Protokoll der Sitzung vom 03.02.2023

Zu Frage 4: Die zu besetzenden Stellen werden regelmäßig veröffentlicht. Hier wird auch die Möglichkeit der Ausschreibung mit Sonderzuschlägen genutzt. Anfragen von Bewerberinnen und Bewerbern werden schnellstmöglich beantwortet. Zudem sollen Lehramtsanwärter dieser Region verstärkt zugewiesen werden, und zwar mit dem Ziel, diese frühzeitig für die Region Altenburg und somit auch für das Gymnasium Meuselwitz zu begeistern. So soll beispielweise die befristete Stelle Sport/Geografie nach Ablauf der Befristung als Lehramtsanwärter weiter in der Region verbleiben. Was den Rechtsstreit mit einer Lehrkraft betrifft, so hat das TMBJS nach wie vor das Ziel, den Lehrer am Gymnasium zu den im gerichtlichen Vergleich vereinbarten Bedingungen zu halten. Leider wird dies durch die aktuellen Auseinandersetzungen erschwert. Das Ministerium, das Staatliche Schulamt und die Schulleitung sind in dieser Personalangelegenheit weiter gesprächsbereit.

Vielen Dank. Es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Zippel.

(Abg. Zippel)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung. Ich hätte zwei Nachfragen bzw. eine Nachfrage und noch mal ein Nachhaken, weil eine Aufschlüsselung nach Jahresscheiben eben nicht stattgefunden hat. Vielleicht zunächst zu diesem Punkt: Unter 3. bat ich um die Aufschlüsselung seit dem Schuljahr 2018/2019 auf die einzelnen Jahre. Ich bitte, dies noch nachzuholen, weil das nicht ganz unerheblich ist für die Entwicklung in letzter Zeit.

Ich möchte noch mal eine Nachfrage zu Punkt 1 stellen. Sie sagten, es gäbe am Gymnasium in Meuselwitz keine besondere Lage. Vielleicht könnten Sie noch einmal, insbesondere im Hinblick auf die Personalsituation der anderen Gymnasien im Altenburger Land, erklären, wie es zur Einschätzung der Landesregierung kommt, dass das Gymnasium, was hier durchaus aktiv im Rahmen der Schulnetzplanung des Landkreises Altenburger Land mit einem Fragezeichen versehen wurde vonseiten des Schulamts Ostthüringen, was sich aber jetzt durch die Flüchtlingssituation durch die Ukrainer etwas relativiert hat, wie es hier zur Einschätzung kommen kann, dass es aber keine besondere Lage an diesem Gymnasium gibt. Danke.

An der Stelle möchte ich nur wiedergeben, was ich in der Anfrage schon beantwortet habe, nämlich, dass vonseiten des Ministeriums das Gymnasium nicht geschlossen werden sollte und diese Aussage auch niemals getätigt wurde. Wie es vor Ort beurteilt wird, das ist noch mal eine andere Frage. Sie wissen, dass bei der Schulnetzplanung des Landkreises manchmal noch eine etwas andere Situation bestehen kann.

Zum Zweiten, was die Frage der Unterrichtsabsicherung angeht, stellt es sich mir so dar, dass es keine Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Gymnasien gibt, die das ähnliche Problem haben, dass die Unterrichtsabsicherung immer etwas ist, mit dem man sich tagtäglich beschäftigen muss.

Zur Frage der Jahresscheiben, das würde ich mitnehmen, dass das nachgeholt wird.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Wolf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, nicht bezogen auf den Lehrer, sondern allgemein.

(Unruhe im Hause)

Könnten die Herren vielleicht bitte den Raum verlassen, wenn sie Gespräche führen? Danke schön.

Ist ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin, egal, welchen Status, berechtigt, die Arbeitsleistung von sich aus zu verweigern, wenn er oder sie sich in einem Rechtsstreit mit seinem Dienstherrn befindet? Welche Konsequenzen können arbeitsrechtlicher Natur daraus folgen?

Zu Frage 1: Meines Erachtens nicht.

Zu Frage 2: Das müsste ich Ihnen nachreichen, was die Konsequenzen angeht.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und die heutige Fragestunde.

Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 28 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben.

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7208 -

Wir hatten hier abgegebene Stimmzettel 72: ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 18 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem Herr Abgeordneter Thrum auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmmehrheit erhalten hat, würde für ein Festhalten an diesem Wahlvorschlag eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags, beispielsweise im Ältestenrat, erforderlich sein.

Ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt.

Wir fahren fort in der Tagesordnung und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 48

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5793 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, „Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache im Freistaat“ – Englisch –, das ist der Gegenstand unseres Antrags am heutigen Tag, der aus der Lebensrealität abgebildet dem nachkommt, was wir brauchen, nämlich inzwischen nicht mehr nur Fachkräfte, sondern Arbeitskräfte in jeder Branche und mit jedem Qualifikationsniveau. Ansonsten ist es sehr schwierig, den Betrieb tatsächlich aufrechtzuerhalten. Wir erleben das jetzt schon, dass in allen Bereichen auf fehlende Fachkräfte und Arbeitskräfte hingewiesen wird. Wir kennen die Zahlen. Deutschland geht davon aus, eine Zuwanderung von fast 400.000 Menschen pro Jahr zu brauchen. Ich finde die Zahl etwas hochgegriffen, aber das an anderer Stelle. Aber auch in Thüringen wissen wir eins, dass zwischen 280.000 und 300.000 Menschen bis zum Jahr 2035 aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausscheiden werden, einfach altersbedingt, und dass wir in keiner Weise in der Lage sind, dieses wieder aufzufüllen. Es gibt mehrere Methoden, die Arbeitslücken zu schließen: Automatisierung, Digitalisierung etc. Aber wir brauchen auch, wie gesagt, Leute, die sich den Arbeitsanforderungen stellen.

Wir sehen bei der Zuwanderung nach Thüringen, dass viele Menschen aus dem europäischen Ausland kommen. Häufige Anträge beim Landesverwaltungsamt auf Anerkennung zum Beispiel eines Berufsabschlusses kommen zurzeit aus Bosnien und Herzegowina, aber auch von den Philippinen, aus Serbien für viele Berufe. Nicht, dass hier der Eindruck entsteht: Wir wollen ausdrücklich nicht über Migrationspolitik reden, sondern darüber, wie Thüringen sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann im Kampf um die besten Talente, um die größten Talente auch mit den übrigen Bundesländern, denn die stehen alle vor demselben Problem.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir fordern in unserem Antrag, dass ab 1. Januar 2024 alle Verwaltungsdokumente, die im Zusammenhang mit den Basisleistungen, welche im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes digitalisiert werden, auch in den Verwaltungen in englischer Sprache bereitgestellt werden. Das ist nicht – es kommt immer gern als Vorwurf – irgendetwas, was wir uns ausgedacht haben, nein, das ist mit der

europäischen Verordnung aus dem Jahre 2018 mit der Ziffer 1724 vom 2. Oktober 2018 geregelt worden. Dort wurden die Weichen für die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 für alle europäischen Mitgliedstaaten gestellt. Dies hat zur Folge, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2023 – ja, 2023, das ist Ende dieses Jahres – 21 der wichtigsten Verfahrensbündel im Sinne der europäischen Verordnung zum Single Digital Gateway vollständig digital und mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden müssen. Um die erforderlichen Informationen und Unterstützungsdienste im Sinne der Single-Digital-GatewayVerordnung anbieten zu können, muss auch das Personal in den zuständigen Verwaltungseinrichtungen die entsprechenden Sprachkenntnisse vorweisen. Vorzulegende Urkunden und Nachweise müssen zukünftig auf Englisch anerkannt werden, damit keine Übersetzung erforderlich ist. Alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen sollen auch in englischer Sprache angeboten werden.

Meine Damen und Herren, das klingt nach einer großen Aufgabe, aber – wie gesagt – wir haben uns als Deutschland dazu verpflichtet, damit trifft das Thüringen genauso. Wir wollen auch nichts Unmögliches fordern, deshalb schlagen wir ein mehrstufiges Verfahren in unserem Antrag vor. Bei Neueinstellungen soll vermehrt darauf geachtet worden, ob Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind. Wir kennen das aus Hotels, aus der Gastronomie, dort tragen die netten Servicemitarbeiter Flaggen, die die Landessprachen signalisieren, die sie sprechen können. Deshalb fordern wir eine Evaluation in den Thüringer Verwaltungen bis zum Ende des Jahres 2023, wie und mit welchen Sprachkenntnissen der Mitarbeiter sie gesegnet sind. Ab 2024 soll es entsprechende Weiterbildungsangebote für Verwaltungsmitarbeiter und Thüringer Beamte im Bereich der englischen Sprache geben, um Sprachkenntnisse zu fördern und weiterzuentwickeln. Auch soll dann im Ausbildungsjahr 2025/2026 in allen Ausbildungen der Verwaltungen und für den öffentlichen Dienst das Fach Verwaltungsenglisch verbindlich mit eingeführt werden.

Gern diskutieren wir das mit allen Vertretern der Parteien in dem entsprechenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Ich freue mich auf die Diskussion. Herzlichen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete

(Vizepräsidentin Henfling)

Wagler zu Wort gemeldet. Ihr habt niemanden gemeldet? Dann hat sich aber Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet. Das ist jetzt richtig?

(Zuruf Abg. Walk, CDU: Das ist korrekt!)

Hervorragend. Dann erhalten Sie jetzt das Wort.

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, zwar nicht hier im Raum, aber dann an den Geräten, die Gruppe der FDP will mit ihrem Antrag „Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen“ diese zusätzliche Verwaltungssprache Englisch stufenweise bis zum Jahr 2030 einführen. Sie begründet dies vor allem mit dem enormen Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland. Im Antrag wird zutreffend beschrieben, dass in allen Branchen und in allen Qualifikationsniveaus ein enormer Arbeitskräftemangel besteht. Realität ist in der Tat, Kollege Kemmerich hat das in der Begründung schon richtigerweise dargestellt: Nicht nur unser Freistaat Thüringen steht hier im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern, sondern Deutschland insgesamt benötigt eine attraktivere Einwanderungspolitik, die den Zugang der dringend benötigten Kräfte aus dem Ausland konkurrenzfähig zu anderen Einwanderungsländern macht. Der Antrag stellt zudem darauf ab, Zitat: „Bundesweit werden jährlich 400.000 Zuwanderer benötigt.“ Egal, ob die Zahl jetzt so exakt ist oder nicht, dem stehen – und das ist entscheidend – 44.800 Qualifikationsanerkennungen im Jahr 2020 gegenüber, das sind gerade mal 11 Prozent. Das zeigt schon das Defizit und das Problem auf, wobei in Thüringen 553 im Ausland erworbene berufliche Ausbildungsnachweise anerkannt wurden. Wir sind uns einig, dass das nicht ausreichend ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Antragskern. Wir teilen ausdrücklich die Auffassung, dass wir mehr Dynamik bei den gezielten Anwerbungen von dringend benötigten Fachkräften brauchen. Deshalb – ich will noch mal daran erinnern – haben wir bereits am 7. Dezember 2022 in der Drucksache 7/6825 einen Plenarantrag mit dem – wie ich finde – griffigen Titel eingereicht „Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern“. Mit unserem Antrag haben wir konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie sich Thüringen in diesem Bereich besser aufstellen kann. Wir wollen unter anderem, dass die Anwerbung ausländischer Fachkräfte vereinfacht wird. Realität ist doch längst – wir wissen es –: In vielen Bereichen werden wir den Fachkräftebedarf nur durch gezielte Anwerbung im Ausland decken können. Klar ist auch, erstens: In

Thüringen dauert die Anerkennung ausländischer Abschlüsse einfach viel zu lange, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens, das Thema hatten wir ja gestern schon. Diese Verfahren müssen deshalb beschleunigt und vorhandene Qualifikationen einfacher anerkannt werden. Zweiter Punkt: Die Unterstützung für die Unternehmen darf sich nicht länger ausschließlich auf die sprachliche Vorbereitung der Auszubildenden beschränken, denn wir wissen ja nicht erst seit heute, dass die Unterstützung schon sehr viel früher einsetzen muss, zum Beispiel beim Suchen und beim Finden von geeigneten Bewerbern und dem damit verbundenen komplizierten Prozedere, die Fachkräfte auch tatsächlich ins Land zu bekommen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die gute Nachricht: Die für diese Maßnahmen benötigten finanziellen Mittel hat ja unter anderem auch unsere Fraktion im Haushalt durchgesetzt, wir haben sie zumindest angeregt und Sie haben mitgestimmt, und damit liegt der Ball jetzt klar bei der Landesregierung, diese Chance auch tatkräftig zu nutzen. So ist beispielsweise das vom Wirtschaftsministerium vorgestellte Konzept der German Professional School nur deshalb möglich, weil der entsprechende Haushaltstitel von unserer Fraktion auch aufgestockt wurde, wie gesagt, alle haben da mitgemacht, deswegen herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Lassen sie mich an die Adresse des Ministeriums – Herr Tiefensee ist ja auch da – noch mal klar sagen, wir unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich. Gleichzeitig kann das aber nur ein Teil der Lösung sein. Das klang, denke ich, auch schon bei der Begründung vom Kollegen Kemmerich durch. Wir fordern daher weiterhin eine zentrale Anlaufstelle für Fachkräfteeinwanderung.

(Beifall CDU)

Ich glaube, das ist wichtig, und diese Zentralstelle – ich will noch mal erklären, worum es geht – soll als sogenannte One-Stop-Agency durch alle notwendigen bürokratischen Schritte führen. Dazu gehören zum einen insbesondere Visa-Angelegenheiten, zum anderen aber auch das Anerkennungs- und das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Die Vorteile, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liegen auf der Hand. Statt aufwendigen und entnervenden Behördenhoppings wollen wir eine Begleitung und Unterstützung aus einer Hand. Die Thüringer Wirtschaft wird nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir in Thüringen auch zwingend eine zentrale Ausländerbehörde benötigen, die genau diese Aufgaben erfüllen kann. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wie bisher von

(Vizepräsidentin Henfling)

den vielen einzelnen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte durchführen zu lassen – so sehr diese sich auch redlich und engagiert bemühen –, hat sich doch erkennbar als nicht zweckmäßig erwiesen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, all diese Dinge sind wichtig, aber noch ein weiterer Punkt, sozusagen als Klammer, ist uns wichtig und entscheidend: Wir brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, ein gesellschaftliches Klima des Respekts für Fachkräfte, auch und gerade für ausländische Fachkräfte. Jetzt komme ich noch mal zum Antragskern. Selbstverständlich kann die Einführung einer zusätzlichen Sprache, die den ausländischen Fachkräften die Behördenkommunikation erleichtert ein – ich betone, ein – Baustein in einem komplexen Gesamtkonzept sein. Richtig ist zudem, dass die Einführung von Englisch als zusätzlicher Verwaltungssprache einem Transformationsprozess unterliegt, welcher auch zielorientiert durchlaufen werden muss. Genauso richtig ist es aber, dass eine solche umfassende Einführung nicht so einfach per Erlass oder von heute auf morgen umsetzbar ist. Wir halten es deshalb für zielführend und sinnvoll, dass wir bereits im Vorfeld eines solchen umfassenden Schritts auch gleich über mögliche Alternativen nachdenken, uns Gedanken machen, wie es vielleicht auch anders besser gehen könnte, denn es geht bei einer generellen zusätzlichen Amtssprache ja – was wir wissen – um viel mehr als nur um die Frage der Fachkräfte. Es geht gerade auch um die Fragen der Integration, denn wir wissen, Sprache schafft Identifikation, Sprache schafft Zugehörigkeit, und das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Schritt beim Ankommen in Deutschland und der zentrale Schlüssel für Integration.

(Beifall CDU)

Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sollten sich alle Maßnahmen daran orientieren, dass die Motivation hoch ist, die deutsche Sprache auch zu erlernen.

Ich komme damit zum Fazit: Die Intention des Antrags tragen wir ausdrücklich mit, jedoch ist dieser in der hier vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Das Verfahren ist komplex, es ist zeitaufwendig, es ist natürlich auch kostenintensiv. Es braucht daher richtigerweise ein abgestimmtes, aufeinander aufbauendes und systematisches Vorgehen, damit die gewachsenen Strukturen und die gewohnten Prozesse sukzessive weiterentwickelt werden können und rechtzeitig geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ob am Ende dieses Prozesses dann tatsächlich auch Englisch als Amtssprache steht, erscheint mir derzeit noch offen zu sein. Aber der Ansatz ist richtig, sehr geehrte

Kolleginnen und Kollegen, und deswegen, weil uns das Thema so wichtig ist, wollen wir den Antrag gern auch gemeinsam weiterentwickeln. Die parlamentarischen Möglichkeiten, die dabei zur Verfügung stehen, sind bekannt. Das sieht eine Überweisung an die Ausschüsse vor. Die Gelegenheit wollen wir gern nutzen. In diesem Fall macht es Sinn, den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss damit zu betrauen. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.