Protokoll der Sitzung vom 06.03.2020

Es ist natürlich auch eine Zumutung, dass die Verfassung eine neutrale Regierung fordert, mit einem Ministerpräsidenten und auch Ministern, die sich neutral zu verhalten haben und ihr Amt nicht zu missbrauchen haben, etwa für oder gegen bestimmte Parteien oder Fraktionen, und insbesondere auch nicht bestimmte Fraktionen herabzuwürdigen und grundlegende menschliche Standards zu verletzen haben. All das gebietet die momentane Verfassung. Da sehe ich natürlich eine Menge Änderungsbedarf und ich will gar nicht erst anfangen mit Ihren strategischen Planungen, wie viele Leute man erschießen muss oder ob man sie nicht doch besser arbeiten lässt.

(Beifall AfD)

Also klar, Änderungsbedarf haben Sie und die CDU-Fraktion wird wahrscheinlich sagen: Na ja, dafür sind wir doch in dieser schönen Koalition, dafür sind wir doch da, damit wir verhindern, dass die Linke so was macht. Ja, meine Damen und Herren, aber doch nur für ein Jahr, danach sind Sie irgendwo bei 12/13 Prozent, da spielen Sie keine Rolle mehr.

(Beifall AfD)

Und dann haben Sie denen aber die Möglichkeit gegeben, in so einem ständigen Verfassungsausschuss all das anzustoßen, der muss ja irgendwas zu tun bekommen, was politische Agenda von RotRot-Grün eben ist und was es hergibt, was ich eben auch zitiert habe. Da sage ich Ihnen eines, da machen wir nicht mit und da stimmen wir auch gegen diesen ständigen Verfassungsausschuss.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das war jetzt aber ein Vortrag!)

Wir meinen, dass die Gesetzesvorhaben, die Verfassungsvorhaben, die aktuell in Planung sind, die auch absehbar sind, durchaus auch wie bisher im Justizausschuss behandelt werden können. Es bedarf dafür keiner Neugründung eines Ausschusses.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Phantomschmerz!)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Doch, es gibt eine weitere Wortmeldung der Abgeordneten Müller von der Fraktion Die Linke.

(Abg. Möller)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, wir freuen uns über diesen eigenständigen Verfassungsausschuss, weil ich glaube, auch gerade die Rede eben hat deutlich gezeigt, dass wir in Thüringen viel deutlicher miteinander reden müssen, wie wir zukünftig miteinander leben wollen, und genau das schreibt ja auch die Verfassung fest. Wir werden diesen Verfassungsausschuss dazu nutzen müssen, um über die Verfassung zu diskutieren, wo gibt es Veränderungsbedarf. Da gibt es natürlich gute Beispiele gerade aus der letzten Woche aus Sachsen-Anhalt, wo es eine breite Zustimmung gab, den Antifaschismus auch festzuschreiben und „gegen Rassismus“ in die Verfassung als Staatsziel aufzunehmen. Das ist übrigens gelungen, gemeinsam; auch CDU und Linke und ein großes, breites Bündnis haben da zugestimmt.

Wir werden im Justizausschuss – und das vielleicht auch noch mal zur Begründung für hier drüben – natürlich auch die Evaluierung des Justizvollzugsgesetzbuchs und weitere wichtige, große Dinge im Justizausschuss auf die Tagesordnung bekommen und von daher ist es wichtig und richtig, einen eigenständigen Verfassungsausschuss auf den Weg zu bringen, um eben über die Verfassung und darüber hinaus, dass ein Ehrenamt mit rein muss vielleicht als Staatsziel oder auch diese Gesetzentwürfe zur direkten Demokratie, die im Justizausschuss derzeit liegen, oder auch der Antrag auf Nachhaltigkeit als Staatsziel, genauer zu diskutieren. Von daher wird Sie nicht überraschen, dass wir unserem eigenen Antrag hier auch zustimmen werden. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank. Ich frage noch mal: Gibt es weitere Wortmeldungen? Es gibt eine weitere Wortmeldung aus der AfD-Fraktion, Herr Sesselmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, wir haben den § 70, und der § 70 der Geschäftsordnung sieht vor, dass man das entweder einstweilig oder ständig machen kann, einen Ausschuss zu bilden. Ich glaube, dass hier ein einstweiliger Ausschuss zeitlich ausreicht. Es macht doch keinen Sinn, einen ständigen Verfassungsausschuss für dieses Jahr, was sich die Regierung hier gesetzt hat, noch zu bilden. Deswegen appelliere ich an Sie, mal darüber nachzudenken, darüber zu befinden, dass wir nicht über einen

ständigen Ausschuss sprechen, sondern über einen zeitweiligen Ausschuss, wenn Sie schon mit unserer Vorgehensweise, unserem Standpunkt nicht klarkommen. Es macht keinen Sinn und ist auch nicht verhältnismäßig, einen ständigen Ausschuss zu bilden. Das tut mir leid. Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen und nicht verstehen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann muss ich folgenden Hinweis geben. Nummer 2 des Antrags erfordert einen Beschluss auf Abweichung von der Geschäftsordnung, der gemäß § 120 der Geschäftsordnung mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder – sprich 46 Stimmen – zu fassen ist. Da geht es um das Zählverfahren, das Rangmaßzahlverfahren, was für diesen Ausschuss zugrunde gelegt wurde, ähnlich oder genauso wie bei allen anderen Ausschüssen, die wir beschlossen haben. Die übrigen Nummern des Antrags, also die Nummern 1, 3 und 4, können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Daher lasse ich mit Ihrem Einverständnis zunächst die Nummern 1, 3 und 4 des Antrags abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nummern 1, 3 und 4 des Antrags der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/448. Ich frage: Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Ich frage: Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann sind zunächst die Nummern 1, 3 und 4 beschlossen und damit auch die Einsetzung des Verfassungsausschusses in Verbindung mit den weiteren Festlegungen.

Jetzt komme ich zu Nummer 2, das ist die Stärke und Zusammensetzung des Verfassungsausschusses. Sie trifft dabei eine von der Geschäftsordnung abweichende Regelung. Wer stimmt dieser Nummer 2 des Antrags zu? Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gibt es dazu Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? Die AfD-Fraktion enthält sich. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und auch Nummer 2 des Antrags angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Wir machen jetzt weiter mit dem Tagesordnungspunkt 19

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen! Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/350 - dazu: Grundschulen bei der Vermittlung grundlegender Kulturtechniken unterstützen – Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer achten Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/435 -

dazu: Rechtschreibunterricht zeitgemäß gestalten Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/463 -

Ich frage zunächst die AfD-Fraktion: Wünscht Ihre Fraktion das Wort zu Begründung? Ja, das ist der Fall.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, das Erlernen von Lesen und Schreiben ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Schulsystems. Sich ordentlich schriftlich ausdrücken zu können und Geschriebenes auch verstehen zu können, ist Grundvoraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Der deutsche Soziologe und Gesellschaftstheoretiker Niklas Luhmann brachte es in einem Satz auf den Punkt. Er schrieb: „Ohne zu schreiben, kann man nicht denken; jedenfalls nicht in anspruchsvoller, anschlussfähiger Weise.“ Ich finde, dieser Aussage kann man sich nur anschließen. Deswegen hat der Schriftspracherwerb eine besondere Bedeutung und vor allem liegt darin auch eine besondere Verantwortung gegenüber den Kindern.

(Beifall AfD)

Das Erlernen von Lesen und Schreiben ist allerdings in Thüringen nicht einheitlich geregelt. Im Wesentlichen stehen sich die bewährte klassische Fibelmethode und die Methoden des Spracherfahrungsansatzes wie zum Beispiel „Lesen durch Schreiben“ und davon abgeleitete Methoden gegenüber. Es wird bisher der Entscheidungshoheit der Lehrer überlassen, welche Methode zum Schriftspracherwerb jeweils eingesetzt wird. Der

pädagogische Freiraum für Lehrer bei der Wahl ihrer Lehrmethode ist ein wichtiges Gut, aber auch hier müssen Grenzen gesetzt werden. Und vor allem müssen Grenzen gesetzt werden, wenn damit die Erreichung von Lernzielen gefährdet wird oder sogar die Beeinträchtigung der Qualität des Bildungs- und Leistungsniveaus insgesamt.

Die Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ ist schon lange Zeit wissenschaftlich höchst umstritten und ihr Einsatz wurde deswegen auch lange Zeit sehr kontrovers diskutiert. Die Diskussionen führten zur Verunsicherung der Eltern, aber auch zur Verunsicherung der Grundschullehrer, welche Methode nun eingesetzt werden sollte. Und genau aus diesem Grund wurde an der Uni Bonn eine Studie durchgeführt, die die Auswirkungen von unterschiedlichen Lehrmethoden auf die Rechtschreibleistung der Grundschulkinder untersucht. Bei der Finanzierung der Studie wurde explizit auf Drittmittel verzichtet, um die Daten neutral und ohne Verpflichtung gegenüber Dritten auswerten zu können. Die Ergebnisse der Studie wurden im September 2018 veröffentlicht. Im Rahmen der Studie wurden die Rechtschreibleistungen von 3.000 Grundschulkindern in Nordrhein-Westfalen zwischen 2013 und 2017 untersucht. Dabei wurde eine Längsschnittstudie an 300 Kindern durchgeführt und, um das Ergebnis abzusichern, auch noch eine weitere Querschnittstudie an 2.800 Kindern. Auf die einzelnen Ergebnisse der Studie möchte ich gern nachher bei der Debatte im Detail noch etwas näher eingehen.

Zusammengefasst kommt die Studie zum Ergebnis der eindeutigen Überlegenheit des Fibelansatzes gegenüber der Schreibmethode „Lesen durch Schreiben“. So waren bei der Fibelmethode die Rechtschreibleistungen jeder Klassenstufe besser mit durchgängigen, bedeutsamen, praxisrelevanten Unterschieden. Am Ende des vierten Schuljahrs machten „Lesen durch Schreiben“-Kinder sogar 55 Prozent mehr Fehler als Kinder, die mit der Fibelmethode unterrichtet wurden. Das sind dramatische Ergebnisse und deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, dass die Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ nicht weiter in Thüringen Anwendung findet.

(Beifall AfD)

Auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger forderte unlängst, dass diese Lehrmethode nicht mehr eingesetzt werden darf. Ich darf aus der Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbands zitieren: „Meidinger nannte es erschreckend, dass sich in Deutschland an vielen Grundschulen in den letzten Jahrzehnten eine

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Rechtschreibmethode etablieren konnte, ohne dass dazu jemals umfassende Modellversuche bzw. eine seriöse Überprüfung und Evaluation stattgefunden hätten. Kinder wurden damit zu Versuchskaninchen einer übereifrigen Reformpolitik gemacht.“

(Beifall AfD)

Viele Bundesländer haben schon die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ verboten bzw. empfehlen ausdrücklich nicht ihren Einsatz. Unter anderem sind das Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein, aber auch Brandenburg. Deswegen lassen Sie uns deren Beispiel folgen und diese Methode aus den Thüringer Grundschulen nehmen, zum Wohle unserer Thüringer Kinder. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich frage jetzt die CDU-Fraktion, wünschen Sie das Wort zur Begründung Ihres Alternativantrags? Das ist nicht der Fall. Und die FDP-Fraktion? Ebenfalls nicht. Gut. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache und ich habe zuerst die Wortmeldung des Abgeordneten Torsten Wolf für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und natürlich auch am Livestream und oben auf der Empore! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, kennen Sie denn den Unterschied zwischen Dr. Google und Ihrem Hausarzt? Vielleicht fragen Sie sich, was hat denn das eine jetzt mit dem anderen zu tun? Ich kann es Ihnen gern erklären. Dr. Google ist zusammengefasst die Meinung vieler anonymer, nicht greifbarer Menschen irgendwo im Netz, die ihre Meinung zu irgendetwas kundtun, ihren Sachverstand können Sie nicht einschätzen, Sie haben überhaupt keine Kenntnisse darüber, was dort eigentlich verbreitet wird. Bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin – und ich nehme an, denen werden Sie vertrauen –, da wissen Sie, der oder die ist examiniert, macht regelmäßig Fortbildungen, hat Praxiserfahrung und weiß, wenn Sie krank zu ihm oder zu ihr kommen, wie Sie behandelt werden müssen.

Warum sage ich Ihnen das? Genauso verhält es sich mit Ihrem Antrag. Unsere Lehrerinnen und Lehrer, das ThILLM, die Wissenschaftler verwenden jeden Tag große Mühe und großes Engagement darauf – unseren Kindern in den Schulen mit hoher Sachkompetenz, regelmäßig fortgebildet und mit einem Erfahrungsschatz, der – das muss man

auch mal so sagen – uns in Vergleichsstudien, IGLU zum Beispiel, auch immer auf dem ersten oder zweiten Platz bundesweit sieht –, um unsere Kinder tatsächlich zu dem besten Schulerfolg, zu den besten Ergebnissen in der Schule zu führen. Das passiert häufig unter hohen Voraussetzungen. Um es mal anders zu sagen, wieder ein Vergleich: Der Wartesaal ist oft voll, wir haben heute diskutiert, ob manche Medikamente immer rechtzeitig zur Verfügung stehen, wie sie sein müssten, aber an unseren Lehrerinnen und Lehrern, an den Lehrmitteln, an den Büchern, die verwendet werden, liegt es ganz sicher nicht.

Nun haben Sie wiederholt, also auch in anderen Bundesländern, sich mit dem Thema einer Methode beschäftigt: Lesen durch Schreiben. Offensichtlich ist Ihnen entgangen, dass wir in der letzten Legislatur dieses Thema intensiv im Bildungsausschuss besprochen haben. Ich kann Ihnen die ganzen Vorlagen mal sagen, dann können Sie die vielleicht mal nachsehen. Tatsächlich ist es so, dass wir uns über die IQB-Studie im Bildungsausschuss mehrfach intensiv auseinandergesetzt haben. Tatsächlich ist es so, dass die Landesregierung, beauftragt durch den Bildungsausschuss in 2017 – das hat auch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Muhsal ergeben –, alle Schulen, alle Grundschulen, alle Gemeinschaftsschulen mit Primarbereich befragt, welche Lehr- und Lernmittel und welche Methoden sie denn einsetzen. Ihnen müsste also bekannt sein, dass das, was Sie hier als Berichtsvorlage einfordern, schon längst vorliegt, nämlich das von über 500 Grundschulen gerade einmal 15, also 3 Prozent in etwa, nach der reinen Methode „Lesen durch Schreiben“ unterrichten und auch die entsprechenden Lehr- und Lernmittel anwenden. Ansonsten sind das meistens Methoden, die sich ineinander mischen, die auf das Kind bezogen sind und wo es auf den hohen Sachverstand und die Sensibilität auch der Lehrkräfte ankommt, dort den richtigen Methodenmix anzuwenden. Sie erwarten hier von uns allen Ernstes, dass wir Ihnen zustimmen, diese Methode, die zu 3 Prozent angewandt wird und die nun wahrlich nicht an dem Ergebnis, wo im Übrigen alle Bundesländer in diesem Level abgesunken sind, der IQB-Studie verantwortlich sein kann. Erwarten Sie tatsächlich, dass wir das hier Ihnen zugute schreiben? Das werden wir natürlich nicht tun, weil wir

(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Warum nicht?)

das kann ich Ihnen genau sagen –, weil wir hohes Vertrauen, und da sind wir wieder bei Dr. Google oder dem Hausarzt, da wir hohes Vertrauen darin haben, dass unsere Lehrkräfte, dass das ThILLM,

(Abg. Jankowski)

dass das Ministerium die für das einzelne Kind beste Methodik oder eben Methodenmix wählen können. § 3 Abs. 1 der Lehrerdienstordnung, § 2 des Schulaufsichtsgesetzes usw. usf., alles sagt, dass Thüringer Lehrerinnen und Lehrer Methodenfreiheit haben, dass ihre fachliche Kompetenz zählt, Herr Höcke.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Warum gu- cken Sie mich denn so an?)

Weil Sie Lehrer sind! Vielleicht können Sie ja Ihren Kollegen auch mal hin und wieder einen Hinweis geben.

Dementsprechend ist es nicht zielführend, was Sie hier fordern, und wir werden das auch nicht unterstützen.

Anders verhält es sich tatsächlich mit den Anträgen der CDU und der FDP, die sehr differenziert dem nachgehen, dass eine Herausforderung im Schriftschreiberwerb vor Ort tatsächlich aufgenommen wird und dem nachgegangen wird. Da würden wir uns freuen, wenn wir diese Anträge der CDU und der FDP im Ausschuss weiter diskutieren können. Wir würden das auch unterstützen mit Überweisung an den Bildungsausschuss. Ich kündige hiermit schon an, dass wir als Rot-Rot-Grün auch gern unsere Überlegungen mit hinzugeben würden, im nächsten Plenum dann einen eigenen Antrag noch mit, sodass wir dann ein umfassendes Diskussionsspektrum im Bildungsausschuss haben, unter anderem, was zum Beispiel die erste Phase der Lehrerbildung, aber auch die Fachberatung betrifft. Auch Schulentwicklung steht da im Mittelpunkt. Da gibt es sicherlich einige Punkte, die man intensiv diskutieren und besser machen kann. Dementsprechend beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung der Anträge der FDP und der CDU an den Bildungsausschuss. Dem AfD-Antrag – das habe ich eben ausgeführt – werden wir nicht zustimmen. Vielen Dank.