Protokoll der Sitzung vom 06.03.2020

weil die Apothekerin ein lukratives Angebot in der Pharmaindustrie annahm?

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ein wichtiges Thema!)

Oder Frage 3, wie viele Personen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Thüringens online Medikamente beziehen: Seit wann muss wo angegeben werden, wenn Hustensaft im Internet bestellt wird? Und wer soll das wissen? Wer darf das wissen? Abgesehen davon, dass mit dem von Ihnen vorgelegten Fragenkatalog mal wieder ein Kontrollzwang mit Ihnen durchgeht, haben die im ersten Teil Ihres Antrags gestellten Fragen kaum mit den von Ihnen dann gestellten Forderungen an die Landesregierung zu tun und spielen in der Begründung Ihres Antrags auch keine tragende Rolle mehr. Was also soll dieser Antrag?

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie hätten es bei der Bitte um den Bericht des Gesundheitsministeriums belassen können; das Sammelsurium in der Begründung ist allenfalls als Entwurf zu lesen. Und dann kommen Sie von der Beschreibung ausländischer Versandhandelskonzerne zu den Ihrer Meinung nach fehlenden Studienplätzen und dem Mangel an Landesärzten zurück zu den Apothekenöffnungszeiten. Aber der rote Faden ist Ihnen dabei leider vollständig abhandengekommen. Falls Sie sich da für künftige Anträge besser präparieren wollen, kann ich Ihnen etwas empfehlen. Sehr gute Zahlen zu statistischen Angaben zu Apotheken in Deutschland finden Sie sehr einfach bei der Statista. Ich verzichte aus Zeitgründen an dieser Stelle auf weitere Ausführungen dazu und würde vorschlagen, die Arbeit machen Sie sich bitte selbst.

Ich möchte dennoch kurz auf die wichtige Rolle eingehen, die Apotheken für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum haben. Apotheken sind trotz aller Unkenrufe von wegen Internetversand der zentrale Ort für die Abgabe von Arzneimitteln und haben eine wichtige Beratungs- und Informationsfunktion. Das bekommt durch die demografische Entwicklung, die steigende Zahl älterer Menschen und chronisch Kranker einen immer höheren Stellenwert. Auch das zunehmende Bedürfnis der Bevölkerung, mehr für die eigene Gesundheit zu tun, spielt hier eine durchaus wichtige Rolle.

Natürlich müssen wir uns mit den Fragen der Versorgung und der Versorgungsstrukturen von Apotheken heute und zukünftig beschäftigen. Dafür haben wir, Bündnis 90/Die Grünen, uns in der Vergangenheit schon starkgemacht und werden das auch

in der Zukunft machen. Anträge wie Ihrer sind allerdings in der Debatte und Lösungsfindung wenig hilfreich. Wir werden ihn nicht mit überweisen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Müller. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Gibt es doch noch eine Wortmeldung? Herr Lauerwald, Sie haben noch 20 Sekunden.

Danke, Frau Präsidentin, für die 20 Sekunden. Zu den Reimporten wollte ich nur mal sagen, auch an die Grünen gerichtet: Ich habe das jahrelang miterlebt und fand das immer total unverständlich, dass Medikamente, die in Deutschland hergestellt worden sind, ins Ausland, nach Griechenland zum Beispiel, exportiert worden sind und dann sind sie wieder nach Deutschland zurückgefahren worden. Und dann waren sie plötzlich billiger, weil das dann ein Reimport war. Also so krude war das im Gesundheitswesen mit den Medikamenten schon gelaufen.

Sie müssen leider zum Schluss kommen.

Ja, ich wollte nur sagen, dass da einiges im Argen liegt. Und ich habe nur einiges hier beleuchtet, vielleicht beim nächsten Mal. Danke schön.

(Beifall AfD)

Danke, das waren 35 Sekunden. Gibt es weitere Wortmeldungen? Aus den Reihen der Abgeordneten liegt keine weitere Wortmeldung vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Heike Werner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte aus Sicht der Landesregierung zum Antrag der AfD Stellung nehmen und möchte aber auch wie einige Vorredner darauf verweisen, dass wir in der letzten Legislatur sehr ausführlich zum Thema der Apotheken und der Apothekenversorgung und der Versor

(Abg. Müller)

gung im ländlichen Raum diskutiert und gesprochen haben und auch hier sehr viele Drucksachen vorliegen und Sie sich die Antworten gern noch mal in Ruhe anschauen können. Ich möchte auch noch mal darauf verweisen, dass wir den Antrag der FDP letztens diskutiert haben, nämlich: „Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten am Standort Jena ausbauen“. Hier können Sie auch gern noch mal die Rede von meinem Kollegen Minister Tiefensee dazu, denke ich, anschauen.

Ich möchte deswegen an dieser Stelle, weil es eben schon ausführliche Berichte gegeben hat, auf bestimmte Fragestellungen jetzt verzichten – das können Sie nachlesen –, sondern nur die Dinge hier anführen, die aktuell sind und die vielleicht noch mal die Situation der Apotheken hier in Thüringen etwas klarer darstellen, als es hier vonseiten der AfD benannt wurde.

Hinsichtlich der regionalen Verteilung von Apotheken möchte ich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3697 in Drucksache 6/7124 verweisen und möchte aber an der Stelle darauf hinweisen, dass eine Bedarfsprüfung zur Arzneimittelprüfung kein Kriterium für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke ist. Seit 1958 ist es aufgrund höchstrichterlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Behörden verwehrt, die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an den Bedarf zur Arzneimittelversorgung zu knüpfen. Seinerzeit wurde also die Berufsausübungsfreiheit über die Eingriffsmöglichkeiten des Staats zur Regulierung der Arzneimittelversorgung mit allen Konsequenzen, die sich daraus ableiten, gestellt.

Insoweit die Apothekenzahlen von 1990 an erfragt werden, möchte ich Ihnen mitteilen, dass 1990 330 Apotheken in Thüringen zu verzeichnen waren. Bis zum Jahr 2000 stieg die Zahl der Apotheken in Thüringen auf 541 an, 2007 waren es dann 571 und zum 28.02.2019 537 Apotheken, wie bereits in der Berichterstattung zur Kleinen Anfrage 3697 vom 25. April 2019 mitgeteilt.

Derzeit stellen 536 Apotheken die Arzneimittelversorgung in Thüringen sicher. Laut Mitteilung des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz sind die Gründe für Schließungen nur im Einzelfall bekannt, zum Beispiel bei Tod des Erlaubnisinhabers, da die Erlaubnis dann sofort erlischt. Erlaubnisse zum Betrieb einer Apotheke werden zurückgegeben, wenn neue Räumlichkeiten bezogen werden und wenn aus persönlichen Gründen von der Erlaubnis kein Gebrauch mehr gemacht wird.

Obwohl die absolute Zahl der Apotheken sinkt, sind der Landesregierung bisher keine Notstände in der

Arzneimittelversorgung vor Ort bekannt geworden. Es wurden eben keine Anträge auf Betrieb von Zweigapotheken gestellt, wie das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Erlaubnis erteilen kann, wenn der Notstand in der Arzneimittelversorgung eintreten würde. Auch die Entwicklung der Rezeptsammelstellen lässt keine Rückschlüsse auf eine Ausdünnung der Arzneimittelversorgung vor Ort zu. Zur Entwicklung der Rezeptsammelstellen wird auf den Sofortbericht zum Antrag der CDU in Drucksache 6/3807 verwiesen, der in der 88. Plenarsitzung am 22. Juni 2017 abgegeben wurde. Seit 2015 stagniert die Zahl der Rezeptsammelstellen. Waren es 2009 noch 101 Rezeptsammelstellen, sank die Zahl bis 2015 auf 78 und liegt derzeit bei 76 Rezeptsammelstellen.

Gemäß § 24 Apothekenbetriebsordnung dürfen Rezeptsammelstellen nur aus Apotheken heraus betrieben werden. Die Landesapothekerkammer ist gemäß Thüringer Heilberufegesetz für die Erlaubniserteilung zuständig. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheken eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist. Die Kriterien zur Beurteilung der Abgelegenheit sind in einer Richtlinie der Landesapothekerkammer Thüringen festgelegt. Demnach gilt ein Ort oder Ortsteil in der Regel als abgelegen, wenn die Straßenentfernung zwischen Ortsmittelpunkt und der nächstgelegenen Apotheke mehr als 6 Kilometer beträgt. Die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln muss auch die Menschen berücksichtigen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Unter diesem Aspekt ist ein Ort auch dann als abgelegen zu bewerten, wenn bei einer Entfernung zwischen vier bis sechs Kilometern nicht je einmal vormittags und nachmittags die Möglichkeit besteht, den Weg zur nächstgelegenen Apotheke und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb etwa einer Stunde zurückzulegen. Für die Erforderlichkeit kann es auch darauf ankommen, ob und in welcher Weise am jeweiligen Ort eine ärztliche Sprechstunde abgehalten wird.

Die Belieferung der Patienten erfolgt in der Regel mittels Botendienst der Apotheke nach den Vorgaben des § 17 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung, welcher seit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung zum 22.10.2019 nunmehr regelhaft von den Apotheken angeboten werden kann. Der Betrieb von Rezeptsammelstellen ist insbesondere deshalb ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, da die Versorgung durch Apotheken in der Region erfolgt, und zwar mit den gleichen Sicherheitsstandards für Beratung wie in der Apotheke vor Ort.

(Ministerin Werner)

Inwieweit Thüringer Patientinnen und Patienten Arzneimittel über Versandapotheken beziehen, ist der Landesregierung genauso wenig bekannt wie die Umsatzzahlen der Thüringer Apotheken. Der Versandhandel mit Arzneimitteln wurde 2004 bundesrechtlich ermöglicht. Der Versand von Arzneimitteln ist seither nur mit Erlaubnis und aus einer Apotheke heraus möglich. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat 2004 19 Erlaubnisse erteilt, derzeit verfügen 126 Inhaber einer Apothekenbetriebserlaubnis zugleich auch über eine Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln. Von der Versanderlaubnis wird jedoch nur eingeschränkt Gebrauch gemacht. Das belegen die Zahlen des Versandhandelsregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Dort sind die Apotheken aus Thüringen gelistet, die auch einen Webshop betreiben. Derzeit sind 36 der 126 Inhaber zum Versand von Arzneimitteln im Versandhandelsregister gelistet. Dem stehen steigende Umsatzzahlen ausländischer Arzneimittelversender gegenüber. Demnach beliefen sich nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. die GKV-Arzneimittelausgaben durch ausländischen Versandhandel 2018 auf 432 Millionen Euro bei 34,62 Milliarden Euro GKVAusgaben für Arzneimittel insgesamt. Das mag zunächst nur ein kleiner Anteil an den Gesamtausgaben sein, aber 2016 waren es noch 367 Millionen Euro. Das bedeutet, dass innerhalb von zwei Jahren nicht ganz 100 Millionen Euro mehr Umsatz erzielt wurde.

Die Landesregierung hat deshalb – und da sind wir nicht der gleichen Meinung wie MdL Zippel – anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke im Bundesrat erneut das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gefordert. Sie wissen es alle, die Bundesregierung hat den Beschluss des Bundesrats nicht berücksichtigt. Vielmehr liegt der Gesetzentwurf derzeit bei der EU-Kommission, und zwar mit einer sozialrechtlichen Regelung zur Gleichpreisigkeit bei Belieferung von GKV-Patienten.

Das weitere Verfahren wird von der Landesregierung aufmerksam und kritisch beobachtet, denn wie bereits mehrfach ausgeführt, ist den Apotheken die hoheitliche Aufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung übertragen. Insofern hat der Staat für angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, damit diese Aufgabe auch entsprechend erfüllt werden kann. Daher ist es abhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens wichtig zu prüfen, wie die angemessene Honorierung der apothekerlichen Leistung in Zukunft auszugestalten ist. Es muss den berechtigten Interessen der Arzneimittelver

braucher, der Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels Rechnung getragen werden. Zu den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher gehören auch die Sicherstellung der Versorgung sowie die Bereitstellung von Arzneimitteln durch die pharmazeutischen Unternehmer.

Meine Damen und Herren, sichere Arzneimittelversorgung ist nicht zum Nulltarif zu bekommen. Nur mit angemessenen Rahmenbedingungen ist es auch zukünftig möglich, dass Apothekerinnen und Apotheker in Thüringen das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb einer Apotheke tragen und auch zukünftig die hoheitliche Aufgabe zur Arzneimittelversorgung der Bevölkerung übernehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt – ich gehe davon aus, an den Sozialausschuss. Ich würde jetzt über den Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen lassen.

Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich empfehle, dass wir gleich mal zählen. Das sind 31. Die Gegenstimmen, bitte. 41 Gegenstimmen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD in der Drucksache 7/157. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Es ist jetzt 13.35 Uhr. Wir setzen nach der Mittagspause um 14.05 Uhr mit der Beratung der Mündlichen Anfragen fort. Es gibt sieben Mündliche Anfragen, damit Sie sich orientieren können. Danach folgt dann Tagesordnungspunkt 18.

Wir fahren jetzt vereinbarungsgemäß fort mit Tagesordnungspunkt 35

Fragestunde

Nur zur Information an alle, ich hatte es ja vorhin schon gesagt: Danach folgt der Aufruf des Tagesordnungspunkts 18, danach 20 a und dann weiter in der Tagesordnung.

(Ministerin Werner)

Wir beginnen mit der Anfrage des Abgeordneten Cotta, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/378.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Äußerung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“

In den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans werden umfangreiche Maßnahmen im Beauftragtenwesen und des Dienstrechts; der Verbindung von Medien, Sicherheitsbehörden und „Zivilgesellschaft“; bezüglich Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Rechtsextremismus sowie Änderungen in der Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden selbst gefordert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des oben genannten Masterplans?

2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde?

3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: