Die AfD-Fraktion wird sich jedenfalls weiter jeden Maßnahmen entgegensetzen, die den Wald zu einem Industriestandort degradieren, gegen die damit verbundene Flächenversiegelung, gegen die damit verbundene Schädigung des Bodens und des Grundwassers, gegen die damit verbundene Gefährdung von Flora und Fauna, gegen die Beeinträchtigung der Lebensqualität, gegen die Zerstörung der Thüringer Natur.
Und um noch mal auf den Vorwurf des Populismus einzugehen, Frau Dr. Wagler: 200.000 Waldbesitzer haben nicht geklagt. Es war eine Handvoll Waldbesitzer, die da geklagt hat. Und warum werden die dazu geführt, auch die Unternehmen, dass sie mehr Geld brauchen? Es ist unter anderem die Energie- und Sanktionspolitik von Rot-Rot-Grün.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zwei Windkraftanlagen stehen in Thüringen im Forst – ganze zwei Stück.
Ich will Ihnen zu Beginn noch eine Zahl nennen: 18 Prozent. Nach dem Waldzustandsbericht 2022 sind nur noch 18 Prozent der Bäume in Thüringer Wäldern gesund. Was zeigen uns diese Zahlen ganz deutlich? Dass der Wald offensichtlich nicht daran krankt, dass Windenergieanlagen darin stehen, sondern ganz im Gegenteil. Der Wald leidet an der Klimakrise und diese bekämpfen wir eben am
Worum geht es? Leider müssen wir uns auch in dieser Legislaturperiode noch einmal mit einer Gesetzesänderung zum Thema „Windkraft im Wald“ auseinandersetzen. Das ist durchaus erstaunlich, denn die erste, von der CDU und FDP durchgesetzte Gesetzesänderung für ein pauschales Windkraftverbot im Wald wurde erst kürzlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Nach dieser Niederlage hat die FDP gerade mal drei Wochen gebraucht, um mit der gleichen Intention einen neuen Antrag einzureichen.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beschluss des höchsten Gerichts hat die FDP bei der Erstellung offensichtlich für verzichtbar gehalten. Eine solche Missachtung ist zwar höchst bedauerlich, kommt aber auch nicht völlig überraschend, denn erinnert sei hier nur an die Debatten zur Windkraft im Dezember-Plenum. Der Gruppensprecher der FDP hatte damals eine Rede aus der energiepolitischen Steinzeit gehalten. Herr Kemmerich meinte, den Ausbau der Windenergie als eine – Zitat – „Idiotie“ bezeichnen zu müssen. Ein marktwirtschaftliches Instrument wie die CO2-Bepreisung nannte er „idiotisch“. Der Geist solcher Aussagen spiegelt sich leider nun auch in dem Inhalt des uns zur heutigen Debatte vorliegenden Gesetzentwurfs wider. Er ist ein weiteres Beispiel für die Verweigerungshaltung der Thüringer FDP in der Klimaschutzpolitik.
Unter dem Gliederungspunkt a) sieht die FDP die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Kohlenstoffsenkungsleistung des Waldes durch Windkraftanlagen beeinträchtigt. Ignoriert werden hier – leider – sowohl die umfangreichen Sachverständigenanhörungen, die hier im Thüringer Landtag stattgefunden haben, als auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Denn als Ergebnis aus den Anhörungen konnte weder eine Beeinträchtigung der CO2-Speicherfähigkeit des Waldes, noch konnten irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt festgestellt werden – ganz im Gegenteil.
anlage im Forst bereits nach einem Tag so viel CO2 vermieden, wie der Waldboden auf der gleichen Fläche in einem Jahr binden könnte. Das ist ein Fakt und Mathematik.
Noch einmal: Der Wald leidet unter der Klimakrise und ganz sicher nicht unter den Windkraftanlagen. Das Bundesverfassungsgericht stellt diesen Zusammenhang auch im dritten Leitsatz zum Thüringer Windkraftverbot im Wald klar heraus. Mit dem Ausbau der Windkraft wird demnach – Zitat – „ein[…] faktisch unverzichtbare[r] Beitrag zu der […] Begrenzung des Klimawandels [ge]leistet“.
Nicht besser wird es in den Ziffern 3 und 4 des Gesetzentwurfs der FDP. Es ist aus unserer Sicht höchst zweifelhaft, ob sich die darin formulierten Vorschläge zu den Ausgleichsflächen dieses Mal überhaupt in Gesetzgebungskompetenz des Landes befinden. Doch auch unabhängig von dieser juristischen Einordnung ist das Vorgehen an dieser Stelle strikt abzulehnen.
Im Ergebnis würde es nämlich bedeuten, dass für den Ausbau der Windenergie nur noch Offenlandstandorte zur Verfügung stünden. Liest man die von der Gruppe der FDP unter C formulierten Alternativen, scheint das genau Ihr Ziel zu sein.
Dann sollten Sie aber auch ehrlicherweise dazusagen, was das insbesondere für die Region Nord- und Mittelthüringen bedeutet. Die nach dem Landesentwicklungsprogrammentwurf vorgesehenen Teilflächenziele für die Ausweisung von Windvorranggebieten von 3 Prozent und 2,9 Prozent bis 2032 müssten dann nämlich deutlich erhöht werden. Das wollen Sie anscheinend, das müssen Sie dann aber dazusagen.
Abschließend lässt sich sagen, dass hier die Gruppe der FDP wieder mal die Interessen der Wirtschaft nicht im Blick hat. Das haben Sie zu Beginn des Plenums schon bei den Spielhallen gezeigt,
zum Beispiel die erlittenen Verluste durch den Borkenkäfer auszugleichen oder den Umbau zu einem klimaresilienten Mischwald zu finanzieren. Genau hier kommen Klimaschutz und Schutz des Waldes ganz eng zusammen.
Ich sage nur: Rot-Rot-Grün ermöglicht den Menschen wirtschaftliche Perspektiven und bringt vor allem den Klimaschutz in Thüringen voran. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen. Den Gesetzentwurf der Gruppe der FDP lehnen wir deswegen konsequenterweise ab.
Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner von der Parlamentarischen Gruppe der FDP das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, Frau Wahl, dass Sie noch einmal die Logik bringen, dass man quasi den Wald nur durch Windräder ersetzen muss und dann alle CO2-Probleme gelöst hat, das wundert mich schon.
Herr Gottweiss, wir geben uns nicht geschlagen, sondern wir tun das, was das Landesrecht hergibt. Das sollten Sie auch versuchen, denn eines ist nun mal so: Wir sind hier im Landtag und nicht im Bundestag und dass es in Koalitionen nicht immer einfach ist, die Erfahrung hat, glaube ich, die CDU schon sehr oft gemacht. Manchmal haben Sie auch die Erfahrung gemacht, dass es auch außerhalb von Koalitionen, nämlich hier im Hause, nicht immer ganz einfach ist. Also, nicht ganz so hoch die Töne, dann kommen wir hier auch sachlich weiter.
In unserem Entwurf für das Thüringer Waldgesetz geht es vor allem um Abwägungsentscheidungen. Wir wollen, dass bei der Entscheidung, ob Wald
fläche für eine andere Nutzungsart umgewidmet werden darf, zwei Belange mitberücksichtigt werden. Es soll berücksichtigt werden, ob geschädigte Waldflächen wieder aufgeforstet werden können, denn dort, wo wir heute aufforsten, wächst der Wald der Zukunft. Ich bleibe bei der Auffassung: Wenn ein Wald geschädigt ist, wenn er eine Monokultur ist, gehört er ökologisch umgebaut und nicht plattgemacht.
Wir wollen, dass berücksichtigt wird, ob für das Vorhaben, für das die Umwandlung beantragt wurde, alternative Flächen zur Verfügung standen oder stünden. Also mit anderen Worten wollen wir den milderen Eingriff geklärt wissen.
Darüber hinaus haben wir eine Lehre aus den letzten beiden Jahren gezogen, ganz klar. Lieferketten sind keine Stahlketten. Was passiert, wenn dieses globale System nicht mehr funktioniert, haben wir gesehen: Mangel an medizinischer Schutzausrüstung, Medikamentenmangel, Mikrochipmangel in der Produktion. Daher halten wir es für wichtig, heimische Landwirtschaftsflächen zu erhalten, aber auch heimische Forstwirtschaftsflächen zu erhalten.