Protokoll der Sitzung vom 03.02.2023

Es lohnt sich für die Leistungserbringer nur, wenn die Vergütung abgesichert ist, weil eine Klinik, aber auch eine Arztpraxis mit Verantwortung für ihre Angestellten planen und rechnen muss. In der ambulanten Versorgung zeigt sich wie im stationären Bereich eine ähnlich kritische, anklagende Stellungnahme des Vorstands der Landesärztekammer Thüringen – Zitat –: „Sektorübergreifend sind bisher leider nur die Unterfinanzierung und der nicht wertschätzende Umgang mit uns allen. Die fehlende Coronaprämie für die Medizinischen Fachangestellten ist ein gutes Beispiel. Aber auch die ambulant tätigen [Ärzte] sind durch den Wegfall der Neupatientenregelung und den fehlenden Ausgleich der stark gestiegenen Praxiskosten enttäuscht und wütend. […] [Schon] vor […] der Corona-Pandemie [waren] die Fakten offengelegt […]. [D]ie Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems [ist und bleibt] für die Zukunft nicht gesichert.“ Die verantwortlichen Politiker vergessen konsequent die ambulanten Praxen, denn diese haben keine Lobby wie die Kliniken.

(Beifall AfD)

Daher habe ich im Gesundheitsausschuss bereits auf die akute Gefährdung der Thüringer Dialysepatienten durch die Energiekrise hingewiesen. Da ich erfahrungsgemäß konstatieren muss, dass Frau Werner meine ärztlichen Hinweise ignoriert, benenne ich hiermit nochmals die Brisanz. Mein Berufskollege und Leiter eines ambulanten Dialysezentrums in Gera teilte mir Folgendes mit: Er behandelt 140 chronische Hämodialysepatienten auf 48 Plätzen in zwei Schichten. Der Dialyserhythmus erfordert sechs Tage pro Woche, also 313 Tage im Jahr. Das sind rund 21.850 Dialysen pro Jahr. Bei einem Stromverbrauch von 500 Kilowattstunden pro Tag sind das 156.000 Kilowattstunden im Jahr. Der Strompreis betrug im Jahr 2022 16 Cent pro Kilowattstunde. Somit entstehen Kosten von 25.000 Euro im Jahr. Ab 01.01.2023 sind in seinem neuen Stromvertrag 48 Cent pro Kilowattstunde fällig. Das bedeutet statt 25.000 Euro nunmehr 75.000 Euro im Jahr – 50.000 Euro Mehrkosten. In Thüringen betrifft diese Situation 24 Dialysezentren. Wenn das Ministerium nicht schleunigst reagiert, dann geht in den 24 Dialysepraxen bald das Licht aus und nach spätestens 14 Tagen gibt es keinen der ca. 2.400 Dialysepatienten mehr im Freistaat. Man kann vieles aussitzen, aber in diesem Fall sollte man nicht mehr in einen Spiegel schauen.

(Beifall AfD)

Ihre Forderung in Ihrem Antrag unter II.7, liebe Kollegen der FDP, nach mehr systematischem Leistungscontrolling und einer automatisierten und standardisierten Überwachung von Qualitätsvorgaben scheint mir unnötig und wird nur mehr Bürokratie erzeugen. Die Kassen verfügen über diese Daten. So haben ja auch die Kliniken leistungsstarke Controlling-Abteilungen. Sie zahlen nur bei erbrachten, überprüften und abrechenbaren Leistungen. Unter Punkt II.9 erwarten Sie in der Verantwortung des Ministeriums, notwendige Sach- und Personalressourcen sowie entsprechende fachliche Kompetenz bereitzustellen und zu bündeln. Ich unterstelle, dass das Ministerium diese nötige Strukturqualität bereits organisiert hat. Falls doch nicht, käme Ihre Forderung natürlich völlig zu Recht.

Abschließend stellt sich mir noch eine Frage. Über Jahre wird berichtet, dass die Länder, auch Thüringen, ihren Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Krankenhausinvestitionen nicht zeitnah und vollumfänglich nachkommen, was auch ein Grund für die finanziellen Probleme der Krankenhäuser ist. Da Sie dies nicht in Ihrem Antrag, Herr Montag, monierten, dürfen wir denn nunmehr davon ausgehen, dass dieses Problem nicht mehr existent ist?

Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann erhält Frau Ministerin Werner das Wort.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Schon wieder die Letzte heute?)

Ja, das hast du schön gesagt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Anbetracht dessen, dass ich am Mittwoch hier schon sehr ausführlich zum CDU-Antrag Stellung genommen habe, und weil der Parlamentarische Geschäftsführer einer der Koalitionsfraktionen Wert darauf legt, dass die Landesregierung nicht zu lange redet, will ich das hier zumindest relativ kurz fassen, aber natürlich auf das eine oder andere trotzdem eingehen wollen.

Zunächst noch einmal, auch weil das jetzt Herr Lauerwald noch mal gesagt hat: Die Behauptung, dass die Gesundheitsstandorte in Thüringen dadurch gefährdet seien, dass zum 1. Januar 2023 kein neuer Krankenhausplan in Kraft treten wird, ist erst mal eine absurde Behauptung,

(Beifall DIE LINKE)

weil, das eine Jahr wäre an der Stelle aus meiner Sicht nicht das Problem.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich habe nur den Antrag zitiert!)

Aber diejenigen, die beantragt haben, dass der Krankenhausplan um ein Jahr verschoben wird, also eigentlich sogar länger verschoben werden soll, war ein Mitglied des Landeskrankenhausplanungsausschusses, und zwar die Landeskrankenhausgesellschaft.

(Beifall DIE LINKE)

Krankenhaus, also nur noch mal – ich weiß nicht genau, ob das jetzt schon angekommen ist, aber es hatte sehr gute Gründe, warum uns die Krankenhäuser darum gebeten haben. Wir sind dem im Krankenhausplanungsausschuss auch gerecht geworden, indem einstimmig entschieden wurde,

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Hört, hört!)

den Krankenhausplan um ein Jahr zu verschieben. Die Gründe lagen zum Teil in der Pandemie, zum Teil natürlich auch daran, dass es um Auslastungszahlen, Bedarfe usw. geht, die analysiert werden müssen und die durch die Pandemie natürlich verfälscht sind und für die Planung, die in die Zukunft gerichtet sein muss, natürlich nicht gut geeignet. Das heißt also, wir haben einen geltenden Krankenhausplan. Der neue Krankenhausplan ist in Vorbereitung und soll, wie ich bereits am Mittwoch gesagt habe, im II. Quartal 2024 verabschiedet werden. Das heißt, der vorliegende Antrag der FDP – so leid es mir tut, Herr Montag, auch wenn Sie Geburtstag haben, aber Sie fordern etwas, was überflüssig ist, weil es, wie gesagt, in der Erarbeitung ist, und das habe ich auch bereits so zugesagt.

Ich habe in meinen Darlegungen zum CDU-Antrag am Mittwoch auch den weiteren Entstehungsprozess für den Krankenhausplan dargelegt. Das kann man gern auch noch mal im Protokoll nachlesen. Ich habe natürlich auch erläutert, dass ein Gutachten erstellt werden muss, das neben der Beantwortung von Bedarfsanalysen natürlich auch inhaltliche Fragestellungen mit aufgreifen wird. In diesem Gutachten werden auch zu erwartende Veränderungen durch fachliche Entwicklung oder aber auch durch stärkere Ambulantisierung natürlich mitberücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass auch die zweite Forderung des Antrags, nämlich ein Gutachten auszuschreiben, überflüssig ist. Das Gutachten mit den beschriebenen Inhalten ist nicht nur ein selbstverständlicher Bestandteil des Planungsprozesses, sondern wird natürlich auch ausgeschrieben werden.

Am Ende des Prozesses für den Plan steht, in Anbetracht der großen Umbrüche und Veränderungen, die die Krankenhauslandschaft in Deutschland insbesondere durch die Planung des Bundes haben wird, dass es ein Transformationsplan sein muss. Das heißt, dass die Veränderungen nicht im II. Quartal 2024 abgeschlossen sein werden. Der 8. Krankenhausplan wird diese Veränderungen mit abbilden müssen, aber noch nicht alle abbilden können, denn wie Sie selber wissen, gibt es einen Krankenhausreformprozess auf Bundesebene, der derzeit läuft. Der Bund wird hoffentlich entsprechende Vorgaben machen. In diesen Vorgaben wird es auch eine Konvergenzphase geben. Unser Krankenhausplan muss auf der einen Seite diese Konvergenzphase mit berücksichtigen müssen, auf der anderen Seite den Krankenhäusern eben die Möglichkeit geben, genau in dieser Konvergenzphase entsprechend des Krankenhausplans auch reagieren zu können.

(Abg. Dr. Lauerwald)

Weil Sie es noch mal gesagt haben, Herr Montag, dass wir jetzt die Leistungsbereiche bestimmen sollen: In Nordrhein-Westfalen gibt es 64 Leistungsbereiche, die gemeinsam erarbeitet wurden, auf Bundesebene 128. Es macht für die Krankenhäuser überhaupt keinen Sinn, wenn wir als Land Thüringen eine eigene Zahl von Leistungsbereichen oder eigene Leistungsbereiche beschreiben, sondern natürlich werden wir uns an den Leistungsbereichen orientieren, die wir gemeinsam mit den Ländern und auf Bundesebene derzeit erarbeiten. Das wird dann natürlich auch Grundlage für die weitere Entwicklung der Krankenhäuser sein. Insofern arbeiten wir als Land daran, aber eben nicht allein für uns, sondern gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund. Ich glaube, das ist genau die angemessene Verfahrensweise.

(Beifall DIE LINKE)

Ein Letztes zu Herrn Lauerwald noch mal: Sie haben sich darüber beschwert, dass ich Ihre Expertise als Arzt nicht berücksichtige. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich in letzter Zeit aufgrund Ihrer Darlegungen zum Thema „Impfen“ und „Maske tragen“ usw. nicht weiß, inwiefern ich die fachlichen Hinweise tatsächlich ernst nehmen kann und bin eher dafür, diese mit Vorsicht zu genießen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich habe natürlich sehr viel Kontakt mit den verschiedensten Ärztinnen und Ärzten. Deswegen habe ich mich natürlich, weil mir die ambulante Versorgung sehr wichtig ist, in verschiedenen Bereichen eingebracht, damit diese gestärkt wird. Wir haben uns als Land Thüringen beispielsweise gegen die Abschaffung der Neupatientenregelung eingesetzt. Das hatte auf Bundesebene leider keine Mehrheit, aber das wäre ein echter Beitrag gewesen, um ambulante Ärztinnen und Ärzte und das Personal insgesamt zu stärken. Wir haben uns als Land Thüringen ganz explizit dafür eingesetzt, dass auch die ambulant niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einbezogen werden in das Programm des Bundes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung aufgrund der hohen Energiekosten. Leider wurden auf Bundesebene nur die stationären Einrichtungen mit einbezogen und die ambulanten hätten es natürlich genauso nötig gehabt, aber natürlich hat sich unser Wirtschaftsminister sehr schnell auch dafür die Verantwortung mit auf den Tisch gezogen, indem eben genau diese Einrichtungen Teil der Energiesicherungsrichtlinie des Landes Thüringen sind. Das heißt, dass genau diese Einrichtungen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, hier mit einbezogen werden können, ihre Anträge auch jetzt schon stellen können. Wie

ich gehört habe, ist bis jetzt leider noch nichts eingegangen. Insofern, Herr Montag, alles Gute zum Geburtstag, ich denke, ich konnte heute und auch am Mittwoch schon darlegen, dass viele der Dinge, die Ihnen wichtig sind, jetzt auch schon laufen. Da, wo es Ihnen auf Bundesebene vielleicht nicht schnell genug geht, haben Sie ja als Koordinator der FDP-Gesundheitspolitik auf Bundesebene die Möglichkeit, sich hier ganz explizit auf Bundesebene einzubringen. Wenn es um mehr Ressourcen geht für mehr Krankenhäuser, da haben Sie natürlich meine volle Unterstützung. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wird gewünscht, dass ich das auszähle? Ich habe vorhin während der Rede der Ministerin schon mal gezählt und deswegen komme ich auf 24 Jastimmen und 31 Neinstimmen. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt. Wird das angezweifelt? Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung und damit auch am Ende dieser Sitzung.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Antrag abstimmen!)

Ach so, den Antrag selbst müssen wir noch abstimmen, nachdem er nicht überwiesen wurde; so viel Zeit haben wir noch. Den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5974 in der Neufassung stimmen wir jetzt in der Sache ab. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da hat sich nichts geändert an den vorherigen Zahlen. Es sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen gibt es nicht und fraktionslose Abgeordnete sind auch nicht mehr da. Deswegen bleibt es auch hier dabei, dass der Antrag mit Mehrheit abgewiesen wurde.

Jetzt sind dieser lange Tag und diese lange Sitzung zu Ende. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Wochenende. Wir sehen uns im März wieder zur Plenarsitzung, am 15., 16. und 17. März. Da ist dann

(Ministerin Werner)

Fastenzeit, da sind wir dann alle ganz artig und nett.

Ende: 18.16 Uhr