Protokoll der Sitzung vom 03.02.2023

So, das sind alles Punkte, die die FDP gern mit ihrem Antrag im Waldgesetz geändert haben möchte. Das, worum es hier gerade geht, ist, auf der einen Seite hier zu diskutieren und dann natürlich

(Ministerin Karawanskij)

darüber weiter in den Ausschüssen zu diskutieren. Ausschüsse sind die Fachgremien, da treffen sich die Fachleute, die Sie jetzt auch gerade hier im Plenum gehört haben, zu den Themen. Das heißt aber nicht, dass wir uns sonst nie mit dem Wald beschäftigen, sondern das tun wir auch an anderer Stelle, so beispielsweise bei der Erstellung des Waldzustandsberichts.

Ich hoffe, das war aufschlussreich.

(Beifall DIE LINKE)

Und ich hoffe, das, was Sie mitnehmen, ist das, dass uns a) der Wald am Herzen liegt, b), dass tatsächlich Demokratie manchmal zäh ist, aber Gutes bewirkt, nämlich, dass man Rechte einklagen kann. Und zwar auch die Rechte, dass die geänderten Bedürfnisse, dass wir auch erneuerbare Energien bauen und wo wir sie bauen können, dass das nicht unabhängig von Zeit, Ort und Gegebenheiten ist und dass das natürlich auch in die Grundrechte, nämlich in die Eigentumsrechte, der Menschen eingreift. Und dass man das erstreiten kann und dann wiederum hier in diesem Kreis streiten kann. Ob es dann noch mal eine Änderung braucht oder ob es gut ist, wie es ist, oder ob wir noch an ganz anderen Stellen ändern müssen und uns hier miteinander verständigen müssen, das ist ein großer Wert der Demokratie. In diesem Sinne wünsche ich gute weitere Beratung und dass Sie heute hoffentlich mit einem guten Eindruck von der parlamentarischen Diskussion aus dem Thüringer Landtag wieder in die Schulen zurückgehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten Kniese, Dr. Bergner, Gröning, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Nach Rücksprache mit den Schriftführern gibt es eine Mehrheit für die Überweisung des Antrags, der damit überwiesen ist. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall AfD)

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 46

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich die Aussprache.

Als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, im Rahmen der derzeit auch teilweise grell geführten Debatte zur Grundsteuerreform habe ich kürzlich ein sehr interessantes Interview mit einem Experten für Finanzpsychologie gelesen. Demnach werden bei einem drohenden finanziellen Verlust die gleichen oder dieselben Hirnareale aktiviert wie bei körperlichen Schmerzen. So wurde erklärt, warum es absolut menschlich ist, dass die Steuererklärung sozusagen immer auf den letzten Drücker abgegeben wird. Der Leidensdruck und die finanziellen Verlustängste müssen hier bei den einigen Fraktionen zugeneigten Lobbygruppen wohl besonders intensiv und peinigend sein, wenn wir uns mittlerweile jährlich mit der Senkung zur Grunderwerbsteuer beschäftigen müssen.

(Beifall SPD)

Aber zur Sache: Mit diesem Gesetzentwurf soll der Grunderwerbsteuersatz auf 5 Prozent gesenkt werden. Damit werden die Einnahmen des Freistaats, gemessen am Aufkommen des Jahres 2022, einfach mal dauerhaft um 60 Millionen Euro jährlich minimiert. Legt man die erwarteten Einnahmen des aktuellen Haushaltsjahrs 2023 an, wird das Aufkommen sogar noch mal deutlich stärker gesenkt.

Werte Zuschauerinnen und Zuschauer, es stellt sich also die Frage, wie dieser bewusst vorzunehmende Einschnitt bei der aufkommensmäßig bedeutendsten Landessteuer begründet und kompensiert werden soll. Immerhin beträgt der Anteil der Grunderwerbsteuer an allen Landessteuern rund 75 Prozent.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Weniger ausgeben!)

(Ministerin Karawanskij)

Gemäß Artikel 99 unserer Landesverfassung darf der Landtag Mindereinnahmen gegenüber dem festgestellten – Achtung, zuhören, Herr Montag! – Haushaltsplan nur beschließen, wenn Deckung gewährleistet ist. Alles andere wäre ein Eingriff in die Gesamtdeckung des schon beschlossenen Landeshaushalts und eine bewusste Inkaufnahme einer Unterdeckung.

Die im Gesetzentwurf dargelegte Deckung aus Steuermehreinnahmen an anderer Stelle ist überholt. Diese wurden bereits mit dem Haushaltsbeschluss für 2023 etatisiert und gehen damit in der Gesamtdeckung der Ausgaben, die ja auch durch die CDU noch mal erhöht worden sind, auf.

Eine vorsätzliche Streichung von Einnahmen in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro wäre somit – ganz genau – verfassungswidrig. Bereits an diesem einfachen, aber entscheidenden Punkt bleibt der Entwurf der CDU Antworten schuldig. Es ist und bleibt Wunschdenken, ein Fantasiekonstrukt, nicht zu vergessen die eigenen Ansprüche sogenannter finanzieller Nachhaltigkeit, die damit mal eben über Bord geworfen werden. Noch während der letzten Haushaltsberatung – nicht mal zwei Monate her – wurde genau hier an dieser Stelle durch die CDU das Hohelied der finanzpolitischen Stabilität gesungen. Da wurde gewettert, Rot-Rot-Grün fehle es an finanzpolitischer Solidität, von mangelnder nachhaltiger Finanzwirtschaft war die Rede, es wurde ausreichend Vorsorge mit Blick auf zukünftige Belastungen gefordert. Und dann legen Sie tatsächlich sechs Wochen später einen Gesetzentwurf vor, der einfach mal Einnahmeverluste von mehr als 60 Millionen Euro vorsieht und im Sinne der Verfassung, wie gesagt, nicht mal eine entsprechende korrekte Kompensation beinhaltet.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie müssen sich schon entscheiden, liebe Damen und Herren der CDU: Wollen Sie Steuern senken und die Finanzsituation unseres Freistaats weiter künstlich verschärfen oder wollen Sie vernunftorientierte Haushaltspolitik machen, damit Thüringen in Zeiten der Krise mit einer derzeit hohen Inflationsrate leistungsfähig und handlungsfähig bleiben kann? Andere Länder übrigens – Sachsen und Hamburg – erhöhen gerade ihre Steuersätze zur Grunderwerbsteuer.

Die Baunebenkosten – das ist auch so ein Konstrukt, das immer gern genannt wird – sind nicht alleine, können nicht immer vorgeschoben werden, daraus die Grunderwerbsteuer zu nehmen. Denn der Traum vom Eigenheim stirbt bestimmt nicht nur an der Grunderwerbsteuer, wenn wir uns tatsäch

lich die Preisindizes bei Baupreisen, Energie usw. gerade anschauen. Ich denke, dass da die Grunderwerbsteuer den allerwenigsten Anteil hat.

Offenbar scheint sich gerade die Lage am Grundstücksmarkt insgesamt zu drehen. Aufgrund der Inflation und dieser gestiegenen Baupreiszinsen und -indizes fallen die Preise stellenweise wieder. In einigen Teilen von Ostdeutschland fallen sie deutlich, in Jena zum Beispiel wird auf dem Portal „immowelt“ mit minus 12 Prozent der stärkste Rückgang bei allen kreisfreien Städten niedergeschrieben.

Mit diesem beginnenden Normalisierungseffekt wird sich auch die finanzielle Belastung potenzieller Erwerber verringern. Da braucht es keine verfassungswidrigen Steuergeschenke, von denen in der Regel diejenigen profitieren, die viel Geld in den Immobilienerwerb stecken oder gar nur spekulieren.

Werte Damen und Herren der CDU, betrachtet man diesen Gesetzentwurf genauer, kommt man also zum Schluss: Erstens, er beachtet nicht die Regelungen unserer Finanzverfassung, explizit auch zum schon beschlossenen Haushalt 2023. Zweitens, er verschärft völlig unnötig die finanzielle Situation unseres Freistaats in der Krise, und er geht drittens von seiner Steuerungswirkung komplett in die falsche Richtung. Es wäre also wirklich sinnvoll, wenn Sie diesen Gesetzentwurf einfach zurückziehen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße an dieser Stelle unsere Besucher: die Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer von der Gemeinschaftsschule Kaulsdorf. Übrigens ganz passend zum vorherigen Punkt: Die Schüler aus Kaulsdorf hatten eine Seminarfacharbeit zum Baumpflanzen erarbeitet und auch selbst mit angepackt. Also Schüler, die auch selbst Initiative ergreifen. Herzlichen Dank auch noch mal dafür.

(Beifall CDU, AfD)

Ja, meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf muss man bald sagen, es klingt wie „Täglich grüßt das Murmeltier“; wir hatten ja gestern den sogenannten Murmeltiertag. Auch zur Grunderwerbsteuer unterhalten wir uns regelmäßig an dieser Stelle. Allerdings möchte ich meiner Vorrednerin doch

(Abg. Merz)

noch mal nahelegen: Frau Merz, bitte nehmen Sie sich noch mal unseren Gesetzentwurf und lesen Sie den Gesetzentwurf und sagen Sie auch an dieser Stelle, wie der parlamentarische Ablauf dieses Gesetzentwurfs war! Denn wenn Sie sich den Gesetzentwurf vornehmen und hier oben das Datum lesen, dann sehen Sie auch die Einreichung. Das war nämlich vor Verabschiedung des Haushalts am 07.12.2022.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben im Vorfeld der Haushaltsberatung auch unsere Vorschläge eingebracht und da muss man auch bei der Wahrheit bleiben. Sie wissen auch ganz genau, dass uns gerade dieses Thema schon seit vielen Jahren beschäftigt. Gerade die aktuellen Medienberichte von heute zeigen, dass die Baukosten weiter steigen werden und dass mit der Entscheidung der Europäischen Zentralbank einerseits die Sparer gewinnen, aber andererseits die Kreditnehmer verlieren. Denn die Entscheidung der EZB bedeutet, dass Zinsen steigen, und insbesondere im Wohnbereich hat das entsprechende Auswirkungen.

Es gab auch bereits mehrere Anläufe, was die Senkung der Grunderwerbsteuer angeht. Darauf werde ich nachher noch mal zurückkommen. Aber ich verstehe auch nicht, Frau Merz, dass Sie jetzt diese Grunderwerbsteuersenkung als totales Teufelszeug brandmarken. Ich erinnere da an die Worte Ihres ehemaligen Parteivorsitzenden und jetzigen Wirtschaftsministers Tiefensee, der sich auch für eine Senkung der Grunderwerbsteuer ausgesprochen hat. Das müssen Sie mir an dieser Stelle mal erklären, wie das zusammenpasst. Einerseits sagt die SPD, wir wollen eine Senkung, und andererseits hat sie dann nicht den Hintern in der Hose, um diese Senkung zu unterstützen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Bitte, das ist lange her!)

Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch, dass Thüringen durch die Erhöhung dieses Grunderwerbsteuersatz durch Rot-Rot-Grün mit 6,5 Prozent den höchsten Satz in Deutschland hat. Das hat auch entsprechende Auswirkungen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Mieten und zunehmender Landflucht ist die Schaffung von Wohneigentum von hoher Bedeutung. Das eigene Haus und die eigene Wohnung sind dabei mehr als Wohnraum: Es ist Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Gerade die jungen Menschen, die uns heute hier bei der Debatte zuschauen, sind ja zukünftig betroffen. Viele von ihnen wollen mit Si

cherheit auch eigenes Wohneigentum schaffen und den Beitrag zur Altersvorsorge leisten.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!)

Gerade die junge Generation müssen wir doch dabei unterstützen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Dabei ist es doch oft so, dass gerade der hohe Eigenkapitalbedarf die Schaffung von Wohneigentum gerade für Familien erschwert. Um der abnehmenden Bevölkerungszahl in Thüringen entgegenzuwirken, ist es dabei wichtig, dass Thüringen sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt. Die hohen Erwerbsnebenkosten in Deutschland und besonders auch in Thüringen stellen dabei eine hohe Belastung für die Wohneigentumsbildung dar.

Mit der Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf 5 Prozent sollen nicht nur bauwillige Familien entlastet und damit die Altersvorsorge erleichtert werden, sondern auch die regionale Entwicklung soll gefördert werden. Gerade im Bereich der Bauwirtschaft ist das auch notwendig. Gleichzeitig ist es Ziel der Steuersenkung, die Attraktivität für Investitionen der Wirtschaft in den Standort zu steigern. Dies ist notwendig, da Thüringen mit 6,5 Prozent den bundesweit höchsten Steuersatz zugrunde legt und somit ein deutlicher Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu den anderen Ländern, insbesondere auch den Nachbarbundesländern hinsichtlich der Attraktivität für Familien und Wirtschaft besteht.

Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf – ich empfehle Ihnen wiederholt, schauen Sie sich das noch einmal an – wird auch eine Alternative angegeben. Da wissen Sie auch, dass wir, insbesondere im vorigen Jahr, dafür geworben haben, entsprechende Freibeträge hier einzusetzen. Es gibt Bundesländer, die schon in diese Richtung Planungen haben und da ist es auch wichtig, dass es keine Denkverbote gibt, denn insbesondere – das habe ich eben auch gesagt – die Schaffung von Wohneigentum ist wichtig für die Familien und für die weitere Entwicklung in unserem Land.

Ich gehe hier auch noch einmal auf den Antrag ein. Eines ist wichtig: Dadurch, dass wir den Antrag nicht im vorigen Dezember behandelt haben, muss natürlich beim Inkrafttreten eine Änderung kommen, aber das sollten wir dann auch noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss besprechen. Wir beantragen hiermit die Überweisung. Ich denke, wir werden auch von den verschiedenen Verbänden und Institutionen da noch weitere Anregun