihnen darüber.