Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu möglichen Gefahren beziehungsweise Beeinträchtigungen durch die Anlage zur Phosphorrückgewinnung für Menschen, für umliegende Wohngebäude und Industrieobjekte – bitte begründen –?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu möglichen Umweltbelastungen durch den Transport des Klärschlamms sowie der Asche von der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage in Raitzhain – bitte begründen –?

Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Auf dem in Rede stehenden Gelände im Industriegebiet Ronneburg-Ost plant der Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen, KKT, die Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage. Eine Anlage zur Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche ist dort nicht geplant.

Die Mündliche Anfrage 7/7357 des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen, KKT, sind 241 Kläranlagen von 18 Zweckverbänden zusam

(Staatssekretär Dr. Vogel)

mengeschlossen. 2021 wurden ca. 16.642 Megagramm, also 16.642 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm erzeugt. Davon wurden ca. 44,1 Prozent thermisch, ca. 13,4 Prozent direkt in der Landwirtschaft, ca. 25,4 Prozent als Klärschlammkompost in der Landwirtschaft, ca. 8,1 Prozent als Klärschlammkompost im Landschaftsbau verwertet und ca. 9,1 Prozent vererdet.

Zu den Kosten pro Jahr für die einzelnen Kläranlagen bzw. der Zweckverbände des KKT hat die Landesregierung keine Kenntnis. Die einzelnen Werte für die Zweckverbände sind tabellarisch dargestellt und die Tabelle stelle ich Ihnen im Nachgang schriftlich zur Verfügung, weil sie doch sehr umfangreich ist.

Zu Frage 2: Die Phosphorrückgewinnung ist eine gesetzliche Anforderung aus der Klärschlammverordnung. Sie gilt für Kläranlagen über 100.000 Einwohnerwerte zum 01.01.2029 und für Kläranlagen über 50.000 Einwohnerwerte zum 01.01.2032. Die Aufgabenträger erfüllen die Phosphorrückgewinnung und den damit zusammenhängenden Aufbau von Anlagen in kommunaler Eigenverantwortung. Für die Landesregierung gibt es keinen Grund, an der Notwendigkeit zu zweifeln, wenn der Zweckverband sich in Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage entschließt.

Zu Frage 3: Die nach der Klärschlammverordnung geforderte Phosphorrückgewinnung besteht verfahrenstechnisch im Regelfall aus zwei getrennten Verfahrensschritten, nämlich in der eigentlichen Klärschlammverbrennung und der anschließenden Phosphorrückgewinnung. Am Standort Raitzhain ist nach Information der Presse nur eine Anlage für die Klärschlammmonoverbrennung geplant. Zu einer Anlagenplanung bzw. zu konkreten technologischen Verfahren für die Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche am Standort Raitzhain ist bisher nichts bekannt. Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz liegt kein Antrag zur Genehmigung vor. Auch ein Vorgespräch oder Ähnliches hat noch nicht stattgefunden. Daher sind seriöse Aussagen zu Gefahren bzw. Beeinträchtigungen nicht möglich.

Zu Frage 4: Die Umweltbelastung des Anlagenbetriebs wird im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Eine mögliche Umweltbelastung durch Transportvorgänge in Raitzhain wird im UVP-Verfahren geprüft. Zum Stand des Genehmigungsverfahrens in der erforderlichen vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung verweise ich auf die eben erteilte Antwort zu Frage 3.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Bergner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die erste Nachfrage von zwei Nachfragen. Sie haben, Herr Staatssekretär, gesagt, es soll dort keine Phosphorrückgewinnung geben. Auf der von mir genannten Internetseite des KKT wird das Ziel der Phosphorrückgewinnung – Stand 21. Februar 2023 – explizit beschrieben. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?

Also, wir können jetzt nur auf das eingehen, was im Hinblick auf das geplante Anlagenverfahren hier beabsichtigt ist. Ich habe aber ausgeführt, dass für die Phosphorrückgewinnung zwei Verfahrensschritte erforderlich sind, erstens die Verbrennung und anschließend die Phosphorrückgewinnung aus der Asche. Momentan steht offensichtlich nur das Thema „Verbrennung“ hier in der Planung auf der Tagesordnung und möglicherweise ist dann für die Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche ein zweites Verfahren erforderlich.

Vielen Dank. Und dann zur zweiten Frage: Üblicherweise werden in den kommunalaufsichtlichen Prüfungen auch die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit kommunaler Ausgaben geprüft. Sie hatten in Ihrer Antwort gesagt, dass Sie jetzt das einzig und allein der kommunalen Selbstverwaltung überlassen. Ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahme noch kommunalaufsichtlich geprüft wird?

Für kommunalaufsichtliche Prüfungen sind wir als Umweltministerium nicht zuständig. Ich gehe davon aus …

Entschuldigung, ich frage die Landesregierung.

Okay. Also, ich gehe davon aus, dass im Rahmen des Verfahrens dann entsprechend alle Verfahrensschritte auch eingehalten werden, und wenn eine kommunalaufsichtliche Prüfung zur Wirtschaftlichkeit vorgesehen ist, wird die mit Sicherheit auch durchgeführt. Das ist aber nicht Gegenstand des

(Staatssekretär Dr. Vogel)

immissionsschutzrechtlichen Verfahrens oder der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das sehe ich nicht – oder doch, Entschuldigung. Frau Abgeordnete König-Preuss.

Danke schön. Ich habe wirklich nur eine kurze Frage. Ist der Landesregierung und auch den Zuständigen, Sie nennen es „KKT“ die ganze Zeit, bewusst, dass „KKT“ Kickis kleiner Tourneeservice ist, das ist das Label der Hosen, Beatsteaks, Danger Dan usw. usf. Ich bin total irritiert, die ganze Zeit hier über Klärgruben und Ähnliches mehr zu hören, weil das für mich nicht in Verbindung mit KKT zu bringen ist.

Also, das war uns jetzt nicht bekannt. Danke für den Hinweis.

Ja, da scheint es kein richtiges Abkürzungscopyright zu geben. Gut.

Jetzt kommen wir aber wirklich zur Frage 3. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk mit der Drucksache 7/7359.

Danke, Frau Präsidentin.

Haushalte der Thüringer Kommunen und Landkreise und Kreisumlagen für das aktuelle Jahr

Nach meiner Kenntnis gibt es immer noch Kommunen in Thüringen, die noch keinen Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen haben. Fraglich ist, ob dies lediglich Einzelfälle sind und wie sich jeweils die Hinderungsgründe für einen Haushaltsbeschluss darstellen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie sich die Kreisumlagen entwickelten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Thüringer Kommunen und Landkreise bzw. kreisfreie Städte haben noch keinen Haushalt für das aktuelle Jahr beschlossen – bitte gliedern nach Kommunen und Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten –?

2. Wie entwickelten sich die Kreis- und Schulumlagen in den Thüringer Landkreisen seit 2014 – bitte

prozentuale bzw. absolute Veränderung beschreiben –?

3. Welche wesentlichen Gründe führen nach Ansicht der Landesregierung dazu, dass die in Frage 1 benannten Kommunen und Landkreise bzw. kreisfreien Städte noch keinen Haushalt für 2023 beschlossen haben?

4. Welchen Einfluss haben in diesem Zusammenhang gegebenenfalls gestiegene Kreis- und Schulumlagen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum 1. März 2023 hatten zehn Landkreise, zwei kreisfreie Städte und 407 kreisangehörige Gemeinden noch keine beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.

Zu Frage 2: Das Kreis- und Schulumlage-Soll, also der umlagefähige, ungedeckte Finanzbedarf aller Landkreise, belief sich im Jahr 2014 in Summe auf etwa 484 Millionen Euro und stieg bis zum Jahr 2022 um ca. 40 Prozent auf etwa 678 Millionen Euro an. Die Umlagegrundlagen der Gemeinden stiegen im gleichen Zeitraum von etwa 1,16 Milliarden Euro um 45,7 Prozent auf 1,69 Milliarden Euro. Der sich hieraus ergebende rechnerische Umlagesatz über alle Thüringer Landkreise betrug im Jahr 2014 demnach 41,69 Prozent und ist zum Jahr 2022 um 1,59 Prozent auf 40,1 Prozent gesunken.

Die Entwicklung der Kreis- und Schulumlage der einzelnen Landkreise und die Entwicklung der Umlagegrundlagen der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2021 können der Anlage 23 zur Beantwortung der Frage 41 der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke „Stand und Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen in Thüringen“, Drucksache 7/5266 in Verbindung mit Drucksache 7/6473, entnommen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Die Umlagegrundlagen, das Umlage-Soll und die Umlagesätze der einzelnen Landkreise für das

(Staatssekretär Dr. Vogel)

Jahr 2022 kann ich Ihnen ob des Umfangs gern zu Protokoll geben.

Zu Frage 3: Zur Beantwortung dieser Frage wurden die Rechtsaufsichtsbehörden gebeten mitzuteilen, ob ihnen konkrete und belastbare Gründe bekannt sind, warum in diesen Kommunen bislang keine Haushaltssatzung beschlossen werden konnte. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnten keine spezifischen Gründe genannt werden. Einige kreisangehörige Gemeinden haben auf den Haushaltsbeschluss und die daraufhin aufbauenden Orientierungsdaten des Landes gewartet, die aber erst im Dezember 2022 aufgrund des erst dann beschlossenen Landeshaushalts erfolgten. Andere haben zudem die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung ihres Landkreises, in der das Umlage-Soll und der Umlagesatz anzugeben sind, abgewartet, bevor sie ihren Räten die Haushaltssatzung selbst zur Beschlussfassung vorlegten. Vereinzelt wurde auf die beabsichtigte Stellung von Bedarfszuweisungsanträgen durch Kommunen hingewiesen. Diese hat insoweit Auswirkungen, als dass grundsätzlich erst nach Erteilung einer rechtlich belastbaren Zusicherung durch die Bewilligungsbehörden eine rechtskonforme Haushaltssatzung vorgelegt werden kann. Auch Personalengpässe in der Kämmerei und Schwierigkeiten im Haushaltsausgleich, beispielsweise wegen geringer Gewerbesteuereinnahmen, wurden in sehr geringem Umfang als Grund genannt.

Ich komme zu Frage 4: Die Kreisumlage ist nach wie vor eine der bedeutendsten von vielen Ausgabepositionen im Haushalt einer Gemeinde. Sie kann jedoch nicht losgelöst von den übrigen Ausgaben und den Einnahmen betrachtet werden. Allein schon wegen des haushalterischen Grundsatzes der Gesamtdeckung ist hier aber methodisch kein monokausaler Zusammenhang zwischen Aufstellung und Beschlussfassung der gemeindlichen Haushaltssatzung und der Höhe der Kreisumlage zu sehen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Walk.

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich habe eine Verständnisfrage zur Antwort auf Frage 2: Die erste Zahl, die sie nannten, war 484 Millionen Euro. Sie hatten dann gesagt, in 2023 plus 40 Prozent und das ergibt dann die Gesamtsumme für dieses Jahr von 687 Millionen Euro. Und das bezog sich auf die Kreisumlage?

Das Kreis- und Schulumlage-Soll, also alles, was quasi der umlagefähige, ungedeckte Finanzbedarf ist. Den habe ich erst für das Jahr 2014 genannt, und da waren wir bei der Summe von 484 Millionen Euro, und dann stieg er 2022 auf 678 Millionen Euro an, das sind dann ca. 40 Prozent. Deswegen hatte ich Ihnen noch mal ausgeführt, wie die Umlagegrundlagen sind, denn die muss man auch noch mal berücksichtigen, um quasi daraus die vermutlich von Ihnen intendierte Schlussfolgerung ziehen zu können, ob das jetzt eine Verschlechterung oder keine Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation bedeutet. Die Umlagegrundlagen sind eben auch gestiegen.