Protokoll der Sitzung vom 03.02.2023

Auch wir als Gesellschaft können nicht mehr ver- zichten. Allein im Thüringer Norden müssten wir 4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraftausbau ausweisen. Mit der Windkraft im Wald sind es aber nur 2,5 Prozent – also wesent lich verträglicher. Auch der Thüringer Mittelstand, wie wir vorgestern beim parlamentarischen Abend erfahren durften, will in die Erneuerbaren, allem vo ran in die Windkraft, als Spitzenlasttechnologie in vestieren. Kein Wunder, denn die vorangegangene Waldgesetzänderung fand unter grundlegend ande ren energiepolitischen Grundvoraussetzungen statt. Billige Energie aus Russland war scheinbar unbe grenzt verfügbar und auch quasi in unbegrenzter Zeit. Jetzt ist die Sachlage anders. Um eine Energieversorgung nachhaltig, also dezentral, re gional und auch auf erneuerbaren Energieträgern basierend umzubauen, haben wir keine Zeit mehr. Wir haben keine Zeit mehr, nicht nur aus klima tischen, sondern auch aus wirtschaftlichen und aus existenziellen Gründen.

Jetzt aber zurück zum Gesetzentwurf der FDP: Zu befürworten ist, dass das Verbot zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald gestrichen werden soll. Damit bedarf es aber eigentlich auch nicht mehr der sich auf das Windkraftverbot beziehenden Evaluierungsklausel, diese sollte also ebenfalls entfallen. Weiterhin beinhaltet die Waldgesetzdefinition nach Thüringer Waldgesetz bereits jetzt sogenannte kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen; diese müssen also gar nicht noch mal gesondert definiert werden.

Außerdem wollen Sie, dass die Ausgleichsauffors- tung, die die Errichtung von Windkraftanlagen nach

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Malsch von der CDU-Fraktion das Wort. Das steht aber bei mir auf dem Zettel – Sie dürfen aber auch.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ja durchaus spannend gewesen. Es hat nämlich eine Rechtsfrage geklärt, die man gut begründet unterschiedlich bewerten konnte, ob nämlich die Frage des Verbots von Windkraft im Wald eine Frage des Naturschutzes ist oder des Bodenrechts. Und wir hatten ja gemeinsam mit der FDP die Auffassung vertreten, dass es eine Frage des Naturschutzes ist, was dann in der Gesetzgebungskompetenz der Länder gelegen hätte. Aber das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Argumentation diese Auffassung verworfen und ist dazu gekommen, dass es entsprechend eine bodenrechtliche Regelung ist und damit die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Und, lieber Herr Montag, das heißt im Umkehrschluss, dass natürlich der Bund die Aufgabe hätte, das Ziel, was wir ja hier vertreten haben, durchzusetzen. Das heißt, die FDP müsste sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dort dieses Verbot der Windkraft im Wald geregelt würde. Dann wäre es kein Problem, das hat auch das Bundesverfassungsgericht gesagt, und es wäre die eigentliche Aufgabe, daran zu arbeiten.

Mit dem Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, geben Sie sich erstens geschlagen in der Frage des Schutzes des Waldes und zweitens fallen Sie auch ein Stück weit auf das Narrativ von RotRot-Grün herein, weil sie quasi versuchen, Hürden für Kalamitätsflächen aufzubauen, was suggeriert, dass der Windkraftausbau im Wald nur auf Kalamitätsflächen stattfindet. Aber das ist gerade nicht so. Wir haben hier schon einige Male diskutiert, dass wir mit dem Osterpaket leider eine bundesgesetzliche Rahmengesetzgebung haben, wo die Steuerung des Windkraftausbaus im Grunde genommen nicht mehr effektiv möglich ist, und zwar weder im Offenland noch im Wald. Diese Gesetzgebung hat mit dem Osterpaket zwar Herr Habeck vorgelegt, aber Sie von der FDP haben dem natürlich auch zugestimmt, haben das mitgetragen. Das Problem ist tatsächlich, dass erstens viel zu hohe Flächenvorgaben gemacht werden. Gerade in Südwestthüringen, in Ostthüringen bedeutet das, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften, um diese Flä

chenvorgaben zu erreichen, massiv in den Wald reingehen müssen, und zwar komplett unabhängig davon, ob es gesunder Wald ist oder Kalamitätsflächen. Das, was Sie hier mit Ihrem Gesetzentwurf versuchen, ist leider nicht geeignet, das Problem zu beheben. Sie wollen die kahlgeschlagenen oder verlichteten Grundflächen noch mal extra als Wald mit aufnehmen. Das Bundeswaldgesetz regelt das schon. Es ist vollkommen klar, dass auch das Waldflächen sind. Sie wollen die Interessenabwägung einer Aufforstung explizit benennen und da will ich auch noch mal auf Ihre bundesgesetzliche Verantwortung hinweisen. Es ist so, dass Sie ebenfalls dem § 2 EEG zugestimmt haben und der regelt, dass die erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse sind und dass sie als vorrangiger Belang in die Abwägung der Schutzgüter einzuführen sind. Das heißt, diese Auflistung macht überhaupt keinen Sinn, weil es sowieso so ist, dass die zuständigen Behörden diese Aspekte in die Abwägung mit einzubeziehen haben und am Ende ist es aber so, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, die Interessen der erneuerbaren Energien eben als vorrangig zu betrachten. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass auch bei gesunden Waldflächen natürlich die Behörden entsprechende Anträge positiv bescheiden müssen und dort die Errichtung von Windkraftanlagen Vorrang hat vor dem Schutz des Waldes.

Dass die Ausgleichsaufforstung nicht auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden sollte, das ist natürlich so, dass das durchaus ein Aspekt ist, den man bedenken kann, aber Frau Dr. Wagler hat es schon ganz gut eingeschätzt, dass das natürlich in der Pauschalität schwierig ist, zumal eben die Flächen insgesamt überschaubar sind. Und wenn das gesetzlich geregelt ist, dass sich die Windkraft im Wald durchsetzt, dann muss ja irgendwo die Ausgleichspflanzung stattfinden. Das werden die zuständigen Behörden auch versuchen, in ihre Abwägung mit einzubeziehen, aber das gesetzlich zu regeln ist, glaube ich, ein Stück weit übertrieben.

Der fünfte Punkt, den Sie anbringen, ist der, dass der Brandschutz eine besondere Rolle spielen soll. Das ist tatsächlich ein erhebliches Problemfeld, nicht nur im Wald, auch im Offenland, dass oftmals bei den Windparks der Brandschutz gänzlich hinten runterfällt, insbesondere auch keine Vorkehrungen für Löschwasserreserven getroffen werden. Gerade im Wald ist das hochproblematisch, aber das bringt es eben mit sich, wenn man Wind im Wald entwickeln will. Wir als CDU wollen das nicht.

(Beifall CDU)

Um das auch hier noch mal deutlich zu machen: Von der CDU-Fraktion wird es keine Mitwirkung

(Abg. Dr. Wagler)

daran geben, den Wald aufzugeben. Wir werden um jeden Hektar Wald kämpfen.

(Beifall CDU)

Da uns dieses Thema so wichtig ist, werden wir uns einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss nicht entgegenstellen, um das Thema besprechen zu können. Aber, um es klarzumachen, unsere Zustimmung kann diese Regelung nicht finden. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Gottweiss. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Möller von der SPD-Fraktion das Wort.

Besten Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Gästetribüne, herzlich willkommen, und auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich will mich relativ kurzfassen, der Gesetzentwurf der FDP ist weder geeignet, die Waldsituation in Thüringen zu verbessern, also den Wald zu retten, noch in irgendeiner Form das zu verändern, was Sie vor zwei Jahren hier mehrheitlich gegen den guten Rat aus den Regierungsfraktionen und gegen den guten Rat vieler Fachleute beschlossen haben, nämlich das Windverbot im Wald.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein, der Wind ist nicht verboten!)

Windkraftverbot im Wald – liebes Geburtstagskind, so weit können wir schon gehen.

Meine Vorrednerinnen haben schon auf den Gesetzentwurf insgesamt – Herr Montag, das war Ihnen ja wichtig, dass wir auf den Gesetzentwurf eingehen – hingewiesen, dass er wirklich ungeeignet ist, sowohl die Waldsituation in Thüringen zu verbessern, als auch in irgendeiner Form Klärung beim Thema „Windkraft“ herbeizuführen.

Ich will das deswegen nur noch mal ganz kurz und deutlich sagen, die Flächen unter erstens, ob jetzt Kalamitätsflächen ja oder nein, sind bereits Forst. Das ist gesetzlich so geregelt, das brauchen wir nicht gesetzlich regeln. 2. a) begrüßen wir sehr, das ist rechtlich eine redaktionelle Änderung, wenn das Verbot jetzt wieder rauskommt, weil das Bundesverfassungsgericht diesen Passus bereits für nichtig erklärt hat. 2. b) und 2. c) sehen wir als zu verkomplizierend an. Das hilft uns in der Sache nicht weiter, es hilft auch dem Wald nicht weiter, den Waldbesitzern nicht weiter. Deswegen würde damit

eher ein Rechtszustand hergestellt, der Genehmigungsverfahren und Umgang damit verkompliziert. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Bei Punkt 3 will ich noch mal auf Kollegen Gottweiss eingehen, dass es bisher überhaupt gar keinen Brandschutz gäbe oder die Windkraftanlagen im Wald da besonders gefährlich wären. Das stimmt ja auch nicht. Es gibt Brandschutzkonzepte, das sind Auflagen, die müssen erfüllt werden. Es gibt in den neueren Anlagen, über die wir in die Zukunft gerichtet sprechen, sogar bereits installierte Löschvorrichtungen etc. pp. Von daher sehen wir in allem, dass wir fast 20 Prozent der Waldfläche – gleich, Herr Gottweiss – in Thüringen in den letzten sechs Jahren als funktionierenden Wald verloren haben. Eine gigantische Aufgabe ist das, denn Walderhalt, Waldumbau, Wiederaufforstung und Selbsterhaltung des Ökosystems liegen vor uns. Windkraft kann hier eine wichtige Einnahme vor Ort generieren, um diese Mammutaufgabe gemeinsam mit den Forstbetrieben und Eigentümern und der öffentlichen Hand zu lösen. Deswegen ist aus unserer Sicht dieser Gesetzentwurf der FDP ungeeignet, genau an diese Aufgabe heranzugehen und wir werden ihn ablehnen, auch eine Ausschussüberweisung. Vielen Dank. Herr Gottweiss, jetzt gern noch Ihre Frage.

(Beifall SPD)

Bitte, Herr Gottweiss.

Herr Möller, die Frage: Wissen Sie, dass die Brandschutzkonzepte von Windenergieanlagen im Grunde darin bestehen, ein kontrolliertes Abbrennen dieser Anlage zu haben, dem zuzugucken und keine Vorkehrungen zu treffen, um die Umgebung durch Löschwasservorrat oder Ähnliches zu schützen?

Ich habe eine andere Information. Ihre Frage, die viel Information beinhaltet hat, stimmt insofern nicht. Ich weiß, dass man Löschteiche ausweisen muss, dass man wirklich direkt Löschvorrichtungen in sein Brandschutzkonzept einbeziehen muss, zumindest in die Zukunft hinein auch die Windkraftanlagen selbst Löschvorrichtungen vor sich haben müssen. Also von daher, die intendierte Frage: Ja, ich weiß darum und nein, ich sehe es anders. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Abg. Gottweiss)

Vielen Dank. Es geht weiter in der Debatte. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Hoffmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2022 am 10. November vergangenen Jahres öffentlich erklärt wurde, rieben sich manche Mitmenschen die Hände. Die einen sehen durch die nun wiedergegebene Möglichkeit, Windkraft im Wald zu errichten, eine Einnahmequelle, die anderen sehen sich darin bestätigt, dass das Abholzen von CO2-Speichern dem Klima guttue. Als die Grünen in den 1980ern ihren Marsch durch die Institutionen begannen, wurden sie von einigen als „Baumschmuser“ betitelt. Diesen Titel haben sie nun erfolgreich abgelegt.

(Beifall AfD)

Denn keine andere Partei steht inzwischen so für die Abholzung von Wäldern zugunsten der Windkraftindustrie. Von diesem Irrsinn hält sie nicht einmal ab, dass Thüringen als grünes Herz Deutschlands bekannt ist und dass davon Artenvielfalt, Landschaftsbild, Holzwirtschaft und nicht zuletzt der Tourismus leben.

(Beifall AfD)

Um das zu kaschieren, kommt man nun mit Kalamitätsflächen, ignorierend, dass Bau und Betrieb zu diesen Kalamitätsflächen eine Schneise durch den Wald legen und die Zerstörung damit vergrößern. Am Ende bleibt vom Wald nichts mehr übrig – „Keine Entspannung für den Wald“, titelte eine Zeitung –, zumal auch vermeintlich toter Wald noch Wald ist. Dies zieht gleich die Frage nach sich, warum Thüringen so viele Kalamitätsflächen hat. Und siehe da, da sind wir beim Thema „Aufforstung“.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es fehlt an Geld, es fehlt an Personal bei ThüringenForst der Landesforstanstalt. Wie aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/2853 hervorgeht, nahm die Zahl der Forstwirte in Thüringen seit 2015 von 570 auf 450 im Jahr 2021 ab, die der Revierförster von 248 auf 232. Ab 2022 werden davon 78 Forstwirte und 28 Revierförster in den Ruhestand treten und die Verbliebenen sollen es dann richten. Die viel gepriesene Ausbildungsoffensive des Ministeriums kommt zu spät und ist zu halbherzig.

(Beifall AfD)

Nächstes Stichwort: Saatgutgewinnung. Dazu der Hinweis auf meine Kleine Anfrage 7/3576. Thüringen kann nicht einmal den Saatgutbedarf durch eigene Bestände decken und muss Saatgut aus anderen Bundesländern, aus Rumänien und der Türkei importieren. Nein, Wiederbewaldung ist kein Kernanliegen dieser Landesregierung. Vielleicht hat man geradezu auf Schadflächen spekuliert, um dort Windkraftenergieanlagen zu errichten. Nach dem 10. November braucht man auch gar nicht mehr so tun, da kann man die Vogelschredder und SF6‑Schleudern namens Windkraftanlagen in die CO2-Senke Wald pflanzen.

Apropos CO2: Auf meine Anfrage, welche CO2-Gesamtbilanz so eine Windkraftanlage hat mit Beton, Stahl und importierten Materialien, antwortet das grüngeführte Umweltministerium, dass dazu keine Kenntnisse vorliegen. Interessant, wo doch die Grünen nicht müde werden, jedem das Rindersteak bis hinunter zum Rülpser der Kuh auf die CO2-Bilanz vorzurechnen.

(Beifall AfD)

Aber eins weiß die Landesregierung: 2,2 Prozent für Thüringen für Windkraft ausweisen, auch im Wald. Da kommt zu Recht die FDP ins Spiel. Das Thüringer Waldgesetz soll nach vorliegendem Entwurf geändert werden. Vorab: Wir werden einer Ausschussüberweisung natürlich zustimmen, denn es gilt, den Wald zu schützen.

Zur Genese des aktuell gültigen Waldgesetzes – die Zustimmung von Rot‑Rot‑Grün hierzu war an den Haushalt gebunden; zur Erinnerung, wir haben hier alle zugestimmt – gehört § 67, die Evaluierung, die im Ausschuss hinzugefügt wurde. Ich zitiere: „Die Landesregierung legt dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung über einen notwendigen Anpassungs- oder Änderungsbedarf von § 10 vor. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien auch künftig ohne die Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen erreicht werden können.“ Dies soll nun insofern geändert werden, als dass es bei der Evaluierung um den Schutz des Waldes geht. Es ist zu hoffen, dass es dieses Mal keine Pferdefüße bei den Beratungen im Ausschuss geben wird, die Wald als Opferfläche für ein bereits gescheitertes Transformationsexperiment sehen,

(Beifall AfD)

sondern Änderungen im Ausschuss den Wert des Waldes unterstreichen als Refugium, als Erholungsgebiet, als Heimat, als touristischer Magnet. Wenn mehr als 80 Prozent des Thüringer Waldes

nicht mehr gesund sind, hilft man dem Wald, indem man ihn aufforstet. Man hilft ihm nicht, indem man ihn abholzt, versiegelt und industrialisiert.

(Beifall AfD)

Daran wird sich eine Landesregierung mit linker und grüner Beteiligung immer messen lassen müssen. Deshalb sollte der vorliegende Gesetzentwurf, was genau die Evaluierung betrifft, aus unserer Sicht allenfalls die Änderung erfahren, dass die Evaluierung mit dem Auftrag der Prüfung, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um in der Praxis den Schutz des Waldbestands gegenüber anderen Flächennutzungen sicherzustellen oder ob es weiterer Schutzmaßnahmen bedarf, früher erfolgt, bevor rot-rot-grüne Klimafanatiker weiter unumkehrbare Fakten schaffen.

(Beifall AfD)