Protokoll der Sitzung vom 03.02.2023

Insofern sind wir gerade dabei, diese Problematik, weil das alle Länder beschäftigt, auf Länderebene abzustimmen und haben im Thüringer Innenministerium eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, unter Beteiligung des TMASGFF, auch des Wirtschaftsministeriums und des Thüringer Infrastrukturministeriums, um diese Problematik zu klären. Denn es sind hier auch wettbewerbsrechtliche Aspekte zu betrachten und eben die arbeitsschutzrechtlichen Aspekte, die aber nicht derart aufgeweicht werden können – ich hatte es bereits ausgeführt –, dass wir Sonn- und Feiertagsarbeit zulassen. Das wollen wir als Landesregierung definitiv nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Insofern geht es darum, sehr sorgsam auch mit etwaigen Gesetzgebungsverfahren umzugehen. Ihr

Gesetzesentwurf würde dazu führen, dass wir im ländlichen und urbanen Bereich ein unterschiedliches Schutzniveau bezüglich der Sonn- und Feiertagsruhe herstellen würden. Das können Sie verfassungsrechtlich nicht erklären, warum Sie, wenn Sie davon ausgehen, dass von begehbaren Warenautomaten wirklich relevante Störungen bezüglich der Sonn- und Feiertagsruhe ausgehen, diese im ländlichen Raum zulassen, im urbanen Bereich aber nicht.

Auch das werden wir als Landesregierung noch mal eingehend zu betrachten haben und werden Ihnen – und das wäre mein Vorschlag – zu gegebener Zeit einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten, der dann in den Ausschüssen diskutiert werden kann.

Sie sehen, dass sich die Landesregierung intensiv mit diesen Abwägungsfragen beschäftigt, die in der Tat nicht ganz einfach sind. Und auch ich möchte vorschlagen, dem Gesetzentwurf der AfD in dieser Form nicht zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Mühlmann.

Es geht auch relativ schnell.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Zuschauer! Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Staatssekretär. Sie haben ja jetzt lang und breit dazu ausgeführt, weshalb es aufgrund von möglicher Lärmbelästigung und Sonstigem, was in den Gesetzen zu Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen steht, nicht möglich ist, diesem Antrag zuzustimmen und er auch nicht an den Ausschuss überwiesen werden kann.

Was mir bei der ganzen Betrachtung aber absolut gefehlt hat, ist eine rückwirkende Betrachtung auf die letzten drei Jahre. Aufgrund von Corona – das haben alle festgestellt – hatten wir das Problem, dass sich immer mehr des Warenverkehrs in das Internet verlagert hat. Im Ergebnis dessen sind auch viele Geschäfte kaputtgegangen. Dieses Fehlen an Einkaufsmöglichkeiten auch für den ländlichen Bereich haben Sie überhaupt nicht betrachtet. Das wäre vielleicht eine Variante, dieses auch noch mal anhand dieses Antrags im Ausschuss zu diskutieren und zu betrachten.

(Staatssekretär Götze)

Deswegen ist es schon wichtig, dass dieser Antrag in den Ausschuss kommt, um darüber zu reden, denn dass hier drüben der ländliche Bereich irgendwie nicht so relevant ist, den Eindruck haben auch viele Wähler,

(Beifall AfD)

das haben auch die Wahlen immer wieder gezeigt. Aber uns und offensichtlich auch anderen hier im Raum ist der ländliche Raum, ist die Möglichkeit, dass die Leute auf dem Land am Wochenende und auch darüber hinaus einkaufen können, mit Sicherheit wichtig. Ich wage zu behaupten, dass es dem einen oder anderen auf dem Land wichtiger wäre, am Wochenende einzukaufen, als aufgrund der einen oder anderen Lärmbelästigung nicht ausschlafen zu können. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Noch mal Herr Abgeordneter Henkel von der CDU‑Fraktion und danach noch mal der Staatssekretär.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Ausführungen von Staatssekretär Götze haben doch gerade gezeigt, dass wir eine erhebliche Rechtsunsicherheit in dem Bereich haben. Und allein die Tatsache, dass man sogar eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen drei Ministerien ins Leben gerufen hat, um sich hier zu verständigen, zeigt, dass man Bedarf hat.

In einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen, Herr Staatssekretär: Sie sagten, wir hätten sonst ungleiche Bedingungen zwischen ländlichem Raum und dem urbanen Raum, was die Einkaufsmöglichkeit und die Feiertagsruhe betrifft. Ich will es noch mal wiederholen: Im urbanen Raum habe ich in jeder Stadt eine Tankstelle, wo ich nahezu 24 Stunden versorgt werde mit Personal und Einkaufsmöglichkeit. In jedem Bahnhof – vor allem in Erfurt, gehen Sie nach Erfurt am Sonntag, da können Sie einkaufen gehen, das ist alles möglich. Im ländlichen Raum ist das nicht möglich. Wir haben hier eine Möglichkeit, dass die Menschen ohne Personal versorgt werden können – und das soll nicht passieren. Was machen denn die Menschen? Die setzen sich ins Auto und fahren natürlich in die nächste Stadt an die Tankstelle und holen sich da die Sachen, die sie möglicherweise brauchen. Das ist natürlich sehr ökologisch und das ist auch sehr CO2-bewusst, das muss man machen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als ob Sie das interes- siert!)

Und auf der anderen Seite lässt man die Möglichkeiten, die man im ländlichen Raum hat, willkürlich geschlossen. Das kann nicht der Weg sein. Ich würde wirklich darum werben, dass man völlig ideologiefrei an das Thema geht und sich in aller Ernsthaftigkeit im Ausschuss dazu verständigt. Danke.

(Beifall CDU, AfD)

Jetzt noch mal Herr Staatssekretär Götze.

Zunächst zu Ihren Ausführungen: Ich hatte nur auf ein bestehendes Problem im Bereich des Sonnund Feiertagsgesetzes hingewiesen und auf die Tatsache, dass wir uns mit der Frage eines gleichen Schutzniveaus einfach beschäftigen müssen. Wenn es dort gute Gründe gibt zu differenzieren, dann kann man das verfassungsrechtlich selbstverständlich tun. Es ist aber eine Frage, diese Dinge im Vorfeld auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sorgfältig zu betrachten, um sie dann auch gezielt und fundiert im Landtag bzw. in den Ausschüssen diskutieren zu können. Diesen Zeitpunkt haben wir meines Erachtens noch nicht erreicht.

Was die Förderung des ländlichen Raums angeht, Herr Mühlmann, hatte ich – glaube ich – klargemacht, dass das das ausdrückliche politische Ziel der Landesregierung ist wie auch des Landtags – nach meinem Eindruck. Also da gibt es überhaupt keinen Dissens und keine Missverständlichkeiten. Was ich versucht habe auch zum Ausdruck zu bringen, ist, dass die 24-Stunden-Läden in der gegenwärtigen Form aus unserer Sicht weiterbetrieben werden können, auch vor dem Hintergrund der feiertagsrechtlichen Regelungen, weil die Situation ebenso ungeklärt ist.

Es ist unsere Aufgabe, uns jetzt mit den genannten Ministerien zusammenzusetzen, diese Sachverhalte noch einmal aufzubereiten, um auch – dieses Anliegen teile ich ja im Ziel – allen Beteiligten Rechtssicherheit, ein rechtssicheres Handeln zu ermöglichen. Mehr habe ich hier nicht zum Ausdruck bringen wollen. Ihre Interpretation, dass uns der ländliche Raum nicht genauso wichtig wäre wie der urbane Raum, die ist schlicht und ergreifend falsch. Das wollte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen. Vielen Dank.

(Abg. Mühlmann)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt haben wir eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Ramelow für die Linkspartei.

Erklärung ans Publikum: Herr Ramelow ist sowohl Ministerpräsident als auch Abgeordneter und jetzt hat er hier auf der Abgeordnetenbank gesessen und deshalb spricht er jetzt in der Rolle als Abgeordneter. Bitte schön, Herr Abgeordneter Ramelow.

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Gewaltentei- lung!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich als Abgeordneter zu Wort gemeldet, weil ich die Ausführungen des Staatssekretärs total spannend fand und weil deutlich wurde, es geht darum, den Schutz des Feiertags im Vordergrund stehen zu haben, um zu begreifen, dass der Feiertag zu einem normalen Alltag wird, wenn wir die Schutzmechanismen immer mehr einreißen. Wenn wir den Feiertag geschleift haben, werden wir auch den Sonntag schleifen und dann wird jeder Tag ein Werktag sein. Deswegen halte ich es auch für notwendig, dass wir mit den neuen Wegen, die wir beschreiten, auch darauf achten, dass wir alte Schutzmechanismen nicht zerstören.

Ich habe den Staatssekretär so verstanden, dass Mitarbeitende den Automaten am Sonntag oder Feiertag nicht auffüllen sollen. Da bin ich sehr einverstanden – der Automat ist begehbar,

(Beifall SPD)

er öffnet sich automatisch, so wie man am Geldautomaten oder an der Packstation eben auch die Türen öffnen kann, ohne dass ein Mitarbeitender damit in irgendeiner Form konfrontiert ist.

Herr Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass es aber auch Konfliktlinien zwischen dem Ladenschlussgesetz und dem Feiertagsgesetz und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt, die zu beachten sind. Ich persönlich bin für die 24-Stunden-Läden und ich bin der CDU durchaus dankbar, dass um die 24-Stunden-Läden auch in dem Förderprogramm gekämpft worden ist. Das rechne ich auch immer an und erkläre das auch allen.

(Beifall CDU)

Und wenn wir jetzt noch die Schwierigkeiten beheben würden, die ein wenig mit der Betreibung zusammenhängen, würden wir noch einen Schritt nach vorne gehen. Ich werbe aber dafür, dass wir

dann am Ende auch eine Quadratmeterbegrenzung bräuchten, damit nicht aus „click and buy“ ein begehbarer OBI-Markt wird oder ein IKEA-Markt oder ein Großsupermarkt, die mittlerweile auch auf vollautomatisierte Kassen umgestellt haben. Das ist nicht Anliegen dessen, was die CDU sich vorgestellt hat, und das, was ich mir auch vorstellen würde, dass wir dort einen Blick drauf haben.

Aber ich sagte noch einmal: Diese Öffnungen dürfen nicht dazu führen, dass wir am Ende den Sonntag zu einer Normalität führen, denn, meine Damen und Herren, auch wenn die AfD sagt, sie sei die Einzige, die den ländlichen Raum vertritt – interessante Bemerkung –, aber ich lasse mich mal eine Sekunde auf die Logik ein und möchte darauf hinweisen, was es bedeutet, wenn der Sonntag zu einem Regelarbeitstag werden würde. Dann würden diejenigen, die digital Waren anbieten, selbstverständlich ihre Lagerhäuser auch am Sonntag öffnen, sodass am Sonntag dort die komplette Arbeit gemacht werden kann, weil kein Ministerium – und die zuständige Ministerin sitzt hier – dann mehr eine Handhabe hätte, die Sonntagsarbeit als Regelarbeit zu unterbinden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gemeinsam auf den Schutz des stillen Feiertags, des Feiertags und des Sonntags achten sollten, wenn es um die Beschäftigung von abhängig beschäftigten Menschen geht.

Das ist kein Widerspruch zum 24-Stunden-Markt. Ich finde das einen interessanten Denkansatz. Ich finde, der begehbare Automat unterscheidet sich nicht von einem Geldautomaten, wo ich auch durch die Tür durchgehen muss. Deswegen ist die Frage nicht, ob der begehbar oder nicht begehbar ist, sondern die Frage, in welcher Dimension. Darauf hat Staatssekretär Götze gerade sauber und ordentlich und sehr deutlich hingewiesen. Wenn diese Einrichtung immer größer und zu einer Dimension wird, dass sie entsprechend den Feiertagscharakter beschädigt, dann sollten wir alle alarmiert sein. Das ist der Grund, warum ich sehr dankbar bin, dass wir hören, dass die Regierungsseite dort jetzt sehr achtsam damit umgehen will. Dazu braucht es diesen Gesetzentwurf nicht, sondern es braucht eine sauber abgestimmte Vorgehensweise und die sollten wir dann im Ausschuss gemeinsam bearbeiten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt sehe ich ganz viele Redemeldungen. Das ist einmal der fraktionslose Abgeordnete Gröning, dann gibt es eine weitere Wortmeldung von Herrn Sesselmann. Dann gab es noch eine Wortmeldung

(Staatssekretär Götze)

von der AfD oder beschränken Sie sich auf Herrn Sesselmann? Gut. Dann ist jetzt Herr Gröning dran. Herr Gröning, bitte.

Sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Präsidentin, vielen Dank, dass ich hier noch einmal reden darf. Also, wenn ich hier den Abgeordneten Ramelow höre, dann verstehe ich endlich, wie die Denke von Rot-Rot-Grün ist. Diese 24-Stunden-Einkaufsläden sind letztendlich ein Pflaster gewesen, das das Defizit der Mobilität im ländlichen Raum abgedeckt hat. Wenn wir eine Mobilität im ländlichen Raum hätten, also Bedarfsbushaltestellen oder einen bedarfsgerechten Nahverkehr, dann bedürfte es überhaupt keiner 24Stunden-Einkaufsläden. Dieser Nahverkehr wurde letztendlich nach und nach immer weiter abgebaut bzw. nicht ausgebaut. Es gibt andere europäische Länder, in denen das wesentlich besser funktioniert, nur hier in Deutschland funktioniert das nicht. Es gibt eine Studie des Leibniz-Instituts, die ganz klar sagt: 1 Euro ist in der Stadt besser ausgegeben als auf dem Land.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also was passiert hier? Der ländliche Raum wird ausgeblutet, der städtische Raum, die Innenstadt, wird immer weiter ausgebaut und den Nachteil haben unsere Bürger, die auf dem Land leben. 85 Prozent der Thüringer leben auf dem Land,

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Aber nicht Sie!)

nur so viel dazu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

Dann ist als Nächster Abgeordneter Sesselmann von der AfD dran.