Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Ich sehe gerade auch sehr viele junge Leute. Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag Ihnen, den Gästen! Ich begrüße aber auch herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Sehr geehrte Damen und Herren, und wieder muss ich die Landtagssitzung mit wirklich sehr traurigen Vorboten eröffnen. Sie wissen, vor gut einem Monat erfasste ein schweres Erdbeben die türkisch-syrische Grenze. An diesem Grenzgebiet starben mehr als 51.000 Menschen. Bis heute sind immer noch nicht alle Verschütteten geborgen. Es fehlt in den betroffenen Regionen an allem. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, bei ihren Angehörigen, aber auch bei den Rettungskräften und den helfenden Menschen vor Ort. Wir können sie immer noch unterstützen. Deshalb mache ich an dieser Stelle einmal mehr auf die vielen Spendenmöglichkeiten, die es immer noch gibt, aufmerksam.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, es ist geboten, für die Toten auch hier im stillen Gedenken 1 Minute des Schweigens einzulegen. Ich bitte Sie sehr darum.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit zur Struktur unserer Landtagssitzung.
Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Henkel betraut.
Für diese Sitzung haben wir mehrere Entschuldigungen, die für Herrn Abgeordneten Blechschmidt, Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Maurer, Frau Abgeordnete Merz, Herrn Abgeordneten Worm, Herrn Minister Prof. Dr. Hoff, Herrn Minister Holter und Frau Ministerin Werner gelten.
Gestatten Sie mir allgemeine Hinweise für die nächsten Tage: Im Sinne der Stärkung von Eigenverantwortung in der sichtbar noch nicht vorübergegangenen Coronapandemie hat der Ältestenrat zuletzt die Aufhebung zwei weiterer Infektionsschutzmaßnahmen entschieden: zum einen die Mindest
abstände. Sie sehen, wir sitzen in der Plenarsitzungsanordnung so wie vor der Pandemie. Zum anderen wurde die Lüftungsanlage wieder in den „Normalbetrieb“ umgestellt. Damit wird der Versuch unternommen – das will ich an der Stelle auch betonen –, die durch Bundesrecht festgelegte Höchsttemperatur, die zugleich also Mindesttemperatur im Plenarsaal nicht durch erhöhte Luftstromzufuhr noch unangenehmer erscheinen zu lassen, als sie so schon ist.
Das eigenverantwortliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – darauf will ich auch noch einmal hinweisen – kann als taugliche Schutzmaßnahme vor Virusinfektionen gut geeignet sein.
Der Ältestenrat hat für Herrn Paul Meyer und Herrn Janik Hüffner, beide Techniker beim Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Daniel Santana, Beschäftigter des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, für heute sowie für Herrn Patrick Klaus und Herrn Yao-Bruno Protze, beide als Journalist bzw. Reporter bei YouTube aktiv, für die morgige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Unter dem Stichwort „Bild- und Tonaufnahmen“ möchte ich Sie darüber informieren, dass dem Mitteldeutschen Rundfunk in diesen Plenarsitzungen gestattet wird, für seine Berichterstattung über die Sitzung des Landtags von der Tribüne aus zu moderieren. Der Ältestenrat hat dafür festgelegt, dass zwischen der Präsidentin und dem MDR dazu entsprechende Zeitfenster vereinbart werden. Für heute ist ein Zeitfenster zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr geplant. Der Ältestenrat wird dieses Pilotprojekt in seiner nächsten planmäßigen Sitzung entsprechend evaluieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet gegen 20.00 Uhr – daran darf ich noch einmal erinnern – ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Vereins Thüringer Heilbäderverband, der das organisiert hat, statt. Ich bitte die Sitzungsleitung, die nachfolgt und zu dem Zeitpunkt also hier Dienst tut, daran festzuhalten. Die Zeit ist aber nicht konkret absehbar, wann wir mit dem parlamentarischen Abend beginnen. Die Kolleginnen und Kollegen haben dafür Verständnis und wir können dann auch flexibel reagieren, wann wir hinübergehen.
gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP haben abweichend davon in jeder Plenarsitzungswoche, wie Sie wissen, die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in der geschäftsordnungsrechtlichen Regelredezeit verhandelt werden soll. In diesem Sinne hat die Fraktion Die Linke im Ältestenrat den Tagesordnungspunkt 12 benannt.
Wie Sie den Hinweisen zur Einladung entnehmen können, wurden im Ältestenrat folgende Festlegungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten getroffen: Die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b sowie 12 sollen am Freitag vor der Mittagspause aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 sollen am Freitag als erste Punkte aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 16 und 18 bis 20 sollen am Donnerstag nach der Mittagspause und gegebenenfalls erneut am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen werden. Nachdem jedoch zu Tagesordnungspunkt 15 kein Wahlvorschlag eingereicht wurde, gehe ich davon aus, dass dieser Punkt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Das ist der Fall.
Vor dem Hintergrund des Landtagsbeschlusses vom 3. Februar 2023, der allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe erlaubt, Wahlvorschläge für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 einzureichen, hat die Parlamentarische Gruppe der FDP einen Wahlvorschlag eingereicht, der nach der Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen der vorgeschlagenen Wahlbewerber als Drucksache 7/7531 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wird. Um Ihnen ausreichend Zeit und Gelegenheit zu verschaffen, sich mit dem Wahlvorschlag vertraut zu machen, gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 am Freitag nach der Mittagspause durchzuführen. Ich sehe, das wird anerkannt. Der Tagesordnungspunkt 21 soll am Freitag als letzter Punkt aufgerufen werden.
Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/7518, zu Tagesordnungspunkt 25 die 7/7521 und zu Tagesordnungspunkt 28 die 7/7512.
Die Tagesordnungspunkte 2 und 33 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben.
ben. Ich gehe davon aus, dass dieser Verschiebung nicht widersprochen wird. Das ist der Fall. Dann wird so verfahren.
Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat darum gebeten, Tagesordnungspunkt 39 auf das April-Plenum zu verschieben. Auch hier gehe ich davon aus, dass der Verschiebung nicht widersprochen wird. Dem ist so.
Weiterhin hat die Fraktion der AfD den Antrag zu Tagesordnungspunkt 43 in Drucksache 7/6580 zurückgezogen.
Unter Buchstabe B die Information: Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 8 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 108 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
So weit die Hinweise. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich genannter Änderungen und Hinweise widersprochen, gibt es weitere Anträge? Frau Abgeordnete Mitteldorf, Herr Abgeordneter Bühl, Herr Montag. Bitte schön, Frau Abgeordnete Mitteldorf.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zunächst möchte ich beantragen, Tagesordnungspunkt 5 – das ist das Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer – in diesem Plenum in erster und zweiter Lesung zu beraten.
Dann möchte ich noch Drucksache 7/5352 – das ist der Antrag „Hochschulbauplanung Thüringen 2030“, der aus dem Ausschuss rausgekommen ist, aber nicht auf die Tagesordnung gekommen – einfach auf die Tagesordnung noch mit draufnehmen, also hinten einordnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es liegt Ihnen ja auch schon auf dem Platz, das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes, als Vorabdruck. Ich würde darum bitten, dass das in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit dem TOP 4 beraten wird.
Dann ist innerhalb der Sieben-Tage-Frist unser Gesetz zum Telenotarzt eingegangen und ich würde darum bitten, dass dieses Gesetz in Tagesord
Frau Präsidentin, ich beantrage für die FDP, Tagesordnungspunkt 31 – Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – im Laufe des Freitags zu beraten.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Fraktion bittet um Verschiebung des Gesetzentwurfs in Tagesordnungspunkt 30 – Drucksache 7/6470 – auf die kommende Plenarsitzungswoche im April.
Zunächst darf ich den Antrag der CDU-Fraktion aufrufen, das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 4 aufzurufen. Zugleich ist es hier so, dass der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde. Deshalb ist also hier auch mit Zweidrittelmehrheit abzustimmen. Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung der Dringlichkeit? Das ist nicht der Fall. Gegen die Dringlichkeit? Das ist auch nicht der Fall. Dann wäre also hier die Abstimmung. Wenn es keinen Widerspruch gibt, kann über die Aufnahme des Gesetzes in einfacher Mehrheit abgestimmt werden.
Gibt es Widerspruch? Gut. Dann: Wer dem seine Zustimmung gibt, dieses Gesetz mit einfacher Mehrheit auf die Tagesordnung zu setzen und gemeinsam unter TOP 4 abzuhandeln, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe und der fraktionslosen Abgeordneten. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine.
Damit der nächste Antrag, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, ebenfalls Antrag der Fraktion der CDU. Hier gibt es gleich zwei Anträge: Zum einen, es gemeinsam
unter Tagesordnungspunkt 31 sowie es am Freitag aufzurufen. Gibt es Widerspruch, wenn ich das gemeinsam abhandle? Das sehe ich nicht. Dann frage ich, wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? Das sehe ich auch nicht. Dagegen? Das sehe ich auch nicht. Der Gesetzentwurf wurde in der Frist elektronisch bereitgestellt und verteilt. Es kann mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden. Gibt es Widerspruch dazu? Auch nicht. Dann frage ich um Zustimmung und bitte um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Ich sehe niemanden. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete.
Es gibt den Antrag, Tagesordnungspunkt 5 in erster und zweiter Lesung durchzuführen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem ganzen Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann entsprechend angenommen.
Dann war der nächste Antrag „Hochschulbauplanung Thüringen 2030“, Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft aufzurufen. Das hat die Drucksache 7/7509. Wird hier das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? Gegen die Dringlichkeit? Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung wurde in der geschäftsordnungsrechtlich vorgesehenen Frist von zwei Tagen vor der Beratung elektronisch bereitgestellt und verteilt. So kann also über die Aufnahme in die Tagesordnung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, es sei denn, es gibt Widerspruch. Das sehe ich nicht. Damit stimmen wir ab. Wer der Aufnahme zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion und die Stimme von Frau Bergner. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete.
Gibt es weitere Hinweise, Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. – Herr Braga, Sie hatten noch beantragt, Tagesordnungspunkt 30 zu verschieben.