Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023

4. Haben sich Vertreter eines Verbands der Entsorgungs-, Rohstoff-, Recycling- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Berlin seit dem Jahr 2014 schriftlich an die Landesregierung, dabei insbesondere an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, gewandt und, wenn ja, wann meldeten sie sich – unter Angabe der Gesamtanzahl der Meldungen – mit welchen Anliegen, welche wann durch wen wie beschieden worden sind?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz hat mit Schreiben vom 12. Januar 2023 eine entsprechende Anzeige erstattet und über die mögliche Aufnahme einer solchen Tätigkeit informiert. Sie hat in dem Schreiben zum möglichen Arbeitgeber, Betätigungsfeld sowie Inhalt der möglichen Tätigkeit informiert. Falls Sie die Nachfrage stellen sollten, ob ein entsprechender Arbeitsvertrag oder Ähnliches bei uns vorliegen sollte, dann will ich schon prophylaktisch antworten, dass entsprechende Dokumente innerhalb der Staatskanzlei nicht vorliegen, gleichwohl die Ernsthaftigkeit des Angebots von der Landesregierung nicht bezweifelt wird.

Zu Frage 2: Die ehemalige Ministerin im TMUEN hat in dem oben genannten Schreiben darüber informiert, dass ihr eine entsprechende Beschäftigung, voraussichtlich beginnend im Herbst dieses Jahres, unter dem Vorbehalt der erforderlichen Gremienentscheidungen in Aussicht gestellt worden ist. Darüber, zu welchem Zeitpunkt ihr ein entsprechendes Angebot zugegangen ist, liegen keine Informationen vor.

Zu Frage 3: Das Gremium nach § 5c Thüringer Ministergesetz hat zu dem Sachverhalt am 8. Februar 2023 und in dessen Folge bereits mehrfach beraten. Es gibt keine formelle Frist zur Abgabe der Empfehlung. Diese ergibt sich in jedem Einzelfall letztlich aus den erforderlichen Sachverhaltsprüfungen und Erörterungen im Gremium unter Berück

sichtigung einer nachfolgenden Kabinettbefassung sowie dem angestrebten Tätigkeitsbeginn. Insofern kann ich Ihnen den konkreten Zeitpunkt, wann eine Entscheidung vorliegt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen.

Zu Frage 4: Vertreter eines Verbandes der Entsorgungs-, Rohstoff-, Recycling- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Berlin – ich gehe davon aus, dass der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, BDE, gemeint ist –, haben sich seit dem Jahr 2014 in acht Fällen an das TMUEN, also das Umweltministerium, und in zwei Fällen an die Thüringer Staatskanzlei gewandt.

Das geschah in aller Regel im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren mit dem Ziel, die Verbandsposition über die jeweiligen Landesministerien bzw. über die Staatskanzlei in den Prozess einfließen zu lassen. Sofern es sich dabei um Lobbyarbeit zu Rechtsetzungsverfahren handelte, wurden diese geprüft und zur Kenntnis genommen, wie das gemeinhin der Fall ist. Also das ist ein regelmäßiger Vorgang, dass sich Verbände – insbesondere vor Bundesratsentscheidungen etc. – auch an die Staatskanzlei und Fachressorts wenden.

Sofern es sich um konkrete Fragestellungen handelte, wurden diese durch die Fachebene beantwortet. Ich könnte jetzt die Einzelfälle zwischen 2014 und 2017 vorlesen. Ich würde die aber auch – wenn das gewünscht ist – einfach als Übersicht zur Verfügung stellen. Sie signalisieren das. Dann würden wir das im Nachgang schriftlich zur Verfügung stellen und damit habe ich die Fragen beantwortet.

Gibt es Nachfragen? Herr Braga.

Besten Dank, Herr Minister, auch für die Beantwortung prophylaktischer Nachfragen. Eine Nachfrage: Nach § 5b Abs. 3 Satz 4 des Ministergesetzes darf die Tätigkeit erst nach der abschließenden Entscheidung durch die Landesregierung aufgenommen werden. Jetzt ist es nicht unüblich, dass in solchen Verbänden eine Wahl desjenigen, der ein Amt übernehmen soll, erfolgt und die Aufnahme der Tätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Jetzt interessiert mich: Welcher Zeitpunkt ist hier aus Sicht der Landesregierung ausschlaggebend, der Zeitpunkt der Wahl oder der Zeitpunkt der dann später erfolgenden Aufnahme der Tätigkeit?

Ich würde die Frage, die ich jetzt nicht antizipiert habe, so beantworten, dass eine Institution eine Wahl vornehmen kann, die steht aber auch unter dem Vorbehalt einer Empfehlung des Gremiums nach § 5c Ministergesetz und insofern würden wir immer vom Beginn der Tätigkeit ausgehen. Die davor ergehenden Entscheidungen, ob das jetzt eine Wahl oder die Aushandlung eines Arbeitsvertrages ist, stehen ja immer unter dem Vorbehalt, dass eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen werden kann. Dies ist letztlich durch das beratende Gremium zu entscheiden. Diese Entscheidung steht letztlich aus. Zu dem Datum einer möglichen Entscheidung kann ich Ihnen – wie bereits dargestellt – zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen.

Gibt es weitere Nachfragen?

Ja, eine weitere Nachfrage. Sie haben in der Beantwortung der dritten Frage – möchte ich meinen – gesagt, dass es keine festgesetzte Frist für die Abgabe der Empfehlungen durch das Gremium nach § 5c Ministergesetz gibt. Jetzt geht aus Ihrer Antwort – soweit ich das notieren konnte – nicht hervor, ob es diese nach Ministergesetz vorgeschriebene Geschäftsordnung überhaupt gibt und, wenn es sie denn geben sollte, möchte ich darum bitten, dass auch diese dem Landtag zur Verfügung gestellt wird bzw. der Öffentlichkeit. Ist das möglich?

Ich hatte in der Antwort zu Frage 3 deutlich gemacht, erstens, dass das Gremium sich seit dem 8. Februar dann auch noch in der Folge getroffen hat und es keine formelle Frist zur Abgabe der Empfehlung gibt – von der Geschäftsordnung sprach ich nicht –, sich die Frist zur Abgabe einer Empfehlung aber erstens aus der Prüfung des konkreten Sachverhaltes ergibt, aus den entsprechenden Sachverhaltsprüfungen und Erörterung im Gremium, gleichzeitig unter der Berücksichtigung, dass noch eine Kabinettsbefassung erfolgen muss und wann der Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme vorgesehen ist. Ich hatte in der Beantwortung vorhergehend deutlich gemacht, dass sie uns für den Herbst angekündigt worden ist. Insofern würde ich die Frage so beantworten, dass ich den Sachverhalt hier

(Minister Prof. Dr. Hoff)

noch mal dargestellt habe. Sollte es weitere Informationen zur Fristsetzung geben, würden wir Ihnen die selbstverständlich zur Verfügung stellen. Ich sehe aber keine, die über die mündliche Beantwortung, wie ich Sie Ihnen dargestellt habe, hinausgehen.

Weitere Nachfragen aus dem Haus? Sehe ich nicht. Damit ist das Zeitkontingent für die heutige Fragestunde auch erschöpft und ich beende die Fragestunde für heute. Für morgen sind auch noch genug Fragen übrig.

Wir kommen dann zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 14, 16 sowie 18 und 20, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnungspunkt 14

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7452 -

Zu TOP 14, Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, wurden 81 Stimmen abgegeben: ungültige Stimmen 0, mithin gültig 81 Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfielen 27 Jastimmen, 53 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit wurde die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht?

Ja, das ist der Fall.

Ja, okay, dann wird das morgen Mittag noch mal aufgerufen.

Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 16

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen

im Gebiet des heutigen Thüringens“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7453 -

Abgegebene Stimmzettel auch hier 81: ungültig 0, gültig 81. Auf den Wahlvorschlag sind 38 Jastimmen entfallen und 41 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit wurde die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem dieser Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags voraussetzen, beispielsweise im Ältestenrat. Dieser Wahlgang kann also morgen nicht wiederholt werden.

Tagesordnungspunkt 18

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7454 -

Abgegebene Stimmen 81: ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfielen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit wurde die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich.

Tagesordnungspunkt 20

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7456 -

Abgegebene Stimmen auch hier 81: ungültig 2, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfielen 34 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es gab 3 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Hier wäre ebenfalls morgen eine Wiederholung der Wahl mit

(Minister Prof. Dr. Hoff)

dem vorgeschlagenen Wahlbewerber möglich. Wird das gewünscht?

Ja, wir bitten darum.

Gut, dann wird auch diese Wahl morgen Mittag noch einmal aufgerufen und ich schließe die Tagesordnungspunkte der heutigen Wahlen.

Dann kommen wir jetzt zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 9

Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6821 -

Zur Begründung steht hier Herr Abgeordneter Gottweiss, den ich aber noch nicht sehe. Dann fangen wir erst mal mit der Debatte an oder möchte jemand anderes? Gut, dann eröffne ich die Aussprache, versehen vorab mit dem Hinweis, dass die Landesregierung angekündigt hat, keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Erstattung eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu machen. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Hoffmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, am Mittwoch wurde auf Antrag der CDU eine Aktuelle Stunde zum geplanten Öl- und Gasheizungsverbot der Bundesregierung debattiert, in der sich die einreichende Fraktion gegen die Pläne aus dem grün geführten Bundesministerium ausgesprochen hat. Nun liegt uns mit diesem Antrag hier geradezu eine Gebrauchsanweisung vor, wie man Öl- und Gasheizungen aus der Lebenswirklichkeit der Menschen eliminiert. Wenngleich sich auch interessante Aspekte wie das Nutzen von Abwärme oder von Biogasanlagen finden und die Landesregierung in der Tat ihre eigene Datenbasis zur Wärmewende aktualisieren sollte, bleibt die Frage: Wollen Sie von der CDU damit nicht genau das Gleiche wie Habeck, gewürzt mit noch mehr Fördermitteln und garniert mit weiteren Förderprogrammen? Das LeibnizInstitut hat die Gesamtkosten für die Wärmewende durch das Verbot von Öl- und Gasheizungen auf 1 Billion Euro geschätzt. Selbst, wenn diese Summe so nicht zutrifft oder wenn alles durch Sub

ventionen bezahlt werden würde, bliebe es immer noch das Geld der Steuerzahler, das hier ausgegeben wird – linke Tasche, rechte Tasche. Und ich muss erneut fragen, wo der Strom für die ganzen Wärmepumpen denn herkommt – laut Abgeordneter Henfling am Mittwoch zur Aktuellen Stunde aus der Steckdose. Dem ist aber nicht so. Kernkraft ist in Ihrem Antrag jedenfalls nicht enthalten, werte CDU. Oder soll es der Atomstrom aus dem Ausland sein? Oder doch die Kohle durch mehr CO2Freisetzung? Oder gar volatile Energieerzeugung? Da wären wir bei Habeck, der ja das Gleiche vorhat. Dass eine Wärmewende durch Wärmepumpen ein hoch subventioniertes Luftschloss ist, sagte ich auch am Mittwoch. Wärmepumpen sind vorwiegend im Neubau einsetzbar, der aber dank der Politik stagniert. Natürlich ist Technologieoffenheit gefragt, aber wenn derart limitierende Faktoren bestehen, muss man deren Existenz doch erwähnen und darf nicht suggerieren, dass es keine Probleme gäbe.

(Beifall AfD)

Auch der Preis ist so ein Problem. Bei einem aktuellen Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde und durchschnittlich 35 Kilowattstunden Verbrauch durch eine Wärmepumpe pro Jahr, ergibt sich für eine 100-Quadratmeter-Wohnung eine Summe – nur für die Wärmepumpe – von über 1.200 Euro. Darin sind die Investitionskosten für die Pumpe noch nicht enthalten.

In der Tiefengeothermie sieht es auch nicht besser aus. In mittlerweile drei Anfragen habe ich nach dem Potenzial und der Machbarkeit von Erdwärme und insbesondere Tiefengeothermie gefragt. Dazu antwortete das Ministerium auf die Kleine Anfrage 7/3677 – ich zitiere –: „Die Geothermie hat den Vorteil einer in der Regel konstanten Wärmequelle und eignet sich somit zur grundlastfähigen Energiebereitstellung. Weniger als Nachteil, eher als Hindernis sind die erhöhten Anfangsinvestitionen zu werten. Das technisch nutzbare Potenzial der Tiefengeothermie wird jedoch durch lithologische und infrastrukturelle und zum Teil technische Restriktionen eingeschränkt. Im Hinblick auf die Tiefengeothermie gilt zudem, dass in Deutschland derzeit erst wenige Anlagen zur Stromerzeugung in Betrieb sind. Die Strom- und Wärmebereitstellung aus Tiefengeothermie sind technisch sehr anspruchsvoll. Dies hat oft einen hohen Investitionsbedarf zur Folge. Ein Wettbewerb und ein stabiler Markt für tiefengeothermisch erzeugten Strom bzw. erzeugte Wärme konnte sich noch nicht entwickeln. Daten zum Potenzial der zukünftigen Arbeitsplätze in Thüringen zur Tiefengeothermie liegen der Landesregierung nicht vor.“ Und weiter: „Im Hinblick auf die Tiefengeothermie verfügt Thüringen nach derzeiti

(Vizepräsidentin Marx)

gem Kenntnisstand nicht über Gebirgsformationen und heißes Grundwasser führende Schichten, sondern nur über petrothermales Potenzial.“ Die CDU will nun den Markt, den es nicht gibt, durch Subventionierung schaffen, wobei das dann kein Markt mehr ist, sondern ein Markteingriff und linke Politik.

Weiter aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/6450 – ich zitiere –: „Die Nutzung von Erdwärme aus tiefen geologischen Formationen wird in Thüringen derzeit nicht praktiziert, auch nicht zu Testzwecken. Die Landesregierung hat im Zeitraum von 2017 bis 2022 zehn Forschungsprojekte mit einer Gesamtsumme von 1,48 Millionen Euro gefördert. Die Förderung erfolgte im Rahmen der FTIRichtlinie (Förderung von Forschungs-, Technologie und Innovationsprojekten).“