Vielen Dank, Herr Laudenbach. Ich denke, wir können jetzt trotzdem hier im Raum erst mal wieder zur Ruhe kommen. Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in die Richtung der Landesregierung. Frau Staatssekretärin? Keine Wortmeldung.
Entschuldigung, Herr Minister. Da wir beim Bereich Wirtschaft waren, habe ich in die Richtung gesehen und habe doch glatt den Minister für Inneres und Kommunales übersehen. Soll nicht wieder passieren. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank, dass ich zu diesem Thema auch kurz ausführen darf. Der Gesetzentwurf zu den begehbaren Warenautomaten und deren Öffnung an Sonn- und Feiertagen wird heute hier in zweiter Beratung behandelt. In der letzten Beratung hat der Staatssekretär Sie über eine Arbeitsgruppe zu dieser Thematik informiert, hierzu würde ich gern kurz ausführen.
Vertreter der Thüringer Staatskanzlei, des Wirtschaftsministeriums, des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums sowie des Sozialministeriums und meines Hauses kamen Mitte Februar zusammen, um zunächst eine rechtssichere und zeitgemäße Einordnung der durchaus umstrittenen Thematik vorzubereiten und Handlungsvorschläge zu unterbreiten. Sachstand ist, dass die Häuser im Rahmen ihrer fachlichen Kontakte die Kirchen, die Handlungsverbände, die Sozialpartner und Gewerkschaften, wie auch die kommunalen Spitzenverbände, treffen oder einbinden, um deren Auffassung zu sammeln und zu bewerten, um sie in den Meinungsbildungsprozess der Landesregierung einfließen zu lassen.
Ich möchte Ihnen nur ganz kurz die Fragestellungen, die damit berührt sind, skizzieren. Zum einen geht es darum, den Schutz des Feiertags im Blick zu behalten. Es besteht die Gefahr, dass der Feiertag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag wird, wenn immer mehr Schutzmechanismen geschliffen werden.
Dies könnte am Ende die Folge haben, dass jeder Tag ein Werktag wird. Deswegen wird es weiter notwendig sein, dass mögliche Lösungen vorhandene Schutzmechanismen achten. Andererseits gibt es meines Erachtens auch Gründe, die dafürsprechen, solche Entwicklungen für die leichtere und bessere Versorgung der Bevölkerung gerade auch im ländlichen Raum in einem gewissen Umfang zu ermöglichen. Außerdem ist zu beachten, dass der Schutz von Mitarbeitenden nicht aus den Augen verloren wird. Für einen rechtssicheren Betrieb entsprechender Automaten besteht daher eine
Konfliktlinie zwischen dem Ladenschlussgesetz und Feiertagsgesetz. Dies macht deutlich, dass der Gesetzentwurf der AfD weder ausgereift ist noch vollständig die Thematik erfasst.
Ich rege an, dass das für das Feiertagsgesetz derzeit federführende Thüringer Innenministerium im Innen- und Kommunalausschuss am 20. April einen Zwischenbericht der AG vorlegt, auf dessen Basis zunächst eine Bewertung vorgenommen sowie das weitere Vorgehen hinsichtlich dieses Themenkomplexes erarbeitet wird. Dies dient sodann als Handlungsgrundlage zur weiteren parlamentarischen Befassung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit haben wir jetzt wirklich keine Wortmeldungen mehr und wir kommen zur Abstimmung.
Es ist neuerlich die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfDFraktion, der Abgeordneten Dr. Bergner, der CDUFraktion und der Gruppe der FDP. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die übrigen Stimmen und das lässt sich von hier oben überblicken, das ist derzeit die Mehrheit. Damit ist der Überweisung nicht stattgegeben. Der guten Ordnung halber frage ich noch Enthaltungen ab? Es gibt keine Enthaltungen.
So kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 7/6269 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Enthaltungen? Das sind die Stimmen von der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner, CDU-Fraktion und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6299 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/7512 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7548 -
Und es ist vollkommen richtig, Herr Bilay, hat sich schon für die Einbringung hier nach vorn begeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurück zur Sache. Wir reden heute über den aus dem Innen- und Kommunalausschuss zurückgekommenen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalordnung mit der Zielstellung, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden sollen, selbst darüber entscheiden zu können, ob und inwieweit vorberatende, nicht beschließende Ausschüsse künftig wieder öffentlich sein dürfen/sollen. Hierzu hatte sich die Rechtslage durch eine Interpretation des Gesetzes entsprechend verändert.
Der Gesetzentwurf ist an den Ausschuss überwiesen worden. Wir haben dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, aber auch den Verband Mehr De
mokratie e. V. beteiligt. Ich möchte herausstellen, dass sich in Anbetracht der Bedeutsamkeit des Inhalts auch im Online-Diskussionsforum ein reger Meinungsaustausch abgebildet hat. Es gab eine Zuschrift eines jungen Menschen aus der Praxis, der sich ausdrücklich und explizit dafür ausgesprochen hat, diesen Gesetzentwurf zu befürworten. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt abschließend die Annahme des Gesetzentwurfs.
Vielen Dank, Herr Kollege Bilay, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, Transparenz und Öffentlichkeit sind für eine funktionierende Demokratie essenziell. Das haben viele Kommunen auch erkannt und deshalb Ausschüsse öffentlich tagen lassen. Dies war nun seit vergangenem Jahr nicht mehr rechtssicher zu machen und über die Gründe wurde hier, glaube ich, in der ersten Lesung, insbesondere von Kollegen Bilay, auch schon ausführlich ausgeführt.
Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf und dieser Gesetzänderung wollen wir den Kommunen, die es wollen, das öffentliche Tagen wieder ermöglichen, und zwar auf freiwilliger Basis. Es liegt also allein in den Händen der jeweiligen Gemeinden, Stadtund Kreisräte, ob sie ihre vorberatenden Ausschüsse öffentlich tagen lassen wollen. Es gibt keinen Zwang, obwohl wir Bündnisgrüne es gut fänden, wenn Ausschüsse grundsätzlich und überall, also auch hier, öffentlich tagen würden, solange dem andere Rechte nicht entgegenstehen.
Die vorliegende Lösung ist also kommunale Selbstverwaltung und stärkt diese auch. Ich kann deshalb nur sehr eingeschränkt verstehen, dass sich die kommunalen Spitzenverbände, sowohl in der Anhörung als auch in der Öffentlichkeit, derart ablehnend geäußert haben. Eines der Hauptargumente dabei ist es, dass die kommunalen Spitzenverbände viel die Bürgermeister- und Bürgermeisterinnen und Landrätinnen und Landräte und deren Verwaltungen vertreten, aber vielleicht nicht die Räte, die diese Gesetzesänderungen maßgeblich betreffen. Ich finde auch die Argumente, die die kommuna
len Spitzenverbände ins Feld geführt haben, nicht besonders stichhaltig. Wir kennen das ja schon länger. Da geht es darum, dass man geschützte Räume brauche, um ins Unreine sprechen zu können. Nicht öffentliche Sitzungen wären konstruktiver und sachlicher, Beratungen würden sich andernfalls in andere Räume verlagern etc. pp.
Ein aus meiner Sicht besonders kritisches Argument führt der Landkreistag an, der davon schrieb, dass in nicht öffentlichen Sitzungen Kompromisse ohne parteipolitisches Gezänk vereinbart werden könnten. Dies finde ich eine höchst problematische Sichtweise darauf, wie unsere Demokratie funktioniert. Das, was hier als Gezänk bezeichnet wird, ist Kern unserer Demokratie, der Austausch von Argumenten, die natürlich auf der Programmatik der jeweiligen Parteien oder auch Gruppierungen, die in den Räten sitzen, beruhen. Auf dieser Grundlage wurden die Vertreterinnen gewählt. Daraus folgen Kompromisslösungen und ‑findungen und gerade dabei sollte die Öffentlichkeit anwesend sein können, um nachvollziehen zu können, wie die Kompromisse entstanden sind. Sonst sieht die Öffentlichkeit nur, wie etwas in die Ausschüsse geht, und dann kommt es verändert zurück und es ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, was dazwischen passiert ist. Ich finde diese Argumente nicht überzeugend und das letztere Argument sollte aus meiner Sicht zurückgewiesen werden. Ich bin deshalb Mehr Demokratie e. V. sehr dankbar für die positive Stellungnahme und den Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Regelung in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend ist und in Deutschland ähnliche Regelungen, wie wir sie derzeit hier haben, nur noch im Saarland und in Sachsen gelten.
Der Änderungsantrag beseitigt noch einen kleinen Fehler, den die Verwaltung dankenswerterweise gefunden hat. Ich werbe noch einmal sehr dringend um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, insbesondere auch bei CDU und FDP. Gerade Herr Bühl weiß, wie wertvoll es ist, öffentlich zu tagen. In Ilmenau tun wir das seit vielen Jahren. Ich glaube nicht, dass deswegen Sitzungen bei uns unsachlicher laufen. Im Gegenteil, ich glaube, gerade auch die Presse und die Menschen in unserer Stadt schätzen es sehr, dass sie an allen Sitzungen ohne Probleme teilnehmen und dort tatsächlich auch nachverfolgen können, was wir diskutieren und wie wir zu Kompromissen kommen. Ich glaube tatsächlich, dass das sehr gut ist. Deswegen denken Sie doch noch einmal darüber nach. Das ist eine wichtige Initiative. Sie gibt den Kommunen dort den Handlungsspielraum, den sie brauchen, um das selbst entscheiden zu können, und schafft für die
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrter Herr Präsident, es ist hier bereits erwähnt worden, es geht hier um die Änderung von § 43 der Thüringer Kommunalordnung. Es geht implizit darum, die vorberatenden Ausschüsse öffentlich zu stellen oder öffentlich beraten lassen zu können. Das ist der Sinn des Gesetzes. Der Zusatz, sofern der Gemeinderat keine abweichenden Regelungen in der Geschäftsordnung trifft, ist aus unserer Sicht rechtsdogmatisch bedenklich. Wir haben als AfDFraktion hier eine entsprechende Gesetzesänderung eingebracht, nämlich dahin gehend, diesen Passus, nämlich Satz 3 in § 43 gänzlich zu streichen, weil nämlich Satz 4 auf Folgendes hinweist. Hier steht nämlich: Im Übrigen finden auf den Geschäftsgang der Ausschüsse die Bestimmungen der §§ 34 bis 42 der Kommunalordnung entsprechende Anwendung. Da sind wir nämlich bei § 40 der Kommunalordnung und dort steht geschrieben – wenn man es mal lesen möchte, ich will mal kurz schauen, ob ich es auf die Schnelle finde.