Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

Ich zitiere aus Abschnitt C, „Alternativen“: „Im Sinne einer noch drastischeren Verschlankung könnten weitere Regelungen vollständig entfallen.“ Die werden dann aufgezählt. Weiter heißt es: „Die Wirkung der Reform könnte damit gegebenenfalls noch weiter gesteigert werden, würde das Ziel der Vorla

(Abg. Lehmann)

ge eines möglichst einigungsfähigen Vorschlags jedoch verfehlen.“ In vorauseilendem Gehorsam vergibt sich so die CDU die Möglichkeit, für das bestmögliche Gesetz zu sorgen. Ich hoffe sehr, dass dies im Ausschuss noch zu heilen ist. Sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen brauchen das. Unser Land braucht ein schlankes Vergabegesetz, damit der Investitionsrückstau abgebaut wird. Danke.

(Beifall CDU)

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat sich für die Landesregierung Minister Tiefensee zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste am Livestream, es ist eine sehr trockene Materie, aber ein Gesetz mit sehr großer Wirkung.

Herr Henkel, ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie unsere Schnelligkeit und, wenn Sie so wollen, Vertragstreue gelobt haben, dass wir die Evaluierung in Windeseile vorgenommen haben und Ihnen termingemäß das Ergebnis präsentieren können. Es ist sehr honorig, einen Dank dafür zu bekommen. Das gebe ich gern weiter.

Ich will zunächst etwas zu dem Vorwurf sagen, dass wir kein Gesetz vorgelegt haben. Diese Aufforderung ist nicht mehrheitsfähig gewesen. Selbstverständlich haben wir uns intensive Gedanken gemacht, haben den Evaluierungsbericht ausgewertet, aber weil noch ein anderes Gesetz im Schwange war und keine ausdrückliche Aufforderung an uns ergangen ist, sind wir da nicht tätig geworden.

Frau Bergner, Sie geben mir eigentlich eine Steilvorlage, indem Sie die Vergaben der öffentlichen Hand mit denen zwischen privaten Unternehmen vergleichen. Die Kritik von Unternehmerinnen und Unternehmern bis hin dazu, dass sie kein Angebot abgeben, rührt – und das sagen meine Gespräche – im Wesentlichen daher, dass nicht begriffen wird, dass beim Umgang mit Steuergeld anders verfahren wird, verfahren werden muss als im direkten Verhältnis B2B, Business-to-Business.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Bloße Behauptung!)

Aus diesem Grund ist sehr vorsichtig heranzugehen. Selbstverständlich brauchen Sie als öffentliche Hand eine Reihe von Regelungen, die die Gewähr

bieten, dass ordentlich vergeben wird. Wir haben Fälle en masse, wo mit Steuergeld falsch bzw. in der Nähe der Korruption umgegangen wird.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Die Unternehmen wollen die Formulare nicht ausfüllen!)

Also wir können das Verhältnis von Unternehmen zu Unternehmen bei der Vergabe nicht auf die öffentliche Hand übertragen. Jetzt ist mir wichtig, Folgendes klarzustellen: Wir haben drei Arten von Änderungen, die wir jetzt im Gesetzentwurf der CDU lesen. Zwei Arten machen nur den Text kürzer und ändern nichts. Die erste Art ist die Streichung von Passagen, die bereits im höherrangigen Recht verankert sind. Ich komme nachher noch mal darauf. Die zweite Art ist die Streichung von Redundanzen. Also, kein Bürokratieabbau, sondern ein Abbau von Zeilen, von Textseiten. Nur die dritte Kategorie, nämlich die der substanziellen Änderung, gilt es zu diskutieren. Das werden wir im Ausschuss machen.

Ich will auf ein paar Punkte eingehen. Die Experten haben hier die verschiedenen Schwerpunktthemen in ihrer Nummerierung vor Augen, das will ich nicht noch mal zitieren. Erster Punkt – Bündelung und Verschlankung von Regelungen: Die Dopplungen sind damals ausdrücklich vom Gesetzgeber gewünscht worden, um wesentliche Regelungen in einem Gesetz zu finden. Jetzt wird derjenige, der sich an einer Vergabe beteiligt, einmal mehr bundes- und europäisches Recht heranziehen müssen. Die Auftraggeber und Auftragnehmer haben also auch zukünftig nicht weniger Regelungen zu beachten.

Der Darstellung im CDU-Gesetzentwurf, wonach von der Empfehlung des Evaluierungsgutachtens nach einer weitergehenden Streichung aller sozialen und ökologischen Kriterien abgewichen wird, ist entgegenzutreten. Auch das finde ich interessant, Herr Henkel, Frau Bergner und Herr Kemmerich: Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass selbst im B2B – also im Business-to-Business – mittlerweile ökologische und soziale Kriterien einen hohen Stellenwert haben?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Automobilindustrie wird keinem einzigen Zulieferer – die OEMs meine ich damit – den Zuschlag geben, wenn er nicht ökologische, also Nachhaltigkeitskriterien einbaut. Die Zielrichtung des Gutachtens, der Verzicht auf redundante Normen und nicht die Streichung sozialer und umweltbezogener Aspekte, ist hier im Vordergrund. Hierzu ist anzumerken, dass auch der CDU-Gesetzentwurf teilweise eine Streichung von Vorschriften vorsieht, die eben

(Abg. Dr. Bergner)

falls im Evaluierungsgutachten vorgeschlagen werden. Bei § 7 unterscheiden sich der CDU-Gesetzentwurf und das Evaluierungsgutachten.

Zum Schwerpunktthema „vergabespezifischer Mindestlohn“: Der vergabespezifische Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll nach Ansicht der Gutachter in den strategischen Fokus genommen werden. Diese Empfehlung wird im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt und in Höhe von 13,50 Euro festgesetzt. Damit hat sich die CDU-Fraktion für ein Beibehalten dieser Regelung entschieden und ein eindeutiges Bekenntnis für den vergabespezifischen Mindestlohn abgegeben. Schon allein deshalb hat es sich gelohnt, dass wir unser Vergabegesetz eingeführt haben. Wir begrüßen das ausdrücklich.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Zu den Anwendungsgrenzen: Der CDU-Entwurf übernimmt die Grenzen, die vorgeschlagen sind. Wir haben es eben gerade gehört: Wir müssen im Ausschuss eine Güterabwägung vornehmen. Diana Lehmann hat davon gesprochen, dass wir, sollten wir dem Regelungskreis des Gesetzes folgen, die Anzahl der Vergaben, die dem Gesetz unterfallen, minimieren würden. Auf der anderen Seite ist es natürlich – das wissen wir aus der Veränderung der Wertgrenzen 2008/2009 im Bund und während der Coronakrise im Land – ein Beitrag zur Bürokratieentlastung. Das gilt es abzuwägen.

Ich möchte noch kurz zum Verzicht auf die Formblätter kommen. Übrigens: Das Best-Bieter-Prinzip, Herr Kemmerich, haben Sie hoffentlich im bestehenden Vergabegesetz gefunden. Also, die Frage, dass man erst dann die vollständigen Unterlagen einreichen muss, wenn man die letzte Stufe erreicht hat, ist schon Standard in unserem Vergabegesetz. Das bedarf also keiner Kommentierung. Ich möchte klarstellen, dass auch heute keine Pflicht zur Anwendung der Formblätter vorliegt, weder nach dem Thüringer Vergabegesetz noch nach der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Die von meinem Haus bereitgestellten Formblätter dienen lediglich als Hilfestellung und Arbeitserleichterung für die Auftraggeber. Die Auftraggeber haben bereits derzeit die Möglichkeit, auf anderem Wege die jeweiligen Erklärungen der Auftragnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung einzuholen.

Zur Einhaltung der Verpflichtung sieht der Gesetzentwurf nunmehr eine Eigenerklärung vor, die die Formblätter abschaffen soll. Ob diese Regelung im Hinblick auf das Ziel der Verpflichtung der Auftragnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflich

tung umfassend ausreichend ist, das müssen wir intensiv diskutieren.

Schließlich möchte ich noch etwas zum fünften Schwerpunktthema, nämlich „Möglichkeiten digitaler Verfahren einfacher zu nutzen“, anmerken. Vorweg möchte ich darauf aufmerksam machen, dass grundsätzlich gegen die Durchführung elektronischer Vergabeverfahren mittels einfacher E-Mail rechtliche Bedenken bestehen, wie dies auch im Evaluierungsgutachten ausführlich dargelegt wird. Die Regelungen der Verfahrensordnung stellen diesbezüglich konkrete Anforderungen an die Verwendung elektronischer Mittel. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Angebote und Teilnahmeanträge verschlüsselt übermittelt, entgegengenommen und aufbewahrt werden müssen. Es müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, dass zum Beispiel niemand vor dem Öffnungstermin Kenntnis von den Inhalten der Angebote erlangen kann. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten mittels einfacher EMail genügt diesen vergaberechtlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.

Wir werden das alles noch im Ausschuss diskutieren. Grundsätzlich finde ich sehr erfreulich, dass sich die CDU entlang der Handlungsempfehlungen des Gutachtens orientiert hat und sich der CDUEntwurf im Wesentlichen auf der Regierungslinie befindet. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gemeint ist. Andere Ausschussüberweisungen habe ich nicht vernommen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist der Ausschussüberweisung stattgegeben.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und erinnere noch mal daran, dass wir jetzt nach Ende der Plenarsitzung noch zu einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien im Raum F 202 zusammenkommen, 10 Minuten nach Beginn, also 19.30 Uhr.

(Minister Tiefensee)

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Ende: 19.19 Uhr