Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

(Beifall AfD)

Es ist eine enorme Steigerung der Lebensqualität für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Wie wir den Medien entnehmen konnten, ist bereits eine Firma, die mehrere dieser Märkte betrieben hat, insolvent gegangen. Ob dies an der fehlenden Rechtssicherheit lag oder andere Ursachen hat, kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Jurist. Allerdings sollten wir unsere Aufmerksamkeit darauf richten, hier die Gesetzeslage anzupassen. Ich appelliere an die Liberalen, die Konservativen und die Bürgerlichen in diesem Hause, dafür zu sorgen, dass wir im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unseren Gesetzentwurf diskutieren und gegebenenfalls modifizieren, um diese Lücke zu schließen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung an den für Ausschuss für Wirt

schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Laudenbach. Ich nutze jetzt die Gelegenheit, die kurze Irritation aufzuklären: Ich hatte Frau Güngör einfach nicht gesehen, Entschuldigung, und wollte deswegen jetzt hier keine Lücke einreißen. Es ist tatsächlich noch etwas Umgewöhnung mit der Sitzordnung. Deswegen, bitte schön, Frau Abgeordnete Güngör, wenn Sie jetzt das Wort ergreifen möchten. Es war ein rein optischer Fehler meinerseits.

Danke Ihnen, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen bei uns im Landtag und am Livestream! Wir befassen uns heute erneut mit dem Gesetzentwurf der AfD zum Betrieb von begehbaren Warenautomaten. Ich bin eigentlich ganz froh, dass jetzt noch mal die einführenden Worte seitens der AfD-Fraktion gefallen sind, weil sie deutlich gemacht haben, die AfD ist auch bei der zweiten Beratung nicht einen Schritt klarer geworden, worum es ihr geht. Hier wird dargestellt, wir hätten keine Rechtssicherheit und deswegen gäbe es einen dringenden Handlungsbedarf. Aber schon jetzt haben wir geregelt, wie Verkaufsläden in Thüringen montags, dienstags, mittwochs und dann auch samstags und sonntags überhaupt geregelt sind, das ist alles keine Neuheit, sondern die Frage, die sich stellt, ist: Wie sollen wir Rechtssicherheit anders anfassen, wenn die bundeseinheitliche Regelung kommt? Da hatte die Landesregierung beim letzten Mal, als wir diesen Gesetzentwurf vorliegen hatten, sehr deutlich ausgeführt, an welcher Stelle wir bundesrechtlich noch warten und gucken müssen, wie wir mit den anderen Ländern vermeintliche Unsicherheiten abstimmen und den Handlungsrahmen erweitern können. Es funktioniert nicht, hier so zu tun, als könnte Thüringen an der Stelle einen Schritt schneller oder einen Schritt weiter sein. Aber – und da kommen wir zum springenden Punkt und ich finde das mittlerweile fast schon platt, wie offensichtlich es ist: Die AfD versucht auch bei dieser Gesetzesinitiative mal wieder, ihr vermeintliches Image als Retterin des ländlichen Raums aufzupolieren. Der ländliche Raum würde nur überhaupt nicht von dem profitieren, was Sie hier aufschreiben. Also: So weit, so vorhersehbar. Der vorliegende Antrag ist damit sachlich nicht nur ungenau, er ist auch nicht zielführend und verkennt die unklare bundesrechtliche Stellung des Betriebs von begehbaren Warenautomaten.

(Vizepräsident Bergner)

Aber wir sollten nicht außer Acht lassen, warum die Folgen, die dieser Imageprozess, den sich die AfD hier zur Rettung des ländlichen Raumes selbst zu geben versucht hat, dann doch ganz interessant sind; er könnte Folgen für die konkrete Lebensrealität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben. Nicht umsonst – das fand ich gerade sehr bezeichnend – appelliert die AfD hier an die bürgerlichen Kräfte im Haus, an die FDP und an die CDU, die sicherlich klug genug sein werden, nicht über dieses Stöckchen zu springen.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das haben Sie nicht zu entscheiden!)

Ich bin mir relativ sicher.

Denn der Antrag der AfD greift nicht nur indirekt, sondern fast schon direkt den verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen an. Wenn gefordert wird, dass Warenautomaten auch an Sonn- und Feiertagen bestückt werden sollen – es geht nicht darum, dass die dann begangen, konsumiert werden können, sondern dass sie da bestückt werden sollen –, dann handelt es sich um eine direkte Aufweichung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes, und das wird es mit der Linken nicht geben.

(Beifall DIE LINKE)

Wir als Linke betonen immer wieder – und RotRot-Grün genauso – auch im Kontext, der genauso häufig auftritt, und zwar Angriffe auf das Thüringer Ladenöffnungszeitengesetz beispielsweise, dass Menschen in Thüringen das Recht auf einen freien Tag haben, auf einen Tag ohne Geschäftigkeit, auf Zeit mit Familie, mit Freunden, auf alles Mögliche, aber eben ohne arbeiten zu müssen. Dieses Recht, einen Tag zu haben, an dem man eben auch nicht arbeiten muss, bedeutet dann im Umkehrschluss, vielleicht auch mal einen Tag zu haben, an dem man auch nicht alles kriegen kann, sondern eine konsumfreie Zeit hat. Der verfassungsrechtliche Schutz des Sonn- und Feiertags ist ein so hohes Gut, dass auch eine Imagekampagne der AfD es nicht schaffen wird, dieses ernsthaft zu gefährden. Deswegen können wir uns hier sicher sein.

Wir haben auf rechtlicher Ebene immer wieder gezeigt bekommen, wie wichtig der Sonntag ist, wie wichtig Feiertage sind. Und all das sollte wegen des schleichenden Versuchs des Aufweichens, der hier von rechts gemacht wird, auch nicht mal eben zur Seite geworfen werden. Deswegen, wir als Linksfraktion werden diesen Antrag natürlich ablehnen. Ich möchte aber deutlich machen – und zumindest dafür ist die Redezeit, die die AfD mit solchen fachlich nicht gut gestrickten Anträgen uns allen schafft,

immer wieder hilfreich –: Wir in Thüringen stehen zu dem Schutz von Gesundheit und zu dem Schutz von Zeit unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompromisse. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Güngör. Damit hat sich jetzt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Henkel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer, dem Gesetzentwurf wurde bei der ersten Lesung die Ausschussüberweisung verwehrt. Wir sind und waren für die Überweisung und möchten das auch noch mal begründen. Die AfD hat die These aufgestellt, der Betrieb der Warenautomaten sei nicht rechtssicher. Wir waren beim letzten Mal schon anderer Ansicht und hatten Zweifel, dass es wirklich ein Problem gibt. Das ist auch heute noch unsere Auffassung. Denn Warenautomaten, die man unauffällig und für sich allein betreten kann, in denen kein Personal anwesend ist, können auch einfach grundsätzlich nicht von § 4 des Feiertagsgesetzes erfasst sein, schließlich ist nach § 4 Abs. 1 klar, dass es im Kern um die Arbeitsruhe geht, und Absatz 2 ergänzt, dass öffentlich bemerkbare Tätigkeiten verboten sind. Beides trifft auf die 24-Stunden-Läden in der vorhandenen Form und auf die Warenautomaten eben nicht zu. Deshalb vertreten wir die Auffassung, dass das Gesetz auch ohne Aufnahme der Ausnahme in Absatz 3 hier nicht greift und ein Betrieb auch ohne Änderung möglich sein sollte.

An dieser Stelle möchte ich aber auch einen wesentlichen Unterschied unseres Ansatzes zu den Ausführungen der AfD in der ersten Beratung deutlich machen. Wir wollten Rechtssicherheit dafür, dass Kunden den Automaten oder automatisierte Läden auch am Sonntag benutzen können. Der Kollege von der AfD hatte gefordert, dass auch eine Bestückung mit neuen Waren, vor allem im Bereich von frischen Backwaren, am Sonntag möglich sein sollte. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Der Vorteil ist doch gerade, dass für den Betrieb eben kein Personal benötigt wird und deshalb niemand am Sonntag arbeiten soll oder muss. Lassen Sie es mich ganz klar sagen, und das soll auch so bleiben: Wir sind gegen jegliche Ausweitung der Sonntagsarbeit.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Güngör)

Was ist denn der Zweck von Warenautomaten gerade im ländlichen Raum? Sie können eine Lücke in der Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs füllen, und zwar insbesondere in Orten, wo die Versorgung durch klassische Läden vor Ort nicht mehr gewährleistet ist, weil sich der Betrieb oft aufgrund der zu hohen Personalkosten eben nicht lohnt. Sie bieten eine Alternative gerade für die Menschen, die vielleicht kein eigenes Auto haben oder in Orten leben, die mit dem ÖPNV schlecht angebunden sind. Für diese Menschen sind solche Versorgungsläden ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität.

Braucht es dafür nun den Gesetzentwurf der AfD? Wie bereits gesagt, wir waren der Auffassung, dass der Betrieb auch nach der jetzigen Rechtslage möglich sein sollte. Diese Auffassung teilte, wie wir in der ersten Beratung vernehmen konnten, auch der Ministerpräsident ausdrücklich. Andererseits sagte Staatssekretär Götze, dass die Rechtslage eben alles andere als klar ist. Die Landesregierung habe sogar auf innerministerieller Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der drei Ministerien zusammenarbeiten, um über eine länderübergreifende Klarstellung zu diskutieren.

Wir sehen also, es gibt eine deutliche Rechtsunsicherheit, und das klingt eben nicht danach, dass keine Fragen mehr offen sind, dass es keine Probleme gibt. Nein, wir haben deutlichen Widerspruch im letzten Plenum zwischen den Ausführungen des Ministerpräsidenten und des zuständigen Staatssekretärs gehört. Deshalb waren und sind wir der Ansicht, dass die Überweisung an den Ausschuss Sinn ergeben würde. Da können die offenen Fragen geklärt und, falls nötig, Lösungen gefunden werden. Deshalb werden wir auch heute für die Überweisung an den Ausschuss stimmen.

Kommt es nicht zu einer Überweisung, möchte ich zwei Dinge klarstellen. Erstens: Direkt zustimmen können wir dem Gesetz nicht, denn wie ausgeführt wurde, will die AfD hier die Öffnung im Bereich der Sonntagsarbeit im Betrieb mit Mitarbeitern. Das ist nicht unsere Intention.

Zweitens: Wir behalten uns natürlich vor, das Thema dann auf anderem Weg im Ausschuss abzufragen. Man muss erwarten können, dass die Landesregierung eine einheitliche Meinung zur Rechtssicherheit findet und eventuelle Bedenken abstellt, denn es braucht eine klare Rechtslage. Dabei kann man auch über Grenzen für die maximale Größe solcher Angebote reden, denn riesige automatisierte Supermärkte sind auch nicht unser Ziel. Unser Ziel ist eine sichere Versorgung für die Menschen im ländlichen Raum und Rechtssicherheit für die Betreiber. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Henkel. Ich erteile Abgeordnetem Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer am Livestream oder ähnlichen Formaten! Über Regelungen, die das Arbeiten verbieten oder die Arbeitnehmer in der Ausübung ihres Berufs einschränken, diskutieren wir regelmäßig, zuletzt bei dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz, das ein Samstagsarbeitsverbot an zwei Sonnabenden im Monat weiterhin normiert. Frau Güngör von der Linksfraktion hat noch mal bewiesen, wie verbohrt und vernarrt Sie in diesen Paragrafen sind, eben Leuten das Arbeiten zu verbieten und – und das hat gerade Kollege Henkel gesagt – auch zu verhindern, dass wir Versorgungssicherheit für alle Bereiche Thüringens haben – ob ländlicher Raum, städtischer Raum – und eine Gleichbehandlung von allen Ansprüchen.

Schauen wir in § 4 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes hinein, dort gibt es Ausnahmen, die hier normiert werden. Erstens hat das Landesrecht die Möglichkeit, Ausnahmen zu schaffen, zweitens ist, zum Beispiel für touristische Angebote, hier eine Ausnahme vorgesehen. Wir kennen das selbst in der Innenstadt von Erfurt, wo auf der Krämerbrücke Sonntagsöffnungen zugelassen sind, drei Meter weiter aber Sonntagsöffnungen nicht mehr normiert sind, weil sie eben doch nicht touristisch genutzt werden. Ich weiß nicht, ob der Tourist genau weiß, dass Erfurt touristisch nur aus der Krämerbrücke besteht, aber sei es drum. Dasselbe erkennen wir an Bahnhöfen, die dann sonntags plötzlich touristisch sind und vor der Bahnhofstür ist dann Schluss. Ob das in diesen Zeiten noch Sinn macht, wage ich wirklich zu bezweifeln.

Natürlich ist hier die Ausnahme für die Gesundheitsberufe geregelt – machen wir es mal einfach –, in Nummer 4 der Norm. Auch da muss man sich fragen – den Menschen im Gesundheitswesen muten wir schon so eine ganze Menge zu –, warum jetzt nicht der Arbeitnehmer in seiner eigenen Selbstverantwortung in die Lage versetzt werden soll, selbst zu beurteilen, ob er sich für eine Arbeitsstelle entscheidet, an der unter anderem vielleicht festgeschrieben ist, an einem Sonntag einen begehbaren Warenautomaten zu bestücken. Das erschließt sich mir nicht. Das muss man auch anerkennen in einer Zeit, in der der sogenannte War

(Abg. Henkel)

for Talents, also der Kampf um die besten Köpfe, normiert ist.

Wer also in unzulässiger Weise meint, seinen Arbeitnehmer vor Aufgaben zu stellen, bei denen er langfristig/mittelfristig sagt, damit bin ich nicht zufrieden, dann wird dieser Arbeitnehmer schlicht und einfach kündigen und sich einen anderen Job suchen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir Wettbewerbsfähigkeit herstellen, damit der ländliche Raum auch die Möglichkeiten hat, versorgt zu werden. Wir können jetzt ewig über das Geschäftsmodell dieser 24-Stunden-Läden streiten, wie sinnvoll, wenig sinnvoll das ist, aber das muss ja im Endeffekt der Markt entscheiden.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Bei „Markt“ dreht ihr endlich durch, da freue ich mich, Gott sei Dank ist hier noch ein bisschen Leben in der Bude.

Die Tankstelle ist nur oftmals zu weit weg vom sogenannten ländlichen Raum, weil die sich auch zurückzieht. Supermärkte wie REWE oder Tegut, die sich inzwischen auch für diese Konzepte interessieren, gehen regelmäßig nur in Gemeinden oder Einzugsgebiete mit mehr als 6.000 Personen. Aber nochmals: Unser Anspruch muss es sein, eben allzeit auch im ländlichen Raum dafür Sorge zu tragen, dass da keine Abgehängtheit entsteht.

Also ist der Vorschlag der AfD hier untauglich, diesen Zweck zu normieren. Allerdings ist der Sinn und Zweck, wie Kollege Henkel von der CDU es erläutert hat, durchaus integer und zu begrüßen, dass man eben diesem Geschäftsmodell nicht die Tür zuschlägt, sondern sagt: Okay, hier können wir einen Markt schaffen, der am Ende Durchsetzungskraft zeigt oder nicht zeigt, aber im Endeffekt den Leuten auf dem Land die Möglichkeit gibt, sich zu versorgen. Und wenn sich herausstellt, dass eine Bestückung an einem Sonntag nicht mehr nötig ist, dann wird sie auch nicht geschehen. Vielleicht stellt sich auch heraus, dass die Bestückung an einem Montag, wo eine normale Einkaufssituation möglich ist, die wird das ja auch auffangen. Es muss nicht mehr flächendeckend „der Sonntag ist heilig“ geschaffen werden. Wenn wir an all diesen alten Regelungen festhalten, wenn wir diese alten Zöpfe nicht mal abschneiden, wird manches nicht gelingen können. Einer hat mal gesagt: Wer nicht mit der Zeit mitgeht, geht mit der Zeit. Anderes Zitat, mit dem ich gern ende: Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.

Wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen, um zu sehen, ob man nicht doch im Sinne einer vernünftigen Regelung, die ausdrücklich von

der AfD nicht vorgeschlagen ist, nicht doch die Sache voranbringen kann. Damit ende ich und danke für Ihr Zuhören.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kemmerich. Damit habe ich aus den Reihen der Abgeordneten erst mal keine Wortmeldungen mehr – doch. Bitte schön, Herr Laudenbach.

Danke, Herr Präsident. Frau Güngör, Herr Henkel, wir wollen auf keinen Fall an die Sonn- und Feiertage ran, die sollen nach wie vor heilig bleiben und es ist überhaupt nicht das Thema unseres Antrags.

(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Das steht doch aber drin!)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was ist denn das?)

Es geht um Folgendes: Es geht um die Bestückung mit frischen Backwaren, der Bäcker arbeitet sowieso. Ich komme aus einer Bäckerfamilie, ich bin dort 18 Jahre lang großgeprügelt worden. Ich weiß, wovon ich rede.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die schämen sich für Sie, Herr Laudenbach!)

Ja, ja, Herr Schubert. Die backen doch sowieso, die fahren die Filialen an. Die fahren nur noch mal 5 Kilometer weiter, um diesen Automaten zu bestücken. Es geht nicht darum, dort eine Verkaufsstelle einzurichten und zu verkaufen.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: So ein Schwachsinn!)