Protokoll der Sitzung vom 06.03.2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zunächst die Antwort zu Frage 1: Die Forderungen in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans geben wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger in Thüringen, im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden.

Die Antwort zu Frage 2: Bei den in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans verwendeten Begriffen handelt es sich um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten, die keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen.

Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch erläutert.

Die Antwort zu Frage 4: Ich zitiere: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So besagt es Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Hierzu zählt es auch, Maßnahmen zu treffen bzw. diese zu intensivieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen vor rechtsextremistischen Taten und Rassismus schützen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zweiten Anfrage. Das ist die Anfrage vom Abgeordneten Schütze, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/380.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“

Punkt 10 des von den Autoren sogenannten Masterplans fordert „eine zügige Evaluierung, was aus den unzähligen Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse zum NSU geworden ist“, „Umsetzungsdefizite“ müssten „umgehend nachgeholt werden“.

Punkt 11 des von den Autoren sogenannten Masterplans fordert die Schaffung eines „Sachverständigenrates zur demokratischen Entwicklung“, der „regelmäßig die Qualität der Demokratie sowie die Einstellung der Bevölkerung zur Demokratie beschreiben, Forschungslücken, insbesondere im Bereich strukturellem Rassismus, schließen und Maß

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

nahmen, inklusive Schätzung der tatsächlichen finanziellen Bedarfe, vorschlagen“ soll.

Ich frage die Landesregierung:

Frage 1: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 10 und 11 des oben genannten Masterplans?

Frage 2: Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde?

Frage 3: Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schütze beantworte ich für die Landesregierung wie folgt; sie bezieht sich auf das gleiche Interview, nur auf zwei andere Punkte, daher wiederhole ich mich gern:

Die Antwort zu Frage 1 lautet: Die Forderungen in den Punkten 10 und 11 des Masterplans geben wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger sowohl in Thüringen, im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz und Sicherheitsbehörden.

Die Antwort zu Frage 2: Bei den in den Punkten 10 und 11 des Masterplans verwendeten Begriffen handelt es sich wiederum um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten, die keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen.

Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials – darauf hatte ich bereits in der vorhergehenden Antwort hingewiesen –, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausrei

chend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch erläutert.

Die Antwort zu Frage 4: Hier wiederhole ich gern Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, in dem es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Hierzu zählt es auch, Maßnahmen zu treffen bzw. diese zu intensivieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen vor rechtsextremistischen Taten und Rassismus schützen.

Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Anfrage Nummer 3, eine des Abgeordneten Braga, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/381.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin.

Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“.

Wie dem in der Überschrift genannten Pressebericht zu entnehmen ist, behauptet der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz gemeinsam mit zwei weiteren Autoren, darunter auch dem Leiter des „Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft“ in Jena, unter anderem, dass „Menschenhass... ein gesamtgesellschaftliches Problem“ sei, dessen „institutionell und ideologisch verfestigte Form sich heute auch flächendeckend in unseren Parlamenten findet“.

Der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz schreibt von „bis weit in die Vergangenheit zurückreichendem Rassismus“, einem „verfestigten Rassismusparadigma“, das „herrschende Machtverhältnisse konserviere“. Als Lösung der analysierten Probleme werden zwölf Punkte eines „Masterplans“ vorgeschlagen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Teile der Publikation hat der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz verfasst?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die Äußerungen des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz, der ausdrücklich unter Nennung seiner Funktion als Co-Autor des Textes vorgestellt wird?

(Abg. Schütze)

3. Durch wen wurden die Äußerungen zuvor rechtsund fachaufsichtlich geprüft?

4. Falls es keine Prüfung im Sinne der Frage 3 gab: Mit welcher Begründung ist keine Prüfung der dienstlichen Äußerung vorgenommen worden?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet auch hier das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Braga beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1 lautet: Die Publikation wurde von den drei Autoren gemeinschaftlich verfasst.

Die Antwort zu Frage 2: Es gehört unter anderem zu den Aufgaben des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, die Behörde nach außen zu vertreten und für diese zu wirken. Im Übrigen wird auf § 5 Abs. 1 und 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes verwiesen.

Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 möchte ich gemeinsam geben: Die Äußerungen des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz geben keinen Anlass für eine vorherige Prüfung durch die Rechts- und Fachaufsicht. Ergänzend wird auf die Ausführungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Rechts- und Fachaufsicht über den Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz in seinem Urteil vom 11. September 2019, Aktenzeichen 28/2018, verwiesen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Gibt es hier Nachfragen?

(Zuruf Abg. Braga, AfD: Nein, danke!)

Das sehe ich nicht, dann kommen wir zur Anfrage Nummer 4 der Abgeordneten Herold, Faktion der AfD, in Drucksache 7/383.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“

In den Punkten 1, 2, 3 und 5 des Masterplans werden umfangreiche Änderungen des Grundgesetzes, zur „Demokratieförderung“, zur politischen Bildung sowie sogenannten Sicherheitspartnerschaften unter Einbindung der „Zivilgesellschaft“ gefordert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des oben genannten Masterplans?