Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen, die im Arbeitsleben stehen! Für die Koalition insgesamt und für die rot-rot-grüne Landesregierung ist und bleibt das Thüringer Vergabegesetz ein wirksames Instrument zur politischen Steuerung und Rahmensetzung für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen um Aufträge der öffentlichen Hand. Dieser Grundsatz gilt auch bei allen Diskussionen, die wir jetzt führen zu einem zweiten Gesetzentwurf der CDUFraktion über die Fortentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes.

Wir erkennen durchaus an, Herr Henkel, dass sich im Vergleich zu dem hier in diesem Saal im Oktober 2021 diskutierten ersten Entwurf Ihrer Fraktion durchaus ein Erkenntnisprozess vollzogen hat und dieser Erkenntnisprozess offensichtlich abgestützt wird, auch durch die Anhörung, die wir schon im

Oktober 2021 durchgeführt haben, und die jetzt erfolgte Evaluierung.

Ich sage auch: Wir erkennen die Notwendigkeit einer Verschlankung im Sinne von Entbürokratisierung und sehen dort Reformbedarf. Es geht tatsächlich auch für uns im Kern um eine Weiterentwicklung des Vergabegesetzes. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell in den Koalitionsfraktionen vorbereitet und liegt in Kürze vor. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass die jetzt avisierte Überarbeitung das Gebot „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ beachten muss, und sehe das Gesprächsangebot – so hatte es auch Ihr Fraktionsvorsitzender via Medien offeriert – zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dann tatsächlich auch als ein solches an. Dieser Grundsatz wird in diesen Diskussionen, die jetzt vor uns liegen, mit Sicherheit für uns als Linke zumindest auch richtungsleitend sein. Es gilt der Grundsatz, dass wir auf keinen Fall unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus eine Standardabsenkung beschließen werden. Das wird es mit unseren Stimmen an dieser Stelle nicht geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Im Gutachten des Vergabegesetzes – und das hatten wir auch mit der Beratung, die wir schon als Koalition mit der CDU hatten, besprochen – soll das Vergabeverfahren unter anderem stärker digital ausgerichtet werden. Dazu vermissen wir durchaus auch konkrete Vorschläge im neuen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Die reine Abschaffung von Formblättern ist nicht tatsächlich im Kern eine Digitalisierung, darüber müssten wir zum Beispiel noch mal ins Gespräch kommen, genauso wie über die Ausweitung der Wirkungsweise des Vergabegesetzes auch auf die Aufträge, die die kommunale Ebene vergibt. Das ist immerhin ein sehr beträchtliches Auftragsvolumen. Es ist überhaupt nicht zu erkennen, warum denn die jetzt von Ihnen als CDU-Fraktion anerkannte Notwendigkeit eines vergabespezifischen Mindestlohns dort nicht auch Wirkung ergreifen soll, warum dort nicht auch Bestimmungen zur Tariftreue und zum Vergabemindestlohn Ausschreibungskriterien bei diesen Aufträgen der öffentlichen Hand sein sollen.

Wir wollen die Reichweite erhöhen, weil wir überzeugt davon sind, im Unterschied zu anderen hier im Landtag vertretenen Abgeordneten, zum Beispiel der Gruppe der FDP, dass der Markt eben nicht alles regelt und wir dort eingreifen müssen und deswegen diesen auch vergabespezifischen Thüringer Mindestlohn dort wirken lassen sollten. Vor diesem Hintergrund sind auch weitere Notwendigkeiten aufgrund der aktuellen Debatten, die wir zum Beispiel auch heute hier im Hohen Haus zu

(Abg. Henkel)

den Fragen der Dekarbonisierung, zur Absenkung des CO2-Fußabdrucks, zur tatsächlichen nachhaltigen Produktion geführt haben, mit zu diskutieren. Das sind übrigens auch Themen, die inzwischen europaweit zu diesen Fragen der Auftragsvergabe andiskutiert werden, und wir sind mit Blick auf die Zukunft gut beraten, auch solchen Themen jetzt in dieser Diskussion zur Fortentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes entsprechend Platz einzuräumen. Ökologische Nachhaltigkeitskriterien garantieren auch die Zukunft dieses Freistaats. Deswegen ist klar: Gute Wirtschaftspolitik ist gute Klimapolitik. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch diese Fragen in dieser Fortentwicklung mitdiskutieren. Deswegen sagen wir auch Ja zu der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und sehen dort einer entsprechenden Anhörung, die wir dort dann sicherlich zu beiden Gesetzentwürfen organisieren können, sehr aufgeschlossen entgegen und orientieren uns an den von mir noch mal genannten Prämissen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Gruppe das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, zu später Stunde eine, ich denke, sehr wichtige Angelegenheit für den Freistaat Thüringen: das Vergabegesetz. Nach einem ersten Entwurf, den wir gerade schon diskutiert haben, der leider parlamentarisch keine Fortsetzung gefunden hat, und dem Eingeständnis der CDU, die damals das heute geltende Vergabegesetz gemeinsam mit der SPD auf den Weg gebracht hat, versuchen wir nun, einen gordischen Knoten zu durchschlagen, der allenthalben – das haben die Anhörung und insbesondere die Evaluierung gezeigt – als Hemmschuh zur schnellen Vergabe und damit zur Sicherung der Infrastruktur des Freistaats, der Leistungsfähigkeit des Freistaats, auch der Sanierungsstaubehebung des Freistaats gesehen wird. An vielen Punkten tut er uns schon seit Monaten und Wochen und Jahren weh und er wird umso brisanter, als wir zurzeit vor einem Konjunktureinbruch stehen, sodass insbesondere die Handwerkerschaft, die Gewerbetreibenden mehr und mehr wieder darauf angewiesen sein werden, von der öffentlichen Hand Aufträge zu bekommen. Wir haben – das ist auch mit Ausfluss dieses sehr restriktiven Vergabegesetzes – zusehends mehr erlebt, dass Handwerksbetriebe, kleine Gewerbe

treibende, also nicht größer organisierte Betriebe, aufgrund der sehr umfangreichen Bürokratie von öffentlichen Vergaben ferngeblieben sind. Insofern unterstützen wir dieses Vorhaben und werden einer Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zustimmen.

Für uns Freie Demokraten sind der Bürokratieabbau und die Reduzierung der Überregulierung in diesem Freistaat das oberste Ziel. Mit diesem Gesetzentwurf, sofern er beschlossen werden sollte, wäre ein erster Schritt gelungen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Unsere Position hat sich nicht geändert: Das Thüringer Vergabeverfahren muss deutlich schlanker werden, die Reduzierung von Formblättern und Erklärungen ist unerlässlich. Die ökologischen und sozialen Aspekte, politischen Ziele gehören an die richtige Stelle, sie müssen raus aus dem Vergabeverfahren in die Vertragsbedingungen, nicht vor die Klammer, sondern hinter die Klammer.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die Anforderungen in den Vergabeverfahren müssen sowohl für die Vergabestellen und die Unternehmer praktisch umsetzbar und prüfbar sein, die vergabefremden Kriterien müssen raus aus dem Vergabeverfahren und in den Zeitraum der Umsetzung.

(Beifall Gruppe der FDP)

Unter Punkt 4.2. „Bürokratie schnell abbauen und Verfahren vereinfachen“ wird eine sinnvolle Möglichkeit, das Vergabeverfahren zu verschlanken, wiedergegeben – das Bestbieterprinzip. Dies heißt, dass der Bieter, der nach der Angebotswertung für den Zuschlag in Betracht kommt, die erforderlichen Formblätter und Erklärungen abzugeben hat. Das nennen wir Bürokratieabbau.

(Beifall Gruppe der FDP)

Aber einen Kritikpunkt müssen wir anbringen – ich zitiere aus der Evaluierung –: „Vergabestellen und Unternehmen kritisieren im Rahmen der Evaluierung den Mehraufwand durch die Vielzahl der einzureichenden Formblätter und Erklärungen. Nach umfassender Prüfung verschiedener Optionen zum Bürokratieabbau wird hierfür das ‚Bestbieterprinzip‘ empfohlen,“ – und jetzt kommt es – „da weitergehende Maßnahmen vor dem Hintergrund der dezentralen Struktur und Organisation in den Vergabestellen, vermutlich zu einer Überforderung der für die Beschaffung zuständigen Mitarbeiter führen könnten.“

(Beifall Gruppe der FDP)

(Abg. Schubert)

Interessanter Aspekt: Bürokratieabbau führt zu Überforderung der Beschäftigten. Das müssen wir diskutieren. Denn es haben über 84 Prozent in den Landesvergabestellen geäußert – bei den kommunalen Auftraggebern sogar 91 Prozent –, dass die Entwicklung des bürokratischen Aufwands zunehmend bis deutlich als Kritikpunkt empfunden wird. Also, glauben Sie wirklich, dass, wenn wir reformieren, wir die Beschäftigten überfordern? Ich denke nicht.

Also zusammenfassend: Das Vergabegesetz muss entrümpelt werden, und zwar schleunigst. Schwierigkeiten im gesamten Verfahren sind zu reduzieren. Es muss einfacher und rechtssicher gestaltet werden. Die Attraktivität, an öffentlichen Vergaben teilzunehmen, muss gesteigert werden, damit es für die Thüringer Unternehmer wieder ein Anreiz wird, an der öffentlichen Vergabe teilzunehmen, und ein wirklicher Wettbewerb entsteht. Wir kennen das, oftmals liegt nur ein Gebot vor und dem muss man schon hinterhertelefonieren.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben noch gar nichts zum Gesetzentwurf gesagt, Herr Kemmerich!)

Eins ist wichtig: Wir müssen den jungen Unternehmen und den Start-ups auch den Zugang zu den öffentlichen Aufträgen ermöglichen. Oftmals werden Sie durch das Kriterium der Erfahrungen ausgeschlossen.

Es ist ein großes Werk. Ich hoffe, dass wir schnell im Ausschuss zu einer Entscheidung kommen, denn die öffentliche Hand, unsere soziale Umgebung wartet auf Sanierung, Innovation und Neugestaltung. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Vergabegesetz bildet die Grundlage für die Auftragsvergaben in Thüringen. Das klingt zunächst ein bisschen trocken und die Debatte heute lässt es vielleicht auch nicht vermuten. Aber wir haben dieses Thema in den vergangenen Jahren hier im Landtag schon häufig und auch schon sehr kontrovers diskutiert, nämlich darum, welche Rolle das Vergabegesetz auch für die Frage von Steuerungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben soll. Während wir als Sozialdemokratinnen und Sozial

demokraten in der Koalition sagen, dass es ein landespolitisches Steuerungsinstrument ist, um durch den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel für die Kolleginnen und Kollegen ein auskömmliches Lohnniveau, gute Beschäftigungsbedingungen zu ermöglichen und die Tariftreue zu stärken, gibt es eine andere Seite – und die hat Herr Kemmerich gerade noch mal deutlich gemacht –, die sagt, sie wollen das Gesetz verschlanken, Standards abbauen oder – wie es in manchen Debatten auch sehr konkret ausgedrückt wurde – das Vergabegesetz von gewerkschaftspolitischen und ideologischen Forderungen befreien, was im Ergebnis zu einem führt, nämlich dass in Auftragsvergaben schlicht und ergreifend der billigste Anbieter mit allen Konsequenzen gewinnt, die das für die Kolleginnen und Kollegen, für die Kommunen, für die öffentliche Hand wiederum hat.

Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beurteile ich noch ein wenig ambivalent. Ich muss zumindest sagen, es ist nicht so schlimm, wie ich erwartet habe, und nicht so schlimm, wie die Gesetzentwürfe in der Vergangenheit waren. Das heißt aber auch noch nicht unbedingt, dass er gut ist. Ich erkenne aber zumindest – und da bin ich bei Kollege Schubert – einen Erkenntnisgewinn bei der CDU. Trotzdem gibt es noch ein paar Punkte, auf die ich eingehen möchte, bei denen ich sagen würde, dass wir die als Fraktion so nicht mittragen können.

Sie sagen zum einen, Sie wollen die Schwellenwerte im Gesetzentwurf deutlich anheben. Das klingt erst einmal banal, es klingt nach einem kleinen Eingriff. Es hat aber in der Konsequenz zum Ergebnis, dass wir das Vergabegesetz unterlaufen, weniger Aufträge über öffentliche Vergaben vergeben werden. Das Vergabegesetz und auch die Steuerung der Vergaben werden damit geschwächt. Das relativiert dann auch an der anderen Stelle das, was Sie gesagt haben, wo ich sage, ich begrüße das, dass die CDU dabei angekommen ist, zu sagen, wir brauchen einen vergabespezifischen Mindestlohn und der muss deutlich höher sein als der allgemein verbindliche Mindestlohn. Aber wenn Sie auf der einen Seite sagen, wir senken quasi die Standards, indem wir die Schwellenwerte heben, und auf der anderen Seite sagen, wir führen den Mindestlohn ein, heißt es, dass wiederum weniger Menschen vom vergabespezifischen Mindestlohn profitieren, als das in der Vergangenheit der Fall war. Das ist aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig.

Sie sagen ansonsten, dass es noch darum geht, das Gesetz zu bündeln und zu verschlanken. Ihr Gesetzentwurf hat anstatt 23 Paragrafen nur noch 19 Paragrafen. Sie haben es angesprochen, die

(Abg. Kemmerich)

Paragrafen gelten natürlich weiter. In dem Sinne muss man auch noch mal sagen: Sie sagen, es ist Bürokratie, ich sage, es sind Standards, die sichern, dass Menschen gute Arbeitsbedingungen in Thüringen haben, insbesondere dann, wenn wir öffentliches Geld dafür verwenden, dass ein Auftrag ausgelöst wird. Das, was wir machen und worüber Sie heute nicht gesprochen haben, ist, dass wir mit dem Ministerium in einem ganz engen Austausch darüber sind, wie wir das konkrete Verfahren der Vergaben natürlich gut und entspannt durchführen können, sodass es nicht mit einem hohen Aufwand an Bürokratie verbunden ist, aber gleichzeitig die Standards eingehalten sind. Aber so zu tun, als würde es jetzt mit dieser Änderung plötzlich von einem Tag auf den anderen anders werden, das zeigt dann, dass Sie die Evaluation tatsächlich nicht so gründlich gelesen haben können.

(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Aber mehr als Sie, Frau Lehmann! Sicher!)

Gut, darüber können wir später noch mal streiten.

Ich bin bei Kollege Schubert, der das angekündigt hat, wir wollen auf jeden Fall einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, weil wir tatsächlich auch Nachholbedarf sehen. Das Medianeinkommen in Thüringen – das haben wir hier schon häufiger diskutiert – ist bundesweit das zweitniedrigste. Die Tarifbindung ist unterdurchschnittlich. Natürlich können wir mit einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Vergabegesetzes, zum Beispiel auf die Kommunen, auch eine Stärkung der Tariftreue erreichen, weil da tatsächlich der Großteil der öffentlichen Aufträge vergeben wird und so eine stärkere Reichweite erzielt werden kann.

(Beifall DIE LINKE)

Wir unterstützen auch die Forderung nach der Steigerung des Mindestlohns, wobei man auch das natürlich mit Blick auf Inflation etc. noch einmal evaluieren muss. Ich bin auch der Meinung, dass wir das Kriterium der Tariftreue ganz grundlegend stärken müssen, weil es zum Beispiel ein Kriterium erfüllen würde. Dann können wir darüber sprechen, welche Rolle soziale Standards noch einmal separat spielen, weil das ein bürokratiearmes Verfahren ist, wenn wir sagen, die Unternehmen, die einen Tarifvertrag mit einer DGB-Gewerkschaft haben, die das dann auch nur nachweisen müssen, haben dieses eine Dokument. Die weisen nach, wir zahlen vernünftig, wir behandeln unsere Kolleginnen und Kollegen vernünftig. Das wäre tatsächlich eine Verfahrensvereinfachung.

Ich beantrage wie meine Vorredner auch schon die Überweisung des Gesetzes an den Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster erhält Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort – er verzichtet. Dann erhält die fraktionslose Abgeordnete Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das in der 6. Legislaturperiode in vielen Punkten verschärfte Vergabegesetz steht seitdem bei Auftragnehmern und ‑gebern ständig in Kritik. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung mit der Evaluation beauftragt. Ein entsprechendes Gutachten liegt dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU zugrunde. Dies ist gut so, denn so werden die Probleme von Fachleuten bewertet und beim Namen benannt. Allerdings wissen wir schon lange, dass dieses Gesetz zur Verhinderung, mindestens aber zur Verzögerung dringender Investitionen des Landes und der Kommunen führt. Wenn Haushaltstitel für Investitionen nicht ausgeschöpft wurden, war die Begründung oft, es gab keine Angebote. Dies ist ursächlich dem Vergabegesetz geschuldet. Denn wenn Unternehmen sich die Auftraggeber aussuchen können, wie es aufgrund der wirtschaftlichen Lage seit einigen Jahren der Fall ist, stehen öffentliche Auftraggeber hintenan. Kaum ein Unternehmen will sich freiwillig den Wust an Formblättern antun. Nun ist dies mit dem Evaluierungsbericht auch amtlich und es gibt noch viele weitere Kritikpunkte. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieso das Wirtschaftsministerium nicht selbst diese Novelle angestoßen hat, wissend um die Mängel des Gesetzes. Wieso muss die CDU hier aktiv werden, wenn es Ihre Aufgabe ist, Herr Minister Tiefensee, die Mängel Ihres Gesetzes zu beseitigen?

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Spätestens nach der Vorlage des Evaluierungsberichts hätte das geschehen müssen. Daher ist der Gesetzentwurf der CDU ausdrücklich zu begrüßen und ich stimme der Ausschussüberweisung gern zu, denn diese ist auch nötig, weil in diesem Gesetzentwurf, so wichtig er auch ist, noch viel Luft nach oben ist.

Ich zitiere aus Abschnitt C, „Alternativen“: „Im Sinne einer noch drastischeren Verschlankung könnten weitere Regelungen vollständig entfallen.“ Die werden dann aufgezählt. Weiter heißt es: „Die Wirkung der Reform könnte damit gegebenenfalls noch weiter gesteigert werden, würde das Ziel der Vorla