Protokoll der Sitzung vom 03.02.2023

Kolleginnen und Kollegen, und deswegen, weil uns das Thema so wichtig ist, wollen wir den Antrag gern auch gemeinsam weiterentwickeln. Die parlamentarischen Möglichkeiten, die dabei zur Verfügung stehen, sind bekannt. Das sieht eine Überweisung an die Ausschüsse vor. Die Gelegenheit wollen wir gern nutzen. In diesem Fall macht es Sinn, den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss damit zu betrauen. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste hat sich Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nur ein Teilaspekt, den die FDP hier herausgreift, nämlich das Sprachenproblem. Denn das ist nur ein kleiner Teil des Fachkräftemangels. Natürlich ist der Fachkräftemangel ein immer größer werdendes Problem, was wir in seinen Auswirkungen alle spüren. Das ist eben nicht nur bei den Erzieherinnen der Fall, sondern auch im Handwerk oder inzwischen bei der Bahn, wenn ich zum Beispiel auch immer gucken muss, ob ich jetzt noch mit dem Zug nach Hause komme, dann wird auch immer mal, nicht nur, eingewandt, dass da irgendwas nicht funktioniert oder jemand krank ist, sondern auch, dass zu wenig Menschen die moderne Technik bedienen können. Diskutiert werden deswegen Maßnahmen wie die Einführung einer Bildungszeit, eine Ausbildungsgarantie, bessere Erwerbsanreize auch für Frauen und vieles, vieles mehr.

Die FDP hat nun den bestimmten Ausschnitt in den Blick genommen, dass die Verwaltungssprache Englisch Thüringen für internationale Fachkräfte attraktiver machen würde. Der Herr Kollege Walk hat eben dankenswerterweise schon mal drauf hingewiesen, dass natürlich Sprache allein noch nicht freundlich ist, sondern die Willkommenskultur verlangt noch etwas mehr. Aber das haben Sie sicherlich auch nicht generell hier ausgrenzen wollen. Es ist eben nur der Teilaspekt. Allerdings, Herr Kollege Walk, als Sie eben gesagt haben – das ist sicherlich richtig –, dass es sehr schön und vielleicht auch vordringlich sein sollte, dass, wenn Fachkräfte hierherkommen, sie dann auch die deutsche Sprache lernen. Aber mit der deutschen Sprache kommen auch deutsche Arbeitnehmerinnen mittlerweile in der Wirtschaft, glaube ich, nur noch sehr schlecht

(Abg. Walk)

zurecht. In der zunehmenden Internationalisierung – und gerade Thüringen hat sehr internationale Wirtschaftsbeziehungen – wird irgendeine Fremdsprache, mindestens eine, glaube ich, mittlerweile ganz nützlich sein oder ohne das kommt man auch gar nicht durch.

Das Konzept baut ganz wesentlich allerdings auf bisher nicht so richtig rechtlich definierten Begriffen auf, da sind die Worte wie Verwaltungssprache oder Verwaltungsdienstleistungen. Sie fordern zum Beispiel von der Landesregierung, dass ab 1. Januar 2024 alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen auch in englischer Sprache angeboten werden. Die rechtssicher etablierten Begriffe „Amtssprache“, „Verwaltungsleistung“, „Verwaltungsverfahren“ oder „Verwaltungsakt“ tauchen in dem Antragstext bisher nicht auf. All diese Maßgaben werden vom Bund vorgegeben. Wir können im Landtag über eine zusätzliche Verwaltungssprache Englisch reden, aber Wortschöpfungen alleine bringen uns leider nicht dahin.

Herr Kemmerich hat darauf hingewiesen, dass Sie aufbauen auf der Single Digital Gateway Verordnung der EU – die SDG-VO, im Kommenden verwende ich dieses Kürzel –, die verlangt, dass bestimmte Verfahrensbündel mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber da muss sicherlich stärker differenziert werden.

Es gibt bereits heute ein Portal des Freistaats, in dem sich Menschen auf englischer Sprache über die Voraussetzungen und Abläufe bei bestimmten Verwaltungsleistungen informieren können, zum Beispiel die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation als Altenpfleger. Das beruht darauf, dass Bund und Länder verabredet haben, dass solche Informationen analog oder eben auch durch Einsatz von Software ins Englische übersetzt werden können. Eine ganz andere Frage als eine automatisierte Übersetzung ist, ob und inwieweit digitale Bescheide auch ins Englische übersetzt werden sollten. Sie verweisen auf das OZG, das sich über den Begriff „Verwaltungsleistung“ auf Verwaltungsverfahren und somit letztlich auch auf Verwaltungsakte bezieht. Also da haben wir noch einen Haufen Kleinarbeit zu erledigen. Im Bereich des BAMF gibt es jetzt schon die Verpflichtung, bestimmte Bescheide und Rechtsbehelfsbelehrungen im Asylverfahren auf Englisch zur Verfügung zu stellen. Da gibt es auch manchmal Übersetzungsfehler und daran müssen wir auch noch hart arbeiten.

In Ihrem Antrag fordern Sie, dass bis Ende 2023 die vorhandenen Sprachkenntnisse in den Thüringer Verwaltungen evaluiert werden sollen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, sich einen Überblick zu verschaffen, aber wenn wir wissen,

wie viele Beschäftigte wir im Land haben, dann müssten wir das noch besser eingrenzen, wer hier nun künftig einen Sprachtest vorlegen soll oder ob wir wirklich alle Personalakten durchforsten wollen oder müssen, um zu wissen, wer nun welche Sprachkenntnisse hat oder Englisch lernen könnte.

Ja, es ist alles ein bisschen wolkig. Herr Walk hat eben am Ende den Schlusssatz oder einen Ihrer Sätze auf der Seite 3 zitiert, der sich wunderschön anhört, aber eben eigentlich Selbstverständlichkeiten wiedergibt, wenn Sie da schreiben: „Die Einführung von Englisch als zusätzliche Verwaltungssprache ist ein Transformationsprozess, welcher zielorientiert durchlaufen werden muss. Dies geht nicht per Erlass oder von heute auf morgen. Es bedarf vielmehr ein abgestimmtes, aufeinander aufbauendes und systematisches Vorgehen, damit die gewachsenen Strukturen und gewohnten Prozesse sukzessiv weiterentwickelt werden können und rechtzeitig geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.“ Also bei diesen Selbstverständlichkeiten muss ich das jetzt mal so ein bisschen gemein sagen, wenn Sie jetzt den Satz ins Englische übersetzen müssen, dann fällt Ihnen das vielleicht sogar noch mehr auf. Solche allgemeinen Formulierungen sind nicht so richtig zielstrebig. Dennoch ist das dann kein Grund für uns, Ihren Antrag nicht im Ausschuss weiterzubehandeln, aber als Vorbild für klare, aussagekräftige Verwaltungssprache eignen sich solche Formulierungen dann gerade nicht. Deswegen wollen wir auch künftig das Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass wir, in welcher Sprache auch immer, Verwaltungshandeln möglichst transparent, aber auch sprachlich verständlich gestalten sollten. Wir stimmen also auch seitens der Koalition einer Überweisung an den Innenausschuss, der eigentlich zuständig ist, zu, und wenn es dann auch noch an den Wirtschaftsausschuss soll, da eher nicht, aber schauen wir mal. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat sich Abgeordneter Sesselmann für die Fraktion der AfD zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Zunächst einmal, Herr Kemmerich, müssten wir definieren – Frau Marx hat es bereits angesprochen –, was Sie jetzt hier konkret wollen. Sie sprechen von Verwaltungssprache, wir haben aber

(Abg. Marx)

auch eine Gesetzessprache, eine Judikative, Exekutive, Legislative, wir haben die Gewaltenteilung. Das heißt, wir haben eine Gesetzgebersprache, eine Gerichtssprache und eine Amtssprache. Was wollen Sie denn jetzt konkret haben? Das ist das Erste, was geklärt werden muss. Wollen Sie eine zweite Landessprache haben,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Amtssprache!)

dann müssen Sie es auch so in Ihren Antrag schreiben.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir meinen das, was dort steht!)

Gut, dann haben Sie aber ein Riesenproblem, dann kann die Exekutive, nämlich die Verwaltung, mit der Judikative, wo Sie das nicht wollen, und mit der Legislative überhaupt nicht in Kontakt treten. Das ist ja das nächste Problem. Das müssten Sie an sich dann auch noch mal ausführen. Das heißt, Verwaltungssprache ist nur ein Teil dessen, der Gewaltenteilung, die Sie hier zugrunde legen.

Meine Damen und Herren, wenn die Ampel in Berlin so weitermacht wie bisher, wenn wir Sanktionspolitik haben und die Unternehmen aufgrund dieser Energiepolitik in das Ausland abwandern, dann brauchen wir keine 400.000 Fachkräfte mehr, dann ist das Problem auch auf diese Art und Weise gelöst. Dann sind Sie nämlich selber daran schuld. Vielleicht sollten Sie mal Ihre Sanktionspolitik und Ihre Politik,

(Unruhe Gruppe der FDP)

die Sie im Bund betreiben, überlegen und sich Gedanken machen, wie Sie dort weiter vorgehen.

Meine Damen und Herren, es gibt viele Probleme, aber ein Problem haben wir: Das ist die Frage, wie wir die Unternehmen durch Fachkräfte unterstützen können. Da ist es besser, dass Sie, wenn Sie schmackhafte Tomaten wollen, nicht im Nachbargarten klauen, sondern dass Sie die selber aufziehen, dass Sie die hegen und pflegen,

(Beifall AfD)

ausgeizen und geschützt vor Wind und Regen aufwachsen lassen. Das ist doch das Hauptproblem.

Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist doch zunächst einmal eine Willkommenskultur für Kinder und eine attraktive familienfreundliche Sozialpolitik. Wir haben gestern und auch in der ersten Lesung mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen schon einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das haben Sie abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil es völliger Blödsinn war!)

Sie wollen lieber – das hatte Frau Ministerin Werner gestern gesagt – die Zuwanderung. Wir wollen attraktive Politik, damit wir unseren eigenen Fachkräftenachwuchs ziehen können, meine Damen und Herren. Herr Thrum hat Ihnen gestern auch eindringlich erklärt, dass wir genug Arbeitslose haben, die es zu qualifizieren gilt – darum geht es doch letzten Endes –,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen es ja wissen!)

um die zu Fachkräften zu machen und damit dann hier sozusagen auf den Markt zu bringen.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns – das hat Ihnen Herr Thrum gestern auch erklärt – an dem Beispiel Ungarn, an dem Beispiel Frankreich orientieren. Die Vereinbarung von Familie und Beruf, die Bereitstellung von zinslosen Krediten oder Geburtsprämien

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was ist die Geburtenrate von Frankreich? 1,7!)

wie unser Schülerbonus, was wir jetzt auch auf den Weg gebracht haben, sind doch viel wirksamer als die Gefährdung der Solidargemeinschaft, meine Damen und Herren, durch unkontrollierte Einwanderung in die Sozialsysteme, wie es die FDP letzten Endes hier fordert.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, der Staat – das zeigt die Vergangenheit, das zeigt die Gegenwart – ist nicht in der Lage, zwischen Wirtschaftsflüchtling und qualifizierter Zuwanderung zu unterscheiden und hat völlig die Kontrolle darüber verloren. Wenn wir dies nicht ändern, dann werden Deutschland und auch Thüringen leider nicht in der Lage sein, die Fachkräfteproblematik zu lösen. Mit ihrer unkontrollierten Zuwanderungspolitik öffnet die FDP damit die Büchse der Pandora, das müssen wir hier noch mal eindeutig sagen. Und wir brauchen kein Marxloh in Thüringen.

(Beifall AfD)

Die Fehler, die hier in der Vergangenheit durch diese falsche Politik gemacht worden sind, mal abgesehen von den Schwierigkeiten in der Verwaltung, sich überhaupt mit der Fremdsprache zu befassen, führen hier nicht zu einer Lösung.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Reden Sie doch mal zum Antrag!)

Außerdem haben wir schon mehrere Sprachen in Deutschland, wir haben das Hochdeutsch, das Niederdeutsch, das Dänisch und das Sorbisch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Frie- sisch!)

Das reicht völlig aus. Wir brauchen daher keine weitere Amtssprache, Verwaltungssprache, wie Sie es nennen, und vor allen Dingen auch nicht eine gendergerechte Aussprache, diese neue Sprache, die Sie hier einführen wollen. Deshalb lehnen wir als AfD-Fraktion Ihren Antrag mit Entschiedenheit ab. Und – Herr Walk hat es gesagt – je schneller die Immigranten die Landessprache lernen, desto besser funktioniert Integration in diesem Land. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächster hat sich Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.

(Beifall Gruppe der FDP)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zugegebenermaßen fast zum Finale dieser Plenarwoche ein in unseren Augen natürlich sehr guter Antrag, der von meinem Vorredner gerade nicht verstanden worden ist.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich hätte es auch mal auf Englisch erklären können, das hätte genauso nichts gebracht.

Aber zu Frau Marx und Herrn Walk: Wenn ich nichts beginne, werde ich ein Ziel nie erreichen. Natürlich ist, wenn ich komplett von vorn anfange, der Diskussionsrahmen ein sehr breiter. Deshalb bringen wir das mit unseren Vorstellungen ein, freuen uns auf die Auseinandersetzung und Weiterentwicklung in den Ausschüssen. Das ist der Prozess, den wir anstoßen wollen.