Das Wort erhält – sie steht schon – Frau Abgeordnete Mitteldorf zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung am 14. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf zunächst an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2022 und in seiner 34. Sitzung am 2. November 2022 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 16. September 2022 und in seiner 38. Sitzung am 4. November 2022 beraten. Es wurde dann dem Landtag eine Beschlussempfehlung unter Ausklammerung und Zurückstellung von Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und von Artikel 3 zur Fortberatung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien vorgelegt.
Jetzt beschäftigen wir uns also mit diesem Teil. Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und Artikel 3 des Gesetzentwurfs wurden gemäß Beschluss des Ältestenrats in seiner 87. Sitzung am 6. Dezember zur endgültigen Beschlussfassung gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 9. Dezember 2022, in seiner 41. Sitzung am 27. Januar 2023 und in seiner 42. Sitzung am 10. März 2023 abschließend beraten sowie eine schriftliche Anhörung zu dem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen durchgeführt. Die schriftliche Anhörung hat einen überwiegend positiven Mehrwert dieses
Änderungsantrags und dieses Gesetzentwurfs insgesamt bescheinigt. Es gab von der ThULB in Jena einen konkreten Formulierungshinweis für einen Teil der Aufgabenbeschreibung. Diesem ist der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien auch in seiner Beschlussempfehlung gefolgt und empfiehlt insgesamt Zustimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Mitteldorf. Dann hat sich für die CDU-Fraktion Abgeordneter Kellner zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eben in der Berichterstattung von Kollegin Mitteldorf schon berichtet, haben wir heute den Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zur Änderung des Bibliotheks- und Pressegesetzes zur abschließenden Beratung hier im Plenum.
Die Novellierung zum Thüringer Bibliotheksgesetz bzw. zum Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung der bibliotheksrechtlichen Vorschriften vom 16. Juli 2008 soll damit durchgeführt werden. Was soll sich ändern? Was soll geregelt oder präzisiert werden? Zum einen sind die Trennung und Ergänzung im Aufgabenbereich der Landesbibliothek neu, die künftig eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Universitäts- und Landesbibliothek Jena sowohl als Landesbibliothek als auch als Universitätsbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena vorsieht. Bestimmung und Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Landesbibliotheken soll damit auch geregelt werden. Bestimmungen der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken sollen ebenfalls konkretisiert werden, die Festlegung und Konkretisierung ihrer Aufgaben sowie ihrer vollen Finanzierung und nicht nur die Förderung. Das ist auch eine Forderung aus dem Änderungsantrag von den rot-rot-grünen Fraktionen, dass eben nicht nur eine Förderung, sondern auch eine volle Finanzierung der Stelle erfolgen sollte. Dem wurde jetzt endlich auch Rechnung getragen, auch im Ausschuss.
Ebenfalls neu hinzugekommen sind die Änderungsvorschläge, was die Aufgabe der öffentlichen Bibliotheken anbelangt. Die Bedeutung von öffentlichen Bibliotheken, schulisch, beruflich und allgemeine Bibliotheken bzw. Informationen, aber auch bei der Vermittlung von Medieninformationskompetenzen soll konkretisiert werden. Möglichkeiten einer Förderung von öffentlichen Bibliotheken durch
das Land – natürlich nach Haushaltslage, auch das muss ja dann immer beraten werden –, aber allein schon die Richtung ist vorgegeben, dass man sich damit beschäftigen sollte und auch muss. Ich denke, das ist der richtige Ansatz.
Und die Verschiebung der bisherigen Regelung zum Pflichtexemplarrecht aus dem Pressegesetz in das Bibliotheksgesetz: Ich denke, das war letztendlich auch eine Anpassung an die Wirklichkeit, die letztendlich auch hier erfolgen muss. Auch die Anhörung, die mit 17 Anzuhörenden erfolgte – auch das wurde gesagt –, war durchweg positiv. Alle haben das begrüßt. Es gab ein paar Anmerkungen – auch das wurde hier schon gesagt –, die dann auch aufgenommen wurden. Im Großen und Ganzen waren alle Anzuhörenden gegenüber dem Entwurf positiv eingestellt bzw. haben zugestimmt. Es ist jetzt nicht unbedingt eine große Novellierung, die hier durchgeführt wird, sondern es ist eigentlich – wie soll ich sagen – eine Anpassung an die eigentliche Praxis, die schon läuft. Man hat das hier letztendlich aufgegriffen, mit aufgenommen. Ich denke, wir haben es in dem Rahmen in das Gesetz eingefügt, wo es hingehört, und damit letztendlich auch Rechtssicherheit gegeben.
Im Großen und Ganzen kann man dem Gesetz zustimmen. Die Anzuhörenden haben das begrüßt und die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kellner. Dann hat Frau Abgeordnete Mitteldorf von der Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Kollege Kellner hat gerade schon ausgeführt, welche Veränderungen wir im Thüringer Bibliotheksgesetz vornehmen, die auch zum Teil im Vorfeld natürlich von der Landesregierung so eingereicht worden sind. Sie haben recht, Herr Kellner, das ist natürlich keine riesengroße Novelle des Bibliotheksgesetzes. Wir haben – das haben wir an anderen Stellen hier auch schon öfter diskutiert – mit dem Bibliotheksgesetz durchaus ein Alleinstellungsmerkmal – nicht mehr ganz, aber wir sind ja immer noch eines der ganz wenigen Bundesländer, die ein solches haben. Selbstverständlich ist es richtig und wichtig, sich auch nach 15 Jahren mal genauer anzuschauen, ob die Regelungen im
Bibliotheksgesetz – Herr Kellner ist darauf eingegangen – noch der Realität und dem heutigen Verständnis von der Arbeit der Bibliotheken entsprechen. Das haben wir in diesem Verfahren gemacht.
Ich will an dieser Stelle aber auch noch mal sagen, Sie erinnern sich, das Gesamtverfahren – das ist in der Beschlussempfehlung bzw. in der Berichterstattung herausgekommen – war etwas komplexer. Zum einen war es ursprünglich gekoppelt mit der Umsatzsteuerbefreiung für die Hochschulen. Das ist bereits im letzten Jahr verabschiedet worden. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat sich dann inhaltlich komplett auf den Bibliotheksteil des Gesetzeskonvoluts beziehen können. Deswegen bin ich auch sehr dankbar, denn die – ich sage mal – eher selten in praktischer Anwendung befindliche Trennung eines Gesetzeskonvoluts zur Beratung war kein ganz einfacher Weg. Ich weiß, dass ich da an Stellen – auch ich ganz persönlich – Menschen damit sehr auf den Senkel gegangen bin. Deswegen an dieser Stelle aber trotzdem mein Dank für den solidarischen Umgang und die Möglichkeit, es zu beraten und zumindest zu einem Punkt zu kommen, wo wir Forderungen, die wir schon lange Zeit auch gemeinsam im Parlament miteinander tragen, nämlich zum Beispiel, dass die Aufgabenbeschreibung des landesbibliothekarischen Teils endlich in ein Gesetz gehört, gemeinsam dann doch zur Umsetzung gebracht haben. Es ist vor allem aber auch ein Signal – und dabei bleibe ich –, dass wir im Thüringer Bibliotheksgesetz nunmehr auch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken – die natürlich vorher schon drin stand – noch mal stärken. Für mich war auch die Frage des Qualitätsmanagements besonders wichtig, auch analog zum Bibliotheksentwicklungsplan, den der Freistaat bereits in der letzten Legislatur vorgelegt hat, da eine Verknüpfung herstellen, weil ich schon finde, dass Bibliotheken, sowohl öffentliche als auch wissenschaftliche, es verdient haben, dass sie Rahmenbedingungen haben, um ihrer wichtigen Arbeit auch nachzugehen, dass wir immer wieder auch gemeinsam den Stellenwert gerade von öffentlichen Bibliotheken, was die Frage von Zugang und Teilhabe für alle Menschen in dieser Gesellschaft bedeutet, miteinander bereden und nicht genug hochschätzen können, welche Arbeit gerade auch im kommunalen Bibliotheksbereich geleistet wird, welche Funktionen gerade in kleinen Kommunen – also, ich sage ja immer: Was haben wir wirklich für große Kommunen? Ich weiß, Jena, Erfurt, Weimar, Gera sehen das anders – ist mir alles klar –, aber insgesamt betrachtet, haben wir keine hippen urbanen Zentren, sondern sind sehr kleingliedrig. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Bibliotheken vor Ort ihre Arbeit, die eben mehr ist, als
Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir es geschafft haben, dieses Bibliotheksgesetz zumindest punktuell in die heutige Zeit zu verfrachten. Es gäbe selbstverständlich noch sehr viel und Intensiveres zu tun und zu bereden. Ich glaube aber, dass es für einen ersten Aufschlag – ich glaube, Herr Kellner hat es ein „Novellchen“ genannt – zunächst erst einmal gut ist und wir die nächsten Jahre sehr genau beobachten sollten, wie sich unsere Bibliothekslandschaft weiterentwickelt und mit welchen Rahmenbedingungen sie vielleicht zu kämpfen hat, um zu sehen, in welcher Form das Thüringer Bibliotheksgesetz zukünftig unterstützend wirken kann.
Ich bleibe natürlich dabei – das wird Sie jetzt nicht überraschen –, Sie alle zu ermuntern, diesem Gesetz heute zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Mitteldorf. Dann hat sich Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.
Sehr verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Zuschauer auf der Tribüne – da hofft man auf viele Informationen über die Netze –, meine Vorredner haben es schon vielfach betont, der Gesetzentwurf ist generell sinnvoll und hat viel Unterstützung bei der durchgeführten Anhörung erfahren. Es wurden genannt: die klare Regelung zu den Aufgaben der Landesbibliothek in dem neuen § 3 des Bibliotheksgesetzes, die Überführung des sogenannten Pflichtexemplarrechts aus dem Pressegesetz in den neuen § 4 dieses Gesetzes und die Festschreibung der Finanzierung der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in der Förderung öffentlicher Bibliotheken nach den von dem zuständigen Ministerium erlassenen Richtlinien. So weit, so gut.
Aber es ist natürlich auch Zeit in einer Plenardebatte, öffentlich zu sagen, wie denn die Genese war, bevor wir heute hier in der zweiten Beratung über das Gesetz diskutieren. Es ist als Teil eines Mantelgesetzes zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes eingebracht und diskutiert worden, dann Anhörung in einer Sondersitzung mit dem Verweis auf die Dringlichkeit. Dabei stand die Notwendigkeit der Gesetzesänderung zur Umsatzsteuerbefreiung
schon seit Jahren fest. Das ist ja der eigentliche Anlass, warum wir jetzt dann sehr vehement auf die Tube gedrückt haben. Dann wurde die Umsatzsteuerbefreiung in einem Hauruckverfahren im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Digitale Gesellschaft vom Rest abgespalten und in einer Schnelligkeit beschlossen, die beeindruckend war. Wir sind in der Sitzung mit einem schlussendlichen Änderungsentwurf konfrontiert worden, den Rot-Rot-Grün – zumindest war das Ausführungsdatum auf dem Exemplar, das verteilt worden ist, eine Woche alt. Wir hatten nur wenige Minuten Zeit, uns mit der Änderung vertraut zu machen. All das ist nicht zum ersten Mal passiert. Das kennen wir aus dem Hochschulplanungstatbestand. Das kennen wir auch aus den Schlussberatungen zum Landeshaushalt 2023. Auch da noch mal für die Öffentlichkeit: Wir hatten nur wenige Stunden Zeit, die über 600 Änderungen aufzunehmen, zu diskutieren, zu bewerten und letztlich keine Chance, wirklich …
Es war keine ganze Woche – das ist doch Käse –, bis die wirklichen Änderungen vorlagen, Herr Dittes. Wir können es gern noch mal aufgliedern. Es waren wenige Tage.
Wir werden auch weiter anmahnen, wie Sie hier mit dem Parlament umgehen, unter Umgehung der Rechte, die wir alle haben. Es ist ein ausführliches Informationsrecht über das, was diese Landesregierung macht. Aber sie scheut ja aufgrund ihres Minderheitscharakters wahrscheinlich die öffentliche Auseinandersetzung.
Ich weiß, ich habe ja alle gesehen. Aber warum kriege ich die Dokumente dann nicht mit ausreichender Frist zur Beurteilung? Die Frage kann ich doch allen stellen und die Dokumente, die ich gerade meine, die kamen von Rot-Rot-Grün in einer geeinten Fassung mit der CDU. Und dann sollen wir als restliche Parlamentarier binnen weniger Stunden darüber entscheiden können. Insofern tun Sie nicht so unschuldig, sondern geben Sie dem Parlament auch die Rechte, die es am Ende hat.
den haben uns in großer Einmütigkeit die Sinnhaftigkeit mitgeteilt, und es tut immer gut, den Experten zuzuhören, es auch auszuwerten. Nach grundhafter Prüfung sind wir dann auch zur Überzeugung gekommen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kemmerich. Damit habe ich aus den Reihen der Abgeordneten jetzt keine Wortmeldung mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung – da gibt es auch keine Wortmeldung. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen.
Wir stimmen erstens über die neu gefassten Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 sowie Artikel 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/7521 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Jetzt schaue ich noch in Richtung von Frau Dr. Bergner
auch Zustimmung. Gut, Zustimmung von Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das ist das gleiche Ergebnis, also Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, Fraktion der CDU – und Frau Dr. Bergner natürlich, Entschuldigung, wir bekommen es noch hin. Gegenstimmen? Keine. Die Enthaltungen? Jawohl, die Fraktion der AfD, danke schön. Das ist in der Tat immer noch mit der etwas anderen Sitzordnung so, aber auch da gewöhnen wir uns wieder dran, meine Damen und Herren. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Tagesordnungspunkt 26 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 27
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren
Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6269 - ZWEITE BERATUNG
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen: Ich werde meine Ausführungen aus der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs nicht noch einmal wiederholen, es wurde alles gesagt, warum es dringend erforderlich ist, die 24-Stunden-Einkaufsgelegenheiten und auch die begehbaren Warenautomaten – wie man sie nennt – rechtssicher aufzustellen. Hier gibt es eine Lücke im Gesetz, die geschlossen werden muss. Selbst der Staatssekretär, der sich in der ersten Lesung dazu geäußert hat, sagte in seinen Ausführungen, dass ein Ausschuss sich damit beschäftigen sollte. Natürlich hat er erkannt, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Aber ein Gesetzentwurf der AfD? Die FDP würde den Gesetzentwurf vielleicht anders formulieren und die CDU wieder anders, aber der Sachverhalt, meine Damen und Herren, bleibt. Ich bitte Sie einfach nur um eine Überweisung. Dieses zarte Pflänzchen, das mit viel Fördermitteln, also auch mit Steuergeldern, im ländlichen Raum installiert wurde, bedarf dringend Rechtssicherheit.