Protokoll der Sitzung vom 06.03.2020

dass es für Sie eng wird, wenn ich das mal so sagen darf. Man kann mal daraus zitieren, Fazit beispielsweise zum Flügel der AfD: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die in der Internetpräsenz vertretenen Positionen des ‚Flügels‘ tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitlich[...] demokratische Grundordnung darstellen. Die Positionen verstoßen dabei nicht nur gegen die in Art. 1 Abs. 1 [Grundgesetz] normierte Garantie der Menschenwürde, sondern auch gegen das in Art. 20 Abs. 1 [Grundgesetz] verankerte Demokratieprinzip und das in Art. 20 Abs. 3 [Grundgesetz] normierte Rechtsstaatsprinzip.“ Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie den Verfassungsschutz für schädlich halten – aus anderen Gründen wie ich –, allerdings hat auch die Zivilgesellschaft schon längst gemerkt, wes Geistes Kind Sie sind.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Und dass Sie natürlich demokratiegefährdend sind, das steht außer Frage.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie reden über sich selbst!)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke, das Wort.

Meine Damen und Herren, verehrte Zuhörer und Zuschauer, man muss ja der AfD schon dankbar sein, dass sie den Abgeordneten Czuppon hier zum Reden nach vorn geschickt hat, denn jetzt wissen diejenigen, die gestern die Wahl von Czuppon in die Parlamentarische Kontrollkommission verhindert haben, warum sie das taten und dass diese Entscheidung vollkommen richtig war.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist aber auch noch mal aus einem besonderen Grund von besonderem Interesse, dass die AfD ausgerechnet Czuppon hier zum Reden vorschickt, um den Antrag zu begründen, den sie hier vorgelegt hat, in dem sich die AfD als Opfer des Verfassungsschutzes, als Opfer des Staats darstellt, denn – daran will ich Sie alle erinnern – es war der Abgeordnete Czuppon, der den Ministerpräsidenten dieses Landes als „Ratte“ bezeichnet hat,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist gelo- gen!)

es war der Abgeordnete Czuppon, der mit einem TShirt „Rettet den weißen Kontinent“ in der Gedenkstätte Buchenwald auftauchte, und es war der Abgeordnete Czuppon, der im November 2016 ein Hetzvideo des NPD-Kreisvorsitzenden von Bautzen verbreitet und im Netz geteilt hat.

(Unruhe AfD)

Dann wundert es auch nicht …

Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner und Stille im Auditorium.

Dann wundert es auch nicht – da greife ich vielleicht den Redebeitrag zum vorherigen Tagesordnungspunkt noch mal auf –, dass ein AfD-Politiker, nämlich der AfD-Politiker Mandic, einmal sagte, die AfD unterscheidet sich von der NPD nicht durch ihre Inhalte. Meine Damen und Herren, man braucht nicht den Verfassungsschutz, um festzustellen, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und eine verfassungsfeindliche Partei ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir im Thüringer Landtag brauchen auch keinen Antrag der AfD, um uns kritisch mit dem Verfassungsschutz auseinanderzusetzen, denn wir führen diese Diskussion gerade entlang den Grundrechten und Grundwerten der Verfassung. Dazu gehört auch Artikel 2 Abs. 3, nämlich das Diskriminierungsverbot, wonach kein Mensch aufgrund seiner ethnischen Herkunft oder seiner religiösen oder weltanschaulichen Verortung benachteiligt werden darf. Das ist aber genau Wesensmerkmal dieser Partei, dieses Diskriminierungsverbot permanent infrage zu stellen, permanent zu unterlaufen.

Meine Damen und Herren, „Verfassungsschutz stärken“ steht im Titel des CDU-Antrags. Wenn man darunter versteht, dass man die Grundwerte, die Grundrechte, die in der Verfassung verankert sind, tatsächlich als schutzbedürftig anerkennt und das auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, dann fände ich diesen Titel Ihres Antrags, Herr Walk, gut gewählt. Aber Sie meinen das eben nicht, Sie meinen eben nicht den Schutz der Verfassungswerte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie meinen explizit damit den Nachrichtendienst und reduzieren die Aufgabe des Verfassungsschutzes auf eine rein behördliche Aufgabe einer mit nachrichtendienstlichen Befugnissen zum Eingriff in Grundrechte ausgestatteten Einrichtung. Deswegen versuchen Sie natürlich auch immer wieder – und das war aus Ihrer Rede auch deutlich herauszuhören –, den Spaltpilz in die Koalition hineinzutreiben.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da muss ich mich gar nicht anstrengen!)

Ich denke, das ist doch eine Frage, der wir uns mal wirklich auch politiktheoretisch zuwenden können.

Ihr Anliegen geht einfach fehl, weil ich glaube, die Koalition macht in dieser Frage etwas, was Menschen von Politik tatsächlich erwarten: auf der einen Seite deutlich zu machen, wo Unterschiede bestehen – auch in den Auffassungen der Parteien –, und auf der anderen Seite auch zu Kompromissen

zu finden, um handlungsfähig zu sein, auch in Regierungsverantwortung.

Ich will Ihnen aus dem Koalitionsvertrag zitieren, den wir wie 2014 auch 2019 abgeschlossen und darin auch Festlegungen zum Verfassungsschutz getroffen haben, aber eingangs zitiert haben in Anerkennung „der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit“ des Amts für Verfassungsschutz. Genau das ist eine Frage, die wir politisch diskutieren können und müssen, die Frage der Notwendigkeit. Ich habe von Ihnen noch keinen wirklichen Beleg für die Notwendigkeit gehört. Ich bin viele Jahre hier in der Thüringer Landespolitik tätig und kann Ihnen sagen: Ich habe noch keinen wirklichen Beleg gehört!

Nun habe ich mich in dieser Legislaturperiode erstmalig dazu entschlossen, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu werden. Sie haben das gestern mit Mehrheit bestätigt. Sie haben nun die Chance, Herr Innenminister Maier, mir die Gelegenheit zu geben – zumindest in diesem geheimen Gremium –, mir die Notwendigkeit noch mal nahezubringen. Nutzen Sie vielleicht diese Chance.

Ich will in dieser Debatte aber auch eines deutlich sagen: Es tut uns nicht gut, wenn wir immer davon ausgehen, dass ein Geheimdienst mit diesen weitreichenden Befugnissen zur Normalität in einer demokratischen Gesellschaft gehört. Dann sind nämlich diejenigen, die das kritisch hinterfragen, diejenigen, die ihre Position begründen müssen. Ich glaube, es steht uns gut zu Gesicht, wenn wir in einer demokratischen und freien Gesellschaft leben, dass diejenigen, die Institutionen schaffen, um in Grundrechte einzugreifen, die sie eigentlich verteidigen sollen, begründen sollen, warum das notwendig ist. Und diese Umkehrung wünsche ich mir tatsächlich in der politischen Debatte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat die CDU den Antrag vorgelegt und hat dem Antragstext im Prinzip drei Feststellungen vorangestellt. Der Verfassungsschutz sei nicht in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, die Aufgabenannahme sei gefährdet und Sie zitieren – Frau Henfling ist darauf schon eingegangen – in der Begründung: „Das Amt für Verfassungsschutz konnte zumindest in den untersuchten Phänomenbereichen keine echte Analyse der ermittelten Informationen betreiben“ und bezieht sich dabei auf den Untersuchungsausschuss NSU in der 6. Wahlperiode. Nun war ich selbst Mitglied in diesem Untersuchungsausschuss, Herr Walk. Wir haben dort sehr viele Mitarbeiter dieses Amts vernommen. Ich kann Ihnen sagen, die mangelnde Analysefähigkeit grün

dete sich nach meinen ganzen Erfahrungen aus diesen mehr als – ich weiß nicht, wie viele Jahre wir im Untersuchungsausschuss gesessen haben – acht/neun Jahren nicht auf den Personalmangel in der Menge, sondern auf die fehlende fachliche Kompetenz der Mitarbeiter und die Motivation, in diesem Bereich wirklich analytisch zu arbeiten.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Deswegen stimmt doch die Aussage trotzdem!)

Das sind die Erfahrungen in dem Untersuchungsausschuss, die ich machen konnte. Sie konnten sich den Erfahrungen ja nicht anschließen und haben den Wertungsteil, auf den Sie sich auch beziehen, nicht mitgetragen.

Sie schreiben weiter, es gebe einen unhaltbaren Zustand beim Personal, und sagen damit, die Personalausstattung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz ist völlig unangemessen gegenüber den Aufgaben und Gefahrensituationen, die wir aktuell zu verfolgen haben,

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sagt Ihr In- nenminister Maier, den habe ich zitiert!)

und sagen, es ist ein Problem dieser Regierungskoalition und insbesondere in Verantwortung der Linken liegend – Sie haben Herrn Maier zitiert –, dass dem so ist. Da will ich Ihnen aber auch mal einen Vergleich mit anderen Bundesländern nicht ersparen, denn dann müssten Sie auch noch mit sehr viel größerer Verve die Nichtarbeitsfähigkeit von Behörden beispielsweise in einem Bundesland kritisieren, das seit mehr als 20 Jahren auch von Ihrer Partei regiert wird.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir sind in Thüringen!)

Ja, ich komme noch zu diesem Vergleich, Herr Walk. Natürlich sind wir in Thüringen. Aber wenn im Bundesland Saarland die Mitarbeiterzahl im Landesamt für Verfassungsschutz von 2010 bis 2020 um 15 Prozent reduziert wird, die Zahl der Tarifbeschäftigten sogar um über 25 Prozent reduziert wird, was ist denn dann in Ihrer politischen Verantwortung im Saarland geschehen? Dann sage ich Ihnen: Wir haben hier in dieser Zeit einen unveränderten Personal- bzw. Stellenbestand zu verzeichnen – ich komme gleich darauf zurück. Deswegen, glaube ich, ist Ihr politisches Urteil, was Sie über den Personalbestand oder den Stellenbestand beim Amt sagen, auch tatsächlich nicht gerechtfertigt, ausreichend zu sein, zu bewerten, ob dieses Amt arbeitsfähig ist, denn unter diesen Voraussetzungen müsste wirklich im Saarland – sage ich mal – dieses Amt, das dort existiert, vollkommen unfähig sein, auch nur in irgendeiner Form den politi

schen Gefahren entgegenzutreten. Jetzt sagen Sie, Thüringen ist nicht das Saarland. Das ist richtig. Aber nun haben wir uns auch noch mal andere Zahlen das Saarland betreffend angeguckt. Die Zahl der politischen Gefährder ist nämlich identisch hoch im Saarland wie auch in Thüringen, nämlich etwa 1.580.

Dann sagen Sie im dritten Punkt, die personelle und sächliche Ausstattung werde dem Aufgabenaufwuchs nicht gerecht. Dann will ich Ihnen nur sagen: In der Zeit der Regierungskoalition ist sogar die sächliche oder die finanzielle Ausstattung des Amts um 1,8 Millionen Euro gestiegen. Ich will Sie daran erinnern, dass Ihre Fraktion in der Haushaltsberatung zum letzten Haushalt bei der sächlichen Ausstattung des Amts für Verfassungsschutz sogar noch einen Reduzierungsantrag gestellt hat. Insofern tun Sie uns einfach den Gefallen, sachlich über das Thema zu diskutieren und weniger ideologisch, und versuchen nicht, hier Widersprüche herbeizuführen. Wir sind alle an einer Aufgabe interessiert, nämlich Gefahren für die Demokratie tatsächlich abzuwehren als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber wir müssen schauen, welche Struktur in der Gesellschaft – und dazu gehören natürlich die Behörden – erfüllt tatsächlich welche Aufgabe besonders gut und ist vor allem auch geeignet.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Deshalb brau- chen wir einen starken Verfassungsschutz!)

Ich bin gern bereit, die drei Punkte im Innenausschuss zu diskutieren, die Sie jetzt vorgeschlagen haben. Aber ich frage mich natürlich, was denn das Amt bislang gemacht hat, wenn die Parlamentarische Kontrollkommission im Januar 2020 beantragen muss, freie Stellen zu besetzen. Das hat ja jetzt schon Wirkung gezeigt. Es gab drei Stellenausschreibungen im Februar, die veröffentlicht worden sind. Was hat denn das Amt in den letzten Monaten und Jahren gemacht, wenn jetzt hier von der Parlamentarischen Kontrollkommission gefordert wird, ein Konzept vorzulegen? Ich glaube, darüber sollten wir im Innenausschuss diskutieren, und zwar in der Sache diskutieren

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?)

Kommen Sie bitte zum Schluss.

und die Diskussion um das Amt für Verfassungsschutz nicht zu einer ideologischen Debatte ausweiten zu lassen. Wir haben eine gemeinsame Auf

gabe, wir haben auch eine gemeinsame Verantwortung, und das ist der Schutz der Grundrechte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat die Landesregierung das Wort, Herr Innenminister Maier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion setzt mit diesem Antrag ein Thema auf die Tagesordnung, das bereits in der vergangenen Legislatur häufiger diskutiert und durch die letzte Landesregierung auch entschlossen angegangen wurde. In diesem Sinne verrate ich kein Geheimnis, wenn ich die Position des Thüringer Innenministeriums erneut wiederhole: Das Amt für Verfassungsschutz arbeitet aufgrund der anhaltend hohen Herausforderungen in allen Phänomenbereichen – ich betone: in allen Phänomenbereichen – an seiner Belastungsgrenze.

(Beifall CDU)

Vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Anschläge, der weiteren Verbreitung der sogenannten neuen Rechten, der Entwicklung in der rechtsextremistischen Musik- und Konzertszene, aber auch der starken Vernetzungstendenzen, die durch die Nutzung von Social-Media-Kanälen in ihrer Intensität noch einmal zugenommen haben, benötigen wir eine Stärkung der personellen, sächlichen und finanziellen Kapazitäten aller Sicherheitsbehörden des Freistaats Thüringen.

(Beifall CDU)

Und das sage ich jetzt auch deutlich: Aus meiner Sicht umfasst das auch das Amt für Verfassungsschutz.

(Beifall CDU)