Protokoll der Sitzung vom 03.02.2023

Und es gehört eben – das ist hier auch schon angesprochen worden – auch zum Zielkonflikt, dass die Thüringer Fernwasserversorgung mit dem Betrieb der Westringkaskade und den Erlösen aus der Erneuerbare-Energie-Erzeugung auch die Trinkwasserpreise für die Thüringerinnen und Thüringen stabil hält und auf ein erträgliches Niveau reduziert. Trotzdem, meine Damen und Herren, gibt es na

(Abg. Dr. Bergner)

türlich ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger in der Region bezüglich der Apfelstädt und es steht uns – glaube ich – als Landesregierung auch gut zu Gesicht, dieses Interesse aufzunehmen und uns auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Gedanken zu machen, wie wir einen Ausgleich erreichen können zwischen Betrieb der Westringkaskade, zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Schutz des Öko-Systems Apfelstädt.

Wir haben uns dieser Frage auch gestellt, und – Sie wissen das – ich habe im Frühsommer vergangenen Jahres deshalb die Thüringer Fernwasserversorgung gebeten, zusammen mit dem Thüringer Umweltministerium, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und zusammen mit dem Landratsamt Gotha nach Möglichkeiten zu suchen, mehr Wasser in der Apfelstädt zur Verfügung zu stellen.

Das Ergebnis ist die jetzt bereits auch schon angesprochene dreiseitige Vereinbarung zwischen Thüringer Fernwasserversorgung, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und dem Landkreis Gotha, in der diese Maßnahmen festgelegt sind. Seit Herbst vergangenen Jahres läuft dazu ein fünfjähriger Probebetrieb. Im Rahmen dieses Probebetriebes wird vom 1. Mai bis 31. Oktober jedes Jahres über die rechtlich bereits über die Genehmigung festgelegte Mindestabgabe hinaus mehr zusätzliches Wasser in die Apfelstädt gegeben.

Ziel ist es, eine erhöhte Wasserführung in der Apfelstädt auch in Trockenphasen zu gewährleisten. Die Zusatzabgaben sollen so vorgenommen werden, dass sie dann erfolgen, wenn die natürlichen Zuflüsse in die Apfelstädt bzw. in die Talsperre ausbleiben. Mit der Vereinbarung über die kommenden fünf Jahre geht auch eine Genehmigung zur modifizierten Speicherbewirtschaftung der Talsperre Schmalwasser einher, damit die notwendigen Wassermengen, die dafür erforderlich sind, auch im Winter eingespeist werden können.

Gleichzeitig – meine Damen und Herren, das zielt ganz explizit auch auf den Antrag, der heute hier zur Abstimmung steht – wird dieser Probebetrieb auch ein umfassendes Monitoring sowohl zur Gewässerökologie als auch zur Gewässergüte durch das Landratsamt Gotha und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beinhalten. Auch die natürliche Flussversinkungszone, die auch schon angesprochen worden ist, im Bereich des oberen und mittleren Muschelkalks wird im Rahmen dieses Monitorings einer entsprechenden Untersuchung unterzogen.

Wir wollen wissen, wo das Wasser versinkt und möglicherweise auch versuchen, herauszufinden, wo es wieder zutage tritt, um auch die unterirdischen wasserhydrologischen Verhältnisse besser nachvollziehen zu können. Unser Ziel ist es, im Rahmen des Probebetriebs auf die Art und Weise eine gesamtheitliche Beurteilung der Auswirkungen des zusätzlichen Abflusses auf das Flusssystem der Apfelstädt und seines Grundwassersystems zu erhalten.

Das Untersuchungsgebiet wird sich erstrecken vom südwestlichen Teil des Thüringer Waldes bis hin zur Ortschaft Ingersleben. Das Auslösekriterium und die Höhe der Niedrigwasseraufhöhung wird jeweils für den Zeitraum einer Periode niedrigerer Wasserführung – und zwar im Zeitraum 1. Mai und 31. Oktober – durch die unterzeichnenden Institutionen, also Landkreis Gotha, Thüringer Fernwasserversorgung und Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemeinsam festgelegt, und dabei werden auch die Ergebnisse des Monitorings im Rahmen des fünfjährigen Betriebs so einfließen, dass eine gezielte Steuerung möglich ist, die auch die ökologischen Belange des Flussökosystems in der Apfelstädt mit berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Begleitausschuss. Wir haben explizit auch diesen Begleitausschuss gemeinsam mit den drei Unterzeichnern der Probebetriebsvereinbarung einberufen, um hier ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger in der Region zu machen, sich in diesen Probebetrieb und in das modifizierte Talsperrenmanagement mit ihren eigenen Belangen einzubringen. Das ist ein Angebot, was sehr wohl, anders als es hier dargestellt worden ist, auf Augenhöhe umgesetzt wird.

Die Bürgerinnen und Bürger sind durch die Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ hier in diesem Begleitausschuss vertreten und auch der Landesangelverband Thüringen ist Mitglied in diesem Begleitausschuss. Darüber hinaus sind die Bürgermeister aus der Region im Begleitausschuss vertreten: Herr Jacob, der Bürgermeister aus NesseApfelstädt, Herr Ritter, der Ortschaftsbürgermeister von Günthersleben-Wechmar, und Herr Dahmen, der Ortschaftsbürgermeister von Wandersleben. Das sind die Vertreter aus der Region, die ebenfalls im Begleitausschuss vertreten sind. Ich glaube, das ist eine Zusammensetzung, die sehr wohl einen guten Ausgleich der Interessen ermöglichen kann, weil alle, die sich aus der Region heraus von dieser Situation der Apfelstädt betroffen fühlen, durch Interessenvertreter in diesem Begleitausschuss so vertreten sind, dass auch die Belange dort so zur Sprache kommen können, dass ein ent

(Staatssekretär Dr. Vogel)

sprechendes Management des Talsperrensystems umgesetzt werden kann, was auch den Interessen der Region entspricht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben dieses Vorgehen im Umweltausschuss sehr ausführlich vorgestellt und diskutiert. Es wurde ja auch angesprochen, im Umweltausschuss fand eine örtliche Anhörung statt. Auch der Petitionsausschuss hat den fünfjährigen Probebetrieb, den wir vorgeschlagen haben, als den richtigen Weg bezeichnet. Das Vorgehen ist erkenntnisbasiert und schafft damit die notwendigen fachlichen und wissenschaftlichen Grundlagen, um verlässlich darüber entscheiden zu können, welche Auswirkung tatsächlich der Betrieb der Westringkaskade auf das Ökosystem Apfelstädt hat. Wir werden – und ich darf es noch mal betonen – im Rahmen des Probebetriebs auch die Fragen zur Gewässerökologie und zur Hydrologie adressieren, und zwar genau die Fragen, die auch Gegenstand des Antrags sind, der hier zur Abstimmung steht.

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Bitte schön, Frau Dr. Bergner.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade die Möglichkeit der Mitarbeit in dem Begleitausschuss angesprochen. Wie vereinbaren Sie das damit, dass die Leute kein Rede- und Vorschlagsrecht im Begleitausschuss haben?

Mir ist nichts davon bekannt, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative kein Redeund Vorschlagsrecht im Begleitausschuss haben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so ist. Der Begleitausschuss ist so organisiert, dass die Tagesordnung selbstverständlich gemeinsam mit der Bürgerinitiative und auch mit dem Landesangelverband erstellt wird und die sich selbstverständlich auch dort zu Wort melden können. Wenn hier tatsächlich etwas anderes stattfinden sollte, würde ich dem nachgehen und wir würden das in dieser Richtung auch noch mal modifizieren.

Gut, kann ich davon ausgehen, dass Sie das unterstützen, dass im Begleitausschuss Rede- und Vorschlagsrecht durch die beteiligte Bürgerinitiative existiert?

Der Begleitausschuss würde wenig Sinn haben, wenn die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative dort zwar mit eingeladen sind, aber weder Rede- noch Vorschlagsrecht hätten. Dann würden sie dort nur als stumme Zuhörer sitzen und das würde nicht dem Geist des Begleitausschusses entsprechen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Okay, danke.

Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn wir das Thema „Apfelstädt“ in dem Sinne, wie wir es jetzt vorgeschlagen haben, wie es auch aus dem Antrag hervorgeht, jetzt weiterentwickeln könnten, uns gemeinsam auf den Weg machen könnten, die Apfelstädt als erlebbares Fließgewässer, insbesondere auch mit seiner einzigartigen Bachschwinde und als prägenden Lebensraum der Region weiterzuentwickeln und zu erhalten und in diesem Sinne hoffentlich diesen Konflikt jetzt zu befrieden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit ist noch mal eine Redezeit von 3 Minuten und 57 Sekunden für die Fraktionen und Gruppen entstanden. Möchte davon jemand Gebrauch machen? Wie ich sehe, ist das nicht der Fall.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in Drucksache 7/7165 ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Jetzt stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2100 unter Berücksichti

(Staatssekretär Dr. Vogel)

gung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Niemand. Jetzt kommen die Enthaltungen. Das ist die Gruppe der FDP und das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag angenommen, meine Damit und Herren, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Mit Blick auf die Uhr treten wir jetzt ein in die Mittagspause von 30 Minuten. Wir sehen uns hier also wieder um 13.55 Uhr.

Ich möchte einen Hinweis geben: Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 49 und 51 zurückgezogen wurden, sodass diese beiden Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 33

Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der GO des Thüringer Landtags gemäß § 120 der GO des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265 -

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/7212 wurde im Laufe des heutigen Vormittags zurückgezogen. Die Unterrichtung darüber liegt Ihnen in der Drucksache 7/7264 vor.

Zwischenzeitlich haben die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Parlamentarische Gruppe der FDP einen Geschäftsordnungsantrag zu dieser Wahl eingebracht, mit dem von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Geschäftsordnung abgewichen werden soll. Schon aus Gründen der Rechtsklarheit und Transparenz sowie der bisherigen Diktion folgend wurde der Antrag verschriftlicht und dem Landtag zur Beschlussfassung als Drucksache 7/7265 vorgelegt.

Die eigentlich für heute vorgesehene Wahl findet danach nicht statt, stattdessen die Aussprache und die Abstimmung zu dem Antrag. Für die Wahl bitte ich zu beachten, dass die vorzuschlagenden Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber eine Reihe an Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen müssen, über welche die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP bereits informiert wurden.

Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Herr Blechschmidt, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, wie aus dem Antrag zur Geschäftsordnung, der eben benannt worden ist, Drucksache 7/7265, zu entnehmen ist, befassen wir uns mit der Frage zur Wahl von Vertrauensleuten, ihren Vertreterinnen bzw. ihrer Vertreter für den Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern des Thüringer Finanzgerichts nicht das erste Mal. Es hat unterschiedliche Untersachen gegeben, weswegen es zu keinen Wahlergebnissen gekommen ist. Es gab keine parlamentarischen Mehrheiten oder es gab keine Wahlvorschläge bis hin zu Beratungen des Ältestenrats, in denen mehrmals ein Antrag der AfD abgestimmt worden ist bzw. zur Kenntnis genommen worden ist, Wahlwiederholungen einer dritten bzw. vierten Wahl zuzulassen mit – das will ich ausdrücklich betonen – der Zusage, hier entsprechende Voraussetzungen für die Wahl zu schaffen.

Mit Blick auf das Staatsgefüge Legislative, Exekutive und Judikative haben wir einen Gestaltungsauftrag als Legislative bei verschiedenen gesetzlichen Sachen, wo wir durch eine Wahl entsprechende hauptamtliche oder ehrenamtliche Gremien und Personen bestimmen sollen bzw. auch bestimmen müssen. Über diese entsprechenden Interessen einzelner Fraktionen hinweg müssen wir im gesellschaftlichen Auftrag gewährleisten, dass diese Einrichtungen arbeiten können. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es ausdrücklich um die Wahl – ich möchte den gesamten Titel jetzt nicht noch mal wiederholen – von Vertrauensleuten zur Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, um ein wichtiges Gremium, das für die juristische Gestaltung in unserem Staatsgefüge notwendig ist. Auf diese Aufgabe hatte uns unter anderem auch der ehemalige Justizminister in einem Schreiben vom 1. November 2022 hingewiesen. Daraus möchte ich jetzt zitieren, Zitat: „Bei einer unvollständigen Besetzung des Wahlausschusses droht jedoch, dass dieser kaum als handlungsfähig angesehen werden kann bzw. rechtlich als nicht existent betrachtet werden muss. Es hat das Bundesverfassungs

(Vizepräsident Bergner)

gericht die Ungültigkeit der Wahl angenommen, wenn im Ausschuss zur Wahl der Jugendschöffinnen und ‑schöffen nicht alle gesetzlich vorgesehenen Mitglieder vertreten sind – Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Juni 1971. Die Situation dürfte auf den Wahlausschuss nach § 23 der Finanzgerichtsordnung übertragbar sein, sodass eine Mitwirkung der durch ein Wahlgremium, das im Rechtssinne nicht besteht, gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter gegen die Garantie der gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verstieße und alle entsprechenden Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts allein wegen Verletzung des Gebots angreifbar machen würde. Damit droht eine Situation, die nach hiesiger Kenntnis in Deutschland nahezu einmalig wäre.“ Wir als Antragsteller gehen davon aus, dass wir hier den entsprechenden Gestaltungsauftrag wahrnehmen wollen und müssen. Demzufolge, da es in den letzten Monaten zu keiner entsprechenden Voraussetzung, was die Wahlvorschläge anbetrifft, gekommen ist, möchten wir entsprechend der Möglichkeit § 120 in Abänderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Ausnahme zur Geschäftsordnung herstellen. Wir können nicht nachvollziehen, dass hier seit Wochen und Monaten die Wahl nicht gewährleistet werden kann. Wir fühlen uns auch – und das möchte ich zumindest in Anführungsstriche setzen – ein wenig seitens der AfD vorgeführt, dass es nicht um die Problematik geht, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, sondern dass grundsätzlich das System der Finanzgerichtsbarkeit hier an dieser Stelle attackiert werden soll.

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!)

Eine Randbemerkung sei mir in dem Zusammenhang noch gestattet: Sie machen mit dieser Entscheidung nicht nur Ihre ideologischen Interessen zum Gegenstand dieser Debatte, sondern Sie erweisen Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer einen Bärendienst, der an Glaubwürdigkeit hier jetzt nicht dazugewonnen hat – im Gegenteil. Ich fordere, ich wünsche, dass alle entsprechend demokratischen Kräfte in diesem Haus diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Jawohl, ich sehe die Wortmeldung von Herrn Braga für die AfD-Fraktion, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Die Rede des Kollegen Blechschmidt fordert es, dass darauf widersprochen wird. Es wurden einige Aussagen getätigt, die so mit den Tatsachen nicht in Verbindung zu bringen sind. Ich will auch zu seiner Entlastung davon ausgehen, dass es sich um Versehen und nicht um ein bewusstes Verbreiten der Unwahrheit handelt. Zunächst einmal – und das wurde zum Ende gesagt –, es wurde von ideologischen Interessen gesprochen, um die es meiner Fraktion oder meiner Person sogar gehe, wenn es um die Besetzung von Gremien gehe. Nein, meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auch auf der Tribüne und am Livestream, ideologische Interessen bei der Besetzung von Gremien, ideologische Interessen liegen uns fern. Es liegt nun aber in der Natur der Sache, dass über die Zusammensetzung dieses Hauses der Souverän zu bestimmen hat, und das tut er in Form von Wahlen, und auch als Ausfluss der Mehrheitsverteilung in diesem Hause hat die Besetzung nachgeordneter Gremien und Institutionen nach dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz zu erfolgen. Es sind keine ideologischen Interessen meiner Fraktion, die dazu führen, dass wir einen Anspruch erheben, in bestimmten Gremien vertreten zu sein, sondern es ist schlicht eine Umsetzung des Wählerwillens. Und es ist gegen diese Umsetzung des Wählerwillens, gegen die Sie sich hier seit Monaten, um nicht zu sagen seit Jahren, stemmen, indem Sie nicht ermöglichen, dass die Wahlvorschläge meiner Fraktion mit der entsprechenden Seriosität behandelt werden und auch goutiert werden. Das ist der erste Punkt.

(Beifall AfD)

Der zweite Punkt ist, dass diese Wahl nicht gewährleistet worden ist. Auch hier fehlt es an der Wahrheit. Das ist schlicht falsch. Es ist an Tatsachen festzustellen und nachprüfbar für jeden, der sich dafür interessiert, dass die AfD-Fraktion nicht nur einmal, auch nicht zweimal, sondern dreimal Vorschläge unterbreitet hat für die Besetzung dieses Gremiums, um das es hier geht. Diese Wahlvorschläge hätten schon dreimal die entsprechende Mehrheit finden können. Das ist nicht erfolgt. Es hat Wahlvorschläge gegeben, es hat auch Wahlwiederholungen gegeben. Es hätte jederzeit die Möglichkeit gegeben für die anderen Fraktionen dieses Hauses auch als Zeichen des guten Willens und auch wenn Ihnen an der Funktionsfähigkeit dieses Gremiums gelegen ist, zu zeigen, dass Sie dazu bereit sind, auch über den eigenen Schatten zu springen in Form von beispielsweise Enthaltungen, den Wahlvorschlägen meiner Fraktion entsprechend, auch der Normen, die das regeln,

(Abg. Blechschmidt)