Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

Das Kreis- und Schulumlage-Soll, also alles, was quasi der umlagefähige, ungedeckte Finanzbedarf ist. Den habe ich erst für das Jahr 2014 genannt, und da waren wir bei der Summe von 484 Millionen Euro, und dann stieg er 2022 auf 678 Millionen Euro an, das sind dann ca. 40 Prozent. Deswegen hatte ich Ihnen noch mal ausgeführt, wie die Umlagegrundlagen sind, denn die muss man auch noch mal berücksichtigen, um quasi daraus die vermutlich von Ihnen intendierte Schlussfolgerung ziehen zu können, ob das jetzt eine Verschlechterung oder keine Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation bedeutet. Die Umlagegrundlagen sind eben auch gestiegen.

Genau. Und die zweite Ziffer, diese 1,16 Millionen, die dann auf 1,69 angestiegen sind, was war das für eine Zahl?

Das sind die Umlagegrundlagen, also die Umlagegrundlagen der Gemeinden, auf deren Basis sie zu ihren Einnahmen kommen, sind in dem gleichen Zeitraum, den ich Ihnen vorher genannt hatte, also 2014 bis 2022, von 1,16 Milliarden Euro auf 1,69 gestiegen. Das sind die beiden Zahlen, also von 2014 zu 2022.

Okay, danke.

Gibt es weitere Nachfragen? Herr Abgeordneter Bilay.

Frau Staatssekretärin, Sie haben erwähnt, wie viele Gemeinden, Landkreise derzeit noch keine wirksame Haushaltssatzung haben. Die Zahl hört sich erst mal dramatisch an, aber stimmen Sie mir zu, dass im Laufe des Jahres – das ist die Erfahrung der letzten Jahre zumindest gewesen – die Nachzügler dann am Ende auch ihre Haushaltssatzungen beschließen und in der Tendenz der letzten Jahre nicht mehr als rund ein Dutzend Kommunen wirksam keine Haushaltssatzung hatten, dass sich also die Sachlage konkret im Laufe des Haushaltsjahres anders darstellt, als zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

(Staatssekretärin Schenk)

Da würde ich Ihnen zustimmen. Es ist immer eine Frage, wann man die Zahlen abruft. In der Regel machen wir das zum 31.03., und wenn man sich jetzt zum Beispiel die Haushaltssatzung zum 30. Juni anguckt aus der Vergangenheit, zum Beispiel im Jahr 2022 oder 2021, die wir gemeinsam als Krisenjahre bezeichnen können, verbleiben dann noch rund 160 Gemeinden von den über 630 in Thüringen, die keine Haushaltssatzung haben.

Eine weitere Nachfrage wäre noch möglich, aber die möchte keiner stellen, sodass wir zur vierten Frage kommen. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Thrum mit der Drucksache 7/7362. Bitte schön.

Gefährliche Zustände an der Eliasbrunner Allee durch Verzögerung der Sanierung der Landesstraße L 1099

In einer Presseveröffentlichung der „Ostthüringer Zeitung“ vom 18. Februar 2023 wird über Verzögerungen bei der Sanierung des Streckenabschnitts zwischen dem Kreisverkehr Friesau und der Kreuzung Oberlemnitz/Friesau berichtet. Nachdem bereits im Jahr 2018 eine grundhafte Sanierung und Verbreiterung dieses Streckenabschnitts vom Straßenbauamt Ostthüringen in Aussicht gestellt worden war, lässt die Umsetzung weiter auf sich warten. Zuletzt kam es zu einem Verkehrsunfall, als ein Holztransporter auf dem Straßenbankett keinen Halt mehr fand und nach rechts von der Straße umkippte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden welche Baumaßnahmen an dem besagten Streckenabschnitt nach Kenntnis der Landesregierung durchgeführt?

2. Wird ein straßenbegleitender Radweg beim Ausbau des Streckenabschnitts integriert, wenn nein, warum nicht?

3. Worin liegen die Gründe für die massive Verzögerung in der Bauplanung dieses Streckenabschnitts, dessen Umsetzung bereits 2018 als zeitnah in Aussicht gestellt wurde?

4. Welche Voraussetzungen für den Bau einer Umgehungsstraße müssen für die vom derzeitigen Verlauf unmittelbar betroffenen Gemeinden, wie Eliasbrunn oder Ruppersdorf, erfüllt sein, um eine solche Umgehungsstraße umzusetzen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren!

Zu Fragen 1 und 3: Zur Erläuterung des aktuellen Standes und der Entwicklung der Planung in den vergangenen Jahren beantworte ich diese beiden Fragen gemeinsam. Vor dem Hintergrund des Zustands der Landesstraße L 1099 im Bereich zwischen Eliasbrunn und dem Kreisverkehr zwischen L 1099 und der L 1095 südlich von Friesau erfolgen seit Jahren Planungen zur Verbesserung. Eingeschlossen ist dabei auch die Umgestaltung des Knotenpunkts dieser Landesstraße mit den Gemeindestraßen nach Friesau und nach Oberlemnitz. Bisher war hierzu ein Um- und Ausbau des Streckenabschnitts vorgesehen. Im Rahmen von Entwurfsplanungen wurden dabei verschiedene Varianten der Streckenführung im genannten Bereich untersucht. Ebenso wurden verschiedene Varianten zur Ausbildung des Knotenpunkts der L 1099 mit den genannten Gemeindestraßen analysiert. Im Zuge der Vertiefung der Planung musste jedoch festgestellt werden, dass die bisher auf rund 5 Millionen Euro geschätzten Kosten für den Um- und Ausbau des Streckenabschnitts nunmehr realistisch mit mindestens 10 Millionen Euro zu veranschlagen sind. Hintergrund sind neben den allgemein bekannten Preisentwicklungen auch umfangreiche Themen des Umwelt- und Naturschutzes sowie umfassende Forderungen der zuständigen Wasserbehörden. Da die Finanzierung gegenwärtig und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mittelfristig mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht möglich sein dürfte, muss nach gegenwärtigem Stand der geplante Um- und Ausbau des Streckenabschnitts zurückgestellt werden. Vorgesehen ist nunmehr eine Sanierung des Streckenabschnitts, die hinsichtlich des Verlaufs und der Breite der Straße dem Bestand entsprechen wird und muss. Dies beinhaltet auch eine geeignete Umgestaltung des Knotenpunkts mit den Gemeindestraßen. Aufgrund der hierfür insgesamt erforderlichen weiteren Planungsleistungen ist gegenwärtig die Angabe eines Zeithorizonts für die bauliche Umsetzung vor Ort nicht verlässlich möglich.

Zu Frage 2: In der bisherigen Planung für den Umund Ausbau des Streckenabschnitts war die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges nicht vorgesehen. Über das vorhandene Straßen- und Wegenetz abseits der Landesstraße existieren zahlreiche

Verbindungen zwischen den Orten in diesem Gebiet, die durch Radfahrende genutzt werden können. Seitens der Gemeinden wurden bisher auch keine Wünsche nach einem straßenbegleitenden Radweg an die Thüringer Straßenbauverwaltung herangetragen.

Zu Frage 4: Ortsumgehungen für Eliasbrunn oder Ruppersdorf sind gegenwärtig nicht vorgesehen und daher auch nicht im Landesstraßenbedarfsplan enthalten. Die Festlegung der Notwendigkeit der Schaffung einer Ortsumgehung erfolgt prinzipiell zunächst über eine durchzuführende verkehrswirtschaftliche Untersuchung. Darin muss nachgewiesen werden, dass der Bau einer Ortsumgehung volkswirtschaftlich sinnvoll ist, also die Investitionskosten geringer sind als der monetär zu bewertende gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen. Die Verkehrsbelegung der Landesstraße L 1099 zwischen den Orten Eliasbrunn und Ruppersdorf beträgt entsprechend des Verkehrsmodells Thüringen mit Analysestand 2018 insgesamt rund 1.850 Fahrzeuge, darunter rund 230 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Vor dem Hintergrund dieser vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung ist nicht unmittelbar mit einem Nachweis des vorgenannten volkswirtschaftlichen Nutzens zu rechnen. Im Übrigen müssten beim Nachweis eines volkswirtschaftlichen Nutzens auch die notwendigen finanziellen Mittel für die Planung und den Bau vorhanden sein.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Nein. Dann geht es weiter mit der fünften Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Baum mit der Drucksache 7/7386.

Zukunft des Wohnheims des Thüringenkollegs

Das Thüringenkolleg ist die einzige kostenfreie öffentliche Bildungseinrichtung im Freistaat, an der das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden kann. Für die Vollzeitbeschulung werden den Absolventen des Bildungsgangs kostengünstige Wohnheimplätze in Weimar zur Verfügung gestellt. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Schulamt Mittelthüringen nun untersagt hat, Mietverträge für Neuzugänge abzuschließen. Grund sei, dass die Räumlichkeiten vom Schulamt selbst genutzt werden sollen. Zu Beginn der Anmeldung zum neuen Schuljahr ist damit unklar, unter welchen Bedingungen die Kollegiaten die Angebote des Thüringenkollegs wahrnehmen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird der zusätzliche Raumbedarf, insbesondere unter Angabe der nunmehr geplanten Nutzung der Räumlichkeiten des Wohnheims, durch das Schulamt Mittelthüringen gerechtfertigt?

2. Hat das Schulamt Mittelthüringen Alternativen, zum Beispiel andere Räumlichkeiten oder flexible Arbeitsplätze, zur Nutzung des Internatsgebäudes erwogen?

3. Darf das Thüringenkolleg aktuell Schüler aufnehmen, die einen Internatsplatz benötigen?

4. In welcher Form ist mit einer neuen Unterbringungslösung der Kollegiaten, insbesondere auch im Hinblick darauf, wie der Umbau der Räume zeitlich vonstattengehen soll, zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zur ersten Frage: Seit 2021 wurden am Schulamt Mittelthüringen 21 zusätzliche Stellen geschaffen: fünf Schulpsychologen, fünf Dienstposten Schulaufsicht, sieben Koordinatoren, ein Sachbearbeiter Digitalisierung, zwei Sachbearbeiter und ein Bürosachbearbeiter Einstellungsverfahren. – Entschuldigen Sie, dass ich nicht gegendert habe. – Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Arbeitsplatz- und Raumbedarf: 14 Büroarbeitsplätze, ca. 12 Büroräume.

Zur zweiten Frage: Die Alternativen wurden geprüft. Die Umsetzung würde jedoch zu erheblichen Mehrkosten führen. Dagegen steht, dass es sich beim Vorhalten der Wohnheimplätze lediglich um eine freiwillige Leistung des Landes ohne gesetzliche Verpflichtung handelt.

Zur dritten Frage: Neue Mietverträge werden derzeit nicht abgeschlossen. Andere Schüler, die keine Unterbringung benötigen, können aufgenommen werden. Derzeit werden alternative Unterbringungen geprüft, insofern darf das Kolleg alle aufnehmen, kann aber noch keinen Internatsplatz zusagen.

Zur vierten Frage: Wie gesagt, neue Unterbringungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft, wir befinden uns in vielversprechenden Verhandlungen.

Vielen Dank.

(Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig)

Gibt es Nachfragen? Frau Baum.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Zwei Nachfragen: Sie haben darauf abgestellt, dass es eine freiwillige Leistung ist. Will die Landesregierung von dieser freiwilligen Leistung zukünftig Abstand nehmen?

Und die zweite Frage: Bei den zukunftsträchtigen Verhandlungen, die momentan geführt werden, was sind das für Unterbringungsplätze? Wohnungen, Mehrbettzimmer oder über was sprechen wir?

Was die erste Frage angeht: Wir möchten nicht gern Abstand nehmen, wir suchen eben eine Möglichkeit, wie wir weiterhin subventionierte Kollegschlafplätze, Internatsplätze zur Verfügung stellen können, Punkt 1. Es ist keine gesetzliche Verpflichtung, daher müssen wir die Priorität erst auf unsere gesetzlichen Verpflichtungen richten.

Das Zweite ist: Da es noch Verhandlungen sind, würde ich nicht gern darauf eingehen, aber es sind tatsächlich Einzelwohnheimplätze, die zur Verfügung gestellt werden würden, wenn die Verhandlungen erfolgreich sind – in fußläufiger Nähe zu dem besagten Objekt und gemeinsam.

Gibt es weitere Nachfragen sonstiger Kolleginnen oder Kollegen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur sechsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Liebscher mit der Drucksache 7/7421. Bitte schön.

Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ in Thüringen

Steigende Kalt- und Warmmieten belasten auch in Thüringen insbesondere Menschen mit geringen Einkommen. Mit der im Dezember 2022 durch die Bundesbauministerin unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zum Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ sollen die Sanierung und der Neubau von Wohnheimplätzen für Studierende, Fachschülerinnen und Auszubildende gefördert werden. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen demnach für die Länder bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erfolgte bzw. erfolgt die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen?

2. Über welche Richtlinie wird eine Umsetzung in Thüringen angestrebt?

3. In welcher Höhe stehen die Fördermittel aus dem Programm anteilig für Thüringen zur Verfügung?