Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

(Abg. Möller)

Bund hat mit dem Wind-an-Land-Gesetz 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windkraft zur Erreichung der Klimaziele ausgeschrieben. Thüringen hat noch im Thüringer Klimagesetz 1 Prozent, es sollen in Thüringen aber 2,2 Prozent werden. Die CDU will also mit dieser Initiative ihren Beitrag leisten, statt diese Flächenangaben grundsätzlich infrage zu stellen und vielleicht mal grundsätzlich Kritik zu wagen.

Was sieht der Antrag nun konkret vor? Entlang von Verkehrswegen, unter anderem an Autobahnen sowie geeigneten Bundes- und Landesstraßen und deren Nebenanlagen, sollen Energieautobahnen aus Solar- und Windkraft als Zweitverwertung auf bereits versiegelten Flächen entstehen. Grund- und spitzenlastfähig ist das ja nun nicht. Grund- und spitzenlastfähig ist Kernenergie. Dazu liegt von der CDU nichts vor, aber von der AfD.

(Beifall AfD)

Was bedeutet die CDU-Initiative nun? Sie heißt praktisch übersetzt, dass das rein theoretisch nur an Straßen geschehen kann, entlang derer bereits Versiegelung vorliegt, die aber nicht genutzt wird und die als Nutzung für tonnenschwere Windkraftanlagen oder flächenintensive Solarpaneelen überhaupt genutzt werden können. Dies soll die Landesregierung nun zu Ende des Monats prüfen, was – euphemistisch gesagt – sehr ambitioniert ist, ebenso wie die Klimaziele.

(Beifall AfD)

An dieser Stelle hätte ich mir tatsächlich mal eine Flächengröße in diesem Antrag gewünscht, aber da steht nichts. Genauso wenig steht darin etwas zu den Sicherheitsvorkehrungen entlang von Verkehrswegen, unter anderem an Autobahnen, sowie geeigneten Bundes- und Landesstraßen und deren Nebenanlagen. Was ist mit den baurechtlichen Vorschriften nach dem Bundesfernstraßengesetz? Es ist doch etwas abenteuerlich, zu glauben, dass man da eben neben den Straßen oder gar auf dem Mittelstreifen einfach meterhohe Stahlbauten und Rotoren hinstellen kann, die im Ernstfall auf die Straße geschleudert werden oder die im Winter Eis abwerfen. Auch alternative Windkraftanlagen sind nicht davor gefeit, im Ernstfall zu brennen oder Bauteile zu verlieren oder Eisbrocken zu schleudern. Letzte Woche erst war ich bei einem Vortrag in Schleusingen über alternative Windkraftanlagen zugegen. Einen großen Unterschied zu den herkömmlichen gibt es nicht, sie drehen halt nur anders.

Und welche Priorisierung will man hinsichtlich der Hunderten Kilometer Straße in Thüringen vornehmen, um dort Energieautobahnen zu schaffen? Wo kommt die Infrastruktur her, wo der Netzausbau?

Speicher gibt es nicht, also müsste die Energie sofort abgenommen oder aber ins Netz eingespeist werden. Gerade hier wäre aber der Verweis auf die Bundesnetzagentur wichtig, denn Solar- und natürlich auch Windkraft führen zu entsprechenden Einspeisemaßnahmen, weil es keine Speicher in der nötigen Größenordnung gibt. Ich zitiere die Bundesnetzagentur: „Das gesamte Maßnahmenvolumen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen ist im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 19% gestiegen. Die vorläufigen Gesamtkosten für Netzund Systemsicherheitsmaßnahmen […] liegen bei rund 2,3 Mrd. Euro und sind damit ebenfalls gestiegen“ im Vergleich zu „2020: 1,4 Mrd. Euro“. Und weiter: „Das gesamte Maßnahmenvolumen für das Netzengpassmanagement […] liegt im zweiten Quartal 2022 bei 6.680 GWh und ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um zwölf Prozent gestiegen.“ Die Zahlen sprechen als Folge der Energiewende für sich. Wie steht es um das Landschaftsbild und um die Raumplanung? Herr Gottweiss, Sie beklagten zu Recht Wildwuchs bei Windanlagen. Wäre Ihr Vorschlag denn etwas anderes? Wie die Steuerung geschehen soll, steht in dem vorliegenden Antrag jedenfalls nicht und auch nicht, wie die Anlagen sich ins Landschaftsbild einfügen sollen. Hinzu kommt, auch diese alternativen Windkraftanlagen beeinträchtigen die Vogelwelt. Wenn die dann entlang der Straßen oder inmitten der Straße stehen, muss dann halt noch jemand den Vögeln ein Stoppschild vor die Nase setzen.

(Beifall AfD)

Wie fügen sich diese Energiepläne in die Vorprüfung von Windkraft ein? Wie soll die Öffentlichkeitsbeteiligung aussehen? Dazu steht im Antrag nichts. Was man aber als Alibi hineinformuliert hat, ist die angeblich steigende Akzeptanz, die durch eine derartige Umsetzung entstehen würde. Ich glaube hingehen, dass sehr viele Menschen im Freistaat die Nase voll von vermeintlichen Klimazielen und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Landschaft, der Tierwelt und der Menschen haben, weil sie sehen, dass dieser angebliche Klimaschutz zur Umweltzerstörung und zur Beeinträchtigung gerade im ländlichen Raum führt.

(Beifall AfD)

All diese Pläne im Namen der Energiewende, dem größten Transformationsexperiment der Energiepolitik Deutschlands, werden nicht funktionieren, weil sie die Gesetze der Physik missachten und die Natur gefährden.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: So ein Quatsch!)

Erst kürzlich wurde publik, dass ein Hoffnungsträger in Jena in Sachen Speicher Insolvenz angemeldet hat. Solche Meldungen sollten doch Realitätssinn erzeugen, statt weiter auf Zappelstrom zu setzen. Wie gesagt, bei diesem Antrag bleiben eine Menge Fragen.

(Beifall AfD)

Als Nächstes erhält Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen auf der Tribüne, in den drei vorliegenden Tagesordnungspunkten müssen wir uns nun mit vier Haushaltsbegleitanträgen der CDU zum Haushalt 2022 beschäftigen – ein für die parlamentarischen Gepflogenheiten nicht gerade übliches Verfahren, aber nun gut. Die CDU hat die Anträge unter anderem unter dem gemeinsamen Titel „Energie-Plan für Thüringen“ gestellt und versucht damit, den Eindruck zu erwecken, dass sie einen Plan in diesem Bereich hätte. Aber was wir schon gestern anlässlich der Aktuellen Stunde zum Austausch von fossilen Heizungen angesprochen haben, gilt auch für die drei kommenden Tagesordnungspunkte: Eine Gruppierung wie die Thüringer CDU, die die Einsichten in die Auswirkungen der Klimakrise negiert und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in seiner faktischen und politischen Arbeit permanent konterkariert, hat eben keinen Plan. Alle unter diesem Titel stehenden Anträge haben eine Gemeinsamkeit. Es finden sich hin und wieder zwar immer auch Forderungen und Maßnahmen, die grundsätzlich in eine richtige Richtung weisen, sie sind aber in ihrem Zusammenspiel derart ambitionslos, dass sie den Anforderungen der Klimakrise nicht ansatzweise gerecht werden.

Die Klimakrise erfordert einen tiefgreifenden Transformationsprozess. Es zeigt sich immer wieder, dass die CDU nicht bereit ist, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. Dies wird durch die vorliegenden Anträge leider erneut bestätigt. So gibt die CDU vor, dass die Energiewende mit ein paar wenigen Maßnahmen bewerkstelligt werden könnte und eigentlich alles so bleiben kann, wie es ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer ein solches Szenario in die Welt setzt, belügt die Menschen hinsichtlich der zu erwartenden Folgen. Sie zeigen in aller Deutlichkeit Ihre Angst vor der Wahrheit und zeigen in Vogel-Strauß-Manier Ihre Unfä

higkeit, sich den Herausforderungen zu stellen. Sie vergehen sich an der zukünftigen Generation, die das ausbaden darf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Doch nun kommt die Energieautobahn. Was für ein Bild drängt sich einem dabei auf? Dynamisch fliegen Landschaften an einem vorbei auf der Reise über die Energieautobahn oder aber etwa das Feststecken in den Zigtausenden von Staukilometern, mit denen die Autobahnnutzerinnen zu kämpfen haben. Das letztgenannte Bild ist das, das ich in Bezug auf die CDU in Verbindung mit erneuerbaren Energien in Thüringen habe. Und, werte Kolleginnen, das Problem mit diesem Antrag besteht darin, dass der falsche Eindruck erweckt wird, der Flächenbedarf für den Ausbau der erneuerbaren Energien sei relativ einfach zu decken, indem man die Erzeugungskapazitäten von Solar und Windkraft nur konsequent genug auf die Flächen entlang der Verkehrswege konzentrieren würde. Grundsätzlich ein interessanter Ansatz! Auch wir als Grüne verfolgen das Ziel, möglichst viele vorgenutzte und vorbelastete Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu nutzen, und stellen uns gar nicht dagegen, die Potenziale entlang der Verkehrswege auszuschöpfen. Zu einer realistischen Betrachtung gehört dennoch die Feststellung, dass es in der Summe bei einem nur sehr eingeschränkten Flächenangebot bleiben wird. Bei der Photovoltaik hat die Bundesregierung mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ohnehin schon für erhebliche Verbesserungen gesorgt. So wurden die Randstreifen entlang von Autobahnen und doppelgleisigen Schienenwegen für die Solarstromgewinnung deutlich von bisher 200 auf 500 Meter erweitert. Freiflächenanlagen sind nun dort im Außenbereich privilegiert. Langjährige Planungsverfahren sind in einem Streifen mit einer Tiefe von bis zu 200 Metern so nicht mehr nötig. Diese Verbesserungen gehen weit über die Forderung des CDU-Antrags in Ziffer III.1 hinaus, in der von einem 150 Meter breiten Korridor entlang geeigneter Autobahnen die Rede ist. Da dies gleichzeitig auch die wesentliche Forderung des Antrags ist, hat er sich somit inhaltlich schon weitestgehend erledigt.

Zu den in Punkt III.2 angesprochenen Parkplatzflächen braucht man auch keine Potenzialanalyse. Bei neuen Parkplätzen setzen wir uns als Grüne für eine Solarpflicht ein, ansonsten ist die Bundesregierung gerade dabei, innerhalb des Segments der besonderen Solaranlagen eine eigene Kategorie Parkplatz-PV-Anlagen einzuführen.

Hinsichtlich der Windenergie meint die CDU, alternative Windkraftanlagen ins Spiel bringen zu müssen – ja, kann man machen. Wenn man weiß, mit

(Abg. Hoffmann)

welcher Inbrunst die CDU in Thüringen Antiwindkraftpolitik betreibt, dann ist dieses durchsichtige Motiv leicht zu erkennen. Irgendwo musste etwas aufgeschrieben werden, was nicht nach totaler Ablehnung der Windenergie klingt. Auch hier stellen wir uns nicht gegen Pilotprojekte mit alternativen Windkraftanlagen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass diese den Bedarf an Windenergiekapazitäten nach derzeitigem Stand der Technik nur minimal abdecken und die klassische Windkraft keinesfalls ersetzen können. Entlang der Verkehrswege wären lediglich vertikale Kleinwindanlagen denkbar und die installierte Leistung all dieser Anlagen betrug 2022 bundesweit gerade mal 7,8 Megawatt, zum Vergleich, das entspricht mit Hängen und Würgen einer Windkraftanlage nach neuem heutigen Standard.

Ich möchte an dieser Stelle deshalb zur Einordnung des tatsächlichen Ausbaubedarfs von Photovoltaikund Windenergiekapazitäten auf die Ausbauzahlen gemäß EEG hinweisen. Bei der Windkraft an Land müssen bis 2030 115 Gigawatt Leistung installiert sein, bis 2040 160 Gigawatt, Stand 2022 waren 58 Gigawatt. Bei der Photovoltaik brauchten wir bis 2030 215 Gigawatt installierte Leistung, bis 2040 sogar 400 Gigawatt, Stand 2022 waren es 67 Gigawatt. Diese Zahlen machen deutlich, dass sogenannte Energieautobahnen nur einen sehr überschaubaren Teil zum tatsächlichen Flächenbedarf beitragen können.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Zum Abschluss möchte ich noch auf den Haushaltsbeschluss 2023 hinweisen. Das Umweltministerium wurde mit der Erstellung einer Potenzialanalyse beauftragt. Ich würde vorschlagen, wir warten diese Ergebnisse ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, zunächst einmal Respekt an die Kollegen

der CDU für ihre Antragskaskade zu ihrem Energieplan für Thüringen – ein schönes Stilmittel, das Sie sich da bei uns abgeschaut haben.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Heiterkeit CDU)

Freilich merke ich an, dass Sie den Vorwurf dabei vorgebracht hatten oder jedes Mal den Vorwurf brachten, wenn die FDP mehrere Anträge zu einem Thema einbrachte, dass wir das Thema künstlich aufblähen würden,

(Beifall Gruppe der FDP)

aber, wie hat einst Adenauer gesagt?, „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“

Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrags, zu Punkt I: Es steht außer Frage, dass wir beim Thema „Dekarbonisierung und Energiewende“ technologieoffen und mit unterschiedlichen Bausteinen vorgehen müssen. Die Idee, entlang von Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen Anlagen der Energieerzeugung anzusiedeln, ist grundsätzlich nicht falsch. Die Bündelung von Eingriffen und Belastungen in Umwelt und für Bürger ist natürlich eine der Hauptaufgaben einer geordneten Landesplanung. Nicht umsonst werden auch Verkehrswege und Trassen gebündelt, beispielsweise die A 71 und die Schnellfahrstrecke Erfurt–Nürnberg. Trassenbündelung – das darf ich an der Stelle auch mal sagen – ist nichts Neues, das wurde vor 30 Jahren bereits im Grundstudium gelehrt. Insofern ist da in der Vergangenheit – und auch das ist in dem Antrag deutlich – sehr viel verpasst worden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Zu Punkt II, meine Damen und Herren: Werte Kollegen der Union, Ihre Prüfbitte aus Drucksache 7/5148 ist erst ein Jahr alt. Also Sie können doch da nicht erwarten, dass die Landesregierung sich tatsächlich bemüht, Beschlüsse dieses Parlaments umzusetzen, wenn sie von der Opposition stammen.

(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

Eigentlich müssten Sie mittlerweile schlauer sein. So sind auch viele Ihrer Projekte, die Ihnen R2G im Zuge der Haushaltsverhandlungen zugesichert hat, doch immer irgendwie an fehlender Motivation der Minderheitsregierung in der Umsetzung gescheitert.

Dann kommen wir zu Punkt III: An dieser Stelle möchte ich die Landesregierung dann doch mal in Schutz nehmen. Ihre Forderung nach einer umfassenden Prüfung eines 150 Meter breiten Korridors entlang der Thüringer Autobahnen sowie Bundesund Landesstraßen bis zum 31. März 2023 ist mehr

(Abg. Müller)

als utopisch, selbst wenn man das Datum der Einreichung Ihres Antrags zugrunde legen würde. Nun zeigt der Kalender heute den 16. März. Das heißt, Sie geben – ohne die Änderung dieses Antrags natürlich – den zuständigen Stellen noch rund 14 Tage Zeit. Ich hoffe, Sie verfahren mit Ihren eigenen Mitarbeitern in der Fraktion nicht so, meine Damen und Herren.

Die Forderung nach einer Potenzialanalyse an sich können wir indes unterstützen, auch wenn wir da Hindernisse sehen – das ist heute in der Debatte schon mit aufgekommen – durch das Abstandsgebot nach § 9 Bundesfernstraßengesetz – Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen –, das eben Mindestabstände zu den Straßen festschreibt.

Zusammenfassend lässt sich dennoch sagen: Wir sehen Potenzial in diesem Antrag, wenn auch noch etlichen Gesprächsbedarf. Insofern würden wir einer Überweisung an die Ausschüsse oder an einen Ausschuss nicht im Wege stehen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.