Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

Wir sind der Meinung, dass auch die Versorgungsempfängerinnen des Freistaats eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, diesem Empfängerkreis eine entsprechende Einmalzahlung zu gewähren. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann übergebe ich das Wort Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich freue mich, wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf bestätigen. Damit können wir Ende April für Mai diese 300 Euro auch an Beamtinnen und Beamte auszahlen. Ich möchte nur mit der Mär aufräumen. Also, der Beamtenbund kann das natürlich aufgrund des Interessensverbands immer wieder sagen. Aber wenn Sie die Netto-Unterschiede zwischen Angestellten des Freistaats Thüringen und den Beamtinnen und Beamten sehen, dann ist dort, denke ich, die Liquidität für diesen Personenkreis immer noch gegeben, zumindest für den überwiegenden Anteil, der sich ja weit über der Besoldungsgruppe A5 oder A6 bewegt. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen direkt ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6784 – korrigierte Neufassung – in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist über den Gesetzentwurf positiv abgestimmt.

Ich rufe auf zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten stehen. Vielen Dank. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Der Tagesordnungspunkt 2 wurde abgesetzt. Damit rufe ich auf Tagesordnungspunkt 3

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7463 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Stange, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuhörerinnen auf den Tribünen, wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen heute als rot-rot-grüne Koalition den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes in Drucksache 7/7463 kurz vorstellen können.

Im Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz wird für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen der sogenannte Nachteilsausgleich, das sogenannte Sinnesbehindertengeld, geregelt.

Das Gesetz hat eine sehr umfangreiche inhaltliche Historie. Ich will nur erinnern, dass unter CDU-Regierung es schon mal abgeschafft worden ist und sich die Behindertenverbände darum gekümmert haben, dass es wieder eingeführt wird – deren Engagement und Druck ist es zu verdanken.

(Abg. Müller)

In der Fassung aus dem Jahr 2010, zuletzt geändert im Jahr 2018 durch die rot-rot-grüne Landesregierung, wurden in den zurückliegenden Jahren Beträge in Höhe von 400 Euro für Blinde, Taubblindengeld in Höhe von 500 Euro und Gehörlosengeld in Höhe von 100 Euro erstmalig gezahlt. Wenn Sie mir also richtig zugehört haben, wissen Sie, dass es dringend notwendig ist, jetzt dieses Sinnesbehindertengeld endlich anzupassen und somit auch darauf zu reagieren, was sich in den zurückliegenden Jahren, nicht nur wegen Corona, sondern auch aufgrund von Inflationssteigerungen, an Mehrausgaben für die Betroffenen abgezeichnet hat. An der Stelle möchte ich mich herzlich bei den Verbänden bedanken, die sich mit uns in den zurückliegenden Monaten aktiv mit diesem Thema befasst haben. Sie haben uns am Rand eines parlamentarischen Frühstücks noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass es an der Zeit ist, das Sinnesbehindertengeld endlich anzupassen. Wir als rot-rot-grüne Koalition haben deswegen schon Vorsorge getragen und im verabschiedeten Haushalt für 2023 diesbezüglich Geld eingestellt, was jetzt natürlich auch in Gesetzesform umgesetzt werden muss. Ich denke, mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag zur Änderung des Sinnesbehindertengelds, der Anpassung der Beträge für blinde Menschen in Höhe von 72 Euro, für Gehörlose in Höhe von 36 Euro, haben wir einen ersten Schritt gemacht. Wir sind darüber informiert worden, dass natürlich das Sinnesbehindertengeld nicht einfach nur genommen und auf die hohe Kante gelegt wird, sondern damit werden natürlich auch die Mehrausgaben beglichen. Ich erinnere an der Stelle daran, dass die Gebärdendolmetscherleistungen in den zurückliegenden Monaten von knapp 45 Euro auf 75 Euro je Stunde gestiegen sind, und das ist, glaube ich, auch für eine gute Bezahlung von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern ein wichtiges Signal.

Wir wissen auch, dass gehörlose Menschen in den zurückliegenden Jahren erhöhte Ausgaben zum Beispiel bei Ringschleifen von ehemals 530 Euro auf 825 Euro haben erleben müssen. Also, wir brauchen nach fünf Jahren eine Erhöhung des Sinnesbehindertennachteilsausgleichs hier in Thüringen, damit wir im Vergleich der anderen Bundesländer nicht nur schritthalten, sondern im guten Mittelmaß auch den Takt mit angeben können. Ich weiß, es wird die eine oder andere Diskussion um die unterschiedlichen Höhen der heute vorgelegten Nachteilsausgleiche geben. Das ist nun mal so in einer Koalition, wir haben uns auf diese Beträge geeinigt. Ich denke, in einer durchzuführenden Anhörung, die in Form einer schriftlichen Anhörung, aber auch von den Betroffenenverbänden in einer mündlichen Anhörung im Sozialausschuss von uns

vorgeschlagen werden soll, können wir noch mal Argumente und Ideen austauschen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, die Menschen, die davon betroffen sind, und das sind im Fall von blinden Menschen 1.311, im Fall von taubblinden Menschen 30 und Gehörlöse 1.711 nach heutiger Statistik, warten darauf, dass der Gesetzentwurf in Kraft tritt. Wir gehen davon aus, dass zum 01.07. erstmals die angepassten erhöhten Beiträge gezahlt werden. Somit bitte ich noch mal alle darum, es in den Sozialausschuss zu überweisen, dass wir somit als Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, den betroffenen Personen endlich die Zahlbeträge ab 1. Juli zur Verfügung zu stellen. Darum bitte ich um die Überweisung. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kollegen, werte Zuschauer auch an den Bildschirmen! Ich hoffe, dass diese Reden zu diesem TOP auch entsprechend barrierefrei übertragen werden. Denn es geht nicht nur darum, über Menschen mit Behinderung zu reden, sondern sie letztendlich auch daran teilhaben zu lassen.

(Beifall CDU)

Ich hoffe, dass der Thüringer Landtag damit vorbildlich vorangeht, denn diese Debatte heute hier ist eine sehr wichtige.

Wer jetzt annimmt, dass wir hier als Oppositionsfraktion die große Gegenrede halten, der täuscht sich, denn eine Entscheidung zur Erhöhung dieses Nachteilsausgleichs wurde schon im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen. Und wir als CDUFraktion haben im Rahmen dessen erhöhte Mittel im Sozialhaushalt eingestellt, damit dieses Gesetz hier heute nicht nur diskutiert wird, sondern letztendlich auch schnell in die Tat umgesetzt werden kann.

(Beifall CDU)

Das heißt allerdings nicht, dass wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf jetzt ohne Kommentierung und ohne Korrekturen passieren lassen wollen. Ich kann Ihnen sagen: Wir stehen dieser Erhöhung des Sinnesbehindertengelds für Blinde von

(Abg. Stange)

400 auf 472 Euro sowie des Nachteilsausgleichs für Gehörlose von 100 auf 136 Euro und für Taubblinde von 500 auf 608 Euro offen gegenüber. Aber: Finanzieller Nachteilsausgleich ist das eine. Es geht darüber hinaus um viel, viel mehr und das genannte Frühstück, was wir hier mit den Betroffenen im Landtag hatten, hat das eigentlich gezeigt. Und ich weiß, Rot-Rot-Grün lässt keine Gelegenheit aus, uns Fehler der Vergangenheit unter die Nase zu reiben. Aber wir haben in der Vergangenheit auch hier im Landtag Initiativen eingebracht, die Rot-Rot-Grün abgelehnt hat. So möchte ich in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass wir, als wir das letzte Mal das Gesetz hier im Landtag angepackt haben, nämlich im Jahr 2018, einen Entschließungsantrag eingebracht haben, mit dem wir uns nicht nur für die Erhöhung ausgesprochen, sondern auch gesagt haben: Es geht darum, die Beratungsstrukturen zu stärken und nachhaltig zu sichern. Und es geht auch darum, es zu ermöglichen, dass sich Taubblinde, Gehörlose und Blinde ehrenamtlich engagieren können. Dieses Problem ist immer noch nicht gelöst und das passt auch zum damaligen Abstimmungsverhalten, denn in namentlicher Abstimmung hatten sich damals 44 Mitglieder des Landtags für ein Nein zu unserem Antrag ausgesprochen und 37 für ein Ja.

Ich brauche Ihnen nicht sagen, wer das war, aber wir werden jetzt im Ausschuss genau auch an diesen Stellen nachschauen, ob wir das Gesetz da nicht auch verändern können, um letztendlich eine umfassende Verbesserung für die Betroffenen auf den Weg zu bringen.

(Beifall CDU)

Es ist kein Almosen, das diese Betroffenen über das Gesetz bekommen, sondern es ist ein gerechter Nachteilsausgleich für die Mehraufwendungen, die Menschen mit diesen Behinderungen haben. Hilfsmittel in diesem Bereich sind nicht nur teurer, sie sind auch durch die Inflation teurer geworden. Deswegen ist es notwendig und nur gerecht, diese Zahlungen zu erhöhen. Thüringen kann dabei nicht an die Spitze gehen, aber wir sollten uns am Durchschnitt der Erhöhung bzw. der Zahlungen von Deutschland messen lassen. Das werden wir deswegen auch im Ausschuss an dieser Stelle diskutieren.

Ja, es sind in der Vergangenheit Fehler gemacht worden und die Kürzung beim Blindengeld ist etwas, was wir als CDU im Nachhinein als falsch festgestellt haben. Man kann es nicht rückgängig machen, aber ich finde es ehrlich gesagt ungerecht, diese lange Zeit nicht zu nutzen, um auch zuzugestehen, dass man in der Politik falsche Entscheidungen trifft. Deswegen hoffe ich, dass wir uns im

Ausschuss nicht an der Vergangenheit festhangeln, sondern im Sinne der Betroffenen nach vorn schauen und deswegen ein Gesetz verabschieden, was zeitgemäß ist und letztendlich den Betroffenen Hilfe bringt.

(Beifall CDU)

Ich möchte für die CDU-Fraktion deswegen beantragen, dass dieser Gesetzentwurf an den Sozialausschuss, aber auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, denn es sind nicht unerhebliche Gelder, die hier gebunden werden, und auch die Verantwortung für unsere nachfolgenden Generationen ist es wert, es auch bei den Haushältern zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion erhält Abgeordneter Möller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Liebe Frau Meißner, zum einen freue ich mich sehr, auch für die Betroffenen, für Blinde, Sehbehinderte, für Taube und all die, die von diesem Gesetz profitieren, dass die CDU bereits in der Haushaltsverhandlung dem Vorschlag dem Grunde nach zugestimmt hat und wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf die materielle Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage anpassen. Um noch mal auf Ihre Rede einzugehen: Man kann schon Dinge ändern. Wir haben es getan, wir haben als Rot-Rot-Grün das Gesetz wieder in Gang gesetzt, den Nachteilsausgleich wieder geschaffen. Ich stimme Ihnen bei einer Sache vollkommen zu, aber dann lassen Sie uns das auch konsequent machen: Jetzt fünf, zehn Jahre in die Vergangenheit zu blicken, nützt den betroffenen Menschen nichts, sondern wir müssen ziemlich zügig nun den Gesetzentwurf durchbringen, damit die Landesregierung und auch die Verwaltungen eine Gesetzesgrundlage haben, um die Anpassung vorzunehmen. Dass die Anpassung notwendig ist, ist, glaube ich, jedem erst mal ganz allgemein eingängig. Wir reden hier seit Monaten über die allgemeinen Preissteigerungen insgesamt. Zum Zweiten haben wir immer deutlich gemacht, dass wir bei der sozialen Ausgleichszahlung nicht ins Hintertreffen geraten wollen, nur, weil wir in einem ostdeutschen finanzschwachen Bundesland leben, sondern dass wir uns am bundesweiten Durchschnitt orientieren, das ermöglichen wir mit diesen Zahlen jetzt umfänglich,

(Abg. Meißner)

sowohl was das Blindengeld als auch was das Gehörlosengeld betrifft, da sogar im oberen Drittel. Ich glaube, das ist eine gute Errungenschaft, mit der wir in die Anhörung gehen können.

Ich freue mich, wenn wir hier eine Mehrheit dafür finden, heute diesen Gesetzentwurf in die Anhörung zu geben, dort insbesondere die Betroffenen selbst zu Wort und zur Aussage kommen zu lassen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss. Ich sehe eine Überweisung an den Finanzausschuss als nicht notwendig an, weil der Finanzausschuss die finanziellen Grundlagen schon in seiner Debatte um den Haushalt gegeben hat. Lassen Sie uns das Verfahren also verkürzen und nicht in unnötiger Weise erweitern. Der Finanzausschuss hat getagt und die Gelder bereits im Landeshaushalt 2023 freigegeben. Jetzt müssen wir im Sozialausschuss die fachliche Untersetzung nachschieben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordnete Baum das Wort.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste hier und im virtuellen Raum, ich kann gleich vorab sagen, dass wir als Freie Demokraten den Gesetzentwurf sehr gern mit an den Sozialausschuss überweisen, weil uns an der Stelle natürlich auch sehr interessiert, wie die betroffenen Gruppen zu der Erhöhung und überhaupt auch zu der Summe und der Darstellung stehen. Für Menschen, die eine Sinnesbehinderung haben, entstehen höhere Kosten, wenn es darum geht, an der Gesellschaft teilzuhaben, und die sollen mit diesem Sinnesbehindertengeld abgegolten werden. Ich bin aber völlig bei Frau Meißner, das allein wird das Problem nicht lösen. Ich erinnere an eine Anhörung, die wir erst kürzlich hier in diesem Hause hatten, wo wir es versäumt haben, dafür zu sorgen, dass eine Gebärdenübersetzung stattfindet. Das sind Sachen, bei denen wir uns alle wieder regelmäßig das Thema auch ins Bewusstsein holen müssen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung passiert nicht nur in Form von diesem Sinnesbehindertengeld. Wir haben an ganz vielen verschiedenen Stellen Hilfs- und Unterstützungsmög

lichkeiten. Woran uns gelegen ist, ist, dass die alle so sinnvoll ineinandergreifen, dass am Ende keine Lücken entstehen. Frau Meißner hat es angesprochen: Es gibt nach wie vor große Schwierigkeiten, gerade für gehörlose Menschen, wenn es um ehrenamtliche Arbeit, um ehrenamtliche Teilhabe geht, dort Gebärdendolmetschen zu finanzieren. Das ist für Vereine schwierig; und wenn ich mir angucke, was eine Gebärdendolmetscherstunde kostet, da kommt man mit 136 Euro auch nicht weit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das sind die Fragen, die sich an der Stelle stellen. Wir diskutieren das sehr gern mit den Betroffenen in einer Anhörung, was diese Unterstützung bringt und was vor allem weitere Unterstützung bringen kann, was noch gebraucht wird. Zu einer Politik für mehr Teilhabe gehört eben mehr als nur finanzielle Unterstützung, sondern generell das Absenken von Hürden und das Schaffen von Teilhabemöglichkeiten.

(Beifall Gruppe der FDP)