Protokoll der Sitzung vom 01.02.2023

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Sie waren überhaupt nicht da, wie kommen Sie denn darauf?)

Also jetzt platzt mir hier gleich etwas, was die Contenance ist.

(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Män- ner sind es eben nicht gewohnt, unterbro- chen zu werden!)

Zunächst das eine: Die Grundlagen einer Landeskrankenhausplanung sind Statistik und Mathematik. Die Frage des Bedarfs kann ich analysieren, indem ich die Fälle habe, die behandelt worden sind, und daraus prospektiv mit Bevölkerungs- und demografischen Daten schließen kann, was gebraucht wird. Dann schaue ich mir die Strukturen an, die ich habe, schaue mir die Kostenstrukturen an. Das ist völlig unabhängig von einer Frage der Finanzierung. Bei jedem Finanzierungssystem haben Sie das Problem, dass es Unschärfen hat. Der Grund, warum unsere Krankenhauslandschaft in Schieflage gerät, ist, weil die Länder – nicht nur Thüringen, das ist ja gar nicht singulär – ihren Planungsaufgaben nicht nachgekommen sind. Das haben wir nicht nur auf der Fachebene diskutiert. Was Sie hier aber versuchen, ist noch mal Ringelpiez mit Anfassen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Es geht nicht darum, dass Sie sich auf ein Zielbild einigen. Dieses Zielbild bietet ja gar keine Lösung, sondern es ist eine Problembeschreibung der Betroffenen, die eine Problemlösung von Ihnen erwarten.

(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

Sie sehen mich ja hier schon in der Lage, den Antrag des Kollegen Zippel zu verteidigen, was ich aber sehr gern mache, weil wir uns da sehr einig sind, im Ausschuss im Übrigen auch. Deswegen bitte ich doch einfach, ein Stück weit vom hohen Ross runterzukommen. Dass in einer Debatte, die inhaltlich geführt wird, einzelnen Kollegen ausgelegt wird, sie würden bei einer zentralen Frage Angst schüren, ist unser Gemeinwesen …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sagen Sie doch mal eine inhaltliche Position, bitte!)

Eine inhaltliche Position kann ich Ihnen sofort sagen: Wir brauchen schnellstmöglich den Leistungsgruppenplan.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Das bedeutet nämlich, dass wir die Zentren haben, dass wir sozusagen eines tun, das, was man Ambulantisierung nennt, das man …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)

Zwei? Er versteht es einfach nicht! Das ist das Ziel, lieber Kollege Dittes, nicht nur in Thüringen, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Vielen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

So, es ist immer noch ein hochinteressantes Thema und es erhält erneut Frau Ministerin Werner das Wort. Bitte schön.

Ich will es ganz kurz machen. Zunächst: Ich will das nicht wegschieben, aber noch mal deutlich machen. NRW – Sie haben es gerade angesprochen, ich glaube, Herr Zippel oder Herr Voigt hat das angesprochen – hat sich 2019 auf den Weg gemacht und hat jetzt beispielsweise eine Leistungsgruppenplanung. Dazu kann ich nur sagen: Die Leistungsgruppenplanung in NRW ist gerade bei 64, die Vorschläge der Bundesregierung sind bei 128. Es wird sicherlich irgendeine Zahl dazwischen geben, aber solange wir das nicht wissen, macht es keinen Sinn, hier ein Krankenhausgesetz auf den Weg zu bringen, weil natürlich die Bundesgesetzgebung an der Stelle vor der Landesgesetzgebung steht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber zu Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen, Herr Montag, hat ein Ministerium mit 27 Referaten im Bereich der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung. Ich habe hier eine Abteilung mit sechs Referaten zur Gesundheits- und Krankenhausversorgung. Das zeigt vielleicht ein kleines bisschen, wo die Ressourcen vom Landtag beispielsweise gesehen werden, denn alle unsere Wünsche, mehr Personal dort zu bekommen, werden abgeschmettert. Ganz im Gegenteil: Die FDP fordert immer wieder, hier Personal abzubauen. Das will ich an dieser Stelle zumindest noch mal gesagt haben, denn es gibt nämlich auch Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, die wirklich wie verrückt, ohne Ende arbeiten, die aber eben auch nicht länger als 24 Stunden Aufmerksamkeit haben.

(Abg. Montag)

Zum Zweiten: Herr Voigt, weil Sie immer wieder die Demonstrationen vor dem Landtag ansprechen. Ich habe hinterher von einigen, die das mitorganisiert haben, unter anderem eine Mail bekommen, wo man sich entschuldigt hat, indem noch mal festgestellt wurde, dass eben vielen nicht klar ist, wo welche Entscheidungen getroffen werden und wo die Grenzen liegen. Wenn Sie auf die Frage der niedergelassenen Ärzte gehen, dann ist es das Thema der Entbudgetierung. Die muss endlich aufgehoben werden,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

damit es wirklich für die jungen Ärztinnen und Ärzte attraktiv ist, aufs Land zu gehen, in Regionen zu gehen, die strukturschwach sind. Leider wurde eben diese Entbudgetierung nicht aufgehoben. Und, Herr Montag, es gab eine Regelung, nämlich die Neupatientenregelung, die sehr gut gewesen ist, weil das dazu geführt hat, dass mehr Patientinnen und Patienten auch aufgenommen wurden. Leider wurde die jetzt abgeschafft, weil eben der Finanzminister Lindner dafür kein Geld zur Verfügung stellen wollte. Das ist die Wahrheit an der Stelle,

(Beifall DIE LINKE)

warum es eben nicht attraktiv ist für niedergelassene Ärzte, hier tatsächlich in die strukturschwachen Regionen zu gehen.

Und ein Letztes: Ja, politische Verantwortung. Man kann Dinge oben vom Tisch herab vorgeben. Man kann aber auch in die Diskussion mit denjenigen gehen, die betroffen sind. Und das ist mein Stil. So gehe ich vor,

(Beifall DIE LINKE)

nicht etwas von vorneherein vorzusetzen, sondern die Menschen mitzunehmen, nach den guten Lösungen zu fragen und gemeinsam diese dann nach Möglichkeit zu erarbeiten, aber am Ende natürlich eine Entscheidung treffen zu müssen und davor scheue ich mich nicht, ganz im Gegenteil.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Redewünsche? Das ist nicht der Fall. Dann würden wir zur Abstimmung kommen. War Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab.

Ich würde namentliche Abstimmung beantragen.

Eine namentliche Abstimmung wird gewünscht. Dann bitte ich die Schriftführer, nach vorn zu kommen bzw. die Urnen bereitzustellen. Bitte schauen Sie bei der Abstimmung auf Ihre Karte, dass Sie nur eine Karte einwerfen, dass sie die richtige Farbe hat und Ihren Namen trägt.

Dann darf ich fragen: Hatten alle Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Es gibt ein Ergebnis: Anwesende Abgeordnete laut Anwesenheitsliste 83, es wurden abgegeben 76 Stimmen, Jastimmen 24, Neinstimmen 37, Enthaltungen 15 (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5789 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6853 -

dazu: Mehr Tempo bei der Digitalisierung Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6774 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Weltzien aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte schön, Herr Weltzien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Durch Beschluss des Landtags in seiner 87. Sitzung vom 15. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 15. September 2022, in seiner 60. Sitzung am 4. November 2022 und in seiner 61. Sitzung am

(Ministerin Werner)

8. Dezember 2022 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen als Beschlussempfehlung dem Landtag wieder übermittelt worden und liegt heute zur Beschlussfassung vor. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort. Bitte, Herr Kemmerich.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz und hoffentlich zahlreich an diversen Geräten, Digitalisierung der Verwaltung ist in unseren Augen die Megaaufgabe, eine der vordringlichsten Aufgaben des Freistaats Thüringen und damit der Landesregierung. Es ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes, letztlich auch für die Stabilisierung der Haushalte. Wir mahnen häufig genug Aufgabenkritik auch innerhalb der Verwaltung an. Dazu gehört auch, zahlreiche Prozesse zu digitalisieren. Thüringen ist hier leider Schlusslicht im Bundesvergleich. Wir müssen einfach mehr Anstrengungen machen. Wir haben dieser Tage im Haushalts- und Finanzausschuss über die Frage, wie wir thueringen.de digitalisieren, diskutiert. Es gab eine sehr intensive Kritik, Herr Staatssekretär Schubert. Wir wissen selbst, wo die Defizite sind. Nochmals: Eine PDF aus einem Netz runterladen, ist keine Digitalisierung.

(Beifall Gruppe der FDP)

Es geht um das Mindset, Digitalisierung als Aufgabe zu begreifen und Prozesse zu digitalisieren. Hier geht es konkret um ein Projekt, um Schriftformerfordernisse zu reduzieren. Darüber haben wir – da waren wir noch in anderen Hallen im Parlament – schon mal sehr ausführlich diskutiert. Damals wurde noch verlacht, als wir gesagt haben, eine persönlich ausgeführte Signatur sollte mehr Folklore werden als der Standard. Sie geben da jetzt etwas nach. Es gab eine Anhörung. Ich will aus der Anhörung ein paar Punkte zitieren, die uns hier ins Stammbuch geschrieben worden sind, insbesondere der Regierung, was denn die Aufgaben sind. Da steht unter anderem drin:

1. Die digitale Antragstellung sollte zum Regelfall werden, von dem nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Haben wir noch nicht.

2. Die Kommunen müssen nicht nur dazu angehalten werden, die Digitalisierung ihrer Verwaltungsdienstleistungen voranzutreiben, sondern auch ausreichend finanziell gefördert werden. Dazu müssen die eingestellten Haushaltsmittel auf Auskömmlichkeit überprüft werden. Auch das kam aus der Anhörung hervor.

3. Eine Beratungsplattform sollte bereitgestellt werden, die die Kommunen bei Digitalisierungsprojekten mit wichtigen Informationen versorgt und Ansprechpartner für vertiefende Begleitung anbietet. Es müssen Schulungen in puncto IT-Sicherheit angeboten werden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen.