Protokoll der Sitzung vom 06.03.2020

Der Einsatz der Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ war ein Experiment am offenen Herzen unseres Bildungssystems, und wie die Studie eindeutig belegt, ist dieses Experiment gescheitert. Die Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ muss deswegen zum Wohl der Thüringer Kinder aus den Thüringer Grundschulen herausgenommen werden.

(Beifall AfD)

Ich muss zum Abschluss noch sagen: Es mag ja grüne Ministerpräsidenten geben, die meinen, dass die Rechtschreibung heute nicht mehr so wichtig ist, da wir ja kluge Maschinen haben, die das alles schon korrigieren können. Aber diese Aussage zeigt eigentlich nur die Gefahr der voranschreitenden Digitalisierung. Richtig Lesen und Schreiben zu lernen, ist eine wichtige Kulturtechnik. Und gerade in diesen technischen Zeiten ist es deswegen wichtig, diese zu bewahren, um weiterhin auch ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und nicht auf irgendwelche klugen Maschinen angewiesen zu sein. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dr. Thomas Hartung für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Antrag von der AfD sehen wir genau zwei korrekte Fakten. Das eine ist: Die Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ ist durch eine Reihe fachwissenschaftlicher Studien höchst umstritten und zum anderen ist Thüringen beim IQB-Bildungstrend im Fachbereich Orthografie nur unterdurchschnitt

lich. So weit die Fakten. Mehr ist da nicht zu finden. Der Rest ist zwischen Nonsens, Populismus und teilweise auch böswilligen Unterstellungen gegenüber unseren Lehrern gekennzeichnet.

Mal der Reihe nach: Hier ist verschiedentlich die Bonner Studie zitiert worden. Ja, es ist eine Längsschnittstudie, und ja, sie kommt zu dem Ergebnis, dass bei ausschließlicher Anwendung der ReichenMethode Kinder mit familiär bedingten geringen Rechtschreibvorkenntnissen zum Einschulungszeitpunkt, Kinder aus einem stark dialektgeprägten Umfeld und auch Kinder mit nicht deutscher Herkunft schlechtere Ergebnisse erzielen als durch die Fibelmethode. Daran gibt es auch nichts zu deuteln. Das ist tatsächlich so. Die Betonung liegt aber auf der ausschließlichen Anwendung dieser Methode. Das ist – ich komme später darauf zurück – die Krux dabei.

Die Bonner Studie bestätigt in Teilen das, was Reinold Funke schon festgestellt hat. Auch diese Studie haben Sie zitiert. Allerdings haben Sie die Ergebnisse falsch zitiert. Sie haben die Ergebnisse der Bonner Studie der Funke-Studie zugeschrieben. Die Funke-Studie äußert sich im Ergebnis wesentlich vorsichtiger. Sie schreibt nämlich, dass es bei Anwendung in Reinkultur Hinweise darauf gibt, dass die von Ihnen besprochenen Schülergruppen nicht ausreichend gefördert sind. Sie haben das wesentlich dezidierter gesagt. Es waren die Ergebnisse der Bonner Studie, die Sie der Funke-Studie zugeordnet haben. Ich will das an dieser Stelle richtigstellen.

Hier sind wir genau an dem Punkt, wo die Kritik der Fachgesellschaften ansetzt. Es wird immer ein Idealtypus von Schülern konstruiert und immer die Anwendung in Reinkultur vorausgesetzt. Aber das ist genau das Problem. Nur 2 bis 3 Prozent der Grundschulen bundesweit verwenden die Methode „Lesen durch Schreiben“ überhaupt. Anne Deimel vom Verband Bildung und Erziehung hat dazu gesagt – ich zitiere –: Der angeblich flächendeckende Einsatz von Lesen durch Schreiben „ist so ein Schlagwort, aber nicht die Unterrichtsrealität“. Genau das zeigt auch die Betrachtung der Thüringer Primarstufe. Aus der Vorlage 6/4081 vom Mai 2018 geht hervor, dass in Thüringer Schulen im Schuljahr 2017/2018 an den 407 staatlichen Grundschulen in Thüringen lediglich fünfzehnmal die Reichen-Methodik zum Einsatz kam. Bei 26 staatlichen Gemeinschaftsschulen wurde sie nur ein einziges Mal verwendet. Bei den 30 staatlichen Förderschulen kamen derartige Materialien überhaupt nicht zum Einsatz.

Viele Schulen der Primarstufe nutzen außerdem mehr als ein Werk zum Schriftsprachenerwerb, so

(Abg. Jankowski)

dass wir davon ausgehen können, dass die Reichenmethodik in den Thüringer Grundschulen eben nicht in Reinkultur zur Anwendung kommt und damit diese Studienergebnisse, die hier vielfach zitiert worden sind, so nicht auf Thüringer Schulen übertragbar sind. Das ist genau der Punkt, an dem der Antrag in die falsche Richtung geht.

Genauso ist es falsch, wenn rot-rot-grüne Bildungspolitik für diese negativen Ergebnisse der IQB-Studie verantwortlich gemacht wird. Im Bildungstrend werden verschiedene Ursachen diskutiert, die für dieses schlechte Abschneiden verantwortlich gemacht werden. Das sind zum einen die veränderte Mediennutzung, zum anderen Konzentrationsschwierigkeiten und schreibmotorische Probleme von Grundschülern, aber eben auch die teilweise nicht mehr zeitgemäßen Formen des Unterrichts und daraus resultierende Vermittlungsschwierigkeiten.

Das darf man alles nicht ausblenden. Wir brauchen deswegen eine bundesweit angelegte vergleichende fachwissenschaftliche Studie zum Schriftsprachenerwerb und wir brauchen solche Untersuchungen auch für Thüringen. Ihr Antrag geht aus meiner Sicht in die Irre. Wir werden ihn deswegen auch ablehnen. Wir brauchen eine Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler, auch der Lehrerinnen und Lehrer. Wir brauchen aber keine Schnellschüsse, keine Simplifizierung, keine populistischen Anträge à la AfD.

Ich freue mich auf die Diskussion des FDP- und des CDU-Antrags im Ausschuss. Ich werde dann auch sehr genau lauschen, wenn mir Herr Tischner erklärt, was der Unterschied bei Schreib- und Blockschrift für die orthografische Weiterbildung tatsächlich ausmacht. Da bin ich dann mal gespannt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, als kleine Erinnerung an die AfD-Fraktion – meine Vorrederinnen haben das auch schon in Erinnerung gebracht –: Sie haben in der letzten Legislaturperiode zwei Anträge und eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Einer von beiden An

trägen war sogar in der Bezeichnung fast identisch mit dem heutigen. Wir haben uns also bereits mehrfach zu diesem Thema ausgetauscht. Es scheint für mich nicht sehr sinnvoll, regelmäßig dasselbe Thema immer wieder mit fast identischen Anträgen aufzurufen.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist in der Pädagogik sehr sinnvoll!)

Natürlich streben wir alle an, dass alle Kinder gut lesen und schreiben können. Darüber müssen wir, glaube ich, nicht streiten, dass gute Rechtschreibung, gutes Lesen und Schreiben eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes, erfolgreiches Leben sind. Um es aber hier gleich vorweg zu sagen: Es gibt keine ministerielle Vorgabe von Schreiblernmethoden. Das widerspräche auch der gesetzlich vorgesehenen Freiheit der Lehrperson bei der Wahl der Unterrichtsmethoden. Und wir haben nicht die Absicht, uns gesetzeswidrig zu verhalten.

Es gibt eine Vielzahl von Schreiblernmethoden. Keine einzelne wird wissenschaftlich als die Beste bewertet. Das ist auch der Grund dafür, warum die Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden zur Vermittlung des Lesens und Schreibens verwenden. Oftmals werden diese Methoden auch nicht in ihrer rein konzeptionellen Form angewandt, sondern durch Elemente anderer Methoden ergänzt. Es gibt also in der Praxis einen Methodenmix. Über die Auswahl der Methode oder Methoden entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsgestaltung. Dazu sind unsere Lehrerinnen und Lehrer auch sehr gut in der Lage.

Das Bildungsministerium, das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung wirken über die Fachaufsicht und über das Unterstützungssystem darauf hin, dass die Lehrkräfte Unterrichtsmaterialien verwenden, die geeignet sind, die Vorgaben der Thüringer Lehrpläne umzusetzen. Damit wird Experimenten wirkungsvoll begegnet. Kein Kind in Thüringen wird einem Experiment ausgesetzt, kein Kind wird einem Risiko ausgesetzt.

Zu den verwendeten Methoden im Einzelnen: Aus einer Befragung an die Schulleitungen in Thüringen, die Ende Januar 2018 erfolgte, wissen wir, dass viele Lehrpersonen dieselben Lehrwerke wählen. Die Auswahl fällt in Thüringen sehr deutlich auf Erstleselehrwerke, die nach der analytisch-synthetischen oder nach silbenanalytischen Methoden konzipiert sind. Die Werke der analytisch-synthetischen Methode nehmen den höchsten Anteil ein. Hierbei werden einerseits Wörter in ihre Bestandteile zerlegt – das ist der Analyseteil – und andererseits

(Abg. Dr. Hartung)

werden Buchstaben zu Wörtern zusammengezogen, das ist dann die Synthese. Hoch ist in Thüringen auch der Anteil an Lehrwerken, die nach der silbenanalytischen Methode ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt dieser Methode steht nicht der einzelne Buchstabe, sondern die Verbindung der Buchstaben in einer Silbe.

Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich und Herr Abgeordneter Hartung hatten bereits darauf hingewiesen, dass die von Ihnen kritisierte Methode mitnichten die am Weitesten verbreitete oder gar die allein angewandte Methode an den Thüringer Schulen ist.

Was die Lehrpläne angeht: Das Erlernen der Rechtschreibung im Rahmen des Schriftspracherwerbs findet in den Thüringer Lehrplänen in allen Jahrgängen kontinuierliche und konkrete Beachtung, insbesondere natürlich in den Fachlehrplänen für das Fach Deutsch. Im Kontext des Lernkompetenzmodells der Thüringer Lehrpläne hat der Schriftspracherwerb auch deshalb besondere Bedeutung, weil die deutsche Sprache Medium, Gegenstand und Unterrichtsprinzip zugleich ist.

Der Thüringer Lehrplan für die Grundschulen für das Fach Deutsch legt fest, dass beim Schreiben bereits in der Schuleingangsphase Rechtschreibmuster wie Groß- und Kleinschreibung genutzt, verschiedene Wortarten kennengelernt und die Satzzeichen angewendet werden. Viele wichtige Regeln und Arbeitstechniken kommen bis zum Ende der Klassenstufe 4 hinzu, die in den Lehrplänen konkret aufgezeigt werden. Auf dieser Basis lernen die Kinder bis dahin sowohl Rechtschreibbewusstsein und Fehlersensibilität als auch grundlegende Lese- und Schreibfähigkeiten.

Sehr geehrte Abgeordnete, es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, den Lehrerinnen und Lehrern bei der Lehrmittelauswahl zu misstrauen. Ganz im Gegenteil. Sie, die Lehrerinnen und Lehrer, sind es, die wissen, welche methodische Vorgehensweise für ihre Schülerinnen und Schüler am besten geeignet ist, weil sie, die Lehrerinnen und Lehrer, die notwendige Kompetenz dafür haben.

(Beifall DIE LINKE)

Sie sind im Rahmen ihrer eigenen Ausbildung und durch Fortbildungen gut darauf vorbereitet, die Entwicklungsstufen von Kindern beim Schriftsprachenerwerb zu beurteilen. Sie kennen besser die besonderen Voraussetzungen und Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers, jeder einzelnen Schülerin in einer heterogenen Schülerschaft. Für unterschiedliche Kinder eignen sich unterschiedliche Methoden. Vertrauen wir also den Lehrkräften in unserem Land bei der konkreten Umsetzung des Rechts auf individuelle Förderung und stärken ihnen den Rücken für

ihre tägliche Arbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Haben wir noch Redezeit, Frau Präsidentin?)

Sie haben noch 18 Sekunden.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das lohnt sich nicht. Vielen Dank.)

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Aus der AfD-Fraktion wurde mir signalisiert, dass auch für ihren Antrag eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt wird. Darüber stimmen wir jetzt als Erstes ab. Wer dieser Ausschussüberweisung des Antrags der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der AfD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Linken-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir bit- ten darum, auszuzählen!)

Das soll gezählt werden? Dann zähle ich zunächst mal die Stimmen, die für die Ausschussüberweisung gestimmt haben. 36 Stimmen für die Ausschussüberweisung. Jetzt bitte die Stimmen gegen die Ausschussüberweisung. 39 Stimmen dagegen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD in der Drucksache 7/350. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Dafür sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag damit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der CDU. Auch hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, wenn ich das richtig sehe. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung damit bestätigt.

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der FDP. Auch hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Darüber lasse ich abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung damit bestätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 20

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/348 - dazu: Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/434 -

Ich frage: Wünscht die AfD-Fraktion das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Ja, das macht Herr Schütze, richtig? Dann haben Sie jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Gäste, liebe Abgeordnete, ich will nur kurz begründen, warum wir den Antrag hier einreichen. Vor Jahren, zu Ostzeiten, war ich immer im Ferienlager in der Gegend um Crawinkel. Ich war siebenmal dort. Mir stellt sich heute die Frage, ob ich meine Kinder in der Gegend um Crawinkel noch spielen lassen kann, ohne immer dabei zu sein. Da habe ich meine Zweifel. Deswegen haben wir den Antrag auf den Weg gebracht, um den Wolf in Thüringen, obwohl es erst mal nur zwei gibt, in geregelte Bahnen zu lenken.

Weiterhin habe ich noch Thüringer Waldziegen zu Hause. Und vertretend für die Weidetierhalter: Die Nutz- und Haustiere zu schützen, auch dafür steht der Antrag. Dazu wollen wir noch anregen, den Wolf von dem EU-Status „geschützt“, den er zurzeit hat, runterzukriegen, in die Aufnahme des Bundesjagdgesetzes, um dann später auch in Thüringen, so wie es in Sachsen schon ist, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ich freue mich erst mal auf die Debatte. Danke schön.